Das neue Vergaberecht 2016 Was ändert sich? Was gilt es aus

Informationsveranstaltung, Mittwoch, 13. April 2016
Aesculap Akademie im Langenbeck-Virchow-Haus, Berlin
Das neue Vergaberecht 2016
Was ändert sich? Was gilt es aus Bietersicht
zu beachten?
Das neue Vergaberecht 2016
Was ändert sich? Was gilt es aus Bietersicht zu beachten?
am 13. April 2016 in Berlin
Übersicht
Zum Thema
Am 23. Februar 2016 wurde das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 18. April 2016 in Kraft und damit
pünktlich zum Ablauf der Frist zur Umsetzung der neuen
EU-Vergaberichtlinien. Bieter wie öffentliche Auftraggeber sind dann mit einem neuen Vergaberecht konfrontiert. Das Gesetz wird flankiert durch mehrere Rechtsverordnungen, die in einer sogenannten Mantelverordnung
zusammengefasst sind.
In der Veranstaltung setzt sich der Referent u. a. mit folgenden Fragestellungen auseinander:
> Wo ist das neue Vergaberecht geregelt und wie hängen die Vorschriften zusammen?
> Welche Verfahrensarten gibt es künftig und wann
sind diese zulässig?
> Welche neuen Fristen gelten?
> Wann wird die E-Vergabe verpflichtend eingeführt
und welche Vorbereitungen sollten dafür getroffen
werden?
> Was bedeutet die sogenannte Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) und wie geht man damit um?
> Kann im Vorfeld einer Ausschreibung noch mit Auftraggebern verhandelt werden?
> Wann muss unterhalb der EU-Schwellenwerte eine
Ausschreibung erfolgen?
Die Novelle bringt umfangreiche Änderungen in struktureller wie inhaltlich-materieller Hinsicht: Für die Vergabe
von Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte wird es die Vergabe- und Vertragsordnung
(VOL/A 2. Abschnitt) nicht mehr geben. Die auch für die
Beschaffung von Medizinprodukten und zugehörigen
Dienstleistungen maßgebenden Bestimmungen werden
in einem wesentlich erweiterten Vierten Teil des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie einer
Zielgruppe
grundlegend überarbeiteten Vergabeverordnung (VgV)
neu geregelt.
Die Veranstaltung richtet sich an Hersteller und Leistungserbringer, die mit dem Vergaberecht zu tun haben und sich
Ziele des neuen Vergaberechts sind u. a.: eine Modernian Ausschreibungen sowohl im ambulanten als auch im
sierung des Vergaberechts, Erleichterungen für Kleinstationären Bereich beteiligen.
und Mittelunternehmen (KMU), eine stärkere Verankerung sogenannter vergabefremder Aspekte wie z. B.
Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmern das nötige
sozialer, umweltbezogener und innovativer GesichtsGrundwissen zu vermitteln, um sich bei Ausschreibungen
punkte, eine Flexibilisierung bei der Beschaffung benach dem neuen Vergaberecht 2016 sicher zu bewegen.
stimmter Leistungen und eine verstärkte, schrittweise
verpflichtende Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel (sogenannte E-Vergabe). Das Gesetz regelt hierzu
Referent
u. a. die Grundsätze der Vergabe, die Verfahrensarten,
Eignungsanforderungen sowie nunmehr auch Anfor> Dr. Oliver Esch, Rechtsanwalt, Partner, Osborne Clarke
derungen an eine Selbstreinigung und AusschlusstatRechtsanwälte - Steuerberater, Köln
bestände. Die VgV enthält u. a. Regelungen zum Verfahrensablauf und zur Angebotswertung.
Moderation
Weitere neue rechtliche Vorgaben ergeben sich aus den
in mittlerweile fast allen Bundesländern existierenden
> Daniela Piossek, Leiterin Referat Krankenversicherung,
Tariftreue- und Vergabegesetzen bzw. LandesvergabeBundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed),
gesetzen. Diese enthalten nicht nur Bestimmungen für
Berlin
Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte,
sondern insbesondere umfangreiche, z. T. unterschiedliche Vorgaben zu Eignungsnachweisen und ergänzenden
Seminarbetreuung
Erklärungen – bis hinein in die Lieferkette.
