Aus dem Inhalt Amtlicher Teil Bekanntmachungen und Ausschreibungen Kurier www.gotha.de Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 2 ⁄ 24. Jahrgang Dr. Sigrid Damm liest Bibliotheksstatistik Seniorengeburtstage Städtepartnerschaftstage Kinder- und Jugendseite Gothaer Wochenmarkt | 25. Februar 2016 Gotha liest Freytag Jubiläumsjahr erinnert vielfältig an den Schriftsteller Am 18. März 2016, um 19.00 Uhr, startet Oberbürgermeister Knut Kreuch im Hanns-CibulkaSaal der Stadtbibliothek die Veranstaltungsreihe „Gotha liest Freytag“ mit einer ersten Lesung aus Freytags Werk „Bilder aus der deutschen Vergangenheit“. Kreuch illustriert seine Lesung mit Bildern einer 1926 herausgegebenen Buchausgabe des Karl Robert Langewiesche-Verlages. Der Eintritt ist frei. Die Stadtverwaltung Gotha engagiert sich im Gedenkjahr unter Federführung der Stadtbibliothek mit Lesungen aus dem kulturgeschichtlich bedeutenden Hauptwerk „Bilder aus der deutschen Vergangenheit“, die an ungewöhnlichen Orten veranstaltet werden. Am 1. April 2016 liest Jorge Villalba im KunstForum, am 20. Mai 2016 liest Margarita von Rümker im Augustinerkloster und am 27. Mai 2016 wird Reinhard Griebner in der Wohnung des Stadtschreibers aus dem Werk Gustav Freytags lesen. Kostenlose Eintrittskarten für die jeweils 18 Uhr beginnenden Lesungen werden im Rahmen der Platzkapazität von den Vorlesern an Interessenten verteilt. Am 13. Juli 2016 findet im Kulturhaus das „Gothaer Friedensgespräch“ statt, das in diesem Jahr mit dem Thema „Gustav Freytag – Bilder aus der deutschen und europäischen Zukunft“ den 200. Geburtstag des Schriftstellers in den Mittelpunkt rückt. Foto: Lutz Ebhardt Das Gustav-Freytag-Jahr 2015/2016, mit einer ganzen Reihe von Aktivitäten, wird von den Lebensdaten des Autors und Historikers, vom 120. Todestag am 30. April 2015 und dem 200. Geburtstag am 13. Juli 2016, bestimmt. In diesem Zeitrahmen fanden und finden zu Ehren des Schriftstellers eine Reihe vielfältiger Veranstaltungen satt, die vom Verein der Freunde der Heimatgeschichte Siebleben e. V. organisiert bzw. koordiniert werden. Seiten 3 – 13 Nichtamtlicher Teil 14 17 20 22 23 25 Auf ein Wort: Der Mensch braucht Leidenschaften, am besten ist, wenn es flammende Leidenschaften sind. Der eine hat ständig eine neue Flamme, ein anderer ist leicht entflammbar, flammende Reden werden immer seltener. Manches muss zuerst auf kleiner Flamme gekocht werden, damit es nicht als Strohfeuer zündelt, sondern als Rakete startet. Apropos Raketen: Es soll immer noch Leute geben, die dem Nachbarn zu Silvester Raketen vor die Haustür geschossen haben und sie nicht wegräumen. Wir brauchen Menschen, die für ihre Heimatstadt brennen, nicht in dem sie Brandy trinken, sondern mit Ideen, mit wachen Augen, mit eigener Tatkraft und selbstverdientem Geld unser Gemeinwesen voranbringen. Doch wer leicht entflammbar ist, der muss auch wachsam sein. So erst kürzlich passiert. In einem leerstehenden Haus, beobachtet der wachsame Bürger, das etwas brennt, es leuchtete eine Fackel im Dunkel der Nacht. Und zwar genau dort, wo sonst niemand ist. Sofort alarmierte er die Feuerwehr, die kam mit ihrer Musik „Tatütata“ rasend schnell zum Einsatzort und hörte schon von weitem musikalische Klänge „der schönste Fleck auf Erden, wie kann es anders sein, ist Gotha unsere Heimat, denn hier sind wir daheim…“ und wundert sich. Keine Flamme war zu sehen, nur für ihre Heimatstadt entflammte Stimmen die lauthals probten. Der Wachsame sah ein Licht im Dunkel, dort, wo es sonst nicht brennt, auf der Baustelle eines Wohnhauses, wo in der Werkstatt ihres Mitsängers ein Probenraum entstand. Unsere Feuerwehrleute waren schnell vor Ort, sie konnten helfen und ich bin sicher, wir werden in Kürze auch dem Bürger das Handwerk legen, der denkt, er könnte uns mit seinen Flammenlegereien in Angst und Schrecken versetzen. Wir brennen für Gotha, weil wir diese Stadt voranbringen wollen und deshalb bleiben Sie wachsam! Ihr Stadtbibliotheksleiterin Nicole Strohrmann und Kurd-Laßwitz-Stipendiat Reinhard Griebner mit den Eintrittskarten für die Lesungen an außergewöhnlichen Orten in Gotha. Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 Nichtamtlicher Teil Gothaer Kinder und Jugendliche haben Kinderstadtführer und Behördenwegweiser erstellt Das Gothaer Kinder- und Jugendforum hat wieder einmal ein Projekt zu einem guten Abschluss gebracht. In zahlreichen Zusammenkünften von Ende August bis Anfang November 2015 haben die Mitglieder des Forums fleißig gearbeitet. Dabei gab es zwei Teilprojekte. Für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren entstand die Broschüre „Kinderstadtführer“ und für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren entstand die Broschüre „Behördenwegweiser für Jugendliche“. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Im „Kinderstadtführer“ führt das Maskottchen der Froschkönig die Kinder zu vielen bedeutenden Orten und Sehenswürdigkeiten der Stadt, um den positiven Bezug zu ihrer Heimatstadt zu stärken. Auch sehr junge Kinder bekommen schon einen niedrigschwelligen Einstieg zu geschichtlichen Hintergründen, zu kulturellen und sportlichen Angeboten sowie den naturnahen Räumen in und um Gotha. Die Broschüre wurde kindgerecht und spielerisch gestaltet. Den Nutzern wird eine einfache Wiedererkennung der aufgeführten Orte, sowie auch der Zugang zu weiterführendem Wissen über die Heimatstadt ermöglicht. Aus diesem Grund eignet sich diese Broschüre auch sehr gut für den Heimatkundeunterricht in der Klassenstufe 3. In der Broschüre „Behördenwegweiser für Jugendliche“ können interessierte junge Menschen Orientierung und Informationen zu allen wichtigen Bereichen des täglichen Lebens finden. Diese Broschüre wurde bewusst sehr sachlich und übersichtlich gestaltet und wird an öffentlichen Stellen ausgelegt, wie z. B. in den beiden Rathäusern der Stadtverwaltung Gotha und den städtischen Kinder- und Jugendtreffs sowie in der TouristInformation. Die fachliche Beratung und Begleitung der Projekte erfolgte durch die Mitarbeiter des Schulund Jugendamtes der Stadtverwaltung Gotha. Hier können auf Anfrage auch Lehrer und öffentliche Einrichtungen die Broschüren erhalten. Finanziell gefördert wurde dieses Projekt vom Deutschen Kinderhilfswerk, welches hierfür 5.000 Euro zur Verfügung stellte. Die Mitglieder des Gothaer Kinder- und Jugendforums und die Stadtverwaltung Gotha bedanken sich auf diesem Wege beim Deutschen Kinderhilfswerk für die geleistete Unterstützung. Die Umsetzung der Ideen und die Verarbeitung der vorbereiteten Inhalte erfolgten durch das Druckmedienzentrum Gotha GmbH und mr-kartographie Müller & Richert GbR. Auch dort bedanken sich die Forumsmitglieder und Mitarbeiter der Stadtverwaltung für die Unterstützung der fachgerechten Umsetzung der Projekte. Halbjahrespraktika in den städtischen Kindereinrichtungen zeitpädagogische Arbeit zu leisten. Neben der Arbeit mit den Kindern lernt der/die angehende Erzieher/In dort auch die Arbeit im Team, den Umgang mit den Eltern und die Erledigung von Verwaltungsaufgaben. Die Praktikanten haben in dieser Zeit verschiedene Praktikumsberichte und eine Facharbeit zu erstellen. Für die Stadtverwaltung Gotha als Trägerin von Kindertageseinrichtungen bieten die Praktika eine gute Möglichkeit, angehende Erzieher und Erzieherinnen vor eigentlichen Personalgewinnungsmaßnahmen im Tagesgeschäft der Kindertageseinrichtungen kennenzulernen. Für die Praktikumsteilnehmer selbst ist es die Möglichkeit, den Beruf des Erziehers in der Praxis und auch den Arbeitgeber Stadtverwaltung Gotha kennenzulernen. Die Stadtverwaltung heißt die Halbjahrespraktikanten in den städtischen Kindertageseinrichtungen herzlich willkommen und wünscht ihnen eine erfolgreiche Zeit. Foto: Lutz Ebhardt Auch in diesem Jahr ermöglicht die Stadt Gotha neun angehenden Erzieherinnen und Erziehern mit Absolvierung eines Anerkennungsjahres in städtischen Kindertageseinrichtungen ihre Ausbildung in diesem Beruf abzuschließen und damit die staatliche Anerkennung zu erwerben. Am 1. Februar 2016 begannen: Laura Rockstuhl (Kita Spatzennest), Doreen Seyfarth (Kita Spatzennest), Jasmin Schlöffel (KG Sternenzauber), Claudia Sondermann (Reggio-Kinderhaus), Sebastian Fuchs (Montessori-Kinderhaus), Saskia Albrecht (Fröbel-Kindergarten), Anja Lang (FröbelKindergarten), Doreen Schneegaß (AugustKöhler-Kinderhaus), Franziska Schmalz (Kita Bummi) ihr Berufspraktikum in sieben Gothaer Kindertagesstätten. Grundsätzlich wird das Anerkennungsjahr als Erzieherin/Erzieher in einer sozialpädagogischen Einrichtung abgeleistet und dauert in der Regel sechs Monate. Hierfür kommen beispielsweise Kindergärten, Kindertagesstätten oder ähnliche Institutionen in Frage. Die Auswahl ist den Auszubildenden überlassen, sie können frei zwischen verschiedenen Einrichtungen wählen. Dort wird das theoretische Wissen mit Hilfe der dort beschäftigten Erzieher in der Praxis umgesetzt. Die Arbeit soll eigenverantwortlich stattfinden, um nach Abschluss der Prüfung selbständig arbeiten zu können. Dem Praktikanten wird die Möglichkeit geboten unter Anleitung eines Mentors mit einer Gruppe sozial und/oder frei- Vorstellung der Berufspraktikanten v.l.n.r. Doreen Seyfahrt, Sebastian Fuchs, Anja Lang, Saskia Albrecht, Laura Rockstuhl, Claudia Sondermann, Jasmin Schlöffel, Doreen Schneegaß, Franziska Schmalz, Beigeordnete Marlies Mikolajczak, Fachberaterin Claudia Hausotte, Abteilungsleiterin Isabelle Lux Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 3 Öffentliche Bekanntmachungen Tagesordnung der Hauptausschuss- und der Stadtratssitzung der Stadt Gotha Am Freitag, 11.03.2016, 14:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Gremium: Ort/Raum: Hauptausschuss Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha 8.2. Tagesordnung 8.3. Öffentlicher Teil – Beginn: 14:00 Uhr 1. 2. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 18.01.2016 4. Beschlussvorlagen – öffentlich 4.1. Fröbel-Kindergarten, Sanierung Außenanlagen 1. und 2. BA (VOB-ÖA-60/16/021) Vorlage: HA 049/16 4.2. B7 Ortslage Gotha, 1. BA/ Los 1 (VOB-ÖA-66/15/006) – Nachtragsvereinbarung 02 für Los 1 Vorlage: HA 050/16 4.3. B7 Ortslage Gotha, 1. BA/ Los 2 (VOB-ÖA-66/15/006) – Nachtragsvereinbarung 05 für Los 2 Vorlage: HA 051/16 4.4. Umbau Sportanlage Gotha-Siebleben, Los 1 – Sportbauarbeiten (VOB-ÖA-67/15/023) – Nachtragsvereinbarung 5 Vorlage: HA 052/16 Am Montag, 14.03.2016, 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Gremium: Ort/Raum: 8.4. 8.5. 8.6. 8.7. 8.8. 8.9. 8.10. Stadtrat der Stadt Gotha Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Tagesordnung 8.11. Öffentlicher Teil – Beginn: 17.00 Uhr 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 8.1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 20.01.2016 Informationen zu Entscheidungen des Oberbürgermeisters nach § 30 ThürKO – öffentlich Informationsbericht des Oberbürgermeisters Anfragen Anträge Beschlussvorlagen – öffentlich Vereinbarung über Partnerschaft und gegenseitige 8.12. Zusammenarbeit zwischen der Stadt Gotha und der Stadt Adua Vorlage: B 239/16 Satzung zur 2. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Gotha (Friedhofssatzung) Vorlage: B 228/16 Satzung zur 4. Änderung der Satzung zur Regelung der Benutzung der Wochenmärkte in der Stadt Gotha (Marktsatzung) Vorlage: B 242/16 Benennung des Teilstückes der Leinastraße zwischen Emleber Weg und Krusewitzstraße in „Dirk-Kollmar-Platz“ Vorlage: B 238/16 Ernennung eines Ehrenbrandmeisters Vorlage: B 245/16 Widmung eines neuen Straßenabschnittes des Schulweges in Gotha-Uelleben Vorlage: B 230/16 Widmung eines Rad-Gehweges im Bereich Wohngebiet Schulweg in Gotha-Uelleben Vorlage: B 231/16 Grundhafter Ausbau der Mühlhäuser Straße Vorlage: B 240/16 Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses B 672/08 Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Gotha im Bereich nördlich der Kindleber Straße (alter Flugplatz) Vorlage: B 233/16 Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses B 673/08 Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Industrieerweiterung Gotha – Nord-Ost“ (alter Flugplatz) Vorlage: B 235/16 Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses B 1575/98 Satzungsbeschluss über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 64 „Industrieerweiterung Gotha – Nord-Ost“ Vorlage: B 236/16 Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses B 815/09 Verlagerung des Sonderlandeplatzes Gotha-Ost Vorlage: B 237/16 Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gotha, den 23.02.2016 gez. Kreuch Oberbürgermeister Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 Achtung Zahlungstermin – Straßenreinigungsgebühren! Die Straßenreinigungsgebühren (Jahreszahler) sind bis zum 01.03.2016 fällig. Wir bitten alle Zahlungspflichtigen bei Überweisungen und Einzahlungen ihre Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben. Bankverbindung: IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00 BIC: HELADEF1GTH Bei erteilter Abbuchungserlaubnis ist auf ausreichende Kontodeckung zu achten. Durch Rückbuchung entstehende Bankgebühren sind vom Zahlungspflichtigen zu erstatten. Geänderte Bankverbindungen teilen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Fälligkeit der Abt. Stadtkasse mit ([email protected], Tel. 03621/222-211). Bitte überprüfen Sie Ihre Daueraufträge. Bei erteilter Abbuchungserlaubnis müssen Daueraufträge bei Ihrer Bank gelöscht werden, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt. Eine einfache und bequeme Möglichkeit ist das Lastschrifteinzugsverfahren. Hierbei übernimmt die Stadtkasse die Verantwortung für einen pünktlichen Zahlungseingang. Ein entsprechender Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) findet sich unter http://www.gotha.de/ rathaus-politik/buergerservice/formulare.html. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. Stadtkasse (Tel. 03621/222-382). gez. Juckel Abt. Stadtkasse € Öffentliche Abgaben-Mahnung (Steuer- und Gebühren Mahnung) Die Stadtverwaltung Gotha, Stadtkasse, macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.2016 folgende Steuern und Gebühren fällig waren: Hundesteuer Grundsteuer Gewerbesteuervorauszahlung Straßenreinigung (Quartalszahler) 1. Quartal 2016 1. Quartal 2016 1. Quartal 2016 1. Quartal 2016 Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt. Die hiermit ergangene öffentliche Mahnung schließt eine schriftliche Mahnung nicht aus. Amtlicher Teil Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ im Rahmen der Änderung des Regionalplanes Mittelthüringen Am 14.01.2016 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen den Beschluss über die Freigabe des Entwurfs des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ zur öffentlichen Auslegung gefasst. Gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 11.12.2012 (GVBl. S. 450) ist der Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ bei den zur Regionalen Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften öffentlich auszulegen. Diese Gebietskörperschaften sind gemäß § 13 Abs. 3 ThürLPlG die Landkreise Ilm-Kreis, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land, die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie die Städte Apolda, Arnstadt, Gotha, Ilmenau und Sömmerda. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht. Die Planunterlagen zum Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ liegen vom 07. März 2016 bis einschließlich 10. Mai 2016 in der Stadtverwaltung Gotha, Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zi. 307, 99867 Gotha während folgender Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr Donnerstag von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr Freitag von 9 – 12 Uhr zur Einsichtnahme aus. Anregungen zum Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Anregungen direkt gegenüber der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimarplatz 4, 99423 Weimar vorgebracht bzw. als E-Mail unter der Adresse regionalplanung-mitte@ tlvwa.thueringen.de übermittelt werden. Allgemeine Informationen zum Verfahren und die Planunterlagen zum Entwurf sind auch im Internet unter www.regionalplanung.thueringen.de abrufbar. Es wird gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Sachlichen Teilplan „Windenergie“ unberücksichtigt bleiben können. Gotha, 25.02.2016 Die Rückstande sind umgehend an die Stadtverwaltung Gotha unter Angabe der gültigen Steuer-/Gebührennummer zu zahlen (ohne Angabe kann es zu Buchungsfehlern und demzufolge zu Mahnungen kommen). Bankverbindung: IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00 BIC: HELADEF1GTH Zeitnah werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund der Abgabenordnung, § 240 AO, folgender Säumniszuschlag erhoben: „Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.“ Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die festgelegten Termine einzuhalten. gez. Juckel Abt. Stadtkasse gez. Kreuch Oberbürgermeister Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Gotha vom 18.01.2016 Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können. HA 047/16 – Kopiertechnik für die Verwaltung (VOL-ÖA-10/16/003) Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag an die Firma TA Triumph-Adler Deutschland GmbH, Flughafenstraße 12 aus 99092 Erfurt mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 154.653,11 EUR (inkl. 19 % MwSt.) für eine Vertragslaufzeit von 5 Jahren (vom 01.03.2016 bis 28.02.2021) zu erteilen. Amtlicher Teil HA 048/16 – Umbau Sportanlage Gotha-Siebleben, Los 1 – Sportbauarbeiten (VOB-ÖA-67/15/023) – Nachtragsvereinbarung 3 und 4 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, die Aufträge für die Nachtragsvereinbarungen 3 und 4 an die SK Sport- und Freizeitanlagenbau GmbH, Oberndorfer Weg 4 aus 07629 Hermsdorf mit einer geprüften Gesamtangebotssumme in Höhe von 57.178,31 EUR (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen. Gotha, den 26.01.2016 gez. Kreuch Oberbürgermeister Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Gotha vom 20.01.2016 Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können. A 204/15 – Bewerbung der Stadt Gotha als Fairtrade-Town (Aussprache) – Fraktion FWG Die Stadt Gotha beschließt, sich der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ anzuschließen und für sich den Titel Fairtrade-Town anzustreben. Hierzu ist es erforderlich, fünf Kriterien gemäß der Kampagne zu erfüllen. Für die Realisierung wird das Agenda 21-Büro und der Verein Gotha – Weltoffen und Fair e.V. beauftragt, zunächst eine Steuerungsgruppe einzurichten, die alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ koordiniert. Die Zusammensetzung der Gruppe wird mit dem Oberbürgermeister abgestimmt. B 224/15 – Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 01 Die Satzung zur 2. Änderung der für die Erhebung der Hundesteuersatzung (Hundesteuersatzung) 02 Der Beschluss Nr. 185/15 des Stadtrates der Stadt Gotha aus seiner Sitzung vom 25.11.2015 wird aufgehoben. Anlage 1: Änderungssatzung B 205/15 – Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2012 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Gotha inklusive der korrigierten Vermögensübersicht und Übersicht über die Schulden für das Haushaltsjahr 2012 festgestellt. Anlagen: 01 Korrektur Vermögensübersicht 02 Korrektur Übersicht über die Schulden B 202/15 – Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2012 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie der Beigeordneten der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2012 auf Grundlage des Schlussberichtes Entlastung erteilt. B 206/15 – Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2013 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Gotha inklusive der korrigierten Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 5 Vermögensübersicht und Übersicht über die Schulden für das Haushaltsjahr 2013 festgestellt. Anlagen: 01 Korrektur Vermögensübersicht 02 Korrektur Übersicht über die Schulden B 207/15 – Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2013 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: Gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie der Beigeordneten der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2013 auf Grundlage des Schlussberichtes Entlastung erteilt. B 161/15 – Neuordnung der Ausrückebereiche und Risikoklasseneinstufung – Feuerwehr Gotha Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: Die als Anlage beigefügte Neuordnung der Ausrückebereiche und Risikoklasseneinstufung der Feuerwehr der Stadt Gotha. Anlage 1: Neuordnung der Ausrückebereiche und Risikoklasseneinstufung der Feuerwehr der Stadt Gotha B 220/15 – Konzept Feuerwehr Gotha – Technik und Ausrüstung 2016 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: Das als Anlage beigefügte Konzept Feuerwehr Gotha – Technik und Ausrüstung 2016 – wird beschlossen. Anlage 1: Konzept Feuerwehr Gotha – Technik und Ausrüstung 2016 B 221/15 – Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr – Feuerwehrsatzung – Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr Feuerwehrsatzung –. Anlage 1: Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr – Feuerwehrsatzung – B 222/15 – Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung – Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung –. Anlage 1: Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung – B 225/15 – Beschluss über den städtebaulichen Rahmenplan Gartenstraße/Moßlerstraße Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: den als Anlage beigefügten städtebaulichen Rahmenplan Gartenstraße/Moßlerstraße mit Stand November 2015 als Grundlage für daraus zu entwickelnde verbindliche Bauleitpläne. Anlage: Rahmenplan Gartenstraße / Moßlerstraße Gotha, den 26.01.2016 gez. Kreuch Oberbürgermeister Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 Einwohnerversammlungen Einladung zur Einwohnerversammlung in Gotha-West Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet am Donnerstag, dem 31.03.2016 von 17.30 bis ca. 19.00 Uhr im Speisesaal der Baugesellschaft Gotha mbH in der August-Creutzburg-Straße 2b in Gotha statt. Tagesordnung: 1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Dienstag, dem 29.03.2016 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha einreichen. Anfragen können auch per E-Mail an [email protected] oder per Fax an 03621/222-245 gesandt werden. gez. Kreuch Oberbürgermeister Einladung zur Einwohnerversammlung im Ortsteil Gotha-Boilstädt Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt findet am Mittwoch, den 23.03.2016 um 18 Uhr in Gotha-Boilstädt, in der Gaststätte „Zum Wiesengrund“, Gothaer Straße 22, statt. Tagesordnung: 1. Informationen des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten, insbesondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger. Einwohner können Anfragen bis spätestens 21.03.2016 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Referat 012, Hauptmarkt 1, Rathaus, 99867 Gotha einreichen. Anfragen können auch per E-Mail an [email protected] oder per Fax an 03621/222-409 gesandt werden. Um eine umfassende Beantwortung innerhalb der Einwohnerversammlung zu gewährleisten, wird um Einreichung bis 17.03.16 gebeten. Amtlicher Teil 4. 5. 6. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wird dem Stadtrat am 23.02.2016 zur Kenntnis gegeben. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 25.02.2016 im Rathaus-Kurier. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß § 57 Absatz 3 ThürKO in der Zeit vom 26.02. bis 14.03.2016 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Kämmerei, Zimmer 224 zur Verfügung (§ 57 Absatz 3 Satz 3 und 4 ThürKO i. V. m. § 80 Absatz 3 Satz 1 ThürKO). gez. Kreuch Oberbürgermeister Haushaltssatzung der Stadt Gotha für das Jahr 2016 Auf der Grundlage der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Gotha folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 68.503.700 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. §2 Es werden keine Kreditaufnahmen festgesetzt. 15.322.300 € §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 15.066.500 € festgesetzt. §4 Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (B 040/14 vom 29.10.2014)*. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf gez. Kreuch Oberbürgermeister 4.600.000 € festgesetzt. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2016 1. 2. 3. Mit Beschluss B 174/15 vom 16.12.2015 hat der Stadtrat der Stadt Gotha die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen beschlossen. Mit Beschluss B 175/15 wurde dem Finanz- und Investitionsplan 2015 bis 2019 zugestimmt. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 23.12.2015 bei der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Absatz 2 ThürKO vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 16.02.2016 die Haushaltssatzung der Stadt Gotha samt Anlagen gemäß § 57 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Absatz 3 ThürKO eingangsbestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die am 23.12.2015 bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegte Haushaltssatzung nicht. §6 1. Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. 2. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung nach § 10 ThürGemHV beginnen ab 250.000€. 3. Der Ausgabenansatz der Haushaltsstelle Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze – 6300.5100 – wird für übertragbar erklärt. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Gotha, den 18.02.2016 (Siegel) gez. Kreuch Oberbürgermeister * nachrichtlich Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt: – Grundsteuer A 300 v. H., Grundsteuer B 470 v. H., Gewerbesteuer 400 v. H. Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 7 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme der festgestellten Jahresrechnung 2012 (B 205/15), der Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2012 (B 202/15), der festgestellten Jahresrechnung 2013 (B 206/15) und der Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2013 (B 207/15) mit ihren Anlagen sowie der Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes einschließlich Auswertung Prüfbericht durch die Verwaltung und die Stellungnahme des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha. Die Jahresrechnungen 2012 und 2013 werden gemäß § 80 Absatz 4 ThürKO in der Zeit vom 26.02. bis 14.03.2016 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro ausgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Jahresrechnungen 2012 und 2013 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung in den Diensträumen der Kämmerei, Neues Rathaus, Zimmer 224, zu den Dienststunden. gez. Kreuch Oberbürgermeister Städtische Straßenbeleuchtung Gotha Information der Bürgerinnen und Bürger über geplante Abschaltungen von städtischen Straßenleuchten im Stadtgebiet Gotha und den zugehörigen Ortsteilen Monatliche Bekanntgabe der Bereiche in denen, die gemäß Stadtratsbeschluss B039/14 geplanten Abschaltungen in den Nachtstunden von 1:00 bis 5:00 Uhr, ab März 2016 umgesetzt werden. Name Straße, Weg, Platz Purgoldweg Zufahrt Bahnhof Kunstmühlenweg Neubauerstraße Mozartstraße Bahnhofsvorplatz Abschnitt von bis komplett Neubauerstraße Bahnhofsgebäude Neubauerstraße Bahnhofsvorplatz Busaufstellfläche neben Terminal Neubauerstraße Viadukt Kunstanstrahlung Straßenleuchten, die planmäßig nicht die ganze Nacht über in Betrieb sind, werden für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar, mit dem Verkehrszeichen 394 (roter Ring) gekennzeichnet. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Stadt Gotha, unter dem Link http://www.gotha.de/stadtbeleuchtung. Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 55A „Sondergebiet Kreiskrankenhaus“ 1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 02.09.2015 mit Beschluss-Nr. B145/15 den Bebauungsplan Nr. 55A „Sondergebiet Kreiskrankenhaus“ bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12.01.2016, das am 19.01.2016 bei der Stadt Gotha einging, die Eingangsbestätigung mit Datum vom 12.01.2016 erteilt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen. Der Bebauungsplan Nr. 55A „Sondergebiet Kreiskrankenhaus“ sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 55A „Sondergebiet Kreiskrankenhaus“ tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan, den Grünordnungsplan und die Begründung mit Umweltbericht ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Gotha, Stadtplanungsamt, in Gotha, Neues Rathaus (Ekhofplatz 24), während der Sprechzeiten Mo 9.00 – 12.00 Uhr Di 13.00 – 16.00 Uhr Do 19.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr Fr 19.00 – 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie Mängel der Abwägung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs.4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt ist, wird hingewiesen. Kreuch Oberbürgermeister Bekanntmachung von Satzungen Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 20.01.2016 mit Beschluss-Nr. 224/15 die Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. 2. Gemäß § 2 Abs. 4 ThürKAG erfolgte die Vorlage der Satzung zur Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 27.01.16, der am 29.01.16 bei der Stadt Gotha einging, die Satzung genehmigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf der Widerspruchsfrist bekannt gemacht werden, da die Stadt Gotha mit Schreiben vom 04.02.2016 auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den rechtsaufsichtlichen Genehmigungsbescheid vom 27.01.16 ver-zichtet hat. Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Die Hundesteuersatzung vom 26.06.2012, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 6/2012 vom 28.06.2012, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 11.11.2014 veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 11/2014 vom 20.11.2014, wird wie folgt geändert. §1 Änderung der Satzung 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden, die älter als 3 Monate sind, im Stadtgebiet der Stadt Gotha. 2. § 1 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: (2) Eine Hundehaltung im Sinne dieser Satzung liegt vor, wenn ein Hund Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 Amtlicher Teil zeitlich nachhaltig einem oder mehreren Menschen – unabhängig davon, ob sich diese zu Vereinigungen zusammengeschlossen haben oder nicht – zugeordnet ist; auf die zivilrechtliche Form wie auf den Zweck der Zuordnung kommt es nicht an. Die zeitlich nachhaltige Zuordnung gilt bei einem gemeinsamen Haushalt als stets gegeben. Zweithund und jeder weitere Hund im Sinne dieser Satzung ist jeder Hund, der neben einem Ersthund im selben Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb gleichzeitig gehalten wird. 14. § 8 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Die Steuerfreiheit (§ 2) sowie die Steuerermäßigung (§§ 6, 7) gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem ihre Voraussetzungen nachweislich vorliegen. Der aktuelle Nachweis ist jährlich zu erbringen. 3. § 2 Nr. 1 erhält folgende neue Fassung: 1. Hunden, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z.B. Diensthunde der Polizei, des Zolls und des Bundesgrenzschutzes) dienen; (1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht während des Kalenderjahres beginnt –- für den Rest des Kalenderjahres mit Steuerbescheid festgesetzt. (2) Der Steuerbescheid gilt gemäß § 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) auch für alle Folgejahre, solange keine Neufestsetzung aufgrund geänderter Besteuerungsgrundlagen durch die Stadt Gotha erfolgt. 4. § 2 Nr. 2 erhält folgende neue Fassung: 2. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen sowie Hunde des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe und des Technischen Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen; 5. § 2 Nr. 4 erhält folgende neue Fassung: 4. Gebrauchshunden, die ausschließlich zum Zwecke der Einkommenserzielung im Rahmen der Berufsausübung gehalten werden (z.B. zur Bewachung von Viehherden, Artistenhunde, Hunde von Forstbediensteten oder Berufsjägern). 6. § 2 Nr. 6 entfällt 7. § 2 Nr. 7 wird zu § 2 Nr. 6 8. § 3 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Steuerschuldner ist der Halter eines oder mehrerer Hunde. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält. 9. In § 4 werden die Absätze 1 bis 3 wie folgt neu gefasst: (1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Ersten des Monats, welcher auf den Monat folgt, in dem die Voraussetzungen nach § 1 der Satzung vorliegen. (2) Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als drei Monate ist. (3) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet. Hierüber ist ein geeigneter Nachweis zu bringen. Kann der Steuerpflichtige keinen Nachweis über den Verbleib des Hundes vorlegen, so erlischt die Steuerpflicht erst am Ende des Monats, in dem die schriftliche Abmeldung des Hundes erfolgt. 10. § 5 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung: (5) Eine Steuerbefreiung nach § 2 Ziffer 1 bis 4 und eine Steuerermäßigung gemäß § 6 Abs. 1 und 3 und § 7 werden für gefährliche Hunde im Sinne des Abs. 4 nicht gewährt. 11. § 6 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Auf Antrag wird die Steuer nach § 5 Abs. 1 um die Hälfte ermäßigt für Hunde die in Einöden und Weilern gehalten werden. 15. § 9 erhält folgende neue Fassung: § 9 Festsetzung der Steuer 16. § 10 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Die Steuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Kalenderjahres fällig. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so gilt Satz 1 entsprechend, im Übrigen ist die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. 17. § 11 erhält folgende neue Fassung: § 11 Anzeigepflicht (1) Wer in der Stadt Gotha einen Hund hält, hat diesen innerhalb von 14 Tagen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, bei der Stadt Gotha schriftlich anzumelden. (2) Bei der An-, Um-, bzw. Abmeldung sind vom Hundehalter anzugeben: 1. Name, Vorname und Adresse des Hundehalters, 2. Rasse, Alter bzw. Wurfdatum des Hundes, 3. Beginn der Haltung im Gebiet der Stadt Gotha, 4. Name, Vorname und Adresse des Vorbesitzers, 5. Datum der Abschaffung und Grund der Abmeldung und 6. Name, Vorname und Adresse des neuen Hundehalters. (3) Endet die Hundehaltung im Stadtgebiet Gotha oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuerermäßigung bzw. Steuerfreiheit, so ist dies der Stadt Gotha innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. 18. § 12 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt Gotha eine Hundesteuermarke aus. Die Hundesteuermarke wird mit dem Abgabenbescheid zugestellt. Die Steuermarke ist Eigentum der Stadt Gotha. Die Marke ist durch den Halter am Hundehalsband sichtbar anzubringen. Zur Unterscheidung der Besteuerung werden für gefährliche Hunde gesondert gestaltete Steuermarken ausgegeben. Bei Verlust dieser Marke erhält der Halter eine Ersatzmarke. Für diese Ersatzmarke ist eine Gebühr in Höhe von 10,00 € zu entrichten. 19. Bei § 12 werden neu die Absätze 3 und 4 in der folgenden Fassung angefügt: (3) Bis zur Ausgabe von neuen Steuermarken behalten die bisherigen Steuermarken ihre Gültigkeit. (4) Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke an die Stadt Gotha zurück zu geben. 20. neu aufgenommen wird § 13 in der folgenden Fassung: 12. § 6 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: (2) Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 200 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist. Als Weiler gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 50 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 400 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. 13. § 7 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Von den Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben; § 2 Nr. 6 bleibt unberührt. § 13 Steueraufsicht und Hundebestandsaufnahmen (1) Der Hundehalter ist verpflichtet, den Bediensteten oder Beauftragten der Stadt Gotha auf Anfrage wahrheitsgemäß Auskunft über die Art und Anzahl der gehaltenen Hunde und deren Versteuerung zu geben. (2) Zur Feststellung aller Hunde, die der Steuerpflicht unterliegen, darf die Stadt Gotha territorial begrenzte oder flächendeckende Hundebestandsaufnahmen durchführen. Eine Beauftragung Dritter (z.B. privater Unternehmen) ist unter Wahrung des Steuergeheimnisses zulässig. Auf Nachfrage sind die volljährigen Einwohner verpflichtet, den Bedienste- Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 9 ten bzw. den Beauftragten der Stadt Gotha Auskünfte über die in § 11 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 genannten Daten zu erteilen, soweit in ihrem Haushalt Hunde gehalten werden. 21. der bisherige § 13 wird zu § 14 22. der neue § 14 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Bei Zuwiderhandlungen gelten die Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 16 – 19 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung. 23. der neue § 14 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 11 der Satzung seine Anzeigepflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, 2. entgegen §§ 6 und 11 der Satzung den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung nicht anzeigt, 3. entgegen § 12 Abs. 2 der Satzung seinen Hund außerhalb der Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt, 4. entgegen § 12 Abs. 4 der Satzung die Steuermarke bei Beendigung der Hundehaltung nicht abgibt oder 5. entgegen § 13 Abs. 2 der Satzung den Beauftragten der Stadt Gotha auf Anfrage nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt. 24. der bisherige § 14 wird zu § 15 §2 In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt zum 01. des Monats nach deren Veröffentlichung in Kraft. Gotha, den 11.02.2016 gez. Kreuch Oberbürgermeister (Siegel) Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung - Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kreuch Oberbürgermeister Beschluss- und Anzeigevermerk 1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 20.01.2016 mit Beschluss-Nr. 221/15 die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr – Feuerwehrsatzung – beschlossen. 2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 29.01.2016, das am 01.02.2016 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden. Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr – Feuerwehrsatzung – Die Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr vom 04.07.2012, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 07/12 am 26.07.2012, wird wie folgt geändert: §1 Änderung der Satzung 1. Der zweite Abschnitt der Inhaltsübersicht der Feuerwehrsatzung erhält folgende Fassung: „Zweiter Abschnitt Freiwillige Feuerwehr, Rechte und Pflichten der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr § 4 Freiwillige Feuerwehr, Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr § 5 Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden § 6 Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr § 7 Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung § 8 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung § 9 Aufwandsentschädigung § 10 Ordnungsmaßnahmen § 11 Alters- und Ehrenabteilung § 12 Jugendabteilung § 13 Aufgaben und Wahl der Wehrführer, deren Stellvertreter und des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren § 14 Feuerwehrausschüsse § 15 Wehrführerausschuss § 16 Jahreshauptversammlung § 17 Gemeinsame Hauptversammlung § 18 Verfahren zur Wahl der Wehrführer, deren Stellvertreter und des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sowie der zu wählenden Mitglieder der Feuerwehrausschüsse § 19 Feuerwehrvereine § 20 Übergangsbestimmungen § 21 In-Kraft-Treten“ 2. Der § 3 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung wird wie folgt neu gefasst: „(1)Die Gesamtleitung der Feuerwehr Gotha obliegt dem Leiter des Amtes für Brandschutz der Stadt Gotha.