Gotha liest Freytag

Aus dem Inhalt
Amtlicher Teil
Bekanntmachungen und
Ausschreibungen
Kurier
www.gotha.de
Amtsblatt der Stadt Gotha
|
Nr. 2 ⁄ 24. Jahrgang
Dr. Sigrid Damm liest
Bibliotheksstatistik
Seniorengeburtstage
Städtepartnerschaftstage
Kinder- und Jugendseite
Gothaer Wochenmarkt
| 25. Februar 2016
Gotha liest Freytag
Jubiläumsjahr erinnert vielfältig an den Schriftsteller
Am 18. März 2016, um 19.00 Uhr, startet Oberbürgermeister Knut Kreuch im Hanns-CibulkaSaal der Stadtbibliothek die Veranstaltungsreihe „Gotha liest Freytag“ mit einer ersten Lesung aus Freytags Werk „Bilder aus der deutschen Vergangenheit“. Kreuch illustriert seine
Lesung mit Bildern einer 1926 herausgegebenen Buchausgabe des Karl Robert Langewiesche-Verlages. Der Eintritt ist frei.
Die Stadtverwaltung Gotha engagiert sich im
Gedenkjahr unter Federführung der Stadtbibliothek mit Lesungen aus dem kulturgeschichtlich bedeutenden Hauptwerk „Bilder aus der
deutschen Vergangenheit“, die an ungewöhnlichen Orten veranstaltet werden. Am 1. April
2016 liest Jorge Villalba im KunstForum, am
20. Mai 2016 liest Margarita von Rümker im Augustinerkloster und am 27. Mai 2016 wird
Reinhard Griebner in der Wohnung des Stadtschreibers aus dem Werk Gustav Freytags lesen. Kostenlose Eintrittskarten für die jeweils
18 Uhr beginnenden Lesungen werden im Rahmen der Platzkapazität von den Vorlesern an
Interessenten verteilt. Am 13. Juli 2016 findet
im Kulturhaus das „Gothaer Friedensgespräch“ statt, das in diesem Jahr mit dem Thema „Gustav Freytag – Bilder aus der deutschen
und europäischen Zukunft“ den 200. Geburtstag des Schriftstellers in den Mittelpunkt rückt.
Foto: Lutz Ebhardt
Das Gustav-Freytag-Jahr 2015/2016, mit einer
ganzen Reihe von Aktivitäten, wird von den
Lebensdaten des Autors und Historikers, vom
120. Todestag am 30. April 2015 und dem
200. Geburtstag am 13. Juli 2016, bestimmt.
In diesem Zeitrahmen fanden und finden
zu Ehren des Schriftstellers eine Reihe vielfältiger Veranstaltungen satt, die vom Verein
der Freunde der Heimatgeschichte Siebleben
e. V. organisiert bzw. koordiniert werden.
Seiten 3 – 13
Nichtamtlicher Teil
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Auf ein Wort:
Der Mensch braucht Leidenschaften, am
besten ist, wenn es flammende Leidenschaften sind. Der eine hat ständig eine
neue Flamme, ein anderer ist leicht entflammbar, flammende Reden werden immer seltener. Manches muss zuerst auf kleiner Flamme gekocht werden, damit es nicht
als Strohfeuer zündelt, sondern als Rakete
startet. Apropos Raketen: Es soll immer
noch Leute geben, die dem Nachbarn zu Silvester Raketen vor die Haustür geschossen
haben und sie nicht wegräumen. Wir brauchen Menschen, die für ihre Heimatstadt
brennen, nicht in dem sie Brandy trinken,
sondern mit Ideen, mit wachen Augen, mit
eigener Tatkraft und selbstverdientem Geld
unser Gemeinwesen voranbringen. Doch
wer leicht entflammbar ist, der muss auch
wachsam sein. So erst kürzlich passiert. In
einem leerstehenden Haus, beobachtet der
wachsame Bürger, das etwas brennt, es
leuchtete eine Fackel im Dunkel der Nacht.
Und zwar genau dort, wo sonst niemand
ist. Sofort alarmierte er die Feuerwehr, die
kam mit ihrer Musik „Tatütata“ rasend
schnell zum Einsatzort und hörte schon von
weitem musikalische Klänge „der schönste
Fleck auf Erden, wie kann es anders sein, ist
Gotha unsere Heimat, denn hier sind wir daheim…“ und wundert sich. Keine Flamme
war zu sehen, nur für ihre Heimatstadt entflammte Stimmen die lauthals probten. Der
Wachsame sah ein Licht im Dunkel, dort, wo
es sonst nicht brennt, auf der Baustelle
eines Wohnhauses, wo in der Werkstatt
ihres Mitsängers ein Probenraum
entstand. Unsere Feuerwehrleute waren
schnell vor Ort, sie konnten helfen und ich
bin sicher, wir werden in Kürze auch dem
Bürger das Handwerk legen, der denkt, er
könnte uns mit seinen Flammenlegereien in
Angst und Schrecken versetzen. Wir brennen für Gotha, weil wir diese Stadt voranbringen wollen und deshalb bleiben Sie
wachsam!
Ihr
Stadtbibliotheksleiterin Nicole Strohrmann und Kurd-Laßwitz-Stipendiat Reinhard Griebner
mit den Eintrittskarten für die Lesungen an außergewöhnlichen Orten in Gotha.
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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
Nichtamtlicher Teil
Gothaer Kinder und Jugendliche haben Kinderstadtführer
und Behördenwegweiser erstellt
Das Gothaer Kinder- und Jugendforum hat wieder einmal ein Projekt zu einem guten Abschluss gebracht. In zahlreichen Zusammenkünften von Ende August bis Anfang November 2015 haben die Mitglieder des Forums fleißig gearbeitet. Dabei gab es zwei Teilprojekte.
Für Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren entstand
die Broschüre „Kinderstadtführer“ und für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren entstand die
Broschüre „Behördenwegweiser für Jugendliche“. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Im „Kinderstadtführer“ führt das Maskottchen der Froschkönig die Kinder zu vielen bedeutenden Orten und Sehenswürdigkeiten der
Stadt, um den positiven Bezug zu ihrer Heimatstadt zu stärken. Auch sehr junge Kinder bekommen schon einen niedrigschwelligen Einstieg zu geschichtlichen Hintergründen, zu
kulturellen und sportlichen Angeboten sowie
den naturnahen Räumen in und um Gotha.
Die Broschüre wurde kindgerecht und spielerisch gestaltet. Den Nutzern wird eine einfache
Wiedererkennung der aufgeführten Orte, sowie auch der Zugang zu weiterführendem Wissen über die Heimatstadt ermöglicht. Aus diesem Grund eignet sich diese Broschüre auch
sehr gut für den Heimatkundeunterricht in der
Klassenstufe 3.
In der Broschüre „Behördenwegweiser für
Jugendliche“ können interessierte junge
Menschen Orientierung und Informationen
zu allen wichtigen Bereichen des täglichen
Lebens finden. Diese Broschüre wurde bewusst sehr sachlich und übersichtlich gestaltet und wird an öffentlichen Stellen ausgelegt, wie z. B. in den beiden Rathäusern der
Stadtverwaltung Gotha und den städtischen
Kinder- und Jugendtreffs sowie in der TouristInformation.
Die fachliche Beratung und Begleitung der Projekte erfolgte durch die Mitarbeiter des Schulund Jugendamtes der Stadtverwaltung Gotha.
Hier können auf Anfrage auch Lehrer und öffentliche Einrichtungen die Broschüren erhalten. Finanziell gefördert wurde dieses Projekt
vom Deutschen Kinderhilfswerk, welches
hierfür 5.000 Euro zur Verfügung stellte. Die
Mitglieder des Gothaer Kinder- und Jugendforums und die Stadtverwaltung Gotha bedanken sich auf diesem Wege beim Deutschen Kinderhilfswerk für die geleistete Unterstützung. Die Umsetzung der Ideen und die
Verarbeitung der vorbereiteten Inhalte erfolgten durch das Druckmedienzentrum Gotha GmbH und mr-kartographie Müller & Richert GbR. Auch dort bedanken sich die
Forumsmitglieder und Mitarbeiter der Stadtverwaltung für die Unterstützung der fachgerechten Umsetzung der Projekte.
Halbjahrespraktika in den städtischen Kindereinrichtungen
zeitpädagogische Arbeit zu leisten. Neben der
Arbeit mit den Kindern lernt der/die angehende Erzieher/In dort auch die Arbeit im
Team, den Umgang mit den Eltern und die Erledigung von Verwaltungsaufgaben. Die Praktikanten haben in dieser Zeit verschiedene Praktikumsberichte und eine Facharbeit zu erstellen.
Für die Stadtverwaltung Gotha als Trägerin von
Kindertageseinrichtungen bieten die Praktika
eine gute Möglichkeit, angehende Erzieher
und Erzieherinnen vor eigentlichen Personalgewinnungsmaßnahmen im Tagesgeschäft der
Kindertageseinrichtungen kennenzulernen.
Für die Praktikumsteilnehmer selbst ist es die
Möglichkeit, den Beruf des Erziehers in der
Praxis und auch den Arbeitgeber Stadtverwaltung Gotha kennenzulernen.
Die Stadtverwaltung heißt die Halbjahrespraktikanten in den städtischen Kindertageseinrichtungen herzlich willkommen und wünscht
ihnen eine erfolgreiche Zeit.
Foto: Lutz Ebhardt
Auch in diesem Jahr ermöglicht die Stadt Gotha
neun angehenden Erzieherinnen und Erziehern mit Absolvierung eines Anerkennungsjahres in städtischen Kindertageseinrichtungen ihre Ausbildung in diesem Beruf abzuschließen und damit die staatliche Anerkennung zu erwerben. Am 1. Februar 2016
begannen: Laura Rockstuhl (Kita Spatzennest), Doreen Seyfarth (Kita Spatzennest), Jasmin Schlöffel (KG Sternenzauber), Claudia
Sondermann (Reggio-Kinderhaus), Sebastian
Fuchs (Montessori-Kinderhaus), Saskia Albrecht (Fröbel-Kindergarten), Anja Lang (FröbelKindergarten), Doreen Schneegaß (AugustKöhler-Kinderhaus), Franziska Schmalz (Kita
Bummi) ihr Berufspraktikum in sieben Gothaer
Kindertagesstätten.
Grundsätzlich wird das Anerkennungsjahr als
Erzieherin/Erzieher in einer sozialpädagogischen Einrichtung abgeleistet und dauert in
der Regel sechs Monate. Hierfür kommen beispielsweise Kindergärten, Kindertagesstätten
oder ähnliche Institutionen in Frage. Die Auswahl ist den Auszubildenden überlassen, sie
können frei zwischen verschiedenen Einrichtungen wählen. Dort wird das theoretische
Wissen mit Hilfe der dort beschäftigten Erzieher in der Praxis umgesetzt.
Die Arbeit soll eigenverantwortlich stattfinden,
um nach Abschluss der Prüfung selbständig
arbeiten zu können. Dem Praktikanten wird die
Möglichkeit geboten unter Anleitung eines
Mentors mit einer Gruppe sozial und/oder frei-
Vorstellung der Berufspraktikanten v.l.n.r. Doreen Seyfahrt, Sebastian Fuchs, Anja Lang, Saskia
Albrecht, Laura Rockstuhl, Claudia Sondermann, Jasmin Schlöffel, Doreen Schneegaß, Franziska
Schmalz, Beigeordnete Marlies Mikolajczak, Fachberaterin Claudia Hausotte, Abteilungsleiterin
Isabelle Lux
Amtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 3
Öffentliche Bekanntmachungen
Tagesordnung der Hauptausschuss- und der Stadtratssitzung
der Stadt Gotha
Am Freitag, 11.03.2016, 14:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.
Gremium:
Ort/Raum:
Hauptausschuss
Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha
8.2.
Tagesordnung
8.3.
Öffentlicher Teil – Beginn: 14:00 Uhr
1.
2.
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung
3.
Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom
18.01.2016
4.
Beschlussvorlagen – öffentlich
4.1. Fröbel-Kindergarten, Sanierung Außenanlagen 1. und
2. BA (VOB-ÖA-60/16/021)
Vorlage: HA 049/16
4.2. B7 Ortslage Gotha, 1. BA/ Los 1 (VOB-ÖA-66/15/006) –
Nachtragsvereinbarung 02 für Los 1
Vorlage: HA 050/16
4.3. B7 Ortslage Gotha, 1. BA/ Los 2 (VOB-ÖA-66/15/006) –
Nachtragsvereinbarung 05 für Los 2
Vorlage: HA 051/16
4.4. Umbau Sportanlage Gotha-Siebleben, Los 1 – Sportbauarbeiten (VOB-ÖA-67/15/023) – Nachtragsvereinbarung 5
Vorlage: HA 052/16
Am Montag, 14.03.2016, 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit
öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.
Gremium:
Ort/Raum:
8.4.
8.5.
8.6.
8.7.
8.8.
8.9.
8.10.
Stadtrat der Stadt Gotha
Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha
Tagesordnung
8.11.
Öffentlicher Teil – Beginn: 17.00 Uhr
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
8.1.
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen
Tagesordnung
Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom
20.01.2016
Informationen zu Entscheidungen des Oberbürgermeisters nach § 30 ThürKO – öffentlich
Informationsbericht des Oberbürgermeisters
Anfragen
Anträge
Beschlussvorlagen – öffentlich
Vereinbarung über Partnerschaft und gegenseitige
8.12.
Zusammenarbeit zwischen der Stadt Gotha
und der Stadt Adua
Vorlage: B 239/16
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Gotha
(Friedhofssatzung)
Vorlage: B 228/16
Satzung zur 4. Änderung der Satzung zur Regelung der
Benutzung der Wochenmärkte in der Stadt Gotha
(Marktsatzung)
Vorlage: B 242/16
Benennung des Teilstückes der Leinastraße zwischen
Emleber Weg und Krusewitzstraße in „Dirk-Kollmar-Platz“
Vorlage: B 238/16
Ernennung eines Ehrenbrandmeisters
Vorlage: B 245/16
Widmung eines neuen Straßenabschnittes des
Schulweges in Gotha-Uelleben
Vorlage: B 230/16
Widmung eines Rad-Gehweges im Bereich Wohngebiet
Schulweg in Gotha-Uelleben
Vorlage: B 231/16
Grundhafter Ausbau der Mühlhäuser Straße
Vorlage: B 240/16
Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses B 672/08
Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Gotha im Bereich
nördlich der Kindleber Straße (alter Flugplatz)
Vorlage: B 233/16
Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses B 673/08
Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Industrieerweiterung Gotha – Nord-Ost“
(alter Flugplatz)
Vorlage: B 235/16
Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses
B 1575/98
Satzungsbeschluss über ein besonderes Vorkaufsrecht
für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 64 „Industrieerweiterung Gotha – Nord-Ost“
Vorlage: B 236/16
Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses B 815/09
Verlagerung des Sonderlandeplatzes Gotha-Ost
Vorlage: B 237/16
Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gotha, den 23.02.2016
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
Achtung Zahlungstermin –
Straßenreinigungsgebühren!
Die Straßenreinigungsgebühren (Jahreszahler) sind bis zum
01.03.2016 fällig.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen bei Überweisungen und Einzahlungen ihre Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben.
Bankverbindung:
IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00
BIC:
HELADEF1GTH
Bei erteilter Abbuchungserlaubnis ist auf ausreichende Kontodeckung zu achten. Durch Rückbuchung entstehende Bankgebühren
sind vom Zahlungspflichtigen zu erstatten. Geänderte Bankverbindungen teilen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Fälligkeit der Abt.
Stadtkasse mit ([email protected], Tel. 03621/222-211).
Bitte überprüfen Sie Ihre Daueraufträge.