Hersteller und Leistungserbringer, die sich an Ausschreibungen etwa von öffentlichen Krankenhausträgern oder
Gesetzlichen Krankenkassen beteiligen, sollten sich mit
dem grundlegend neuen Vergaberechtsregime vertraut
machen.
> Antje Möller, Assistentin Referat Krankenversicherung,
Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed),
Berlin
Das neue Vergaberecht 2016
Was ändert sich? Was gilt es aus Bietersicht zu beachten?
am 13. April 2016 in Berlin
Programm
Referent: Dr. Oliver Esch
09:30 Uhr Kaffee-Empfang
10:00 Uhr Daniela Piossek
Eröffnung und Begrüßung
10:05 Uhr Neues GWB-Vergaberecht
> Ziele und Struktur
> Vergabegrundsätze
> Eignungsprüfung
> Ausschluss / Selbstreinigung / Vergabesperre
> Vertragsänderungen, Kündigung
> Neue Schwellenwerte
> Vergabestatistikverordnung
> Rechtsschutz
10:50 Uhr Fragen und Diskussion
11:00 Uhr Die neue Vergabeverordnung – Teil 1
> Anwendungsbereich
> Verfahrensarten
> Neue Fristen
> Rahmenvereinbarungen und dynamische
Beschaffungssysteme
> Markterkundung
> Interessenskonflikte / Mitwirkungsverbote
11:45 Uhr Fragen und Diskussion
12:00 Uhr Mittagspause
13:00 Uhr Die neue Vergabeverordnung – Teil 2
> E-Vergabe, Kommunikation
> Nachunternehmer, Lieferkette
> Soziale, ökologische und innovative Anforderungen
> e-Certis, Präqualifizierungssysteme, Einheitliche Europäische Eigenerklärung
> Nachforderung von Unterlagen
> Zuschlagskriterien
> Preisangemessenheitsprüfung
> Vorabinformation
14:00 Uhr Fragen und Diskussion
14:10 Uhr Vergabegesetze der Länder
> Erscheinungsformen und Ziele
> Anwendungsbereich
> Wesentliche Inhalte
> Relevante Eigenerklärungen / Nachweise
> Besonderheiten
14:55 Uhr Fragen und Diskussion
15:15 Uhr Fachaustausch bei Kaffee und Kuchen
(Ende der Veranstaltung ca. 15:45 Uhr)
Das neue Vergaberecht 2016
Was ändert sich? Was gilt es aus Bietersicht zu beachten?
am 13. April 2016 in Berlin
Anmeldung
Anmeldeschluss: 8. April 2016
Fax an: +49 (0)30 246 255-55
Name, Vorname:
Position:
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 495,00 € pro Person
zzgl. gesetzlicher MwSt. Inbegriffen sind Mittagessen,
Tagungsgetränke sowie die Veranstaltungsunterlagen.
Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung
ohne jeden Abzug fällig.
E-Mail:
Firma:
Bestellnr./PO-Nr. (wenn erforderlich):
Ansprechpartner:
Straße:
Anmeldung
Bis spätestens 8. April 2016 auf diesem Anmeldebogen,
per E-Mail an [email protected] oder im Internet unter
www.bvmed.de (Veranstaltungen).
Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung
möglich, für die Sie eine Anmeldebestätigung per
E-Mail erhalten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
PLZ/Ort:
Telefon:
Telefax:
Stornierung
Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage
vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen,
so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.
E-Mail:
Datum, Unterschrift:
Der Verwendung der Daten können Sie jederzeit widersprechen, ohne
dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen
entstehen.
Information
Antje Möller
Tel.: +49 (0)30 246 255-18
Fax: +49 (0)30 246 255-55
E-Mail: [email protected]
Termin
Mittwoch, 13. April 2016, 09:30 - 15:45 Uhr
Veranstaltungsort
Aesculap Akademie im Langenbeck-Virchow-Haus
Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 51 65 12 0
Fax: +49 (0)30 51 65 12 99
E-Mail: [email protected]
Anfahrt: https://germany.aesculap-academy.com/go/?action=AkadVenueData&venue_id=285714
Medlnform behält sich den Wechsel von Dozenten und/
oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die
Medlnform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Medlnform
c/o Bundesverband Medizintechnologie e. V.
Reinhardtstraße 29 b, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 246 255-0
Fax: +49 (0)30 246 255-55
www.medinform.de