Das besondere elektronische Anwaltspostfach in der Anbindung an Kanzleisoftware SIV-ERV Vorstand: § § § § § Ole Bertram, Wolters Kluwer Deutschland GmbH (Vorsitz) Georg-Friedrich Klusemann, RA-MICRO GmbH & Co. KGaA (stellv. Vorsitz) Sabine Ecker, Datev eG Petra Seeburger, STP AG Dominik Bach, e.Consult AG Relevante gesetzliche Grundlagen „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ vom 10.10.2013 wurde am 16.10.2013 verkündet (BGBl. I, S. 3786 – ERV-Gesetz) §31a Bundesrechtsanwaltsordnung: Einrichtung des beAs für jeden zugelassenen Anwalt E-Government-Gesetz für die öffentliche Verwaltung vom 25.07.2013 (BGBl S. 2749) In Vorbereitung: Gesetz zur Einführung der elektronischen Strafakte Ausblick: Bundeseinheitliches elektronisches Akteneinsichtsportal www.bea.brak.de Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach 2 Einführungsprozess in Stufen lt. ERV-Gesetz Nutzungspflicht Schutzschriftenregister Beweisreglung für ScanProdukte in Kraft getreten. Zustellung von Urteilen und Beschlüssen in beglaubigter elektronischer Abschrift. 2014 u.v. 2016 2017 elektronische Einreichung für Anwälte und Behörden bei Gericht ab frühestens 2020 verpflichtend 2018 2020 2022 ! Qualifizierte Signatur bis 2018 notwendig Seit dem 1.7.2014 sind De-Mail Beweisvorschriften in Kraft. Das besondere elektronische Anwaltspostfach wird am 1.1.2016 automatisch für jeden Anwalt aktiviert. Eine Nutzungspflicht für den Anwalt scheint gegeben. Der EGVP-BürgerClient ist abgekündigt. (Support-Ende 1.4., Abschaltung 1.10.) Eröffnung des elektronischen Zugangs zu allen deutschen Gerichten ab 1.1.2018. Verzögerung durch Länder bis max. zwei Jahre möglich („Opt-Out“). Bundesweit tritt die Nutzungspflicht in Kraft Empfangsbereitschaft für Anwälte Empfangsbereitschaft für Gerichte Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach 3 Leistungsspektrum des beAs „Sie können sicher sein, dass das von der BRAK zu entwickelnde System der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer auch auf die Bedürfnisse der Kanzlei-Softwareanbieter und ihrer Kunden, hauptsächlich ja Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rücksicht nehmen wird.“ Dr. Martin Abend, Vizepräsident der BRAK Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach 4 Auszüge aus den offenen Fragen Was genau muss der Anwalt tun, um Zugang zum beA zu erhalten? Wie ist der praktische Übergang vom EGVP zum beA zu gestalten? Welche Zugangsmittel erlaubt das beA für Berufsträger und Mitarbeiter? Welche Berechtigungsstufen sieht das beA vor und wie lassen sich diese vergeben? Wie erfolgt die Empfangsbestätigung (Gericht – Anwalt; Anwalt – Anwalt)? Wie lang sind die Speicherfristen und wie hoch ist die Ordnergröße des beAs? Wann stellt die Justiz ein verbindliches Verzeichnis der Gerichte zur Verfügung, die den ERV eröffnet haben? Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach 5 Infrastruktur, die Sie jetzt bereits stellen können Computer Browser Internetzugang Scanner Ausstattung PDF KanzleimanagementSoftware Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach 6 beA Architektur Kammer Legende beA Komponenten externe Komponenten Client-PC oder Server A verwendet B A B Trust Beziehung Justiz beA-KanzleisoftwareSchnittstelle (Toolkit) Trust beAKanzleisoftwareSchnittstelle beA-ClientSecurity EGVP-Client Justiz Client-PC beA-Zentralsystem Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach 7 Was leistet eine Kanzleisoftware? Kanzleimanagementsoftware LookUp Empfang Nachrichten abholen Auspacken Einsortieren und Verteilen zum entsprechenden Adressaten Empfangsbekenntnis Dokumente erstellen, einsammeln und signieren Verschlüsseln Verpacken Versand Adressieren Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach 8 Anmeldung an der Kanzleisoftware am Beispiel Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach 9 Verwaltung von Posteingängen Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach 10 beA Workflow in einer Kanzlei Berufsträger Sekretariat SCHREIBEN ERSTELLEN/ DIKTIEREN SCHREIBEN KORRIGIEREN beA ANLAGEN HINZUFÜGEN SICHTEN EMPFÄNGERN ZUORDNEN SAFE ABFRAGE SIGNIEREN VERSENDEN ANNAHME Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach 11 Verwaltung von Anlagen zu Sendungen Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach 12 Vorlage zur Signatur Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach 13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns in Raum 2 und 3
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