“ 3. In § 3 Abs. 3 der Feuerwehrsatzung erhält folge Fassung: „(3)Der Leiter des Amtes für Brandschutz ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren der Stadt Gotha und die Ausbildung ihrer Angehörigen. Er hat für die ordnungsgemäße Ausstattung, sowie für die Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Feuerwehren zu sorgen und den Oberbürgermeister in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben haben ihn die Wehrführer, deren Stellvertreter, der Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und die Feuerwehrausschüsse zu unterstützen. Der Leiter des Amtes für Brandschutz organisiert die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen im Rahmen der Vorschriften der Thüringer Feuerwehr – Organisationsverordnung.“ 4. Der § 8 der Feuerwehrsatzung wird wie folgt geändert: – § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1)Die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können aus ihrer Mitte einen Vertreter wählen, der ihre Interessen gegenüber der Stadt Gotha und dem Leiter des Amtes für Brandschutz vertritt. Der Vertreter trägt die Bezeichnung „Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren“. Die Angehörigen der Einsatzabteilung wählen weiterhin aus ihrer Mitte den Wehrführer, den stellvertretenden Wehrführer, sowie die Mitglieder des Feuerwehrausschusses. – § 8 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: „(3) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen erst nach Vorlage eines ärztlichen Attests nach § 13 Abs. 4 ThürBKG und der erfolgreichen Absolvierung des Grundausbildungslehrganges gemäß §§ 11 und 12 ThürFwOrgVO im Einsatzdienst eingesetzt werden.“ Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 5. § 13 der Feuerwehrsatzung wird wie folgt geändert: – Die Überschrift lautet neu: „§ 13 Aufgaben und Wahl der Wehrführer, deren Stellvertreter und des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren“ 6. 7. 8. 9. 10. – § 13 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können einen Vertreter wählen, der ihre Belange gegenüber der Gemeinde und dem Leiter der Berufsfeuerwehr vertritt (§ 15 Abs. 8 ThürBKG).“ – § 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „(2) Der Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren wird von den aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen aller Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gotha angehört. Für das Wahlverfahren gilt § 18 Abs. 5 dieser Satzung. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben haben ihn die Wehrführungen und die Feuerwehrausschüsse zu unterstützen.“ – Der Abs. 3 wird gestrichen. – An die Stelle der bisherigen Absätze 4, 5 und 6 treten die Absätze 3, 4 und 5. In § 14 der Feuerwehrsatzung werden die Abs. 1 und 5 geändert. – Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1)Zur Unterstützung und Beratung des Leiters des Amtes für Brandschutz und der Wehrführer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird je Freiwilliger Orts-/Stadtteilfeuerwehr der Stadt Gotha ein Feuerwehrausschuss gebildet.“ – Abs. 5 erhält folgende neue Fassung: „(5) Der Leiter des Amtes für Brandschutz und der Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren haben das Recht, jederzeit an Sitzungen teilzunehmen. Sitzungstermine sind ihnen rechtzeitig bekannt zu geben. Über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist dem Leiter des Amtes für Brandschutz und dem Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren zur Kenntnis zu geben.“ § 15 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung wird geändert und erhält folgende neue Fassung: „(1) Es wird ein Wehrführerausschuss gebildet, der aus dem Leiter des Amtes für Brandschutz, dem Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, den Wehrführern und deren Stellvertretern sowie dem Leiter der Jugendfeuerwehr besteht und der die Aufgabe hat, sämtliche Angelegenheiten des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und der Freiwilligen Orts-/Stadtteilfeuerwehren der Stadt Gotha zu koordinieren.“ § 16 der Feuerwehrsatzung wird wie folgt geändert: – In Abs. 1 wird nach dem Wort „eine“ das Wort „getrennte“ gestrichen. – Abs. 4 erhält folgende neue Fassung: „(4) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind den Angehörigen der Orts-/Stadtteilfeuerwehr, dem Leiter des Amtes für Brandschutz und dem Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich bekannt zu geben.“ – In Abs. 5 Satz 1 wird nach dem Wort „die“ das Wort „aktiven“ eingefügt. § 17 der Feuerwehrsatzung wird in Abs. 1 und 3 geändert: – Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Unter Vorsitz des Leiters des Amtes für Brandschutz findet jährlich eine gemeinsame Hauptversammlung aller Freiwilligen Orts-/ Stadtteilfeuerwehren der Stadt Gotha statt. Bei dieser Versammlung hat der Leiter des Amtes für Brandschutz, der Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Leiter der Jugendfeuerwehr einen Bericht über das abgelaufene Jahr zu erstatten.“ – Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: „(3) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der gemeinsamen Hauptversammlung sind den Angehörigen der Orts-/Stadtteilfeuerwehr, dem Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und dem Oberbürgermeister mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich bekannt zu geben.“ § 18 der Feuerwehrsatzung erhält folgende neue Fassung: Amtlicher Teil „§ 18 Verfahren zur Wahl der Wehrführer, deren Stellvertreter und des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sowie der zu wählenden Mitglieder der Feuerwehrausschüsse (1) Die nach dem ThürBKG und nach dieser Satzung durchzuführenden Wahlen der Wehrführer, deren Stellvertreter, des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung für die Feuerwehrausschüsse werden von einem Wahlleiter geleitet, den die jeweilige Versammlung bestimmt und der nicht selbst zur Wahl stehen darf. (2) Die Wahlberechtigten für die Wehrführer, deren Stellvertreter, des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung für die Feuerwehrausschüsse sind vom Zeitpunkt und Ort der Wahl mindestens vier Wochen vorher schriftlich zu verständigen. Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Versammlung gilt § 16 Abs. 5 Satz 2 und 3 entsprechend. (3) Die Wehrführer, deren Stellvertreter und der Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren werden einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig, so ist der Wahlgang zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen ein, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. Das Recht auf Briefwahl bleibt unberührt. (4) Die Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung für die Feuerwehrausschüsse werden einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Wahl der übrigen zu wählenden Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie sonstige Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (5) Gewählt wird schriftlich und geheim. Bei den Einzelwahlen (Absatz 3 Satz 1) kann, wenn nur ein Bewerber zur Wahl steht und die Wahlberechtigten mehrheitlich zustimmen, durch Handzeichen gewählt werden. (6) Vorschläge für die Wahl des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind bis spätestens am 14. Tag vor dem Wahltermin im Amt für Brandschutz einzureichen. (7) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift über die Wahl des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Wehrführer und der stellvertretenden Wehrführer ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Oberbürgermeister zu übergeben.“ 11. Der bisherige § 20 „In-Kraft-Treten“ wird § 21. 12. § 20 erhält folgende neue Fassung: „§ 20 Übergangsbestimmungen Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 1. Änderungssatzung gewählte Stadtbrandinspektor behält seine Rechtsstellung und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten bis zur Neuwahl des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren inne. Die Amtszeit des stellvertretenden Stadtbrandinspektors endet spätestens mit Beendigung des Amtes des Stadtbrandinspektors. Im Übrigen gilt Satz 1 entsprechend.“ §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gotha, den 11.02.2016 gez. Kreuch Oberbürgermeister (Siegel) Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 11 Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 3. 4. 5. Die vorstehende Satzung - Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr – Feuerwehrsatzung – sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kreuch Oberbürgermeister Beschluss- und Anzeigevermerk 1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 20.01.2016 mit BeschlussNr. 222/15 die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung – beschlossen. 2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 29.01.2016, das am 01.02.2016 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung – Die Satzung der Stadt Gotha über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren vom 29.05.2012, veröffentlicht am 28.06.2012 im Rathauskurier Nr. 06/12, wird wie folgt geändert: §1 Änderung der Satzung 1. Die Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung: „Inhaltsübersicht § 1 Geltungsbereich § 2 Grundsatz § 3 Form und Zahlung der Aufwandsentschädigung § 4 Ruhende Aufwandsentschädigung § 5 Höhe der Aufwandsentschädigung § 6 Förderung des Ehrenamtes § 7 Übergangsbestimmungen § 8 In-Kraft-Treten“ 2. Der § 1 der Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung wird geändert und erhält folgende Fassung: „§ 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Aufwandsentschädigung 1. der ehrenamtlichen Wehrführer sowie ihren ständigen Vertretern, 2. der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (§ 14 Abs. 4 ThürBKG), wozu zurzeit die ehrenamtlichen Jugendfeuerwehrwarte der Stadt Gotha gehören, 6. 7. 3. der aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren, welche auf der Grundlage der Feuerwehrsatzung der Stadt Gotha in ihrer jeweils gültigen Fassung verpflichtet, gewählt, bestätigt und berufen wurden.“ In § 2 wird Abs. 3 geändert und erhält folgende Fassung: „(3) In Anerkennung für das Ehrenamt erhalten die aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren einen Betrag laut § 6 dieser Satzung.“ In § 5 wird der Abs. 2 gestrichen und aus Abs. 3 wird Abs. 2. In § 6 wird geändert: – § 6 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) In Anerkennung für das Ehrenamt in der Feuerwehr erhalten alle aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren, welche an mindestens 80% der geforderten jährlichen Fortbildung nach FwDV 2, bezogen auf das vorangegangene Jahr, teilgenommen haben, eine Aufwandsentschädigung je angefangene halbe Einsatzstunde (von der Alarmierung, bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft). Die Aufwandentschädigung steht nicht in Zusammenhang mit Verdienstausfall und/oder Zeitverlust, sondern wird für den entstehenden Aufwand im Einsatzdienst gewährt (z.B. Fahrten zum und vom Gerätehaus, Reinigung von Dienstbekleidung, Energiekosten zur Erhaltung der Alarmierungstechnik, etc.). Dieser Betrag wird, sowohl für die Feuerwehrangehörigen, die am Einsatz teilgenommen haben, als auch für die Feuerwehrangehörigen, die im Gerätehaus, bzw. in der Feuerwache in angeordneter Bereitschaft verblieben sind, gezahlt.“ – Aus § 6 Abs. 2 wird Abs. 3, aus Abs. 3 wird Abs. 4 und aus Abs. 4 wird Abs. 5. – An Stelle des bisherigen § 6 Abs. 2 wird folgender Abs. 2 neu eingefügt der nunmehr wie folgt lautet: „(2) Der Gesamtbetrag für alle geleisteten Einsatzzeiten wird jährlich auf 10.000 € festgesetzt. Je nach Höhe des jährlichen Einsatzaufkommens wird die Aufwandsentschädigung jedem Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren prozentual in Abhängigkeit seiner geleisteten jährlichen Gesamteinsatzzeit ausgezahlt.“ Aus dem bisherigen „§ 7 In-Kraft-Treten“ wird § 8. An Stelle des bisherigen § 7 wird folgende Vorschrift eingefügt: „§ 7 Übergangsbestimmungen Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 1. Änderungssatzung gewählte „Stadtbrandinspektor“ erhält bis zur Beendigung seines Amtes, längstens bis zum Ablauf der Wahlzeit, als monatliche pauschale Aufwandsentschädigung einen Grundbetrag in Höhe von 30,00 € sowie einen Zuschlag für jede im Zuständigkeitsbereich aufgestellte örtliche Feuerwehreinheit von 3,00 € / Monat. Der „stellvertretende Stadtbrandinspektor“ erhält eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 €. Im Übrigen gilt Satz 1 entsprechend.“ §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gotha, den 11.02.2016 gez. Kreuch Oberbürgermeister (Siegel) Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 Amtlicher Teil Die vorstehende Satzung - Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha -Feuerwehraufwandsentschädigungssatzungsowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Stadt Gotha – Stadt mit Zukunft – sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen Sachbearbeiter/in Mahnwesen/ zentrale Adressverwaltung Kreuch Oberbürgermeister befristet nach § 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Anmeldung der Schüler der jetzigen 4. Klassen der Staatlichen Grundschulen an den Staatlichen Regelschulen der Stadt Gotha für das Schuljahr 2016/2017 Im Zeitraum vom 14. März bis 18. März 2016 können die Eltern der Schüler der jetzigen 4. Klassen ihre Kinder an den Staatlichen Regelschulen in Gotha anmelden. Die Anmeldung kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr erfolgen. Eine telefonische Anmeldung ist auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschreibungen/Stellenausschreibung). Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 11.03.2016 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten. gez. Kreuch Oberbürgermeister Staatliche Regelschulen der Stadt Gotha: SRS „Andreas Reyher“ Mozartstraße 17, 99867 Gotha, Tel. 03621/852361 SRS „Conrad Ekhof“ Eschleber Straße 39, 99867 Gotha, Tel. 03621/758524 SRS „Oststadt Gotha“ Bufleber Straße 13, 99867 Gotha, Tel. 03621/219111 Zeit, das Richtige zu tun! Bundesfreiwilligendienst in der Stadtverwaltung Gotha Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zurzeit zwischen sechs und 12 Monaten in gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren. Das Team der Stadtverwaltung Gotha sucht Verstärkung im Stadtplanungsamt, Bereich Lokale Agenda. Haben Sie eine abgeschlossene Schulausbildung, das 16. Lebensjahr beendet sowie bei Dienstbeginn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet , dann bewerben Sie sich bei uns mit den üblichen Bewerbungsunterlagen. Wir bieten ein interessantes Tätigkeitsfeld im Umweltbereich und ein monatliches Taschengeld in Höhe von 372,00 €. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Einstellungsbeginn voraussichtlich ab 01.06.2016. Haben Sie Interesse an einem Bundesfreiwilligendienst, möchte ich Sie bitten, sich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen. (03621/222-201) Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bewerbungskosten von der Stadtverwaltung Gotha nicht übernommen werden können und dass nur Bewerbungsunterlagen zurück gesendet werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet. gez. Kreuch Oberbürgermeister Die Stadt Gotha – Stadt mit Zukunft – sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen SB Haushalt/Fördermittel (m/w) Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/ Stellenausschreibung). Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 10.03.2016 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten. gez. Kreuch Oberbürgermeister Die Stadt Gotha – Stadt mit Zukunft – sucht zum frühestmöglichen Termin eine/n Gärtner/in – Bereich Herzoglicher Park/Orangerie befristet nach § 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zunächst bis zum 16. September 2016 mit voraussichtlicher Verlängerung um ca. 1 Jahr für die anschließende Elternzeit. Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/ Stellenausschreibung). Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 10.03.2016 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten. gez. Kreuch Oberbürgermeister Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 13 Bauarbeiten zum Neubau der Buswendeschleife in der Friedrich-Ebert-Straße 1895 entstand durch seine Initiative der „Gothaer Verein zur Wohnungshilfe“, dem er bis 1914 vorstand. Nach seiner Pensionierung war er noch fast 12 Jahre Mitglied zahlreicher Gothaer und deutscher Vereine, hielt Vorträge und schrieb Aufsätze. Ehrenbürger Gothas wurde er anlässlich seines 80. Geburtstages am 22. August 1911. Die ehemalige Grabenstraße im westlichen Stadtbereich Gothas wurde 1911 ihm zu Ehren in Emminghausstraße umbenannt. Am 8. Februar 1916 starb er in Gotha. Zeichnung: N. Schmidt 50. Todestag des Gothaer Ehrenbürgers Prof. Dr. Dr. h.c. Hermann Haack Am 22. Februar 2016 jährte sich der Todestag des Kartografen und Gothaer Ehrenbürgers Prof. Dr. Dr. h.c. Hermann Haack zum fünfzigsten Mal. Er wurde auf dem Gothaer Hauptfriedhof beigesetzt, wo sich das Familiengrab auch heute noch befindet. Die Stadt Gotha gedachte ihrem Ehrenbürger am Todestag mit einer Kranzniederlegung. Der 1872 in Friedrichswerth bei Gotha geborene Hermann Haack studierte nach dem Abitur am Gothaer Ernestinum mit Unterstützung von Bernhard Perthes in Halle Geografie und Kartografie. Nach einem Wechsel zur Universität Göttingen beendete er 1896 das Studium erfolgreich mit der Dissertation „Über die mittlere Höhe von Südamerika“. Im Jahre 1897 wurde Hermann Haack in der Geografischen Anstalt Justus Perthes in Gotha angestellt. Hier war er ab 1898 verantwortlich für die Entwicklung der Schulwandkarten und war beteiligt an der vollstän- digen Überarbeitung von „Stieler’s Hand-Atlas“. Im Jahre 1903 gründete Hermann Haack die Zeitschrift „Der geografische Anzeiger“, 1912 dann den Verband Deutscher Schulgeografen. Nachdem sich Haack 1944 aus der beruflichen Tätigkeit zurückgezogen hatte, wurde er nach Kriegsende durch die sowjetische Besatzungsmacht in die Geografische Anstalt zurückgeholt. Nach der entschädigungslosen Enteignung im Januar 1953 wurde der inzwischen volkseigene Gothaer Justus Perthes Verlag im Oktober 1955 in VEB Hermann Haack Geographisch-Kartografische Anstalt Gotha umbenannt. Dem Namensgeber selbst war zwei Jahre zuvor die Ehrenbürgerschaft der Stadt Gotha, die Ehrenbürgerschaft seines Geburtsortes und der Nationalpreis der DDR zugeeignet worden. Im Verlag arbeitete er bis zu seinem Tod im Jahre 1966. In der Emminghausstraße 18 weißt heute eine Gedenktafel auf das einstige Wohnhaus des Ehrenbürgers hin. In Gotha-West gibt es seit 1996 die Hermann-Haack-Straße und in seinem Geburtsort Friedrichswerth ein Gedenkzimmer. GOTHA Foto: C.A. Hellhake Fremde Temperamente Feurig beginnt der März mit der Thüringen Philharmonie Gotha und ihrem Konzert „Fantastisches Spanien“ am 3. März 2016 im Kulturhaus Gotha. Gemeinsam mit vier Gitarrenexperten – dem Amadeus Guitar Duo und dem Gitarrenduo Gruber & Maklar – spielt das Orchester eine Komposition des Spaniers Joaquín Rodrigo, deren melodische und rhythmische Anklänge einen vor Lebensfreude und Leidenschaft sprühenden Ort auf der iberischen Halbinsel heraufbeschwören. Von der inspirierenden Wirkung der spanischen Folklore geben an diesem Konzertabend auch die Werke des Russen Michail Glinka und des Franzosen Georges Bizet einen mitreißenden Eindruck. Russische Romantik und französisches Farbenspiel stehen beim Konzert A7 der Thüringen Philharmonie Gotha am 17. März 2016 in der Stadthalle Gotha auf dem Programm. Mit dem Cellokonzert von Camille Saint-Saëns und der Sinfonie in dMoll von César Frank erklingen wunderbare Werke berühmter französischer Komponisten, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts neue musikalische Maßstäbe setzten und als Vorreiter des französischen Impressionismus gelten. Als Solistin am Violoncello ist an diesem Abend Judith Ermert zu erleben. Als Auftakt spielt die Thüringen Philharmonie Gotha zuvor Peter Tschaikowskys schwermütig-schwelgerische Ouvertüre zum Shakespeare Drama „Romeo und Julia“. Die Konzerte beginnen jeweils um 20 Uhr. Karten für die Thüringen Philharmonie Gotha gibt es in der Tourist-Information in Gotha, Tel. 03621/50 78 57 12, online unter www.proticket.de sowie an der Abendkasse. Weitere Informationen: www.thphil.de Foto: Thomas Vanhaute 100. Todestag des Gothaer Ehrenbürgers Prof. Dr. Arwed Emminghaus Am 8. Februar 2016 jährte sich der Todestag des Gothaer Ehrenbürgers Prof. Dr. Arwed Karl Bernhard Emminghaus zum 100. Mal. Die Stadt Gotha gedachte dem namhaften Wirtschaftsund Versicherungswissenschaftler mit einer Kranzniederlegung. Karl Bernhard Emminghaus wurde am 22. August 1831 in Niederroßla geboren. Er wirkte dreißig Jahre lang (1873 – 1903) erfolgreich als Generaldirektor der Lebensversicherungsbank. Im Jahr 1874 gründete Emminghaus die „Erste Gothaer Häuserbaugesellschaft e.G.