QuickInfo Endlich 18 – Was ändert sich? S GEHT! A W , N E S S I W jugendservice.at 05/2015 Inhalt 3 Endlich 18 – Was ändert sich? 4-5 Was sich für dich ändert 5 Weiterführende Links 6 Adressen JugendService 7 Bestellung Infobroschüren Impressum: Medieninhaber: Land Oberösterreich Herausgeber: Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Jugend, JugendService Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Redaktion: DSA Christine Wagneder Grafik: Abteilung Presse, DTP-Center [2015428] Titelfoto: © rh2010 - Fotolia.com 6. Auflage, Mai 2015 2 Angaben ohne Gewähr: Für dieses Infoblatt wurden vom Team des JugendService Informationen eingeholt. Wir recherchieren möglichst genau und richten uns bei der Auswahl der Angebote nach den internen Leitsätzen. Für die Richtigkeit,Vollständigkeit und Qualität der Angebote kann von uns keine Gewähr übernommen werden. Für die Inhalte der Links kann keine Haftung übernommen werden. Bei Fragen nach Details bitte das JugendService kontaktieren. QuickInfo Endlich 18 – Was ändert sich? Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) unterscheidet in Österreich vier Altersstufen: • Bis zum 7. Geburtstag ist man ein Kind, • 7- bis 14-Jährige gelten als unmündige Minderjährige, • 14- bis 18-Jährige als mündige Minderjährige (d.h. du bist strafbar) und • mit dem 18. Geburtstag wird man volljährig und damit voll handlungsfähig. Mit der Volljährigkeit giltst du als erwachsen. Damit ändern sich einige Dinge und du hast neue Rechte und Pflichten. Es entfallen Rechtsbeschränkungen, die für Minderjährige gelten und deine Eltern sind nicht mehr deine gesetzlichen Vertreter. In dieser Broschüre haben wir die wichtigsten Punkte und Änderungen für dich zusammengefasst. 3 Arbeitszeiten Familienbeihilfe Das Gesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG) beinhaltet die Arbeitszeitregelung für Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehrverhältnis oder einem sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG) beinhalten Regelungen für alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebens-jahr vollendet haben. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres gilt das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz nicht mehr. Du darfst nun also mehr als 40 Stunden pro Woche, samstags und sonntags und auch in der Nacht arbeiten (in bestimmten Branchen, z.B. Handel, Gastgewerbe, ist das auch unter 18 Jahren erlaubt). Falls du volljährig bist, Anspruch auf Familienbeihilfe hast und deine Eltern zustimmen, kannst du diese direkt auf ein eigenes Girokonto überweisen lassen. Deliktsfähigkeit Mit 18 Jahren gilt grundsätzlich nicht mehr das Jugendstrafrecht, sondern das Erwachsenenstrafrecht. Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sind im Jugendgerichtsgesetz und im Strafgesetzbuch mildere Sonderregelungen vorgesehen: • Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Sprengel du wohnst. • Bis zum 21. Lebensjahr ist das Jugendgericht zuständig. Mindeststrafen entfallen, du kannst maximal 15 Jahre eingesperrt werden (nicht lebenslang). • Wird eine unbedingte Haftstrafe verhängt, kann diese länger als ein Jahr aufgeschoben werden, wenn dies für den Abschluss einer Berufsausbildung erforderlich ist. • Zu Vernehmungen kannst du eine Vertrauensperson hinzuziehen. • In einer Hauptverhandlung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. • Die Hauptverhandlung darf nicht in deiner Abwesenheit durchgeführt werden. Ehemündigkeit Ab 18 darfst du jetzt auch ohne Zustimmung deiner Eltern (oder eines anderen gesetzlichen Vertreters) heiraten. 