Nachtrag zu Gutachten

Gemeinde Baienfurt :
Bauvorhaben Flst. 216/13 Bahnhofsstraße
Nachkartierung zur artenschutzfachlichen Einschätzung vom 27.02.2015
29. Juni 2015
Landschaftsarchitektur
Landschaftsplanung
Gutachten Arten- und Naturschutz
Gewässerökologie und -entwicklung
Büro Lindau
Kapellenweg 16d
88131 Lindau
Büro Kressbronn
Hauptstraße 28
88079 Kressbronn
www.stadt-land-see.de
Nachkartierung zur artenschutzfachlichen Einschätzung vom 27.02.2015
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Aufgabenstellung, Vorgehensweise
In Baienfurt soll Flurstück 263/13 in der Bahnhofstraße neu bebaut werden. Dazu sollen
die vorhandenen Gebäude abgerissen werden. Nach §44 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in der Fassung von 1. März 2010, sind bei allen genehmigungspflichtigen
Planungs- und Zulassungsverfahren die Belange des Artenschutzes entsprechend den
europäischen Bestimmungen zu prüfen und zu berücksichtigen.
Dazu wurde die Fläche im Auftrag des Büros Planwerkstatt, Kressbronn, am 19.2.2015
und danach am 25.2.2015 von den beiden Biologen W.Löderbusch (Markdorf) und
L.Ramos (Kressbronn) begangen. Aufgrund der Jahreszeit waren Arterhebungen damals
nicht möglich.
Die Stellungnahme 1) kam zum Ergebnis, dass im Gebiet keine geschützten oder sonst
naturschutzrelevanten Pflanzen oder Vegetationstypen vorhanden sind. Auch bei den
Vogelarten waren Vorkommen wertgebender Arten (streng geschützte, gefährdete oder
sonstige naturschutzrelevante Arten) mit Sicherheit auszuschließen. Bei den Fledermäusen und der Zauneidechse ergaben sich ebenfalls keine Hinweise auf entsprechende
Vorkommen.
Allerdings konnten aus jahreszeitlichen Gründen folgende Fragen zum Vorkommen geschützter Tierarten nicht beantwortet werden:
(1) Brütet die gefährdete Mehlschwalbe, von der am Haus etliche ältere Lehmnester vorhanden sind, aktuell noch hier?
(2) Werden die Gebäude(fassaden) aktuell von Fledermäusen genutzt?
(3) Kommt in den gekiesten Freiflächen zwischen den Gebäuden und dem kleinen Garten die Zauneidechse vor (was wegen der Nähe zum stillgelegten Bahngleis nicht
ganz auszuschließen ist)?
Zur Klärung dieser Fragen wurden folgende Begehungen vorgenommen:
09.04.2015 Suche nach Eidechsen (Bearbeitung W. Löderbusch),
21.05.2015 Kontrolle auf Mehlschwalben (J. Opitz),
13.06.2015 Suche nach Eidechsen (W. Löderbusch),
24.06.2015 Suche nach Fledermäusen (L. Ramos).
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) stadt-land-see (2015): Artenschutzfachliche Einschätzung Bauvorhaben Flst. 216/13 Bahnhofsstraße Gemeinde Baienfurt; Bearb. W.Löderbusch, L.Ramos und S.Stern (27.02.2015)
Nachkartierung zur artenschutzfachlichen Einschätzung vom 27.02.2015
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Ergebnisse
Mehlschwalbe: Die Mehlschwalbe brütet aktuell nicht mehr am Gebäude. In den wenigen
noch nutzbaren Mehlschwalben-Nestern brütet der Haussperling. Damit bestätigt sich die
Angabe von Anwohnern, dass die Nester aus der Zeit der Bebauung des nördlich gelegenen Bahnhofsareals stammen, als im Baustellengelände Lehmpfützen zur Gewinnung von
Nestbaumaterial zur Verfügung standen.
Fledermäuse: Bei der Suche am 24.06.2015 wurden keine aus dem Gebäude oder der
Fassade ausfliegenden Fledermäuse gefunden. Beobachtet wurden nur einzelne Transferflüge von Zwergfledermäusen, die, aus anderen Quartieren stammend, am Gebäude
vorbeiflogen.
Eidechsen: Bei den Kontrollen im Mai und Juni wurden keine Eidechsen beobachtet. Da
an beiden Kontrolltagen an anderen Standorten in der Umgebung (Bhf. Markdorf, Bhf.
Ravensburg) Eidechsen beobachtet wurden, ist davon auszugehen, dass die Beobachtungstage hinsichtlich Witterung und Phänologie für die Beobachtung geeignet waren.
Vorkommen der Zauneidechse im Untersuchungsgebiet können deshalb ausgeschlossen
werden.
Fazit
Bei Einhaltung der in der artenschutzfachlichen Einschätzung vom 27.02.2015 genannten
Auflagen (Abriss der Gebäude im Spätherbst/ Winter) und Beseitigung von Gehölzen nur
in der nach §39 BNatSchG zulässigen Zeit (zwischen 1. Oktober und 28. Februar) kann
ein Verstoß gegen die Bestimmung von §44, 1, 1-3 BNatSchG sicher ausgeschlossen
werden.
Lindau / Markdorf, 29.6.2015
Wilfried Löderbusch
Stefan Stern
Dipl.-Biologe
Dipl.Ing.Landschaftsplanung