Postvertriebsstück • Deutsche Post AG „Entgelt bezahlt“ 9 dbb magazin September 2015 – 66. Jahrgang Seite 4 < Interview: Dr. Eva Lohse, Präsidentin des Deutschen Städtetages Seite 8 < Flüchtlinge und Asylbewerber: Dem öffentlichen Dienst fehlen 10 000 Stellen dbb Eine ausgewogene Infrastruktur und ein Serviceangebot, das den Bürgern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bietet, machen Städte und Gemeinden lebenswert. Das ist leichter festgestellt als umgesetzt, denn jede Maßnahme kostet Geld, das im Zweifel im kommunalen Haushalt nicht vorhanden ist. Der Deutsche Städtetag spricht gar von einem Teufelskreis: abnehmende Standortattraktivität und schlechter werdende Infrastruktur aufgrund der sich selbst verstärkenden Spirale von schlechter Wirtschaftslage, schwie riger Sozialstruktur, hohen Sozialausgaben und niedrigen Einnahmen. Folgerichtig fordern die Kommunen Finanzhilfen vom Bund und von den Ländern ein, die indes nicht den Charakter von Einmalzahlungen haben dürfen. Sie müssen nachhaltig sein. Denn nur dann lassen sich Rücklagen für aufwendige Bau- und Sanierungsmaßnahmen bilden und können Altschulden abgebaut werden. Das wird aber nur gelingen, wenn die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen von Grund auf neu geregelt werden. << Schwerpunkt: Bürgerservice – Dienstleister Kommune 4 aktuell << Interview mit Dr. Eva Lohse, Präsi dentin des Deutschen Städtetages 4 << Tarifeinheitsgesetz: Verfassungsbruch mit Ansage 6 << Flüchtlinge und Asylbewerber: 10 000 Stellen fehlen 8 << Zweites Pflegestärkungsgesetz: P flegebedürftigkeitsbegriff wird reformiert 9 Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: dbb Messestand in Halle 10 9 << 8 12 Die Entlastung der Kommunalfinanzen durch den Bund um jährlich fünf Milliarden Euro ab 2018 muss konkretisiert und umgesetzt werden. Ferner würde eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils für die Kommunen und eine bedarfsgerechte Verteilung nach Maßgabe der Höhe der vom Bund veranlassten Sozialausgaben eine gerechte Lösung darstellen. Möglich wäre auch ein Komponentenmix aus erhöhter kommunaler Umsatz- und Einkommenssteuerbeteiligung, wie der Deutsche Landkreistag vorschlägt. Des Weiteren muss sich der Bund an der Reduzierung der Altschulden beteiligen, die allein für die Kassenkredite etwa 50 Milliarden Euro betragen. Das Argument der leeren Kassen sticht nicht, denn Geld auszugeben, um letztlich zu sparen, ist kein Widerspruch. Jetzt zu investieren rechnet sich spätestens für die kommenden Generationen. Dafür muss in Bund und Ländern allerdings in größeren Zeiträumen als in Wahlperioden gedacht werden. sm 17 Impressum: 32 Herausgeber: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion – Friedrichstraße 169/170, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40. Telefax: 030.4081-5599. Internet: www.dbb.de. E-Mail: [email protected] Chefredakteur: Dr. Walter Schmitz (sm). Redaktion: Christine Bonath (cri), Jan Brenner (br) sowie Sandra Elena Brauckmann (seb), Marcus Nolte (mn), Sylvia Zapf (sz). Redaktionsschluss am 10. jeden Monats. Namensbeiträge stellen in jedem Falle nur die Meinung des Verfassers dar. Titelbild: ©david_franklin – Fotolia.com Bezugsbedingungen: Die Zeitschrift für Beamte, Angestellte und Arbeiter erscheint zehnmal im Jahr. Für Mitglieder einer Mitgliedsgewerkschaft des dbb ist der Verkaufspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Der Abonnementpreis für Nichtmitglieder des dbb beträgt jährlich 36,90 Euro inkl. Porto und Umsatzsteuer, der Bezugspreis für das Einzelheft 4,40 Euro inkl. Porto und Umsatzsteuer. Bezug durch die Post. Einzelstücke durch den Verlag. Verlag: dbb verlag gmbh. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: [email protected]. Verlagsort und Bestellanschrift: Friedrichstr. 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40. 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ISSN 0941-8156 < < 35 40 << Achtstundentag: Prinzipielle Schutzfunktion << Staatsaufgaben klar definieren: Beschäftigte besser unterstützen 11 < < fokus << Bauwerksprüfung: Drunter, drinnen & drüber 12 << die andere meinung: Kommunen in der Klemme 16 << Kommunale Dienstleistungen: Alles für die Bürger? 17 << Kfz-Zulassung: Ich bin dann mal weg ... 20 < < spezial << Amtsdeutsch: Rauhfutterverzehrende Großvieheinheit … 24 << Sozial- und Erziehungsdienst: Kein Verhandlungsfortschritt 26 << Der Fall des Monats 27 << dbb jugend beim Bürgerdialog der Bundesregierung: Bildung, Familie und Sicherheit im Fokus 28 << Fünf Fragen an den Europapolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Stübgen 30 << EU-Mutterschutzreform: Vertrauen wieder herstellen 31 << Generation 65plus: Mitten drin statt außen vor 32 << Führungspositionengesetz: Neues Stimmungsbarometer vorgestellt 34 << Rente mit 63: Vor allem Männer profitieren 34 << Urteil zum Betreuungsgeld: Was brauchen Familien jetzt? 35 < < finale << Glosse: Nur mit Nummer 39 << Digitaler Personalausweis: Ungenutztes Potenzial 40 << Mitgliedsgewerkschaften42 << Kulisse: Beinhart 10 47 > dbb magazin | September 2015 3 aktuell ©3dkombinat – Fotolia.com Klamme Kommunen dbb Interview mit Dr. Eva Lohse, Präsidentin des Deutschen Städtetages Kosten der Kommunen für Flüchtlinge und Asylbewerber bundeseinheitlich erstatten << dbb magazin Die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sollen 2019 neu geregelt werden und künftig weniger eine Verteilung zwischen West und Ost, sondern zwischen Arm und Reich berücksichtigen. Am Ende wird ein Kompromiss stehen. Wo sehen Sie bei diesen Bemühungen die Stellung der Kommunen? aktuell 4 Eva Lohse Aus Sicht der Städte kann eine Reform der Finanzbeziehungen am Ende nur dann als gelungen gelten, wenn sie den Kommunen ermöglicht, die berechtigterweise von den Menschen gestellten Anforderungen besser zu erfüllen. Die Kommunen prägen mit ihren Entscheidungen und finanziellen Handlungsmöglichkeiten die Lebenswirklichkeit der Menschen in besonderem Maße. Deshalb muss die Reform zumindest für die drängendsten kommunalen Probleme Lösungen ermöglichen. Dazu gehören die Entlastung der Kommunen von Sozialausgaben, die Stärkung der kommunalen Investitionskraft, die Förderung strukturschwacher Regionen und nicht zuletzt Hilfen für die Bewältigung des Altschuldenpro blems. CDU/CSU << < < Dr. Eva Lohse, Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen am Rhein den-Paket für Investitionen unter anderem in die öffentliche Infrastruktur und in den Städtebau zur Verfügung stehe. Brechen goldene Zeiten für die Kommunen an? << << dbb magazin Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat im Interview mit dem dbb magazin (Juli/August-Ausgabe) erklärt, dass den finanzschwachen Kommunen mit zusätzlichen fünf Milliarden Euro geholfen werde und ein Zehn-Milliar- > dbb magazin | September 2015 Eva Lohse Die Bundesregierung hat erkannt, dass die kommunale Finanznot groß ist, und sie ist ganz offensichtlich bereit, trotz der besonderen Verantwortung der Länder für die Kommunen ihnen ebenfalls unterstützend zur Seite zu stehen. Uns freuen die zusätzlichen Fi- nanzhilfen. 3,5 Milliarden Euro erleichtern finanzschwachen Kommunen Investitionen und sind damit eine sehr gezielte, wenn auch einmalige Hilfe, die es so bisher nicht gab. Auch die um 1,5 Milliarden Euro erhöhte Soforthilfe begrüßen wir. Das Zehn-Milliarden-Paket für Investitionen ist allerdings nur zu einem sehr kleinen Teil für die Kommunen gedacht. Kommunen auch die im Koa litionsvertrag zugesagte Entlastung von Soziallasten. Denn das ist genau das, was wir vom Bund fordern und brauchen: dauerhafte, verlässliche Vereinbarungen zur Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung im Sozialbereich und Maßnahmen zur Dämpfung des Kostenanstiegs. << Zielgenau und dauerhaft geholfen hat die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter durch den Bund. Und ernsthaft helfen wird den dbb magazin Die Kommunen sind angesichts der großen Zahl von Asylbewerbern zunehmend überlastet und stoßen an ihre dbb Eva Lohse Die Kommunen sind mit Hochdruck dabei, die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge und Asylbewerber unterzubringen und zu versorgen. Die Städte stehen zu dieser akuten humanitären Hilfe. Aufgabe der Kommunen wird es künftig jedoch vor allem sein müssen, sich verstärkt um die Flüchtlinge und anerkannten Asylbewerber zu kümmern, die lange Zeit bleiben. Das bestätigte auch der Beschluss des BundLänder-Flüchtlingsgipfels im Juni. Damit diese Menschen in unsere Gesellschaft integriert werden, sind viele Hilfsangebote nötig, beispielsweise Sprachkurse, Kitaplätze, Wohnungsvermittlung und Angebote für den Übergang der Menschen in Arbeitsverhält nisse. Dafür brauchen die Kommunen Geld. Eine gute Möglichkeit der stärkeren Unterstützung durch den Bund wäre eine Pro-Kopf-Pauschale des Bundes pro Asylbewerber, eine andere die Kostenübernahme durch den Bund bis zum Abschluss des Asylver fahrens, und auch über die Gesundheitskosten muss gesprochen werden. Die Länder wiederum sollten unbedingt rasch ihre sehr unterschiedliche Kostenerstattung gegenüber den Kommunen für die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen bundesweit auf ein angemessenes Niveau vereinheitlichen. Denn es gibt immer noch Länder, die den Kommunen nicht einmal die Hälfte der Ausgaben ausgleichen. Und auch bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus werden sich Bund und Länder stärker engagieren müssen, damit mehr bezahlbare Wohnungen entstehen. Denn der knappe Wohnraum für Familien mit niedrigen Einkommen, aber auch für Flüchtlinge ist << dbb magazin In der Mitte Juni 2015 verabschiedeten „Dresdner Erklärung“ hat der Deutsche Städtetag die ihm angehörenden Kommunen in die Pflicht genommen: Die Städte seien gefordert, ihre verfügbaren Ressourcen so einzusetzen, dass sie möglichst große Effekte für die eigene Zukunftsfähigkeit erzielen können. Was bedeutet das konkret? << Eva Lohse Hinter diesen Aussagen der „Dresdener Erklärung“ steckt der Gedanke, mit den oftmals knappen Ressourcen in den Städten den größtmöglichen Nutzen für den Bürger vor Ort zu erzielen und zeitgleich kostensparende, aber zukunftsfähige Infrastrukturen schaffen zu wollen. Nicht alles, was heutzutage möglich ist, bringt auch den größten Nutzen für die Allgemeinheit. Dies bedeutet ausdrücklich keine Abkehr von technologischen Innovationen. Gemeint ist ein sorgfältiges Abwägen zwischen dem technisch Machbaren und einfacheren, bewährten Techno logien und langlebigeren Ausstattungen der Infrastruktur. << dbb magazin Die demografische Entwicklung macht auch vor den Kommunen nicht halt: Die Bevölkerung altert und benötigt entsprechende Einrichtungen und Hilfen, um Mobilität und Lebensqualität in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld zu erhalten. Sind die Kommunen dafür gerüstet? << Eva Lohse Kaum eine Entwicklung wird Deutschland und seine Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten so prägen wie der demografische Wandel. Die Auswirkungen stellen die Kommunen vor neue Aufgaben und große Herausforderungen. Die Städte müssen mit stag nierenden und abnehmenden Einwohnerzahlen und Veränderungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung umgehen und sich auf neue Anforderungen, neue Standards und neue technische und soziale Infrastrukturen einstellen. Sie müssen Anpassungen der städtischen Infrastruktur vornehmen und gute Bedingungen für die Menschen schaffen – ich nenne hier nur beispielhaft die Wohnungsmärkte, die Arbeitsmärkte und den Bereich Medizin und Pflege. Aus dem demografischen Wandel ergeben sich aber auch Gestaltungsspielräume und Zukunftschancen, die wir nutzen und ergreifen sollten! Wir werden mehr Raum in un- seren Städten haben und mehr Lebenszeit bei guter Gesundheit für Familie, Bildung, Arbeit, Ehrenamt, Freizeit und Ruhestand. Ich bin zuversichtlich, dass es gelingen wird, beispielhafte Lösungen im Umgang mit dem demografischen Wandel in den unterschiedlichen Lebensbereichen zu finden. Wir haben ideenreiche und engagierte Menschen in unseren Städten, die Initiativen und Projekte kreieren und diese auch erfolgreich und vorausschauend verwirklichen können. Unerlässlich für eine aktive Gestaltung dieses gewaltigen Veränderungspro zesses ist aus meiner Sicht, diesen Wandel als gesamt gesellschaftliche Aufgabe zu begreifen, der sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam stellen und in die sie viele weitere Akteure mit einbinden müssen. 5 << Dr. Eva Lohse … … Jahrgang 1956, wurde in Ludwigshafen geboren. Von 1976 bis 1982 studierte sie Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Genf und Freiburg. Im Anschluss absolvierte sie ein Referendariat im Bezirk des OLG Zweibrücken und nahm ein Aufbaustudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer auf. 1985 legte sie ihr zweites juristisches Staatsexamen ab. Ihre berufliche Laufbahn als Verwaltungsjuristin führte Eva Lohse zur Kreisverwaltung Bad Dürkheim, zum Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz und zum Polizeipräsidium Rheinpfalz in Ludwigshafen. 1995 promovierte sie im Bereich Arbeitsrecht. Darauf folgte ein beruflicher Wechsel an die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Arbeitsverwaltung in Mannheim. 1994 wurde sie in den Stadtrat von Ludwigshafen gewählt. 1999 war sie Spitzenkandidatin der CDU in der Kommunalwahl. Bei der ersten Direktwahl der Oberbürgermeisterin setzte sie sich 2001 mit 55,5 Prozent der Stimmen im ersten Wahlgang durch. Seit 1. Januar 2002 hat sie das Amt der Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen inne. Im Jahre 2009 wurde sie als Oberbürgermeisterin wiedergewählt. Seit 2005 ist Lohse Mitglied im Präsidium des Deutschen Städtetages. Von 2013 bis 2015 war sie Vizepräsidentin und ist nun seit 2015 Präsidentin des Deutschen Städtetages. Seit 1981 ist sie mit dem Arzt Dr. Gustav Lohse verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter. > dbb magazin | September 2015 aktuell << vor Ort häufig ein drängendes Problem. Stadtverwaltung Ludwigshafen (Kapazitäts-)Grenzen. Es muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Wie können die Kommunen entlastet werden, Frau Lohse? dbb Tarifeinheitsgesetz: Verfassungsbruch mit Ansage Als verfassungswidrigen Murks hat dbb Chef Klaus Dauderstädt das seit 10. Juli 2015 geltende Tarifeinheitsgesetz erneut kritisiert und die ersten Verfassungsbeschwerden und Anträge auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Gesetzes zahlreicher Branchengewerkschaften in Karlsruhe begrüßt. << gungen Vereinigungen zu bilden‘ und zur Not auch zu Arbeitsniederlegungen als ‚Ultima ratio‘ zu greifen“, so Dauderstädt. „Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig“, heiße es im Grundgesetz Der dbb Bundesvorsitzende weist zudem auf die zahlreichen praktischen Probleme bei der Umsetzung „dieses hanebüchenen Gesetzes“ hin: „Wer Hanebüchenes Gesetz Mit dem Tarifeinheitsgesetz, nach dem in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft gelten soll, habe die Große Koalition einen „Verfassungsbruch mit Ansage“ durchgewunken, macht der dbb Chef deutlich: „Mit dieser Regelung sind die kleineren Gewerkschaften, also überwiegend die spezialisierten Berufs- und Spartenvertretungen, massiv in ihrer Existenz bedroht. Denn die kleinere Gewerkschaft darf mit ihren Mitgliedern nicht mehr in den Arbeitskampf ziehen – der Streik wäre auf ein nie zu erreichendes Ziel, nämlich einen eigenen Tarifvertrag, gerichtet. Damit aber werden die kleinere Gewerkschaft und ihre Mitglieder unmittelbar in ihrem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 ein geschränkt. Sie haben damit nicht mehr das jedermann zugestandene ‚Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedin- > dbb magazin | September 2015 ©fotomek – Fotolia.com aktuell 6 Es sei gut, „dass sich die ersten Verfechter von Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie auf den Weg nach Karlsruhe gemacht haben. Wenn das Parlament die Koalitionsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr verteidigt, müssen die Richter des Verfassungsgerichts diese Rolle übernehmen“, schreibt Dauderstädt in einem Gastkommentar für den Bremer „Weser-Kurier“ (2. August 2015). solches Gesetz? Hält dieses Land, dessen Wirtschaft und Gemeinwesen bislang sehr gut mit der Tarifautonomie der Sozialpartner gefahren ist, keine Streiks aus, die zahlenmäßig deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegen? Warum mischt sich der Gesetzgeber nun plötzlich überflüs sigerweise ein, zerstört den Betriebsfrieden und treibt die Gewerkschaften in einen harten Konkurrenzkampf?“, heißt es in dem Gastkommentar weiter. weiter – „und das Tarifeinheitsgesetz erfüllt diesen Tatbestand“, so Dauderstädt. „Genau das hatte den Verfassern dieses unmöglichen Ge setzes bereits im Vorfeld eine überwältigende Zahl namhafter Sachverständiger ins Stammbuch geschrieben. Nun ist der Murks in Kraft und lässt im Grunde alle Fragen offen: Warum überhaupt brauchte es ein ermittelt die Gewerkschaftszugehörigkeit, auf welcher rechtlichen Grundlage überhaupt? Wer definiert die Betriebsmehrheit? Alles ungeklärt. Die Arbeitsgerichte stehen vor unlösbaren Aufgaben, die Berufsgewerkschaften sind in Gefahr, weil ihre ureigenste Daseins berechtigung infrage gestellt wird. Das ist nicht hinzunehmen“, betonte Dauderstädt, der für den dbb als gewerk- schaftlicher Dachverband unabhängig von den Eilver fahren ebenfalls Verfassungsbeschwerde angekündigt hatte. << An der Wirklichkeit vorbei Mit deutlichen Worten hat auch der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Willi Russ, erneut das am 10. Juli 2015 in Kraft ge tretene Tarifeinheitsgesetz kritisiert. „Noch selten ist ein Gesetz so an der Wirklichkeit vorbeigeschrammt wie dieses“, sagte Russ auf dem 21. Pressefest des Beamtenbundes Baden-Württemberg (BBW) am 16. Juli 2015 in Stuttgart. Das Gesetz, so der dbb Vize weiter, sei „feige im Ansatz, handwerklich schlampig in der Ausführung und überflüssig wie ein Kropf“. Russ’ Fazit: Das Tarifeinheitsgesetz sei „das überflüssigste Gesetz dieser Legislaturperiode“. Die Politik glaube wohl selbst nicht allzu sehr daran, dass das umstrittene Gesetz unter den strengen Augen der Karlsruher Verfassungsrichter Bestand haben werde, fügte Russ hinzu. „Deshalb hat sie schon jetzt einen Antrag im Bundesrat über das Land Bayern eingebracht, der Streiks im Bereich der Daseinsvorsorge in Zukunft drastisch regulieren soll. Zwangsschlichtung soll demnach die Lösung aller Probleme sein. Diesen Versuch, jetzt noch einmal nachzulegen, lehnen wir kategorisch ab. Wer Streiks in der Daseinsvorsorge nicht will, hätte nicht im großen Stil privatisieren dürfen – siehe Post, Bahn, Telekom“, so Russ. „Der Garant für einen streikarmen öffentlichen Dienst ist ausschließlich in der Verbeamtung in den entsprechenden Sektoren zu suchen.“ dbb Flüchtlinge und Asylbewerber: Dem öffentlichen Dienst fehlen 10 000 Stellen Angesichts der steigenden Asylbewerberzahlen fehlen dem öffentlichen Dienst mehr als 10 000 Stellen. Das sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt gegenüber der „Welt“ (Ausgabe vom 20. August 2015). „Wir haben eine Situation, auf die die Republik nicht eingestellt ist und die den öffentlichen Dienst weit über das Normalmaß hinaus belastet.“ Das Bundesinnenministerium rechnet im laufenden Jahr mit rund 800 000 Asylsuchenden. aktuell ©goldencow_images – Fotolia.com 8 Nicht nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei jetzt gefordert, sondern auch Polizei, Kommunen, Gesundheitsbehörden, Schulen, Sozialdienste und Justiz, so der dbb Chef. „Viele Bereiche des Staatsdienstes kommen schwer klar mit der jetzigen Belastung.“ Noch sei die Motivation zwar groß, aber das „könnte sich ändern, wenn es nicht bald eine deutliche Entlastung gibt“. << Hilferuf aus allen Verwaltungsbereichen Der öffentliche Dienst gebe Gas, „aber er fährt nur noch auf Reservetank“, so Dauderstädt weiter. Die ohnehin schon problematische Unterbesetzung in Ämtern und Behörden verschärfe sich jetzt. > dbb magazin | September 2015 „Es knirscht gewaltig. Die Zeit der Improvisation ist vorbei.