Bei erteilter Abbuchungserlaubnis müssen Daueraufträge bei Ihrer
Bank gelöscht werden, damit es nicht zu Doppelzahlungen kommt.
Eine einfache und bequeme Möglichkeit ist das Lastschrifteinzugsverfahren. Hierbei übernimmt die Stadtkasse die Verantwortung für
einen pünktlichen Zahlungseingang. Ein entsprechender Vordruck
(SEPA-Lastschriftmandat) findet sich unter http://www.gotha.de/
rathaus-politik/buergerservice/formulare.html.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. Stadtkasse
(Tel. 03621/222-382).
gez. Juckel
Abt. Stadtkasse
€
Öffentliche Abgaben-Mahnung
(Steuer- und Gebühren Mahnung)
Die Stadtverwaltung Gotha, Stadtkasse, macht darauf aufmerksam,
dass am 15.02.2016 folgende Steuern und Gebühren fällig waren:
Hundesteuer
Grundsteuer
Gewerbesteuervorauszahlung
Straßenreinigung (Quartalszahler)
1. Quartal 2016
1. Quartal 2016
1. Quartal 2016
1. Quartal 2016
Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern
und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt.
Die hiermit ergangene öffentliche Mahnung schließt eine schriftliche
Mahnung nicht aus.
Amtlicher Teil
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des
Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ im Rahmen der
Änderung des Regionalplanes Mittelthüringen
Am 14.01.2016 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen den Beschluss über die Freigabe des Entwurfs des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ zur öffentlichen Auslegung gefasst.
Gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31.
August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 des
Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 11.12.2012 (GVBl. S.
450) ist der Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ bei den
zur Regionalen Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften öffentlich auszulegen. Diese Gebietskörperschaften sind gemäß § 13 Abs. 3 ThürLPlG die Landkreise Ilm-Kreis, Gotha,
Sömmerda, Weimarer Land, die kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie die Städte Apolda, Arnstadt, Gotha, Ilmenau und Sömmerda.
Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3
ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht.
Die Planunterlagen zum Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Windenergie“ liegen
vom 07. März 2016 bis einschließlich 10. Mai 2016
in der Stadtverwaltung Gotha, Stadtplanungsamt, Neues Rathaus,
Ekhofplatz 24, Zi. 307, 99867 Gotha
während folgender Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr
Donnerstag
von 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
Freitag
von 9 – 12 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Anregungen zum Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie können
innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Anregungen direkt gegenüber der
Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4, 99423 Weimar
vorgebracht bzw. als E-Mail unter der Adresse regionalplanung-mitte@
tlvwa.thueringen.de übermittelt werden. Allgemeine Informationen zum
Verfahren und die Planunterlagen zum Entwurf sind auch im Internet unter www.regionalplanung.thueringen.de abrufbar.
Es wird gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Sachlichen Teilplan „Windenergie“ unberücksichtigt bleiben können.
Gotha, 25.02.2016
Die Rückstande sind umgehend an die Stadtverwaltung Gotha unter Angabe der gültigen Steuer-/Gebührennummer zu zahlen (ohne Angabe
kann es zu Buchungsfehlern und demzufolge zu Mahnungen kommen).
Bankverbindung:
IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00
BIC:
HELADEF1GTH
Zeitnah werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen
zwangsweise eingezogen und aufgrund der Abgabenordnung, § 240 AO,
folgender Säumniszuschlag erhoben:
„Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet,
so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag
von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.“
Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die festgelegten Termine einzuhalten.
gez. Juckel
Abt. Stadtkasse
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Bekanntmachung der Beschlüsse
aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des
Hauptausschusses der Stadt Gotha vom 18.01.2016
Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind,
während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen
Fachamt eingesehen werden können.
HA 047/16 – Kopiertechnik für die Verwaltung (VOL-ÖA-10/16/003)
Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt,
den Zuschlag an die Firma TA Triumph-Adler Deutschland GmbH,
Flughafenstraße 12 aus 99092 Erfurt mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 154.653,11 EUR (inkl. 19 % MwSt.) für eine
Vertragslaufzeit von 5 Jahren (vom 01.03.2016 bis 28.02.2021) zu erteilen.
Amtlicher Teil
HA 048/16 – Umbau Sportanlage Gotha-Siebleben, Los 1 – Sportbauarbeiten (VOB-ÖA-67/15/023) – Nachtragsvereinbarung 3 und 4
Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, die Aufträge für die Nachtragsvereinbarungen 3 und 4 an die SK Sport- und Freizeitanlagenbau GmbH, Oberndorfer Weg 4 aus 07629 Hermsdorf mit einer geprüften Gesamtangebotssumme in Höhe von 57.178,31 EUR (inkl.
19 % MwSt.) zu erteilen.
Gotha, den 26.01.2016
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Bekanntmachung der Beschlüsse
aus dem öffentlichen Teil der Sitzung des
Stadtrates der Stadt Gotha vom 20.01.2016
Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind,
während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen
Fachamt eingesehen werden können.
A 204/15 – Bewerbung der Stadt Gotha als Fairtrade-Town (Aussprache) – Fraktion FWG
Die Stadt Gotha beschließt, sich der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ anzuschließen und für sich den Titel Fairtrade-Town anzustreben. Hierzu ist es erforderlich, fünf Kriterien gemäß der Kampagne
zu erfüllen.
Für die Realisierung wird das Agenda 21-Büro und der Verein Gotha – Weltoffen und Fair e.V. beauftragt, zunächst eine Steuerungsgruppe einzurichten, die alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ koordiniert.
Die Zusammensetzung der Gruppe wird mit dem Oberbürgermeister abgestimmt.
B 224/15 – Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die Erhebung der
Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
01 Die Satzung zur 2. Änderung der für die Erhebung der Hundesteuersatzung (Hundesteuersatzung)
02 Der Beschluss Nr. 185/15 des Stadtrates der Stadt Gotha aus seiner
Sitzung vom 25.11.2015 wird aufgehoben.
Anlage 1:
Änderungssatzung
B 205/15 – Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Gotha für das
Haushaltsjahr 2012
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird
die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Gotha inklusive der korrigierten
Vermögensübersicht und Übersicht über die Schulden für das Haushaltsjahr 2012 festgestellt.
Anlagen:
01 Korrektur Vermögensübersicht
02 Korrektur Übersicht über die Schulden
B 202/15 – Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters
und der Beigeordneten der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2012
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird
dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie der Beigeordneten
der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2012 auf Grundlage des Schlussberichtes Entlastung erteilt.
B 206/15 – Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Gotha für das
Haushaltsjahr 2013
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
Gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird
die geprüfte Jahresrechnung der Stadt Gotha inklusive der korrigierten
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 5
Vermögensübersicht und Übersicht über die Schulden für das Haushaltsjahr 2013 festgestellt.
Anlagen:
01 Korrektur Vermögensübersicht
02 Korrektur Übersicht über die Schulden
B 207/15 – Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr
2013
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
Gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird
dem Oberbürgermeister, dem Bürgermeister sowie der Beigeordneten
der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2013 auf Grundlage des Schlussberichtes Entlastung erteilt.
B 161/15 – Neuordnung der Ausrückebereiche und Risikoklasseneinstufung – Feuerwehr Gotha
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
Die als Anlage beigefügte Neuordnung der Ausrückebereiche und Risikoklasseneinstufung der Feuerwehr der Stadt Gotha.
Anlage 1:
Neuordnung der Ausrückebereiche und Risikoklasseneinstufung der
Feuerwehr der Stadt Gotha
B 220/15 – Konzept Feuerwehr Gotha – Technik und Ausrüstung 2016
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
Das als Anlage beigefügte Konzept Feuerwehr Gotha – Technik und Ausrüstung 2016 – wird beschlossen.
Anlage 1:
Konzept Feuerwehr Gotha – Technik und Ausrüstung 2016
B 221/15 – Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über
die Feuerwehr – Feuerwehrsatzung –
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr Feuerwehrsatzung –.
Anlage 1:
Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr – Feuerwehrsatzung –
B 222/15 – Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt
Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung –
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung –.
Anlage 1:
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung
für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung –
B 225/15 – Beschluss über den städtebaulichen Rahmenplan Gartenstraße/Moßlerstraße
Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt:
den als Anlage beigefügten städtebaulichen Rahmenplan Gartenstraße/Moßlerstraße mit Stand November 2015 als Grundlage für daraus zu
entwickelnde verbindliche Bauleitpläne.
Anlage:
Rahmenplan Gartenstraße / Moßlerstraße
Gotha, den 26.01.2016
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
Einwohnerversammlungen
Einladung zur Einwohnerversammlung
in Gotha-West
Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer
Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt
Gotha findet am Donnerstag, dem 31.03.2016 von 17.30 bis ca. 19.00 Uhr
im Speisesaal der Baugesellschaft Gotha mbH in der August-Creutzburg-Straße 2b in Gotha statt.
Tagesordnung:
1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten
2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger
Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Dienstag, dem 29.03.2016 schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des
Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha einreichen. Anfragen
können auch per E-Mail an [email protected] oder per Fax an
03621/222-245 gesandt werden.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Einladung zur Einwohnerversammlung
im Ortsteil Gotha-Boilstädt
Die nächste Einwohnerversammlung gemäß § 15 Absatz 1 Thüringer
Kommunalordnung in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt
findet am Mittwoch, den 23.03.2016 um 18 Uhr in Gotha-Boilstädt, in der
Gaststätte „Zum Wiesengrund“, Gothaer Straße 22, statt.
Tagesordnung:
1. Informationen des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten,
insbesondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend
2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger.
Einwohner können Anfragen bis spätestens 21.03.2016 schriftlich bei
der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Referat 012,
Hauptmarkt 1, Rathaus, 99867 Gotha einreichen. Anfragen können
auch per E-Mail an [email protected] oder per Fax an
03621/222-409 gesandt werden.
Um eine umfassende Beantwortung innerhalb der Einwohnerversammlung zu gewährleisten, wird um Einreichung bis 17.03.16 gebeten.
Amtlicher Teil
4.
5.
6.
Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wird dem
Stadtrat am 23.02.2016 zur Kenntnis gegeben.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt am 25.02.2016 im Rathaus-Kurier.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gemäß § 57 Absatz
3 ThürKO in der Zeit vom 26.02. bis 14.03.2016 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung
dieses Haushaltsjahres steht der Haushaltsplan zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24,
Kämmerei, Zimmer 224 zur Verfügung (§ 57 Absatz 3 Satz 3 und 4
ThürKO i. V. m. § 80 Absatz 3 Satz 1 ThürKO).
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Haushaltssatzung der Stadt
Gotha für das Jahr 2016
Auf der Grundlage der §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Gotha folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
68.503.700 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit
ab.
§2
Es werden keine Kreditaufnahmen festgesetzt.
15.322.300 €
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird
auf 15.066.500 €
festgesetzt.
§4
Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer Hebesatzsatzung festgesetzt (B 040/14 vom 29.10.2014)*.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
4.600.000 €
festgesetzt.
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Stadt
Gotha für das Haushaltsjahr 2016
1.
2.
3.
Mit Beschluss B 174/15 vom 16.12.2015 hat der Stadtrat der Stadt
Gotha die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen beschlossen.
Mit Beschluss B 175/15 wurde dem Finanz- und Investitionsplan
2015 bis 2019 zugestimmt.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 23.12.2015 bei
der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 21 Absatz 2 ThürKO vorgelegt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 16.02.2016 die
Haushaltssatzung der Stadt Gotha samt Anlagen gemäß § 57 Absatz 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Absatz 3 ThürKO eingangsbestätigt. Genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die am 23.12.2015 bei
der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegte Haushaltssatzung nicht.
§6
1. Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
2. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung nach § 10 ThürGemHV beginnen ab 250.000€.
3. Der Ausgabenansatz der Haushaltsstelle Unterhaltung der Straßen,
Wege und Plätze – 6300.5100 – wird für übertragbar erklärt.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
Gotha, den 18.02.2016
(Siegel)
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
* nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind
wie folgt festgesetzt:
– Grundsteuer A 300 v. H., Grundsteuer B 470 v. H., Gewerbesteuer 400
v. H.
Amtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 7
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme der festgestellten
Jahresrechnung 2012 (B 205/15), der Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Stadt Gotha für
das Haushaltsjahr 2012 (B 202/15), der festgestellten Jahresrechnung
2013 (B 206/15) und der Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2013 (B 207/15) mit ihren Anlagen sowie der Schlussberichte
des Rechnungsprüfungsamtes einschließlich Auswertung Prüfbericht
durch die Verwaltung und die Stellungnahme des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha.
Die Jahresrechnungen 2012 und 2013 werden gemäß § 80 Absatz 4 ThürKO in der Zeit vom 26.02. bis 14.03.2016 während der Dienststunden zur
Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro ausgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Jahresrechnungen 2012 und 2013 bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung in den Diensträumen der Kämmerei, Neues Rathaus, Zimmer
224, zu den Dienststunden.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Städtische
Straßenbeleuchtung Gotha
Information der Bürgerinnen und Bürger über geplante
Abschaltungen von städtischen Straßenleuchten im
Stadtgebiet Gotha und den zugehörigen Ortsteilen
Monatliche Bekanntgabe der Bereiche in denen, die gemäß Stadtratsbeschluss B039/14 geplanten Abschaltungen in den Nachtstunden von
1:00 bis 5:00 Uhr, ab März 2016 umgesetzt werden.
Name
Straße, Weg, Platz
Purgoldweg
Zufahrt Bahnhof
Kunstmühlenweg
Neubauerstraße
Mozartstraße
Bahnhofsvorplatz
Abschnitt
von
bis
komplett
Neubauerstraße
Bahnhofsgebäude
Neubauerstraße
Bahnhofsvorplatz
Busaufstellfläche neben Terminal
Neubauerstraße
Viadukt
Kunstanstrahlung
Straßenleuchten, die planmäßig nicht die ganze Nacht über in Betrieb
sind, werden für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar, mit dem Verkehrszeichen 394 (roter Ring) gekennzeichnet. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Stadt Gotha, unter dem Link
http://www.gotha.de/stadtbeleuchtung.
Bekanntmachung der Satzung
über den Bebauungsplan Nr. 55A
„Sondergebiet Kreiskrankenhaus“
1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 02.09.2015 mit Beschluss-Nr.
B145/15 den Bebauungsplan Nr. 55A „Sondergebiet Kreiskrankenhaus“ bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 12.01.2016, das am
19.01.2016 bei der Stadt Gotha einging, die Eingangsbestätigung mit Datum vom 12.01.2016 erteilt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden
keine Auflagen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf
eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan Nr. 55A „Sondergebiet Kreiskrankenhaus“ sowie
der Hinweis gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 55A „Sondergebiet Kreiskrankenhaus“ tritt mit
der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan, den Grünordnungsplan und die Begründung mit Umweltbericht ab dem Tag der Bekanntmachung in der Stadtverwaltung Gotha, Stadtplanungsamt, in Gotha, Neues Rathaus (Ekhofplatz 24), während der Sprechzeiten
Mo 9.00 – 12.00 Uhr
Di 13.00 – 16.00 Uhr
Do 19.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr 19.00 – 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, sowie Mängel der Abwägung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit
dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend
gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind,
beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres
seit der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der
Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und
die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42
BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich
beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs.4
BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der
Antrag nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres
gestellt ist, wird hingewiesen.
Kreuch
Oberbürgermeister
Bekanntmachung von Satzungen
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 20.01.2016 mit Beschluss-Nr.
224/15 die Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen.
2. Gemäß § 2 Abs. 4 ThürKAG erfolgte die Vorlage der Satzung zur Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 27.01.16, der am
29.01.16 bei der Stadt Gotha einging, die Satzung genehmigt.
Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt.
