QuickInfo Endlich 18 – Was ändert

QuickInfo
Endlich 18 –
Was ändert sich?
S GEHT!
A
W
,
N
E
S
S
I
W
jugendservice.at
05/2015
Inhalt
3
Endlich 18 – Was ändert sich?
4-5
Was sich für dich ändert
5
Weiterführende Links
6
Adressen JugendService
7
Bestellung Infobroschüren
Impressum:
Medieninhaber: Land Oberösterreich
Herausgeber: Amt der oberösterreichischen Landesregierung,
Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Jugend,
JugendService
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Redaktion: DSA Christine Wagneder
Grafik: Abteilung Presse, DTP-Center [2015428]
Titelfoto: © rh2010 - Fotolia.com
6. Auflage, Mai 2015
2
Angaben ohne Gewähr:
Für dieses Infoblatt wurden vom Team des
JugendService Informationen eingeholt.
Wir recherchieren möglichst genau und richten
uns bei der Auswahl der Angebote nach den
internen Leitsätzen. Für die Richtigkeit,Vollständigkeit und Qualität der Angebote kann
von uns keine Gewähr übernommen werden.
Für die Inhalte der Links kann keine Haftung
übernommen werden. Bei Fragen nach Details
bitte das JugendService kontaktieren.
QuickInfo
Endlich 18 –
Was ändert sich?
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) unterscheidet
in Österreich vier Altersstufen:
• Bis zum 7. Geburtstag ist man ein Kind,
• 7- bis 14-Jährige gelten als unmündige Minderjährige,
• 14- bis 18-Jährige als mündige Minderjährige
(d.h. du bist strafbar) und
• mit dem 18. Geburtstag wird man volljährig und damit voll
handlungsfähig.
Mit der Volljährigkeit giltst du als erwachsen.
Damit ändern sich einige Dinge und du hast neue Rechte und
Pflichten.
Es entfallen Rechtsbeschränkungen, die für Minderjährige
gelten und deine Eltern sind nicht mehr deine gesetzlichen
Vertreter.
In dieser Broschüre haben wir die wichtigsten Punkte und
Änderungen für dich zusammengefasst.
3
Arbeitszeiten
Familienbeihilfe
Das Gesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG) beinhaltet
die Arbeitszeitregelung für Arbeitnehmer bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in
einem Dienstverhältnis, einem Lehrverhältnis
oder einem sonstigen Ausbildungsverhältnis
stehen. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) und
das Arbeitsruhegesetz (ARG) beinhalten Regelungen für alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebens-jahr vollendet haben.
Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres gilt
das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz
nicht mehr.
Du darfst nun also mehr als 40 Stunden pro
Woche, samstags und sonntags und auch in
der Nacht arbeiten (in bestimmten Branchen,
z.B. Handel, Gastgewerbe, ist das auch unter
18 Jahren erlaubt).
Falls du volljährig bist, Anspruch auf Familienbeihilfe hast und deine Eltern zustimmen,
kannst du diese direkt auf ein eigenes Girokonto überweisen lassen.
Deliktsfähigkeit
Mit 18 Jahren gilt grundsätzlich nicht mehr das
Jugendstrafrecht, sondern das Erwachsenenstrafrecht.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sind
im Jugendgerichtsgesetz und im Strafgesetzbuch mildere Sonderregelungen vorgesehen:
• Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen
Sprengel du wohnst.
• Bis zum 21. Lebensjahr ist das Jugendgericht
zuständig. Mindeststrafen entfallen, du
kannst maximal 15 Jahre eingesperrt werden
(nicht lebenslang).
• Wird eine unbedingte Haftstrafe verhängt,
kann diese länger als ein Jahr aufgeschoben
werden, wenn dies für den Abschluss einer
Berufsausbildung erforderlich ist.
• Zu Vernehmungen kannst du eine Vertrauensperson hinzuziehen.
• In einer Hauptverhandlung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
• Die Hauptverhandlung darf nicht in deiner
Abwesenheit durchgeführt werden.
Ehemündigkeit
Ab 18 darfst du jetzt auch ohne Zustimmung
deiner Eltern (oder eines anderen gesetzlichen
Vertreters) heiraten.
4
Führerschein
Sobald du 17 Jahre alt bist, kannst du die Prüfung für den "L17" ablegen; mit der Fahrausbildung beginnen kannst du schon, sobald
du 15 1/2 Jahre alt bist.
Mit der Ausbildung für den regulären Führerschein kannst du 6 Monate vor deinem
18. Geburtstag beginnen.
Geschäftsfähigkeit
Volle Geschäftsfähigkeit erlangst du mit
18 Jahren. Das heißt du darfst alle Rechtsgeschäfte und Verträge selbst tätigen.
Zum Beispiel Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages. Die Verpflichtungen, die aus diesen
Verträgen entstehen, müssen von dir erfüllt
werden (Miete zahlen, usw.).