“ und die „Gothaer Gesellschaft für Volksbildung“, die 1875 zur „Gemeinnützigen Gesellschaft“ erweitert wurde und führte dort bis 1908 den Vorsitz. THÜRINGEN PHILHARMONIE Durch die Stadtwerke Gotha werden Erdkabel verlegt und die vorhandenen Oberleitungen zurück gebaut. Von der Deutschen Telekom werden vorhandenen Glasfaserleitungen umverlegt. Während der Bauarbeiten ist der Baubereich zwischen der Beethovenstraße bis zur Haus Nr. 42 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. Entsprechende Umleitungen werden ausgeschildert. Aus westlicher Richtung erfolgt die Zufahrt von der Krusewitzstraße aus über die „Hochzeitsallee“. Weitere Informationen werden aktuell veröffentlicht. Zeichnung: N. Schmidt Ab voraussichtlich 04.04.2016 beginnen die Bauarbeiten zum Neubau der Buswendeschleife in der Friedrich-Ebert-Straße. Die Baumaßnahme wird bis voraussichtlich Ende September diesen Jahres andauern. Neben dem Neubau der Buswendeschleife erfolgt der Ausbau der Friedrich-Ebert-Straße zwischen der Beethovenstraße bis zur Haus Nr. 42 sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Im Vorfeld der Straßenbauarbeiten wird durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in diesem Abschnitt eine neue Trinkwasserleitung verlegt. Seite 14 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 Nichtamtlicher Teil Dr. Sigrid Damm liest in der Gothaer Stadtbibliothek aus „Sommerregen der Liebe“ Zeichnung: N. Schmidt Am 13. März 2016, um 11.00 Uhr liest die Gothaer Ehrenbürgerin Dr. Sigrid Damm in der Stadtbibliothek Heinrich Heine (Winterpalais, Hanns-Cibulka-Saal, Eingang Philosophenweg) aus ihrem neuen Buch „Sommerregen der Liebe“, das sich dem engen Kontakt von Johann Wolfgang von Goethe zu Freiherrin Charlotte von Stein widmet. Mit diesem neuen Werk betrachtet sie die besondere Beziehung der beiden anhand von über eintausend Briefen. Entstanden ist ein einzigartiges, umfassendes Porträt des jungen Goethe im Alter zwischen sechsundzwanzig und sechsunddreißig. Dabei werden die Hintergründe dieser ungewöhnlichen Liebe zu der sieben Jahre älteren Frau ausgeleuchtet. Dr. Sigrid Damm erzählt von ihren hochfliegenden Illusionen, der zauberhaften Intimität, von Alltagsnähe, Heiterkeit, ihren Span- nungen, Beglückungen und den Ursachen des letztlich tragischen Scheiterns. Die Autorin hat sich mit ihren akribischen Recherchen, u. a. in der Forschungsbibliothek Gotha, international einen besonderen Ruf erarbeitet. Ihre im Suhrkamp Insel Verlag erschienen Bücher wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt. Eine kleine Ausstellung in der Stadtbibliothek Heinrich Heine zeigt Buchtitel in polnischer, spanischer, französischer, italienischer und japanischer Sprache. Eintritt: 9 Euro (Eintrittskarten ab sofort in der Stadtbibliothek erhältlich) Ausschreibungsbilanz der Zentralen Vergabestelle der Stadt Gotha 2015 Die Zentrale Vergabestelle der Stadtverwaltung Gotha ist für die Vergabe von Aufträgen auf der Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ab 2.500,00 €, für die Vergabe von Bauleistungen auf der Grundlage der Vergabeordnung für Bauleistung (VOB) ab 5.000,00 € und für die Vergabe von Aufträgen auf der Grundlage der Vergabeordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) ab 15.000,00 € zuständig. Im Jahr 2015 wurden durch die Vergabestelle 69 Vergabeverfah- ren für die Stadtverwaltung, sowie für die Stiftung Schloss Friedenstein den Wasser- und Abwasser-Zweckverband sowie für den Verein art der Stadt e.V. durchgeführt. Davon waren 1 offenes Verfahren – 26 öffentliche Ausschreibungen, 28 beschränkte Ausschreibungen, 14 freihändige Vergaben. 7 Vergaben mussten aufgehoben werden, dabei handelte es sich um 3 öffentliche Ausschreibungen, 2 beschränkte Ausschreibungen, 2 freihändige Vergaben. Insgesamt wurden durch die Stadtverwaltung Aufträge in Höhe von 3.966.280,44 € vergeben. Es gab Nachträge in Höhe von insgesamt 75.023,36 €. Die Aufträge haben insgesamt ein Volumen von 4.041.303,80 € und verteilen sich wie folgt: Stadt Gotha: 17 Aufträge 522.840,05 € Landkreis Gotha: 8 Aufträge 187.446,56 € Land Thüringen: 24 Aufträge 3.146.785,83 € bundesweit: 6 Aufträge 184.231,36 €. Statistik des Gothaer Standesamtes 2015 Das Standesamt der Stadtverwaltung Gotha beurkundet Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Geburten und Sterbefälle. Insgesamt wurden durch die Gothaer Standesbeamtinnen im vergangenen Jahr 1944 Beurkundungen vorgenommen. Im Jahr 2015 sind im Gothaer Standesamt insgesamt 877 Geburten registriert worden (66 mehr als 2014), davon sind 393 Babys echte Gothaer (+40). Der positive Trend setzt sich damit fort. In den Jahren 2006 und 2007 hatte das Standesamt Gotha jeweils noch etwas weniger als dreihundert Geburten beurkundet. Seit 2008 liegt die Jahressumme deutlich höher und zeigt steigende Tendenz. In Gotha wurden insgesamt 777 Sterbefälle registriert (+50). Die Zahl der Eheschließungen im Standesamtsbezirk Gotha ist im Jahr 2015 wieder gestiegen. Es wurden 289 Brautpaare getraut (+27), von denen 168 in Gotha leben und eine Eheschließung wurde nachbeurkundet. Außerdem wurden 10 (+9) eingetragene Lebenspartnerschaften begründet, wovon 9 Paare in Gotha leben. Felix und Sophie sind die in Gotha meistgewählten Vornamen Im Jahr 2015 erblickten in Gotha 874 Kinder das Licht der Welt, 3 Kinder wurden nachbeurkundet. Bei der Auswahl der Vornamen nahm diesmal nicht „Paul“ die Spitzenposition bei den Jungennamen ein, sondern wurde von „Felix“ abgelöst. Bei den Mädchen war „Sophie“ wieder auf dem 1. Platz, der Name Sophie wurde 15x vergeben. An zweiter Stelle rangierte Marie (14x) vor Emilia (12x). Bei den Jungennamen wurde der Name Felix 14x gewählt. Den zweiten Rang teilen sich Finn, Leon und Paul (je 11x) auf den 3. Rang folgt Liam (9x). Von allen im Jahr 2015 in Gotha beurkundeten Kindern erhielten 581 einen Vornamen, 272 erhielten zwei und 17 Kinder drei Vornamen. Die letzte Geburt des Jahres 2015 gab es am 31. Dezember um 13.02 Uhr. Das erste Kind des Jahres 2016 wurde am 1. Januar um 11.36 Uhr in Gotha geboren. Kundenbetreuung im BÜRGERBÜRO 2015 Im Jahr 2015 sprachen im BÜRGERBÜRO insgesamt rund 28.000 Personen vor. Damit hat rein rechnerisch jeder zweite Einwohner mindestens einmal die Serviceleistungen des BÜRGERBÜRO’s der Stadtverwaltung Gotha in Anspruch genommen. Die durchschnittliche Wartezeit betrug für die Bürgerinnen und Bürger mit 17,8 Minuten weniger als 20 Minuten über das gesamte Jahr gesehen. Die acht Mitarbeiter führten insgesamt rund 95.000 Dienstleistungen und sonstige Amtshandlungen aus, bei einer gegenwärtigen Öffnungszeit von 42 Stunden in der Woche. Von den rund 28.000 Personen haben sich 9.707 Personen an- um- oder abgemeldet. Das waren mit ca. 1.600 Personen über 19 % mehr als im Jahr 2014. So wurden u. a. 112 Fischereischeine ausgestellt und 639 Bewohnerparkausweise für das Stadtzentrum ausgehändigt. Die Zahl der erteilten Melderegisterauskünfte bezifferte sich auf rund 71.200. Das sind ca. 6000 Auskünfte pro Monat. Vom Fundbüro wurden 277 Fundanzeigen aufgenommen, 98 Fundsachen konnten an die Berechtigten herausgegeben werden. Es wurde eine Versteigerung von Fundsachen durch- geführt und dabei ein Erlös von 1.405,50 Euro erzielt. Mit der Einführung der E-Akte im Oktober 2015 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung E-Government getan und gleichzeitig ein Beitrag zur Reduzierung des Papierverbrauchs geleistet. In der Wohngeldbehörde wurden im Jahr 2015 insgesamt 1.041 Anträge auf Wohngeld bearbeitet und 1.272 Bescheide erlassen. Damit konnten über das Jahr rund 500 Gothaer Haushalte monatlich von ihren Wohnkosten entlastet werden. Zur Auszahlung gelangte dabei eine Gesamtsumme von rund 462.000 Euro. Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 15 Bekanntmachung Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gotha Die Jagdgenossenschaft Gotha lädt alle Eigentümer von Grundstücksflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Gemarkungen Gotha und Sundhausen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§§ 8, 9 Bundesjagdgesetz), zur Jahreshauptversammlung für das Jagdjahr 2016/2017 der Jagdgenossen ein. Die Versammlung der Jagdgenossen findet am 31.03.2015, um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Thüringer Waldblick“, Boxberg 86, 99894 Leinatal / bei Gotha statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Jagdvorstandes 3. Bericht des Kassenführers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Beschluss über die Verwendung Reinertrag, Jagdnutzung 6. Beschluss über die Bekanntgabe des Verteilungsplanes 7. Beschluss über den Haushaltsplan 8. Beschluss über Berufung eines neuen Kassenprüfers 9. Beschluss über Bereitstellung von Mitteln zur Instandhaltung öffentlich zugänglicher Einrichtungen 10. Sonstiges Hinweis Zur Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte haben die Teilnehmer an der Versammlung der Jagdgenossenschaft ihr Eigentum an Grundflächen durch Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften, etc. nachzuweisen. Personen, die den Eigentümer in der Versammlung vertreten, haben ihre Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Miteigentümer oder Gesamteigentümer haben zusammen nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Ralph Voß Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Gotha Jahresstatistik Allgemeines Ordnungsrecht 2015 Im letzten Jahr lag im Bereich Ordnungsbehördliche Aufgaben der Schwerpunkt in der Bearbeitung von Abfallablagerungen auf städtischen Flächen, Gehwegreinigung, öffentlichen Vergnügungen und Ausnahmegenehmigungen für Lagerfeuer sowie ordnungsrechtlich anzuordnende Bestattungen. Erfreulicherweise gab es 2015 einen deutlichen Rückgang von unterlassener Gehwegreinigung. Hier wurden 27 % weniger Verstöße festgestellt. In 101 Fälle mussten die Anlieger schriftlich zur Beseitigung von übermäßiger Verschmutzung aufgefordert werden, auch hier ein Rückgang im letzten Jahr um 47 % gegenüber 2014. Größere Veränderungen waren bei der Bearbeitung von Abfallablagerungen auf Privatgrundstücken, Gebäudesicherungen, Grünwuchs im Gehweg-/Straßenbereich, Munitionsberäumungen und sonstigen Verstößen nicht festzustellen. Hier gibt es nur geringfügige Veränderungen zum Vorjahr. Als fast schon dauerhaft ist das Problem durch abgelagerte bzw. vorzeitig zur Abfuhr bereit gestellte Gelbe Säcke zu bezeichnen. Hier wurden oft auch gefährliche Situationen für den öffentlichen Straßenverkehr festgestellt. Dennoch war aber durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und intensiver Problemdiskussion mit den Eigentümern auch hier ein Rückgang der Beschwerden zu verzeichnen. Weitere Themen, welche vor allem die Hundebesitzer der Stadt Gotha interessiert haben, sind die Einführung der Kontrollen mittels des neu angeschafften Transponderlesegerätes, um die ordnungsgemäße Ausstattung der Hunde mittels Microchip zu überprüfen. Eine größere Problematik stellte das Thema der gefährlichen Hunde dar, welche umfänglich ein hohes Maß an Verwaltungshandeln forderte. Durch die Stadtverwaltung wurde 2015 mehrmals bei der zuständigen Landesbehörde auf die teilweise nicht realisierbare Durchsetzung des ThürTierGefG hingewiesen. Die Städte sind für die Unterbringung von Fundtieren verantwortlich, sie müssen bis zu sechs Monate dafür aufkommen. 2015 wurde wieder ein Vertrag mit dem Tierschutzverein Stadt Landkreis Gotha e.V. abgeschlossen, um die Fundtiere für die Stadt Gotha entgegenzunehmen und artgerecht unterzubringen, zu ernähren und zu pflegen. Der Anteil an Fundtieren, welche in das Tierheim verbracht werden mussten, ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich geblieben. So befanden sich zum Jahresende 85 Fundtiere (2014 waren es 87) im Bestand des vom Tierschutzvereins betriebenen Tierheim. Insgesamt waren es 439 Fälle von Fundtieren im vergangenen Jahr. 65 Eigentümer konnten ihre entlaufenen Lieblinge wieder in Empfang nehmen und 66 Tiere wurden durch das Tierheim weitervermittelt. Mit Unterstützung des Tierschutzvereines konnten 72 sogenannte Stadtkatzen sterilisiert bzw. kastriert werden, das sind 16 mehr als 2014. Die zunehmende Tendenz der Sterbefälle ohne Angehörige aus dem Jahr 2014 setzte sich auch im Jahr 2015 fort. Im vergangenen Jahr wurden 20 Sterbefälle, wobei 16 Anordnungen zur Bestattung erstellt wurden, bearbeitet. 2015 waren es bereits 38 Sterbefälle mit 23 Anordnungen. Hier ist oft weitreichende und zeitaufwendige Recherche nach Bestattungspflichtigen notwendig. Statistik der Bußgeldstelle 2015 Die Mitarbeiterinnen in der Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Gotha mussten im vergangenen Jahr 15.970 Parkverstöße sowie 40.709 Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgen. Dazu kamen noch 480 Ordnungswidrigkeiten aus dem allgemeinen Ordnungsrecht. Die häufigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen waren im Bereich der Ohrdrufer Straße zu verzeichnen. Mit dem mobilen Messgerät haben die Vollzugsdienstkräfte insgesamt 853 Stunden gemessen. Hierbei waren bei einem Durchlauf von 171.951 Fahrzeugen 3,2 % zu schnell unterwegs. Allein hier mussten 4.674 Verwarnungen mit Verwarngeld ausgesprochen sowie 835 Bußgeldbescheide erlassen werden. Dabei lag der Schwerpunkt der mobilen Messungen in verkehrsberuhigten Zonen, in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten. Es wurden insgesamt 4.921 Bußgeldbescheide erlassen und 5.532 Verwarngeld-Angebote versendet. Den Führerschein mussten 121 Fahrzeugführer in der Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Gotha hinterlegen. Im Jahr 2014 waren es 52 mehr. In 8 Fällen erfolgte eine Beschlagnahmeanordnung an die Polizei sowie in einem Fall die Ausschreibung zur Fahndung. Mit 107 km/h war ein AUDI aus dem Wartburgkreis der Schnellste, gemessen vor dem Übergang An den Hundert Äckern in den Stadtteil Gotha West. Der Fahrer musste daraufhin seinen Führerschein für zwei Monate in der Bußgeldstelle abgeben. In 76 Fällen der Geschwindigkeitsverstöße wurden diese Verfahren über die Staatsanwaltschaft ans Amtsgericht Gotha abgegeben. Im ruhenden Verkehr erfolgten 13.944 schriftliche Verwarnungen mit Verwarngeld, davon mussten 2.332 Fälle im Rahmen eines Bußgeldverfahrens abgeschlossen und 99 Kostenbescheide an Firmen versendet werden. Statistik der Graffitibeauftragten 2015 Im Frühjahr erhielt die Graffiti-Beauftragte der Stadt Verstärkung durch eine weitere Vollzugsdienstkraft. Sie ermittelten in 433 Fällen, das waren 344 Fälle mehr als im Vorjahr. Dies ist ein Zeichen dafür, dass es eine neue Graffiti-Generation gibt. Der Schwerpunkt der Feststellungen lag in den Monaten Juni bis September. Wurden 2014 noch sechs Reinigungsaufträge im Namen der Stadtverwaltung ausgelöst, waren es 2015 bereits 18 Aufträge. Der nachhaltigste entstand im April, als nach den Osterfeiertagen eine besonders ärgerliche und dreiste Tat festgestellt wurde. An der mit hohem Aufwand gerade restaurierten ehemaligen Friedhofsmauer in der Eisenacher Straße, prangte ein überdimensionales Graffiti. Die Kosten der Entfernung betrugen über 3.000 Euro. Bis dato konnte noch kein Täter ermittelt werden. Seite 16 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 • Freundeskreis Leinakanal e.V. Horst-Dieter Ritz, Oststr. 22, 40 59 15, [email protected] Freitag, 11.03., 14.00 Uhr Frauentagsfeier • Volkssolidarität Kreisverband Gotha e.V. Klosterstraße 5 – 7, 74 53 86, [email protected] Klub „Galletti“, Gotha, Jüdenstraße 44 Di, 01.03., 9.00 Yoga mit Ursula, 18.00 „Das Prominentengespräch“ mit Michael Brychcy; Mi, 02.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhardt, 9.00 Englisch für alle Welcome to the „Galletti“, 14.00 Treffen der Postsenioren; Do, 03.03., 14.00 Kaffeenachmittag; Fr, 04.03., 9.30 LineDance-Kurs mit Marlene, 13.00 bis 18.00 Beratung besonders für blinde und sehbehinderte Bürger, 14.00 Gruppenzusammenkunft für Blinde, Sehbehinderte und Senioren; Sa, 05.03., 14.00 Tanz mit Daniel Gläser; So, 06.03., 9.00 bis 12.00 Tauschveranstaltung des Briefmarken-Sammler-Vereins Gotha 1890 e. V.; Mo, 07.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch für alle – Welcome to the „Galletti“, 14.00 Kaffeenachmittag mit Handarbeiten und Kartenspielen; Di, 08.03., 9.00 Yoga mit Ursula, 14.00 Frauentagsfeier Gewerkschaftsbund und Verdi; Mi, 09.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch für alle – Welcome to the „Galletti“, 14.30 Treffen der SHG Tinnitus; Do, 10.03., 10.00 Frauentagsfeier Sportgruppe Goldbach; Fr, 11.03., 9.30 Line-Dance-Kurs mit Marlene, 14.00 Zusammenkunft des „Freundeskreis Leinakanal e. V.“; Sa, 12.03., 14.00 Philatelisten-Skatturnier; Mo, 14.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch für alle – Welcome to the „Galletti“, 14.00 Kaffeenachmittag mit Handarbeiten und Kartenspiel, 18.00 Versammlung des Briefmarken-Sammler-Vereins Gotha 1890 e. V. mit Knätschabend; Di, 15.03., 9.00 Yoga mit Ursula, 9.30 Kinder-Senioren-Akademie und Singgemeinschaft im Fröbelkindergarten, 14.00 SHG Chronischer Schmerz, 18.00 „175 Jahre ARNOLDI“ Vortrag mit Dr. Wolfgang Kümpfel; Mi, 16.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch für alle – Welcome to the „Galletti“, 14.00 Treffen „Geschiedene Frauen“ traditionell, 16.00 geschlossene Veranstaltung; Do, 17.03., 14.00 Europareisen mit Gerd Günther – „Auf der Elbe nach Hamburg“; Fr, 18.03., 9.30 Line-Dance-Kurs mit Marlene, 14.00 BdV-Frühlingsfest; Sa, 19.03., 9.30 Treffen der Ortschronisten und Heimatpfleger; Mo, 21.