Ole Bertram, Vorstandsvorsitzender, Software Industrieverband

Das besondere elektronische Anwaltspostfach
in der Anbindung an Kanzleisoftware
SIV-ERV Vorstand:
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Ole Bertram, Wolters Kluwer Deutschland GmbH (Vorsitz)
Georg-Friedrich Klusemann, RA-MICRO GmbH & Co. KGaA (stellv. Vorsitz)
Sabine Ecker, Datev eG
Petra Seeburger, STP AG
Dominik Bach, e.Consult AG
Relevante gesetzliche Grundlagen
„Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“
vom 10.10.2013 wurde am 16.10.2013 verkündet (BGBl. I, S. 3786 – ERV-Gesetz)
§31a Bundesrechtsanwaltsordnung: Einrichtung des beAs für jeden zugelassenen Anwalt
E-Government-Gesetz für die öffentliche Verwaltung vom 25.07.2013 (BGBl S. 2749)
In Vorbereitung: Gesetz zur Einführung der elektronischen Strafakte
Ausblick: Bundeseinheitliches elektronisches Akteneinsichtsportal
www.bea.brak.de
Status Quo zur Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach
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Einführungsprozess in Stufen lt. ERV-Gesetz
Nutzungspflicht
Schutzschriftenregister
Beweisreglung für ScanProdukte in Kraft getreten.
Zustellung von Urteilen und
Beschlüssen in beglaubigter
elektronischer Abschrift.
2014 u.v.
2016
2017
elektronische
Einreichung für
Anwälte und
Behörden bei
Gericht ab
frühestens 2020
verpflichtend
2018
2020
2022
! Qualifizierte Signatur bis 2018 notwendig
Seit dem
1.7.2014 sind
De-Mail
Beweisvorschriften in
Kraft.
Das besondere elektronische
Anwaltspostfach wird am 1.1.2016
automatisch für jeden Anwalt aktiviert.
Eine Nutzungspflicht für den Anwalt
scheint gegeben. Der EGVP-BürgerClient ist abgekündigt.
(Support-Ende 1.4., Abschaltung 1.10.)
Eröffnung des
elektronischen Zugangs zu
allen deutschen Gerichten
ab 1.1.2018. Verzögerung
durch Länder bis max. zwei
Jahre möglich („Opt-Out“).
Bundesweit tritt die
Nutzungspflicht in Kraft
Empfangsbereitschaft für Anwälte
Empfangsbereitschaft für Gerichte
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Leistungsspektrum des beAs
„Sie können sicher sein, dass das von der BRAK zu entwickelnde System der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
auch auf die Bedürfnisse der Kanzlei-Softwareanbieter und ihrer Kunden, hauptsächlich ja Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte, Rücksicht nehmen wird.“ Dr. Martin Abend, Vizepräsident der BRAK
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Auszüge aus den offenen Fragen
Was genau muss der Anwalt tun, um Zugang zum beA zu erhalten?
Wie ist der praktische Übergang vom EGVP zum beA zu gestalten?
Welche Zugangsmittel erlaubt das beA für Berufsträger und
Mitarbeiter?
Welche Berechtigungsstufen sieht das beA vor und wie lassen sich
diese vergeben?
Wie erfolgt die Empfangsbestätigung (Gericht – Anwalt; Anwalt –
Anwalt)?
Wie lang sind die Speicherfristen und wie hoch ist die Ordnergröße
des beAs?
Wann stellt die Justiz ein verbindliches Verzeichnis der Gerichte zur
Verfügung, die den ERV eröffnet haben?
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Infrastruktur, die Sie jetzt bereits stellen können
Computer
Browser
Internetzugang
Scanner
Ausstattung
PDF
KanzleimanagementSoftware
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beA Architektur
Kammer
Legende
beA
Komponenten
externe
Komponenten
Client-PC oder Server
A verwendet B
A
B
Trust Beziehung
Justiz
beA-KanzleisoftwareSchnittstelle
(Toolkit)
Trust
beAKanzleisoftwareSchnittstelle
beA-ClientSecurity
EGVP-Client
Justiz
Client-PC
beA-Zentralsystem
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Was leistet eine Kanzleisoftware?
Kanzleimanagementsoftware
LookUp
Empfang
Nachrichten abholen
Auspacken
Einsortieren und Verteilen zum
entsprechenden Adressaten
Empfangsbekenntnis
Dokumente erstellen, einsammeln
und signieren
Verschlüsseln
Verpacken
Versand
Adressieren
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Anmeldung an der Kanzleisoftware
am Beispiel
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Verwaltung von Posteingängen
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beA Workflow in einer Kanzlei
Berufsträger
Sekretariat
SCHREIBEN
ERSTELLEN/
DIKTIEREN
SCHREIBEN
KORRIGIEREN
beA
ANLAGEN
HINZUFÜGEN
SICHTEN
EMPFÄNGERN
ZUORDNEN
SAFE
ABFRAGE
SIGNIEREN
VERSENDEN
ANNAHME
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Verwaltung von Anlagen zu Sendungen
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Vorlage zur Signatur
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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