Gewerbeberechtigung
Für die eigenständige Ausübung einer Tätigkeit,
die mit Gewinnabsicht geschieht und in Österreich eine Gewerbeberechtigung erfordert,
musst du volljährig sein.
Jugendschutzgesetz
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes
betreffen dich zwar nicht mehr unmittelbar,
es gibt aber auch Pflichten für Erwachsene, die
zu beachten sind: Du darfst Jugendlichen eine
Übertretung des Jugendschutzgesetzes nicht
erleichtern oder ermöglichen, also z.B. Alkohol
oder Tabakwaren an unter 16-Jährige weitergeben.
Passives Wahlrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen, darfst nun
auch du gewählt werden (= passives Wahlrecht): Mit der österreichischen Staatsbürgerschaft, wenn du am Tag der Wahl das 18.
Lebensjahr vollendet hast und keine Wahlausschließungsgründe vorliegen (z.B. bestimmte
strafrechtliche Verurteilungen).
Das aktive Wahlrecht, also dass du wählen
gehen darfst, gilt bereits mit 16 Jahren.
Prozessfähigkeit
Du kannst nun alle Prozesshandlungen selbst
oder durch selbst gewählte Vertreter wirksam
vornehmen. Du kannst also selbst bei einem
Zivilgericht klagen und auch geklagt werden.
Solarienbenutzung
Laut einer Verordnung des Bundesministeriums
für Wirtschaft, Familie und Jugend ist es seit
1.9.2010 für unter 18-Jährige verboten, ein
Solarium zu benützen. Der Grund dafür ist,
dass die Bestrahlung mit UV-Licht für die
empfindliche Haut von Jugendlichen eine starke
Belastung darstellt. Folgen der künstlichen Bestrahlung mit UV-Licht können eine schnellere
Hautalterung, die Schwächung des Immunsystems und Hautkrebserkrankungen sein.
Testament
Du kannst ab 18 Jahren dein eigenes Testament
verfassen, ein Erbe annehmen oder auch ausschlagen; du bist also voll testierfähig.
Unterhaltsanspruch
gegenüber den Eltern
Auch nach deinem 18. Geburtstag kannst du
Anspruch auf Unterhalt von deinen Eltern
haben, wenn du noch nicht selbsterhaltungsfähig
bist. Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist dann gegeben, wenn du eine Ausbildung beendet hast, die
dir ein Einkommen von mindestens
Euro 872,31 im Monat (Stand: Jänner 2015) ermöglicht. Wenn du noch zu Hause wohnst, wird
der Unterhalt durch Naturalien (Unterkunft,
Verpflegung, Kleidung, usw.) erbracht.
Ab deiner Volljährigkeit hast du das Recht, Alimente, die ein Elternteil dem anderen Elternteil
für dich bezahlt, selbst zu beziehen.
Versicherungen
Mit deinem 18. Geburtstag bist du nicht mehr
automatisch bei deinen Eltern mitversichert.
Gehst du noch zur Schule oder studierst du,
musst du der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt eine Schul- bzw. Studienbestätigung vorlegen, um mitversichert zu bleiben.
Bist du berufstätig, dann bist du über den Ar-
eitgeber sozialversichert. Für sinnvolle Zusatzversicherungen (private Haftpflicht-, Unfallversicherung, Altersvorsorge etc.),
wendest du dich am besten an ein
Versicherungsunternehmen deines Vertrauens,
um zu besprechen, welche Versicherungen du
abschließen solltest.
Wehrpflicht und Zivildienst
Jeder männliche österreichische Staatsbürger
muss in dem Jahr, in dem er das 18. Lebensjahr
erreicht, zur Stellung.
Bei der Stellung wird festgestellt, ob du
"tauglich" bist. Du kannst dich auch für den
(Auslands-)Zivildienst entscheiden. Dazu musst
du rechtzeitig (bis 6 Monate nach dem Stellungsverfahren) eine Zivildiensterklärung abgeben.
Ab sechs Monate nach der Stellung und wenn
du 18 bist, kann der Einberufungsbefehl für
den Grundwehrdienst jederzeit kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Aufschub des Wehr- bzw. Zivildienstes möglich.
Wohnen
Mit 18 kannst du auch ohne Erlaubnis deiner
Eltern von zu Hause ausziehen und deinen
Wohnort selbst bestimmen. Bevor du ausziehst, solltest du dir aber überlegen, ob deine
finanziellen Mittel für Wohnung und Lebensunterhalt reichen.