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch für alle, 14.00 Kaffeenachmittag mit Handarbeiten und Kartenspiel; Di, 22.03., 9.30 Yoga mit Ursula, 14.00 „Die Kraft deiner Gedanken“ Buchlesung mit Musik von und mit Johanna Schalitz und der Musikerin Heike Venter; Mi, 23.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch für alle – Welcome to the „Galletti“, 16.00 geschlossene Veranstaltung; Do, 24.03., 14.00 Landrat Konrad Gießmann zum Jahrestreff im Galletti – Was brachte uns 2015 im Kreis? 14.00 Treffen der Gehörlosen; Di, 29.03., 9.30 Yoga mit Ursula; Mi, 30.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch für alle, 14.00 Treffen des „Seniorenverband Gotha e. V.“ Ehrenbrief des Oberbürgermeisters für den Georgenthaler Roland Scharff Anlässlich des bevorstehenden 75. Geburtstages des Diplom-Pädagogen und Historikers Roland Scharff aus Georgenthal, würdigte Gothas Oberbürgermeister Knut Kreuch dessen Wirken für das Gothaer Land und die Residenzstadt Gotha mit der Übergabe eines Ehrenbriefes des Oberbürgermeisters. In diesem schreibt Oberbürgermeister Kreuch: „Herr Roland Scharff hat sich um die Heimatgeschichte, die Forschung zur Ur- und Frühgeschichte sowie um die Rehabilitierung von Menschen im deutschen Widerstand bleibende Verdienste um das Gothaer Land und die Residenzstadt Gotha erworben“. Seine am 21. November 1962 begonnenen Forschungen zur Klosterruine Georgenthal und zum Kandelaber bei Altenbergen dauern bereits mehr als ein halbes Jahrhundert. In vielfachen Publikationen und Zeitungsveröffentlichungen hat Roland Scharff seine teilweise spektakulären Forschungen vorgestellt und sich nie gescheut, namhafte Wissenschaftler mit seinen eindeutigen Belegen zu konfrontieren. Seine Arbeiten mit jungen Menschen haben ganzen Generationen Bezüge zur Heimatgeschichte verschafft, die ein ganzes Leben halten. Die Übergabe des Nachlasses des ersten Gothaer Bürgermeisters Carl Heß an das Stadtarchiv Gotha hatte für die Stadt Gotha enorme Bedeutung, konnte sie damit doch eine Lücke ihrer Geschichtsforschung und der parlamentarischen Mitbestimmung schließen. Persönlich sagt Oberbürgermeister Kreuch: „Roland Scharff hat seit mehr als einem halben Jahrhundert Menschen geprägt, darunter auch mich, denn als ich 1981 mit meinen Forschungen begann, war er für mich wichtiger Ratgeber und Vorbild, lehrte er uns jungen Menschen doch nie aufzugeben.“ Der Geehrte war Zeit seines Lebens nicht nur Forscher sondern auch von Sammelleidenschaft beflügelt, eine Leidenschaft, die ihm Zugang zu Dingen verschaffte, die bereits auf dem Schrottplatz der Geschichte lagen. Wenn im Jahre 2024 in Thüringen hunderte Gemeinden das Fest der Thüringer Kirchweih, Kirmes oder Kirmse begehen, dann richten alle ihren Blick zum Kandelaber nach Altenbergen, jener „Fackel Thüringens“, einst durch den Herzog August von Sachsen-Gotha-Altenburg gestiftet, die daran erinnert, dass im Jahre 724 durch Winfried Bonifatius der christliche Glaube in die Mitte Europas, nach Thüringen kam. Das wir dies heute wissen, verdanken wir den jüngsten Forschungen von Roland Scharff, denn Wissenschaftler gehen heute davon aus, dass die von ihm erforschten Gebiete Teil einer bis heute unbekannten ottonisch-salischen Königs- und Kaiserpfalz aus dem 10. – 11. Jahrhundert, einschließlich einer Pfalzkapelle sind. Diese Wertschätzung zeugt von hoher Anerkennung der Forschungsarbeit. Doch nicht nur die Ur- und Frühgeschichte fasziniert den Diplom-Pädagogen, er kämpfte auch für die Rehabilitierung und Wertschätzung des Georgenthaler Bürgers Otto Fabian, der den Ort am Ende des II. Weltkrieges kampflos an die Amerikaner übergab und heute durch einen Platz gewürdigt wird. Mit der Übergabe des Ehrenbriefes würdigt Gothas Oberbürgermeister Knut Kreuch die langjährigen Arbeiten von Roland Scharff, dessen Wunsch es ist, gern noch eine Biografie zum Lebenswerk von Carl Heß, dem ersten gewählten Gothaer Bürgermeister, vorzulegen. Themenabend lockte ins Rathaus Oberbürgermeister Knut Kreuch hatte am 27. Januar ins Gothaer Rathaus eingeladen, um 26 Jahre nach dem legendären Besuch Willy Brandts, an den Bundeskanzler und Friedensnobelpreisträger zu erinnern. Dazu hat- Foto: Lutz Ebhardt Vereinsangebote Nichtamtlicher Teil te er sich mit Brigitte Seebacher eine besonders kompetente Gesprächspartnerin eingeladen, denn die Witwe Willy Brandts zeichnete im Gespräch mit Knut Kreuch ein ganz persönliches Bild des großen Sozialdemokraten und beantwortete zahlreiche Fragen des interessierten Publikums. Besonderes Interesse fanden dabei auch ihre Ausführungen über ein gutes menschliches Verhältnis zwischen Willy Brandt und Helmut Kohl. Am 27. Januar 1990 hatte Willy Brandt (1913 – 1992) auf dem Gothaer Hauptmarkt vor mehreren zehntausend Menschen auf einer Kundgebung für die deutsche Wiedervereinigung gesprochen. Seine Rede wurde mit Erinnerungen von Zeitzeugen im vergangenen Jahr in dem Buch „Die gute Zeit, die kommt“ vom Landesbüro der Friedrich-EbertStiftung, mit Unterstützung der Stadtverwaltung Gotha veröffentlicht. Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 17 Die Stadtwerke Gotha GmbH feierte silbernes Jubiläum Was würde man wohl ohne Strom und Wärme tun? Damit man sich diese Frage gar nicht erst stellen muss, versorgen die Gothaer Stadtwerke seit 1991 Privat-, Gewerbe- und Industriekunden der Residenzstadt sowie des Umlandes zuverlässig mit Energie. Spannende Aufgaben gab es in dieser Zeit zu bewältigen: vom politischen und wirtschaftlichen Umbruch nach der Wende, der Umstrukturierung des Energiemarktes im Jahr 2000 bis hin zur Zusammenführung der städtischen Energieversorger im Jahr 2013. In ihrem Jubiläumsjahr blicken die Stadtwerke nun stolz auf ihre 25-jährige Geschichte zurück. Der Grundstein des heutigen Unternehmens wurde am 15.01.1991 gelegt, als sich die Fernwärmestadtwerke Gotha GmbH gründete. Am 01.10.1992 folgte die Stadtwerke Gotha GmbH als eines der ersten selbststän- dig agierenden und ertragreichen Stadtwerke Thüringens. Die beiden Unternehmen etablierten sich als kommunale Energieversorger und nahmen die Erschließung der umliegenden Gemeinden in die Hand. Im Zuge der Liberalisierung des Energiemarktes kam 2007 die Netzbetreibergesellschaft Stadtwerke Gotha Netz GmbH hinzu. 2013 erfolgte schließlich die Fusion von den Stadtwerken mit den Fernwärmestadtwerken. Unter dem Namen Stadtwerke Gotha GmbH agieren seither beide gemeinsam erfolgreich – mit erhöhten Anteilen der Stadt für das Unternehmen. Heute stehen die Stadtwerke für einen modernen Grundversorger, von dessen Angebot 31.000 Strom- und über 9000 Gaskunden profitieren. Was die ferne Zukunft rund um das Thema Energiebedarf noch bringen wird, kann man jetzt natürlich noch nicht sagen. In diesem Jahr dürfen sich die Kunden jedoch bereits auf Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläums freuen. Darüber hinaus wird es wieder viele Veranstaltungen wie die Sportlerehrung, eine Beteiligung an der Thüringenrundfahrt für Frauen sowie Kooperationen mit der Thüringen Philharmonie und dem Stadt-Bad geben, auf die man gespannt sein darf. Statistik der Stadtbibliothek Heinrich Heine 2015 Das Jahr 2015 war für die Gothaer Stadtbibliothek Heinrich Heine wieder ein sehr erfolgreiches Jahr. Durch insgesamt 6.034 Nutzer wurden aus dem Bestand der nunmehr 64.426 Medien 205.261 Entleihungen vorgenommen. Darüber hinaus konnten 2015 insgesamt 1.300 Neuanmeldungen in der Stadtbibliothek registriert werden. Eine besonders erfreuliche Entwicklung fand in der Altersgruppe der Leser bis 12 Jahre statt. Hier schlägt sich die enge Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen nieder. Allein für Kinder und Jugendliche fanden 261 Veranstaltungen für diese Altersgruppe statt (insgesamt 328). Dazu gehörten auch Leseabende und Themenwochen, zu denen Personen des öffentlichen Lebens für Kinder lesen (Ritter, Star Wars, Märchen). Die Stadtbibliothek ist gerade für diese Zielgruppen ein wich- tiger Bildungs- und Freizeitort. Aus diesem Grund gibt es auch immer wieder Ferienprojekte für Kinder, die Kinder-Uni und Projektwochen zu unterschiedlichen Themen. Bei Erwachsenen sind besonders Romane stark nachgefragt, aber auch Themen wie Gesundheit, Erziehung, Natur und Reisen, sowie die Regionalliteratur zu Gotha und Thüringen. Ende des Jahres 2015 wurde die neue Gruppe „Vorlesebücher für Erwachsene“ kreiert, da diese stark nachgefragt wurden. Nach zwei Tagen waren alle Bücher zu diesem Thema komplett ausgeliehen. Die Stadtbibliothek reagiert mit solchen Aktionen auf gesellschaftlich relevante Themen. Immer mehr genutzt werden neben der Ausleihe der Medien W-LAN und die Ausleihe von e-books. Die Stadt Gotha stellt diesen Service kostenlos für angemeldete Benutzer zur Verfügung. Zum ersten Mal gelang es im vergangenen Jahr mit den Neuanmeldungen die 6.000er Marke bei den Bibliotheksnutzern zu knacken. Dies zeigt, dass die sich die umfangreichen Angebote der Stadtbibliothek immer größerer Beliebtheit erfreuen. Einen großen Besucherzuwachs erfuhr die Stadtbibliothek durch den „Tag der offenen Tür“, bei dem sich 50 Leser neu angemeldet hatten. Auch im Jahr 2016 wird es wieder einen „Tag der offenen Tür“ geben und zwar am Sonntag, dem 18. September. Die nächste besondere Veranstaltung für Erwachsene „Lyrik & Jazz & Cocktails“ findet am Samstag, den 5. März 2016 um 20 Uhr im Hanns-Cibulka-Saal statt. Die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2016 ist so gut wie abgeschlossen, die Planungen für 2017 laufen bereits. Stadtbibliothek Gotha erhält wertvolle Kupferbibel Kolorierung der Originalvorlage deutet auf einen Auftraggeber hin, der in den Kreisen des höchsten Adels zu suchen ist – möglicherweise war es der Herzog von Württemberg selbst. Dem Original entspricht die Echtvergoldung von Hand auf dem Titelblatt. Das Team der Stadtbibliothek Heinrich Heine freut sich sehr über diesen wertvollen Neuzugang und wird ihn in einer Vitrine im Obergeschoss ausstellen. Foto: Lutz Ebhardt Silke Wölfel-Hagenbruch möchte der Stadt Gotha etwas Gutes tun und schenkte deshalb der Stadtbibliothek ein Faksimile der wertvollen Kupferbibel Matthäus Merians. Aufgrund der Tatsache, dass sie ihre Heimatstadt Gotha sehr schätzt und mit einem Freundeskreismitglied der Stadtbibliothek befreundet ist, hat sie sich zu diesem Schritt entschlossen. Frau WölfelHagenbruch war 12 Jahre beim BertelsmannVerlag angestellt und hatte zu ihrem zehnjährigen Jubiläum die Kupferbibel von ihrem Arbeitgeber geschenkt bekommen. Die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart, die das Original besitzt, hatte das Werk bei Bertelsmann-Brockhaus-Coron in begrenzter Auflage in Auftrag gegeben. Titel: Die Kupferbibel Matthäus Merians von 1630. Das Neue Testament. Faksimile. Nach dem handkolorierten Exemplar Bb graph. 1630 02-2 der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart Die Kupferbibel gehört zu den schönsten Stücken der etwa 12.000 Exemplare umfassenden Bibelsammlung der Württembergischen Landesbibliothek. Die meisterhafte Beigeordnete Marlies Mikolajczak, Silke Wölfel-Hagenbruch, Bibliotheksleiterin Nicole Strohrmann Seite 18 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 Nichtamtlicher Teil Literatur und Zeitgeschichte für Kinder und Jugendliche im Jahr 2015 Foto: Lutz Ebhardt Gefördert von der der Friede Springer Stiftung Wie bekommt man Jugendkultur, Zeitgeschichte und moderne Medien unter einen Hut? Genau das war und ist der Ansatz des Projektes „Literatur & Zeitgeschichte für Kinder und Jugendliche“, das 2015 zum ersten Mal stattfand und von der Friede Springer Stiftung gefördert wird. In einer Reihe von Veranstaltungsschwerpunkten wurden die großen sozialen und kulturellen Themen unserer Zeit ganz real mit der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen verknüpft. So wird Bildung ein ganz normaler Bestandteil des Jugendalltags Das Ziel des Projektes „Literatur und Zeitgeschichte für Kinder und Jugendliche“ ist es, Kindern und Jugendlichen die moderne Bibliothek als zentralen Bildungsort und als soziokulturelle Begegnungsstätte nahe zu bringen. Deshalb liegt den einzelnen Veranstaltungsmodulen eine Vielzahl an Bildungs- und Kulturthemen zugrunde, die für Kinder und Jugendliche relevant sind und zeitgemäß aufbereitet wurden. Das Projekt wird 2016 fortgeführt. Jugendbibliothekar Im Modul Jugendbibliothekar konnten interessierte Schüler im theoretischen Teil Schritt für Schritt dem „Weg des Buches“ folgen – von der ersten Idee des Autors bis hin zu Druck, Vertrieb und Bewerbung des fertigen Buches. Dazu waren entsprechend Autoren, Verlagshändler, Papierschöpfer und andere Dienstleister eingeladen bzw. wurden an ihrem Arbeitsplatz besucht. Dies fand einen Höhepunkt darin, dass die Schüler beim Einsatz an verschiedenen Arbeitsplätzen in der Stadtbibliothek Gotha probeweise selbst als Junge Bibliothekare tätig werden konnten. So erhielten sie einen vollumfänglichen Einblick in das Berufsbild des Bibliothekars bzw. artverwandter Berufe. Im praktischen Teil war es den Schülern möglich, selbst Bücher auszuwählen und zu lesen. Am Ende der Projektwoche bekamen sie dann die Gelegenheit, die Bücher zu bewerten. Schließlich wurden diese in den Bestand der Stadtbibliothek Gotha aufgenommen und werden seither in einem eigens dafür geschaf- fenen Regal mit der Marke „Empfohlen von Schülern der Oststadtschule“ zum Verleih angeboten. des Kinderbuchbestandes. Das Interesse der Kinder war entsprechend groß, wofür zusätzliche Termine organisiert wurden. Sternschnuppen-Abende Das Ziel der Sternschnuppen-Abende war es, die Schüler auf spielerische Art an die sinnvolle Nutzung einer modernen Bibliothek und ihrer verschiedenen Medien heran zu führen. Erreicht wurde dies durch eine Kombination aus Hausführung, gemeinsamen Spiel-Aktivitäten (z. B. Schatzsuche) und gemeinsamem Lesen. Workshops – Poetry Slam Der Poetry Slam ist derzeit unter Jugendlichen ein beliebtes Format. Er stellt einen wichtigen Schritt bei Lese- und Schreibförderung der Schüler dar. Sie waren nicht nur kreativ am Text gefordert, sondern mussten ihre Fähigkeiten dann auch auf der Bühne vor Publikum unter Beweis stellen. Das Stadtführer-Projekt Für das Stadtführerprojekt wurde in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Stadtführer ein Konzept erarbeitet, nach welchem die teilnehmenden Schüler ganz bestimmte Häuser in Gotha besuchen und ihre Geschichte erfahren konnten. Gleichzeitig bot sich für sie an bestimmten Stellen die Gelegenheit, Rätsel zur Stadtgeschichte zu ergründen und untereinander Informationen auszutauschen. Workshops – Gedichte rappen Gotha verfügt über eine gute Hip-Hop-Szene mit fähigen und offenen jungen Künstlern. Sie setzen sich von vornherein schon mit Texten sehr kritisch auseinander und das Interesse an einer Wechselwirkung zwischen Rappen und der Textarbeit war absehbar. So wurde im September ein Veranstaltungsformat namens „WortRaum“ ins Leben gerufen, welches seither im zweiwöchentlichen Rhythmus jugendliche Textschreiber miteinander ins Gespräch bringt. Neben Rappern sind auch Verfasser von Prosatexten vertreten, auch Publikum ist erwünscht. Ein Austausch mit dem Gothaer Stadtschreiber ist angestrebt. Buchmesse Am 13. März fand auf der Buchmesse Leipzig gleichzeitig die Comic- und Mangaausstellung „Manga-Comic-Convention“ statt. Diese Kombination von Themen machte die Teilnahme für viele Jugendliche interessant, bei denen das Thema Manga sehr beliebt ist. Entsprechend groß war die Teilnehmerzahl von 40 Schülern aus Schulklassen und Jugendklubs. Die Schüler erhielten einen nach Jugendthemen sortierten Auszug aus dem Tagesplan, konnten sich frei auf dem gesamten Messegelände bewegen, verschiedenen interessanten Angeboten beiwohnen und ihre eigenen Erfahrungen mit der Bücherwelt sammeln. Workshops – Musikalische & interaktive Lesungen Im Dezember fand eine musikalische Lesung der Mittelalter-Bardin Klara vom Querenberg in der Kinderbibliothek statt. Das Konzept zu dieser Veranstaltung „Auf der Suche nach dem Weihnachtsstern“ beinhaltete auch das aktive Einbeziehen der jungen Gäste in die Darbietung (gemeinsames Singen). Um die Leseförderung gerade bei Jungen mehr zu befördern, wurde eine interaktive Lesewoche mit dem Thema „Episode 11 – wir erschaffen uns ein neues Universum“ durchgeführt. Die Kinder entwickelten gemeinsam mit den Moderatoren in einer rollenspielartigen Inszenierung eine Fantasiewelt unter Nutzung von Kostümen, Projektoren und Projektbilanz 2015 Das Projekt „Literatur und Zeitgeschichte“ ist im ersten Jahr sehr gut angelaufen. Die Identifikation der Teilnehmenden mit dem Haus und den entsprechenden Angeboten war hoch. Auch das Interesse an Praktika ist seither gestiegen, was auf ein großes Interesse an den Tätigkeiten im und ums Haus schließen lässt. Gerade die Aktivitäten im jugendkulturellen Bereich (zum Beispiel Hip Hop oder Poetry Slam) sorgten dafür, dass nun mehr Jugendliche die Bibliothek auch als einen Ort der Jugendkultur anerkennen und auch zu anderen Angeboten wiederkommen. Sie fühlen sich in ihren Interessen mit den Angeboten des Projektes auf Augenhöhe und es fällt ihnen so leichter, einen Ort der Bildung in der Freizeit zu betreten, als das mit Leistungsdruck möglich gewesen wäre. Besonders wichtig ist dabei auch der persönliche Bezug zum Jugendarbeiter. Auch die Kinder reagierten besonders positiv auf die Verknüpfung von Bildungsaspekten mit spielerischen Komponenten (zum Beispiel die Sternschnuppenabende). Über die Lust am Spiel fanden sie einen leichten Zugang zu einer sachgemäßen Nutzung der Bibliothek auch als Ort des Lernens und Lesens. Erzählcafé in der Stadtbibliothek Gotha Die Stadtbibliothek lädt wieder zum „Erzählcafé“ in den Wintergarten ein. Das „Erzählcafé“ ist ein Ort zur lebendigen Darstellung persönlicher Lebensgeschichte in einer öffentlichen und aufgeschlossenen Atmosphäre, von professioneller Seite vorbereitet und moderiert. Immer geht es um das persönlich Erlebte, die eigene Biographie, die in Geschichten be- schrieben wird. Erfahrungen und Erinnerungen sollen ausgetauscht werden. Das „Erzählcafé“ dient auch dazu, Kontakte und Gespräche untereinander anzuregen und bietet die Möglichkeit eines geselligen Beisammenseins. Moderiert wird die Veranstaltung von Carola Gerloff. Sie ist gelernte Krankenschwester und hat ein Studium zur Medizinpädagogin absol- viert. Bis 2015 war Frau Gerloff an der medizinischen Fachschule in Eisenach als Lehrerin für Kranken- und Altenpflege tätig und ist seit August 2015 im Ruhestand. Termine „Erzählcafe“: Donnerstag, 3. März um 14 Uhr Donnerstag, 17. März um 14 Uhr Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 19 Einwohnerversammlungen in den Ortsteilen Auch im Jahr 2016 setzt Oberbürgermeister Knut Kreuch seine seit 2007 stattfindenden Besuche in den vier Ortsteilen der Stadt Gotha fort. So bleiben die Wege der Bürger in den Ortsteilen kurz, wenn Sorgen und Probleme anzubringen sind oder man sich über die wichtigsten städtischen Angelegenheiten informieren möchte. Folgende Termine sind 2016, jeweils 18.00 Uhr geplant: 23.03. Boil- „Kleine Geschichte der Stadt Gotha“ städt, Gaststätte „Zum Wiesengrund“; 14.04. Sundhausen, Verwaltungsaußenstelle/ Turnhalle Grundschule, Am Anger; 19.05. Uelleben, Dorfgemeinschaftshaus. Alle Anfragen können vorab jederzeit an folgende Anschrift eingereicht werden: Stadtverwaltung Gotha, Referat 012, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha oder per E-Mail