Gemeinde Baienfurt : Bauvorhaben Flst. 216/13 Bahnhofsstraße Nachkartierung zur artenschutzfachlichen Einschätzung vom 27.02.2015 29. Juni 2015 Landschaftsarchitektur Landschaftsplanung Gutachten Arten- und Naturschutz Gewässerökologie und -entwicklung Büro Lindau Kapellenweg 16d 88131 Lindau Büro Kressbronn Hauptstraße 28 88079 Kressbronn www.stadt-land-see.de Nachkartierung zur artenschutzfachlichen Einschätzung vom 27.02.2015 1 Seite 2 von 3 Aufgabenstellung, Vorgehensweise In Baienfurt soll Flurstück 263/13 in der Bahnhofstraße neu bebaut werden. Dazu sollen die vorhandenen Gebäude abgerissen werden. Nach §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung von 1. März 2010, sind bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren die Belange des Artenschutzes entsprechend den europäischen Bestimmungen zu prüfen und zu berücksichtigen. Dazu wurde die Fläche im Auftrag des Büros Planwerkstatt, Kressbronn, am 19.2.2015 und danach am 25.2.2015 von den beiden Biologen W.Löderbusch (Markdorf) und L.Ramos (Kressbronn) begangen. Aufgrund der Jahreszeit waren Arterhebungen damals nicht möglich. Die Stellungnahme 1) kam zum Ergebnis, dass im Gebiet keine geschützten oder sonst naturschutzrelevanten Pflanzen oder Vegetationstypen vorhanden sind. Auch bei den Vogelarten waren Vorkommen wertgebender Arten (streng geschützte, gefährdete oder sonstige naturschutzrelevante Arten) mit Sicherheit auszuschließen. Bei den Fledermäusen und der Zauneidechse ergaben sich ebenfalls keine Hinweise auf entsprechende Vorkommen. Allerdings konnten aus jahreszeitlichen Gründen folgende Fragen zum Vorkommen geschützter Tierarten nicht beantwortet werden: (1) Brütet die gefährdete Mehlschwalbe, von der am Haus etliche ältere Lehmnester vorhanden sind, aktuell noch hier? (2) Werden die Gebäude(fassaden) aktuell von Fledermäusen genutzt? (3) Kommt in den gekiesten Freiflächen zwischen den Gebäuden und dem kleinen Garten die Zauneidechse vor (was wegen der Nähe zum stillgelegten Bahngleis nicht ganz auszuschließen ist)? Zur Klärung dieser Fragen wurden folgende Begehungen vorgenommen: 09.04.2015 Suche nach Eidechsen (Bearbeitung W. Löderbusch), 21.05.2015 Kontrolle auf Mehlschwalben (J. Opitz), 13.06.2015 Suche nach Eidechsen (W. Löderbusch), 24.06.2015 Suche nach Fledermäusen (L. Ramos). 1 ) stadt-land-see (2015): Artenschutzfachliche Einschätzung Bauvorhaben Flst. 216/13 Bahnhofsstraße Gemeinde Baienfurt; Bearb. W.Löderbusch, L.Ramos und S.Stern (27.02.2015) Nachkartierung zur artenschutzfachlichen Einschätzung vom 27.02.2015 Seite 3 von 3 Ergebnisse Mehlschwalbe: Die Mehlschwalbe brütet aktuell nicht mehr am Gebäude. In den wenigen noch nutzbaren Mehlschwalben-Nestern brütet der Haussperling. Damit bestätigt sich die Angabe von Anwohnern, dass die Nester aus der Zeit der Bebauung des nördlich gelegenen Bahnhofsareals stammen, als im Baustellengelände Lehmpfützen zur Gewinnung von Nestbaumaterial zur Verfügung standen. Fledermäuse: Bei der Suche am 24.06.2015 wurden keine aus dem Gebäude oder der Fassade ausfliegenden Fledermäuse gefunden. Beobachtet wurden nur einzelne Transferflüge von Zwergfledermäusen, die, aus anderen Quartieren stammend, am Gebäude vorbeiflogen. Eidechsen: Bei den Kontrollen im Mai und Juni wurden keine Eidechsen beobachtet. Da an beiden Kontrolltagen an anderen Standorten in der Umgebung (Bhf. Markdorf, Bhf. Ravensburg) Eidechsen beobachtet wurden, ist davon auszugehen, dass die Beobachtungstage hinsichtlich Witterung und Phänologie für die Beobachtung geeignet waren. Vorkommen der Zauneidechse im Untersuchungsgebiet können deshalb ausgeschlossen werden. Fazit Bei Einhaltung der in der artenschutzfachlichen Einschätzung vom 27.02.2015 genannten Auflagen (Abriss der Gebäude im Spätherbst/ Winter) und Beseitigung von Gehölzen nur in der nach §39 BNatSchG zulässigen Zeit (zwischen 1. Oktober und 28. Februar) kann ein Verstoß gegen die Bestimmung von §44, 1, 1-3 BNatSchG sicher ausgeschlossen werden. Lindau / Markdorf, 29.6.2015 Wilfried Löderbusch Stefan Stern Dipl.-Biologe Dipl.Ing.Landschaftsplanung
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