Die digitale Kommunikation mit der Justiz rückt näher – zu den technischen Voraussetzungen für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Zum 1.1.2016 richtet die BRAK für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ein, über das zukünftig die elektronische Kommunikation von und mit Anwälten abgewickelt wird. Jede Kanzlei muss daher auch technisch auf den Start des Anwaltspostfachs vorbereitet sein. Im nachfolgenden Beitrag wird beschrieben, welche technischen Voraussetzungen nach dem aktuellen Entwicklungsstand des beA vorliegen müssen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb des elektronischen Anwaltspostfachs ab dem 1.1.2016 sicherzustellen. 1. Anforderungen an den PC oder den Laptop Der PC oder der Laptop, mit dem der Zugriff auf das Anwaltspostfach vorgenommen werden soll, sollte mit einem AMD- oder Intel-Prozessor ausgestattet sein, was jedoch heutzutage selbst im Privathaushalt üblich ist. Ferner sollte ein Arbeitsspeicher von mindestens 512 MB RAM vorhanden sein, wobei die neueren PCs meist mit einem 4096 MB-RAM-Arbeitsspeicher arbeiten, sodass selbst bei älteren PCs die Mindestanforderungen an den Arbeitsspeicher erfüllt sein dürften. Als Betriebssystem kann auf Microsoft Windows, aber auch Mac OS oder Linux zurückgegriffen werden. Sämtliche vorgenannten Betriebssysteme erlauben es, das besondere elektronische Anwaltspostfach zu verwalten. Sollte die Kanzlei vor einer Neuanschaffung von Hardware stehen, würden ohnehin die neuesten Versionen von Betriebssystemen sowie hochwertige Prozessoren und entsprechenden Arbeitsspeicher, die weit jenseits der Mindestgröße stehen, angeboten. Um eine vernünftige Performance zu gewährleisten, sollte ohnehin an der Hardware nicht gespart werden. -2- 2. Leistungsfähige Internetverbindung Fast noch wichtiger als eine dem Stand der Technik entsprechende Ausstattung des PC oder Laptops ist eine leistungsfähige Internetverbindung, wobei es hier nicht allein auf die Download-, sondern vor allem auf die Upload-Rate ankommt. Wenngleich eine Datenrate von mindestens 2 Mbit/ Sekunde zur Verfügung stehen sollte, wird wegen der Schwankungen der tatsächlichen Übertragungsrate eine 6 Mbit-Leitung empfohlen. Meistens wird heutzutage als Minium eine 16 Mbit/Rate mit einem Upload von 1 bis zu 2,4 Mbit/Sekunde angeboten. Häufig ist die Verfügbarkeit von hohen Übertragungsraten auch regional unterschiedlich, d.h. in Großstädten ist tendenziell schnelleres Internet als auf dem Lande verfügbar. Hier empfiehlt es sich, die Angebote auf den jeweiligen Ort bezogen zu prüfen und sich bei den Anbietern zu erkundigen, welche Möglichkeiten zur Erlangung einer schnellen Internetverbindung zu welchem Preis bestehen. 3. Browser Der Zugriff auf das besondere elektronische Anwaltspostfach soll mit jedem gängigen Internetbrowser wie z.B. Internetexplorer, Firefox, Safari etc. möglich sein. Anders als der derzeitige Client für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) wird ein Web-Client konzipiert, der einfach zu installieren und über eine Internetadresse erreichbar sein wird. 4. Zugriff auf das Postfach über die Kanzleisoftware Neben dem Zugriff auf das beA mittels eines herkömmlichen Internetbrowsers kann das Postfach daneben auch über ihre Kanzleisoftware benutzt werden. Derzeit ist die Bundesrechtsanwaltskammer damit befasst, den Kanzleisoftwareherstellern eine entsprechende Schnittstelle zur Verfügung zu stellen, damit eine Einbindung des Postfachs in die Anwaltssoftware erfolgen kann. Mit der Schnittstelle sind die Softwarehersteller dann in der Lage, das besondere elektronische Anwaltspostfach in die jeweils eigene Software zu integrieren. In diesem Zusammenhang wird -3- ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach auch ohne (professionelle) Kanzleisoftware genutzt werden kann, auch wenn das in neuerlich auftauchenden Werbeschreiben von Softwareherstellern anders dargestellt wird. Insbesondere ist kein Wechsel des Softwareherstellers aufgrund der Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs erforderlich. Vielmehr wird auch ihr Anbieter bestrebt sein, eine komfortable Nutzung des beA mit der bereits vorhandenen Software zu ermöglichen. 5. Kartenlesegerät und Karte Nach jetzigem Entwicklungsstand wird die Anmeldung im besonderen elektronischen Anwaltspostfach voraussichtlich über eine Sicherheitskarte und eine PIN erfolgen. Aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen, die an das Postfach gestellt werden, wird derzeit über die Herausgabe einer eigenen beA-Karte nachgedacht. Da die Entwicklung ein laufender Prozess ist und derzeit nicht absehbar ist, welcher Weg beschritten wird, wird empfohlen, aktuelle Informationen auf der eigens eingerichteten Seite bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.bea.brak.de einzuholen. Jedenfalls wird vor dem Hintergrund der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt von dem vorsorglichen Erwerb einer der derzeit erhältlichen Signaturkarten abgeraten. Für die Benutzung der Karte ist allerdings ein Kartenlesegerät erforderlich, das in Deutschland für die Erzeugung einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zugelassen ist. Grund hierfür ist, dass jedenfalls bis Ende 2017 sämtliche über das Anwaltspostfach versendete Dokumente auf diese Weise signiert sein müssen. Dabei ist das Kartenlesegerät mit einem Tastaturblock (PIN-Pad) ausgestattet, das über ein USB-Kabel an den Computer angeschlossen wird. Ähnlich wie bei einer Computermaus ist für den Betrieb des Kartenlesegeräts eine Treibersoftware erforderlich, die vom Hersteller des Kartenlesegeräts mitgeliefert wird und vom Benutzer zu installieren ist. -4- 6. Drucker und Scanner Schließlich ist zur effektiven Nutzung des Postfachs der Einsatz eines Druckers und eines Scanners, der ohnehin in jedem standardmäßig ausgestatteten Büro vorhanden sein sollte, sinnvoll. Dabei ist zu beachten, dass der Scanner auf verschiedene Auflösungen einstellbar sein soll, sodass die Pixeldichte je nach Dokumententyp (Text- oder Bilddatei) individuell regelbar ist. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass eine geringere Auflösung eine geringere Dateigröße und damit einen einfacheren bzw. schnelleren Versand der Nachrichtenanhänge ermöglicht. Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie laufend auf der Internetseite www.bea.brak.de sowie der Homepage der Rechtsanwaltskammer MecklenburgVorpommern.
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