Ausgabe 02 2015 Informationsblatt für Pflegedienste und Freiberufler DBfK AMBULANT Infos Weitere men / d.de / the bmg.bun egestaerfl pflege / p / pflegetze e s e i. kungsg sgesetz-i g n u rk stae html Pflegestärkungsgesetz II – Alles, was sich ändert – Der Bundestag hat am 25. September 2015 den Entwurf Pflegestärkungsgesetz II in erster Lesung beraten. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Handlungsbedarf für ambulante Pflegedienste besteht jedoch noch nicht, denn die Leistungsumstellung auf fünf Pflegegrade und die Überleitung der bisher eingestuften Pflegebedürftigen ist erst ab 1. Januar 2017 vorgesehen. Neues Begutachtungsverfahren Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick: Beitragssteigerung ab 1. 1. 2017 Die Beitragssteigerung um 0,2 Prozent auf 2,55 Prozent (für Kinderlose auf 2,8 Prozent) bringt fünf Milliarden Euro mehr in die Pflegekassen. Damit sollen die Beitragssätze bis in das Jahr 2022 stabil bleiben. Für die Einstufung in einen Pflegegrad wird dann nicht mehr die Zeit in 14 Verrichtungen auschlaggebend sein, sondern der Unterstützungsbedarf in folgenden sechs Bereichen: Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (weil er / sie an einer kognitiven, psychischen oder körperlichen Einschränkung leidet) Geplante Hauptleistungen Hauptleistungsbeträge in Euro Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Leistungsbetrag stationär PG1 125 125 PG2 316 689 770 PG3 545 1298 1262 PG4 728 1612 1775 PG5 901 1995 2005 Überleitung der bisherigen Leistungsempfänger Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz Mit eingeschränkter Alltagskompetenz Bis 31. 12. 2016 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Härtefall Stufe 0 Stufe 1 + Stufe 2 + Stufe 3 Härtefall Ab 1. 1. 2017 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegrad 5 Um Leistungsverschlechterungen für die bereits eingestuften pflegebedürftigen Menschen zu vermeiden, dürfen nach altem Recht eingestufte pflegebedürftige Menschen frühestens 2019 einer Wiederholungsbegutachtung unterzogen werden. www.dbfk.de Newsletter 2-Seiter 2-2015_Druck1 1 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Informationsblatt DBfK ambulant ist ein Angebot des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. Ambulante Pflegedienste und Freiberufler in Bayern erhalten damit die für sie relevanten und aktuellen Themen aus der Pflege kurz und knapp aufbereitet. Damit möchten wir Ihnen aufzeigen, welche politischen Entscheidungen oder rechtlichen Änderungen für Sie und Ihre Arbeit wichtig sind. Unsere Mitglieder erhalten darüber hinaus auch weiterhin unsere Rundschreiben, den exklusiven Zugang zu unserem geschützten Bereich auf www.dbfk - unternehmer.de, Beratungsleistungen sowie unsere Muster- und Arbeitshilfen. Mit DBfK ambulant haben wir ein Forum geschaffen, um Tipps, Termine und Aktuelles zusammenzubringen. Ihre Sonja Hohmann, Vorsitzende Wussten Sie schon, dass.... Nadelstichverletzungen die häufigsten Arbeitsunfälle in der Pflege sind? Über eine Million werden laut Europäischer Kommission in der EU jährlich gemeldet. Die Dunkelziffer wird auf 90 Prozent geschätzt. Eine chronische Hepatitis ist nicht selten die Folge. Die technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege TBRA 250 (http: // www.baua.de / de / Themen-von-A-Z / Biologische-Arbeitsstoffe / TRBA / TRBA-250.html) schreiben daher zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen die Verwendung von so genannten sicheren Sharps (z.B. Kanülen und Lanzetten) für die Versorgung aller Patienten / innen in ambulanten Pflegediensten vor. Als Arbeitgeber / in sind Sie verpflichtet, alle Injektionsnadeln, auch Pen-Nadeln und Lanzetten durch so genannte sichere Sharps zu ersetzen, sichere Abwurfbehälter zur Verfügung zu stellen und die Mitarbeiter / innen entsprechend in der Anwendung zu schulen. Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der BGW unter http: // www.sicheres-krankenhaus.de / apps / verzeichnis_sicherer_produkte / 3 26.10.2015 12:06:16 Uhr Artike l5 Aus d Pflegeu em Kodex fü nterne r hm im DBf er / innen K Wir schaftli arbeiten par tne ch Vertra mit verschie rgs- un denen d Ko tionsp artner o p e r a n zusamme n. DBfK - starker Partner für Pflegeunternehmer / innen Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist Ihr Wegbegleiter und Impulsgeber. Wir sind erfahrene Pflegedienstleitungen in der ambulanten Pflege und wollen, dass Sie alle Aufgaben im eigenen Unternehmen sicher bewältigen. Bei uns werden Sie gut beraten, Sie sind immer informiert, auf dem aktuellen Stand und beruflich abgesichert, damit Sie Ihren eigenen Betrieb erfolgreich führen. Wir vertreten Ihre Interessen in allen relevanten Gremien, wie dem Landespflegeausschuss, bei Behörden