Die Satzung darf vor Ablauf der Widerspruchsfrist bekannt gemacht
werden, da die Stadt Gotha mit Schreiben vom 04.02.2016 auf die
Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den rechtsaufsichtlichen Genehmigungsbescheid vom 27.01.16 ver-zichtet hat.
Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die Erhebung
der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Die Hundesteuersatzung vom 26.06.2012, veröffentlicht im Rathauskurier
Nr. 6/2012 vom 28.06.2012, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom
11.11.2014 veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 11/2014 vom 20.11.2014,
wird wie folgt geändert.
§1
Änderung der Satzung
1. § 1 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden, die älter als 3 Monate sind, im Stadtgebiet der Stadt Gotha.
2. § 1 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
(2) Eine Hundehaltung im Sinne dieser Satzung liegt vor, wenn ein Hund
Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
Amtlicher Teil
zeitlich nachhaltig einem oder mehreren Menschen – unabhängig davon, ob sich diese zu Vereinigungen zusammengeschlossen haben oder
nicht – zugeordnet ist; auf die zivilrechtliche Form wie auf den Zweck der
Zuordnung kommt es nicht an. Die zeitlich nachhaltige Zuordnung gilt
bei einem gemeinsamen Haushalt als stets gegeben. Zweithund und jeder weitere Hund im Sinne dieser Satzung ist jeder Hund, der neben
einem Ersthund im selben Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb gleichzeitig gehalten wird.
14. § 8 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Steuerfreiheit (§ 2) sowie die Steuerermäßigung (§§ 6, 7) gilt ab
dem Zeitpunkt, ab dem ihre Voraussetzungen nachweislich vorliegen.
Der aktuelle Nachweis ist jährlich zu erbringen.
3. § 2 Nr. 1 erhält folgende neue Fassung:
1. Hunden, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z.B.
Diensthunde der Polizei, des Zolls und des Bundesgrenzschutzes) dienen;
(1) Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht
während des Kalenderjahres beginnt –- für den Rest des Kalenderjahres
mit Steuerbescheid festgesetzt.
(2) Der Steuerbescheid gilt gemäß § 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) auch für alle Folgejahre, solange keine Neufestsetzung
aufgrund geänderter Besteuerungsgrundlagen durch die Stadt Gotha
erfolgt.
4. § 2 Nr. 2 erhält folgende neue Fassung:
2. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen sowie Hunde
des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe und des Technischen
Hilfswerkes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen;
5. § 2 Nr. 4 erhält folgende neue Fassung:
4. Gebrauchshunden, die ausschließlich zum Zwecke der Einkommenserzielung im Rahmen der Berufsausübung gehalten werden (z.B. zur Bewachung von Viehherden, Artistenhunde, Hunde von Forstbediensteten
oder Berufsjägern).
6. § 2 Nr. 6 entfällt
7. § 2 Nr. 7 wird zu § 2 Nr. 6
8. § 3 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Steuerschuldner ist der Halter eines oder mehrerer Hunde. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.
9. In § 4 werden die Absätze 1 bis 3 wie folgt neu gefasst:
(1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Ersten des Monats, welcher auf
den Monat folgt, in dem die Voraussetzungen nach § 1 der Satzung vorliegen.
(2) Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als drei Monate ist.
(3) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund
veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verendet.
Hierüber ist ein geeigneter Nachweis zu bringen. Kann der Steuerpflichtige keinen Nachweis über den Verbleib des Hundes vorlegen, so erlischt die Steuerpflicht erst am Ende des Monats, in dem die schriftliche
Abmeldung des Hundes erfolgt.
10. § 5 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:
(5) Eine Steuerbefreiung nach § 2 Ziffer 1 bis 4 und eine Steuerermäßigung gemäß § 6 Abs. 1 und 3 und § 7 werden für gefährliche Hunde im
Sinne des Abs. 4 nicht gewährt.
11. § 6 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Auf Antrag wird die Steuer nach § 5 Abs. 1 um die Hälfte ermäßigt für
Hunde die in Einöden und Weilern gehalten werden.
15. § 9 erhält folgende neue Fassung:
§ 9 Festsetzung der Steuer
16. § 10 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Steuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Kalenderjahres fällig. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderjahres, so gilt Satz 1 entsprechend, im Übrigen ist die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe
des Steuerbescheides fällig.
17. § 11 erhält folgende neue Fassung:
§ 11 Anzeigepflicht
(1) Wer in der Stadt Gotha einen Hund hält, hat diesen innerhalb von 14
Tagen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, bei der Stadt Gotha schriftlich anzumelden.
(2) Bei der An-, Um-, bzw. Abmeldung sind vom Hundehalter anzugeben:
1. Name, Vorname und Adresse des Hundehalters,
2. Rasse, Alter bzw. Wurfdatum des Hundes,
3. Beginn der Haltung im Gebiet der Stadt Gotha,
4. Name, Vorname und Adresse des Vorbesitzers,
5. Datum der Abschaffung und Grund der Abmeldung und
6. Name, Vorname und Adresse des neuen Hundehalters.
(3) Endet die Hundehaltung im Stadtgebiet Gotha oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuerermäßigung bzw. Steuerfreiheit, so ist dies der Stadt Gotha innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
18. § 12 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt
Gotha eine Hundesteuermarke aus. Die Hundesteuermarke wird mit
dem Abgabenbescheid zugestellt. Die Steuermarke ist Eigentum der
Stadt Gotha. Die Marke ist durch den Halter am Hundehalsband sichtbar anzubringen. Zur Unterscheidung der Besteuerung werden für gefährliche Hunde gesondert gestaltete Steuermarken ausgegeben. Bei
Verlust dieser Marke erhält der Halter eine Ersatzmarke. Für diese Ersatzmarke ist eine Gebühr in Höhe von 10,00 € zu entrichten.
19. Bei § 12 werden neu die Absätze 3 und 4 in der folgenden Fassung
angefügt:
(3) Bis zur Ausgabe von neuen Steuermarken behalten die bisherigen
Steuermarken ihre Gültigkeit.
(4) Mit der Abmeldung ist die Hundesteuermarke an die Stadt Gotha zurück zu geben.
20. neu aufgenommen wird § 13 in der folgenden Fassung:
12. § 6 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
(2) Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 200 m
von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist. Als Weiler gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 50 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 400 m von jedem anderen
Wohngebäude entfernt sind.
13. § 7 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Von den Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der
gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für die Hunde dieser Rasse in der Form
der Züchtersteuer erhoben; § 2 Nr. 6 bleibt unberührt.
§ 13 Steueraufsicht und Hundebestandsaufnahmen
(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, den Bediensteten oder Beauftragten der Stadt Gotha auf Anfrage wahrheitsgemäß Auskunft über
die Art und Anzahl der gehaltenen Hunde und deren Versteuerung zu
geben.
(2) Zur Feststellung aller Hunde, die der Steuerpflicht unterliegen, darf
die Stadt Gotha territorial begrenzte oder flächendeckende Hundebestandsaufnahmen durchführen. Eine Beauftragung Dritter (z.B. privater
Unternehmen) ist unter Wahrung des Steuergeheimnisses zulässig. Auf
Nachfrage sind die volljährigen Einwohner verpflichtet, den Bedienste-
Amtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 9
ten bzw. den Beauftragten der Stadt Gotha Auskünfte über die in § 11
Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 genannten Daten zu erteilen, soweit in ihrem Haushalt Hunde gehalten werden.
21. der bisherige § 13 wird zu § 14
22. der neue § 14 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Bei Zuwiderhandlungen gelten die Straf- und Bußgeldvorschriften in
den §§ 16 – 19 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung.
23. der neue § 14 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
(2) Ordnungswidrig im Sinne von § 18 Satz 1 Nr. 2 ThürKAG handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig
1. entgegen § 11 der Satzung seine Anzeigepflichten nicht oder nicht
rechtzeitig erfüllt,
2. entgegen §§ 6 und 11 der Satzung den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung nicht anzeigt,
3. entgegen § 12 Abs. 2 der Satzung seinen Hund außerhalb der
Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne gültige
sichtbare Hundesteuermarke umherlaufen lässt,
4. entgegen § 12 Abs. 4 der Satzung die Steuermarke bei Beendigung der Hundehaltung nicht abgibt oder
5. entgegen § 13 Abs. 2 der Satzung den Beauftragten der Stadt Gotha auf Anfrage nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt.
24. der bisherige § 14 wird zu § 15
§2
In-Kraft-Treten
Diese Änderungssatzung tritt zum 01. des Monats nach deren Veröffentlichung in Kraft.
Gotha, den 11.02.2016
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
(Siegel)
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind,
beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr
geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist
gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Die vorstehende Satzung
- Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Kreuch
Oberbürgermeister
Beschluss- und Anzeigevermerk
1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 20.01.2016 mit Beschluss-Nr.
221/15 die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Gotha
über die Feuerwehr – Feuerwehrsatzung – beschlossen.
2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 29.01.2016, das
am 01.02.2016 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung
bestätigt.
Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt.
Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.
Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Gotha
über die Feuerwehr
– Feuerwehrsatzung –
Die Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr vom 04.07.2012, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 07/12 am 26.07.2012, wird wie folgt geändert:
§1
Änderung der Satzung
1. Der zweite Abschnitt der Inhaltsübersicht der Feuerwehrsatzung erhält folgende Fassung:
„Zweiter Abschnitt
Freiwillige Feuerwehr,
Rechte und Pflichten der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr
§ 4 Freiwillige Feuerwehr, Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
§ 5 Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflichten bei Schäden
§ 6 Aufnahme in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
§ 7 Beendigung der Angehörigkeit zur Einsatzabteilung
§ 8 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzabteilung
§ 9 Aufwandsentschädigung
§ 10 Ordnungsmaßnahmen
§ 11 Alters- und Ehrenabteilung
§ 12 Jugendabteilung
§ 13 Aufgaben und Wahl der Wehrführer, deren Stellvertreter und
des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren
§ 14 Feuerwehrausschüsse
§ 15 Wehrführerausschuss
§ 16 Jahreshauptversammlung
§ 17 Gemeinsame Hauptversammlung
§ 18 Verfahren zur Wahl der Wehrführer, deren Stellvertreter und
des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sowie der zu wählenden Mitglieder der Feuerwehrausschüsse
§ 19 Feuerwehrvereine
§ 20 Übergangsbestimmungen
§ 21 In-Kraft-Treten“
2. Der § 3 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung wird wie folgt neu gefasst:
„(1)Die Gesamtleitung der Feuerwehr Gotha obliegt dem Leiter des
Amtes für Brandschutz der Stadt Gotha.“
3. In § 3 Abs. 3 der Feuerwehrsatzung erhält folge Fassung:
„(3)Der Leiter des Amtes für Brandschutz ist verantwortlich für die
Einsatzbereitschaft der Feuerwehren der Stadt Gotha und die Ausbildung ihrer Angehörigen. Er hat für die ordnungsgemäße Ausstattung,
sowie für die Instandhaltung der Einrichtungen und Anlagen der Feuerwehren zu sorgen und den Oberbürgermeister in allen Fragen des
Brandschutzes zu beraten. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben haben
ihn die Wehrführer, deren Stellvertreter, der Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und die Feuerwehrausschüsse zu unterstützen. Der Leiter des Amtes für Brandschutz organisiert
die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen im Rahmen der
Vorschriften der Thüringer Feuerwehr – Organisationsverordnung.“
4. Der § 8 der Feuerwehrsatzung wird wie folgt geändert:
– § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1)Die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können
aus ihrer Mitte einen Vertreter wählen, der ihre Interessen gegenüber der Stadt Gotha und dem Leiter des Amtes für Brandschutz vertritt. Der Vertreter trägt die Bezeichnung „Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren“.
Die Angehörigen der Einsatzabteilung wählen weiterhin aus ihrer
Mitte den Wehrführer, den stellvertretenden Wehrführer, sowie die
Mitglieder des Feuerwehrausschusses.
– § 8 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
„(3) Neu aufgenommene Feuerwehrangehörige dürfen erst nach Vorlage eines ärztlichen Attests nach § 13 Abs. 4 ThürBKG und der erfolgreichen Absolvierung des Grundausbildungslehrganges gemäß §§ 11
und 12 ThürFwOrgVO im Einsatzdienst eingesetzt werden.“
Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
5. § 13 der Feuerwehrsatzung wird wie folgt geändert:
– Die Überschrift lautet neu:
㤠13
Aufgaben und Wahl der Wehrführer, deren Stellvertreter und des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren“
6.
7.
8.
9.
10.
– § 13 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„(1) Die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können
einen Vertreter wählen, der ihre Belange gegenüber der Gemeinde
und dem Leiter der Berufsfeuerwehr vertritt (§ 15 Abs. 8 ThürBKG).“
– § 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
„(2) Der Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren wird von den aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen
aller Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha auf die Dauer von vier
Jahren gewählt. Gewählt werden kann nur, wer einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gotha angehört. Für das
Wahlverfahren gilt § 18 Abs. 5 dieser Satzung. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben haben ihn die Wehrführungen und die Feuerwehrausschüsse zu unterstützen.“
– Der Abs. 3 wird gestrichen.
– An die Stelle der bisherigen Absätze 4, 5 und 6 treten die Absätze
3, 4 und 5.
In § 14 der Feuerwehrsatzung werden die Abs. 1 und 5 geändert.
– Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1)Zur Unterstützung und Beratung des Leiters des Amtes für
Brandschutz und der Wehrführer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
wird je Freiwilliger Orts-/Stadtteilfeuerwehr der Stadt Gotha ein Feuerwehrausschuss gebildet.“
– Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:
„(5) Der Leiter des Amtes für Brandschutz und der Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren haben das Recht, jederzeit an Sitzungen teilzunehmen. Sitzungstermine sind ihnen
rechtzeitig bekannt zu geben. Über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist dem Leiter des
Amtes für Brandschutz und dem Vertreter der aktiven Angehörigen
der Freiwilligen Feuerwehren zur Kenntnis zu geben.“
§ 15 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung wird geändert und erhält folgende
neue Fassung:
„(1) Es wird ein Wehrführerausschuss gebildet, der aus dem Leiter
des Amtes für Brandschutz, dem Vertreter der aktiven Angehörigen
der Freiwilligen Feuerwehren, den Wehrführern und deren Stellvertretern sowie dem Leiter der Jugendfeuerwehr besteht und der die
Aufgabe hat, sämtliche Angelegenheiten des Brandschutzes, der
Allgemeinen Hilfe und der Freiwilligen Orts-/Stadtteilfeuerwehren
der Stadt Gotha zu koordinieren.“
§ 16 der Feuerwehrsatzung wird wie folgt geändert:
– In Abs. 1 wird nach dem Wort „eine“ das Wort „getrennte“ gestrichen.
– Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:
„(4) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung jeder Jahreshauptversammlung sind den Angehörigen der Orts-/Stadtteilfeuerwehr, dem Leiter
des Amtes für Brandschutz und dem Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren mindestens eine Woche vor der
Versammlung schriftlich bekannt zu geben.“
– In Abs. 5 Satz 1 wird nach dem Wort „die“ das Wort „aktiven“ eingefügt.