unter Ortschaften-Senioren@ gotha.de. Buchpräsentation Am Mittwoch, den 6. April 2016 um 19:00 Uhr wird im Hanns-Cibulka-Saal der Stadtbibliothek das Buch „Kleine Geschichte der Stadt Gotha“ in einer Lesung mit dem Autor Dr. Steffen Raßloff und dem Verleger Dr. Lutz Gebhardt vorgestellt. Der Eintritt ist frei. Willkommensgeschenk für Gothaer Babys verständlich durch einen Willkommengruß von Oberbürgermeister Knut Kreuch. Foto: Lutz Ebhardt Die Stadt Gotha und die Badbetreibung Gotha GmbH begrüßen alle Gothaer Babys, die in 2016 das Licht der Welt erblicken, mit einem neuen Willkommensgeschenk. „Deine erste Badehose“ lautet diese neue Aktion, die eine Stoffwindel-Badehose in Rot enthält, welche Babys in den ersten Lebensmonaten zum Badespaß verwenden können. Sie ist wiederverwendbar (waschbar) und soll schon frühzeitig die Wichtigkeit der Wassergewöhnung und des späteren Schwimmen Lernens ansprechen. Begleitet wird dieses Geschenk selbst- Schließzeiten wegen Weiterbildung Wegen Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Gotha muss das BÜRGERBÜRO am Samstag, den 26. März 2016 für den Besucherverkehr geschlossen bleiben. Gadolla-Filmdokumentation übergeben ORF-Produktion jetzt in Gothaer Schulen und Archiven Im Rahmen seiner Pressekonferenz, am 14. Januar zum Geburtstag von Josef Ritter von Gadolla, übergab Oberbürgermeister Knut Kreuch an Direktoren und Lehrer Gothaer Schulen, an Archiveinrichtungen und GadollaForscher, die DVD mit der vielbeachteten Gadolla-Filmproduktion des ORF. Karo Wolm und Wolfgang Winkler haben 2015 im Auftrage der Styria Mediengruppe für das ORF-Fernsehen eine Reportage über das Leben Gadollas gedreht, die bereits erfolgreich in Kinos und im deutschsprachigen Fernsehen gelaufen ist. Durch Vermittlung des Grazer Professors Prof. Dr. Johann Trummer und in Finanzierung durch Katholischer Medien Verein Privatstiftung ist es gelungen, Kopien dieses Filmes zu erhalten, die Oberbürger- Löscheinsatz in der Stadtbibliothek?! meister Knut Kreuch allen Schulen und Archiven in der Stadt Gotha zur Verfügung stellen möchte. Josef Ritter von Gadolla wurde am 14. Januar 1897 geboren, jener Mann, den in Gotha und im Gothaer Land wohl jedes Kind kennen dürfte. Am 3. April 1945 übernahm er Verantwortung für Gotha, weil sich der damalige Oberbürgermeister und der Landrat geweigert hatten, die kampflose Übergabe der Stadt Gotha an die amerikanischen Truppen vorzunehmen. Gotha wurde am 4. April 1945 befreit, Josef Ritter von Gadolla jedoch für seine mutige Tat verhaftet, von einem Wehrmachtsstandgericht in Weimar zum Tode verurteilt und am 5. April 1945 hingerichtet. Bis heute sind seine sterblichen Überreste nicht gefunden. Bei Oma Eierschecke brennt es, im Tierpark ist eine Linde umgestürzt und Emil Zahnlücke ist beim Schlittschuhfahren ins Eis eingebrochen. Da hilft nur noch die Feuerwehr! Wer kennt ihn nicht, den Kinderbuch-Klassiker „Bei der Feuerwehr wird der Kaffee kalt“? Unsere Jüngsten vielleicht. Doch das änderte sich kürzlich, denn Brandamtmann Andreas Ritter von der Gothaer Berufsfeuerwehr las am 8. Februar gemeinsam mit den Kindern des Fröbelkindergartens aus diesem Buch. Dass er dazu in voller Montur – im Löschanzug und mit Helm – in der Kinderwelt der Stadtbibliothek Gotha erschien, sorgte gleich für Staunen unter den kleinen Zuhörern. Diese waren genauso begeistert von den liebevoll erzählten und illustrierten Geschichten wie schon ihre Eltern. Dass das zeitlose Buch von Hannes Hüttner und Gerhard Lahr schon vor mehr als 40 Jahren geschrieben wurde, merkt man ihm nicht an. Während die Mädchen mit Oma Eierschecke oder Emil Zahnlücke mitfieberten, interessierten sich die Jungs besonders für die Rutschstangen und Löschfahrzeuge von Löschmeister Wasserhose. Brandamtmann Ritter hatte beim Vorlesen genauso viel Spaß wie seine kleinen Zuuhörer. Er gab den Kindern so manchen wohlmeinenden Tipp mit auf den Weg. Denn auch heute noch gilt: mit Feuer spielt man nicht! Foto: Lutz Ebhardt Großer Bücherflohmarkt Vom 1. März bis 2. April findet in der Stadtbibliothek Heinrich Heine Gotha ein großer Bücherflohmarkt statt. Schnäppchenjäger können zu den üblichen Öffnungszeiten Romane, Sachbücher, Kinder- und Jugendbücher, Hörbücher sowie Zeitschriften erstehen. Seite 20 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 Nichtamtlicher Teil Jetzt anmelden zum „Tag der Berufe“ Am 9. März 2016 öffnen insgesamt 42 Unternehmen im Landkreis Gotha ihre Türen und bieten Jugendlichen ab der 7. Klasse einen Einblick in die Berufswelt. Bereits zum neunen Mal findet in Thüringen der „Tag der Berufe“ statt. Die Firmen bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich über die Ausbildungsberufe zu informieren und die späteren Tätigkeiten vor Ort zu erleben. Der Tag der Berufe steht unter dem Motto „Mach doch, was du willst“. Mit diesem Slogan sollen die Jugendlichen dazu ermuntert werden, es wörtlich zu nehmen und die Ausbil- dung zu machen, die sie wollen. Damit der Traumjob auch wirklich ein Traumjob wird, sollte früh mit der Berufsorientierung begonnen werden. Der Tag der Berufe bietet eine ideale Möglichkeit, mal hinter die Kulissen zu schauen, Unternehmen kennenzulernen, Fragen zu stellen und ein Praktikum zu verabreden. Die Anmeldung für den „Tag der Berufe“ hat begonnen. Viele Unternehmen haben begrenzte Platzkapazitäten. Daher sollten sich die Schülerinnen und Schüler schnell informieren und anmelden. Dafür steht eine eigene In- ternetplattform unter www.tagderberufe. de zur Verfügung. Hier kann gezielt nach Berufen, Berufsfeldern, Betrieben und Regionen gesucht werden. Vorgestellt werden Ausbildungsberufe von Altenpfleger/in, über Bürokaufleute, Industrie-kaufmann/-frau, Industriemechaniker/in, Mechatroniker/in, Verfahrensmechaniker/in Kunststoff/Kautschuktechnik, Koch/ Köchin bis zum/r Zerspanungstechniker/in. Viele weitere Angebote warten auf interessierte Besucher. Gern können die Jugendlichen auch von ihren Eltern begleitet werden. Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren des kommenden Monats, besonders jedoch zum 70., 75., 80., 85. und ab 90. Geburtstag: 01.03. Eva Bätz (91), Annemarie Liffert (75), Annerose Michalko (70), Dr. Sophie Schletz (80), Helmut Steinke (75), Karlheinz Stengel (70), Heinz-Gerhard Göpel (70); 02.03. Ingrid Bolte (75), Bärbel Dabrowski (75), Gisela Liebeke (85); 03.03. Editha Busch (75), Günther Grunwald (85), Käthe Hatzky (94), Rita Krech (70), Inge Winter (70), Margit Teichmann (80); 04.03. Margarete Koch (75), Fritz Ortlepp (75), Edeltraut Voß (70), Winfried Zimmer (70); 05.03. Udo Lepach (70), Karin Rohrbach (70), Bernd Wandke (70), Ruth Billig (85); 06.03. Elly Himmel (91), Ernst Messing (95), Günther Schlöffel (85), Rita Thomas (70); 07.03. Andreas Bätzel (70); 08.03. Ingeborg Eckardt (96), Hannelore Radtke (70), Erika Stopfel (85), Margarete Breithaupt (85), Elke Werzner (70); 09.03. Peter Herrmann (70), Ursula Kleinschmidt (70), Gertruda Zidenko (92); 10.03. Gunter Michel (70), Linda Müller (90), Volker Weißmantel (75), Wolfgang Werner (80), Eveline Weber (75); 11.03. Bernd Alban (75), Rosemarie Aue (75), Ute Herrmann (75), Ursula Rineck (80), Manfred Ritter (75), Werner Schwan (75), Doris Usbeck (70), Michael Weigelt (70), Charlotte Thees (85); 12.03. Fritz Ansorge (85), Gertrud Eckersberg (75), Ilse Grüttner (75), Else Lenzer (90), Renate Schramm (75); 13.03. Horst Becker (80), Horst Kirchner (75), Edith Müller (95), Anita Oschmann (70), Franz Pelzer (94), Charlotte Wischeropp (96), Heinz Zimmermann (92), Gisela Hofmann (85); 14.03. Heidemarie Haferkorn (70), Regina Leinhos (80), Günter Saul (85), Johanna Zierke (80), Karin Arvidson (80); 15.03. Gerd Brühl (75), Norbert Chramosta (70), Enver Haslak (75), Rosemarie Hühnermann (85), Rolf Schall (80), Hannelore Weiland (91), Christiane Weingart (75); 16.03. Hans-Jürgen Hoppe (70), Margit Süß (70); 17.03. Ursula Kallensee (75); 18.03. Vera Fienhold (75); 19.03. Gisela Börner (85), Günter Fliedner (70); 20.03. Bernd Heinig (75), Roswitha Junker (80), Bernd Sipp (70), Gerd Wildt (80); 21.03. Martha Brüderle (91), Christa Grieger (70), Ursula Hartmann (70), Traute Hoffmann (80), Wolfgang Nather (75); 22.03. Beate Bause (70), Jürgen Röder (70), Lieselotte Weidel (80), Christa Frieße (75); 23.03. Gerhard Baer (91), Christa Fries (75), Dr. Eberhard Kirschbaum (70), Liesa Kroll (85), Olf Brandt (70); 24.03. Kurt Naumann (80), Manfred Reinhardt (70), Hasso Treyße (75); 25.03. Peter Schneider (75), Roland Simmen (75), Ira Gorst (70); 26.03. Siegfried Dietrich (80), Waltraud Kayser (75), Herbert Riehn (80), Luzie Schnur (90), Gerlind Winderstein (75), Hannelore Sturmhöfel (85); 27.03. Jürgen Koch (70); 28.03. Dieter Bäzol (75), Kurt Hrica (90), KlausDieter Martini (80), Werner Wahren (70), Sonja Wendelmuth (80); 29.03. Gisela Heinz (70); 30.03. Waltraud Förster (80), Anneliese Krensel (80), Eberhard Liebetrau (75), Joachim Neider (75), Renate Schewe (80); 31.03. Luise Eccarius (91), Edith Franke (80), Bernhard Scharfenort (70), Ingrid Scholz (70), Herbert Stoll (80), Horst Stötzer (80), Martha Tietz (90) Sprechstunde sowie Sitzung des Seniorenbeirats Die nächste, einmal im Monat stattfindende, öffentliche Sprechstunde des Seniorenbeirats findet am Mittwoch, 09.03.2016 um 14.30 Uhr im Beratungsraum 2. Obergeschoss, im Historischen Rathaus, Am Hauptmarkt 1, Zimmer 207, statt. Die nächste öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates findet am 09.03.2016 um 15.00 Uhr, statt. Weitere Termine sind: 06.04.2016, 04.05.2016, 08.06.16, 06.07.16 „Freundeskreis on Tour“ heißt es am Samstag, den 19. März 2016. Der Freundeskreis der Stadtbibliothek veranstaltet eine öffentliche Fahrt zur Leipziger Buchmesse. Abfahrt des Busses ist um 8 Uhr am Busbahnhof „Mohren“. Gegen 17 Uhr geht es zurück nach Gotha. Der Vorverkauf in der Stadtbibliothek hat bereits begonnen. Der Preis beinhaltet Busfahrkarte und Eintrittskarte für die Buchmesse. Teilnehmende Mitglieder zahlen 30 €; Nichtmitglieder zahlen 35 €. Ein Umtausch der Karten ist ausgeschlossen. Foto: Lutz Ebhardt Fahrt zur Leipziger Buchmesse Dr. Wolfgang Steguweit und Dr. Bertram Hochheim übergaben am 21. Januar 2016 im Rahmen des Kulturforums „Die Loge“ einen originalen Protokollband der Loge an Oberbürgermeister Knut Kreuch. Dieser gab ihn zur Verwahrung an die Universitäts- und Forschungsbibliothek Gotha. Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 21 Vorbereitung zum „Tag der offenen Firmen“ gestartet Der Tag der offenen Firmen 2016 wird am 10. September 2016 im gesamten Stadtgebiet der Stadt Gotha stattfinden. Seit 2011 findet diese Marketingveranstaltung, die auch der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung dient, in wechselnden Gewerbegebieten – GothaSüd, Gotha-Ost, Gotha-Luftschiffhafen – statt. Unternehmen in anderen Teilen der Stadt waren dabei außen vor. Die Möglichkeit sich zu beteiligen, haben in diesem Jahr neben den in den bekannten Gewerbegebieten Gotha angesiedelten Firmen auch die Unternehmen, die in anderen Stadtgebieten ihren Firmensitz haben. Interessenten können sich bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Gotha melden. Kontakt: Martina Grauel, Stadtverwaltung Gotha, Referat für Wirtschaftsförderung, Neues Rathaus, Zimmer 3.08, Tel. 03621/222825, Fax 03621/222-503, E-Mail: [email protected], www.tagderoffenenfirmen. de 700.000 Euro Bundesmittel für Sanierung der Gothaer Gartenstadtsiedlung „Am schmalen Rain“ Oberbürgermeister Knut Kreuch nahm am 26. Januar 2016 in Berlin gemeinsam mit Andreas Bednarsky, dem hauptamtlichen Vorstandsmitglied der GWG der Eisenbahner eG Gotha und Susanne Tahineh, vom Sanierungsträger Wohnstadt, aus den Händen der Bundesbau-ministerin Barbara Hendricks und dem parlamentarischen Staatssekretär Florian Pronold die Förderurkunde aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ entgegen. Damit ist eine Förderung von 700.000 Euro verbunden, mit welcher der Abschluss der denkmalgerechten Sanierung der äußeren Gebäudehülle der verbleibenden Gebäude „Am schmalen Rain“ bis 2019 gefördert wird. Die Stadt Gotha stellt für das Sanierungsvorhaben 350.000 Euro zur Verfügung, die Genossenschaft investiert einen Eigenanteil von 2 Millionen Euro. Für die Förderung von Premiumprojekten des Städtebaus stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in diesem Jahr insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung – 50 Millionen Euro aus dem Regelprogramm und weitere 100 Millionen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung. Aus insgesamt 168 Projektvorschlägen mit einem Antragsvolumen von über 630 Millionen Euro, die bis Mai eingingen, hat eine vom BMUB berufene, interdisziplinär besetzte Jury insgesamt 46 Projekte zur Förderung vorgeschlagen. Davon werden 17 Projekte im Rahmen des Regelprogramms und 29 Projekte im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms auf den Weg gebracht. Frauentagsfahrt mit dem Frauenzentrum Die traditionelle Frauentagsfahrt des Frauenzentrums führt in diesem Jahr zu einem Kabarettabend nach Erfurt. Das Theater Waidspeicher veranstaltet am 5. März 2016 einen Heinz Erhardt Abend mit dem Titel „Von der Pampelmuse geküsst“. Beginn ist 19.00 Uhr im Frauenzentrum Brühl 4. Um persönliche Anmeldung im Frauenzentrum wird bis zum 1. März 2016 gebeten. Alle weiteren Informationen gibt es bei der Anmeldung. Volkshochschule des Landkreises Gotha Schützenallee 31, 99867 Gotha Tel. 03621 / 8230-49, Fax 03621 / 8230-48 www.vhs-gotha.de Angebote und Informationen erhalten Sie im aktuellen Programmheft und auf unserer Internetseite: www.vhs-gotha.de. Änderungen der Öffnungszeiten Ab 01.02.2016 gelten folgende neue Öffnungszeiten in der Abteilung Schulen und Kindertagesstätten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr geschlossen 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr geschlossen Foto: BMUB Was ist der „Wortraum“? v.l.n.r. Staatssekretär Florian Pronold, Andreas Bednarsky, Susanne Tahineh, Oberbürgermeister Knut Kreuch, Bundesbauministerin Barbara Hendricks Fortbildung und Wartungsarbeiten in der Stadtbibliothek Heinrich Heine Am Dienstag, den 15. März 2016 ist die Stadtbibliothek aufgrund von technischen Wartungsarbeiten geschlossen. Da die Wartungsarbeiten bereits montags beginnen, können an beiden Tagen keine Medien am Rückgabeautomaten zurückgebucht werden. Als Ausgleich hat die Stadtbibliothek Heinrich Heine am Sonntag, dem 19. Juni 2016 zum „Erlebnistag für die ganze Familie“ geöffnet und es wird am Sonntag, dem 18. September 2016 einen „Tag der offenen Tür“ mit vielen Aktionen für Groß und Klein geben. An beiden Sonntagen ist auch die Ausleihe und Rückgabe von Medien möglich. Die Stadt Gotha hat zu allen Zeiten kreative Dichter hervorgebracht oder angezogen: von Conrad Ekhof und Gustav Freytag über Kurd Lasswitz und Hanns Cibulka bis hin zum aktuellen Stadtschreiber Reinhard Griebner lässt sich das gut belegen. Doch wie sieht es aktuell mit Nachwuchskünstlern aus? Seit letztem September gibt es ein neues Format kreativen Schreiben und Lesens: zum „Wortraum“ treffen sich im ca. zweiwöchentlichen Rhythmus Jugendliche, um sich ihre eigenen Texte vorzulesen und kritisch zu diskutieren. Frech sind die Texte, oft provokant, zeitkritisch und nachdenklich. Kein „schwerer Tobak“ sondern unverfälschte Reflexionen über Alltäglichkeiten in der Region. Nicht hochtrabend, doch kunstvoll. Die Jugendlichen zwischen 16 und 29 Jahren, die sich zum großen Teil auch in der lokalen Hip-Hop-Szene verorten, wollen jedoch nicht für sich bleiben, sondern sich für alle Alters- und Interessengruppen öffnen. Sie laden Interessierte – mit und auch ohne eigene Texte – zum entspannten Reden ein. Seite 22 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 Nichtamtlicher Teil TMP Fenster + Türen unterstützt das Reggio-Kinderhaus Fortführung der Rosentradition in Bad Langensalza widmet. Das Preisgeld von 5.000 Euro soll auch wieder der Region zugutekommen. Dazu bat Bernhard Helbing seine leitenden Mitarbeiter, hier eigene Ideen einzubringen. Aus Gesprächen bei Veranstaltungen in Gotha, wie beispielsweise der „TMP-Jugendtour“ mit Mitarbeitern und Verantwortlichen und letztendlich auch auf Anregung seiner Frau, welche selbst im Reggio-Kinderhaus – Kommunale Kindertagesstätte arbeitet, brachte Jörg Wellendorf auf die Idee zu der Spende. 200 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt wer- den hier betreut. Besonders beeindruckt war der Betriebsleiter von dem außergewöhnlichen Konzept der Reggio-Pädagogik, welche die Kinder von Anfang an intensiv bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit unterstützt. Hier sei das Geld gut angelegt – mit dieser Meinung war er sich mit Bernhard Helbing schnell einig. So soll das Geld u. a. zur Anschaffung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial für den Innen- und Außenbereich dienen. Die Kinder des Reggio-Kinderhauses bedankten bei den Überbringern der Spende von TMP Fenster + Türen mit einem kleinen Programm. Foto: Privat 1.000 Euro spendete die TMP Fenster + Türen® GmbH aus Bad Langensalza an das ReggioKinderhaus – Kommunale Kindertagesstätte in Gotha. Betriebsleiter Jörg Wellendorf und die Marketingverantwortliche Sandra Bickelmann übergaben am 17. Februar den Scheck. Weiterhin brachten sie für die Kinder kleine Geschenke mit. Das Geld stammt von der Verleihung des Thüringer Ehrenamtspreises, welcher am 27. November 2015 bereits zum dritten Mal verliehen wurde. Mit dieser Auszeichnung würdigt die Thüringer Ehrenamtsstiftung herausragendes bürgerschaftliches Engagement im Freistaat. Aus über 300 in die engere Wahl gekommenen Bewerbern wurde auch Bernhard Helbing in der Kategorie „Unternehmen“ ausgezeichnet. „Als geschäftsführender Gesellschafter von TMP ist Bernhard Helbing bürgerschaftlich in regionalen Vereinen, in Schulen und bundesweiten Verbänden engagiert. Auch die täglichen Aufgaben von TMP-Mitarbeitern enden nicht an der Werkbank oder am Schreibtisch. Sie engagieren sich darüber hinaus ehrenamtlich in den verschiedensten Gremien.“ So lautete die Begründung der Jury, welcher Vertreter der Sozialverbände, der ehrenamtlichen Praxis, der Kommunen, der Medien, der Sponsoren sowie der Thüringer Ehrenamtsstiftung angehören. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. So unterstützt das Unternehmen schon seit vielen Jahren kleine Vereine und Institutionen, zu denen beispielsweise auch die Anni-Berger-Stiftung gehört, welche sich der Erhaltung und Stadtverwaltung sucht Begleiter für Gäste aus den Partnerstädten Die Stadt Gotha verbindet intensive Städtepartnerschaften zwischen vier Ländern in Europa und einer Partnerstadt in Amerika. Seit mehreren Jahren ist es das Ziel, Vertreter aller Partnerstädte zu einem gemeinsamen Treffen, den „Tagen der Städtepartnerschaften“, nach Gotha einzuladen. All diese Treffen haben nicht nur dazu beigetragen, den europäischen Gedanken zu festigen, sondern auch die Menschen und Kultur unserer internationalen Freunde kennenzulernen. Schon lange trägt sich die Stadt Gotha mit dem Gedanken, eine Stadt in Äthiopien als weitere Partnerstadt aufzunehmen. Mit dem Hintergrund geschichtlicher Verbindungen der Stadt Gotha zu Äthiopien wurde nach einem ersten offiziellen Besuch in der Stadt Adua bereits eine Vereinbarung über eine gemeinsame Zusammenarbeit unterzeichnet. Als weiterer Schritt soll nun die Beschlussfassung zur Zustimmung eines Städtepartnerschaftsvertrages durch den Gothaer Stadtrat erfolgen. Zum alljährlich stattfindenden Gothardusfest in der Residenzstadt Gotha, plant Oberbürgermeister Knut Kreuch in diesem Jahr die Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages zwischen Adua und Gotha. Hierzu sind neben offiziellen Vertretern und Künstlern aus der Stadt Adua auch Gäste aus den Partnerstädten Gastonia/USA, Kielce/Polen, Martin/Slowakei, Salzgitter/Deutschland und Romillysur-Seine/Frankeich eingeladen. In der Zeit von Montag, den 2. Mai 2016 bis Sonntag, den 8. Mai 2016 werden die Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der Partnerstädte sowie weitere offizielle Teilnehmer in Gotha begrüßt. Die geplante Begegnung wird, wie bereits erwähnt, unter dem Aspekt der Unterzeichnung des neuen Städtepartnerschaftsvertrages, im Rahmen des Myconius-Empfangs am 3. Mai 2016, stattfinden. Für den Aufenthalt der Gäste wird zur Zeit ein abwechslungsreiches Programm erarbeitet und abgestimmt. In diesem Jahr werden sich die Programmpunkte ausschließlich auf Einrichtungen, Institutionen und Sehenswürdigkeiten unserer Stadt Gotha richten. Neben der Besichtigung lokaler Museen werden u.a. Firmen und Schulen besucht. Um den Gothaer Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, bittet die Stadtverwaltung Gotha um Unterstützung. Aus, dann sechs Partnerstädten, werden ca. 50 Gäste erwartet. Es wäre ein sehr großer Gewinn für diese Begegnung, wenn Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit Fremdsprachenkenntnissen vorangig werden Übersetzer für unsere Delegationen aus Frankreich, Polen und der Slowakei gesucht, die ihre Hilfe anbie- ten könnten. Es wurde immer wieder deutlich, dass die internationalen Treffen für Gäste und Gastgeber zu einem besonderen Erlebnis werden. Nicht nur der herzliche Empfang und die gemeinsam verbrachten Tage in Gotha wurden zu einem großen Erfolg, aus der sich Freundschaften entwickelten und die Kontakte weiter erhalten bleiben. Die diesjährige Begegnung wird wiederum Gelegenheit geben, städtepartnerschaftliche Kontakte an unsere Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben. Helfen Sie mit, dass das Treffen im kommenden Mai für die erwarteten Gäste zu einem unvergesslichen Erlebnis wird und unsere Gothaer Gastfreundschaft nun auch nach Äthiopien getragen wird. Die erforderlichen Planungen und Absprachen zwischen Gastgebern und Gästen machen es erforderlich, schon langfristig interessierte Helfer zu gewinnen. Möchten Sie gemeinsam mit der Stadt Gotha die Gäste begrüßen, dabei sein, wenn der Grundstein für eine neue Partnerschaft gelegt wird – dann melden Sie sich bitte bei der zuständigen Mitarbeiterin für Städtepartnerschaften der Stadtverwaltung Gotha, Heike Duchrau, unter der Telefonnummer 222-236 oder per E-Mail: partnerstaedte@ gotha.de. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Aufenthalt der Gäste und zum geplanten Programmablauf. Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 23 Angebote Kinder- und Jugendtreffs Städtische Jugendarbeit Gotha, Tel. (036 21) 222-411, Fax (036 21) 222-191, www.gotha.de BIG PAL AI S SUNDHAUSEN Kinder- und Jugendzentrum Big Palais, Schäferstraße 10 036 21 /73 71 80 Kinder- und Jugendtreff Sundhausen n Am Anger 7, 036 21 /75 87 47 Bernhard Krollmann, Ines Nördershäuser, Sven Kerber, Jens Heerda Öffnungszeiten: Di, Do, Fr 14.00 – 22.00 Uhr Mi 14.00 – 20.30 Uhr, Sa 12.00 – 20.30 Uhr In den Ferien: Di, Mi, Do, Sa 12.00 – 20.30 Uhr Fr 12.00 – 22.00 Uhr Marina Bechler, Thomas Kühn PROJEKTE Sagen & Geschichte des Landkreises: am 17.03., 13.45 – 15.45 Uhr Thema: „Schulmeister im 17. Jahrhundert“ im Schloss Friedenstein VE RAN STALTUNGEN Mic Lounge am 04.03. + 18.03., ab 18 Uhr Osterkörbchensuche im Park am 24.03., ab 15 Uhr Osterdisko am 29.03., ab 13 Uhr Osterbacken am 30.03., ab 14 Uhr „Ausbruch!“ – finde den Ausgang! Teamspiel mit Preisen am 31.03., ab 12 Uhr Mic Lounge mit Osterfeuer & Stockbrot am 01.04., ab 18 Uhr KIN DE RKLUB Bastelangebote täglich möglich! 2., 09.,16. & 23.03. ab 15 Uhr Osterbasteln, Osterkörbchen COM PUTER Info-Point/Internet/Hausaufgaben Di, Mi & Fr immer ab 15 Uhr, Do ab 18 Uhr S CHULE & BERUF Jobsuche & Bewerbungen Wir helfen euch gern! Sprecht mit uns! SIEBLEBEN Mobile Jugendarbeit im Ortsteil Gotha-Siebleben Gemeinsame Angebote der Städtischen Jugendarbeit und der evangelischen Kirchgemeinde Siebleben 0 36 21/73 71 80 Jens Heerda & Tino Schimke AN GEBOTE Open House im Gustav-Freytag-Treff montags von 14 – 18 Uhr Clara-Zetkin-Str. 31a Fair Play – das Fußballprojekt donnerstags von 15 – 16.30 Uhr in der Turnhalle am Högernweg K I N D ER K LU B Spielen, Basteln, und viele kreative Möglichkeiten... jeden Tag ab 16 Uhr Am 1. Februar 2016 besuchte S.E. Daniel Polski, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Republik Argentinien in Deutschland, Gotha. Der Botschafter folgte damit einer Einladung von Oberbürgermeister Knut Kreuch. Oberbürgermeister Knut Kreuch und S.E. Daniel Polski besuchten die Universitäts- und Forschungsbibliothek, das Schlossmuseum und das Herzogliche Museum, nachdem sich der Botschafter am Morgen im Rathaus in das Goldene Buch der Stadt Gotha eingetragen hatte. PRO JEK TE O STER FERI E NP RO G R A M M Waffeln zur Kaffeezeit am 24.03., ab 15.30 Uhr Besuch der Rumpelburg in Bad Langensalza am 30.03., ab 15 Uhr Besuch des Wellenbades in Mühlhausen am 31.03., ab 9.30 Uhr. Sportspiele im Turnraum der Schule am 01.04., ab 15.30 Uhr Wizard-Turnier für Jung und Alt 02.04., ab 17 Uhr ZELLE Kinder- und Jugendtreff Zelle Werner-Sylten-Straße 2 036 21 /70 85 04 Maik Kreutzburg, Rina Kühn Öffnungszeiten: Mo – Fr, 14.00 – 22.00 Uhr in den Ferien: Mo – Do, 11.00 – 19.00 Uhr, Fr, 14.00 – 22.00 Uhr PRO JEK TE Musikprojekt – Erlernen des Umganges mit Medientechnik – nach Absprache – donnerstags, ab 16.30 Uhr Spiel- und Lesenachmittag am 7., 14., 21 & 03., ab 15 Uhr Muttitreff mit Kleinstkindern, immer dienstags, ab 15 Uhr O STER FERI E NP RO G R A M M Graffiti für Anfänger am 29.03., ab 12 Uhr Projekt „Gesunde Lebensweise“: Knuspernachtisch am 30.03., ab 13 Uhr Tischtennisturnier am 31.03., ab 12 Uhr K I N D ER K LU B Spielen, Kochen, Basteln, Kinderprojekte immer donnerstags: Wunschkochecke am 03.03., ab 15 Uhr Osterkörbchen basteln am 10.03, ab 15 Uhr Ostereier gestalten am 17.03., ab 15 Uhr FI T & FU N Line’s Play immer dienstags ab 16 Uhr DA S G EHT AU C H NO C H ... Fun-Freitag am 4./11.03., ab 18 Uhr Osterdekoration basteln, am 18.03., ab 15 Uhr Pyjamanacht mit Überraschung am 24.03., ab 19 Uhr. Foto: Lutz Ebhardt Graffitiworkshop, jeden Donnerstag, ab 15 Uhr (je nach Wetter) Mädchentreff am Samstag, 5., 12., 19.03. ab 15 Uhr. Infos im KJZ Fahrradselbsthilfewerkstatt/Trial samstags von 15 – 18 Uhr Fitness Di, Do & Sa ab 17 Uhr Mädchen-Fitness mittwochs 19 Uhr Öffnungszeiten: Di – Fr, 13.30 – 22.00 Uhr Sa, 14.00 – 20.00 Uhr Argentinischer Botschafter zu Gast Zweigeteilt in Siebleben „Hier ist Siebleben, ein sehr ländliches Dorf, aber voll Begier, Sie zu begrüßen, hier ist der Thüringer Wald, ein kleines, aber nicht schlechtes Gebirge, mit prächtigen Bäumen, Milch, Brot, und guten Straßen, …“ (Gustav Freytag in einem Brief an die Verlegerfamilie Hirzel) Günter Bauerfeind und Reinhard Ponick lesen aus ihrem Buch „Gustav Freytag in Siebleben“, das anlässlich des Jubiläumsjahres zwischen 120. Todestag (2015) und 200. Geburtstag (2016) des Dichters vom Heimatgeschichtsverein Siebleben herausgegeben wurde. Die Autoren informieren insbesondere über Freytags Befindlichkeiten in dem damals noch selbständigen Dorf, aber auch über den Fortgang der Dinge nach seinem Tod. Umrahmt wird das Ganze mit Rezitationen und kleinen musikalischen Einlagen durch die Familie Kelbert aus Gotha. Freuen Sie sich auf einen interessanten Abend mit weiteren Überraschungen. Wann: 16. März 2016, 19.00 Uhr Wo: Gustav-Freytag-Treff Siebleben, Clara-Zetkin-Straße 31a Das Buch zum Vortrag und weitere Publikationen können an diesem Abend käuflich erworben werden. Der Eintritt kostet 3 €, inkl. eines Glases Wein. Seite 24 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 Gästeführungssaison startet zu Ostern Sie entdecken Gothas spannende Geschichte zusammen mit Gothaer Originalen. Neben den beliebten goth’schen Guschen Hänser & Schluder, dem Barock-Gespenst oder dem zerstreuten Professor Galletti, gibt es in der ersten Jahreshälfte die Möglichkeit hinter Gothas Fassaden zu schauen. Denn, haben Sie sich schon einmal gefragt, was hinter den Mauern der alten Häuser steckt? Wir laden Sie auf eine Entdeckungsreise in geheime Hinterhöfe ein. Zu entdecken gibt es in Gotha einiges. So auch in einem der ältesten Englischen Gärten außerhalb Großbritanniens. Erleben Sie auf einem Rundgang die Magie des Gothaer Schlossparks und erfahren Sie viel Interessantes über die Geheimbünde des 18. Jahrhunderts und die Geschichte der Gartenkunst. Gotha in einem neuen Licht erleben, das können Sie auf einer abendlichen Laternenführung durch die historische Innenstadt vorbei an bekannten Plätzen und stattlichen Bürgerhäusern. Die Gästeführerin erzählt dabei Altbekanntes sowie manch neue Geschichte. Die Residenzstadt hat für die Geschichte der Reformation eine hohe Bedeutung. Sie haben mit einer Führung die Möglichkeit, die „Reformation hautnah“ zu erleben. Hier werden Sie mitgenommen in Gothas Kirchen und erfahren mehr über Glauben und Reformation, Luther und Myconius aber auch die eine oder andere Episode aus Gothas Kirchengeschichte. Auch zur Walpurgisnacht bleibt es spannend in Gotha! Hexe Lotte geht mit kleinen und großen Entdeckern durch die schöne Altstadt und erzählt dabei über wunderbare, aber auch über wahre Begebenheiten. Weiterhin wird es als Begleitangebot zur Thüringer Landesausstellung »Die Ernestiner. Eine Dynastie prägt Europa« passende Erlebnisrundgänge geben. So können Sie zum Beispiel mit dem skurrilen Herzog Emil August durch die ereignisreiche und spannende Geschichte der Residenzstadt lustwandeln oder den Herzoginnen beim Plaudern lauschen und die Geschichten hinter der Geschichte erfahren. Die Tickets zu den Rundgängen können in der Tourist-Information erworben werden. Restkarten sind vor Ort beim Gästeführer erhältlich. Alle von uns angebotenen Erlebnisrundgänge können individuell für Sie organisiert werden. Der Flyer mit den öffentlichen Terminen für das erste Halbjahr ist bereits in der Tourist-Information um unteren Hauptmarkt erhältlich. Das Team der Tourist-Information Gotha/ Gothaer Land steht Ihnen gern für weitere Auskünfte unter der Telefonnummer 03621/510-450 oder per E-Mail mit [email protected] zur Verfügung. Nichtamtlicher Teil Nein – das ist keine Fotografie! Provokante Bilder eines spanischen Thüringers in Gotha Das KunstForum Gotha präsentiert vom 12. Februar bis zum 17. April 2016 Jorge Villalbas Retrospektive „2008 – 2015“. Auf den ersten Blick werden Sie denken, Sie stehen vor sehr gut gemachten, hochwertigen Fotografien. Aber schon beim zweiten Hinsehen entdecken Sie: das ist Malerei! Und zwar Phantastische. Fotorealistische Gemälde bringt Villalba mit Ölfarbe auf zum Teil deckenhohe Leinwände. Der Betrachter wird vom ersten Moment an verwirrt, denn seine Technik ist so ausgefeilt, dass das Auge fast der Täuschung einer Fotografie aufsitzt. Villalba sieht sich dabei selbst als Hyperrealist und versucht realistische Bilder mit Ihrer Detailtreue und Schönheit noch zu übertreffen. Hinterfragt man jedoch die Motivauswahl, wird schnell klar, dass es sich um Fiktion handelt. Ein Beispiel – die Medusa: jedes Haar, jede Falte der Frau, originalgetreu übertragen auf eine fast zwei Quadratmeter große Leinwand. Nur die Schlangen auf dem Kopf verraten hier: das ist kein Foto, sondern eine Anspielung des Künstlers auf die Mythologie. Aber Villalba überrascht und verwirrt nicht nur mit seiner Technik. Er verstört auch – mit seiner Motivwahl. Bilder die wehtun, die ei- nen nicht wegsehen lassen. Prof. Dr. Jürgen Weyer bringt es sehr gut auf den Punkt: „Vor allem seine Motivwahl ist für den Betrachter nicht selten ‚harter Tobak‘. Das ist keine dekorative Kunst, die man sich zur Beruhigung der Nerven über das Wohnzimmer-Sofa hängt. Nein, so sieht moderne Museumskunst aus“. KunstForum Gotha, Querstraße 13 – 15 Öffnungszeiten: Di – So 10 – 17 Uhr Eintrittspreise: Erwachsene: 4 €, Ermäßigt: 3 €, Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt Alle Informationen auch auf www.kunstforum-gotha.de. Kurzbiografie Jorge Villalba: * 03. Juli 1975 in Alicante, Spanien; 1998 Aufnahme ErasmusStipendium an der „Bauhaus-Universität“ Weimar; wohnhaft in Tambach-Dietharz Ihr Ansprechpartner: Nadine Haubold, Presse/Öffentlichkeitsarbeit, KulTourStadt Gotha GmbH, Hauptmarkt 17, 99867 Gotha Tel. 0 36 21 / 510 440 Fax: 0 36 21 / 510 449 E-Mail: [email protected] Web: www.kultourstadt.de Gotha – Hauptstadt der Genealogie Das Heft 4 der „Genealogie – Deutsche Zeitschrift für Familienkunde“ titelt nicht nur mit einem Foto des Gothaer Hauptmarkts samt historischem Rathaus sondern veröffentlicht in Auszügen auch den Begrüßungsvortrag von Oberbürgermeister Knut Kreuch, den er zur Eröffnung des 67. Deutschen Genealogentages 2015 im Gothaer Kulturhaus hielt. In diesem Vortrag stellte Oberbürgermeister Kreuch die historische Entwicklung sowie die vielen Besonderheiten Gothas vor und widmete sich ausführlich den in der Stadt entstandenen genealogischen Verbindungen. So führte er den Teilnehmern des Genealogentages vor Augen, dass Johann Wolfgang von Goethe Nachkomme eines Gothaer Schultheißen war, der „Sturm und Drang“-Dichter Klopstock aus Gotha stammte und David Cameron, der Premierminister Großbritanniens, ebenso seine Wurzeln in Gotha hat. Selbstverständlich ging Kreuch auch auf die Geschichte des Genealogischen Kalenders „Gotha“ und dessen Neuherausgabe im Sommer 2015 ein. Der Vortrag von Oberbürgermeister Knut Kreuch ist darüber hinaus auch als Videomitschnitt „Gotha – Hauptstadt der Genealogie“ auf Youtube.com im Internet verfügbar. 23. Gothaer Citylauf nicht am Muttertag Der traditionsreiche Gothaer Citylauf, der gewohntermaßen am „Muttertag“ veranstaltet wird, findet in diesem Jahr am Sonntag, dem 1. Mai statt. Zum „Muttertag“, der in diesem Jahr auf den 8. Mai fällt, wird in Gotha dann das Gothardusfest wieder tausende Besucher in die Residenzstadt locken. Die Läuferinnen und Läufer im Alter von 3 bis über 80 Jahren messen sich in insgesamt 28 Läufen. Der Bambino-Lauf ist der kürzeste Wettbewerb und führt über eine Runde um das historische Rathaus herum. Der Hauptlauf über 11,1 km führt vom Start auf der Ostseite des Hauptmarktes durch Augustinerstraße, Sundhäuser Gasse, Bergallee über Lindenauallee in den Schlosspark, über Rosengarten zur Orangerie, über Schlosspark durch Schloss Friedenstein, Lindenauallee, Bergallee, Heinoldsgasse, Berg, Augustinerstraße, zurück zum oberen Hauptmarkt. Die Ausschreibung für die Teilnahme am Gothaer Sparkassen Citylauf 2016 steht online auf der Internetseite des Ausrichters Leichtathletikverein Gothaer Land e.V. unter www.lvgothaerland.de/citylaufgotha zur Verfügung. Hier ist auch die Onlineanmeldung möglich. Anmeldeschluss ist der 29. April 2016. Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 25 Oberbürgermeister Knut Kreuch gratuliert Forschungszentrum Gotha zu neuem Projekt, 106.000 € für die Äthiopienforschung Wie das Forschungszentrum Gotha der Universität Erfurt informierte, wird die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), für das Projekt „Kartographische Quellen und Territoriale Transformationen Äthiopiens seit dem späten 18. Jahrhundert“ (ETHIOMAP), am Forschungszentrum Gotha Mittel in Höhe von 106.200 Euro bewilligen. Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mit der Pariser Ecole des Hautes Etudes en Sciences Sociales (EHESS), mit Förderung durch die Agence National de la Recherche (ANR), das in enger Zusammenarbeit mit der nordäthiopischen Mekelle University (MU) durchgeführt wird. Ziel des Forschungsprojekts ist die systematische Erfassung, Klassifikation und Analyse von in der Äthiopien-Forschung vielfach unbekannten historischen Karten aus und über Äthiopien. Funde von auch den beteiligten Forschern noch völlig unbekanntem Kartenmate- rial, das wichtige kulturhistorische und historische Einsichten bieten wird, sind dabei zu erwarten. Damit wird nicht nur eine Lücke in der globalen Kartografie-Geschichte geschlossen, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum „Nation-Building“ in Äthiopien selbst geleistet, wo verlässliches Material zur soziopolitischen Territorialgeschichte kaum existiert. Das Projekt verbindet digitale Methoden mit historisch gewachsener Nordostafrika- bzw. Äthiopien-Forschung und einem Fundus historischer Kartenarchivschätze, die noch weitgehend unbearbeitet sind. Der Standort Gotha mit seiner historischen Kartensammlung ist ein Zentrum historischer Kartografie-Forschung und entwickelt sich zu einem Knotenpunkt der internationalen Äthiopien-Forschung. Die Stadt Gotha pflegt einen engen Kontakt mit dem nordafrikanischen Land. 1663, 1861 und 2015 beispielsweise fuhren Delegationen aus Gotha nach Äthiopien. Während der einwöchigen Reise im vergangenen Jahr besuchte die elfköpfige Delegation um Gothas Oberbürgermeister Knut Kreuch, der auch die stellvertretende Direktorin des Forschungszentrums Gotha, Frau Prof. Dr. Iris Schröder angehörte, u. a. die Universität Mekelle. Betreut wurden sie vor Ort von Dr. Wolbert Smidt, der das neue Kartografie-Projekt auf deutscher Seite leitet, in Zusammenarbeit mit Dr. Eloi Ficquet, dem Leiter des französischen Teilprojektes. „Ich freue mich besonders, dass Dr. Wolbert Smidt mit seinen hervorragenden Kenntnissen der tigrinischen Sprachen und der Lebensverhältnisse in Äthiopien der deutsche Leiter dieses Projektes sein wird. Er ist einer der wichtigsten Stützen unserer Städtepartnerschaft, vielleicht eines Tages sogar der „Vater“ der Partnerschaft“, so Oberbürgermeister Knut Kreuch. Gothaer Wochenmarkt 2016 Die Eröffnung der neuen Wochenmarktsaison 2016 findet am 10. März 2016 um 8.00 Uhr auf dem Neumarkt statt. Alle Bürger und Bürgerinnen und Gäste der Stadt Gotha sind herzlich einladen. In diesem Jahr werden insgesamt 38 Markthändler auf den drei Wochenmärkten in der Stadt Gotha ihre frischen und qualitativ hochwertigen Lebensmittel und Waren anbieten. Den Kunden wird ein vielseitiges Sortiment von Blumen und Pflanzen, Fisch, Fleisch- und Wurstwaren, Käse und Molkereiprodukte, Honig aus eigener Herstellung, Backwaren, Gewürze, Obst und Gemüse, ungarische Produkte, Kinder-, Damen und Herren Oberbekleidung, Geschenkartikel, Frottierwaren und vieles mehr, angeboten. À Neumarkt Donnerstag 8 – 17 Uhr Fa. Beckert: Strumpfwaren, Nachtwäsche Fa. Fleischmann: Kinderbekleidung Fa. Havel: Obst, Gemüse, Fa. Hussain: Taschen, Geschenkartikel Fa. Kerste: Mieder, Sport- u. Funktionswäsche Fa. Lampert: Bettwäsche, Frottierwaren Fa. Langner: Obst und Gemüse Fa. Jünemann: Eichsfelder Bauernwurst, Eier Fa. Peschmann: Käse, Speck, Schinken Fa. Reimann: Natur- und Honigprodukte, Gelees (am 1. Donnerstag im Monat) Fa. Rother: Textilien (Damenoberbekleidung) Blumenkontor GmbH: Schnittblumen, Pflanzen Rauscher: floristische Saisonware Caféhaus Spiegler: Brot, Back- und Konditoreiwaren Fleischerei Malsch: Fleisch- und Wurstwaren Gaumenschmaus: Grillhähnchen und -schenkel, Haxe, Brat- und Bockwurst Gärtnerei Frieße: Beet-, Balkon-, Grünpflanzen und Schnittblumen Gärtnerei Heyer: Beet- und Balkonpflanzen Honigstube Herklotz: Eigenproduktion Honig, Honigprodukte, Kosmetik, Kerzen Kräuter Häfner: Kräuter, Gewürze, Tee (14-tägig) Freitag 8 – 16 Uhr Fa. Beckert: Strumpfwaren, Nachtwäsche Fa. Dücker: Pantoletten, Hausschuhe