4 Führerschein Sobald du 17 Jahre alt bist, kannst du die Prüfung für den "L17" ablegen; mit der Fahrausbildung beginnen kannst du schon, sobald du 15 1/2 Jahre alt bist. Mit der Ausbildung für den regulären Führerschein kannst du 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag beginnen. Geschäftsfähigkeit Volle Geschäftsfähigkeit erlangst du mit 18 Jahren. Das heißt du darfst alle Rechtsgeschäfte und Verträge selbst tätigen. Zum Beispiel Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages. Die Verpflichtungen, die aus diesen Verträgen entstehen, müssen von dir erfüllt werden (Miete zahlen, usw.). Gewerbeberechtigung Für die eigenständige Ausübung einer Tätigkeit, die mit Gewinnabsicht geschieht und in Österreich eine Gewerbeberechtigung erfordert, musst du volljährig sein. Jugendschutzgesetz Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes betreffen dich zwar nicht mehr unmittelbar, es gibt aber auch Pflichten für Erwachsene, die zu beachten sind: Du darfst Jugendlichen eine Übertretung des Jugendschutzgesetzes nicht erleichtern oder ermöglichen, also z.B. Alkohol oder Tabakwaren an unter 16-Jährige weitergeben. Passives Wahlrecht Unter bestimmten Voraussetzungen, darfst nun auch du gewählt werden (= passives Wahlrecht): Mit der österreichischen Staatsbürgerschaft, wenn du am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hast und keine Wahlausschließungsgründe vorliegen (z.B. bestimmte strafrechtliche Verurteilungen). Das aktive Wahlrecht, also dass du wählen gehen darfst, gilt bereits mit 16 Jahren. Prozessfähigkeit Du kannst nun alle Prozesshandlungen selbst oder durch selbst gewählte Vertreter wirksam vornehmen. Du kannst also selbst bei einem Zivilgericht klagen und auch geklagt werden. Solarienbenutzung Laut einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend ist es seit 1.9.2010 für unter 18-Jährige verboten, ein Solarium zu benützen. Der Grund dafür ist, dass die Bestrahlung mit UV-Licht für die empfindliche Haut von Jugendlichen eine starke Belastung darstellt. Folgen der künstlichen Bestrahlung mit UV-Licht können eine schnellere Hautalterung, die Schwächung des Immunsystems und Hautkrebserkrankungen sein. Testament Du kannst ab 18 Jahren dein eigenes Testament verfassen, ein Erbe annehmen oder auch ausschlagen; du bist also voll testierfähig. Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern Auch nach deinem 18. Geburtstag kannst du Anspruch auf Unterhalt von deinen Eltern haben, wenn du noch nicht selbsterhaltungsfähig bist. Die Selbsterhaltungsfähigkeit ist dann gegeben, wenn du eine Ausbildung beendet hast, die dir ein Einkommen von mindestens Euro 872,31 im Monat (Stand: Jänner 2015) ermöglicht. Wenn du noch zu Hause wohnst, wird der Unterhalt durch Naturalien (Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, usw.) erbracht. Ab deiner Volljährigkeit hast du das Recht, Alimente, die ein Elternteil dem anderen Elternteil für dich bezahlt, selbst zu beziehen. Versicherungen Mit deinem 18. Geburtstag bist du nicht mehr automatisch bei deinen Eltern mitversichert. Gehst du noch zur Schule oder studierst du, musst du der jeweiligen Sozialversicherungsanstalt eine Schul- bzw. Studienbestätigung vorlegen, um mitversichert zu bleiben. Bist du berufstätig, dann bist du über den Ar- eitgeber sozialversichert. Für sinnvolle Zusatzversicherungen (private Haftpflicht-, Unfallversicherung, Altersvorsorge etc.), wendest du dich am besten an ein Versicherungsunternehmen deines Vertrauens, um zu besprechen, welche Versicherungen du abschließen solltest. Wehrpflicht und Zivildienst Jeder männliche österreichische Staatsbürger muss in dem Jahr, in dem er das 18. Lebensjahr erreicht, zur Stellung. Bei der Stellung wird festgestellt, ob du "tauglich" bist. Du kannst dich auch für den (Auslands-)Zivildienst entscheiden. Dazu musst du rechtzeitig (bis 6 Monate nach dem Stellungsverfahren) eine Zivildiensterklärung abgeben. Ab sechs Monate nach der Stellung und wenn du 18 bist, kann der Einberufungsbefehl für den Grundwehrdienst jederzeit kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Aufschub des