Ab deiner Volljährigkeit hast du das Recht, Alimente, die ein Elternteil dem anderen Elternteil
für dich bezahlt, selbst zu beziehen.
Kosten in Zusammenhang mit einer eigenen
Wohnung: Kaution, Ablöse, Miete, Betriebskosten (Strom, Heizung, Parkplatz, etc.), Möbel.
Plus Lebenshaltungskosten: Kleidung, Essen,
Handy,Versicherungen, Auto, usw.
Quelle: Aha Jugendinfo Vorarlberg & Kinderund Jugendanwaltschaft Vorarlberg
Weiterführende Links:
www.jugendservice.at/recht
www.jugendservice.at/wohnen
www.jugendservice.at/jugendschutz
www.jugendservice.at/zivildienst
5
JugendService des Landes OÖ.
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Mo - Fr: 13.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 0732/66 55 44
e-mail: [email protected]
www.jugendservice.at
6
Regional-Points
JugendService Perg:
4320 Perg, Johann-Paur Straße 1
Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07262/58186
e-mail: [email protected]
JugendService Braunau:
5280 Braunau, Salzburger Vorstadt 13
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07722/222 33
e-mail: [email protected]
JugendService Ried:
4910 Ried, Roßmarkt 9
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07752/71515
e-mail: [email protected]
JugendService Eferding:
4070 Eferding, Schmiedstraße 18
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07272/75823
e-mail: [email protected]
JugendService Rohrbach:
4150 Rohrbach, Stadtplatz 10
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07289/22444
e-mail: [email protected]
JugendService Freistadt:
4240 Freistadt, Hauptplatz 12
Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07942/72572
e-mail: [email protected]
JugendService Schärding:
4780 Schärding, Ludwig-Pfliegl-Gasse 12
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07712/35707
e-mail: [email protected]
JugendService Gmunden:
4810 Gmunden, Marktplatz 21
Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07612/64455
e-mail: [email protected]
JugendService Steyr:
4400 Steyr, Bahnhofstraße 1
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07252/54040
e-mail: [email protected]
JugendService Grieskirchen:
4710 Grieskirchen, Roßmarkt 10
Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07248/64 4 64
e-mail: [email protected]
JugendService Vöcklabruck:
4840 Vöcklabruck, Parkstraße 2a
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07672/75 700
e-mail: [email protected]
JugendService Kirchdorf:
4560 Kirchdorf, Kirchengasse 6
Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07582/60416
e-mail: [email protected]
JugendService Wels:
4600 Wels, Vogelweiderstraße 5
Di + Do: 14.00 - 17.00
Tel.: 07242/211411
e-mail: [email protected]
Die richtige Information ist Voraussetzung für die wichtigen Entscheidungen in deinem Leben.
Die Jugendberaterinnen und Jugendberater des JugendService
unterstützen dich bei deinen individuellen Entscheidungen.
Wir wollen deine Selbstverantwortung stärken und dein
eigenständiges Handeln fördern.
Ich möchte gerne diese kostenlosen Infobroschüren bestellen:
Anzahl
Wissen, was geht! JugendService Imagefolder
Dein Geld und du – Tipps zum richtigen Umgang mit Geld
Einfach weg – Auslandsaufenthalte für junge Leute
Ferien- und Nebenjobsuche
First Step – Dein Einstieg ins Berufsleben
Lerntipps – Schritt für Schritt zum Lernerfolg
Step by Step zu deinem Job – Folder zum Projekt JobCoaching
Talk about – Ess-Störungen
QuickInfo Au-Pair
QuickInfo Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich
QuickInfo Brainfood – Gehirnnahrung für kluge Denker
QuickInfo Endlich 18 – Was ändert sich?
QuickInfo Internationale Einsätze/Workcamps
QuickInfo Jobben im Ausland/Jobprogramme
QuickInfo Körperkult 2.0 – Tattoo & Piercing
QuickInfo Love, Sex and More
QuickInfo Praktika im In- und Ausland
QuickInfo Referate stressfrei
QuickInfo Schulbesuch und Studium im Ausland
QuickInfo Schul- und Studienwahl
QuickInfo Sprachreisen
QuickInfo Wehrpflicht
QuickInfo Wohnen
QuickInfo Workshopangebote
7
JugendService des Landes OÖ
4021 Linz | Bahnhofplatz 1
0732.665544 | [email protected]
jugendservice.at
➜ persönlich
➜ anonym
➜ kostenlos
➜ online
#
Absender:
Bitte
ausreichend
frankieren
Name: ____________________________
__________________________________
Adresse: __________________________
__________________________________
E-Mail: ____________________________
__________________________________
Ich möchte den kostenlosen
Newsletter
8
JugendService
des Landes OÖ.
Bahnhofplatz 1
4021 Linz