§ 17 der Feuerwehrsatzung wird in Abs. 1 und 3 geändert:
– Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„(1) Unter Vorsitz des Leiters des Amtes für Brandschutz findet jährlich eine gemeinsame Hauptversammlung aller Freiwilligen Orts-/
Stadtteilfeuerwehren der Stadt Gotha statt. Bei dieser Versammlung
hat der Leiter des Amtes für Brandschutz, der Vertreter der aktiven
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Leiter der Jugendfeuerwehr einen Bericht über das abgelaufene Jahr zu erstatten.“
– Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
„(3) Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der gemeinsamen Hauptversammlung sind den Angehörigen der Orts-/Stadtteilfeuerwehr, dem
Vertreter der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und
dem Oberbürgermeister mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich bekannt zu geben.“
§ 18 der Feuerwehrsatzung erhält folgende neue Fassung:
Amtlicher Teil
㤠18
Verfahren zur Wahl der Wehrführer, deren Stellvertreter und des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sowie
der zu wählenden Mitglieder der Feuerwehrausschüsse
(1) Die nach dem ThürBKG und nach dieser Satzung durchzuführenden Wahlen der Wehrführer, deren Stellvertreter, des Vertreters
der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der
Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung für die Feuerwehrausschüsse werden von einem Wahlleiter geleitet, den die jeweilige
Versammlung bestimmt und der nicht selbst zur Wahl stehen darf.
(2) Die Wahlberechtigten für die Wehrführer, deren Stellvertreter,
des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung für die
Feuerwehrausschüsse sind vom Zeitpunkt und Ort der Wahl mindestens vier Wochen vorher schriftlich zu verständigen. Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit der Versammlung gilt § 16 Abs. 5 Satz
2 und 3 entsprechend.
(3) Die Wehrführer, deren Stellvertreter und der Vertreter der aktiven
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren werden einzeln nach
Stimmenmehrheit gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte
der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen
und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig, so ist der Wahlgang zu wiederholen.
Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit
den höchsten Stimmzahlen ein, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. Das Recht auf Briefwahl bleibt unberührt.
(4) Die Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung für die Feuerwehrausschüsse werden einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Wahl der übrigen zu
wählenden Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie sonstige Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
(5) Gewählt wird schriftlich und geheim. Bei den Einzelwahlen (Absatz 3 Satz 1) kann, wenn nur ein Bewerber zur Wahl steht und
die Wahlberechtigten mehrheitlich zustimmen, durch Handzeichen gewählt werden.
(6) Vorschläge für die Wahl des Vertreters der aktiven Angehörigen
der Freiwilligen Feuerwehren sind bis spätestens am 14. Tag vor
dem Wahltermin im Amt für Brandschutz einzureichen.
(7) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen. Die
Niederschrift über die Wahl des Vertreters der aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Wehrführer und der stellvertretenden Wehrführer ist innerhalb einer Woche nach der
Wahl dem Oberbürgermeister zu übergeben.“
11. Der bisherige § 20 „In-Kraft-Treten“ wird § 21.
12. § 20 erhält folgende neue Fassung:
㤠20
Übergangsbestimmungen
Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 1. Änderungssatzung gewählte
Stadtbrandinspektor behält seine Rechtsstellung und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten bis zur Neuwahl des Vertreters der aktiven
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren inne. Die Amtszeit des stellvertretenden Stadtbrandinspektors endet spätestens mit Beendigung des
Amtes des Stadtbrandinspektors. Im Übrigen gilt Satz 1 entsprechend.“
§2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gotha, den 11.02.2016
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
(Siegel)
Amtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 11
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind,
beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr
geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
3.
4.
5.
Die vorstehende Satzung
- Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt Gotha über die Feuerwehr
– Feuerwehrsatzung –
sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Kreuch
Oberbürgermeister
Beschluss- und Anzeigevermerk
1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 20.01.2016 mit BeschlussNr. 222/15 die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt
Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung – beschlossen.
2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der
Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 29.01.2016, das
am 01.02.2016 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung
bestätigt.
Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt.
Die Satzung darf vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden.
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehren der Stadt Gotha
– Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung –
Die Satzung der Stadt Gotha über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren vom 29.05.2012, veröffentlicht
am 28.06.2012 im Rathauskurier Nr. 06/12, wird wie folgt geändert:
§1
Änderung der Satzung
1. Die Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:
„Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundsatz
§ 3 Form und Zahlung der Aufwandsentschädigung
§ 4 Ruhende Aufwandsentschädigung
§ 5 Höhe der Aufwandsentschädigung
§ 6 Förderung des Ehrenamtes
§ 7 Übergangsbestimmungen
§ 8 In-Kraft-Treten“
2. Der § 1 der Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung wird geändert und erhält folgende Fassung:
㤠1
Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für die Aufwandsentschädigung
1. der ehrenamtlichen Wehrführer sowie ihren ständigen Vertretern,
2. der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden (§ 14 Abs. 4 ThürBKG),
wozu zurzeit die ehrenamtlichen Jugendfeuerwehrwarte der Stadt
Gotha gehören,
6.
7.
3. der aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen
Feuerwehren,
welche auf der Grundlage der Feuerwehrsatzung der Stadt Gotha
in ihrer jeweils gültigen Fassung verpflichtet, gewählt, bestätigt
und berufen wurden.“
In § 2 wird Abs. 3 geändert und erhält folgende Fassung:
„(3) In Anerkennung für das Ehrenamt erhalten die aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren einen Betrag laut § 6 dieser Satzung.“
In § 5 wird der Abs. 2 gestrichen und aus Abs. 3 wird Abs. 2.
In § 6 wird geändert:
– § 6 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„(1) In Anerkennung für das Ehrenamt in der Feuerwehr erhalten alle aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren, welche an mindestens 80% der geforderten jährlichen
Fortbildung nach FwDV 2, bezogen auf das vorangegangene Jahr,
teilgenommen haben, eine Aufwandsentschädigung je angefangene halbe Einsatzstunde (von der Alarmierung, bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft). Die Aufwandentschädigung steht
nicht in Zusammenhang mit Verdienstausfall und/oder Zeitverlust,
sondern wird für den entstehenden Aufwand im Einsatzdienst gewährt (z.B. Fahrten zum und vom Gerätehaus, Reinigung von
Dienstbekleidung, Energiekosten zur Erhaltung der Alarmierungstechnik, etc.). Dieser Betrag wird, sowohl für die Feuerwehrangehörigen, die am Einsatz teilgenommen haben, als auch für die Feuerwehrangehörigen, die im Gerätehaus, bzw. in der Feuerwache in angeordneter Bereitschaft verblieben sind, gezahlt.“
– Aus § 6 Abs. 2 wird Abs. 3, aus Abs. 3 wird Abs. 4 und aus Abs. 4
wird Abs. 5.
– An Stelle des bisherigen § 6 Abs. 2 wird folgender Abs. 2 neu eingefügt der nunmehr wie folgt lautet:
„(2) Der Gesamtbetrag für alle geleisteten Einsatzzeiten wird jährlich
auf 10.000 € festgesetzt. Je nach Höhe des jährlichen Einsatzaufkommens wird die Aufwandsentschädigung jedem Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren prozentual in Abhängigkeit seiner geleisteten jährlichen Gesamteinsatzzeit ausgezahlt.“
Aus dem bisherigen „§ 7 In-Kraft-Treten“ wird § 8.
An Stelle des bisherigen § 7 wird folgende Vorschrift eingefügt:
㤠7
Übergangsbestimmungen
Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 1. Änderungssatzung gewählte
„Stadtbrandinspektor“ erhält bis zur Beendigung seines Amtes, längstens bis zum Ablauf der Wahlzeit, als monatliche pauschale Aufwandsentschädigung einen Grundbetrag in Höhe von 30,00 € sowie einen Zuschlag für jede im Zuständigkeitsbereich aufgestellte örtliche Feuerwehreinheit von 3,00 € / Monat. Der „stellvertretende Stadtbrandinspektor“
erhält eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von
15 €. Im Übrigen gilt Satz 1 entsprechend.“
§2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gotha, den 11.02.2016
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
(Siegel)
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten
oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind,
beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
Amtlicher Teil
Die vorstehende Satzung
- Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha
-Feuerwehraufwandsentschädigungssatzungsowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Die Stadt Gotha – Stadt mit Zukunft –
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen
Sachbearbeiter/in Mahnwesen/
zentrale Adressverwaltung
Kreuch
Oberbürgermeister
befristet nach § 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Anmeldung
der Schüler der jetzigen 4. Klassen der Staatlichen
Grundschulen an den Staatlichen Regelschulen der
Stadt Gotha für das Schuljahr 2016/2017
Im Zeitraum vom 14. März bis 18. März 2016 können die Eltern der Schüler der jetzigen 4. Klassen ihre Kinder an den Staatlichen Regelschulen in Gotha anmelden.
Die Anmeldung kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00
Uhr bis 12.00 Uhr erfolgen. Eine telefonische Anmeldung ist auch
außerhalb dieser Zeiten möglich.
Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf
unserer Internetseite unter www.gotha.de (Aktuelles/Ausschreibungen/Stellenausschreibung).
Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum
11.03.2016 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Staatliche Regelschulen der Stadt Gotha:
SRS „Andreas Reyher“
Mozartstraße 17, 99867 Gotha, Tel. 03621/852361
SRS „Conrad Ekhof“
Eschleber Straße 39, 99867 Gotha, Tel. 03621/758524
SRS „Oststadt Gotha“
Bufleber Straße 13, 99867 Gotha, Tel. 03621/219111
Zeit, das Richtige zu tun!
Bundesfreiwilligendienst
in der Stadtverwaltung Gotha
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zurzeit zwischen sechs und 12 Monaten in gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.
Das Team der Stadtverwaltung Gotha sucht Verstärkung im Stadtplanungsamt, Bereich Lokale Agenda.
Haben Sie eine abgeschlossene Schulausbildung, das 16. Lebensjahr
beendet sowie bei Dienstbeginn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet , dann bewerben Sie sich bei uns mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Wir bieten ein interessantes Tätigkeitsfeld im Umweltbereich und ein
monatliches Taschengeld in Höhe von 372,00 €. Die wöchentliche
Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.
Einstellungsbeginn voraussichtlich ab 01.06.2016.
Haben Sie Interesse an einem Bundesfreiwilligendienst, möchte ich
Sie bitten, sich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen.
(03621/222-201)
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bewerbungskosten von der
Stadtverwaltung Gotha nicht übernommen werden können und dass
nur Bewerbungsunterlagen zurück gesendet werden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
Unterlagen verzichten. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Die Stadt Gotha – Stadt mit Zukunft –
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen
SB Haushalt/Fördermittel (m/w)
Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf
unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/
Stellenausschreibung).
Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum
10.03.2016 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Die Stadt Gotha – Stadt mit Zukunft –
sucht zum frühestmöglichen Termin eine/n
Gärtner/in – Bereich
Herzoglicher Park/Orangerie
befristet nach § 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
zunächst bis zum 16. September 2016 mit voraussichtlicher Verlängerung um ca. 1 Jahr für die anschließende Elternzeit.
Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf
unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/
Stellenausschreibung).
Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum
10.03.2016 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 13
Bauarbeiten zum Neubau der Buswendeschleife in der Friedrich-Ebert-Straße
1895 entstand durch seine
Initiative der „Gothaer Verein
zur Wohnungshilfe“, dem er
bis 1914 vorstand. Nach seiner Pensionierung war er
noch fast 12 Jahre Mitglied
zahlreicher Gothaer und
deutscher Vereine, hielt
Vorträge und schrieb Aufsätze. Ehrenbürger Gothas
wurde er anlässlich seines 80. Geburtstages am
22. August 1911. Die ehemalige Grabenstraße
im westlichen Stadtbereich Gothas wurde 1911
ihm zu Ehren in Emminghausstraße umbenannt. Am 8. Februar 1916 starb er in Gotha.
Zeichnung: N. Schmidt
50. Todestag des Gothaer Ehrenbürgers
Prof. Dr. Dr. h.c. Hermann Haack
Am 22. Februar 2016 jährte sich
der Todestag des Kartografen
und Gothaer Ehrenbürgers
Prof. Dr. Dr. h.c. Hermann
Haack zum fünfzigsten Mal. Er
wurde auf dem Gothaer
Hauptfriedhof beigesetzt,
wo sich das Familiengrab
auch heute noch befindet.
Die Stadt Gotha gedachte
ihrem Ehrenbürger am Todestag mit einer Kranzniederlegung.
Der 1872 in Friedrichswerth bei Gotha geborene
Hermann Haack studierte nach dem Abitur am
Gothaer Ernestinum mit Unterstützung von
Bernhard Perthes in Halle Geografie und Kartografie. Nach einem Wechsel zur Universität Göttingen beendete er 1896 das Studium erfolgreich mit der Dissertation „Über die mittlere Höhe von Südamerika“. Im Jahre 1897 wurde Hermann Haack in der Geografischen Anstalt Justus
Perthes in Gotha angestellt. Hier war er ab 1898
verantwortlich für die Entwicklung der Schulwandkarten und war beteiligt an der vollstän-
digen Überarbeitung von „Stieler’s Hand-Atlas“.
Im Jahre 1903 gründete Hermann Haack die Zeitschrift „Der geografische Anzeiger“, 1912 dann
den Verband Deutscher Schulgeografen. Nachdem sich Haack 1944 aus der beruflichen Tätigkeit zurückgezogen hatte, wurde er nach Kriegsende durch die sowjetische Besatzungsmacht in
die Geografische Anstalt zurückgeholt. Nach der
entschädigungslosen Enteignung im Januar
1953 wurde der inzwischen volkseigene Gothaer Justus Perthes Verlag im Oktober 1955 in
VEB Hermann Haack Geographisch-Kartografische Anstalt Gotha umbenannt. Dem Namensgeber selbst war zwei Jahre zuvor die Ehrenbürgerschaft der Stadt Gotha, die Ehrenbürgerschaft seines Geburtsortes und der Nationalpreis der DDR zugeeignet worden. Im Verlag
arbeitete er bis zu seinem Tod im Jahre 1966.
In der Emminghausstraße 18 weißt heute eine
Gedenktafel auf das einstige Wohnhaus des
Ehrenbürgers hin. In Gotha-West gibt es seit
1996 die Hermann-Haack-Straße und in seinem Geburtsort Friedrichswerth ein Gedenkzimmer.
GOTHA
Foto: C.A. Hellhake
Fremde Temperamente
Feurig beginnt der März mit der Thüringen
Philharmonie Gotha und ihrem Konzert
„Fantastisches Spanien“ am 3. März 2016
im Kulturhaus Gotha. Gemeinsam mit vier
Gitarrenexperten – dem Amadeus Guitar
Duo und dem Gitarrenduo Gruber & Maklar – spielt das Orchester eine Komposition des Spaniers Joaquín Rodrigo, deren
melodische und rhythmische Anklänge einen vor Lebensfreude und Leidenschaft
sprühenden Ort auf der iberischen Halbinsel heraufbeschwören. Von der inspirierenden Wirkung der spanischen Folklore
geben an diesem Konzertabend auch die
Werke des Russen Michail Glinka und des
Franzosen Georges Bizet einen mitreißenden Eindruck.
Russische Romantik und französisches
Farbenspiel stehen beim Konzert A7
der Thüringen Philharmonie Gotha am
17. März 2016 in der Stadthalle Gotha auf
dem Programm. Mit dem Cellokonzert von
Camille Saint-Saëns und der Sinfonie in dMoll von César Frank erklingen wunderbare Werke berühmter französischer Komponisten, die in der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts neue musikalische Maßstäbe setzten und als Vorreiter des französischen Impressionismus gelten. Als
Solistin am Violoncello
ist an diesem Abend Judith Ermert zu erleben.
Als Auftakt spielt die
Thüringen Philharmonie Gotha zuvor Peter
Tschaikowskys schwermütig-schwelgerische
Ouvertüre zum Shakespeare Drama „Romeo
und Julia“.
Die Konzerte beginnen jeweils um 20 Uhr.
Karten für die Thüringen Philharmonie Gotha gibt es in der Tourist-Information in
Gotha, Tel. 03621/50 78 57 12, online unter www.proticket.de sowie an der Abendkasse.