“ Eine Befragung von dbb Mitgliedsgewerkschaften, die besonders mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik befasst sind, hatte ergeben, dass unter anderem mehr Personal bei der Bundespolizei notwendig sei, um der Schleuserkrimina lität entgegenzuwirken. Das Problem fehlender Amtsärzte verschärfe sich, da durch die Flüchtlinge auch besondere Krankheiten zu behandeln seien. Auch auf die Schulen kämen mit der Integration von Flüchtlingskindern komplexe Herausforderungen zu. Die Zahl der Klageverfahren von abgewiesenen Flüchtlingen an Verwaltungsgerichten steige ebenfalls dramatisch an. Dauderstädt mahnte: „Wir müssen im Interesse der Asylbewerber die Justiz in die Lage versetzen, schnellstmöglich Entscheidungen zu treffen und umzusetzen.“ Die Kommunen bräuchten zudem dringend neue Lösungen für die Unterbringung der Asylbewerber im kommenden Winter. Dauderstädts Fazit: Der Personalnotstand im öffentlichen Dienst muss behoben werden. „Wir erwarten noch weitere Hunderttausende Flüchtlinge. Dieser Zustrom wird die kommenden Jahre bestehen bleiben.“ << Kein Rückgriff auf Pensionäre Dabei sollte der öffentliche Dienst seine Aufgaben erfüllen können, ohne auf Reserven aus dem Ruhestand zurückgreifen zu müssen. Das hatte der dbb Chef Klaus Dauderstädt am 19. August 2015 im Gespräch mit dem Radiosender NDR Info betont. Hintergrund sind die Bestrebungen in einzelnen Bundesländern, für die Bearbeitung der mit dem Flüchtlingsansturm verbundenen Aufgaben pensionierte Beamte zu reaktivieren. Der dbb Chef verwies auf die insgesamt 2 000 Neueinstellungen in diesem und im nächsten Jahr im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dafür gebe es offenbar genügend Bewerber: „Der Markt gibt das her“, sagte Dauderstädt. Dies sei der bessere Weg, als Beamte aus ihrem verdienten Ruhestand wieder zurück in den Dienst zu rufen. Dies komme ohnehin nur infrage, wenn sich die Betroffenen freiwillig dazu bereit zeigten. Im Übrigen gehe es bei diesem Problem nicht um Dienstplangestaltung, „sondern das ist auch eine Frage der Stellenstrukturen und der Bezahlung“, sagte der dbb Chef. Das Problem der Unterbesetzung in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes „ist nicht erst 2015 entstanden“. Es werde aber nun, etwa aufgrund notwen diger Untersuchungen der Flüchtlinge durch den öffentlichen Gesundheitsdienst, durch erhöhte Aufgaben auch für Justiz und Verwaltung klar, dass es „massive Defizite gibt, die auch nicht von heute auf morgen geschlossen werden können“. Der dbb habe seit Langem davor gewarnt, dass Deutschland aufgrund von Personalmangel für solche Herausforderungen nicht gerüstet sei. „Und wer mit permanenter Unterbesetzung kämpft, kann Mehrbelastungen nur schwer aushalten“, so Dauderstädt. dbb Zweites Pflegestärkungsgesetz: Pflegebedürftigkeitsbegriff wird reformiert Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach sagte auf der Verbändeanhörung des Bundes ministeriums für Gesundheit am 9. Juli 2015 in Berlin: „Endlich löst der Gesetzgeber sein Versprechen ein, die bisher zu großen Teilen an der Mobilität bemessene Pflegebedürftigkeit neu zu definieren. Künftig spielen Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte, kognitive Fähigkeiten sowie psychische Problemlagen ebenfalls Zustimmung signalisierte Silberbach auch mit Blick auf die Entkopplung der Eigenbeteiligung bei stationärer Pflege Für die vorgesehenen Übergangsregelungen und den Bestandsschutz bei Überführung in die neue Systematik der künftig fünf statt bisher drei Pflegegrade wird viel Geld in die Hand genommen. „Dies ist richtig und wird vom dbb mitgetragen“, versicherte Silberbach. Die damit verbundene Beitragssatzanhebung zum 1. Januar 2017 in Höhe von 0,2 Prozentpunkten soll laut Gesetzentwurf bis zum Jahr 2022 ausreichen. „Hier sind aber wohl Zweifel angebracht, ob diese Annahme vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der vielen aktuellen Probleme in Europa realistisch ist“, so der dbb Vize. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes am 12. August 2015 beschlossen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (A+A): dbb Messestand in Halle 10 Als aktives Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V. (Basi) ist der dbb nun zum dritten Mal auf der Messe vertreten, um an seinem Stand in Halle 10, Nr. A 63, über Arbeitsschutz im öffentlichen Dienst zu informieren. Darüber hinaus bietet der dbb zusammen mit der dbb akademie am 29. Oktober auf dem begleitenden Kongress einen Vortrag zum Thema „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst“ an. Am gleichen Tag wird es in Halle 10 im Bereich „Corporate Health“ auch einen Kurzvortrag des Messe Duesseldorf/ctillmann Die A+A ist die weltweit größte und wichtigste Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Sie findet vom 27. bis 30. Oktober 2015 in Düsseldorf statt. Besonders hinzuweisen ist auf den Tag der Betriebs- und Personalräte am 29. Oktober 2015. Dort wird auch die dbb akademie vertreten sein. dbb zum Thema „Gesundheitsförderndes Führen im öffentlichen Dienst“ geben. Zum Messeauftakt wird am 27. Oktober erstmals eine Veranstaltung angeboten, die sich speziell an Führungskräfte aus dem öffentlichen Dienst richtet. Der dbb hat dieses „Führungskräftetreffen öffentlicher Dienst“ maßgeblich mitgestaltet. Unter dem Motto „Gesund und sicher führen – sich selbst und andere“ werden unter anderem Aspekte der kommunalen Personalpolitik sowie Gewalterfahrungen im Alltag von kommunalen Beschäftigten aufgegriffen. Der dbb konnte 9 aktuell eine wichtige Rolle.“ Davon würden vor allem von Demenz betroffene Menschen profitieren, die aufgrund ihrer kogni tiven Defizite zwar hilfebedürftig sind, nach bisherigem Recht aber aufgrund ihrer Mobilität mitunter nicht oder nur eingeschränkt zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählen. vom festgestellten Grad der Pflegebedürftigkeit. „Damit erhalten Betroffene und ihre Angehörigen künftig finan zielle Planungssicherheit, da bei steigendem Hilfebedarf zwar entsprechend des neu festgestellten Pflegegrades die Leistungen der Pflegeversicherung ansteigen, die Selbstbeteiligung in Höhe der nicht durch die Pflegekasse gedeckten Kosten jedoch konstant bleibt. Dies schafft mehr Transparenz, auch im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von sta tionären Einrichtungen“, sagte Silberbach. Der dbb begrüßt, dass mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die lange geforderte Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens angegangen wird. mit Professor Bernhard Frevel einen renommierten Referenten gewinnen, der sich dem Thema „Bürgernähe und aggressive Kunden: Anforderungen an die Beschäftigten, Verantwortung des Arbeitgebers“ widmen wird. << Info Die Dauerkarten für den Kongress werden bis zum 30. September 2015 zum Frühbucherrabatt angeboten und kosten 210 Euro statt 250 Euro. Tageskarten für den Besuch der Messe kosten im Onlineverkauf 22 Euro, vor Ort später 31 Euro. Weitere Information zur A+A im Internet unter www.aplusa.de. Informa tionen des dbb zum Arbeitsschutz: www.dbb.de unter „Themen“, „A bis Z“. > dbb magazin | September 2015 dbb Achtstundentag: Prinzipielle Schutzfunktion boomt. Daran ändern auch die 52 Sonntage und die Feiertage nichts, die den Arbeitgebern ebenfalls ein Dorn im Auge sind.“ Er sehe durch die Digitalisierung der Arbeitswelt durchaus Herausforderungen für die Tarifpartner, auch im öffentlichen Dienst, räumte Russ ein. „Aber Arbeitnehmerschutz bleibt Arbeitnehmerschutz – und der ist digital nicht weniger wichtig als analog.“ Debatten um die Zukunft der Arbeitswelt seien wichtig, und „klar ist natürlich auch, dass solche Debatten kontrovers verlaufen. Das macht die Stärke unserer Gesellschaft aus“, fügte der dbb Vize hinzu. Gleichwohl sei es gefährlich, mit schöner Regelmäßigkeit „eine Sau durchs Dorf zu jagen“ und so immer wieder Verunsicherung herbeizuführen. „Unsere Position ist klar: Neben Diskussion und Innovation sind auch Verlässlichkeit und Sicherheit wichtig und die entstehen nicht dadurch, dass die BDA funktionierende Systeme in frage stellt. Die Arbeitszeit ist in Deutschland durch Gesetzgeber und Tarifpartner gut geregelt und lässt schon heute die Reaktion auf besondere Arbeitsprozesse zu.“ Befristete Arbeitsverträge: Staat verspielt Chancen auf dem Arbeitsmarkt Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes stellen dem öffentlichen Dienst in Sachen Personal politik ein schlechtes Zeugnis aus. 2014 hat sich die Zahl der Beschäftigten mit befristeten Arbeits verträgen im Bund (12,9 Prozent), bei den Ländern (27,3 Prozent) und bei den Kommunen (7,9 Prozent) gegenüber 2013 deutlich erhöht. In der Privatwirtschaft ist der Trend zum Zeit-Job indes rückläufig. ©seen – Fotolia.com aktuell 10 Das Arbeitgeberargument, in einer globalen Arbeitswelt müsse global kommuniziert werden, und das sei angeblich an einem Achtstundentag nicht möglich, wertete Russ als Vorwand. Auf diese Weise würden geltende Normen ausgehebelt, die vor allem einen Schutzcharakter hätten. Russ weiter: „Wieder einmal wird die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft infrage gestellt und das, obwohl eben diese Wirtschaft seit Jahren > dbb magazin | September 2015 Gegenüber der FAZ (Ausgabe vom 8. August 2015) erklärte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt: „Der öffentliche Dienst verspielt mit der weiter steigenden Befristungsquote seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.“ Im Gegensatz zum öffentlichen Dienst habe die Privatwirtschaft erkannt, dass die Gewinnung von Fachkräftenachwuchs mit Zeitverträgen nicht realisiert werden könne. „Der Staat hinkt mal wieder hinterher“, kritisierte Dauderstädt. Die Zeit-Job-Quote müsse deutlich zugunsten unbefristeter Arbeitsver hältnisse zurückgefahren werden. Sie schade nicht nur den Beschäftigten, sondern gefährde auch zunehmend die Aufgabenerfüllung des öffentlichen Dienstes, der flächendeckend und rund um die Uhr für die Bürger präsent sein müsse. ©rdnzl – Fotolia.com Als „netten, aber durchsichtigen Versuch“ hat der dbb den Vorstoß der Arbeitgeber gewertet, den bewährten Achtstundenarbeitstag durch eine wöchentliche Höchstgrenze zu ersetzen. „Das klingt harmlos, würde jedoch den Arbeitgebern enorme Vorteile und den Arbeitnehmern spür bare Belastungen bringen“, sagte der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik Willi Russ am 24. Juli 2015. dbb Staatsaufgaben klar definieren: Beschäftigte besser unterstützen Der Staat darf sich nicht aus seinen Verantwortungsbereichen zurückziehen. Das hat dbb Chef Klaus Dauderstädt in einem Gastbeitrag zum 30-jährigen Bestehen des „Behörden Spiegel“ unterstrichen. „Warum braucht der Staat Beamte?“ Diese Frage beantwortet Dauderstädt und verweist auf Entwicklungen im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen an den Flughäfen. „Gerade musste die Bundes regierung einräumen, dass die Klage der Europäischen Kommission berechtigt ist. Sie hatte moniert, dass die Sicherheitsüberprüfungen an deutschen Flughäfen seit Jahren nicht in vollem Umfang und wie von der EU gefordert durchgeführt werden. Die Qualitätskontrolle im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung sei unzureichend gewesen. Der Hauptgrund: Personalmangel. Mögliche Auswirkungen stellt man sich als Bürger, nicht nur in der Urlaubshochsaison, nicht so gern vor. Und viele sehen das bei Fluglotsen und Lokomotivführern ebenso“, so Dauderstädt. Der Bundesvorsitzende erinnerte daran, dass der dbb stets vor „Privatisierungseuphorie“ gewarnt habe. „Den weitaus meisten Bereichen des öffentlichen Dienstes schaden Kostendruck und Profitstreben wie sie in der Privatwirtschaft gang und gäbe sind. Die Rechnung, mit immer weniger Personal immer mehr Aufgaben in gleichbleibend hoher Qualität erfüllen zu können, geht eben nicht auf. Diese Erfahrung haben auch die Bürgerinnen und Bürger gemacht, etwa bei der Müllentsorgung, im öffentlichen Nahverkehr oder bei der Energieversorgung, wie aus der ‚Bürgerbefragung öffentlicher Dienst‘ hervorgeht, die der dbb in diesem Jahr bereits zum neunten Mal in Auftrag gegeben hat. Nach unserer Überzeugung ist es gerade ein modernes Berufsbeamtentum, das den besonderen Anforderungen an staatliche Leistungen und Aufgaben genügt. Es sichert die staatliche Handlungsfähigkeit.“ Auch wenn sich das Beamtenverhältnis in den vergangenen Jahren stetig fortentwickelt und an die modernen Bedingungen des Arbeitslebens angepasst hat, gebe es noch viel Handlungsbedarf. Der dbb fordere „mehr Rückendeckung“ von der Politik für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst: „Wenn es um angemessene und konkurrenzfähige Bezahlung geht oder um wirksame Schritte zur Bekämpfung des Mangels an Fachkräften und geeignetem Nachwuchs, wird viel zu wenig getan“, so Dauderstädt. Auch bei Maßnahmen gegen die zunehmende Gewalt gegen Staatsbedienstete bei der Polizei, in Jobcentern und Schulen wünsche sich der dbb noch mehr Unterstützung vonseiten der politisch Verantwortlichen: „Insgesamt vermissen wir eine klare Positionierung: Welche Leistungen soll der öffentliche Dienst, sollen seine Beamtinnen und Beamten in Zukunft für die Gesellschaft erbringen? Und was sind uns allen diese Leistungen wert?“ > dbb magazin | September 2015 dbb Bauwerksprüfung: Drunter, drinnen & drüber fokus 12 Der Beitrag der Straßenbauverwaltung zur (kommunalen) Daseinsvorsorge wird häufig auf das Offensichtliche, etwa die Reparatur von Fahrbahnschäden, reduziert. Ohne regelmäßige Überprüfung der zum Straßen- und Wegenetz gehörigen Brücken und Übergänge ginge verkehrstechnisch aber sehr schnell gar nichts mehr. Deshalb befassen sich zum Beispiel in Leipzig 23 Beschäftigte des Verkehrsund Tiefbauamtes mit dem Zustand der mehr als 350 Brücken und Fußgänger-Stege sowie der weiteren rund 500 zum Verkehrssystem gehörenden Ingenieurbauwerke. Doch nicht immer bekommen die Leipziger viel zu sehen von der Arbeit der Abteilung Brückenbau und -unterhaltung. Bauwerksprüfung ist sorgfältige Ingenieurskunst, die im Verborgenen ausgeübt wird und, wenn die Umstände es erfordern, sogar mitten in der Nacht. A = Blau, B = Rot, C = Gelb. Leipzigs Technisches Rathaus, dessen drei Gebäude in beeindruckender Länge stadtauswärts rechts die Prager Straße säumen, lenkt seinen Publikumsverkehr mit einer ebenso ein fachen wie verständlichen Farbenlehre in die richtigen Ämter. Die Abteilung Brückenbau und -unterhaltung hat ihren Sitz in Haus C und gehört – so weist es der Belegungsplan im Eingangsbereich aus – zum städtischen Tiefbauamt. Ein Irrtum? Das Lächeln, mit dem Klaus Barthel seine Antwort begleitet, lässt darauf schließen, dass ihm diese Frage schon oft gestellt wurde: „Nein, das hat alles seine Richtigkeit“, sagt der Abteilungs leiter Brückenbau und -unterhaltung. „Nach der Logik der Bauverwaltung gehören Brücken, obwohl sie für jeden erkennbar über der Erdoberfläche liegen, zum Tiefbau, weil sie dem überführenden Verkehrsweg zugerechnet werden.“ Barthel breitet einige Papiere aus und legt sie zum > dbb magazin | September 2015 < < Klaus Barthel, der Abteilungsleiter Brückenbau und -unterhaltung (rechts) und sein Sachgebietsleiter „Entwurf/Ausführung“ Detlef Böttcher informieren im Technischen Rathaus über die ihnen übertragenen Aufgaben. Organigramm von Amt 66, dem Verkehrs- und Tiefbauamt. Dann nippt er an seinem Kaffee und wechselt einen kurzen Blick mit Detlef Böttcher, seinem Sachgebietsleiter „Entwurf/Ausführung“. Mit vereinten Kräften machen sich die beiden Diplom-Ingenieure dann daran, die Wesenszüge ihres Arbeitsbereiches zu erläutern. Wegen der vielen sperrigen Fachbegriffe sowie der Vielfalt und Anzahl der anfallenden Aufgaben ist das nicht unbedingt eine leichte Übung. << DIN 1076 regelt das Verfahren „Die staatliche Brückenprüfung ist für die Baulastträger Bund, Länder und Kommunen einheitlich durch DIN-Vorschrift 1076 geregelt“, erklärt Klaus Barthel. „Die Straßenbauver- waltung hat im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit für die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der Inge nieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen einzustehen. Hierfür ist ein Qualitätsmanagementsystem erforderlich, das die Ingenieurbauwerke von der Planung über den Bau und die Erhaltung bis zu ihrem Nutzungsende einschließlich ihres Abbruches beziehungsweise Ersatzneubaus erfasst“, zitiert er „DIN 1076“ und konkretisiert das Ausmaß der Bauwerksprüfung in Leipzig: 869 Bauwerke verzeichnet die Ende April 2015 aktualisierte Bestandsliste insgesamt: Darunter „Ingenieurbauwerke“ wie zum Beispiel 294 Brücken im klassifizierten Straßennetz, 48 Brücken in Park- und Forstbetrieben, 116 Verkehrszeichenbrücken, 101 Stützwände, 45 Lärmschutzwände, 12 Trogbauwerke und „Sonderbauwerke“ wie zum Beispiel 98 Durchlässe, 79 Treppen oder 14 Gelän- dbb „Dass Bau und Unterhaltung von Straßen hoheitliche Tätigkeiten sind, ist durchgängig im Straßengesetz enthalten. Auch die Einhaltung der Verkehrs sicherheit wird in fast allen Straßengesetzen als hoheit liche Tätigkeit genannt“, sagt Barthel mit Blick auf die föderalistische Ausgestaltung der Verkehrspolitik, die in 16 Ländergesetzen und einem Bundesgesetz zum Ausdruck kommt. „Die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 selbst ist keine hoheitliche Tätigkeit. Wohl aber die daraus resultierenden Entscheidungen des Baulastträgers“, fährt Barthel fort und pariert die Statusfrage ohne erkennbare Wertung. „Die Mitarbeiter der Abteilung Brückenbau und -unterhaltung sind nicht verbeamtet.“ 23 Mitarbeiter zählt Barthels Team, sieben Praktiker im Bauhof und 16 Sachbearbeiter, verteilt auf das Büro des Abteilungsleiters und die Sachgebiete „Entwurf/Ausführung“ und „Betrieb/Unterhaltung“. Sie kümmern sich um Genehmigungsplanung, Kosten- und Vertragsmanagement, Bauvorbereitung und Bauwerksprüfung und das jeweilige Reali sierungsmanagement. << < < Die „Prager Brücke“ (oben) wurde vor knapp zehn Jahren neu errichtet. Norbert Thiede, der für die Brückenprüfung zuständige Sachgebietsleiter „Betrieb/Unterhaltung“ und sein Kollege Heiko Zöttler (rechts) sind mit dem Zustand der Unterseite zufrieden. Ingenieure mit Spezialwissen „Wir steuern und überwachen alle für die Bauwerksprüfung erforderlichen Maßnahmen. Jeder meiner Mitarbeiter hat im Schnitt ständig fünf bis sechs Projekte auf dem Schreibtisch“, sagt Klaus Barthel. „Unsere Handwerker vom Bauhof legen schon selbst Hand an, sichern und reparieren beispielsweise Holzstege oder Zaunanlagen, Treppen und Geländer. Die sehr aufwendigen Prüfungen und Baumaßnahmen übergeben wir an Firmen und Ingenieur büros, die sich auf derartige Aufgaben spezialisiert haben.“ Die Fähigkeiten seiner Mitstreiter, die der Abteilungsleiter Brückenbau und -unterhaltung bescheiden mit dem Begriff Verwaltung umschreibt, erweisen sich bei genauer Betrachtung als hoch spezialisiertes Ingenieurs-Know-how: Wie Barthel und Böttcher sind die meisten Diplom-, Maschinenbau oder Bau-Ingenieure mit Ausbildungsschwerpunkt 13 fokus der und nicht zuletzt „Bau werke Dritter“ wie Bahn- und Autobahnüberführungen. „Baulastträger ist immer der, dem der überführende Verkehrsweg g ehört“, erläutert Detlef Böttcher. „Führt eine Straße über die Schienenstrecke der Deutschen Bahn, ist in unserem Fall die Stadt Leipzig Träger der Baulast, überbrückt die Deutsche Bahn eine Straße, ist es umgekehrt.“ Und wie ist es bei Bundesstraßen im Stadtgebiet? Laut Verkehrsgesetzgebung werden diese doch mit Mitteln des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise des Bundes erhalten. „Auf Leipziger Stadtgebiet sind wir auch für diese Bauwerke zuständig, weil eine bundesgesetzliche Regelung verfügt, dass die Erhaltung des gesamten Straßennetzes in Städten ab 300 000 Einwohnern zulasten der Kommunen geht“, führt Detlef Böttcher weiter aus, während Klaus Barthel einen Moment länger zu überlegen scheint, wie er die Frage nach dem hoheitlichen Auftrag seines Teams und die unbedarft vorgetragene Unterstellung, die mit Prüfaufgaben betrauten Beschäftigten seien doch sicher verbeamtet, zufriedenstellend beantwortet. < < Als nächstes steht der Besuch im Brückenkasten der „Hofer Brücke“ an. „ Brücke“. Und Brücken sind – allen anderen Bauwerken, deren Sicherheit sie von Amts wegen zu prüfen haben, zum Trotz – ihr Kerngeschäft. „Die Brücke ist ein sensibles Bauwerk eines Verkehrsweges“, schließt Klaus Barthel seine „Anfängerlektion“ in Sachen Bauwerksprüfung. „Ein Schlagloch kann man umfahren, aber wenn die Brücke weg ist, geht nichts mehr.