Informationsveranstaltung, Mittwoch, 13. April 2016 Aesculap Akademie im Langenbeck-Virchow-Haus, Berlin Das neue Vergaberecht 2016 Was ändert sich? Was gilt es aus Bietersicht zu beachten? Das neue Vergaberecht 2016 Was ändert sich? Was gilt es aus Bietersicht zu beachten? am 13. April 2016 in Berlin Übersicht Zum Thema Am 23. Februar 2016 wurde das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 18. April 2016 in Kraft und damit pünktlich zum Ablauf der Frist zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien. Bieter wie öffentliche Auftraggeber sind dann mit einem neuen Vergaberecht konfrontiert. Das Gesetz wird flankiert durch mehrere Rechtsverordnungen, die in einer sogenannten Mantelverordnung zusammengefasst sind. In der Veranstaltung setzt sich der Referent u. a. mit folgenden Fragestellungen auseinander: > Wo ist das neue Vergaberecht geregelt und wie hängen die Vorschriften zusammen? > Welche Verfahrensarten gibt es künftig und wann sind diese zulässig? > Welche neuen Fristen gelten? > Wann wird die E-Vergabe verpflichtend eingeführt und welche Vorbereitungen sollten dafür getroffen werden? > Was bedeutet die sogenannte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und wie geht man damit um? > Kann im Vorfeld einer Ausschreibung noch mit Auftraggebern verhandelt werden? > Wann muss unterhalb der EU-Schwellenwerte eine Ausschreibung erfolgen? Die Novelle bringt umfangreiche Änderungen in struktureller wie inhaltlich-materieller Hinsicht: Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte wird es die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A 2. Abschnitt) nicht mehr geben. Die auch für die Beschaffung von Medizinprodukten und zugehörigen Dienstleistungen maßgebenden Bestimmungen werden in einem wesentlich erweiterten Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie einer Zielgruppe grundlegend überarbeiteten Vergabeverordnung (VgV) neu geregelt. Die Veranstaltung richtet sich an Hersteller und Leistungserbringer, die mit dem Vergaberecht zu tun haben und sich Ziele des neuen Vergaberechts sind u. a.: eine Modernian Ausschreibungen sowohl im ambulanten als auch im sierung des Vergaberechts, Erleichterungen für Kleinstationären Bereich beteiligen. und Mittelunternehmen (KMU), eine stärkere Verankerung sogenannter vergabefremder Aspekte wie z. B. Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmern das nötige sozialer, umweltbezogener und innovativer GesichtsGrundwissen zu vermitteln, um sich bei Ausschreibungen punkte, eine Flexibilisierung bei der Beschaffung benach dem neuen Vergaberecht 2016 sicher zu bewegen. stimmter Leistungen und eine verstärkte, schrittweise verpflichtende Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel (sogenannte E-Vergabe). Das Gesetz regelt hierzu Referent u. a. die Grundsätze der Vergabe, die Verfahrensarten, Eignungsanforderungen sowie nunmehr auch Anfor> Dr. Oliver Esch, Rechtsanwalt, Partner, Osborne Clarke derungen an eine Selbstreinigung und AusschlusstatRechtsanwälte - Steuerberater, Köln bestände. Die VgV enthält u. a. Regelungen zum Verfahrensablauf und zur Angebotswertung. Moderation Weitere neue rechtliche Vorgaben ergeben sich aus den in mittlerweile fast allen Bundesländern existierenden > Daniela Piossek, Leiterin Referat Krankenversicherung, Tariftreue- und Vergabegesetzen bzw. LandesvergabeBundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), gesetzen. Diese enthalten nicht nur Bestimmungen für Berlin Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte, sondern insbesondere umfangreiche, z. T. unterschiedliche