Weitere Informationen: www.thphil.de
Foto: Thomas Vanhaute
100. Todestag des Gothaer Ehrenbürgers
Prof. Dr. Arwed Emminghaus
Am 8. Februar 2016 jährte sich der Todestag
des Gothaer Ehrenbürgers Prof. Dr. Arwed Karl
Bernhard Emminghaus zum 100. Mal. Die Stadt
Gotha gedachte dem namhaften Wirtschaftsund Versicherungswissenschaftler mit einer
Kranzniederlegung.
Karl Bernhard Emminghaus wurde am 22. August 1831 in Niederroßla geboren. Er wirkte dreißig Jahre lang (1873 – 1903) erfolgreich als Generaldirektor der Lebensversicherungsbank. Im
Jahr 1874 gründete Emminghaus die „Erste Gothaer Häuserbaugesellschaft e.G.“ und die „Gothaer Gesellschaft für Volksbildung“, die 1875
zur „Gemeinnützigen Gesellschaft“ erweitert
wurde und führte dort bis 1908 den Vorsitz.
THÜRINGEN PHILHARMONIE
Durch die Stadtwerke Gotha werden Erdkabel verlegt und die vorhandenen Oberleitungen zurück gebaut. Von der Deutschen
Telekom werden vorhandenen Glasfaserleitungen umverlegt.
Während der Bauarbeiten ist der Baubereich zwischen der Beethovenstraße bis zur
Haus Nr. 42 für den Durchgangsverkehr voll
gesperrt. Entsprechende Umleitungen werden ausgeschildert. Aus westlicher Richtung
erfolgt die Zufahrt von der Krusewitzstraße
aus über die „Hochzeitsallee“.
Weitere Informationen werden aktuell veröffentlicht.
Zeichnung: N. Schmidt
Ab voraussichtlich 04.04.2016 beginnen die
Bauarbeiten zum Neubau der Buswendeschleife in der Friedrich-Ebert-Straße. Die
Baumaßnahme wird bis voraussichtlich Ende September diesen Jahres andauern.
Neben dem Neubau der Buswendeschleife
erfolgt der Ausbau der Friedrich-Ebert-Straße zwischen der Beethovenstraße bis zur
Haus Nr. 42 sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Im Vorfeld der Straßenbauarbeiten wird durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in diesem Abschnitt eine neue
Trinkwasserleitung verlegt.
Seite 14 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
Nichtamtlicher Teil
Dr. Sigrid Damm liest in der Gothaer Stadtbibliothek
aus „Sommerregen der Liebe“
Zeichnung: N. Schmidt
Am 13. März 2016, um
11.00 Uhr liest die Gothaer Ehrenbürgerin Dr.
Sigrid Damm in der
Stadtbibliothek Heinrich Heine (Winterpalais, Hanns-Cibulka-Saal, Eingang
Philosophenweg)
aus ihrem neuen
Buch „Sommerregen
der Liebe“, das sich
dem engen Kontakt
von Johann Wolfgang von Goethe zu Freiherrin Charlotte von Stein widmet. Mit diesem
neuen Werk betrachtet sie die besondere Beziehung der beiden anhand von über eintausend Briefen. Entstanden ist ein einzigartiges, umfassendes Porträt des jungen Goethe im Alter zwischen sechsundzwanzig und
sechsunddreißig. Dabei werden die Hintergründe dieser ungewöhnlichen Liebe zu der
sieben Jahre älteren Frau ausgeleuchtet. Dr.
Sigrid Damm erzählt von ihren hochfliegenden Illusionen, der zauberhaften Intimität, von Alltagsnähe, Heiterkeit, ihren Span-
nungen, Beglückungen und den Ursachen
des letztlich tragischen Scheiterns. Die Autorin hat sich mit ihren akribischen Recherchen, u. a. in der Forschungsbibliothek Gotha, international einen besonderen Ruf erarbeitet. Ihre im Suhrkamp Insel Verlag erschienen Bücher wurden in zahlreiche Sprachen
übersetzt. Eine kleine Ausstellung in der
Stadtbibliothek Heinrich Heine zeigt Buchtitel in polnischer, spanischer, französischer,
italienischer und japanischer Sprache. Eintritt: 9 Euro (Eintrittskarten ab sofort in der
Stadtbibliothek erhältlich)
Ausschreibungsbilanz der Zentralen Vergabestelle der Stadt Gotha 2015
Die Zentrale Vergabestelle der Stadtverwaltung Gotha ist für die Vergabe von Aufträgen
auf der Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ab 2.500,00 €,
für die Vergabe von Bauleistungen auf der
Grundlage der Vergabeordnung für Bauleistung (VOB) ab 5.000,00 € und für die Vergabe von Aufträgen auf der Grundlage der Vergabeordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF)
ab 15.000,00 € zuständig. Im Jahr 2015 wurden durch die Vergabestelle 69 Vergabeverfah-
ren für die Stadtverwaltung, sowie für die Stiftung Schloss Friedenstein den Wasser- und Abwasser-Zweckverband sowie für den Verein art
der Stadt e.V. durchgeführt. Davon waren 1 offenes Verfahren – 26 öffentliche Ausschreibungen, 28 beschränkte Ausschreibungen,
14 freihändige Vergaben.
7 Vergaben mussten aufgehoben werden, dabei handelte es sich um 3 öffentliche Ausschreibungen, 2 beschränkte Ausschreibungen, 2 freihändige Vergaben.
Insgesamt wurden durch die Stadtverwaltung
Aufträge in Höhe von 3.966.280,44 € vergeben. Es gab Nachträge in Höhe von insgesamt
75.023,36 €. Die Aufträge haben insgesamt
ein Volumen von 4.041.303,80 € und verteilen
sich wie folgt:
Stadt Gotha:
17 Aufträge 522.840,05 €
Landkreis Gotha: 8 Aufträge 187.446,56 €
Land Thüringen: 24 Aufträge 3.146.785,83 €
bundesweit:
6 Aufträge 184.231,36 €.
Statistik des Gothaer Standesamtes 2015
Das Standesamt der Stadtverwaltung Gotha
beurkundet Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Geburten und Sterbefälle. Insgesamt
wurden durch die Gothaer Standesbeamtinnen im vergangenen Jahr 1944 Beurkundungen vorgenommen. Im Jahr 2015 sind im
Gothaer Standesamt insgesamt 877 Geburten
registriert worden (66 mehr als 2014), davon
sind 393 Babys echte Gothaer (+40). Der positive Trend setzt sich damit fort. In den Jahren
2006 und 2007 hatte das Standesamt Gotha
jeweils noch etwas weniger als dreihundert
Geburten beurkundet. Seit 2008 liegt die Jahressumme deutlich höher und zeigt steigende
Tendenz. In Gotha wurden insgesamt 777 Sterbefälle registriert (+50).
Die Zahl der Eheschließungen im Standesamtsbezirk Gotha ist im Jahr 2015 wieder gestiegen. Es wurden 289 Brautpaare getraut (+27),
von denen 168 in Gotha leben und eine Eheschließung wurde nachbeurkundet. Außerdem wurden 10 (+9) eingetragene Lebenspartnerschaften begründet, wovon 9 Paare in Gotha leben.
Felix und Sophie sind die in Gotha meistgewählten Vornamen
Im Jahr 2015 erblickten in Gotha 874 Kinder
das Licht der Welt, 3 Kinder wurden nachbeurkundet. Bei der Auswahl der Vornamen
nahm diesmal nicht „Paul“ die Spitzenposition bei den Jungennamen ein, sondern
wurde von „Felix“ abgelöst. Bei den Mädchen war „Sophie“ wieder auf dem 1. Platz,
der Name Sophie wurde 15x vergeben.
An zweiter Stelle rangierte Marie (14x)
vor Emilia (12x). Bei den Jungennamen wurde der Name Felix 14x gewählt. Den zweiten
Rang teilen sich Finn, Leon und Paul (je 11x)
auf den 3. Rang folgt Liam (9x). Von allen
im Jahr 2015 in Gotha beurkundeten
Kindern erhielten 581 einen Vornamen,
272 erhielten zwei und 17 Kinder drei Vornamen.
Die letzte Geburt des Jahres 2015 gab es am
31. Dezember um 13.02 Uhr. Das erste Kind des
Jahres 2016 wurde am 1. Januar um 11.36 Uhr in
Gotha geboren.
Kundenbetreuung im BÜRGERBÜRO 2015
Im Jahr 2015 sprachen im BÜRGERBÜRO insgesamt rund 28.000 Personen vor. Damit hat rein
rechnerisch jeder zweite Einwohner mindestens einmal die Serviceleistungen des
BÜRGERBÜRO’s der Stadtverwaltung Gotha in
Anspruch genommen.
Die durchschnittliche Wartezeit betrug für die
Bürgerinnen und Bürger mit 17,8 Minuten weniger als 20 Minuten über das gesamte Jahr gesehen. Die acht Mitarbeiter führten insgesamt
rund 95.000 Dienstleistungen und sonstige
Amtshandlungen aus, bei einer gegenwärtigen
Öffnungszeit von 42 Stunden in der Woche.
Von den rund 28.000 Personen haben sich
9.707 Personen an- um- oder abgemeldet. Das
waren mit ca. 1.600 Personen über 19 % mehr
als im Jahr 2014. So wurden u. a. 112 Fischereischeine ausgestellt und 639 Bewohnerparkausweise für das Stadtzentrum ausgehändigt. Die Zahl der erteilten Melderegisterauskünfte bezifferte sich auf rund 71.200. Das sind
ca. 6000 Auskünfte pro Monat.
Vom Fundbüro wurden 277 Fundanzeigen aufgenommen, 98 Fundsachen konnten an die
Berechtigten herausgegeben werden. Es wurde eine Versteigerung von Fundsachen durch-
geführt und dabei ein Erlös von 1.405,50 Euro
erzielt. Mit der Einführung der E-Akte im Oktober 2015 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung E-Government getan und gleichzeitig ein
Beitrag zur Reduzierung des Papierverbrauchs
geleistet. In der Wohngeldbehörde wurden im
Jahr 2015 insgesamt 1.041 Anträge auf Wohngeld bearbeitet und 1.272 Bescheide erlassen.
Damit konnten über das Jahr rund 500 Gothaer Haushalte monatlich von ihren Wohnkosten entlastet werden. Zur Auszahlung gelangte dabei eine Gesamtsumme von rund
462.000 Euro.
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 15
Bekanntmachung
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Gotha
Die Jagdgenossenschaft Gotha lädt alle Eigentümer von Grundstücksflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Gemarkungen Gotha und Sundhausen, auf denen
die Jagd ausgeübt werden darf (§§ 8, 9 Bundesjagdgesetz), zur Jahreshauptversammlung für das Jagdjahr 2016/2017 der Jagdgenossen ein.
Die Versammlung der Jagdgenossen findet
am 31.03.2015, um 19.00 Uhr in der Gaststätte „Thüringer Waldblick“, Boxberg 86,
99894 Leinatal / bei Gotha statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Jagdvorstandes
3. Bericht des Kassenführers
4. Bericht des Kassenprüfers
5. Beschluss über die Verwendung Reinertrag, Jagdnutzung
6. Beschluss über die Bekanntgabe des
Verteilungsplanes
7. Beschluss über den Haushaltsplan
8. Beschluss über Berufung eines neuen
Kassenprüfers
9. Beschluss über Bereitstellung von Mitteln zur Instandhaltung öffentlich zugänglicher Einrichtungen
10. Sonstiges
Hinweis
Zur Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte
haben die Teilnehmer an der Versammlung
der Jagdgenossenschaft ihr Eigentum an
Grundflächen durch Grundbuchauszüge,
Urkundenabschriften, etc. nachzuweisen.
Personen, die den Eigentümer in der Versammlung vertreten, haben ihre Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht
nachzuweisen. Miteigentümer oder Gesamteigentümer haben zusammen nur eine
Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben.
Ralph Voß
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Gotha
Jahresstatistik
Allgemeines Ordnungsrecht 2015
Im letzten Jahr lag im Bereich Ordnungsbehördliche Aufgaben der Schwerpunkt in der
Bearbeitung von Abfallablagerungen auf
städtischen Flächen, Gehwegreinigung, öffentlichen Vergnügungen und Ausnahmegenehmigungen für Lagerfeuer sowie ordnungsrechtlich anzuordnende Bestattungen. Erfreulicherweise gab es 2015 einen deutlichen
Rückgang von unterlassener Gehwegreinigung. Hier wurden 27 % weniger Verstöße festgestellt. In 101 Fälle mussten die Anlieger
schriftlich zur Beseitigung von übermäßiger
Verschmutzung aufgefordert werden, auch
hier ein Rückgang im letzten Jahr um 47 % gegenüber 2014. Größere Veränderungen waren
bei der Bearbeitung von Abfallablagerungen
auf Privatgrundstücken, Gebäudesicherungen,
Grünwuchs im Gehweg-/Straßenbereich, Munitionsberäumungen und sonstigen Verstößen
nicht festzustellen. Hier gibt es nur geringfügige Veränderungen zum Vorjahr.
Als fast schon dauerhaft ist das Problem durch
abgelagerte bzw. vorzeitig zur Abfuhr bereit
gestellte Gelbe Säcke zu bezeichnen. Hier wurden oft auch gefährliche Situationen für den
öffentlichen Straßenverkehr festgestellt. Dennoch war aber durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und intensiver Problemdiskussion
mit den Eigentümern auch hier ein Rückgang
der Beschwerden zu verzeichnen.
Weitere Themen, welche vor allem die Hundebesitzer der Stadt Gotha interessiert haben,
sind die Einführung der Kontrollen mittels des
neu angeschafften Transponderlesegerätes,
um die ordnungsgemäße Ausstattung der
Hunde mittels Microchip zu überprüfen. Eine
größere Problematik stellte das Thema der gefährlichen Hunde dar, welche umfänglich ein
hohes Maß an Verwaltungshandeln forderte.
Durch die Stadtverwaltung wurde 2015 mehrmals bei der zuständigen Landesbehörde auf
die teilweise nicht realisierbare Durchsetzung
des ThürTierGefG hingewiesen. Die Städte sind
für die Unterbringung von Fundtieren verantwortlich, sie müssen bis zu sechs Monate dafür
aufkommen. 2015 wurde wieder ein Vertrag mit
dem Tierschutzverein Stadt Landkreis Gotha
e.V. abgeschlossen, um die Fundtiere für die
Stadt Gotha entgegenzunehmen und artgerecht unterzubringen, zu ernähren und zu pflegen. Der Anteil an Fundtieren, welche in das
Tierheim verbracht werden mussten, ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich geblieben. So
befanden sich zum Jahresende 85 Fundtiere
(2014 waren es 87) im Bestand des vom Tierschutzvereins betriebenen Tierheim. Insgesamt waren es 439 Fälle von Fundtieren im vergangenen Jahr. 65 Eigentümer konnten ihre
entlaufenen Lieblinge wieder in Empfang nehmen und 66 Tiere wurden durch das Tierheim
weitervermittelt. Mit Unterstützung des Tierschutzvereines konnten 72 sogenannte Stadtkatzen sterilisiert bzw. kastriert werden, das
sind 16 mehr als 2014. Die zunehmende Tendenz der Sterbefälle ohne Angehörige aus dem
Jahr 2014 setzte sich auch im Jahr 2015 fort. Im
vergangenen Jahr wurden 20 Sterbefälle, wobei 16 Anordnungen zur Bestattung erstellt
wurden, bearbeitet. 2015 waren es bereits 38
Sterbefälle mit 23 Anordnungen. Hier ist oft
weitreichende und zeitaufwendige Recherche
nach Bestattungspflichtigen notwendig.