und Ministerien. Als Pflegeunternehmerin und Pflegeunternehmer können Sie in unseren externen Qualitätszirkeln mitarbeiten und sich aktiv in die Verbandspolitik einmischen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Pflegeunternehmer / innen im DBfK hat einen Kodex erarbeitet, an dem sich die im DBfK organisierten Unternehmen messen lassen wollen. Die einzelnen Artikel werden wir Ihnen in den nächsten Ausgaben der DBfK ambulant vorstellen. Der vollständige Kodex steht zum Download bereit: www.dbfk-unternehmer.de Über uns Das prüft der MDK Entbürokratisierungsmodell Lohnt sich ein Umstieg? Die Einführung des neu entwickelten Pflege-Entbürokratisierungsmodells – eine Initiative des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann – erfordert eine gründliche Schulung zur Überprüfung und ggf. Anpassung aller im Qualitätshandbuch enthaltenen Unterlagen und Verfahrensregelungen und die anschließende Implementierung der Änderungen. Der MDK prüft nicht, ob Sie das neue System anwenden oder nicht. Er prüft, wie geBeratung habt, ob die Anforderungen der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) erfüllt werden. Wir beraten Sie – zum Beispiel zu Themen wie Existenzgründung, Betriebsführung, Pflege und Die in der Dokumentation abzubildenden Betreuung, Arbeits- und Tarifrecht, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht, Qualitätssicherung und in der MDK-Prüfung nachzuweisenden und MDK-Prüfungen. Inhalte der Dokumentation sind aber die Sonderkonditionen gleichen wie bisher. In den QPR hat keine Reduzierung der Kriterien oder Inhalte Als Mitglied erhalten Sie Sonderkonditionen, z.B. bei der Betriebshaftpflicht-, Betriebsrechtsstattgefunden. Das heißt: Sie müssen nach schutzversicherung, Altersvorsorge, Fortbildungen, dem Einkauf von Fahrzeugen und Software. wie vor nachweisen, dass Sie alle Informationen Inhalte des Qualitätsbereiches Wir versorgen Sie außerdem mit aktuellen Fachinformationen. Wir halten Arbeitshil7 (z.B. Stammdaten, Anamnese zu Bedürfnissen, Fälinge fen und Musterverträge für Sie bereit, monatlich die Fach- und Verbandszeitschrift t h c Flü higkeiten, Problemen, oder die Infopost zu aktuellen Themen. ommen k l l wi gskrise Pflegerisiken, pflegein tl ch lü F rund der feindlich relevanten biographim Hinterg chland Fremden ierungen e d r o V Poster Gegen in Deuts e rechter Grupp al und schen Informationen, n e m h e n n o DBfK-Fernlehrgang für das PflegeÜbergriff egepers fremdenfeindlichkeit Maßnahmenplanung, keit und DBfK fordert Pfl r gegen solches management zu. Der ber auf, sich kla tionieren. Pflegebericht, MedikaWeitere Infos und Bestellung: si Start: 3. Mai 2016 Arbeitge ankengut zu po , mentenpläne, Wundhttp://www.dbfk.de/de/ oster an P Ged in e r afü r dokumentationen, Labietet d Fortbildung: Pflegestärkungsgesetz II größere veroeffentlichungen/Poster.php Der DBfKstenlos auch in llt o te k gerungsnachweise, Bes s e Termine: 19. Januar 2016, München, a b d l h a z k c Stü kann. ratungsnachweise) so 26. Januar 2016, Nürnberg Mutterschutz werden wie der Qualitätsbereiche Neue DBfK-Arbeitshilfe zum Download: Intensivseminar: Doku ambulant: 6.3 = Expertenstandards, 10 Fit für gute Noten www.dbfk-unternehmer.de Download bis 15 = Behandlungs- und GrundTermin: 26. Januar 2016 Arbeitshilfen Arbeitsrecht pflege, in Ihrer Dokumentation nachweislich abbilden. Termine Profitieren Sie von unseren Leistungen: Der heiße Draht zum DBfK Ihre Ansprechpartnerinnen vom Ressort für ambulante Dienste und Beratung Silvia Grauvogl Tel. (089) 17 99 70 - 13 • [email protected] Adelina Colicelli Tel. (089) 17 99 70 - 28 • [email protected] Wir sind für Sie da! DBfK Geschäftsstelle München Edelsbergstraße 6 • 80 686 München • Tel. (089) 17 99 70 0 • Fax (089) 17 85 64 7 [email protected] • www.dbfk.de • www.dbfk-unternehmer.de Impressum Erscheinungsweise: halbjährlich Herausgeber:DBfK Südost, Bayern- Mitteldeutschland e.V. Redaktion: Sabine Karg, mit Beiträ- gen von Silvia Grauvogl und Adelina Colicelli Newsletter 2-Seiter 2-2015_Druck2 2 Verantwortlich:Dr. Marliese Biederbeck Gestaltung:Alexandra Schröppel Druck: Typobierl Satz&Druck GmbH, München Fotos: Fotolia, DBfK Südost e.V. Auch die Evaluation mittels Pflegevisiten oder Fallbesprechungen und das Erstellen von Leistungsnachweisen entfallen nicht. Ob sich ein Umstieg lohnt, muss genau überprüft und gerechnet werden. Der DBfK bietet Ihnen in bewährter Weise Schulungen sowohl zur so genannten strukturierten Informationssammlung SIS aber auch zur „herkömmlichen Dokumentation“ unter Verwendung Ihrer Dokuunterlagen an. Eine Informationsbroschüre zu SIS können Sie beim DBfK Bundesverband bestellen, Tel. (030) 219 157-0, [email protected]. 26.10.2015 12:06:17 Uhr
© Copyright 2025 ExpyDoc