Vorgaben zu Eignungsnachweisen und ergänzenden Seminarbetreuung Erklärungen – bis hinein in die Lieferkette. Hersteller und Leistungserbringer, die sich an Ausschreibungen etwa von öffentlichen Krankenhausträgern oder Gesetzlichen Krankenkassen beteiligen, sollten sich mit dem grundlegend neuen Vergaberechtsregime vertraut machen. > Antje Möller, Assistentin Referat Krankenversicherung, Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin Das neue Vergaberecht 2016 Was ändert sich? Was gilt es aus Bietersicht zu beachten? am 13. April 2016 in Berlin Programm Referent: Dr. Oliver Esch 09:30 Uhr Kaffee-Empfang 10:00 Uhr Daniela Piossek Eröffnung und Begrüßung 10:05 Uhr Neues GWB-Vergaberecht > Ziele und Struktur > Vergabegrundsätze > Eignungsprüfung > Ausschluss / Selbstreinigung / Vergabesperre > Vertragsänderungen, Kündigung > Neue Schwellenwerte > Vergabestatistikverordnung > Rechtsschutz 10:50 Uhr Fragen und Diskussion 11:00 Uhr Die neue Vergabeverordnung – Teil 1 > Anwendungsbereich > Verfahrensarten > Neue Fristen > Rahmenvereinbarungen und dynamische Beschaffungssysteme > Markterkundung > Interessenskonflikte / Mitwirkungsverbote 11:45 Uhr Fragen und Diskussion 12:00 Uhr Mittagspause 13:00 Uhr Die neue Vergabeverordnung – Teil 2 > E-Vergabe, Kommunikation > Nachunternehmer, Lieferkette > Soziale, ökologische und innovative Anforderungen > e-Certis, Präqualifizierungssysteme, Einheitliche Europäische Eigenerklärung > Nachforderung von Unterlagen > Zuschlagskriterien > Preisangemessenheitsprüfung > Vorabinformation 14:00 Uhr Fragen und Diskussion 14:10 Uhr Vergabegesetze der Länder > Erscheinungsformen und Ziele > Anwendungsbereich > Wesentliche Inhalte > Relevante Eigenerklärungen / Nachweise > Besonderheiten 14:55 Uhr Fragen und Diskussion 15:15 Uhr Fachaustausch bei Kaffee und Kuchen (Ende der Veranstaltung ca. 15:45 Uhr) Das neue Vergaberecht 2016 Was ändert sich? Was gilt es aus Bietersicht zu beachten? am 13. April 2016 in Berlin Anmeldung Anmeldeschluss: 8. April 2016 Fax an: +49 (0)30 246 255-55 Name, Vorname: Position: Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr beträgt 495,00 € pro Person zzgl. gesetzlicher MwSt. Inbegriffen sind Mittagessen, Tagungsgetränke sowie die Veranstaltungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. E-Mail: Firma: Bestellnr./PO-Nr. (wenn erforderlich): Ansprechpartner: Straße: Anmeldung Bis spätestens 8. April 2016 auf diesem Anmeldebogen, per E-Mail an [email protected] oder im Internet unter www.bvmed.de (Veranstaltungen). Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Stornierung Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig. E-Mail: Datum, Unterschrift: Der Verwendung der Daten können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Information Antje Möller Tel.: +49 (0)30 246 255-18 Fax: +49 (0)30 246 255-55 E-Mail: [email protected] Termin Mittwoch, 13. April 2016, 09:30 - 15:45 Uhr Veranstaltungsort Aesculap Akademie im Langenbeck-Virchow-Haus Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30 51 65 12 0 Fax: +49 (0)30 51 65 12 99 E-Mail: [email protected] Anfahrt: https://germany.aesculap-academy.com/go/?action=AkadVenueData&venue_id=285714 Medlnform behält sich den Wechsel von Dozenten und/ oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die Medlnform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Medlnform c/o Bundesverband Medizintechnologie e. V. Reinhardtstraße 29 b, 10117 Berlin Tel.: +49 (0)30 246 255-0 Fax: +49 (0)30 246 255-55 www.medinform.de
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