Statistik der
Bußgeldstelle 2015
Die Mitarbeiterinnen in der Bußgeldstelle
der Stadtverwaltung Gotha mussten im vergangenen Jahr 15.970 Parkverstöße sowie
40.709 Geschwindigkeitsüberschreitungen
verfolgen. Dazu kamen noch 480 Ordnungswidrigkeiten aus dem allgemeinen Ordnungsrecht. Die häufigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen waren im Bereich
der Ohrdrufer Straße zu verzeichnen. Mit
dem mobilen Messgerät haben die Vollzugsdienstkräfte insgesamt 853 Stunden
gemessen. Hierbei waren bei einem Durchlauf von 171.951 Fahrzeugen 3,2 % zu schnell
unterwegs. Allein hier mussten 4.674 Verwarnungen mit Verwarngeld ausgesprochen sowie 835 Bußgeldbescheide erlassen
werden. Dabei lag der Schwerpunkt der mobilen Messungen in verkehrsberuhigten Zonen, in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten. Es wurden insgesamt 4.921
Bußgeldbescheide erlassen und 5.532 Verwarngeld-Angebote versendet. Den Führerschein mussten 121 Fahrzeugführer in der
Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Gotha
hinterlegen. Im Jahr 2014 waren es 52 mehr.
In 8 Fällen erfolgte eine Beschlagnahmeanordnung an die Polizei sowie in einem Fall
die Ausschreibung zur Fahndung.
Mit 107 km/h war ein AUDI aus dem Wartburgkreis der Schnellste, gemessen vor dem
Übergang An den Hundert Äckern in den
Stadtteil Gotha West. Der Fahrer musste daraufhin seinen Führerschein für zwei Monate
in der Bußgeldstelle abgeben. In 76 Fällen
der Geschwindigkeitsverstöße wurden diese
Verfahren über die Staatsanwaltschaft ans
Amtsgericht Gotha abgegeben. Im ruhenden
Verkehr erfolgten 13.944 schriftliche Verwarnungen mit Verwarngeld, davon mussten
2.332 Fälle im Rahmen eines Bußgeldverfahrens abgeschlossen und 99 Kostenbescheide an Firmen versendet werden.
Statistik der Graffitibeauftragten 2015
Im Frühjahr erhielt die Graffiti-Beauftragte
der Stadt Verstärkung durch eine weitere
Vollzugsdienstkraft. Sie ermittelten in 433
Fällen, das waren 344 Fälle mehr als im Vorjahr. Dies ist ein Zeichen dafür, dass es eine
neue Graffiti-Generation gibt. Der Schwerpunkt der Feststellungen lag in den Monaten
Juni bis September. Wurden 2014 noch sechs
Reinigungsaufträge im Namen der Stadtverwaltung ausgelöst, waren es 2015 bereits 18
Aufträge. Der nachhaltigste entstand im
April, als nach den Osterfeiertagen eine besonders ärgerliche und dreiste Tat festgestellt wurde. An der mit hohem Aufwand gerade restaurierten ehemaligen Friedhofsmauer in der Eisenacher Straße, prangte ein
überdimensionales Graffiti. Die Kosten der
Entfernung betrugen über 3.000 Euro. Bis dato konnte noch kein Täter ermittelt werden.
Seite 16 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
• Freundeskreis Leinakanal e.V.
Horst-Dieter Ritz, Oststr. 22, 40 59 15,
[email protected]
Freitag, 11.03., 14.00 Uhr
Frauentagsfeier
• Volkssolidarität Kreisverband Gotha e.V.
Klosterstraße 5 – 7, 74 53 86,
[email protected]
Klub „Galletti“, Gotha, Jüdenstraße 44
Di, 01.03., 9.00 Yoga mit Ursula, 18.00 „Das
Prominentengespräch“ mit Michael Brychcy;
Mi, 02.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhardt,
9.00 Englisch für alle Welcome to the „Galletti“, 14.00 Treffen der Postsenioren; Do, 03.03.,
14.00 Kaffeenachmittag; Fr, 04.03., 9.30 LineDance-Kurs mit Marlene, 13.00 bis 18.00 Beratung besonders für blinde und sehbehinderte
Bürger, 14.00 Gruppenzusammenkunft für
Blinde, Sehbehinderte und Senioren; Sa,
05.03., 14.00 Tanz mit Daniel Gläser; So,
06.03., 9.00 bis 12.00 Tauschveranstaltung
des Briefmarken-Sammler-Vereins Gotha 1890
e. V.; Mo, 07.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch für alle – Welcome to the
„Galletti“, 14.00 Kaffeenachmittag mit Handarbeiten und Kartenspielen; Di, 08.03., 9.00
Yoga mit Ursula, 14.00 Frauentagsfeier Gewerkschaftsbund und Verdi; Mi, 09.03., 9.00
Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch für alle – Welcome to the „Galletti“, 14.30 Treffen
der SHG Tinnitus; Do, 10.03., 10.00 Frauentagsfeier Sportgruppe Goldbach; Fr, 11.03.,
9.30 Line-Dance-Kurs mit Marlene, 14.00 Zusammenkunft des „Freundeskreis Leinakanal
e. V.“; Sa, 12.03., 14.00 Philatelisten-Skatturnier; Mo, 14.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch für alle – Welcome to the
„Galletti“, 14.00 Kaffeenachmittag mit Handarbeiten und Kartenspiel, 18.00 Versammlung
des Briefmarken-Sammler-Vereins Gotha 1890
e. V. mit Knätschabend; Di, 15.03., 9.00 Yoga
mit Ursula, 9.30 Kinder-Senioren-Akademie
und Singgemeinschaft im Fröbelkindergarten,
14.00 SHG Chronischer Schmerz, 18.00 „175
Jahre ARNOLDI“ Vortrag mit Dr. Wolfgang
Kümpfel; Mi, 16.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch für alle – Welcome to the
„Galletti“, 14.00 Treffen „Geschiedene Frauen“
traditionell, 16.00 geschlossene Veranstaltung; Do, 17.03., 14.00 Europareisen mit Gerd
Günther – „Auf der Elbe nach Hamburg“; Fr,
18.03., 9.30 Line-Dance-Kurs mit Marlene,
14.00 BdV-Frühlingsfest; Sa, 19.03., 9.30 Treffen der Ortschronisten und Heimatpfleger;
Mo, 21.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhard,
9.00 Englisch für alle, 14.00 Kaffeenachmittag
mit Handarbeiten und Kartenspiel; Di, 22.03.,
9.30 Yoga mit Ursula, 14.00 „Die Kraft deiner
Gedanken“ Buchlesung mit Musik von und mit
Johanna Schalitz und der Musikerin Heike
Venter; Mi, 23.03., 9.00 Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch für alle – Welcome to the
„Galletti“, 16.00 geschlossene Veranstaltung;
Do, 24.03., 14.00 Landrat Konrad Gießmann
zum Jahrestreff im Galletti – Was brachte uns
2015 im Kreis? 14.00 Treffen der Gehörlosen;
Di, 29.03., 9.30 Yoga mit Ursula; Mi, 30.03.,
9.00 Sport mit Karin Eberhard, 9.00 Englisch
für alle, 14.00 Treffen des „Seniorenverband
Gotha e. V.“
Ehrenbrief des Oberbürgermeisters
für den Georgenthaler Roland Scharff
Anlässlich des bevorstehenden 75. Geburtstages des Diplom-Pädagogen und Historikers
Roland Scharff aus Georgenthal, würdigte Gothas Oberbürgermeister Knut Kreuch dessen
Wirken für das Gothaer Land und die Residenzstadt Gotha mit der Übergabe eines Ehrenbriefes des Oberbürgermeisters. In diesem
schreibt Oberbürgermeister Kreuch: „Herr Roland Scharff hat sich um die Heimatgeschichte, die Forschung zur Ur- und Frühgeschichte
sowie um die Rehabilitierung von Menschen
im deutschen Widerstand bleibende Verdienste um das Gothaer Land und die Residenzstadt Gotha erworben“.
Seine am 21. November 1962 begonnenen Forschungen zur Klosterruine Georgenthal und
zum Kandelaber bei Altenbergen dauern bereits
mehr als ein halbes Jahrhundert. In vielfachen
Publikationen und Zeitungsveröffentlichungen
hat Roland Scharff seine teilweise spektakulären Forschungen vorgestellt und sich nie gescheut, namhafte Wissenschaftler mit seinen
eindeutigen Belegen zu konfrontieren. Seine
Arbeiten mit jungen Menschen haben ganzen
Generationen Bezüge zur Heimatgeschichte
verschafft, die ein ganzes Leben halten.
Die Übergabe des Nachlasses des ersten Gothaer Bürgermeisters Carl Heß an das Stadtarchiv Gotha hatte für die Stadt Gotha enorme
Bedeutung, konnte sie damit doch eine Lücke
ihrer Geschichtsforschung und der parlamentarischen Mitbestimmung schließen. Persönlich sagt Oberbürgermeister Kreuch: „Roland
Scharff hat seit mehr als einem halben Jahrhundert Menschen geprägt, darunter auch
mich, denn als ich 1981 mit meinen Forschungen begann, war er für mich wichtiger Ratgeber und Vorbild, lehrte er uns jungen Menschen doch nie aufzugeben.“
Der Geehrte war Zeit seines Lebens nicht nur
Forscher sondern auch von Sammelleidenschaft beflügelt, eine Leidenschaft, die ihm Zugang zu Dingen verschaffte, die bereits auf
dem Schrottplatz der Geschichte lagen.
Wenn im Jahre 2024 in Thüringen hunderte Gemeinden das Fest der Thüringer Kirchweih, Kirmes oder Kirmse begehen, dann richten alle ihren Blick zum Kandelaber nach Altenbergen, jener „Fackel Thüringens“, einst durch den Herzog
August von Sachsen-Gotha-Altenburg gestiftet,
die daran erinnert, dass im Jahre 724 durch Winfried Bonifatius der christliche Glaube in die Mitte Europas, nach Thüringen kam. Das wir dies
heute wissen, verdanken wir den jüngsten Forschungen von Roland Scharff, denn Wissenschaftler gehen heute davon aus, dass die von
ihm erforschten Gebiete Teil einer bis heute unbekannten ottonisch-salischen Königs- und Kaiserpfalz aus dem 10. – 11. Jahrhundert, einschließlich einer Pfalzkapelle sind. Diese Wertschätzung zeugt von hoher Anerkennung der
Forschungsarbeit. Doch nicht nur die Ur- und
Frühgeschichte fasziniert den Diplom-Pädagogen, er kämpfte auch für die Rehabilitierung und
Wertschätzung des Georgenthaler Bürgers Otto
Fabian, der den Ort am Ende des II. Weltkrieges
kampflos an die Amerikaner übergab und heute
durch einen Platz gewürdigt wird.
Mit der Übergabe des Ehrenbriefes würdigt
Gothas Oberbürgermeister Knut Kreuch die
langjährigen Arbeiten von Roland Scharff, dessen Wunsch es ist, gern noch eine Biografie
zum Lebenswerk von Carl Heß, dem ersten gewählten Gothaer Bürgermeister, vorzulegen.
Themenabend lockte ins Rathaus
Oberbürgermeister Knut Kreuch hatte am 27.
Januar ins Gothaer Rathaus eingeladen, um
26 Jahre nach dem legendären Besuch Willy
Brandts, an den Bundeskanzler und Friedensnobelpreisträger zu erinnern. Dazu hat-
Foto: Lutz Ebhardt
Vereinsangebote
Nichtamtlicher Teil
te er sich mit Brigitte Seebacher eine besonders kompetente Gesprächspartnerin eingeladen, denn die Witwe Willy Brandts zeichnete im Gespräch mit Knut Kreuch ein ganz
persönliches Bild des großen Sozialdemokraten und beantwortete zahlreiche Fragen
des interessierten Publikums. Besonderes
Interesse fanden dabei auch ihre Ausführungen über ein gutes menschliches Verhältnis zwischen Willy Brandt und Helmut Kohl.
Am 27. Januar 1990 hatte Willy Brandt
(1913 – 1992) auf dem Gothaer Hauptmarkt
vor mehreren zehntausend Menschen auf einer Kundgebung für die deutsche Wiedervereinigung gesprochen. Seine Rede wurde mit
Erinnerungen von Zeitzeugen im vergangenen Jahr in dem Buch „Die gute Zeit, die
kommt“ vom Landesbüro der Friedrich-EbertStiftung, mit Unterstützung der Stadtverwaltung Gotha veröffentlicht.
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 17
Die Stadtwerke Gotha GmbH feierte silbernes Jubiläum
Was würde man wohl ohne Strom und Wärme
tun? Damit man sich diese Frage gar nicht
erst stellen muss, versorgen die Gothaer
Stadtwerke seit 1991 Privat-, Gewerbe- und
Industriekunden der Residenzstadt sowie
des Umlandes zuverlässig mit Energie. Spannende Aufgaben gab es in dieser Zeit zu bewältigen: vom politischen und wirtschaftlichen Umbruch nach der Wende, der Umstrukturierung des Energiemarktes im Jahr 2000
bis hin zur Zusammenführung der städtischen Energieversorger im Jahr 2013. In ihrem Jubiläumsjahr blicken die Stadtwerke
nun stolz auf ihre 25-jährige Geschichte zurück. Der Grundstein des heutigen Unternehmens wurde am 15.01.1991 gelegt, als sich
die Fernwärmestadtwerke Gotha GmbH gründete. Am 01.10.1992 folgte die Stadtwerke
Gotha GmbH als eines der ersten selbststän-
dig agierenden und ertragreichen Stadtwerke Thüringens. Die beiden Unternehmen etablierten sich als kommunale Energieversorger und nahmen die Erschließung der umliegenden Gemeinden in die Hand. Im Zuge der
Liberalisierung des Energiemarktes kam
2007 die Netzbetreibergesellschaft Stadtwerke Gotha Netz GmbH hinzu. 2013 erfolgte
schließlich die Fusion von den Stadtwerken
mit den Fernwärmestadtwerken. Unter dem
Namen Stadtwerke Gotha GmbH agieren seither beide gemeinsam erfolgreich – mit erhöhten Anteilen der Stadt für das Unternehmen.
Heute stehen die Stadtwerke für einen modernen Grundversorger, von dessen Angebot
31.000 Strom- und über 9000 Gaskunden
profitieren.
Was die ferne Zukunft rund um das Thema Energiebedarf noch bringen wird, kann man
jetzt natürlich noch nicht sagen. In diesem
Jahr dürfen sich die Kunden jedoch bereits auf
Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläums freuen. Darüber hinaus wird es wieder viele Veranstaltungen wie die Sportlerehrung, eine
Beteiligung an der Thüringenrundfahrt für
Frauen sowie Kooperationen mit der Thüringen Philharmonie und dem Stadt-Bad geben,
auf die man gespannt sein darf.
Statistik der Stadtbibliothek Heinrich Heine 2015
Das Jahr 2015 war für die Gothaer Stadtbibliothek Heinrich Heine wieder ein sehr erfolgreiches Jahr. Durch insgesamt 6.034 Nutzer
wurden aus dem Bestand der nunmehr 64.426
Medien 205.261 Entleihungen vorgenommen.
Darüber hinaus konnten 2015 insgesamt 1.300
Neuanmeldungen in der Stadtbibliothek registriert werden.
Eine besonders erfreuliche Entwicklung fand
in der Altersgruppe der Leser bis 12 Jahre statt.
Hier schlägt sich die enge Zusammenarbeit mit
Kindertageseinrichtungen und Schulen nieder.
Allein für Kinder und Jugendliche fanden 261
Veranstaltungen für diese Altersgruppe statt
(insgesamt 328). Dazu gehörten auch Leseabende und Themenwochen, zu denen Personen des öffentlichen Lebens für Kinder lesen
(Ritter, Star Wars, Märchen). Die Stadtbibliothek ist gerade für diese Zielgruppen ein wich-
tiger Bildungs- und Freizeitort. Aus diesem
Grund gibt es auch immer wieder Ferienprojekte für Kinder, die Kinder-Uni und Projektwochen zu unterschiedlichen Themen.