“ << Drunter und drüber Um die besondere Rolle der Brücken innerhalb der städtischen Infrastruktur anschaulich zu machen, laden Norbert Thiede, der Sachgebietsleiter „Betrieb/Unterhaltung“, und sein Mitarbeiter Heiko Zöttler zur Brückeninspektion, DiplomIngenieur der eine, Maschinen bauingenieur der andere – beide natürlich auf Brücken spezialisiert. Erste Station: die „Prager Brücke“, mit der die Prager Straße eine Bahnlinie samt S-Bahnhof überquert. Die Brückenprüfer steigen die Treppen zum Gleisbett hinunter und betrachten die Unterseite des vor knapp zehn Jahren errichteten Bauwerks. Keine Auffälligkeiten in der Stahlbaukonstruktion, > dbb magazin | September 2015 dbb die Versorgungsleitungen für Wasser, Gas und Telefon, die nahezu jede städtische Brücke mitführt, sind ordentlich verlegt. Der Straßenbelag auf der Oberseite ist intakt. Der aus massiven Glaselementen bestehende „E-Schutz“, der Fußgänger und Radfahrer vor einem tödlichen Stromschlag schützt, sollte ein Oberleitungskabel der Bahn abreißen, ist an einer Stelle beschädigt. „Vandalismus“, kommentiert Norbert Thiede lakonisch. „Der E-Schutz wurde aus Glas gebaut, weil das einfach schöner aussieht. Da der Austausch einer Scheibe an die 1 500 Euro kostet, darf sich aber niemand beschweren, wenn wir aus Kostengründen dann weniger ansehnliche Schutzvorrichtungen bauen.“ << fokus 14 Drinnen und durch „Hofer Brücke“: Bei der zweiten Station der simulierten Prüfung setzt Norbert Thiede die lange Leiter an. Heiko Zöttler entfernt ein Eisengitter. Dann geht es ins Innere der 1994 als Ersatz für einen V orgängerbau von 1934 errichteten vierspurigen Straßenbrücke, die ebenfalls B ahnschienen überquert. 17,5 Millionen D-Mark hat der Neubau einschließlich der Behelfsbrücken für Fußgänger und Radfahrer gekostet, erinnert sich Thiede, der seit 1991 für die Abteilung Brückenbau und -unterhaltung tätig ist. „Obwohl wir bei Brücken eine Lebensdauer von bis zu 100 Jahren einkalkulieren, war das alte Bauwerk nicht mehr zu ertüchtigen“, sagt er und weist zufrieden auf den guten Zustand der modernen Spann betonbrücke hin. Zöttler und Thiede erläutern die Funktion der gewaltigen Widerlager, auf denen die Konstruktion ruht, erklären, wie die Brücke schwingt und wie Dehnungs fugen Ausdehnungen des Brückenkörpers bei Temperaturschwankungen abfangen. Und sie erläutern das vorgeschriebene Intervall der Bauwerksprüfung: Einfache erweiterte Sichtprüfung alle drei Jahre, „handnahe“ Hauptprüfung alle sechs Jahre. Unter der Brücke führt eine bewegliche Vorrichtung auf die andere Seite. „Damit können wir den Zustand der Brückenunterseite ohne Bahnsperrung prüfen“, erklärt Heiko Zöttler. „Bahnsperrungen müssen bei regulären Prüfvorgängen circa ein Jahr im Voraus angemeldet werden, damit die Bahn Umleitungsstrecken einrichten kann. Deshalb ist es notwendig, dass wir unsere Arbeitsplanungen sehr langfristig anlegen. Übliche Sperrzeiten sind zwischen Mitternacht und vier Uhr morgens.“ Und zahlen muss die Abteilung für diese unchristlichen Arbeitszeiten auch noch. „Eine Bahnsperrung kostet 4 500 Euro“, sagt Norbert Thiede. „Da wir im Sachgebiet nur drei Kollegen sind, vergeben wir etwa 50 Prozent der Prüfaufträge an externe Ingenieurbüros. Das kostet je nach Aufwand um die 7 000 Euro und der Einsatz eines Untersichtgerätes weitere 4 000 Euro. Die Frage, ob die drei Amtsprüfer < < Der Koordinator des Neubaus der „Antonienbrücken“, René Wenzel, erläutert die Maßnahme mithilfe des Bauplans … < < … und beschreibt die Belastung der Behelfsbrücke, die nach dem Abriss der maroden Brücken von Straßenbahnen, Autos, Radfahrern und Fußgängern genutzt werden muss. wenigstens gemütlich im Bett bleiben dürfen, wenn Externe so einen Nacht-und-NebelAuftrag ausführen, sorgt für Heiterkeit: „So ist das leider nicht vorgesehen“, lacht Heiko Zöttler, „es geht immer einer vom Amt mit.“ Norbert Thiede schließt eine Metalltür auf, macht Licht und betritt den etwa zweieinhalb Meter hohen, gut zwei Meter breiten rechten Brückenkasten, durch den neben Versorgungsleitungen für Strom und Gas auch ein 80 Zentimeter im Durchschnitt messendes Rohr geräuschlos Wasser führt. Der Beton verfremdet die Stimmen, das Rumpeln der Autos, die oben über die Brücke fahren, klingt fern, ebenso das Rauschen der Eisenbahn darunter. Ein Ort ohne Geruch, in dem weder eine Flechte noch das kleinste Insekt leben. Zurück durch den linken Brückenkasten dieselbe Prozedur: Tür aufschließen, Licht an – dann macht sich Erstaunen breit. An der Betonwand prangt ein Graffito. Die Prüfer schütteln den Kopf. Bei der letzten Begehung war das noch nicht da – und überhaupt: Was soll der ganze Aufwand, hier einzu steigen, wo niemand dieses „Werk“ sehen kann? << < Durch die beiden mit Schlössern und Stahltüren gesicherten Brückenkästen der „Hofer Brücke“ führen, wie bei allen städtischen Brücken, Versorgungsleitungen. Das Wasserrohr rechts hat einen Durchmesser von 80 Zen timetern. Das im Bild eingeklinkte Graffito entdeckten die erstaunten Brückenprüfer im linken Brückenkasten. > dbb magazin | September 2015 Zwei neue Brücken und 62 Eidechsen Zurück im Technischen Rathaus wartet bereits René Wenzel. Der Brücken-Bauingenieur ist im Sachgebiet „Entwurf/Aus- dbb < < Die Spundwände am Brückenkörper werden zur Aushärtung ihrer Betonfüllung gestützt und später bewässert. Aus Sicherheitsgründen können viele Arbeiten nur während Bahnsperrzeiten in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. führung der Maßnahme be auftragte Baufirma bei den Tiefbauarbeiten zum Errichten der Spundwände bis acht Meter tief in den Boden gräbt“, erklärt Wenzel. Vor Ort auf der Baustelle wird deutlich, dass hier an einer sehr lebhaften Verkehrsader „operiert“ werden muss. Die Antonienstraße verbindet den dicht bevölkerten Leipziger Stadtteil Grünau mit der Innenstadt. Seit Anfang Dezember 2014 wird der Straßenverkehr stadtauswärts einspurig zusammen mit der eingleisig in beide Richtungen im Pendelverkehr fahrenden Straßenbahn und einem Weg für Fußgänger- und Radfahrer über eine Behelfsumfahrung geführt. Allein Bau und Einrichtung dieses intensiv genutzten Provisoriums hat mehr als ein Jahr gedauert. Zugleich wird das Rangierbahngelände von ehemals 16 auf vier Gleise zurückgebaut. Die Bahn benötigt die Anlage nicht mehr mit dem Effekt, dass zusammen mit dem Neubau der Antonienbrücken „oft der Wunsch entsteht, das Baufeld zu erweitern“, wie René Wenzel es ausdrückt. „Erst kürzlich haben sich die Verkehrsbetriebe entschlossen, hier eine neue Straßenbahnhaltestelle zu bauen.“ Das geschehe zwar auf eigene Kosten, wie auch bei einem besonderen Oberleitungsschutz der Bahn oder den Leitungen der Versorgungsbetriebe, die mit über die Brücken geführt werden sollen. „Aber abstimmen müssen wir uns trotzdem“, sagt Wenzel, dessen Anwesenheit auf der Baustelle mindestens einmal in der Woche gefordert ist. Im März 2017 wird die Baumaßnahme nach drei Jahren beendet sein – wenn alles weiter gut läuft. Die Kosten belaufen sich einschließlich Planung auf 15,5 Millionen Euro. Da fällt der Bauzaun kaum mehr ins Gewicht, der auf Anweisung der Umwelt behörde am Gleisbett errichtet werden musste, um rund 62 seltene Eidechsen zu schützen, die dort ausfindig gemacht wurden. Der Zaun hat nur 15 000 Euro gekostet. Text: Christine Bonath Fotos: Jan Brenner > dbb magazin | September 2015 15 fokus führung“ unter anderem für den Neubau der „Antonienbrücken“ zuständig und erklärt die Baumaßnahme zunächst am Plan: Für zwei 1970 errichtete marode Spannbetonfertigteilbrücken, deren Sanierung aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht mehr möglich war, entstehen auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofes im Südwesten Leipzigs zwei Neubauten. Ein Vorhaben, das hohe Anforderungen an das Sachgebiet stellt. „Wir sind zuständig für die Projektleitung, haben die Ausschreibungen durchgeführt und die Beauftragung der Planungsbüros vorgenommen, machen aber keine eigenen Planungsarbeiten“, erklärt René Wenzel. „Neubaumaßnahmen sind zeitlich sehr aufwendig. Als ich das Projekt Ende 2014 übernahm, hatte eine Kollegin bereits zwei Jahre in die Vorbereitung investiert.“ Zeitfresser sind nicht nur die Bahn-Sperrzeiten, die den Baubetrieb etwa beim Abriss der alten Brücken sowie beim Einheben der neuen Brückenkonstruktionen in die Nachtstunden zwingen (Wenzel: „Und die Leute schimpfen dann und sagen, wieder so eine Baustelle, wo sich der Verkehr staut, aber kein Arbeiter zu sehen ist!“). Es mussten auch Kampfmittel-Sondierungsmaßnahmen durchgeführt werden. „Wir mussten nach Blindgängern suchen lassen und haben Probebohrungen vorgenommen, weil die mit der Durch dbb die andere meinung: Kommunen in der Klemme fokus 16 Dabei ist es billig, den Protest gegen unterlassene Straßen instandsetzung oder städtischen Steuerwucher alleine vor die nächste Rathaustür zu kippen. Kommunen stecken aktuell immer noch tief in der Finanzklemme. Bei Weitem nicht alle. Aber viele. Die Kluft zwischen Arm und Reich in der Gesellschaft reißt auch die kommunale Familie auseinander. Die gute Kassenlage in Wolfsburg, Ingolstadt und Düsseldorf hebt sich von der in Bremen, Oberhausen oder Bottrop ab. << Wer bestellt, bezahlt Was hilft nun in Bremen, Oberhausen und Bottrop? Die Großzügigkeit des Bundesfinanz ministers, der fünf Milliarden Euro aus seinen derzeit gut gefüllten Taschen überweist? Tatsächlich begleicht Wolfgang Schäuble damit meist Dinge, die der Bund selbst bei den Gemeinden bestellt hat. Die Aufnahme von Asylbewerbern. Die Zahlung von Sozialausgaben, die 2015 bundesweit die 50-Milliarden-Grenze hinter sich lassen werden. Den Umbau von Bushaltestellen, die künftig behindertengerecht > dbb magazin | September 2015 sein müssen. Auch: Das Stopfen der Schlaglöcher und den neuen Putz für die Schulen gerade im Westen. Den Westen nämlich konnte der Gesamtstaat, als Preis der Einheit nachvollziehbar, zwei Jahrzehnte lang nur spärlich be dienen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau schätzt den kommunalen Investitionsrückstand auf 118 Milliarden Euro. Heikel ist die Quelle des Geldsegens. Es sind Schäubles ei gene sprudelnde Steuerein nahmen. Was ist, wenn die versiegen? Klagt man dann wieder, dass immer noch keine Strukturreformen angefasst wurden, die kommunale Kassenlöcher auf Dauer zum Ausnahmefall machen? Für eine wirksame Gesundung der Not leidenden Städte und Gemeinden – und damit sie ihren gesetzlichen Auftrag als wichtigster Dienstleister der Nation vom Nahverkehr über die Müllabfuhr bis zum Friedhofserhalt erfüllen können – reicht eine gelegentliche Spendierlaune der Bundesregierung nicht. Drei andere Dinge sind nötig: Den Grundsatz festzuschrei- ©WoGi – Fotolia.com Dass unsere Stadt pleite ist – das merken wir erst, wenn es uns trifft. Durch das Tempo 30-Schild vor der Haustür mit dem Zusatz „Straßenschäden“, das nach der letzten Frostperiode aufgestellt worden war und ein Jahr später immer noch steht. Oder an dem dreisten Brief mit der Mitteilung, „rückwirkend“ habe der Rat die jährlich zu zahlende Grundsteuer von 560 auf 633 Euro erhöht. Steuererhöhung um 15 Prozent? Im Bund würde über die Debatte jede Koalition platzen. ben, dass der, der einen Gesetzesvollzug ordert, ihn auch bezahlt. Dass die Länder als Paten der Kommunen für einen vernünftigen Ausgleich der Inte ressen sorgen müssen. Und dass die Rathäuser selbst pragmatisch haushalten. << Risikoanleihen meiden Letzteres ist ein wunder Punkt. Was sich für Stadtmütter und -väter, zum Beispiel, verbietet: Jedes riskante Stochern mit Steuerzahlers Kapital in der Privatwirtschaft. Gemeinden bedauern heute die berüchtigten Cross-Border-Geschäfte, bei denen das Kanalnetz wegen kurzlebiger Vorteile in die USA verscherbelt und zurückgeleast worden war. Müssen Rathäuser defizitäre Flughäfen quersubventionieren? Dürfen kranke Ruhrgebietskommunen mit 600 Millionen Euro in den Energiekonzern STEAG einsteigen? Jetzt bangen sie ums Geld. Pokern ist keine sichere Bank. Experten der Gemeindeprüfung NRW und der Utrecht School of Governance haben in einer aktuellen Auswertung von 1 268 Sanierungsmaßnahmen diesseits und jenseits der Grenze herausgefunden, dass niederländische Städte, die nicht weniger arm dran sind als deutsche, Sparstrategien weit breiter anlegen. Sie reduzieren Angebote, verändern die eigene Organisation. In NRW – das gilt auch für andere Bundesländer – beschränkt sich das Konsolidieren zu oft auf Kürzen oder Kassieren. Es ist der bequemste Weg, wenn die Schlaglöcher bleiben und die Grundsteuern steigen. Es ist aber der falsche. Mut und gutes Haushalten sind solider. Dietmar Seher << Info Der Autor, 61, ist freier Journalist und wohnt in Dortmund. Er hat 40 Jahre bei Tageszeitungen der Konzerne WAZ/Funke und Gruner + Jahr als Nachrichtenredakteur, politischer Reporter, Korrespondent in Bonn, Brüssel und Düsseldorf, Ressortleiter und stellvertretender Chefredakteur gearbeitet. dbb Kommunale Dienstleistungen: Alles für die Bürger? Schlaglöcher auf der Landstraße, verwaiste Schwimmbäder, geschlossene Theater, Warte zeiten auf Ämtern: Bürgerinnen und Bürger bekommen immer stärker zu spüren, dass es in vielen Kommunen nicht rosig aussieht, was die D aseinsvorsorge betrifft. Ein Grund sind die notorisch klammen Haushalte. Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände gaben im Jahr 2014 insgesamt rund 217,6 Milliarden Euro aus, das waren 11,3 Milliarden Euro oder 5,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Den bereinigten Ausgaben standen bereinigte Einnahmen in Höhe von rund 217,0 Milliarden Euro gegenüber, das war im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 4,4 Prozent oder 9,2 Milliarden Euro. Abgesehen von den Zinsausgaben, die wegen gegenwärtig niedriger Zinssätze um 5,5 Prozent auf 3,9 Milliarden Euro gesunken sind, war das Jahr 2014 durch höhere kommunale Ausgaben geprägt. So stiegen die Personalausgaben unter anderem wegen der Ergebnisse der Tarifrunde im öffentlichen Dienst im Jahr 2014 um 5,2 Prozent auf 58,3 Milliarden Euro. Die laufenden Sachaufwendungen beliefen sich auf 51,0 Milliarden Euro (+ 6,1 Prozent). << Mehr Sozialleistungen Die sozialen Leistungen nahmen um 2,7 Milliarden Euro auf 49,7 Milliarden Euro (+ 5,8 Pro- Durch die günstige Einnahmesituation der letzten Jahre und die ebenfalls günstigen Finanzierungsbedingungen konnte die kommunale Investitionstätigkeit ausgeweitet werden. Im Jahr 2014 wurden 24,6 Milliarden Euro für Sachinvestitionen men. Allerdings stieg die wichtigste kommunale Steuer, die Gewerbesteuer (netto), gegenüber 2013 nur um 1,3 Prozent auf 33,1 Milliarden Euro. Stärker erhöhte sich der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, und zwar um 6,4 Prozent auf 30,3 Milliarden Euro. << Länder im Boot Die Länder beteiligten sich im Jahr 2014 verstärkt an der Finanzierung kommunaler Aufgaben, indem sie 2,1 Milliarden Euro mehr an Schlüsselzuweisungen an ihre Kommunen zahlten. Insgesamt nahmen die Kommunen 31,5 Milliarden fokus 17 ©Christian Delbert – Fotolia.com Ein Blick auf die Entwicklung der kommunalen Finanzen verdeutlicht die Probleme. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) im Jahr 2014 nach Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik in den Kernhaushalten und in ihren Extrahaushalten ein Finanzierungsdefizit von insgesamt rund 0,7 Milliarden Euro aus. Im Jahr 2013 hatte sich noch ein Finanzierungsüberschuss von 1,5 Milliarden Euro ergeben. cherung für Arbeitsuchende nach SGB II (insbesondere Kosten für Unterkunft und Heizung) nur leicht um 1,3 Prozent auf 12,0 Milliarden Euro erhöhten. Die Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen 2014 bereits mit 1,6 Milliarden Euro um 0,5 Milliarden Euro über dem Niveau des Vorjahres. zent) zu. Dies ist vor allem auf die gestiegenen Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII zurückzuführen. Dafür wurden im Jahr 2014 insgesamt 25,5 Milliarden Euro und damit 1,5 Milliarden Euro oder 6,1 Prozent mehr als im Vorjahr ausgegeben, unter anderem wegen einer Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2014. Darüber hinaus sind die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe um 7,3 Prozent auf 8,3 Milliarden Euro gestiegen, während sich die Ausgaben für die Grundsi- ausgegeben, das waren 9,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Den größten Anteil an den Sachinvestitionen hatten die Baumaßnahmen mit 18,7 Mil liarden Euro. Auf der Einnahmenseite war die Entwicklung der Steuereinnahmen (netto, also nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) mit + 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr im Berichtsjahr 2014 weiterhin positiv. Es wurden insgesamt 79,5 Milliarden Euro an Steuern (netto) eingenom- Euro an Schlüsselzuweisungen ein (+ 7,0 Prozent). Ausnahmen bildeten die fünf neuen Länder, sie reduzierten die Schlüsselzuweisungen um 1,0 Prozent. Alle Länder zahlten im Jahr 2014 um 2,8 Prozent höhere Zuweisungen für Investitionen an die Kommunen, sie beliefen sich auf 7,3 Milliarden Euro. Die Einnahmen der Kommunen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren betrugen 23,7 Milliarden Euro (+ 3,8 Prozent), wozu die Extrahaushalte mit 26,3 Prozent beitrugen. > dbb magazin | September 2015 << Wandel, der gerade Flächengemeinden in ganz Deutschland hart trifft, ein Kriterium für die Verteilung der Mittel auf der Landesebene sein.“ Weiter begrüßt der DStGB, dass die zusätzlichen Mittel des Bundes im Jahr 2017 in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zu zwei Dritteln über einen erhöhten gemeindlichen Umsatzsteueranteil an die Gemeinden fließen werden und zu einem Drittel über einen erhöhten Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft. Zudem dürfe es bei der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen nicht nur um das Verhältnis zwischen Bund und Mittel vom Bund Daher begrüßt der DStGB die bereitgestellten Finanzhilfen des Bundes zur Entlastung der Kommunen: „Die Verteilung der zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro des Bundes in den Jahren 2015 bis 2018 soll auf besonders finanzschwache Kommunen konzentriert werden und Investitionen ermöglichen. Dies ist dringend nötig, der kommunale Investitionsrückstand ist immens“, so Dr. Gerd Landsberg. Andererseits müssten auch andere benachteiligte Regionen von den Hilfen profitieren. „Aus unserer Sicht sollte dabei auch der demografische > dbb magazin | September 2015 Kinder, eine Qualitätsoffensive bei der Kinderbetreuung und ein schnelles Internet vor Ort. Dies ist den Menschen wich tiger als eine geringfügige Steuerentlastung, die am Ende doch nur durch neue Schulden gegenfinanziert werden muss.“ Der DStGB hat seine Forderungen zur Reform der Kommunalfinanzen in der „Agenda 2020“ zusammengefasst. << Entwicklungschancen Ähnlich äußert sich auch der Deutsche Städtetag, der zuletzt auf seiner Hauptversammlung im Juni 2015 in Kostas Koufogiorgos/tooonpool.com fokus 18 Dennoch bleiben die Kommunalfinanzen stark unter Druck, wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) kritisiert. „Trotz guter wirtschaftlicher Entwicklung in Deutschland bleibt die Finanzlage vieler Städte und Gemeinden weiter angespannt und dramatisch. Obwohl die Arbeitslosigkeit niedrig ist, sind die Sozialausgaben der Kommunen gestiegen und werden die Schallgrenze von 50 Milliarden Euro 2015 überschreiten. Ein Ende ist nicht abzusehen“, sagten Ralph Spiegler, Vize präsident des DStGB und Verbandsbürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, und DStGB-Geschäftsführer Dr. Gerd Landsberg im Februar 2015. „Die Dramatik der kommunalen Finanzlage zeigt sich insbesondere an den erneut gestiegenen Kassenkrediten, die sich bundesweit auf 48,6 Milliarden Euro belaufen. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz müssen insoweit die zweithöchste Verschuldung aller Länder tragen. Ende 2013 waren es bereits 6,225 Milliarden oder 1 561 Euro pro Einwohner. Darin liegt ein hohes Risiko, insbesondere dann, wenn die Zinsen wieder steigen. Gleichzeitig verhindern diese Belastungen die notwendigen kommunalen Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Breitbandausbau“, so Spiegler. ©ferretcloud – Fotolia.com dbb Ländern gehen. Ziel müsse es sein, auch die kommunale Finanzlage nachhaltig zu stärken und damit Investitionen zu ermöglichen. Spielräume, das Aufkommen des Solidaritätszuschlages von 15 Milliarden Euro pro Jahr auch nur teilweise für Steuerentlastungen zu nutzen, sieht Landsberg nicht: „Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erwartet bessere Schulen, Straßen, Wege und Plätze, mehr Bildung für die Dresden an Bund und Länder appelliert hat, gleichwertige Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik zu sichern und bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen finanzielle Gestaltungsspielräume für alle Städte zu schaffen. Die neu gewählte Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, sagte: „Wir wollen Entwicklungschancen für alle Städte in Deutschland. Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse, damit die Menschen in jeder Stadt gute Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung, an sozialen und kulturellen Angeboten vorfinden. Um das wieder zu erreichen, müssen sich Bund und Länder auf ihre Verantwortung für strukturschwache Städte und Regionen besinnen und sie nach 2019 gezielt fördern.“ Städte mit einem hohen Anteil an finanziell schwachen und bildungsfernen Haushalten müssten anhand objektiver Kriterien ebenso unterstützt werden wie Städte, deren Wirtschaftskraft pro Einwohner deutlich unter dem Durchschnitt aller Städte liege. „Die derzeitige Bund-LänderGemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sollte den Ausgangspunkt für ein gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen bilden“, so Lohse. Alle Städte müssen nach Auffassung des Deutschen Städtetages in der Lage sein, die erforderlichen Dienstleistungen für die Menschen in ihrer Stadt zu gewährleisten. In erster Linie müssten die Länder für eine adäquate Finanzausstattung ihrer Städte Sorge tragen, so Lohse. Aber auch der Bund stehe in der Verantwortung, die hohe Dynamik bei den kommunalen Sozialausgaben zu stoppen: „So unzureichend die Investitionsausgaben der Städte sind, so ungebremst steigen deren Ausgaben für soziale Leistungen – in diesem Jahr dbb erstmals auf über 50 Milliarden Euro. Deshalb müssen die Städte durch den Bund weiter bei den Sozialausgaben entlastet werden, und zwar wie im Koalitionsvertrag vereinbart um fünf Milliarden Euro jährlich. Auch das ‚Wie‘ muss der Bund noch in dieser Legislaturperiode beschließen. Und die Länder fordern wir nachdrücklich auf, die Kommunen bei den Leistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu entlasten.“ << Investitionsrückstand Handlungsbedarf sehen die Städte außerdem bei der kommunalen Infrastruktur. Die Ergebnisse des KfW-Kommunalpanels 2015 bestätigen die Einschätzungen des DStGB zum teilweise schlechten Zustand und zu regionalen Unterschieden und beziffern den kommunalen Investitionsrückstand auf rund 132 Milliarden Euro. Unter dem über Jahrzehnte aufgewachsenen Investitionsstau leiden insbesondere finanzschwächere Städte. „So hilfreich das Investitionspaket des Bundes von 3,5 Milliarden Euro für finanzschwache Kommunen ist: Wir brauchen eine nachhaltige Reform der föderalen Finanzbeziehungen, die auch die Investitionskraft der Kommunen auf Dauer stärkt. Nur wenn alle Kommunen wieder in die Lage versetzt werden, ihrem Bedarf gemäß vor Ort zu investieren, können sie aktiv das Lebensumfeld der Menschen gestalten. Investitionen sind der Schlüssel, um Lebensqualität und kommunale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern oder auszubauen. Etwa 60 Prozent der öffentlichen Investitionen sind kommunal. Wer kommunale Investitionen stärkt, stärkt deshalb auch den Standort Deutschland“, sagte der neue Vizepräsident des DStGB, der Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly. Die Forderungen des Deutschen Städtetages haben dessen Mitglieder in der „Dresdner Erklärung“ formuliert. Aus Sicht des dbb weisen DStGB und Städtetag berechtigterweise auf die prekäre Situation der kommunalen Haushalte hin. Besonders vor dem Hintergrund des demo grafischen Wandels wird sich die Situation eher verschlechtern denn verbessern. Die steigenden Ausgaben für soziale Leistungen gehen besonders zulasten von Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Kinderbetreuung. Insofern ist es auch aus Sicht des dbb dringend geboten, den Blick auch vor Einsparungen bei den Sozialausgaben nicht zu verschließen: „Wir dürfen uns von den sich abzeichnenden Entwicklungen in der Altersstruktur unserer Gesellschaft nicht ins Bockshorn jagen lassen, sondern müssen den demografischen Wandel als Innovationsprozess begreifen, der uns zahlreiche neue Chancen und Potenziale bietet“, sagt dbb Vize Ulrich Silberbach, der zugleich Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft ist. Lebenswerte Kommunen seien nur mit einer ausreichend guten finanziellen Ausstattung und nachhaltigen Strategien handlungsfähig für die Zukunft. Mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen könnten althergebrachte Stellschrauben neu justiert werden. „Dazu zwingen uns der demografische Wandel wie auch die Folgen der Globalisierung regelrecht.“ Bereits 2013 hatte die komba gewerkschaft gemeinsam mit dem DStGB und der Bertelsmann Stiftung ein Symposium zur Zukunft der Kommunen in Berlin veran staltet. br << dbb Webtipps Dresdner Erklärung des Deutschen Städtetages: http://goo.gl/WLE1Q6 Agenda 2020 des DStGB: http://goo.gl/T1PzQI Symposium „Kommune der Zukunft“: http://goo.gl/Xe32sK > dbb magazin | September 2015 dbb Kfz-Zulassung: Ich bin dann mal weg ... ... schnell in der Mittagspause das Auto zulassen – dieses Vorhaben kann in Deutschland zu großem Frust führen, denn „mal schnell“ geht in vielen Kommunen definitiv nicht. Im Gegenteil sind Warte zeiten von mehreren Wochen möglich, bis Fahrzeughalter überhaupt einen Termin bekommen. Dann beginnt das Warten auf der Zulassungsstelle – und das kann schlimmstenfalls damit enden, unver richteter Dinge wieder abziehen zu müssen. Bei der Kfz-Zulassung herrscht akuter Notstand. Jan Brenner (2) fokus 20 < < Ein extrem ruhiger Tag vor der Kfz-Zulassungsstelle Berlin Kreuzberg – an manchen Tagen stehen die Wartenden bis auf die Straße ... 313 539 Personenkraftwagen (Pkw) wurden nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes im Juni 2015 neu zugelassen. Dieses Ergebnis lag mit plus 12,9 Prozent deutlich über dem Wert des Juni 2014. Die Bilanz der ersten Jahreshälfte zeigte sich mit 1,6 Millionen Neuwagen und damit einem Zuwachs von plus 5,2 Prozent ebenfalls positiv. Ein Anteil von rund 65 Prozent aller Neuzulassungen des ersten Halbjahrs entfiel auf gewerbliche Halter. Beispiel Berlin: Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg berichtet, stieg die Anzahl der zugelassenen fabrikneuen Kraftfahrzeu- > dbb magazin | September 2015 ge in Berlin im ersten Halbjahr 2015 um 6,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Anstieg beträgt insgesamt 2 786 Kraftfahrzeuge. Zugelassen können die Autos in Berlin – einer Stadt mit immerhin rund 3,4 Millionen Einwohnern – bei lediglich zwei Zulassungsstellen in FriedrichshainKreuzberg und Lichtenberg. Am 13. August 2015 in die Onlineterminvorschau für eine Neuzulassung geschaut, wäre aktuell erst am 7. September ein Termin buchbar. Daher lassen die meisten Käufer eines Neuwagens ihr Auto direkt vom Händ- ler anmelden. Die Idee, damit am folgenden Tag vom Hof zu fahren, können die meisten aber ebenfalls vergessen: Auch bei Händlerzulassungen sind Wartezeiten von bis zu mehreren Tagen mittlerweile die Regel und das nicht nur in Berlin. Fast alle größeren Kommunen klagen seit mindestens 2010 über Dauerstau in den Zulassungsstellen. Das führt nicht nur zu Unmut unter Händlern und Privatleuten, sondern auch zu einem regelrechten Schwarzmarkthandel mit Terminen: Neben sogenannten Zulassungsdiensten, die ein Auto für rund 40 Euro anmelden, damit Kun- den sich nicht selbst in die endlosen Schlangen stellen müssen, vor denen übrigens auch ein online gebuchter Termin nicht schützt, haben auch Geschäftemacher neues Terrain entdeckt. Sie buchen reihenweise Termine, um sie zu verkaufen. Bis zu 120 Euro werden für ein solches Schwarzmarkt ticket fällig – eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. << Schwarzmarkt eindämmen Der Berliner Senat sieht darin zwar keine Straftat, missbilligt das Geschäftsmodell aber. Da- dbb her hat es bereits Änderungen im Buchungssystem gegeben, die den Terminhandel eindämmen sollen – bislang mit eher mäßigem Erfolg, denn schnell finden Nepper neue Schlupf löcher. Zeit, sich ein Bild vor Ort zu machen. In Erwartung tumultarischer Szenen macht sich unser Reporter auf zur Zulassungsstelle Berlin Friedrichshain-Kreuzberg und wird bitter enttäuscht: Keine Warteschlangen, wenige Besucher in den Warteräumen, entspannte Atmosphäre. Sogar die zahlreichen Schilderhändler auf dem bunten Basar vor der Zulassungsstelle langweilen sich, halten Schwätzchen und trinken Tee. Wie kann das sein, wo doch alle Medien permanent Alarm schlagen? Der freundliche Helfer vor dem Haupteingang weiß Bescheid: „Ferienzeit, Mittagszeit und langer Dienstleistungsdonnerstag, heute ist wirklich nicht viel los“, sagt er und erklärt, dass es darüber hinaus eine weitere Umstellung gegeben habe. Während früher bis zu 90 Prozent der Termine online ver geben worden seien, wären es jetzt nur noch 30 Prozent. „Wenn Sie jetzt reingehen, bekommen Sie spätestens in zwei Tagen einen Termin und Ihr Auto ist zugelassen!“ << Mehr Personal erforderlich Trotzdem sind Wartezeiten auch in anderen Berliner Behörden zum Problem geworden. So sollten Urlauber, deren Reisepass abzulaufen droht, sich nicht auf einen schnellen Gang zum Bürgeramt verlassen. Auch hier können je nachdem lange Wartezeiten auf einen Termin die Reise vereiteln. Statt also an immer ausgefeilteren Onlinebuchungssystemen zu arbeiten, sollte der Senat vielleicht besser genügend Leute einstellen, um dem Ansturm der Kunden gewachsen zu sein. Bürgerinnen und Bürger bezahlen immerhin mit üppigen Steuer- < < ... um dann im Gebäude weiter zu warten und auf Nummern zu starren. geldern für ihre Daseinsvorsorge und haben einen Anspruch auf entsprechenden Service. Nach jahrelangem Personal abbau zog der Berliner Senat Ende 2014 die Reißleine, um den Personalabbau im öffentlichen Dienst zu beenden. „Endlich folgt der Senat den Forderungen des dbb und verwirft sein Ziel, die Vollzeitstellen im Berliner Landesdienst auf 100 000 zu reduzieren. Für uns war diese Zahl ohnedies eine utopische, eher ausgewürfelte Vorgabe und keine am Bedarf festgemachte Zielgröße“, kommentierte der Landesvorsitzende des dbb berlin, Frank Becker, den Beschluss des Senats. Flankiert werden soll das Vorhaben von einem Elf-PunkteProgramm für ein nachhaltiges Personalmanagement, das 2015 vorgelegt wurde. Es beinhaltet unter anderem die bedarfsgerechte Ausbildung junger Nachwuchskräfte und deren Übernahme in ein un befristetes Beschäftigungs verhältnis. << Onlinezulassung soll kommen Bis diese Effekte in der Verwaltung ankommen, werden sich Kunden zu Stoßzeiten weiterhin an den Schaltern der Zulassungsstellen stapeln, denn auch die Digitalisierung eines eigentlich einfachen Verwaltungsaktes kommt nicht recht voran. Immerhin haben Autofahrer bei seit 2015 zugelassenen Fahrzeugen die Möglichkeit, diese digital abzumelden. Dabei wird vereinfacht gesagt ein Siegel auf dem Nummernschild abgekratzt, unter dem sich ein Prüfcode befindet. Wird dieser online vom Fahrzeughalter eingegeben und mit dem digitalen Personalausweis bestätigt, ist das Auto abgemeldet. Eine entsprechende Neuerung haben Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf den Weg gebracht. Das Projekt „i-Kfz“, die internetbasierte Fahrzeugzulassung, soll es Bürgerinnen und Bürgern mithilfe des neuen Personalausweises (nPA, siehe auch „online“, Seite 40) künftig zudem ermöglichen, ihr Auto auch online zuzulassen. Wann es soweit ist, sagten die Minister nicht. Immerhin fährt in einem Werbevideo des Bundesinnenministeriums für den neuen Personalausweis bereits heute eine freudige Autokäuferin Minuten nach dem Erwerb glücklich mit ihrem zugelassenen Neuwagen vom Hof des Händlers. Vielleicht wartet sie nur darauf, dass Jugendliche einen neuen Streich entdecken: Zulassungsplaketten abkratzen – und schwupps steht die junge Frau wieder in der Schlange vor der Zulassungsstelle ... br > dbb magazin | September 2015 dbb Neues Seminarangebot: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – ein Muss Weil häufig schwierige Arbeitsbedingungen für Stress und Erschöpfung verantwortlich sind und Krankheiten auslösen können, verpflichtet der Gesetzgeber seit Herbst 2013 Arbeitgeber, bei der ohnehin vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung nun ausdrücklich auch psychische Belastungen zu erfassen. Wie aber lassen sich diese messen? Wie können Maßnahmen gegen Fehlbelastungen abgeleitet beziehungsweise umgesetzt werden und wie funktioniert eine Wirksamkeitskontrolle? In ihren Veranstaltungen zeigt die dbb akademie unter anderem Wege zum „Wie“ auf. << Gesetzliche Vorgaben – aber wie? Dass es dringend erforderlich ist, psychische Belastungen bei der Arbeit zu erfassen und an deren Vermeidung und Reduzierung zu arbeiten, ist Fakt. Die gesetzliche Basis hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz, das unter anderem Gefährdungsbeurteilungen vorsieht. Seit Oktober 2013 sind Unternehmen und Behörden laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen dazu verpflichtet, explizit auch psychische Belastungen zu erfassen, zu dokumentieren und gegebenenfalls Maßnahmen ein zuleiten. Zusätzlichen Handlungsbedarf schafft darüber hinaus die seit Juni 2015 geltende Betriebssicherheitsverordnung, die den Umgang mit Arbeitsmitteln regelt und deutlich mehr Anforderungen an die Gefähr- > dbb magazin | September 2015 ©alphaspirit – Fotolia.com fokus 22 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz wie hoher Terminund Leistungsdruck, ständige Unterbrechungen und Multitasking können krank machen und verursachen mittlerweile einen beträchtlichen Anteil an Arbeitsunfähigkeitstagen. Dies belegen zahlreiche Studien. Bereits heute erfolgt der überwiegende Teil der Frühverrentungen aufgrund psychischer Erkrankungen. dungsbeurteilung stellt, indem zum Beispiel die alters- und alternsgerechte Gestaltung und psychische Belastungen hervorgehoben werden. konkrete Umsetzung in der Praxis herrscht dagegen häufig noch viel Unsicherheit. << Gefährdungsbeurteilung – Strategische Chance statt lästiger Pflicht Offengelassen hat der Gesetzgeber allerdings, was psychische Belastungen genau sind und wie diese ermittelt, erhoben und beseitigt werden können; das heißt für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen gibt es keine Durchführungsvorschriften. Die Besonderheit: Psychische Belastungen sind nämlich nicht mit Geräten messbar und verlangen damit anders ausgerichtete Vorgehensweisen (zum Beispiel Befragungen). DASS Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen sind, ist damit verbindlich vorgeschrieben. Über das WIE und die Als geeignetes Präventions instrument umfasst die vor geschriebene Gefährdungs beurteilung nicht nur die Ermittlung psychischer Be lastungen, sondern auch die Maßnahmenableitung und -umsetzung gegen Fehlbelastungen sowie eine entsprechende Dokumen tation und Wirksamkeits kontrolle. Dabei geht es nicht darum, die psychische Leistungs fähigkeit des Einzelnen zu überprüfen. Vielmehr muss geprüft werden, ob die Arbeitsbedingungen so gestaltet sind, dass die Beschäftigen leistungsfähig und gesund bleiben, was sich letztlich auch in ökonomischer Hinsicht auszahlt. dbb << Seminarangebote der dbb akademie Was sind psychische Belastungen beziehungsweise Fehlbe lastungen und was genau ist Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung? Wie kann die Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich ablaufen und wie wählt man ein geeignetes Verfahren aus? Auf welche Weise lassen sich die Ergebnisse auswerten und wie kann man die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen? Damit der Prozess „Hand und Fuß“ hat, haben sich bestimmte Durchführungsschritte als sinnvoll herausgestellt. Die dbb akademie stellt sich dem Thema mit einem Angebot an Veranstaltungen und bietet sowohl 2015 als auch 2016 verstärkt Seminare zum Themenfeld „Gefährdungs beurteilung psychischer Be lastung“ an. Das Angebot richtet sich insbesondere an Führungskräfte und Beschäftigte der öffentlichen Ver waltung, Personal- und Organisationsverantwortliche, Gesundheitsmanager/-innen, Personal- und Betriebsräte, Beschäftigte im Bereich Per sonalentwicklung, Organi sation, Arbeitsschutz und -sicherheit. Die Veranstal tungen finden Sie unter www.dbbakademie.de. Gerne führen wir auch eine Inhouse-Schulung für Sie durch. Wir beraten Sie gern. Ihre Ansprechpartnerin (Inhalte): Brigitte Bojanowsky, Telefon: 0228.8193125, [email protected] Sicherheit im Umgang mit psychischen Störungen am Arbeitsplatz (2015 Q110 CS) 10. bis 12. November 2015 in Königswinter Dienstvereinbarung Betriebliches/Behördliches Gesundheits management (2015 Q 111 CS) 18. bis 20. November 2015 in Königswinter Der gelungene Gesundheitstag: Von der Zielsetzung bis zur Wirkungskontrolle (2015 Q 112 CS) 1. bis 3. Dezember 2015 in Königswinter Gelassen und optimal leistungsfähig bleiben (2015 Q 116 CS) 8. bis 10. Dezember 2015 in Königswinter Preis je Veranstaltung (inkl. Ü/VP): 520 Euro Auskunft erteilt: Carina Schulte (Organisation), Telefon: 0228.8193263, [email protected] Im Rahmen seines Engagements für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist der dbb auf der weltweit größten Arbeitsschutzmesse mit internationalem Kongress A+A in Düsseldorf (27. bis 30. Oktober 2015) mit einem Stand in Halle 10 (Standnr. 10A63) vertreten und bietet folgende Vorträge an: „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an Arbeitsplätzen im Öffentlichen Dienst“, im Rahmen des „Forums Öffent licher Dienst“, am 29. Oktober 2015, von 14.15 bis 16.30 Uhr, im Kongresscenter (CCD Süd), Raum 1. Kurzvortrag „Gesundheitsförderndes Führen im Öffentlichen Dienst“, am 29. Oktober 2015, ab 11.20 Uhr in Halle 10 auf der Bühne im Bereich „Corporate Health“. 