In der Stadt Schlüchtern ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stadt Schlüchtern hat zur Zeit rund 16.600 Einwohner in 13 Stadtteilen. Der Luftkurort Schlüchtern ist eine Markt- und Einkaufsstadt mit langer Tradition, die sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem aufstrebenden Mittelzentrum mit großer Anziehungskraft für das weite Umland entwickelt hat. Dazu gehören eine reizvolle Landschaft, gute verkehrliche Anbindungen an das überörtliche Schienen- und Straßennetz sowie die Nähe zum Rhein-Main-Gebiet. Als zentraler Schulstandort sind alle Schulformen von der Grundschule bis zur Gymnasialen Oberstufe gegeben und vielfältige Ausbildungsgänge an den Beruflichen Schulen vor Ort möglich. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird am 06. März 2016 von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schlüchtern für die Dauer von 6 Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Erreicht keine der Bewerberinnen bzw. der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am 20. März 2016 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 3 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt. Der Beginn der Amtszeit ist der 01. November 2016. Zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen. Die Wahlvorschläge müssen den Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Die Wahlvorschläge sind während der Dienststunden, spätestens bis Montag, 28. Dezember 2015, 18 Uhr, schriftlich beim Gemeindewahlleiter der Stadt Schlüchtern, Rathaus, Krämerstraße 2, 36381 Schlüchtern, Zimmer 2, einzureichen. Dort sind auch die zur Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter zu erhalten. In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlüchtern besteht z. Zt. folgende Sitzverteilung: SPD 15, CDU 13, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 5, FDP 3, DIE LINKE 1 Die vollständige, mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verbundene Stellenausschreibung ist am 06. November 2015 im Amtsblatt für die Stadt Schlüchtern, Nr. 45/2015, öffentlich bekannt gemacht worden; sie kann außerdem beim Gemeindewahlleiter angefordert werden. Schlüchtern, gez. Blum Gemeindewahlleiter
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