Bei Erwachsenen sind besonders Romane
stark nachgefragt, aber auch Themen wie Gesundheit, Erziehung, Natur und Reisen, sowie
die Regionalliteratur zu Gotha und Thüringen.
Ende des Jahres 2015 wurde die neue Gruppe
„Vorlesebücher für Erwachsene“ kreiert, da
diese stark nachgefragt wurden. Nach zwei Tagen waren alle Bücher zu diesem Thema komplett ausgeliehen. Die Stadtbibliothek reagiert
mit solchen Aktionen auf gesellschaftlich relevante Themen. Immer mehr genutzt werden
neben der Ausleihe der Medien W-LAN und die
Ausleihe von e-books. Die Stadt Gotha stellt
diesen Service kostenlos für angemeldete Benutzer zur Verfügung.
Zum ersten Mal gelang es im vergangenen Jahr
mit den Neuanmeldungen die 6.000er Marke
bei den Bibliotheksnutzern zu knacken. Dies
zeigt, dass die sich die umfangreichen Angebote der Stadtbibliothek immer größerer Beliebtheit erfreuen.
Einen großen Besucherzuwachs erfuhr
die Stadtbibliothek durch den „Tag der offenen Tür“, bei dem sich 50 Leser neu angemeldet hatten. Auch im Jahr 2016 wird es
wieder einen „Tag der offenen Tür“ geben und
zwar am Sonntag, dem 18. September. Die
nächste besondere Veranstaltung für Erwachsene „Lyrik & Jazz & Cocktails“ findet
am Samstag, den 5. März 2016 um 20 Uhr im
Hanns-Cibulka-Saal statt. Die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2016 ist so gut wie
abgeschlossen, die Planungen für 2017 laufen bereits.
Stadtbibliothek Gotha erhält wertvolle Kupferbibel
Kolorierung der Originalvorlage deutet auf einen Auftraggeber hin, der in den Kreisen des
höchsten Adels zu suchen ist – möglicherweise war es der Herzog von Württemberg selbst.
Dem Original entspricht die Echtvergoldung
von Hand auf dem Titelblatt. Das Team der
Stadtbibliothek Heinrich Heine freut sich
sehr über diesen wertvollen Neuzugang und
wird ihn in einer Vitrine im Obergeschoss ausstellen.
Foto: Lutz Ebhardt
Silke Wölfel-Hagenbruch möchte der Stadt Gotha etwas Gutes tun und schenkte deshalb der
Stadtbibliothek ein Faksimile der wertvollen
Kupferbibel Matthäus Merians. Aufgrund der
Tatsache, dass sie ihre Heimatstadt Gotha sehr
schätzt und mit einem Freundeskreismitglied
der Stadtbibliothek befreundet ist, hat sie sich
zu diesem Schritt entschlossen. Frau WölfelHagenbruch war 12 Jahre beim BertelsmannVerlag angestellt und hatte zu ihrem zehnjährigen Jubiläum die Kupferbibel von ihrem Arbeitgeber geschenkt bekommen. Die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart, die das
Original besitzt, hatte das Werk bei Bertelsmann-Brockhaus-Coron in begrenzter Auflage
in Auftrag gegeben. Titel: Die Kupferbibel Matthäus Merians von 1630. Das Neue Testament.
Faksimile. Nach dem handkolorierten Exemplar
Bb graph. 1630 02-2 der Württembergischen
Landesbibliothek Stuttgart
Die Kupferbibel gehört zu den schönsten
Stücken der etwa 12.000 Exemplare umfassenden Bibelsammlung der Württembergischen Landesbibliothek. Die meisterhafte
Beigeordnete Marlies Mikolajczak, Silke Wölfel-Hagenbruch, Bibliotheksleiterin Nicole Strohrmann
Seite 18 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
Nichtamtlicher Teil
Literatur und Zeitgeschichte für Kinder und Jugendliche im Jahr 2015
Foto: Lutz Ebhardt
Gefördert von der der Friede Springer Stiftung
Wie bekommt
man Jugendkultur, Zeitgeschichte und
moderne Medien unter einen Hut? Genau das war
und ist der Ansatz des Projektes „Literatur & Zeitgeschichte für Kinder und Jugendliche“, das 2015
zum ersten Mal stattfand und von der Friede
Springer Stiftung gefördert wird. In einer Reihe
von Veranstaltungsschwerpunkten wurden die
großen sozialen und kulturellen Themen unserer Zeit ganz real mit der Lebenswirklichkeit
von Kindern und Jugendlichen verknüpft. So
wird Bildung ein ganz normaler Bestandteil
des Jugendalltags
Das Ziel des Projektes „Literatur und Zeitgeschichte für Kinder und Jugendliche“ ist es,
Kindern und Jugendlichen die moderne Bibliothek als zentralen Bildungsort und als soziokulturelle Begegnungsstätte nahe zu bringen.
Deshalb liegt den einzelnen Veranstaltungsmodulen eine Vielzahl an Bildungs- und Kulturthemen zugrunde, die für Kinder und Jugendliche relevant sind und zeitgemäß aufbereitet
wurden. Das Projekt wird 2016 fortgeführt.
Jugendbibliothekar
Im Modul Jugendbibliothekar konnten interessierte Schüler im theoretischen Teil Schritt für
Schritt dem „Weg des Buches“ folgen – von der
ersten Idee des Autors bis hin zu Druck, Vertrieb und Bewerbung des fertigen Buches. Dazu waren entsprechend Autoren, Verlagshändler, Papierschöpfer und andere Dienstleister
eingeladen bzw. wurden an ihrem Arbeitsplatz
besucht. Dies fand einen Höhepunkt darin,
dass die Schüler beim Einsatz an verschiedenen Arbeitsplätzen in der Stadtbibliothek
Gotha probeweise selbst als Junge Bibliothekare tätig werden konnten. So erhielten sie einen vollumfänglichen Einblick in das Berufsbild des Bibliothekars bzw. artverwandter Berufe.
Im praktischen Teil war es den Schülern möglich, selbst Bücher auszuwählen und zu lesen.
Am Ende der Projektwoche bekamen sie dann
die Gelegenheit, die Bücher zu bewerten.
Schließlich wurden diese in den Bestand der
Stadtbibliothek Gotha aufgenommen und werden seither in einem eigens dafür geschaf-
fenen Regal mit der Marke „Empfohlen von
Schülern der Oststadtschule“ zum Verleih angeboten.
des Kinderbuchbestandes. Das Interesse der
Kinder war entsprechend groß, wofür zusätzliche Termine organisiert wurden.
Sternschnuppen-Abende
Das Ziel der Sternschnuppen-Abende war es,
die Schüler auf spielerische Art an die sinnvolle
Nutzung einer modernen Bibliothek und ihrer
verschiedenen Medien heran zu führen. Erreicht wurde dies durch eine Kombination aus
Hausführung, gemeinsamen Spiel-Aktivitäten
(z. B. Schatzsuche) und gemeinsamem Lesen.
Workshops – Poetry Slam
Der Poetry Slam ist derzeit unter Jugendlichen
ein beliebtes Format. Er stellt einen wichtigen
Schritt bei Lese- und Schreibförderung der
Schüler dar. Sie waren nicht nur kreativ am Text
gefordert, sondern mussten ihre Fähigkeiten
dann auch auf der Bühne vor Publikum unter
Beweis stellen.
Das Stadtführer-Projekt
Für das Stadtführerprojekt wurde in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Stadtführer
ein Konzept erarbeitet, nach welchem die teilnehmenden Schüler ganz bestimmte Häuser in
Gotha besuchen und ihre Geschichte erfahren
konnten. Gleichzeitig bot sich für sie an bestimmten Stellen die Gelegenheit, Rätsel zur
Stadtgeschichte zu ergründen und untereinander Informationen auszutauschen.
Workshops – Gedichte rappen
Gotha verfügt über eine gute Hip-Hop-Szene
mit fähigen und offenen jungen Künstlern. Sie
setzen sich von vornherein schon mit Texten
sehr kritisch auseinander und das Interesse an
einer Wechselwirkung zwischen Rappen und
der Textarbeit war absehbar. So wurde im September ein Veranstaltungsformat namens
„WortRaum“ ins Leben gerufen, welches seither im zweiwöchentlichen Rhythmus jugendliche Textschreiber miteinander ins Gespräch
bringt. Neben Rappern sind auch Verfasser von
Prosatexten vertreten, auch Publikum ist erwünscht. Ein Austausch mit dem Gothaer
Stadtschreiber ist angestrebt.
Buchmesse
Am 13. März fand auf der Buchmesse Leipzig
gleichzeitig die Comic- und Mangaausstellung
„Manga-Comic-Convention“ statt. Diese Kombination von Themen machte die Teilnahme für
viele Jugendliche interessant, bei denen das
Thema Manga sehr beliebt ist. Entsprechend
groß war die Teilnehmerzahl von 40 Schülern
aus Schulklassen und Jugendklubs. Die Schüler erhielten einen nach Jugendthemen sortierten Auszug aus dem Tagesplan, konnten
sich frei auf dem gesamten Messegelände bewegen, verschiedenen interessanten Angeboten beiwohnen und ihre eigenen Erfahrungen
mit der Bücherwelt sammeln.
Workshops – Musikalische & interaktive Lesungen
Im Dezember fand eine musikalische Lesung
der Mittelalter-Bardin Klara vom Querenberg in
der Kinderbibliothek statt. Das Konzept zu dieser Veranstaltung „Auf der Suche nach dem
Weihnachtsstern“ beinhaltete auch das aktive
Einbeziehen der jungen Gäste in die Darbietung
(gemeinsames Singen). Um die Leseförderung
gerade bei Jungen mehr zu befördern, wurde eine interaktive Lesewoche mit dem Thema „Episode 11 – wir erschaffen uns ein neues Universum“ durchgeführt. Die Kinder entwickelten gemeinsam mit den Moderatoren in einer rollenspielartigen Inszenierung eine Fantasiewelt
unter Nutzung von Kostümen, Projektoren und
Projektbilanz 2015
Das Projekt „Literatur und Zeitgeschichte“ ist
im ersten Jahr sehr gut angelaufen. Die Identifikation der Teilnehmenden mit dem Haus und
den entsprechenden Angeboten war hoch.
Auch das Interesse an Praktika ist seither gestiegen, was auf ein großes Interesse an den
Tätigkeiten im und ums Haus schließen lässt.
Gerade die Aktivitäten im jugendkulturellen Bereich (zum Beispiel Hip Hop oder Poetry Slam)
sorgten dafür, dass nun mehr Jugendliche die
Bibliothek auch als einen Ort der Jugendkultur
anerkennen und auch zu anderen Angeboten
wiederkommen. Sie fühlen sich in ihren Interessen mit den Angeboten des Projektes auf Augenhöhe und es fällt ihnen so leichter, einen Ort
der Bildung in der Freizeit zu betreten, als das
mit Leistungsdruck möglich gewesen wäre. Besonders wichtig ist dabei auch der persönliche
Bezug zum Jugendarbeiter.
Auch die Kinder reagierten besonders positiv
auf die Verknüpfung von Bildungsaspekten mit
spielerischen Komponenten (zum Beispiel die
Sternschnuppenabende). Über die Lust am
Spiel fanden sie einen leichten Zugang zu einer
sachgemäßen Nutzung der Bibliothek auch als
Ort des Lernens und Lesens.
Erzählcafé in der Stadtbibliothek Gotha
Die Stadtbibliothek lädt wieder zum „Erzählcafé“ in den Wintergarten ein. Das „Erzählcafé“
ist ein Ort zur lebendigen Darstellung persönlicher Lebensgeschichte in einer öffentlichen
und aufgeschlossenen Atmosphäre, von professioneller Seite vorbereitet und moderiert.
Immer geht es um das persönlich Erlebte, die
eigene Biographie, die in Geschichten be-
schrieben wird. Erfahrungen und Erinnerungen
sollen ausgetauscht werden. Das „Erzählcafé“
dient auch dazu, Kontakte und Gespräche untereinander anzuregen und bietet die Möglichkeit eines geselligen Beisammenseins.
Moderiert wird die Veranstaltung von Carola
Gerloff. Sie ist gelernte Krankenschwester und
hat ein Studium zur Medizinpädagogin absol-
viert. Bis 2015 war Frau Gerloff an der medizinischen Fachschule in Eisenach als Lehrerin für
Kranken- und Altenpflege tätig und ist seit August 2015 im Ruhestand.
Termine „Erzählcafe“:
Donnerstag,
3. März um 14 Uhr
Donnerstag,
17. März um 14 Uhr
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 19
Einwohnerversammlungen in den Ortsteilen
Auch im Jahr 2016 setzt Oberbürgermeister
Knut Kreuch seine seit 2007 stattfindenden
Besuche in den vier Ortsteilen der Stadt Gotha fort. So bleiben die Wege der Bürger in
den Ortsteilen kurz, wenn Sorgen und Probleme anzubringen sind oder man sich über
die wichtigsten städtischen Angelegenheiten
informieren möchte. Folgende Termine sind
2016, jeweils 18.00 Uhr geplant: 23.03. Boil-
„Kleine Geschichte
der Stadt Gotha“
städt, Gaststätte „Zum Wiesengrund“; 14.04.
Sundhausen, Verwaltungsaußenstelle/
Turnhalle Grundschule, Am Anger; 19.05. Uelleben, Dorfgemeinschaftshaus. Alle Anfragen
können vorab jederzeit an folgende Anschrift
eingereicht werden: Stadtverwaltung Gotha,
Referat 012, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha oder
per E-Mail unter Ortschaften-Senioren@
gotha.de.
Buchpräsentation
Am Mittwoch, den 6. April 2016 um 19:00 Uhr
wird im Hanns-Cibulka-Saal der Stadtbibliothek das Buch „Kleine Geschichte der Stadt
Gotha“ in einer Lesung mit dem Autor Dr.
Steffen Raßloff und dem Verleger Dr. Lutz
Gebhardt vorgestellt. Der Eintritt ist frei.
Willkommensgeschenk für Gothaer Babys
verständlich durch einen Willkommengruß von
Oberbürgermeister Knut Kreuch.
Foto: Lutz Ebhardt
Die Stadt Gotha und die Badbetreibung Gotha
GmbH begrüßen alle Gothaer Babys, die in
2016 das Licht der Welt erblicken, mit einem
neuen Willkommensgeschenk. „Deine erste
Badehose“ lautet diese neue Aktion, die eine
Stoffwindel-Badehose in Rot enthält, welche
Babys in den ersten Lebensmonaten zum Badespaß verwenden können. Sie ist wiederverwendbar (waschbar) und soll schon frühzeitig
die Wichtigkeit der Wassergewöhnung und
des späteren Schwimmen Lernens ansprechen. Begleitet wird dieses Geschenk selbst-
Schließzeiten wegen Weiterbildung
Wegen Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Gotha muss das
BÜRGERBÜRO am Samstag, den 26. März
2016 für den Besucherverkehr geschlossen
bleiben.
Gadolla-Filmdokumentation übergeben
ORF-Produktion jetzt in Gothaer Schulen und Archiven
Im Rahmen seiner Pressekonferenz, am 14. Januar zum Geburtstag von Josef Ritter von Gadolla, übergab Oberbürgermeister Knut
Kreuch an Direktoren und Lehrer Gothaer
Schulen, an Archiveinrichtungen und GadollaForscher, die DVD mit der vielbeachteten Gadolla-Filmproduktion des ORF.