23 fokus ©Swapan – Fotolia.com << Weitere Veranstaltungen im Bereich Gesundheitsmanagement > dbb magazin | September 2015 dbb Amtsdeutsch: ©Dudarev Mikhail – Fotolia.com Rauhfutterverzehrende Großvieheinheit … spezial 24 … sagt und schreibt (angeblich) der deutsche Beamte, wenn ein Rind – ob Kuh, Kalb, Bulle oder Ochse – gemeint ist. Besagte rauhfutterverzehrende Großvieheinheit frisst auf der Alm auch kein Gras, sondern labt sich an den Halmen einer Spontanvegetation. Unmissverständlich soll es sein, das oft geschmähte „Behörden- oder Amtsdeutsch“, damit Gesetze und Verord nungen nicht heute so und morgen ganz anders ausgelegt werden können. Doch Wortungetüme und Bandwurmsätze, die mit Passivformulierungen und Substantivierungen überfrachtet sind, lassen sich durchaus in gängiges Deutsch fassen, ohne ihre Eindeutigkeit zu verlieren. Initiativen und Bemühungen, mehr Transparenz in die Kommunikation zwischen Staat und Bürger zu bringen, gibt es schon seit Langem – mit mäßigem Erfolg. Der Grat zwischen juristisch korrekter Formulierung und unfreiwilliger Sprachkomik ist schmal. Das musste Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus 1999 bei der Einbringung des Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetzes in den Landtag erfahren. Zahlreiche Abgeordnete brachen in schallendes Gelächter aus, und der Minister gestand zu, dass der Titel – möglicherweise – etwas lang sei. Genutzt hat weder die Heiterkeit noch die weise Erkenntnis: Das Gesetz wurde im Januar 2000 als „Gesetz zur > dbb magazin | September 2015 Übertragung der Aufgaben für die Überwachung der Rinderkennzeichnung und Rind fleischetikettierung“ verabschiedet, der amtliche Kurztitel lautete nun – noch länger – Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz (RkReÜAÜG). Ende Mai 2013 wurde das Gesetz zwar aufgehoben, doch der Titel dient noch heute als abschreckendes Beispiel für die Auswüchse der Behördensprache. Mit 63 Buchstaben gehört es zu den längsten zusammengesetzten Substantiven der deutschen Sprache. Die Gesellschaft für Deutsche Sprache schlug es sogar 1999 zum Wort des Jahres vor. Aufgrund der bevorstehenden Jahrtausendwende und des erwarteten Computer-GAUS setzte sich allerdings das Wort „Millennium“ durch. Auch zum Unwort des Jahres taugte es nicht, dazu wurde 1999 der „Kollateralschaden“ gewählt. << Stilblüten von Amts wegen Die Bürger selbst haben indes weniger ihre liebe Not mit verqueren Gesetzestexten als mit kryptisch formulierten Briefen vom Finanzamt oder von der Gemeindeverwaltung. Ein Beispiel aus einem Schreiben an eine Hundebesitzerin: „Das Führen von Hunden auf öffentlichen Wegen ist nur mit der Maßgabe gestattet, dass die Hunde an der Leine geführt werden.“ Warum heißt es nicht schlicht „Hunde müssen auf öffentlichen Wegen an der Leine geführt werden“? Das zweite Beispiel stammt aus einem Polizeibericht: „Der Verunfallte wurde von einem Rettungswagen erstversorgt und anschließend in das Krankenhaus verbracht. Zur weiteren Absuche der Einsatzstelle wurden die Kräfte der Feuerwehr alarmiert.“ Warum heißt es nicht „Die Besatzung eines Rettungswagens leistete Erste Hilfe und fuhr das Unfallopfer anschließend ins Krankenhaus. Die Feuerwehr suchte die Unfallstelle ab“? Interessant wäre es auch für den Leser zu erfahren, wonach die Feuerwehrleute gesucht haben, aber das geht aus dem Bericht leider nicht hervor. Gesetze und Amtsschreiben haben indes nur dann einen dbb << Dem verbalen Amtsschimmel Beine machen Seit über zehn Jahren kümmert sich beispielsweise die „IDEMA. Gesellschaft für verständliche Sprache“ um lesbare Texte von Ministerien, Behörden und Gemeindeverwaltungen sowie von Parteien und Organisationen. Der erste große Auftrag bestand 2008 in der Übertragung der Imagebroschüre des Bundesinnenministeriums in eine allgemein verständliche Sprache. Inzwischen steht den Beschäftigten der Bundesverwaltung eine Datenbank „Verständliche Verwaltungssprache“ (IDEMA Bund) zur Verfügung, deren Nutzung dazu beitragen soll, Verwaltungstexte verständlicher zu gestalten. Auch viele Stadtverwaltungen, zum Beispiel in Bochum, Kleve, Lübeck oder Kiel, haben dem Amtsdeutsch den Kampf ange- << Sprach-TÜV für Gesetze Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, § 42 Abs. 5: „Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein. Gesetzent würfe sollen die Gleich stellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen. Gesetzentwürfe sind grundsätzlich dem Redaktionsstab Rechtssprache zur Prüfung auf ihre sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit zuzuleiten. Die Zuleitung soll möglichst frühzeitig erfolgen. Das Ergebnis der Prüfung hat empfehlenden Charakter.“ < < Nach einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2008 haben 86 Prozent der Bevölkerung Schwierigkeiten, amtliche Schreiben zu verstehen. Der Duden definiert „Beamtendeutsch“ wie folgt: „Unlebendige, unanschauliche, oft lang atmige und verschachtelt konstruierte trockene Ausdrucksweise [in behördlichen Bestimmungen u. Ä.]; Amts-, Behördendeutsch.“ sagt und vertreiben nach und nach den Amtsschimmel aus ihren Texten. Für die Stadt Bochum überarbeiten die Sprachwissenschaftler der IDEMA die amtlichen Texte, indem sie die unverständlichen Formulie rungen in modernes Deutsch übertragen. Juristen achten darauf, dass die Briefe und Mitteilungen dennoch rechtssicher bleiben, und Mitarbeiter der Bochumer Ämter prüfen abschließend die fachliche Richtigkeit. Inzwischen wurden auf diese Weise mehrere Hundert Texte bearbeitet und Einträge für das Wörterbuch „Amtsdeutsch – Deutsch“ entwickelt. Die Ergebnisse finden sich in einer Datenbank (IDEMA Kommunal), die gegen Gebühr von allen Verwaltungen genutzt werden kann. In Bochum sieht man die kundenfreundlichen Texte durchaus auch unter Kostenaspekten, denn in Zeiten knapper Kassen sei Bürokratieabbau gefragt. Unver- << Redaktionsstab Rechtssprache Der Redaktionsstab Rechtssprache ist neben dem Sprachbüro Teil der Sprachberatung im Bundesjustizministerium (BMJ). Sprachwissenschaftler bearbeiten Gesetz- und Verordnungsentwürfe und prüfen sie auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit gemäß § 42 Abs. 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Den Redaktionsstab Rechtssprache gibt es seit 2009. Er ist das Ergebnis des Modellprojekts „Verständliche Gesetze“, das vom BMJ gefördert und unterstützt wurde. Er wird seit Januar 2013 von der Lex Lingua Gesellschaft für Rechts- und Fachsprache mbH betrieben und von der Juristin Stephanie Thieme geleitet. Daneben gibt es den Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag, der sprachliche Beratung für die Abgeordneten, die Fraktionen und die Ausschusssekretariate anbietet. Quelle: BMJ ständliche Texte kosten Geld, denn mancher Einspruch gegen einen Bescheid könnte bereits vermieden werden, wenn die Briefe verständlicher und auch kundenfreundlicher verfasst worden wären. So wurde in Bochum – und anderswo – aus dem Fern sprecher das Telefon, aus fernmündlich telefonisch. Die Ablichtung heißt nun Kopie, Augengläser Brille. Das ist nicht weltbewegend, eher selbstverständlich, doch ein Schritt in die richtige Richtung ist es allemal. Dass sich trotzdem viele Behörden und Verwaltungen weiter schwertun, verständlich zu formulieren, ist nicht zuletzt auch der fö deralen Struktur der Bundes republik geschuldet, die Zusammenarbeit erschwert, statt sie zu begünstigen. Eine Amtsmitteilungsbundesformulierungsverordnung (AmiBufoVer) hätte deshalb wohl keine Chance. Allerdings bleibt es dem Bürger unbenommen, den Absender eines unverständlichen Textes um „Übersetzung“ zu bitten. Meistens wird die „Rechtsbehelfsbelehrung“ sogar ausdrücklich an geboten. sm > dbb magazin | September 2015 25 spezial © ArTo – Fotolia.com Sinn, wenn sie verstanden und infolgedessen beachtet werden können. Das ist in Bund, Ländern und Kommunen seit Langem erkannt, die inzwischen griffige Formulierungshilfen anbieten. In der entsprechenden Broschüre des bayerischen Innenministeriums „Freundlich, korrekt und klar. Bürgernahe Sprache in der Verwaltung“ heißt es im Vorwort: „Es ist nicht immer leicht, behördliche Schreiben zu formulieren. Sie sollen einerseits den Sachverhalt und die rechtliche Situa tion richtig wiedergeben, an dererseits aber verständlich formuliert und übersichtlich sein. Es ist ein hoher Anspruch, all diesen Zielsetzungen gerecht zu werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Behörde – und auch wir Politiker selbst – gewinnen aber an Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit, wenn wir auch schwierige Zusammenhänge nachvollziehbar machen und transparent darstellen. Das ist Service für die Bürgerinnen und Bürger – aber auch ein Dienst an uns selbst.“ dbb Sozial- und Erziehungsdienst: Kein Verhandlungsfortschritt spezial 26 Die Arbeitgeber hätten sich in der Verhandlung zu keinerlei Verbesserungen über den Schlichterspruch vom 23. Juni 2015 hinaus bereit gezeigt, obwohl die Beschäftigten diesen in der vergangenen Woche in einer Mitgliederbefragung der beteiligten Gewerkschaften bereits mit über 60 Prozent abgelehnt hatten. „Die Kolleginnen und Kollegen haben deutlich gemacht, dass sie in dem Schlichterspruch keine echte Wertschätzung für ihre Arbeit sehen“, erklärte Hemsing. Die geringe Zustimmung zum Schlichterspruch sei ein klarer Auftrag für die Verhandlungskommission. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) müsse sich daher bewegen. „Es ist für sie an der Zeit zu verstehen, dass die Beschäftigten sich nicht länger mit warmen Worten zufrieden geben werden. Gerade in der frühkindlichen Bildung und der Sozialen Arbeit brauchen wir motivierte Leute. Das derzeitige Verhalten der Arbeitgeber ist aber eher dazu geeignet, das Betriebsklima nachhaltig zu schädigen.“ Daniela Mortara Die Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst sind am 13. August 2015 in Offenbach erneut gescheitert. „Leider konnten wir immer noch keinen Fortschritt erzielen“, sagte dbb Verhandlungsführer Andreas Hemsing. < < Die dbb Verhandlungskommission mit Verhandlungsführer Andreas Hemsing (Mitte) am 13. August 2015 in Offenbach. Sollte die VKA sich nicht bewegen, seien Arbeitskampfmaßnahmen in den kommenden Wochen nicht ausgeschlossen. Die Geschäftsführung der dbb Bundestarifkommission wird zeitnah über das wei- Rettungsdienst Oberhavel: << Betriebsübernahme Tarifeinigung erzielt Der Tarifkonflikt bei der Rettungsdienst Oberhavel GmbH ist beendet. Am 12. August 2015 erreichte der dbb eine Einigung. Sie sieht Gehaltserhöhungen von insgesamt mehr als 5,6 Prozent vor. ©Texelart – Fotolia.com Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft. Im Einzelnen ei- > dbb magazin | September 2015 tere Vorgehen beraten. „Im Fall der Fälle werden wir flexibel agieren und alle Maßnahmen wie gewohnt rechtzeitig ankündigen, damit die betroffenen Familien sich darauf einstellen können.“ nigten sich beide Seiten unter anderem auf Entgeltsteigerungen von 2,9 Prozent zum 1. Januar 2015 und 2,7 Prozent zum 1. März 2016. Für Beschäftigte oberhalb der Tabelle treten zu diesen Terminen jeweils Erhöhungen von pauschal 50 Euro in Kraft. Notfallsanitäter erhalten ab 1. Mai 2015 monatlich 200 Euro als Zulage, ab 1. März 2016 steigt die Zulage auf 210 Euro. Dies sei allerdings nur eine „Übergangslösung“, machte Sebastian Wiegandt, Verhandlungsführer des dbb, deutlich. Verbesserungen gibt es darüber hinaus bei Zeitzuschlägen und Funktionszulagen sowie bei den Urlaubsregelungen. Die erzielte Tarifeinigung, die einen echten Reallohngewinn bedeute, steht bis Anfang September 2015 unter Gremienvorbehalt. Nichts ist so beständig wie der Wandel. Arbeitsplätze, die gestern noch dem originären öffentlichen Dienst zugeordnet waren, sind morgen vielleicht schon in einer GmbH, AöR oder in eine andere Rechtsform ausgegliedert beziehungsweise wurden privatisiert. Kommt es zu einem Betriebsübergang, treten viele Fragen auf. Erste Antworten und Hilfestellung in dieser für Kolleginnen, Kollegen und Mitbestimmungsgremien schwierigen Zeit gibt der neue dbb Flyer „Betriebsübergänge“, der zum Selbstausdrucken, Weiterleiten und Verteilen von der dbb Homepage heruntergeladen werden kann: http://goo.gl/1dOIOh dbb Der Fall des Monats Zu unrecht gezahlte Zulagen: Verjährungsfrist begrenzt Rückforderung ©diego cervo – Fotolia.com Zu unrecht gezahlte Zulagen müssen Beamte nur im Rahmen der dreijährigen Verjährungsfrist erstatten, wenn der Dienstherr die Überzahlung schon seit längeren Jahren kennen musste. Das hat das Verwaltungsgericht Halle in einem Urteil vom 11. März 2015 festgestellt. Die vom dbb Dienstleistungszentrum Ost vertretene Klägerin hatte in der Zeit von Mai 2001 bis April 2012 monatlich Wechselschichtzulage erhalten. Tatsächlich stand ihr die Zulage jedoch nur für den einen Monat Mai 2001 zu, danach nicht mehr. Die Bezügestelle hatte die Beschränkung auf einen Monat mangels Kontrolle jahrelang übersehen. Das Verwaltungsgericht sieht darin eine „grob fahrlässige Unkenntnis“ des Dienstherrn, der die Bezüge erst im April 2013 zurückverlangte. Statt der geforderten 3 652,91 Euro muss die Klägerin daher nur 601,33 Euro zurückerstatten. Wegen weiter zurückliegender Überzahlungen vor dem 1. Januar 2010 durfte sich die Klägerin auf Verjährung berufen. Das Urteil des VG Halle (Az.: 5 A 174/13 HAL) ist rechtskräftig. mn << Info Der dbb gewährt den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsgewerkschaften berufsbezogenen Rechtsschutz. Zuständig dafür sind die Juristen in den dbb Dienstleistungszen tren in Berlin, Bonn, Hamburg, Nürnberg und Mannheim. Das dbb m agazin dokumentiert den „Fall des Monats“. > dbb magazin | September 2015 dbb dbb jugend beim Bürgerdialog der Bundesregierung: Bildung, Familie und Sicherheit im Fokus Christine Bonath Die Chefin der dbb jugend Sandra Kothe diskutierte am 18. Juli 2015 mit Jugendvertretern aus dbb Fachgewerkschaften im dbb forum berlin, welche Werte wichtig sind, damit „Gut leben in Deutschland“ funktionieren kann. < < Engagierte Diskussion: dbb jugend-Chefin Sandra Kothe (links) in ihrer Arbeitsgruppe spezial 28 „Wir werden es sein, die unser Land in den kommenden Jahrzehnten maßgeblich mitgestalten. Wir werden dann aber auch die Verantwortung für alles Gute und für alles Schlechte tragen müssen. Unserer Generation stehen so viele verschiedene Möglichkeiten der Lebensgestaltung offen wie niemals vorher. Deshalb sollten wir Antworten auf die Frage, was ,gut leben‘ für die Gesellschaft bedeutet, nicht dem Zufall überlassen.“ Mit diesen Worten eröffnete dbb jugend-Chefin Sandra Kothe am 18. Juli 2015 im dbb forum berlin den dritten vom dbb in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung veranstalteten Bürgerdialog. Der Einladung zur Diskussion, was für sie „Gut leben in Deutschland“ bedeutet, waren etwa 20 Jugendvertreterinnen und -vertreter aus dbb Mitgliedsgewerkschaften gefolgt. „Klar ist auf jeden Fall, dass für viele von uns das Leben nicht mehr so gradlinig verläuft, wie es früher noch normal war“, ergänzte Sandra Kothe mit Blick auf die auch im öffentli- dbb jugend magazin „#jugendgerecht – ein Hashtag, der uns in den kommenden Jahren immer wieder begegnen und begleiten wird“, verrät dbb jugend-Chefin Sandra Kothe im Editorial der Doppelausgabe August/ September des dbb jugend magazins t@cker. „Er ist quasi die große Überschrift für die neue Jugendstrategie der Bundesregierung, die Bundesjugendministerin Manuela Schwesig (SPD) Anfang Juli 2015 in Berlin vorgestellt und gestartet hat. Die dbb jugend als einer der großen gewerkschaftlichen Kinder- und Jugendverbände im Land war natürlich dabei – es geht um nicht weniger als unsere Kernkompetenz: Deutschland jugendgerecht gestalten – in jeder Hinsicht und insbesondere mit Blick > dbb magazin | September 2015 chen Dienst inzwischen verbreiteten schlechten Übernahmechancen nach absolvierter Ausbildung sowie die häufig nur befristeten Arbeitsverhältnisse, die jungen Berufseinsteigern die Karriere- und Lebensplanung nicht unbedingt leichter machen. Im Verlauf der lebhaft geführten Diskussion, was der jüngeren Generation – als Einzelperson und im gesamtdeutschen Zusammenhang betrachtet – wichtig ist, rückten die von der dbb jugend-Chefin angespro- chenen Widrigkeiten beim beruflichen Fortkommen zunehmend in den Hintergrund. Im Fokus des Wertekanons standen die Leitthemen Bildung, Familie und Sicherheit gefolgt von Freiheit, Umwelt und Freizeit. Der Bürgerdialog mit der dbb jugend „Gut leben in Deutschland – Was uns wichtig ist“ war die letzte von drei dbb Veranstaltungen, auf denen der gewerkschaftliche Dachverband der Bundesregierung ein Forum eröffnete, mit Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ins Gespräch zu kommen. Im Mai hatten sich in Potsdam Frauenvertreterinnen des dbb zur Sache geäußert, im Juni 2015 in Leipzig Teilnehmer des von der dbb akademie organisierten Kongresses NeueVerwaltung. Die Veranstaltungen sind Teil einer Reihe von rund 100 Diskussionsforen mit Verbänden und Akteuren der Zivilgesellschaft, die bis zum Spätsommer beendet sein wird. Erste Ergebnisse dieser etwas anderen Bürgerbefragung wird die Bundesregierung im Laufe des kommenden Jahres vorstellen. Weitere Informationen: www. gut-leben-in-deutschland.de. online auf den öffentlichen Dienst.“ t@cker berichtete bereits ausführlich über die Jugendstrategie und das Engagement der dbb jugend in der Demografie-AG der Bundesregierung („Jugend gestaltet Zukunft“) und wird seine Leser/-innen natürlich auch weiterhin auf dem Laufenden halten. t@cker-story und t@cker-special widmen sich diesmal einem der privatisierten Bereiche – es geht um die Ausbildung bei der Deutschen Telekom. Und es gibt natürlich wieder allerlei News und Infos aus den Reihen von dbb jugend und dbb, Buch-, Musik- und Filmtipp und das Gewinnspiel. Einfach reinsurfen unter www.tacker-online.de! Onlineprojekt „Ich mache>Politik“: 29 Demografiepolitik darf nicht ohne Beteiligung der jungen Menschen in Deutschland gemacht werden. Das hat dbb jugend-Chefin Sandra Kothe in einem Blogbeitrag für die Reihe „Stimmen aus der Politik an euch“ des Onlineprojekts „Ich mache>Politik“ deutlich gemacht. Dort schreiben Akteur/-innen aus der AG „Jugend gestaltet Zukunft“ sowie aus dem Kontext der Demografiestrategie der Bundesregierung und erzählen, warum sie Beteiligung für wichtig halten, wo diese möglich ist und wie das ihrer Meinung nach aussehen kann. Kothe geht auf die Nach wuchsproblematik des öffentlichen Dienstes ein: „Es entscheiden sich immer weniger junge Menschen für eine Ausbildung oder ein Studium beim Staat. Weil das fatale Folgen für das Land haben kann, gibt es eine eigene Arbeitsgruppe in der Demografiestrategie, die sich ausschließlich dem Themenblock des öffentlichen Dienstes unter dem Motto ‚Der öffentliche Dienst als ttraktiver und moderner a Arbeitgeber‘ widmet.“ Diese Arbeitsgruppe, in der dbb Vize Hans-Ulrich Benra, Fachvorstand Beamtenpolitik, neben Bundesinnenminister Thomas de Maizière den Kovorsitz inne hat, befasse sich insbesondere auch mit der Frage nach beruflichen Perspektiven, und das sei gut so, schreibt Kothe. „Wir fragen, wie in der Verwaltung recht- spezial Bloggen statt blocken < < dbb jugend-Chefin Sandra Kothe bloggt: „Keine Demografiepolitik ohne die Jugend.“ zeitig für Wissensnachschub gesorgt werden kann und die Potenziale aller Beschäftigten gefördert werden können. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen beziehungsweise auszubauen ist dabei ebenso wichtig wie die Frage, wie die Arbeitsfähigkeit in jeder Lebensphase – von der Ausbildung bis zum Ruhestand – erhalten werden kann, und wie es gelingt, heute die jun- gen Menschen einzustellen, die wir morgen brauchen. Für junge Menschen ist das Thema besonders interessant, denn es betrifft den Weg ihrer beruflichen Entwicklung, und der muss so attraktiv und sicher sein wie nur möglich. Da wir selber alle aus dem öffentlichen Dienst kommen, wissen wir, wo der Schuh drückt, und können uns für Verbesserungen stark machen!