Das ändert sich im Asyl- und Ausländerrecht

Das ändert sich im Asyl- und Ausländerrecht
Berlin (epd). Der Bundestag hat am 25. Februar das zweite Asylpaket und Änderungen im
Ausweisungsrecht beschlossen. Im Wesentlichen geht es um Verschärfungen, die die Zahl der
Flüchtlinge in Deutschland reduzieren soll. Die Änderungen im Überblick:
- Beschleunigte Asylverfahren: Für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive werden
Schnellverfahren nach dem Vorbild des sogenannten Flughafenverfahrens eingeführt. Inklusive
einer möglichen Gerichtsentscheidung sollen ihre Verfahren innerhalb von drei Wochen
abgeschlossen werden. Zur Durchsetzung soll für die Asylbewerber eine verschärfte
Residenzpflicht gelten. Verlassen sie den Bezirk der ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung,
wird ihr Verfahren eingestellt und kann nur einmalig wieder aufgenommen werden.
- Familiennachzug: Für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz wird das Recht, ihre
engsten Angehörigen nach Deutschland zu holen, für zwei Jahre ausgesetzt. Die Regelung gilt auch
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland, bei ihnen kann es in Härtefällen aber
Ausnahmen geben. Die Einschränkung des Familiennachzugs im Asylpaket II war am heftigsten
umstritten. Die SPD verhandelte in der Koalition, dass Familienangehörige im Gegenzug bei
möglichen Kontingentaufnahmen vorrangig berücksichtigt werden. Die Verhandlungen über solche
Kontingente beispielweise mit der Türkei stocken aber, sodass nicht klar ist, wann davon überhaupt
Betroffene profitieren können.
- Schärfere Regeln bei der Abschiebung Kranker: Künftig können nur noch "lebensbedrohliche und
schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch eine Abschiebung wesentlich verschlechtern
würden", eine Abschiebung verhindern. Zudem müssen abgelehnte Asylbewerber, denen
Abschiebung droht, "unverzüglich" nach einer Krankschreibung das Attest vorlegen, sonst wird es
nicht akzeptiert.
- Eigenbeteiligung an Integrationskursen: Flüchtlinge werden an den Kosten für Integrationskurse
beteiligt. Ihre Asylbewerberleistungen, die unterhalb des Hartz-IV-Niveaus liegen, werden dafür
um zehn Euro pro Monat gekürzt.
- Führungszeugnis: Mitarbeiter, die in Flüchtlingseinrichtungen Minderjährige betreuen,
beaufsichtigen oder ausbilden, müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit
soll ein besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen oder anderen Übergriffen
gewährleistet werden.
- Schnellere Ausweisung straffälliger Ausländer: Straftaten sollen künftig schon bei einer
niedrigeren Schwelle als momentan eine Ausweisung begründen oder die Anerkennung als
Flüchtling verhindern. Statt teilweise mehrjähriger Haftstrafen reicht dafür bei schweren Delikten
gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder Eigentum künftig bereits eine
Bewährungsstrafe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das über Asylanträge
entscheidet, soll bereits bei der Einleitung eines Strafverfahrens informiert werden.