Fa. Engert: Ungarische Produkte Fa. Gunkel: Eichsfelder Wurstwaren Fa. Havel: Obst, Gemüse, Fa. Hussain: Taschen, Geschenkartikel Fa. Kerste: Mieder, Sport- u. Funktionswäsche am 1. und 2. Freitag im Monat Fa. Langner: Obst und Gemüse Fa. Walter: Handarbeitsartikel, Wolle Blumenkontor GmbH: Schnittblumen, Pflanzen, Rauscher: floristische Saisonware Caféhaus Spiegler: Brot, Back- und Konditoreiwaren Fischhandel Dittrich: Fisch und Fischerzeugnisse Gaumenschmaus: Grillhähnchen und -schenkel, Haxe, Gärtnerei Frieße: Beet-, Balkon-, Grünpflanzen Gärtnerei Heyer: Beet- und Balkonpflanzen Honigstube Herklotz: Eigenproduktion Honig Laur’s Käsespezialitäten: Molkereiprodukte, Käse Strickerei Mähler: Strickwaren À Oberer Hauptmarkt Montag bis Donnerstag 8 – 17 Uhr Freitag 8 – 16 Uhr, Samstag 8 – 12 Uhr Fa. Kley: Grill-Imbiss Montag bis Freitag Fa. Möller: Obst, Gemüse sowie Beetund Balkonpflanzen Dienstag, Freitag TZG Ernstroda GmbH: Fleisch- und Wurstwaren Mittwoch Fa. Erbsmehl: Obst, Gemüse sowie Beetund Balkonpflanzen Mittwoch, Freitag Gut Sambach gGmbH: Käse, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren Donnerstag Fa. Arnold: Unterwäsche, Strumpfwaren, Nachtwäsche Donnerstag Fa. Spielvogel: Korbwaren, kleine Reparaturen können vor Ort ausgeführt werden Donnerstag (14-tägig) Landschlachthof Mühlberg GmbH: Fleischund Wurstwaren Donnerstag À Coburger Platz Montag bis Donnerstag 8 – 17 Uhr Freitag 8 – 16 Uhr, Samstag 8 – 12 Uhr Caféhaus Spiegler: Brot, Back- und Konditoreiwaren Montag, Donnerstag, Samstag Gartenteam Hanke: Beet-, Balkonpflanzen sowie Obst und Gemüse Montag, Freitag Fa. Seemann: Obst, Gemüse, Eier und Pflanzen Dienstag, Freitag Fa. Engert: Ungarische Produkte Dienstag Landschlachthof Mühlberg GmbH: Fleischund Wurstwaren Dienstag, Mittwoch, Freitag TZG Ernstroda GmbH: Fleisch- und Wurstwaren Donnerstag, Samstag Gaumenschmaus: Grillhähnchen und -schenkel, Haxe, Brat- und Bockwurst Freitag Tageshändler oder Saisonhändler die kurzfristig auf den Wochenmärkten ihre Waren anbieten, können unter 03621/222-720 erfragt werden. Seite 26 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 Lesereihe „Lebensbilder“ Um Autoren aus der Stadt und dem Landkreis mit ihren Werken bekannter zu machen und einen Einblick in ihre verschiedenen Gedankenwelten zu ermöglichen, wird die Lesereihe „Lebensbilder“ veranstaltet. Viele der Autoren spiegeln eigene Erlebnisse in ihren Texten, aber natürlich werden auch frei erfundene Geschichten vorgestellt. Wer wissen möchte, wer diesmal liest und was gelesen wird, kann am Mittwoch, dem 29.03.2016, um 15.00 Uhr in den Hanns-Cibulka-Saal der Stadtbibliothek Heinrich Heine kommen. Die Moderation der Veranstaltung übernimmt diesmal Kurd-Laßwitz-Stipendiat Reinhard Griebner. Der Eintritt ist frei. Wer noch mehr erfahren möchte, meldet sich bitte unter Tel. 03621/222-246 bei Herrn Nitschke. Am Veranstaltungstag erhält der Vortragende, gemeinsam mit weiteren sieben Autoren, jeweils zehn Minuten Zeit um seine Texte vorzustellen bzw. aus seinen Werken zu lesen. Die nächste Veranstaltung der Lesereihe „Lebensbilder“ findet am 10. Oktober 2016 statt. Szenische Lesung Jonas Jonasson: „Der Hundertjährige, der aus dem Fenster stieg und verschwand“ Der Roman ist ein Welterfolg! Er wurde in über 35 Ländern über 6 Mio mal verkauft, war über 100 Wochen auf der Bestsellerliste, wurde ein grandioser Kinoerfolg und wird auf vielen Theaterbühnen aufgeführt. Jörg Schüttauf (ehemaliger Tatort Kommissar) und Holger Umbreit setzen diese skurrile Geschichte mit viel Herzblut in Szene. Anstatt sich zu seinem 100. Geburtstag feiern zu lassen, verschwindet Allan Karlsson aus dem Altersheim. Dabei gelangt er zufällig an einen Koffer voller Geld. Auf der Flucht schließen sich ihm ein paar Außenseiter nebst Elefant an und der abenteuerliche Trip beginnt. In Rückblicken wird Allans Lebensweg geschildert. Er bereiste die ganze Welt, trinkt um die Wette mit Franco, Truman, Stalin, Mao und den koreanischen Kims und beeinflusst „zufällig“ jedes Mal das Weltgeschehen. Die Veranstaltung beginnt am 16. April um 19.00 Uhr im Hanns-Cibulka-Saal der Stadtbibliothek. Einlass ist ab 18.30 Uhr. Der Vorverkauf in der Stadtbibliothek hat bereits begonnen. Mitglieder zahlen 10 €; Nichtmitglieder zahlen 15 €. Lyrik & Jazz & Cocktails Am Samstag, den 5. März gibt es um 20 Uhr im Hanns-Cibulka-Saal der Stadtbibliothek etwas auf die Ohren. Die Band JazzDivision des Bürgermeisters Klaus Schmitz-Gielsdorf sorgt für die musikalische Unterhaltung. Mitglieder des Freundeskreises und Ralph-Uwe Heinz tragen passende Lyrik vor und die Manhattan Bar aus Gotha mixt die Cocktails. Alle Damen, die an diesem Abend ein Cocktailkleid tragen, bekommen einen Cocktail vom Freundeskreis der Stadtbibliothek spendiert! Der Vorverkauf in der Stadtbibliothek hat bereits begonnen. Mitglieder zahlen 6 €; Nichtmitglieder zahlen 8 €. Cocktails sind im Preis nicht enthalten. Nichtamtlicher Teil Offene Gärten laden am 19. Juni 2016 ein In und um Gotha teilnehmende Gartenbesitzer gesucht Die „Open Gardens – Offene Gärten“ finden seit 2001 in Thüringen statt und sind seitdem ein fester kultureller Bestandteil im Jahreskalender verschiedener Städte geworden. Die Premiere erfolgte im Jahr 2001 mit nur zwei thüringischen Städten und einem enormen Erfolg mit vielen Besuchern, so dass sich in jedem Jahr weitere Städte anschlossen. Gotha beteiligt sich seit 2004 an der Veranstaltung. An diesem Tag öffnen Gartenliebhaber die Pforten ihrer privaten Paradiese, um zur Entdeckung ihrer sonst unzugänglichen Gartenwelten einzuladen und die Freude am Pflanzen, Wachsen und Gedeihen mit den Besuchern zu teilen. Es gibt ausreichend Gelegenheit, sich auszutauschen und mit prak- tischen Ratschlägen weiterzuhelfen. Bisher hat dieser Tag immer viel Freude bereitet, einige beteiligten sich bereits mehrfach an den „Offenen Gärten“. Weitere aufgeschlossene und interessierte Gartenbesitzer in Gotha und in der Umgebung, die Lust haben bei der Veranstaltung mitzumachen und ihren Garten am Sonntag, dem 19. Juni 2016, von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr öffnen möchten, werden gesucht. Wer Interesse hat, meldet sich bitte beim: Garten-, Park- und Friedhofsamt der Stadtverwaltung Gotha, Frau Heß, Tel. 03621/222471; Fax 03621/222-485 oder per E-Mail: [email protected] oder bei Frau Beckert, Tel. 036258/50656. Badbetreibung Gotha GmbH schließt mit Besucherwachstum ab Die Badbetreibung Gotha GmbH betreibt zwei Bäderstandorte in Gotha, hierbei handelt es sich um das Stadt-Bad Gotha mit historischem und erweitertem Jugendstilbad im Herzen der Residenzstadt Gotha sowie um das Freibad (Südbad) am Riedweg. Im Jahr 2015 besuchten insgesamt 177.431 Gäste die beiden Bäder der Badbetreibung Gotha GmbH: Stadt-Bad Halle 143.759 Gäste; Stadt-Bad Sauna 16.593 Gäste; Freibad 17.079 Gäste. Innerhalb der ersten zwölf Monate des Badbetriebs (19.April 2014 – 18. April 2015) besuchten 169.243 Gäste die Gothaer Bädereinrichtungen. Für das Betriebsjahr 2015 bedeutet dies einen Besucherzuwachs von 8.188 Gästen (rd. 4,6 %), der vor allem im Freibad-Zeitraum zu verzeichnen war (rd. 51 % mehr). Der Ausnahmesommer lockte viele Badegäste ins Freibad. Auch in der Sauna konnten gegenüber dem Vorjahr mehr Gäste begrüßt werden (rd. 3 % mehr). Jeden Tag begrüßte die Badbetreibung somit 511 Gäste, im Eröffnungsjahr waren es 490 pro Tag (berücksichtigt wurden Schließtage). Der weitere Ausbau der Wasser- und Schwimmkurse bescherte dem StadtBad eine konstante Belegung. Im ersten Quartal 2016 bietet die Badbetreibung eine beachtliche Summe von 44 laufenden Kurs-Angeboten an, im Vergleich zum 1. Quartal 2015 mit 28. Diese Steigerung von immerhin 16 weiteren Angeboten ist ein Ergebnis der großen Nachfrage nach der Wiedereröffnung des Stadt-Bades und dem Trend sich gesund und fit zu halten. Neue Gesundheitsreihe mit Professor Werner Schunk in der Stadtbibliothek Gotha Prof. Schunk aus Gotha ist Wissenschaftler und Arzt und ist besonders durch seine Bücher den Gothaern sehr bekannt. Er weiß, wovon er spricht, hat er doch selbst lange als Chefarzt gearbeitet und behandelt immer noch zwei Tage pro Woche Patienten. Außerdem ist er im Forschungsrat der Universität Jena tätig, hält Vorträge im Ausland und in Gotha und hat eine Kolumne in der Thüringer Allgemeine, die sich großer Beliebtheit erfreut. Im Alter von 35 war er der jüngste Medizin-Professor der DDR und konnte auf bahnbrechende Forschungsergebnisse verweisen. So entdeckte er etwa einen Hirnstoffwechselmechanismus, der die ParkinsonKrankheit auslöst. Heute gilt er als Spezialist für Hirn- und Multiple-Sklerose-Erkrankungen, weshalb er schon Patienten aus fast allen Teilen der Welt in seiner Praxis in Gotha behandelt hat. Als Japans Kaiser krank wurde, war Schunk sogar in der Gruppe der Ärzte, die ihn behandeln durften. Gastvorlesungen hielt der Medizinprofessor in nahezu allen europäischen Ländern. Er arbeitete unter anderem in Stockholm, London, Denver, Moskau, Petersburg, Helsinki, Bergen und Oslo. Nun konnte ihn die Stadtbibliothek für eine neue Veranstaltungsreihe gewinnen, die jeweils von Ute Rang moderiert wird. 14.04. um 17 Uhr: Wie wir denken, wir denken – Das Wunder Gehirn; 12.05. um 17 Uhr: Stress und Stressbewältigung (Burn out und Depression); 16.06. um 17 Uhr: Alter und Demenz (Moderne Hirnforschung); 11.08. um 17 Uhr: Blutdruck und seine Gefahren; 15.09. um 17 Uhr: Ich habe Rücken (Wirbelsäule und Bewegung). Alle Veranstaltungen finden im Hanns-CibulkaSaal der Stadtbibliothek Heinrich Heine statt. Eintrittskarten zum Preis von 5 € gibt es ab sofort im Vorverkauf ausschließlich in der Stadtbibliothek. ANZEIGE 25 Jahre Baugesellschaft Gotha mbH Foto: Anne-Katrin Brachmann Ein ereignisreiches Jahr liegt vor uns, und damit meinen wir nicht nur die Feierlichkeiten rund um unser Firmenjubiläum, sondern die vielen Aktivitäten, mit denen wir als Wohnungsunternehmen gefordert sind. Da wird zum einen die innerstädtische Baumaßnahme in der Jüdenstraße 4 – 10 abgeschlossen und der sanierte Kopfbau samt Carport-Anlage in der Siebleber Straße/am Siebleber Wall übergeben. Zum anderen setzen wir die Sanierung des Landschaftshauses am Schlossberg 2 fort und arbeiten verstärkt an der Lückenschließung der August-Köhler-Wohnanlage in der Siebleber Straße 16 – 26. Die 1-Raum-Wohnungen in der Uelleber Straße 45 – 51 sind bereits fertiggestellt und bieten für Singles, Berufseinsteiger sowie Pendler perfekte Rahmenbedingungen. Mit unserem Frühjahrsangebot 2016 – „Wohnen mit Aussicht und dabei sparen“ – verhelfen wir Wohnungssuchenden zu preisgünstigerem Wohnraum, wenn diese bereit sind, ein paar Stufen mehr in Kauf zu nehmen. Wohnungen im 4. und 5. Obergeschoss stehen im Fokus dieser Kampagne. Wohnungssuchende und interessierte Bürger können sich gern an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsvermittlung wenden. Diese Aktion gilt bis 31. März 2016. “The same procedure as every year“ – in diesem Sinne geben wir Ihnen im Frühling wieder die Möglichkeit, in die Vielfalt der Wohnungstypen im Wohngebiet Clara-Zetkin-Straße in Gotha-Siebleben einzutauchen. Am 26.04.2016 zwischen 10.00 und 12.00 Uhr erwarten wir Sie im Gustav-Freytag-Treff, Clara-Zetkin-Str. 31a und freuen uns, mit Ihnen „Von Tür zu Tür“ die unterschiedlichsten Wohnungen zu besichtigen. Von Ein- bis Vierraumwohnungen ist alles dabei. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gern. Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 27 Unser Engagement gilt aber auch unseren Seniorentreffs „Club 55plusminus“ sowie „Gustav-Freytag-Treff“. Die Angebotspalette zum Jahresbeginn ist abwechslungsreich bestückt, weshalb wir Ihnen nachfolgend einen Auszug geben: – Mittwoch, 1. März, 19.00 Uhr Club 55 plusminus: Reinhard Griebner ganz nah – Geschichten von und mit unserem neuen, alten Stadtschreiber – Freitag, 4. März, 10.00 Uhr Gustav-Freytag-Treff: Beginn eines 4-wöchigen Kurses „Gehirn-Training“ mit Heike Raudszus – Mittwoch, 16. März, 19.00 Uhr Gustav-Freytag-Treff: Wie die Götter, zweigeteilt! Reinhard Ponick und Günter Bauerfeind sowie weitere Mitstreiter servieren Ihnen einen Mix aus Lesung, Rezitation und Musik zu Gustav Freytags Schaffen in Siebleben – Montag, 4. April, 14.30 Uhr Gustav-Freytag-Treff: Elke Heller liest aus Gustav Freytags Werk „Soll und Haben“ – Dienstag, 19. April, 17.00 Uhr Club 55 plusminus: Wer mit wem und wer kann mich mal – ein Vortrag mit Tierpräparator Peter Mildner – Dienstag, 24. Mai, 17.00 Uhr Club 55 plusminus: Musik sichtbar gemacht – von den Anfängen der Notenschrift bis zum modernen Notendruck – ein Vortrag mit Luise Ehrhardt von der Thüringen Philharmonie Zusätzlich zu diesen Ankündigungen laufen die bewährten Veranstaltungen und Kurse natürlich weiter. Schauen Sie bitte in den monatlich kostenlos erscheinenden Veranstaltungskalender für Senioren. Dieser liegt in vielen öffentlichen Einrichtungen u. a. in beiden Rathäusern aus. Natürlich können Sie dies auch auf unserer Internetseite unter: www.bgg-gotha.de/Veranstaltungen/nachlesen. Ostern steht vor der Tür und damit kündigt sich auch unser mittlerweile schon traditionell gewordener Osterspaziergang an. Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe möchten wir auf die Feinheiten unserer Region aufmerksam machen. Dieses Jahr ist es uns gelungen, Ihnen auf unserem Weg ein Kleinod zu zeigen, welches manche gar nicht kennen und man normalerweise so nicht zu Gesicht bekommt – die Sundhäuser Mühle. Diese befindet sich seit dem Jahr 1990 in Privatbesitz und wurde in mühevoller Arbeit restauriert und zu einem schmucken Wohnhaus umgebaut. Wir treffen uns am 19. März 2016, 7.45 Uhr am Hauptbahnhof Gotha. Mit der Thüringer Waldbahn fahren wir zunächst nach Leina, in den Geburtsort des Dichters Wilhelm Hey. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: www.bgg-gotha.de sowie in unserer Mieterzeitung BGG aktuell 1/2016. Sind Sie interessiert, dann melden Sie Ihre Teilnahme bitte bis zum 14. März 2016 bei Frau Sykora, Tel. 771-0 an. Freuen Sie sich mit uns auf den 6. Osterspaziergang – entlang des Leinakanals, dessen Baujahr sich 2019 genau zum 650. Mal jährt. Zum 25. Mal jährt sich in diesem Jahr die Gründung unseres Unternehmens und dies ist Anlass für uns, gemeinsam mit unseren Mietern ein großes, nein, zwei Feste zu feiern. u Detailliertere Angaben geben wir zu einem späteren Zeitpunkt bekannt. Das Jahr 2016 hat bereits gut angefangen und die Kette der Ereignisse reißt nicht ab. Bleiben Sie gespannt und verfolgen Sie unsere Aktivitäten auf unserer Internetseite www.bgg-gotha.de. WOHNEN IN GOTHA – natürlich mit uns! Ihre Baugesellschaft Gotha mbH Baugesellschaft Gotha mbH A.-Creutzburg-Str. 2, 99867 Gotha Tel. 03621 771-0 www.bgg-gotha.de Vermietungsservice Hauptmarkt 36 99867 Gotha Tel. 03621 21 93 53 Seite 28 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 ANZEIGE „Wir lieben unsere Arbeit!“ Zwei junge Nachwuchs-Monteure der Stadtwerke Gotha GmbH blicken auf ihre Ausbildung zurück – und verraten, was sie an ihrem Beruf fasziniert. In Zeiten, in denen der handwerkliche Nachwuchs rar ist, sind die beiden das positive Gegenbeispiel: Eileen Grünzig und Robert Lehner werden nach einer letzten Prüfung in wenigen Wochen ihre Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Klima, Heizung und Sanitär bei den Stadtwerken Gotha beenden. Dreieinhalb Jahre gehörte es zu ihrem Tagesgeschäft, den Neubau und das Warten von Fernwärmeanlagen oder die Installation von Hausanschlüssen zu erlernen. An ihrer Arbeit schätzen sie vor allem die vielseitigen Aufgaben: „Wir sind im gesamten Produktionsprozess von der Erzeugung der Wärme im Kraftwerk bis zum Heizkörper in der Wohnung bei jedem Schritt dabei.“ Wie überall, wo man etwas Neues lernen muss, gibt es Herausforderungen zu bewältigen. Robert Lehnert erinnert sich: „Es ist erstmal gar nicht so einfach, bei den großen Anlagen durchzublicken – bei 42 km Trasse auch gar keine so leichte Aufgabe“. Die 23-jährige Eileen Grünzig dagegen führt einen ganz anderen Punkt an: „Ich musste mich erstmal an die ganzen Männer gewöhnen“ schmunzelt sie. Als Frau mag sie noch ein Novum in ihrem Beruf sein, Vorurteilen sah sie sich jedoch nie ausgesetzt. „Ich wurde überall herzlich aufgenommen“ berichtet sie überzeugt. Auch Lehner fühlte sich stets wohl an seiner Ausbildungsstätte. Kein Zufall, sondern Philosophie, bestätigt ihr Ausbilder Steffen Neuland: „Wir integrieren unsere Auszubildenden gleich als Kollegen und behandeln sie nicht von oben herab, wie es von Azubis aus anderen Betrieben berichtet wird“. Da Grünzig und Lehner die ersten Lehrlinge ihres Ausbildungswegs bei den ehemaligen Fernwärmestadtwerken Gotha waren, musste auch ihr Ausbilder einige Lernprozesse durchlaufen. Der Probelauf scheint jedoch geglückt, denn die Begeisterung des sichtlich stolzen Ausbilders für seinen Beruf ist auch auf seine Schützlinge übergegangen. Sie empfehlen ihre Ausbildung mit ganzem Herzen weiter: „Wir stehen voll hinter dem, was wir tun – wir lieben unsere Arbeit!“ Diese wird auch in Zukunft spannend für sie bleiben, denn jetzt dürfen beide ohne prüfende Blicke selbständig arbeiten und sind auch Teil des Bereitschaftsdiensts. Auch der Auszubildende Fabian Walther hat kürzlich seine letzte Prüfung abgelegt. Nach der Ergebnisbekanntgabe wird er offiziell Elektroniker für Betriebstechnik bei den Stadtwerken sein – den Vertrag für eine Weiterbeschäftigung hat er schon unterschrieben. Ergänzt wurde seine Ausbildung im Unternehmen durch Lehrgänge im Ausbildungszentrum der Thüringer Energie. So wurde sichergestellt, dass dieser vielschichtige Beruf bestmöglich gelehrt wird. Besonders der gute Zusammenhalt in seiner Lehrgangsgruppe ist dem 20-jährigen in Erinnerung geblieben: „Es gab immer was zu lachen – unsere Aufgaben haben wir natürlich trotzdem alle erledigt“ scherzt er. Gerald Schmidt, Ausbilder und Meister im Bereich Netzservice bei den Stadtwerken, ist jedenfalls zufrieden mit dem angehenden Kollegen: „Ich freue mich bereits sehr auf die Zusammenarbeit nach der Lehre.“ Eileen Grünzig, Robert Lehner und Steffen Neuland Gerald Schmidt und Fabian Walther Die nächsten Stadtratssitzungen Impressum Rathaus-Kurier findet am Montag, dem 14.03.2016, um 17.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt. Alle Gothaer Bürgerinnen und Bürger sind hierzu eingeladen. Tagesordnung auch unter www.gotha.de Herausgegeben von der Stadtverwaltung Gotha, Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptmarkt 1, 99867 Gotha Tel. 0 36 21 / 222-234, Fax 0 36 21 / 222-293 E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den Inhalt: Oberbürgermeister Knut Kreuch Gesamtherstellung (inkl. Druck): Druckmedienzentrum Gotha GmbH Cyrusstraße 18, 99867 Gotha Tel. 0 36 21/7 39 68-0, Fax 0 36 21/7 39 68-17 Auflage: 25.000 Exemplare Die nächste Ausgabe des Rathaus-Kuriers erscheint voraussichtlich am 24. März 2016 Der Rathaus-Kurier erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Gotha verteilt. Ebenfalls ist der Rathaus-Kurier an den Infotheken der Stadtverwaltung und in der Gotha-Information kostenlos erhältlich. Der postalische Einzeloder Dauerbezug kann über das Büro für Presseund Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gotha für eine Unkostenpauschale von 1,29 € pro Exemplar bestellt werden. Der Rathaus-Kurier ist auch online im pdf-Format abrufbar. www.gotha.de/rathauskurier Der Rathaus-Kurier wird auf umweltfreundlichem (chlorfrei gebleichtem) Papier gedruckt.
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