“ > dbb magazin | September 2015 dbb Fünf Fragen an den Europapolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Stübgen: ? Ein aktuelles Thema der europäischen Politik ist die Flüchtlingsproblematik. Ist Europa hierin gescheitert? spezial 30 Stübgen: Wir haben noch nicht die Ergebnisse, die wir uns wünschen, von einem Scheitern möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber noch nicht sprechen. Der Europäische Rat hat Ende Juni 2015 ein klares Bekenntnis zur Verbesserung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer abgegeben, die Gefahr, dass weiterhin Hunderte von Flüchtlingen aus Afrika auf dem Weg über das Mittelmeer ertrinken, ist heute geringer als noch vor wenigen Monaten. Aber es gibt noch keine solidarische Lösung für die Verteilung der Flüchtlinge auf die Mitgliedstaaten. Man kann ja der Auffassung sein, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verteilungsquoten nachgebessert werden müssen. Dass sich Mitgliedstaaten aber grundsätzlich weigern, Flüchtlinge aufzunehmen, ist mit den im Artikel 2 des EU-Vertrages verankerten gemeinsamen Werten, insbesondere dem Bekenntnis zu den Menschen rechten und dem Grundsatz der Solidarität unvereinbar. Bei der Flüchtlingsfrage sind wir an einem Punkt, wo sich die Frage stellt, ob das Europa der 28 Mitgliedstaaten noch die gleichen Ziele verfolgt. ? Was muss geschehen, damit die Europäer in der Asylpolitik besser zusammenarbeiten? Wie soll diese Zusammenarbeit im Inneren wie an den Außengrenzen aussehen? Stübgen: Ich habe ja bereits auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten bereit sein müssen, mehr Solidarität zu üben. Das gilt nicht > dbb magazin | September 2015 nur für die Flüchtlinge und Asylsuchenden, die bereits in den Ländern der Europäischen Union angekommen sind, es gilt auch für die Anstrengungen der EU, mitzuhelfen, dass die Fluchtursachen in den Herkunftsstaaten wirksamer eingedämmt werden. Dazu gehören Hilfen im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, die Unterstützung von Bildungsprogrammen, der Aufbau demokratischer Strukturen und funktionierender Verwaltungen und Erleichterungen beim Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Die Flüchtlingswelle im vergangenen Frühjahr hat zudem deutlich gemacht, dass insbesondere Griechenland und Italien mit der Umsetzung des Dublin-Abkommens überfordert waren. Wir müssen also die Dublin-Regeln überarbeiten. Gleichwohl muss auch klar sein, dass Europa nicht alle Flüchtlinge dieser Welt bei sich aufnehmen kann. Wir brauchen daher mittelfristig ganz sicher auch ein Einwanderungsgesetz, wie dies andere Indus triestaaten außerhalb der Europäischen Union auch haben, zum Beispiel Kanada. ? Ihre Parteifreundin Ursula von der Leyen hat in den vergangenen Jahren wiederholt von den Vereinigten Staaten von Europa und jüngst auch von einer Europäischen Armee gesprochen. Was sagen Sie dazu? Stübgen: Ursula von der Leyen hat eine Diskussion wiederbelebt, welche wir bereits in den 80er- und 90er-Jahren des vorigen Jahrhunderts geführt haben. Beide Themen, so habe ich die Bundesverteidigungsministerin verstanden, haben nur in einer sehr langfristigen Perspektive eine Chance. Gegenwärtig müssen wir eher darauf bedacht sein, die zentrifugalen Entwicklungen in der Europäischen Union einzudämmen und den inneren Zusammenhalt zu sichern. Vertrauen und Glaubwürdigkeit sind ja nicht nur in der Währungsunion beschädigt worden, sie werden auch in anderen Politikfeldern der Euro päischen Union in Zweifel ge zogen. Wir müssen deshalb zunächst die Baustellen abarbeiten, welche wir gegenwärtig haben, und danach darüber sprechen, wie die Europäische Union vertieft werden kann. ? Sollten integrationswillige und -fähige EU-Staaten weiter voranschreiten, verstärkt zusammenarbeiten und sich nicht von den Langsamsten im Geleitzug ausbremsen lassen? Stübgen: Das ist ja bereits das Bauprinzip der Europäischen Union und so auch in den EUVerträgen angelegt. Ein Beispiel ist die Währungsunion, der nur 19 von 28 EU-Mitgliedstaaten angehören. Ein weiteres Beispiel ist die Innen- und Rechtspolitik der Europäischen Union, für die der EU-Vertrag ausdrücklich eine Öffnungsklausel für eine stärkere Vergemeinschaftung dieser Politiksäule enthält. Und auch die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die in weiten Teilen intergouvernemental organisiert ist, funktioniert nach dem Prinzip der verstärkten Zusammenarbeit. Eine Europäische Union mit 28 Mitgliedern ist heterogener, als es die Europäische Gemeinschaft mit 12 Mitgliedern war. Ohne das Prinzip der verstärkten Zusammenarbeit bliebe der Europäischen Union immer nur die Verständigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. ? Welche weiteren existenziellen politischen Fragen müssen die Europäer aus Ihrer Sicht inner- Dietmar Seidel Fluchtursachen eindämmen < < Michael Stübgen halb der nächsten fünf Jahre beantworten? Stübgen: Wir werden die Frage beantworten müssen, ob die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch die gleichen politischen Ziele verfolgen. Ich habe bereits von den zentrifugalen Kräften gesprochen, die den Zusammenhalt der Europäischen Union gefährden. Von der politischen Union Europas sind wir weit entfernt. Ob das Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten tragfähig genug ist, eine engere politische Union zu begründen, wird von vielen Fachleuten bezweifelt. Deswegen hat neuerdings auch wieder der Gedanke eines „Kerneuropas“ Konjunktur. Die Krise in der Währungsunion und die Haltung einer Reihe von Mitgliedstaaten in der Asylpolitik wecken Zweifel, ob sich Europa weiter als Rechtsund Solidargemeinschaft versteht oder die Durchsetzung nationaler Interessen den Vorrang bekommt. Das wäre der Anfang vom Ende der Europäischen Union. << Info Das ausführliche Interview lesen Sie in den dbb europathemen aktuell: http://www.dbb.de/filead min/pdfs/europathemen/dbb _europathemen_150708.pdf dbb EU-Mutterschutzreform: Vertrauen wiederherstellen „Der neue EU-Vorschlag ist wie erwartet ausgefallen, sehr defensiv und nicht weitgehend genug, um die bestehenden Probleme zu lösen“, kommentierte Kirsten Lühmann den Vorschlag am 3. August 2015. Die dbb Vize und Präsidentin des CESI-Frauenrechtsausschusses FEMM fordert von der Kommission ambitionierteres Handeln. „Blockiert haben die Mitgliedstaaten. Die Kommission darf nun aber nicht ihrerseits dazu beitragen, dass die von ihr richtig beschriebenen Ungleichgewichte auf ewig festgeschrieben werden. Sie muss verloren gegangenes Vertrauen wiederherstellen.“ Der aktuelle Fahrplan, der weitere Reformvorschläge bis 2016 vorbereiten soll, liefere eine gute Problembeschreibung, so Lühmann. „Frauen bilden einen deutlich kleineren Anteil an der arbeitenden Bevölkerung als Männer, nach der Geburt eines Kindes schaffen es viele Mütter nicht zurück in eine Vollbeschäftigung, und Eltern haben nach wie vor große Probleme, eine gute Balance zwischen Beruf und Familie zu finden. All das ist aber nicht neu“, erklärt die dbb Vize. Die Kommission schreibe selber, dass sich die Situation auf absehbare Zeit viel zu langsam zum Besseren wenden würde und deshalb politisch gehandelt werden müsse. „Nach den Diskussionen der vergangenen Monate und Jahre ist das das richtige Sig- ©L.Klauser – Fotolia.com Anfang Juli 2015 nahm die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Reform des Mutterschutzes zurück, der Rat hatte eine Einigung mit dem Europäischen Parlament verweigert. Anfang August legte die Kommission nun einen „Fahrplan zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ vor, der eine mögliche Kompromisslösung vorbereiten soll. nal. Es gibt viel zu tun, Resignation ist keine Lösung.“ Lühmann ermutigt die Kommission deshalb, den beschriebenen Weg der verbindlichen europäischen Gesetzgebung zu gehen. „Unverbindliche Empfehlungen und Vorschläge führen zu nichts. Die Mitgliedstaaten haben durch ihre Uneinsichtigkeit bei der Reform des Mutterschutzes bewiesen, dass sie keinen Handlungsbedarf sehen. Die Kommission, als Mittlerin zwischen Parlament und Rat, kann hier durch klare Konzepte einen Kompromiss verhandeln.“ Es bringe nichts, der gescheiterten Reform hinterherzutrauern, dadurch verbessere sich die Situation von jungen Müttern nicht, so Lühmann. Die von der Kommission ins Spiel gebrachte flexiblere Arbeitszeitgestaltung für junge Eltern sei zum Beispiel eine Möglichkeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Schnelles Handeln und die Einigung auf ein umfassendes Maßnahmenpaket sei nun gefragt. „Eine neuerliche Hängepartie über mehr als ein halbes Jahrzehnt können wir uns nicht leisten.“ dbb ©Monkey Business – Fotolia.com < < Vorurteil widerlegt: Nicht die Frauen der Generation 65plus gehen besonders häufig zum Arzt, sondern die Männer. Generation 65plus: Mitten drin statt außen vor spezial 32 Der demografische Wandel lässt Deutschland vergreisen. Der Bevölkerungsanteil der kranken und pflegebedürftigen Alten steigt seit Jahren kontinuierlich an – mit vielfältigen Konsequenzen für Staat und Gesellschaft. Doch ‚der‘ Generation 65plus wird dieses immer wieder in den Medien beschworene Bild nicht gerecht. Die Mehrheit der Menschen jenseits des Berufslebens ist fit, mobil und unabhängig und will politisch mitmischen – ebenfalls mit vielfältigen Konsequenzen für Staat und Gesellschaft. Das Statistische Bundesamt hat umfangreiches Datenmaterial zu einem Gesamtbild der Lebenswelten älterer Menschen zusammengetragen und am 29. Juli 2015 in Wiesbaden vorgestellt. Die wichtigsten Fakten im Überblick. Die Wiesbadener Statistiker haben für ihren 41 Seiten starken Bericht „Die Generation 65+ in Deutschland“ Daten aus vielen verschiedenen Statistiken und Erhebungen zusammengetragen, unter anderem aus dem Mikrozensus, Leben in Europa (EU-SILC), Private Haushalte in der Informationsgesellschaft (IKT), den Zeitverwendungserhebungen sowie den Statistiken zu Sozialleistungen, Bildung, Verkehrsunfällen, Krankenhäusern und Pflege. Die Ergebnisse sind nicht nur bunt, sondern zeigen eine Fülle politischer Handlungsfelder auf, die – um im Bild zu bleiben – nicht länger brach liegen dürfen, ohne zu > dbb magazin | September 2015 (teuren) gesellschaftlichen Verwerfungen zu führen. << Mehr Frauen als Männer Ende 2013 lebten in Deutschland 17 Millionen Menschen über 65 Jahren, das sind etwa 21 Prozent der Gesamtbevöl kerung. Bis 2060 wird dieser Anteil auf 33 Prozent ansteigen. 57 Prozent der Lebensälteren sind Frauen, 43 Prozent Männer. Statistisch gesehen haben die 65-jährigen Frauen noch knapp 21 Lebensjahre vor sich, die Männer noch 17,5 Jahre. Die Mehrheit der Generation 65plus (62 Prozent) lebte 2014 mit Ehe- oder Lebenspartnern in einem Haushalt zusammen, während ein Drittel einen Einpersonenhaushalt führte. Der Frauenanteil bei den Singles war mit 45 Prozent über doppelt so groß wie bei den alleinstehenden Männern (19 Prozent). Das ist zum Teil auf die höhere Lebenserwartung der Frauen zurückzuführen. << Mehr Senioren im Job Die Annahme, dass ältere Menschen mit etwa 65 Jahren in den Ruhestand gehen, trifft nicht mehr zu: Waren 2005 nur sechs Prozent der 65- bis 69-Jährigen noch berufstätig, so stieg deren Zahl bis 2014 be- reits auf 14 Prozent an. Auch die Zahl der Vorruheständler ist in den letzten zehn Jahren zurückgegangen: Befanden sich 2005 nur noch 28 Prozent der Erwerbstätigen zwischen 60 und 64 Jahren im Job, so waren es 2014 noch 52 Prozent. Der Männeranteil bei den 65- bis 69-jährigen Erwerbstätigen lag mit 17 Prozent deutlich höher als der Frauenanteil (10 Prozent). 39 Prozent der SeniorJobber waren selbstständig. << Weniger Geld für Frauen Bei den Alterseinkünften ist ein deutliches Gefälle zwischen Männern und Frauen auszumachen, was nicht zuletzt der Rollenteilung (Mann im Job, Frau kindererziehend zu Hause) der heutigen Gene ration 65plus geschuldet ist. Jede vierte Frau in einer Paargemeinschaft lebte 2014 überwiegend von den Einkünften des Ehe- oder Lebenspartners. Fast drei Viertel dieser Frauen hatten nur ein persönliches monatliches Nettoeinkommen von unter 900 Euro. Bei den Männern lag dieser Anteil weit darunter bei 13 Prozent. Von den alleinlebenden Frau- dbb << Info << Länger fit und aktiv Die Freizeitaktivitäten der Senioren und deren Teilnahme am gesellschaftlich-politischen Leben steigen deutlich an. So gehörten beispielsweise im Wintersemester 2014/15 etwa 42 Prozent (14 200 von 33 600) der Gasthörer an den Hochschulen zur Generation 65plus. Die beliebtesten Fächer: Geschichte (2 700) und Philo sophie (1 000). Auch die Volkshochschulen verzeichneten einen regen Zulauf älterer Menschen, die 2014 insgesamt 667 000 Kurse unter anderem in den Themenbereichen Gesellschaft – Politik – Umwelt, Gesundheit, Sprachen, Kultur und Gestalten sowie IT-Kommunikation belegt haben. Letzeres ist auf die verstärkte Nutzung von PC und Internet durch die Generation 65plus zurückzuführen. 65 Prozent der Senioren und 36 Prozent der Seniorinnen waren 2014 bereits online. Hoch im Kurs standen E-Mail-Versand, Einkauf, Reisebuchungen, Nachrichtenabfragen und Onlinebanking. Mit zunehmendem Alter, besonders häufig ab 70, greifen die Senioren eher auf stationäre PCs als auf mobile Geräte zurück. 92 Prozent der 65- bis 69-Jährigen besitzen ein Handy, bei den 70- bis 79-Jährigen sind es knapp 85 Prozent. << Viel Zeit für Hobbys Auch Freizeitaktivitäten stehen bei der Generation 65plus ganz hoch im Kurs: 50,5 Wochenstunden haben sie 2012/ 2013 für ihre Hobbys aufgewendet, besonders viel Zeit widmeten sie dabei dem Fernsehen (18,5 Stunden) und dem Lesen 8,75 Stunden). Doch auch ehrenamtliches Engagement, Sport und Reisen sind bei den fitten Alten beliebt. 76 Prozent der Generation 65plus fühlt sich gesundheitlich nicht beeinträchtigt, um die gewohnten Tätigkeiten auszuführen. Dabei gibt es nahezu keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Doch mit zunehmendem Lebensalter, besonders bei den Hochbetagten, lassen die körperlichen Fähigkeiten nach, und die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nehmen zu. So waren 2013 bereits 8,3 Millionen Patienten und Patientinnen in den Krankenhäusern über 65 Jahre alt. Das sind 43,2 Prozent der Behandelten – 25 Prozent mehr als 2003. Auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Ende 2013 waren es 2,2 Millionen über 65-Jährige, von denen zwei Drittel zu Hause versorgt werden. Mit zunehmendem Alter rückt indes die stationäre Pfle- < < Seniorinnen und Senioren investieren mehr Zeit als alle anderen Bevölkerungsgruppen in ihre Hobbys. Allein bei der VHS belegten sie im vergangenen Jahr 667 000 Kurse von Politik über Sprachen bis zur IT-Kommunikation. ge immer stärker in den Vordergrund. Werden zurzeit nur drei Prozent der 65- bis 69-Jährigen in stationären Einrichtungen gepflegt, so sind es bei den Pflegebedürftigen ab 90 Jahren bereits 46 Prozent. << Klarer Handlungsbedarf Die eingangs angesprochenen Konsequenzen aus dieser Bestandsaufnahme liegen auf der Hand: Bäderbetriebe und Sportstätten müssen ihre Se niorenangebote erweitern, Stadtbibliotheken ihre Bücherbusse öfter losschicken. Die Volkshochschulen sollten das Kursangebot für die Generation 65plus ausbauen, und die Telefongesellschaften könnten mit besseren Seniorentarifen punkten. Städte und Gemeinden müssen in einen altersgerechten Umbau der Infrastruktur investieren, um den älteren Bürgern Mobilität und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Auch zusätzliche stationäre Pflegeplätze müssen eingerichtet und mehr geschultes Pflegepersonal muss eingestellt werden. An der altengerechten Gesellschaft führt kein Weg vorbei, und die Senioren werden ihre Rechte einfordern. Denn auch das ist ein Ergebnis der Studie: Bereits bei der Bundestagswahl 2013 war jeder dritte Wahlberechtigte über 65 Jahre alt, mit einer Wahlbeteiligung von 75 Prozent beeinflussten die Senioren den Wahlausgang entscheidet. sm > dbb magazin | September 2015 33 spezial Armutsgefährdet waren im Jahr 2013 knapp 15 Prozent der über 65-Jährigen. Und hier wiederum Frauen stärker als Männer (17 Prozent zu 12,7 Prozent). Ende 2013 bezogen knapp 500 000 Personen über 65 Jahren Grundsicherung; davon waren 62,7 Prozent Frauen. Dieser Trend ist rückläufig: 2003 waren es noch 71 Prozent. < < Die Bedeutung des Sports für Senioren nimmt zu: Drei Viertel aller Frauen und Männer über 65 Jahren fühlen sich gesundheitlich gut in Form. ©Sergey Nivens – Fotolia.com en über 65 Jahren mussten 21 Prozent mit weniger als 900 Euro auskommen, während alleinstehende Männer 2014 über ein deutlich höheres Einkommen verfügten. ©goodluz – Fotolia.com Die Broschüre „Die Genera tion 65+ in Deutschland“, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, Wiesba den 2015, finden Sie unter www.destatis.de als PDFDatei (nicht barrierefrei). ©Pathfinder – Fotolia.com dbb Führungspositionengesetz: Neues Stimmungsbarometer vorgestellt Auf dem siebten Forum der Initiative Frauen in die Aufsichtsräte e. V. (FidAR) wurde am 9. Juli 2015 in Berlin ein neues Stimmungsbarometer vorgestellt. Danach lässt der Anstieg des Frauenanteils in Führungsposi tionen der Wirtschaft zwar hoffen, verläuft aber verhalten. Die FidAR, deren Partnerin die dbb bundesfrauenvertretung ist, hatte Unternehmen befragt, wie sie planen, das neue Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen umzusetzen. eränderung in Gang setzt“, V sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, die an dem Forum teilgenommen hatte. „Mit großem Interesse habe ich die Keynote von Bundesministerin Schwesig angehört, die sich erneut dafür stark gemacht hat, dass Führung auch in Teilzeit möglich sein muss, sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Dafür setzt sich die dbb bundesfrauenvertretung seit Langem ein: Es ist Die dbb bundesfrauenver tretung fordert eine gender gerechte Personalpolitik, bei der Frauen zum Beispiel durch Mentoring- und Coaching- Angebote verstärkt gefördert werden, damit sie bei der Besetzung von Führungspositionen berücksichtigt werden. Weitere Informationen zum FidAR-Stimmungsbarometer: www.fidar.de. Rente mit 63: Vor allem Männer profitieren Ein Jahr nachdem der Bundestag das Rentenpaket beschlossen hat, liegen die ersten Zahlen zur Rente mit 63 vor. Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, kritisierte am 6. August 2015 in Berlin: „Von der Rente mit 63 profitieren in erster Linie Männer.“ Diese soziale Schieflage entstehe vor allem deshalb, weil ganz überwiegend Männer ununterbrochene Erwerbsbiografien aufweisen. Für Frauen, die oftmals wegen der Kindererziehung oder der Pflege von Familienangehörigen ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben oder in Teilzeit arbeiteten, sei es nahezu unmöglich, die Voraussetzungen für einen > dbb magazin | September 2015 für langjährig beschäftigte Männer! frühen, abschlagsfreien Renteneintritt zu erfüllen. Laut Bundesagentur für Arbeit waren bei der Deutschen Rentenversicherung bis Ende April 2015 etwa 320 000 Anträge auf Rente mit 63 eingegangen. Wildfeuer: „Diese Zahlen belegen eindrücklich, wie sich nüchterne und vordergründig geschlechtsneutrale gesetzli- © Gabriele Rohde – Fotolia.com spezial 34 „Zwar befasst sich dieses neue Stimmungsbarometer nur mit der Stimmung in Unternehmen, aber ich bin sicher, dass das Gesetz selbstverständlich auch im öffentlichen Dienst und seinen privatisierten Bereichen eine längst fällige Zeit für eine gendergerechte Personalpolitik, damit Teilzeit und K arriere sich nicht länger ausschließen.“ < < Soziale Schieflage: Circa 86 Prozent derer, die die Rente mit 63 in Anspruch nehmen, sind Männer. che Regelungen unterschiedlich auf Männer und Frauen auswirken. Wichtig ist, bereits bei der Entstehung von Ge setzen möglichst genau zu überlegen, wer von der geplanten Regelung profitiert, damit alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig berücksichtigt werden.“ dbb Urteil zum Betreuungsgeld: Was brauchen Familien jetzt? Das Gericht hat damit nicht über den Sinn und Zweck des Betreuungsgeldes entschieden, sondern nur darüber, ob der Bund dieses Gesetz überhaupt hat einführen dürfen. Die Hansestadt Hamburg hatte gegen das Gesetz geklagt, weil der Bund ihrer Meinung nach nicht zuständig war: Im Bereich „der öffentlichen Fürsorge“ dürfe demnach der Bund nur dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn die „Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erforderlich ist.“ Das sei beim Betreuungsgeld nicht der Fall. Das sah auch das Bundesverfassungsgericht so und stellte fest, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die sich in den Paragrafen 4 a bis 4 d des Bundeselterngeldge setzes finden und die den Anspruch auf das Betreuungsgeld begründen, nichtig sind. Das sogenannte Betreuungsgeld von je 150 Euro monatlich wurde bis dahin an alle Familien gezahlt, in denen zwei- bis dreijährige Kinder zu Hause betreut werden und die deshalb keine öffentlich geförderten Angebote wie Kitas nutzen. Für die Eltern, die jetzt gerade ihre Kleinkinder zu Hause betreuen, entsteht damit Unsicherheit. In der Regel bleiben Bescheide, mit denen der Staat eine Leistung zusagt, in Kraft, auch wenn das zugrunde liegende Gesetz nichtig ist. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat bereits in einer Presseerklärung angekündigt, für diese Familien nach einer Lösung zu suchen, damit sie das Geld wie geplant erhalten können. Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrau- envertretung machte deutlich: „Wir fordern jetzt eine schnelle Klarstellung, damit die betroffenen Eltern, die sich ja ganz bewusst entschieden haben, für ihr Kind keinen öffentlich geförderten Kitaplatz in Anspruch zu nehmen, wieder Planungssicherheit haben.“ << Wahlfreiheit gewährleisten Die dbb bundesfrauenvertretung stand dem Betreuungsgeld aus inhaltlichen Gründen kritisch gegenüber: „Wir setzen uns für eine echte Wahlfreiheit junger Eltern ein, wie sie Kinder und Beruf vereinbaren wollen. Durch die Einführung des Betreuungsgeldes fehlte beim dringend notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung das Geld. Eine qualifizierte und bezahlbare Kinderbetreuung hat für uns oberste Priorität, denn nur, wenn es ausreichend Plätze auch für die Jüngsten gibt, können sich Eltern frei entscheiden, ob sie ihr Kind zu Hause oder in der Kita betreuen lassen“, erläutert Wildfeuer. Junge Familien bräuchten ein ausreichendes Angebot gut ausgestatteter Kindertagesstätten mit qualifizierten und gerecht entlohnten Erzieherinnen und Erziehern. Erst wenn solche Angebote im ganzen Bundesgebiet verfügbar seien, könne von echter Wahlfreiheit überhaupt die Rede sein. Vor allem Alleinerziehende hätten keine Wahlfreiheit zwischen Betreuungsgeld oder Kita und müssten oftmals schnell wieder in den Beruf einsteigen, um sich und ihr Kind zu finanzieren. << Neubewertung gefordert Die dbb bundesfrauenvertretung fordert eine Neubewertung der Erziehungsleistung von Eltern, etwa durch eine geschlechtergerechte Familienbesteuerung, die stärker dem Vorhandensein von Kindern gerecht wird. Auch müssten Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sein. Zudem sollte das Existenzminimum der Kinder steuerfrei belassen werden. „Dies könnte erreicht werden, indem anstelle von Kinderfreibeträgen und Kindergeld das Existenzminimum von Kindern als Steuerabzug gestaltet wird, der auch zu einer auszuzahlenden Negativsteuer führen könnte“, erklärt Wildfeuer. Nötig sei auch eine angemessene Würdigung von Erziehungsleistungen in der Alterssicherung – unabhängig von Stichtagsregelungen, die derzeit Mütter älterer Kinder benachteiligen – oder ob die Mutter Beamtin oder Angestellte ist. seb > dbb magazin | September 2015 35 spezial ©contrastwerkstatt – Fotolia.com Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 sein Urteil zum Betreuungsgeld verkündet. Das Gericht stellte klar, dass der Bund nicht die Gesetzgebungskompetenz besaß, das Betreuungsgeld bundesweit einzuführen. Das Gesetz wurde für nichtig erklärt. ©stockpics – Fotolia.com dbb Sach- und Haftpflichtversicherungen: Risiken flexibel und zeitgemäß absichern Das dbb vorsorgewerk bietet über den langjährigen Kooperationspartner DBV Deutsche Beamtenversicherung attraktive Angebote für die persönliche Risikoabsicherung und den Schutz des Eigentums im Rahmen der Produktfamilie „BOXplus“ an. Diese bisherigen – mehrfach ausgezeichneten – Tarife werden nun durch die neue Produktwelt „BOXflex“ weiter verbessert. spezial 38 Der Tarif ist modular aufgebaut. Er bietet einen leistungsfähigen Grundschutz und lässt sich wunschgerecht um individuelle Bausteine ergänzen – unter besonderer Berücksichtigung des Bedarfs des öffentlichen Dienstes. Mit den Leistungen zu „Internetschutz“ und „Erneuerbare Energien“ werden ab sofort zwei neue Bausteine zur zeitgemäßen privaten Risikoabsicherung angeboten. Der Anspruch von BOXflex ist es, den Versicherungsschutz wie bisher flexibel an Kundenanforderungen anzupassen, darüber hinaus aber ein optimiertes Angebot an Zusatzbausteinen sowie zeitgemäßen Deckungssummen anzubieten. Die Versicherungsbedingungen wurden verbraucherfreundlicher gestaltet. So haben die Versicherungsnehmer jetzt beispielsweise ein monatliches Kündigungsrecht oder günstige Selbstbeteiligungstarife. BOXflex besteht aus den Grundversicherungen für Hausrat, Wohngebäude, Glas, Haftpflicht und Tierhalterhaftpflicht. Die wesentlichen Bausteinverbesserungen sind im Folgenden dargestellt. Hausratversicherung: Der schon umfassende Grundschutz (Unterversicherungsverzicht, Einschluss grobe Fahrlässigkeit et cetera) kann erstmalig um den Baustein „Internetschutz“ erweitert werden. Dieser umfasst Iden titätsdiebstahl, Zahlungsmit- > dbb magazin | September 2015 teldatenmissbrauch, Konflikte mit Onlinehändlern, Rufschädigung im Internet und private Urheberrechtsverstöße. Außerdem lassen sich ein Versicherungsschutz für unterwegs, eine Risikoabsicherung gegen Naturgewalten, Hilfeleistungen und Ersatz notwendiger Kosten infolge von Notfallsituationen, eine erhöhte Absicherung für Wertsachen und ein umfangreicher Versicherungsschutz für Fahrräder hinzufügen. Ebenfalls abschließbar ist der PremiumBaustein, der Scheckkartenmissbrauch nach einem Versicherungsfall, Trickdiebstahl am Versicherungsort und anderes absichert und erhöhte Versicherungssummen bei Diebstahl rund um das versicherte Objekt bietet. Er übernimmt zudem die Kosten für Datenverlust nach einem Ver sicherungsfall. Wohngebäudeversicherung für Ein-/Zweifamilienhäuser: Diese übernimmt unter anderem die Kosten für den altersund behindertengerechten Wiederaufbau nach einem Schadenfall sowie für Schäden durch böswillige Beschädigungen wie Graffiti. Zudem deckt sie Schäden durch Lawinen, Schneedruck und naturbe dingten Erdrutsch. Mit der Erweiterung des Versicherungsschutzes um das Thema „Erneuerbare Energien“ können Versicherte zudem bei- spielsweise ihre Photovoltaikanlage gegen Ertragsausfall absichern. Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser: Bisher über BOXplus nicht angeboten, gibt es jetzt mit „BOXflex für Mehrfamilien häuser“ ein neues und umfassendes Produktangebot für Eigentümer sowie Vermieter von Mehrfamilienhäusern. Die speziellen Bedürfnisse werden ergänzend mit den Sparten Glas-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-, Gewässerschadenhaftpflicht- sowie Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Privathaftpflichtversicherung: Sie beinhaltet eine Versicherungssumme von bis zu zehn Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie eine Mitversicherung von Mietsachschäden bei weltweitem Schutz. Zudem sind auch Schäden, die aus ehrenamtlichen Tätigkeiten resul tieren, und Schäden durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von gemieteten, geliehenen, gepachteten oder gefälligkeitshalber über lassenen fremden Sachen bis 10 000 Euro versichert. Versicherungsnehmer können die Versicherungssumme auf 50 Millionen Euro für Sachund Vermögensschäden erhöhen, Schadenersatzansprüche bei vermieteten Wohnobjekten s owie eine Jagd- oder Sportboot-Haftpflichtver sicherung einschließen. Diensthaftpflichtversicherung: Beamte und Tarifbeschäftigte können bei grober Fahrlässigkeit gleichermaßen haftbar gemacht werden für Schäden, die sie dem Dienstherrn oder einem Dritten zugefügt haben, oder für Schäden, die der Dienstherr einem geschädigten Dritten eglichen hat (Regressnahme). b Der Baustein deckt Personenoder Sachschäden bis zehn Millionen Euro. Enthalten sind (verschiedene Deckungssummen) Schäden durch Umgang mit Waffen, Geräten und Fahrzeugen, fiskalische Schäden sowie Verlust von Ausrüstung. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Bei direkter oder zu verantwortender dienstlicher Verfügungsgewalt über Geld oder geldwerte Vorgänge empfiehlt sich eine entsprechende Absicherung. Der Baustein bietet eine Deckungssumme bis 500 000 Euro, umfasst Kassenfehlbestände bis 2 000 Euro (!) und rückwirkenden Versicherungsschutz bis zu zwei Jahre. Weitere Vorteile: dbb Mitglieder und ihre Angehörigen profitieren bei einem Abschluss über das dbb vorsorgewerk von drei Prozent Nachlass auf den Beitrag. Die Tarife sind auch online abschließbar. Sollen zwei und mehr Verträge ab geschlossen werden, erhalten dbb Mitglieder zusätzliche Preisvorteile durch Bündelrabatt: bei zwei Verträgen fünf, bei drei Verträgen zehn und bei vier Verträgen 15 Prozent Rabatt. Sprechen Sie zu den Bündelrabatten vor Abschluss die Kolleginnen und Kollegen der Kundenbetreuung oder ihren DBV-Berater vor Ort an. sz << Info Sie haben Fragen? Die Kundenbetreuung des dbb vorsorgewerk ist gerne für Sie da: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 030.4081 6444. Gerne wird Ihnen auch ein Berater vor Ort vermittelt. Mehr Informationen: www.dbb-vorsorgewerk.de. dbb Glosse: neswegs Schikane oder gar schlechte Organisation, sondern Dienst am Kunden, denn was es mühelos und auf der Stelle gibt, kann weder gut noch gar dem König Kunden angemessen sein. Und gottlob, die weisen Erkenntnisse des Frisörhandwerks haben sich inzwischen in allen Lebensbereichen durchgesetzt. Wir warten – mit Nummer versteht sich – an der Fleischtheke ebenso wie beim Arzt, beim Bulettenbräter ebenso wie beim Möbeldiscounter. Endlich haben auch Städte und Gemeinden nachgezogen und die positiven Wirkungen des Wartens auf das psychische Wohlbefinden ihrer Bürger entdeckt. Wer aufs Amt geht, meldet weder sein Auto um noch die Wohnung an, sondern ist dankbar für Termin und Nummer, die, in Berlin zum Beispiel, durchaus erst in acht Wochen aktuell werden können; das mehrstündige Warten am Tag X selbst noch gar nicht eingerechnet. Behördenlaien sehen die tieferen Zusammenhänge dieser Strategie leider nicht. Statt die Wartezeiten als tiefe Ehrfurcht vor dem König Bürger zu loben, ist in den Gazetten die Rede von Kundenfeindlichkeit und Arbeitserledigung in Zeitlupe. Dass immer weniger gestresste Beschäftigte immer mehr Fälle bearbeiten müssen, fällt unter den Tisch. Nach den Ursachen wird nicht gefragt. Übrigens: Jahrelang haben die selben Gazetten den Personalabbau in den Ämtern gelobt, den sparsame (Lokal-)Politiker auf ihre Fahnen geschrieben hatten, um die träge Verwaltung auf Trab zu bringen. Könnte da vielleicht ein Zusammenhang bestehen? sm 39 finale In meiner Jugendzeit bin ich zwar nicht oft, aber doch gelegentlich zum Frisör gegangen: Kurz warten, Platz nehmen, Einheitsschnitt, fertig. Heute ist das ganz anders: Nass oder trocken? Schere oder Maschine? Mit oder ohne Kopfhautmassage? Was auch immer. Aber bevor es soweit ist, muss ich einen Termin machen, denn ohne Nummer geht heutzutage gar nichts. Doch auch mit Nummer und Termin heißt es, Geduld zu haben und ergeben auszuharren. Wer für 10 Uhr bestellt ist, kommt frühestens um 11 Uhr dran. Gleich später zu erscheinen, nutzt selbstredend gar nichts, denn dann ist Mann – Frau auch – längst aus der virtuellen Warteschleife gekegelt worden. Das ist kei- ©denis_pc – Fotolia.com Nur mit Nummer > dbb magazin | September 2015 dbb Digitaler Personalausweis: Ungenutztes Potenzial „Immer mehr Unternehmen und Behörden bieten die Nutzung der Onlineausweisfunk tion an. Dadurch sind Ihre persönlichen Daten bei Ihren Geschäften und ,Behördengängen‘ im Internet gut geschützt, und Ihre Anliegen können schneller bearbeitet werden. Wartezeiten entfallen, und Sie sparen Papier und Porto“, heißt es in der Informationsbroschüre zum neuen Personalausweis. In der Praxis sieht die Sache ganz anders aus, denn die Verbreitung der digitalen Ausweisfunktionen lässt stark zu wün- > dbb magazin | September 2015 schen übrig. Das enttäuscht auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière, wie er auf dem Zukunftskongress 2015 am 23. Juni in Berlin zugab: „Wir haben gedacht: Jetzt haben wir einen elektronischen Personalausweis, dann geht die Post ab. Wir haben d eMail, und dann wird es Anwender nur so regnen. Wir haben gesehen: Beides sind ganz gute Instrumente und auch international gelobt, aber die Anwendungen sind nicht so, wie wir uns das vorstellen“, sagte de Maizière. << Digitale Kfz-Abmeldung Aufgeben möchte der Innen minister trotzdem nicht und bringt neue Einsatzmöglichkeiten an den Start: Seit 1. Januar 2015 werden Nummernschilder für Kraftfahrzeuge mit speziellen Plaketten versehen. Mithilfe eines verdeckten Sicherheitscodes auf den Plaketten und in den Zulassungsbescheinigungen können die Besitzer ihre Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2015 angemeldet wurden, über das Internet mithilfe der eID-Funktion des Personalausweises abmelden. Das neue Verfahren wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesdruckerei finale 40 Dabei bringt der neue Personalausweis alles mit, was zur digitalen Verifikation des Inhabers notwendig ist: Neben erhöhten Sicherheitsmerkmalen, die Fälschungssicherheit auf höchstem Niveau gewährleisten, sind im Chip des neuen Personalausweises nicht nur Adress- und Wohnortdaten der Inhaberin oder des Inhabers gespeichert, sondern auch ein biometrisches Lichtbild und auf Wunsch sogar die Fingerabdrücke. Theoretisch ist es damit möglich, jeden Behördengang von der Wohnortummeldung bis zur Baugenehmigung bequem von zu Hause aus abzuwickeln – theoretisch. ©photopitu – Fotolia.com Seit November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheck kartenformat bereits. Neben seinen handlichen Abmessungen sollte das Dokument eigentlich auch mit der eID-Funktion überzeugen und als digitaler Personalausweis für die rechtssichere Authentifizierung gegenüber Ämtern, Behörden und Firmen dienen. Nur benutzen will die Features kaum jemand – was möglicherweise daran liegt, dass es kaum Nutzungsmöglichkeiten gibt. (BMVI) in enger Zusammen arbeit mit dem Bundesminis terium des Innern erarbeitet. „Bislang mussten Kfz durch Vorlage des Personalausweises auf dem Amt abgemeldet werden. Ein kompliziertes und vor allem zeitraubendes Verfahren. Mit der eID-Funktion ist dieses Verfahren wesentlich einfacher geworden. Die verschlüsselte Übertragung der Daten mithilfe der Onlineausweisfunktion ermöglicht die sichere und einfache Identifizierung des Fahrzeughalters. Das ist ein gutes Beispiel für den Nutzen, den der Ausweis für die Bürgerinnen und Bürger auch im Internet haben kann“, so Bundesinnenminister de Maizière zur Einführung des neuen Service. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt betonte: „Die Onlineabmeldung ist der erste Schritt einer internetbasierten Fahrzeugzulassung. Mit dem Onlineverfahren sparen Bürger und Zulassungsbehörden Geld und Zeit. Das gesamte Zulassungssystem wird effektiver und kostengünstiger.“ Ob das die Bereitschaft der Bevölkerung steigern wird, die digitale Ausweisfunktion freizuschalten – das ist bei Erstausstellung eines neuen Personalausweises kostenlos – bleibt abzuwarten, denn das Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger spricht Bände: Eine Umfrage der „Welt“ hat im Juni 2015 ergeben, dass bisher dbb << Wenig Lizenzen vergeben Onlineeinkäufe in aller Regel gar nicht notwendig ist: Die Identität des Nutzers wird über die Bankverbindung, die Kreditkarte oder ein Online bezahlsystem geprüft. Das genügt für die Rechnungs stellung. Und für die wenigen Angebote im Netz, die eine Überprüfung der Volljährigkeit erfordern, hat sich zum Beispiel das Post-Ident-Verfahren, bei dem der Nutzer seinen Ausweis Sicherheit und Tastenfeld können bis zu 120 Euro kosten und sollten natürlich vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Viel Aufwand für wenig Nutzen. Es scheint zudem, als hätte die normative Kraft des Faktischen die eigentlich gute Idee des digitalen Personalausweises überholt: Es gibt bisher keine Was fehlt, ist also der konkrete Nutzen. Während jeder Smartphone-Nutzer weiß, was er zum Beispiel mit „WhatsApp“ machen kann, wissen es die meisten von ihrem neuen Personalausweis nicht. Dabei würde gerade die Generation der „Digital Natives“ gern viel mehr einfache Verwaltungs akte online erledigen, hat aber bis heute kaum die Möglichkeit dazu, weil die Angebote von Land zu Land und von Kommune zu Kommune quantitativ und qualitativ viel zu unterschiedlich sind und das Ende vom Lied meist immer noch das persönliche Erscheinen auf dem Amt ist. Solange es also kaum konkrete Nutzungsmöglichkeiten gibt, wird der digitale Personalausweis lediglich ein analoges Ausweisdokument bleiben. Außerdem absolviert jeder Bundesbürger statistisch gesehen gerade mal 1,3 Behördengänge pro Jahr: Zu wenig, um mit dem Pfund digitaler Ausweisvorgänge wuchern zu können. Auch die Wirtschaft ziert sich, die Möglichkeiten der eID zu nutzen. Einerseits, um mögliche Hürden für potenzielle Kunden so niedrig wie möglich zu halten. Andererseits, weil der Personalausweis für ©librakv – Fotolia.com Darüber hinaus haben der Umfrage zufolge bisher nur 55 kommerzielle und 109 behördliche Anbieter beim Bundesverwaltungsamt das Zertifikat erworben, das sie zu einem digitalen Identitätscheck per Personalausweis berechtigt. auf der Post beglaubigen lässt, als praktikabel erwiesen. Es gibt also auch für Firmen bisher keinen Grund, den digitalen Personalausweis zu unterstützen, zumal der Erwerb der benötigten Zertifikate teuer ist. << Kartenleser erforderlich Für Bürgerinnen und Bürger hat der Gesetzgeber vor die erfolgreiche Nutzung des digitalen Personalausweises eine weitere Hürde gesetzt: Neben dem aktivierten Chip, für den man sich natürlich wieder eine PIN (Persönliche Identifikationsnummer) merken muss, braucht es ein Kartenlesegerät, das an den heimischen PC angeschlossen wird. Ganz einfache Geräte gibt es für 20 Euro, Leser mit hoher Anbindung der eID an mobile Endgeräte wie Smartphones. Gerade mit diesem Medium werden aber heute immer mehr geschäftliche Vorgänge vom Banking bis zur elektronischen Bordkarte abgewickelt. Neben dem altbekannten „Henne-Ei-Problem“ – Nutzer klagen über fehlende Einsatzmöglichkeiten, während Anbieter sich hinter einer zu geringen Nachfrage verstecken – dürfte die föderale Struktur der Bundesrepublik dazu beitragen, dass der digitale Personalausweis zur Totgeburt verdammt ist: Von Land zu Land und von Kommune zu Kommune sind zum Teil nicht einmal die IT-Systeme der Verwaltungen kompatibel zueinander. Entsprechend unübersichtlich sind Art und Umfang der digitalen Angebote für Ausweisnutzer. Sie reichen von gar keinen in so mancher kleinen Kommune bis hin zu umfangreicheren Möglichkeiten, wie sie etwa Ingolstadt in Bayern oder Hamm in Westfalen anbieten. Das Bürgerserviceportal der Stadt Ingolstadt wurde zum Beispiel 2012 mit dem Bayerischen eGovernmentPreis ausgezeichnet. Im digitalen Personalausweis liegt trotzdem viel Potenzial. Um es nutzbar zu machen, bedarf es nicht nur einer breit angelegten Informationskampagne, sondern auch weiterer politischer Taten: Zum Beispiel könnte die Freiwilligkeit der Freischaltung der eID hinterfragt werden, auf die die Bundesregierung mit Blick auf die „Datensensibilität“ der Deutschen gebaut hat. Zu viele Wahlmöglichkeiten schränken am Ende die Nutzbarkeit ein. Vielleicht wäre es klug, die eID nicht an den Ausweis zu binden, sondern sie ins Smart phone zu integrieren. Baltische Staaten wie Estland zeigen hier seit Jahren, wie so etwas erfolgreich umgesetzt wird. Dort können Bürger rechtlich wirksam digital unterschreiben, rezeptpflichtige Medikamente online bestellen, ihre Krankenakte verwalten, Grundstücke überschreiben, online wählen mit dem Handy bezahlen oder eine weitgehend automatisierte Steuererklärung abgeben. Eine Grundvoraussetzung dafür sind allerdings einheitliche digitale Infrastrukturen auf staatlicher Seite, die auch über deutsche Ländergrenzen hinweg funktionieren müssten. Wird der digitale Personalausweis am Ende doch noch zur Erfolgsstory, weil er dazu beiträgt, föderale Strukturen zu überwinden? Die sind nämlich nicht zuletzt auch den Gewerkschaften ein Dorn im Auge, weil sie in Dienstrecht, Besoldung und Vergütung zu in akzeptablen Ungleichheiten geführt haben.br > dbb magazin | September 2015 41 finale nur jeder Dritte einen Ausweis mit Onlinefunktion besitzt. Nur rund 15 Prozent davon haben ihn in den vergangenen zwölf Monaten im Internet eingesetzt. Laut Bundesinnenministerium besitzen 36 Millionen Menschen in Deutschland den neuen Ausweis. Den Chip freigeschaltet haben bundesweit 30 Prozent davon. dbb << BBW << dbb saar Asylverfahren beschleunigen – Pensionäre in den Dienst holen Gesundheitsmanagement an Schulen Der BBW – Beamtenbund Tarifunion Baden-Württemberg (BBW) steht Überlegungen der Landesregierung offen gegenüber, pensionierte Landesbeamte in den Dienst zurückzuholen, um das Personal in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (Lea) zu unterstützen. finale 42 > Volker Stich, Vorsitzender des BBW – Beamtenbund Tarifunion BBW-Chef Volker Stich zeigte sich am 12. August 2015 überzeugt, dass es eine Reihe von Ruhestandsbeamten gibt, die eine solche Aufgabe gern übernehmen würden. Laut Vorstellungen der grün-roten Landesregierung könnten beispielsweise pensionierte Leh rer, Polizeibeamte oder Ärzte in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen tätig werden. Anlass für diese Überlegungen sind die steigenden Flüchtlingszahlen. Die Landesregierung sucht nach neuen Möglichkeiten, Asylverfahren zu beschleunigen und kam zu dem Schluss, dass Beamte der Bundesagentur für Arbeit bei der Bearbeitung von Asylanträgen helfen könnten. Schließlich hatte die Agentur für Arbeit im Frühjahr angekündigt, aufgrund der sinkenden Arbeitslosigkeit in Deutschland bis 2019 rund 17 000 Stellen abzubauen. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung in einem Brief an das Kanzleramt vorgeschlagen, eine Abordnung von Mitarbeitern an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu prüfen. > dbb magazin | September 2015 Der dbb saar und seine Lehrerverbände unterstützen die Einführung eines Gesundheitsmanagements an Schulen. Im Rahmen der Gespräche „Zukunftssichere Landesverwaltung“ haben sich Landesregierung und Gewerkschaften auf die Umsetzung eines „Betrieblichen Gesundheitsmanagements“ für die gesamte Landesverwaltung und die Schulen verständigt. Dies war eine Grundforderung des dbb Landesbundes, da es bisher im Lehrerbereich noch keine derartigen Regelungen gab. In einem ersten Schritt sollen mit den Hauptpersonalräten Dienstvereinbarungen für „Betriebliches Eingliederungsmanagement und Suchtprävention“ abgeschlossen werden. Diese Maßnahmen sollen von einem Ausbau der Angebote in der Aus-, Fortsowie Weiterbildung und der Stärkung der Beratung der Lehrkräfte begleitet werden. verbände zusätzliche Maßnahmen für erforderlich, um die stetig zunehmende Arbeits belastung der Lehrkräfte zurückzufahren. << DSTG Datenpanne trifft auch das Finanzamtspersonal Infolge einer zentralen Datenpanne kam es bei rund 40 000 Arbeitnehmern zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug. Dies kritisierte der Bund der Steuerzahler als Panne „in einer Reihe von Flops“ der Finanzverwaltung. Der DSTG-Bundesvorsitzende und dbb Vize Thomas Eigenthaler verwahrte sich gegen diese Pauschalkritik: „Die Beschäftigten bekommen den ganzen Ärger ab, obwohl sie dafür nichts können.“ > Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der DSTG Der Auslöser liege offenbar an einen technischen Fehler in der beim Bundeszentralamt für Steuern geführten ELStAM-Datenbank. Es sei zu einer „Überschreibung“ des Familienstandes gekommen, sodass Personen, die verheiratet sind, plötzlich als „ledig“ geführt wurden. Die Folge war der Ansatz einer falschen Steuerklasse. Dies wiederum führte dazu, dass die Arbeitgeber – folgerichtig – die Lohnabrechnungen der Betroffenen rückwirkend bis Januar 2015 korrigierten und Lohnsteuer nacherhoben. Diese technische Panne sei auch für das Personal in den Finanzämtern sehr ärgerlich, weil die automatische Änderung der Steuerklasse verdeckt und im technischen Hintergrund erfolgte. Für die technische Umgebung des Programms trägt das Finanzamtspersonal jedoch keine Verantwortung und konnte den Fehler auch nicht erkennen. Erkennbar wird er erst, wenn der Betroffene sich an sein zuständiges Wohnsitzfinanzamt wendet. Die Panne könne mit gutem Willen der Arbeitgeber beseitigt werden, sodass niemand lange auf sein vorenthaltenes Geld warten müsse. Zuvor müssten sich die betroffenen Arbeitnehmer jedoch an ihr zuständiges Finanzamt wenden, um sich die richtige Steuerklasse bestätigen zu lassen. Dies sollte ohne Vorwurf gegen das Personal geschehen, das nichts mit der Technikpanne zu tun habe. Im Gegenteil: Den Mitarbeitern entstehe erhebliche Mehrarbeit in einer Zeit, wo die Personaldecke immer dünner werde. > Ewald Linn, Vorsitzender des dbb saar „Ein gut funktionierendes ‚Betriebliches Gesundheits management‘ wird sich langfristig sowohl für den Dienstherrn als auch für die Beschäftigten auszahlen“, zeigte sich dbb Landeschef Ewald Linn am 12. August 2015 überzeugt. Trotz Umsetzung der Schuldenbremse müsse die Lan desregierung in eine nach haltige Gesundheitsförderung Geld investieren. Im Schulbereich halten dbb und Lehrer- << dbb hamburg >>Der dbb hamburg würde eine Bewerbung der Hansestadt um die Olympischen Spiele 2024 unter bestimmten Bedingungen begrüßen. So müsse das finanzielle Risiko vor der Volksabstimmung im November offengelegt und dürfe nicht „schöngerechnet“ werden. Beim Bau der Sportstätten müssten nationale und internationale Normen wie der gesetzliche Mindestlohn eingehalten werden. „Nichts dürfte schlimmere Auswirkungen für das Ansehen der Hanseaten haben als menschenunwürdige oder gar menschenverachtende Arbeitsbedingungen und -löhne“, erklärte der dbb hamburg. Nach den Spielen müssten die Sportstätten und frei werdende Flächen allen Hamburgern zur Verfügung gestellt werden und nicht zuletzt müsse der öffentliche Dienst für die Spiele gestärkt werden. dbb << VBOB << GDL Stellenzuwachs beim BAMF begrüßt Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zur Zwangs tarifeinheit Der Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB) hat den geplanten Stellenzuwachs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) begrüßt. Der Zeitplan zum Personalaufbau sei „realistisch“, sagte VBOB-Vorsitzender Hartwig Schmitt-Königsberg der „Südwest Presse“ (Ausgabe vom 13. August 2015). finale 44 > Hartwig Schmitt-Königsberg, Bundesvorsitzender des VBOB Die Politik hatte lange gezögert, bevor sie mehr Personal für das BAMF bewilligt hat. Nach 650 Neueinstellungen seit 2014 wurden im Nachtragshaushalt nochmals 1 000 neue Stellen für das BAMF ausgeschrieben. Im Bundesamt stauen sich derzeit nach Angaben der Zeitung 250 000 unbearbeitete Verfahren. Das BAMF sieht Schmitt- Königsberg in einer „Extrem situation“, die Mitarbeiter seien aber „hoch motiviert“. Davon habe er sich kürzlich bei einer Personalversammlung überzeugen können. Weitere Erleichterungen für die Beschäftigten erhofft sich Schmitt-Königsberg von einer Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten um weitere Balkanländer, wie es aktuell in der Politik diskutiert wird, berichtet die Zeitung. Steige die Zahl der Asylbewerber dagegen weiter an, müsse nachjustiert werden. „Dann reicht es nicht“, so Schmitt-Königsberg. > dbb magazin | September 2015 Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz (TEG) eingereicht. „Koalitionsfreiheit sieht anders aus“, erklärte die GDL dazu am 5. August 2015. Das TEG sei „nie und nimmer mit dem Grundgesetz vereinbar“. Deshalb habe die Gewerkschaft eine rund 180-seitige Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. „Wenn nur noch die größere Gewerkschaft im Betrieb Tarifverträge schließen darf, dann ist die kleinere − und wenn sie noch so stark organisiert ist − zum kollektiven Betteln verdammt“, heißt es in der Mitteilung. „Die Arbeitgeber wollen handzahme Gewerkschaften, und die Großgewerkschaften wollten sich nicht länger die Butter vom Brot nehmen lassen. > Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der GDL In dieser ungewöhnlichen Zweisamkeit haben sie die Große Koalition hofiert, die ohnehin auf der Suche nach einer Gegenleistung zum Mindestlohngesetz war. Statt schräge Koppelgeschäfte zu machen, hätte die Große Koalition besser auf ihre eigenen Rechts experten gehört.“ Namhafte Verfassungsrechtler und selbst der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hatten das Gesetz als unzulässigen Eingriff in das Grundgesetz bezeichnet. < Nachruf Rüdiger von Woikowsky, Pressesprecher des dbb von 1993 bis 2005, ist am 25. Juli 2015 plötzlich und unerwartet im Alter von 70 Jahren verstorben. Der gelernte Journalist war vor seinem Wechsel 18 Jahre lang in verschiedenen Funktionen für die „Welt“ tätig, unter anderem als stellvertretender Ressortleiter Innenpolitik und Chef vom Dienst. Rüdiger von Woikowsky hat die Öffentlichkeitsarbeit des dbb durch sein journalistisches Engagement entscheidend geprägt und mitgestaltet. Vieles von dem, was heute in der Pressearbeit des gewerkschaftlichen Dachverbandes als selbstverständlich erscheint, geht auf seine Ideen und auf sein Gespür für den Nachrichtenwert gewerkschaftspolitischer Themen zurück. Der dbb wird Rüdiger von Woikowsky ein ehrendes Andenken bewahren. << BPolG Bundespolizei hilflos gegen Flüchtlingsströme Mit Blick auf den Besuch von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der sich am 11. August 2015 an der deutschösterreichischen Grenze ein Bild von den Herausforderungen angesichts wachsender Flüchtlingsströme machen wollte, hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft erneut auf die Unterbesetzung und die katastrophalen Arbeitsbedingungen bei der Bundespolizei in Passau und Rosenheim hingewiesen. Bundesvorsitzender Ernst G. Walter bekräftigte die Forderung nach einer kurzfristig erforderlichen Verstärkung durch neu einzustellende Bundespolizeiliche Unterstützungskräfte (BUK). „Die durch den Minister angekündigten zusätzlichen Bundespolizisten brauchen drei Jahre, bis sie ausgebildet und einsetzbar sind. Das hilft uns hier und heute aber nicht weiter. Uns fehlt schlicht das Personal, um mit dem Ausnahmezustand an der Grenze administrativ fertig zu werden“, so Walter. „Die jetzt angeordnete Abordnung von weiteren 500 Bundespoli- zisten aus ganz Deutschland kann nicht die Lösung des Problems sein, denn diese Kollegen reißen weitere Lücken in ihren Heimatdienststellen, die selbst nicht mehr wissen, wie sie ihre Aufgaben noch bewältigen sollen.“ > Ernst G. Walter, Bundesvor sitzender der Bundespolizei gewerkschaft BPolG in der DPolG So sei auf Flughafendienststellen „die Hölle los“, Kollegen auf den Bahnhöfen hätten fast keine freien Wochenenden mehr, in den norddeutschen Häfen binde die Kreuzfahrtsaison die Masse der Kollegen und der Migrationsdruck wachse auch an den anderen Binnengrenzen. „Hinzu kommt, dass ab sofort auch wieder jedes Wochenende zusätzlich bis zu 3 000 Einsatzkräfte der Bundespolizei in Fußballeinsätze geschickt werden. Das geht nicht mehr lange gut“, warnte Walter. dbb << dbb rheinland-pfalz Karriereportal jetzt online Das Karriereportal RheinlandPfalz geht an den Start. Es ermöglicht dem Nachwuchs für den öffentlichen Landesdienst online das „Informieren und Bewerben mit System“. „Das ist auch nötig, denn gut qualifizierter Nachwuchs ist angesichts der demografischen Entwicklung besonders wichtig für die Sicherung eines leistungsfähigen, zukunftsfesten öffentlichen Dienstes“, so Lilli Lenz. „Jeder Betroffene zahlt zusätzlich einen Eigenanteil in Höhe von 0,2 Prozent bei jeder Besoldungserhöhung in den Fonds ein – es geht also auch um das eigene Portemonnaie.“ << dbb m-v „Maulkorberlass“ aufgehoben Mehr Transparenz bei Pensionsfonds erforderlich > Lilli Lenz, Vorsitzende des dbb rheinland-pfalz finale 46 „Schön, dass es trotz eingeschränkten Budgets geklappt hat“, sagte die dbb Landes vorsitzende Lilli Lenz zur Freischaltung des Portals, das die Gewerkschaft 2010 zur Verbesserung der Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst vorgeschlagen hatte. Die rund 100 unterschiedlichen Berufsbilder im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz werden übersichtlich vorgestellt. Eine Stellenbörse mit offenen Ausschreibungen aus den verschiedenen Verwaltungssparten ermöglicht direkte Onlinebewerbungen. Ergänzt wird das Angebot durch zahlreiche Informationen über die dienstlichen Rahmenbedingungen. Praktikums- und Hospitationsmöglichkeiten werden dargestellt. Die Nutzer finden im Netz unter www.karriere. rlp.de Bewerbungstipps und informative Links – alles in zeitgemäßer, auch für die Nutzung mit Smartphone geeigneter elektronischer Darstellung. „Das Karriereportal fasst die bisher verstreut im Internet nutzbaren Stellenbörsen des öffentlichen Landesdienstes zusammen. Es wird ein einheitlicher, benutzerfreundlicher Zugang etabliert“, sagte Lenz. Der Eintritt in die Welt des öffentlichen Dienstes werde für junge Leute wesentlich vereinfacht. > dbb magazin | September 2015 Der dbb mecklenburg-vorpommern hat aufgrund der aktuellen Diskussion um Aktienanlagen des Versorgungsfonds für die Beamten des Landes seine Kritik an der Streichung des Beirates – als Aufsichtsgremium – erneuert. > Dietmar Knecht, Vorsitzender des dbb mecklenburg-vorpommern „Dieser Beirat, der ehrenamtlich, also kostenlos, die Anlagen des Fonds in regelmäßigen Abständen überprüfen sollte, ist leider seinerzeit der Deregulierung zum Opfer gefallen“, stellte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am 16. Juli 2015 fest. Anderenfalls wäre es, so Knecht weiter, zu den jetzt erhobenen Vorwürfen, es sei in „dreckige Wertpapiere“ investiert worden, „sicher gar nicht erst gekommen“. Laut Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag sollen Teile des momentan 155 Millionen Euro umfassenden Versorgungsfonds in Geldanlagen von Konzernen mit zweifelhaftem Ruf investiert worden sein. „Hier ist dringend mehr Transparenz erforderlich“, sagte Knecht. Unter der Beamtenschaft herrsche zu Recht Unruhe, da in den Fonds nicht nur Landesmittel fließen. könne. Erfreut zeigte sich auch der Bund Deutscher Forstleute (BDF). Mit der Rücknahme sei das Ministerium dem Rechtsgutachten des dbb gefolgt und habe eine wichtige Forderung des BDF erfüllt. << dbb brandenburg Der dbb brandenburg hat begrüßt, dass das Landesministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft das als „Maulkorberlass“ bezeichnete Schreiben zurückgenommen hat. Der Landesvorsitzende des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck, erklärte am 15. Juli 2015: „Ich freue mich, dass die Hausleitung des Ministeriums so schnell nach unserem gemeinsamen Gespräch mit den betroffenen Vertretern des Bundes Deutscher Forstleute reagiert hat.“ Er gehe davon aus, dass Minister Jörg Vogelsänger durch diese „schnelle und konsequente Entscheidung“ verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen > Ralf Roggenbuck, Vorsitzender des dbb brandenburg In der als „Maulkorberlass“ bezeichneten Verfügung hatte das Ministerium gefordert, dass Beschäftigte des Landesbetriebes Forst auch in ihrer Freizeit und im Ehrenamt stets die Meinung des Ministeriums vertreten müssten. Das Gutachten des dbb bescheinigte dem Erlass das Fehlen der Rechts- und Verhältnismäßigkeit und in mehreren Punkten einen Verstoß gegen das Grundgesetz. << Kurz notiert DPhV Der Deutsche Philologenverband (DPhV) hat die Kultusminister zu größeren Anstrengungen aufgefordert, um das Abitur unter den Ländern vergleichbar zu machen. Die bisherigen Beschlüsse seien ohne Bedeutung und „der klassische Fall eines Papiertigers“, sagte der DPhV-Vorsitzende Heinz Peter Meidinger der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Ausgabe vom 18. Juli 2015). So feierten es die Kultusminister als großen Erfolg, dass es ab 2017 einen gemeinsamen Aufgabenpool für Abiturienten geben solle. Sie verschwiegen aber, dass die Umsetzung jedem Bundesland selbst überlassen bleibe. tbb In der Debatte um die Thüringer Gebietsreform hatten Experten 2012 acht statt 17 Kreise und zwei statt sechs kreisfreie Städte vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde nun von Ministerpräsident Bodo Ramelow aufgegriffen. Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen mahnte in diesem Zusammenhang eine klare Aufgabenanalyse im Vorfeld an, die frei von parteipolitischer Ideologie durchgeführt werden müsse. Dabei dürften Zahlen zwar die Diskussion anregen, jedoch klare Aussagen, wer welche regionalen Aufgaben wahrnehmen solle, seien zweckdienlicher, damit die Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Freistaates Thüringen sichergestellt bleibe. Die Landesregierung hat vereinbart, das sogenannte Leitbild nach der Sommerpause am 22. September 2015 im Kabinett zu behandeln. dbb << Ein schneller Falter ... ©Kzenon – Fotolia.com ... muss nicht immer ein Schmetterling sein, wie eine Weltmeisterschaftsveranstal- tung im rheinland-pfälzischen Irsch an der Saar erwiesen hat. Dort trafen sich Mitte Juni über 20 Kandidaten aus Deutschland, Italien, Irak, Luxemburg, Österreich, Ungarn und den USA, um im Pizzakartonfalten den goldenen Lorbeer zu erringen. Der 27-jährige Pizzabäcker Petr Bauer aus Deutschland holte den Titel, in dem er in 60 Sekunden sage und schreibe 13 Boxen in Form stülpte. Der neue Weltmeister löst Dominic Labarbe ab, der den Titel 2013 mit elf Kartons errang. Die junge Sportdisziplin erfordere Fingerspitzengefühl, Geschicklichkeit und vor allem ruhige Nerven. << llerdings nicht heißen; wie a wäre es mit „Fensterlnkraxler/ -innen-Turnier“? << Ein hohes Ziel ... ... hatten sich rund 340 Feuerwehrleute aus Belgien, Deutschland, Frankreich und Luxemburg beim diesjährigen Firefighter SkyRun gesetzt, der am 20. Juni im Düsseldorfer ADAC-Tower ausgetragen wurde. In voller Montur einschließlich Helm, Handschuhen und stellte den Vorjahresrekord, der bei knapp über vier Minuten gelegen hatte, mit 3.54 Minuten ein. Gut zu wissen: Die Fitness unter Einsatzbedin gungen konnte sich bei allen Teilnehmern sehen lassen. Der Run ist ein Programmpunkt beim Toughest-Firefighter- Alive-Wettbewerb (TFA). << Ein schneller Flitzer ... ... ging der Polizei in Jena ins Netz. Weil ein Verkehrsteil 47 finale Eine röhrende Horex ... ... war es nicht, die eine Polizeistreife in der Eifel zwischen Brück und Nideggen stoppte. Der Fahrer hieß auch nicht Werner, aber er hätte es sein können, denn es ging um Bölkstoff. Der Biker war den Beamten aufgefallen, weil er seine Maschine einhändig durch die Serpentinen bergan steuerte. Beim Überholen sahen sie, dass seine rechte Hand nicht etwa lässig auf dem Tankdeckel lag, sondern ebenda einen 20er-Kasten Flaschenbier notdürftig stabilisierte. Die Weiterfahrt mit der ungesicherten Fracht wurde dem 32-Jährigen untersagt. Ob der Gerstensaft schließlich doch noch ordnungsgemäß gesichert seinen Bestimmungsort erreichte, ist nicht bekannt. Eine berechtigte Absage ... ... erteilte die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Passau den Sportstudenten, die beim diesjährigen Campusfest nicht nur Sportevents für jedermann anbieten, sondern auch Gaudi-Wettkämpfe durchführen wollten. Zum Politikum wurde das angedachte „Fensterlnkönig-Turnier“, das ein altes bayerisches Brauchtum aufgreifen wollte, denn es verstößt glasklar gegen die Gleichstellung von Mann und Frau. Die Spiele wurden erst einmal verschoben und fieberhaft wird nach einer gendergerechten Lösung gesucht. Die Veranstalter wollen das Fensterln in jedem Fall durchführen und aus Gründen der Gleichberechtigung selbstredend auch Frauen auf die Leitern steigen lassen, damit sie ihre Geschicklichkeit im edlem Wettstreit mit den Männern unter Beweis stellen können. „Fensterlnkönig-Turnier“ kann das Event ©Sergey Nivens – Fotolia.com << ©Anna Omelchenko – Fotolia.com : Atemschutzgerät, das sind immerhin knapp 25 Kilogramm Ballast, rannten die Teams so schnell sie konnten parallel in beiden Treppenhäusern jeweils 500 Stufen nach oben. Die Sieger standen nach acht Läufen oder 200 Etagen beziehungsweise 4 000 Treppenstufen fest: Das Team der Berufsfeuerwehr Ratingen, zu dem auch der stellvertretende Amtsleiter gehörte, siegte souverän und nehmer mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit durch die Stadt kurvte, nahm ein Streifenwagen die Verfolgung auf und stoppte den Raser. Es handelte sich um einen 79-jäh rigen Mann, der mit einem offenbar getunten StandardElektro-Rollstuhl unterwegs war. Die Beamten hatten sein Tempo mit 18 Stundenkilometern gemessen, dreimal so viel wie erlaubt. > dbb magazin | September 2015
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