Wehr- bzw. Zivildienstes möglich. Wohnen Mit 18 kannst du auch ohne Erlaubnis deiner Eltern von zu Hause ausziehen und deinen Wohnort selbst bestimmen. Bevor du ausziehst, solltest du dir aber überlegen, ob deine finanziellen Mittel für Wohnung und Lebensunterhalt reichen. Ab deiner Volljährigkeit hast du das Recht, Alimente, die ein Elternteil dem anderen Elternteil für dich bezahlt, selbst zu beziehen. Kosten in Zusammenhang mit einer eigenen Wohnung: Kaution, Ablöse, Miete, Betriebskosten (Strom, Heizung, Parkplatz, etc.), Möbel. Plus Lebenshaltungskosten: Kleidung, Essen, Handy,Versicherungen, Auto, usw. Quelle: Aha Jugendinfo Vorarlberg & Kinderund Jugendanwaltschaft Vorarlberg Weiterführende Links: www.jugendservice.at/recht www.jugendservice.at/wohnen www.jugendservice.at/jugendschutz www.jugendservice.at/zivildienst 5 JugendService des Landes OÖ. 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Mo - Fr: 13.00 - 17.00 Uhr Tel.: 0732/66 55 44 e-mail: [email protected] www.jugendservice.at 6 Regional-Points JugendService Perg: 4320 Perg, Johann-Paur Straße 1 Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07262/58186 e-mail: [email protected] JugendService Braunau: 5280 Braunau, Salzburger Vorstadt 13 Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07722/222 33 e-mail: [email protected] JugendService Ried: 4910 Ried, Roßmarkt 9 Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07752/71515 e-mail: [email protected] JugendService Eferding: 4070 Eferding, Schmiedstraße 18 Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07272/75823 e-mail: [email protected] JugendService Rohrbach: 4150 Rohrbach, Stadtplatz 10 Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07289/22444 e-mail: [email protected] JugendService Freistadt: 4240 Freistadt, Hauptplatz 12 Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07942/72572 e-mail: [email protected] JugendService Schärding: 4780 Schärding, Ludwig-Pfliegl-Gasse 12 Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07712/35707 e-mail: [email protected] JugendService Gmunden: 4810 Gmunden, Marktplatz 21 Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07612/64455 e-mail: [email protected] JugendService Steyr: 4400 Steyr, Bahnhofstraße 1 Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07252/54040 e-mail: [email protected] JugendService Grieskirchen: 4710 Grieskirchen, Roßmarkt 10 Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07248/64 4 64 e-mail: [email protected] JugendService Vöcklabruck: 4840 Vöcklabruck, Parkstraße 2a Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07672/75 700 e-mail: [email protected] JugendService Kirchdorf: 4560 Kirchdorf, Kirchengasse 6 Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07582/60416 e-mail: [email protected] JugendService Wels: 4600 Wels, Vogelweiderstraße 5 Di + Do: 14.00 - 17.00 Tel.: 07242/211411 e-mail: [email protected] Die richtige Information ist Voraussetzung für die wichtigen Entscheidungen in deinem Leben. Die Jugendberaterinnen und Jugendberater des JugendService unterstützen dich bei deinen individuellen Entscheidungen. Wir wollen deine Selbstverantwortung stärken und dein eigenständiges Handeln fördern. Ich möchte gerne diese kostenlosen Infobroschüren bestellen: Anzahl Wissen, was geht! JugendService Imagefolder Dein Geld und du – Tipps zum richtigen Umgang mit Geld Einfach weg – Auslandsaufenthalte für junge Leute Ferien- und Nebenjobsuche First Step – Dein Einstieg ins Berufsleben Lerntipps – Schritt für Schritt zum Lernerfolg Step by Step zu deinem Job – Folder zum Projekt JobCoaching Talk about – Ess-Störungen QuickInfo Au-Pair QuickInfo Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich QuickInfo Brainfood – Gehirnnahrung für kluge Denker QuickInfo Endlich 18 – Was ändert sich? 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