Pflegestärkungsgesetz II – Alles, was sich ändert –

Ausgabe 02 2015
Informationsblatt für Pflegedienste und Freiberufler
DBfK AMBULANT
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Pflegestärkungsgesetz II
– Alles, was sich ändert –
Der Bundestag hat am 25. September 2015
den Entwurf Pflegestärkungsgesetz II in erster Lesung beraten. Das Gesetz soll am
1. Januar 2016 in Kraft treten. Handlungsbedarf für ambulante Pflegedienste besteht
jedoch noch nicht, denn die Leistungsumstellung auf fünf Pflegegrade und die Überleitung der bisher eingestuften Pflegebedürftigen ist erst ab 1. Januar 2017 vorgesehen.
Neues Begutachtungsverfahren
Die wichtigsten Änderungen auf
einen Blick:
Beitragssteigerung ab 1. 1. 2017
Die Beitragssteigerung um 0,2 Prozent auf
2,55 Prozent (für Kinderlose auf 2,8 Prozent)
bringt fünf Milliarden Euro mehr in die Pflegekassen. Damit sollen die Beitragssätze bis in
das Jahr 2022 stabil bleiben.
Für die Einstufung in einen Pflegegrad wird
dann nicht mehr die Zeit in 14 Verrichtungen
auschlaggebend sein, sondern der Unterstützungsbedarf in folgenden sechs Bereichen:
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer
Kontakte (weil er / sie an einer kognitiven,
psychischen oder körperlichen Einschränkung leidet)
Geplante Hauptleistungen
Hauptleistungsbeträge in Euro
Geldleistung ambulant
Sachleistung ambulant
Leistungsbetrag stationär
PG1
125
125
PG2
316
689
770
PG3
545
1298
1262
PG4
728
1612
1775
PG5
901
1995
2005
Überleitung der bisherigen Leistungsempfänger
Ohne eingeschränkte
Alltagskompetenz
Mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Bis 31. 12. 2016
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Härtefall
Stufe 0
Stufe 1 +
Stufe 2 +
Stufe 3
Härtefall
Ab 1. 1. 2017
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5
Um Leistungsverschlechterungen für die bereits eingestuften pflegebedürftigen Menschen zu vermeiden, dürfen nach altem
Recht eingestufte pflegebedürftige Menschen frühestens 2019 einer Wiederholungsbegutachtung unterzogen werden.
www.dbfk.de
Newsletter 2-Seiter 2-2015_Druck1 1
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Informationsblatt DBfK ambulant ist
ein Angebot des Deutschen Berufsverbands
für Pflegeberufe. Ambulante Pflegedienste und
Freiberufler in Bayern erhalten damit die für sie
relevanten und aktuellen Themen aus der Pflege
kurz und knapp aufbereitet. Damit möchten wir Ihnen aufzeigen, welche politischen Entscheidungen
oder rechtlichen Änderungen für Sie und Ihre Arbeit
wichtig sind. Unsere Mitglieder erhalten darüber hinaus auch weiterhin unsere Rundschreiben, den exklusiven Zugang zu unserem geschützten Bereich
auf www.dbfk - unternehmer.de, Beratungsleistungen sowie unsere Muster- und Arbeitshilfen. Mit
DBfK ambulant haben wir ein Forum geschaffen,
um Tipps, Termine und Aktuelles zusammenzubringen.
Ihre
Sonja Hohmann, Vorsitzende
Wussten Sie schon, dass....
Nadelstichverletzungen die häufigsten Arbeitsunfälle in der Pflege sind?
Über eine Million werden laut Europäischer Kommission in der EU jährlich gemeldet. Die Dunkelziffer wird auf 90 Prozent geschätzt. Eine chronische Hepatitis
ist nicht selten die Folge. Die technischen
Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im
Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege TBRA 250 (http: // www.baua.de / de /
Themen-von-A-Z / Biologische-Arbeitsstoffe / TRBA / TRBA-250.html) schreiben daher zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen die Verwendung von so genannten sicheren Sharps (z.B. Kanülen
und Lanzetten) für die Versorgung aller
Patienten / innen in ambulanten Pflegediensten vor. Als Arbeitgeber / in sind Sie
verpflichtet,
alle Injektionsnadeln, auch Pen-Nadeln
und Lanzetten durch so genannte
sichere Sharps zu ersetzen,
sichere Abwurfbehälter zur Verfügung
zu stellen und
die Mitarbeiter / innen entsprechend in
der Anwendung zu schulen.
Weitere Infos finden Sie auf der
Homepage der BGW unter http: //
www.sicheres-krankenhaus.de /
apps / verzeichnis_sicherer_produkte /
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26.10.2015 12:06:16 Uhr
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DBfK - starker Partner für
Pflegeunternehmer / innen
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist Ihr Wegbegleiter und Impulsgeber. Wir sind erfahrene Pflegedienstleitungen in der ambulanten Pflege und wollen, dass Sie alle Aufgaben
im eigenen Unternehmen sicher bewältigen. Bei uns werden Sie gut beraten, Sie sind immer informiert, auf dem aktuellen Stand und beruflich abgesichert, damit
Sie Ihren eigenen Betrieb erfolgreich führen. Wir vertreten Ihre Interessen in allen relevanten
Gremien, wie dem Landespflegeausschuss, bei Behörden und Ministerien. Als Pflegeunternehmerin und Pflegeunternehmer können Sie in unseren externen Qualitätszirkeln mitarbeiten und sich aktiv in die Verbandspolitik einmischen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft
Pflegeunternehmer / innen im DBfK hat einen Kodex erarbeitet, an dem sich die im DBfK
organisierten Unternehmen messen lassen wollen. Die einzelnen Artikel werden wir Ihnen
in den nächsten Ausgaben der DBfK ambulant vorstellen. Der vollständige Kodex steht zum
Download bereit: www.dbfk-unternehmer.de
Über uns
Das prüft der MDK
Entbürokratisierungsmodell
Lohnt sich ein Umstieg?
Die Einführung des neu entwickelten Pflege-Entbürokratisierungsmodells – eine Initiative des Pflegebevollmächtigten der
Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef
Laumann – erfordert eine gründliche Schulung zur Überprüfung und ggf. Anpassung
aller im Qualitätshandbuch enthaltenen
Unterlagen und Verfahrensregelungen
und die anschließende Implementierung
der Änderungen.
Der MDK prüft nicht, ob Sie das neue System anwenden oder nicht. Er prüft, wie geBeratung
habt, ob die Anforderungen der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) erfüllt werden.
Wir beraten Sie – zum Beispiel zu Themen wie Existenzgründung, Betriebsführung, Pflege und
Die in der Dokumentation abzubildenden
Betreuung, Arbeits- und Tarifrecht, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht, Qualitätssicherung
und in der MDK-Prüfung nachzuweisenden
und MDK-Prüfungen.
Inhalte der Dokumentation sind aber die
Sonderkonditionen
gleichen wie bisher. In den QPR hat keine Reduzierung der Kriterien oder Inhalte
Als Mitglied erhalten Sie Sonderkonditionen, z.B. bei der Betriebshaftpflicht-, Betriebsrechtsstattgefunden. Das heißt: Sie müssen nach
schutzversicherung, Altersvorsorge, Fortbildungen, dem Einkauf von Fahrzeugen und Software.
wie vor nachweisen, dass Sie alle
Informationen
Inhalte des Qualitätsbereiches
Wir versorgen Sie außerdem mit aktuellen Fachinformationen. Wir halten Arbeitshil7 (z.B. Stammdaten, Anamnese zu Bedürfnissen, Fälinge
fen und Musterverträge für Sie bereit, monatlich die Fach- und Verbandszeitschrift
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Profitieren Sie von unseren Leistungen:
Der heiße Draht zum DBfK
Ihre Ansprechpartnerinnen vom Ressort für
ambulante Dienste und Beratung
Silvia Grauvogl Tel. (089) 17 99 70 - 13 • [email protected]
Adelina Colicelli Tel. (089) 17 99 70 - 28 • [email protected]
Wir sind für Sie da!
DBfK Geschäftsstelle München
Edelsbergstraße 6 • 80 686 München • Tel. (089) 17 99 70 0 • Fax (089) 17 85 64 7
[email protected] • www.dbfk.de • www.dbfk-unternehmer.de
Impressum
Erscheinungsweise: halbjährlich
Herausgeber:DBfK Südost, Bayern- Mitteldeutschland e.V.
Redaktion: Sabine Karg, mit Beiträ-
gen von Silvia Grauvogl und Adelina Colicelli
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Verantwortlich:Dr. Marliese Biederbeck
Gestaltung:Alexandra Schröppel
Druck: Typobierl Satz&Druck GmbH, München
Fotos: Fotolia, DBfK Südost e.V.
Auch die Evaluation mittels Pflegevisiten
oder Fallbesprechungen und das Erstellen
von Leistungsnachweisen entfallen nicht.
Ob sich ein Umstieg lohnt, muss genau
überprüft und gerechnet werden. Der
DBfK bietet Ihnen in bewährter Weise
Schulungen sowohl zur so genannten
strukturierten Informationssammlung SIS
aber auch zur „herkömmlichen Dokumentation“ unter Verwendung Ihrer Dokuunterlagen an.
Eine Informationsbroschüre zu SIS
können Sie beim DBfK Bundesverband bestellen, Tel. (030) 219 157-0,
[email protected].
26.10.2015 12:06:17 Uhr