Karo Wolm und Wolfgang Winkler haben 2015
im Auftrage der Styria Mediengruppe für das
ORF-Fernsehen eine Reportage über das Leben Gadollas gedreht, die bereits erfolgreich
in Kinos und im deutschsprachigen Fernsehen gelaufen ist. Durch Vermittlung des Grazer Professors Prof. Dr. Johann Trummer und
in Finanzierung durch Katholischer Medien
Verein Privatstiftung ist es gelungen, Kopien
dieses Filmes zu erhalten, die Oberbürger-
Löscheinsatz in der
Stadtbibliothek?!
meister Knut Kreuch allen Schulen und Archiven in der Stadt Gotha zur Verfügung stellen
möchte. Josef Ritter von Gadolla wurde am 14.
Januar 1897 geboren, jener Mann, den in Gotha und im Gothaer Land wohl jedes Kind kennen dürfte. Am 3. April 1945 übernahm er Verantwortung für Gotha, weil sich der damalige
Oberbürgermeister und der Landrat geweigert hatten, die kampflose Übergabe der
Stadt Gotha an die amerikanischen Truppen
vorzunehmen. Gotha wurde am 4. April 1945
befreit, Josef Ritter von Gadolla jedoch für seine mutige Tat verhaftet, von einem Wehrmachtsstandgericht in Weimar zum Tode verurteilt und am 5. April 1945 hingerichtet. Bis
heute sind seine sterblichen Überreste nicht
gefunden.
Bei Oma Eierschecke brennt es, im Tierpark
ist eine Linde umgestürzt und Emil Zahnlücke ist beim Schlittschuhfahren ins Eis eingebrochen. Da hilft nur noch die Feuerwehr!
Wer kennt ihn nicht, den Kinderbuch-Klassiker „Bei der Feuerwehr wird der Kaffee
kalt“? Unsere Jüngsten vielleicht. Doch das
änderte sich kürzlich, denn Brandamtmann
Andreas Ritter von der Gothaer Berufsfeuerwehr las am 8. Februar gemeinsam mit den
Kindern des Fröbelkindergartens aus diesem Buch. Dass er dazu in voller Montur –
im Löschanzug und mit Helm – in der Kinderwelt der Stadtbibliothek Gotha erschien,
sorgte gleich für Staunen unter den kleinen
Zuhörern. Diese waren genauso begeistert
von den liebevoll erzählten und illustrierten
Geschichten wie schon ihre Eltern.
Dass das zeitlose Buch von Hannes Hüttner
und Gerhard Lahr schon vor mehr als 40 Jahren geschrieben wurde, merkt man ihm nicht
an. Während die Mädchen mit Oma Eierschecke oder Emil Zahnlücke mitfieberten, interessierten sich die Jungs besonders für die
Rutschstangen und Löschfahrzeuge von
Löschmeister Wasserhose. Brandamtmann
Ritter hatte beim Vorlesen genauso viel
Spaß wie seine kleinen Zuuhörer. Er gab den
Kindern so manchen wohlmeinenden Tipp
mit auf den Weg. Denn auch heute noch gilt:
mit Feuer spielt man nicht!
Foto: Lutz Ebhardt
Großer
Bücherflohmarkt
Vom 1. März bis 2. April findet in der Stadtbibliothek Heinrich Heine Gotha ein großer
Bücherflohmarkt statt. Schnäppchenjäger
können zu den üblichen Öffnungszeiten
Romane, Sachbücher, Kinder- und Jugendbücher, Hörbücher sowie Zeitschriften erstehen.
Seite 20 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
Nichtamtlicher Teil
Jetzt anmelden zum „Tag der Berufe“
Am 9. März 2016 öffnen insgesamt 42 Unternehmen im Landkreis Gotha ihre Türen und
bieten Jugendlichen ab der 7. Klasse einen Einblick in die Berufswelt. Bereits zum neunen
Mal findet in Thüringen der „Tag der Berufe“
statt. Die Firmen bieten den Schülerinnen und
Schülern die Möglichkeit, sich über die Ausbildungsberufe zu informieren und die späteren
Tätigkeiten vor Ort zu erleben.
Der Tag der Berufe steht unter dem Motto
„Mach doch, was du willst“. Mit diesem Slogan
sollen die Jugendlichen dazu ermuntert werden, es wörtlich zu nehmen und die Ausbil-
dung zu machen, die sie wollen. Damit
der Traumjob auch wirklich ein Traumjob
wird, sollte früh mit der Berufsorientierung begonnen werden. Der Tag der Berufe bietet eine ideale Möglichkeit, mal
hinter die Kulissen zu schauen, Unternehmen kennenzulernen, Fragen zu stellen und
ein Praktikum zu verabreden.
Die Anmeldung für den „Tag der Berufe“ hat
begonnen. Viele Unternehmen haben begrenzte Platzkapazitäten. Daher sollten sich
die Schülerinnen und Schüler schnell informieren und anmelden. Dafür steht eine eigene In-
ternetplattform unter www.tagderberufe.
de zur Verfügung. Hier kann gezielt nach
Berufen, Berufsfeldern, Betrieben und
Regionen gesucht werden.
Vorgestellt werden Ausbildungsberufe
von Altenpfleger/in, über Bürokaufleute, Industrie-kaufmann/-frau, Industriemechaniker/in, Mechatroniker/in, Verfahrensmechaniker/in Kunststoff/Kautschuktechnik, Koch/
Köchin bis zum/r Zerspanungstechniker/in.
Viele weitere Angebote warten auf interessierte Besucher. Gern können die Jugendlichen
auch von ihren Eltern begleitet werden.
Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren des kommenden Monats,
besonders jedoch zum 70., 75., 80., 85. und ab 90. Geburtstag:
01.03. Eva Bätz (91), Annemarie Liffert (75), Annerose Michalko (70), Dr. Sophie Schletz (80),
Helmut Steinke (75), Karlheinz Stengel (70),
Heinz-Gerhard Göpel (70); 02.03. Ingrid Bolte
(75), Bärbel Dabrowski (75), Gisela Liebeke
(85); 03.03. Editha Busch (75), Günther Grunwald (85), Käthe Hatzky (94), Rita Krech (70),
Inge Winter (70), Margit Teichmann (80);
04.03. Margarete Koch (75), Fritz Ortlepp (75),
Edeltraut Voß (70), Winfried Zimmer (70);
05.03. Udo Lepach (70), Karin Rohrbach (70),
Bernd Wandke (70), Ruth Billig (85); 06.03. Elly Himmel (91), Ernst Messing (95), Günther
Schlöffel (85), Rita Thomas (70); 07.03. Andreas Bätzel (70); 08.03. Ingeborg Eckardt (96),
Hannelore Radtke (70), Erika Stopfel (85), Margarete Breithaupt (85), Elke Werzner (70);
09.03. Peter Herrmann (70), Ursula Kleinschmidt (70), Gertruda Zidenko (92); 10.03. Gunter Michel (70), Linda Müller (90), Volker Weißmantel (75), Wolfgang Werner (80), Eveline
Weber (75); 11.03. Bernd Alban (75), Rosemarie Aue (75), Ute Herrmann (75), Ursula Rineck
(80), Manfred Ritter (75), Werner Schwan (75),
Doris Usbeck (70), Michael Weigelt (70), Charlotte Thees (85); 12.03. Fritz Ansorge (85), Gertrud Eckersberg (75), Ilse Grüttner (75), Else
Lenzer (90), Renate Schramm (75); 13.03.
Horst Becker (80), Horst Kirchner (75), Edith
Müller (95), Anita Oschmann (70), Franz Pelzer
(94), Charlotte Wischeropp (96), Heinz Zimmermann (92), Gisela Hofmann (85); 14.03.
Heidemarie Haferkorn (70), Regina Leinhos
(80), Günter Saul (85), Johanna Zierke (80), Karin Arvidson (80); 15.03. Gerd Brühl (75), Norbert Chramosta (70), Enver Haslak (75), Rosemarie Hühnermann (85), Rolf Schall (80), Hannelore Weiland (91), Christiane Weingart (75);
16.03. Hans-Jürgen Hoppe (70), Margit Süß
(70); 17.03. Ursula Kallensee (75); 18.03. Vera
Fienhold (75); 19.03. Gisela Börner (85),
Günter Fliedner (70); 20.03. Bernd Heinig (75),
Roswitha Junker (80), Bernd Sipp (70), Gerd
Wildt (80); 21.03. Martha Brüderle (91), Christa
Grieger (70), Ursula Hartmann (70), Traute
Hoffmann (80), Wolfgang Nather (75); 22.03.
Beate Bause (70), Jürgen Röder (70), Lieselotte Weidel (80), Christa Frieße (75); 23.03. Gerhard Baer (91), Christa Fries (75), Dr. Eberhard
Kirschbaum (70), Liesa Kroll (85), Olf Brandt
(70); 24.03. Kurt Naumann (80), Manfred Reinhardt (70), Hasso Treyße (75); 25.03. Peter
Schneider (75), Roland Simmen (75), Ira Gorst
(70); 26.03. Siegfried Dietrich (80), Waltraud
Kayser (75), Herbert Riehn (80), Luzie Schnur
(90), Gerlind Winderstein (75), Hannelore
Sturmhöfel (85); 27.03. Jürgen Koch (70);
28.03. Dieter Bäzol (75), Kurt Hrica (90), KlausDieter Martini (80), Werner Wahren (70), Sonja Wendelmuth (80); 29.03. Gisela Heinz (70);
30.03. Waltraud Förster (80), Anneliese
Krensel (80), Eberhard Liebetrau (75), Joachim
Neider (75), Renate Schewe (80); 31.03. Luise
Eccarius (91), Edith Franke (80), Bernhard
Scharfenort (70), Ingrid Scholz (70), Herbert
Stoll (80), Horst Stötzer (80), Martha Tietz (90)
Sprechstunde sowie Sitzung
des Seniorenbeirats
Die nächste, einmal im Monat stattfindende, öffentliche Sprechstunde des
Seniorenbeirats findet am Mittwoch,
09.03.2016 um 14.30 Uhr im Beratungsraum 2. Obergeschoss, im Historischen
Rathaus, Am Hauptmarkt 1, Zimmer 207,
statt. Die nächste öffentliche Sitzung des
Seniorenbeirates findet am 09.03.2016
um 15.00 Uhr, statt.
Weitere Termine sind: 06.04.2016,
04.05.2016, 08.06.16, 06.07.16
„Freundeskreis on Tour“ heißt es am
Samstag, den 19. März 2016. Der Freundeskreis der Stadtbibliothek veranstaltet eine öffentliche Fahrt zur Leipziger
Buchmesse. Abfahrt des Busses ist um 8
Uhr am Busbahnhof „Mohren“. Gegen 17
Uhr geht es zurück nach Gotha. Der Vorverkauf in der Stadtbibliothek hat bereits begonnen. Der Preis beinhaltet
Busfahrkarte und Eintrittskarte für die
Buchmesse.
Teilnehmende Mitglieder zahlen 30 €;
Nichtmitglieder zahlen 35 €. Ein Umtausch der Karten ist ausgeschlossen.
Foto: Lutz Ebhardt
Fahrt zur Leipziger
Buchmesse
Dr. Wolfgang Steguweit und Dr. Bertram Hochheim übergaben am 21. Januar 2016 im Rahmen des
Kulturforums „Die Loge“ einen originalen Protokollband der Loge an Oberbürgermeister Knut
Kreuch. Dieser gab ihn zur Verwahrung an die Universitäts- und Forschungsbibliothek Gotha.
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 21
Vorbereitung zum
„Tag der offenen Firmen“ gestartet
Der Tag der offenen Firmen 2016 wird am
10. September 2016 im gesamten Stadtgebiet
der Stadt Gotha stattfinden. Seit 2011 findet
diese Marketingveranstaltung, die auch der
Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung dient,
in wechselnden Gewerbegebieten – GothaSüd, Gotha-Ost, Gotha-Luftschiffhafen –
statt. Unternehmen in anderen Teilen der
Stadt waren dabei außen vor. Die Möglichkeit
sich zu beteiligen, haben in diesem Jahr neben den in den bekannten Gewerbegebieten
Gotha angesiedelten Firmen auch die Unternehmen, die in anderen Stadtgebieten ihren
Firmensitz haben. Interessenten können sich
bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Gotha
melden.
Kontakt: Martina Grauel, Stadtverwaltung
Gotha, Referat für Wirtschaftsförderung,
Neues Rathaus, Zimmer 3.08, Tel. 03621/222825, Fax 03621/222-503, E-Mail: [email protected], www.tagderoffenenfirmen.
de
700.000 Euro Bundesmittel für Sanierung der
Gothaer Gartenstadtsiedlung „Am schmalen Rain“
Oberbürgermeister Knut Kreuch nahm am
26. Januar 2016 in Berlin gemeinsam mit Andreas Bednarsky, dem hauptamtlichen Vorstandsmitglied der GWG der Eisenbahner eG
Gotha und Susanne Tahineh, vom Sanierungsträger Wohnstadt, aus den Händen der
Bundesbau-ministerin Barbara Hendricks
und dem parlamentarischen Staatssekretär
Florian Pronold die Förderurkunde aus dem
Bundesprogramm „Nationale Projekte des
Städtebaus“ entgegen. Damit ist eine Förderung von 700.000 Euro verbunden, mit welcher der Abschluss der denkmalgerechten
Sanierung der äußeren Gebäudehülle der
verbleibenden Gebäude „Am schmalen Rain“
bis 2019 gefördert wird. Die Stadt Gotha stellt
für das Sanierungsvorhaben 350.000 Euro
zur Verfügung, die Genossenschaft investiert
einen Eigenanteil von 2 Millionen Euro. Für
die Förderung von Premiumprojekten des
Städtebaus stellt das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in diesem Jahr insgesamt 150 Millionen
Euro zur Verfügung – 50 Millionen Euro aus
dem Regelprogramm und weitere 100 Millionen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung. Aus insgesamt
168 Projektvorschlägen mit einem Antragsvolumen von über 630 Millionen Euro, die bis
Mai eingingen, hat eine vom BMUB berufene,
interdisziplinär besetzte Jury insgesamt
46 Projekte zur Förderung vorgeschlagen. Davon werden 17 Projekte im Rahmen des Regelprogramms und 29 Projekte im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsprogramms auf den Weg
gebracht.
Frauentagsfahrt mit
dem Frauenzentrum
Die traditionelle Frauentagsfahrt des Frauenzentrums führt in diesem Jahr zu einem
Kabarettabend nach Erfurt. Das Theater
Waidspeicher veranstaltet am 5. März 2016
einen Heinz Erhardt Abend mit dem Titel
„Von der Pampelmuse geküsst“. Beginn ist
19.00 Uhr im Frauenzentrum Brühl 4. Um persönliche Anmeldung im Frauenzentrum wird
bis zum 1. März 2016 gebeten. Alle weiteren
Informationen gibt es bei der Anmeldung.
Volkshochschule
des Landkreises Gotha
Schützenallee 31, 99867 Gotha
Tel. 03621 / 8230-49, Fax 03621 / 8230-48
www.vhs-gotha.de
Angebote und Informationen erhalten Sie
im aktuellen Programmheft und auf unserer Internetseite: www.vhs-gotha.de.
Änderungen
der Öffnungszeiten
Ab 01.02.2016 gelten folgende neue Öffnungszeiten in der Abteilung Schulen und
Kindertagesstätten:
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
geschlossen
09.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
geschlossen
Foto: BMUB
Was ist der „Wortraum“?
v.l.n.r. Staatssekretär Florian Pronold, Andreas Bednarsky, Susanne Tahineh, Oberbürgermeister
Knut Kreuch, Bundesbauministerin Barbara Hendricks
Fortbildung und Wartungsarbeiten
in der Stadtbibliothek Heinrich Heine
Am Dienstag, den 15. März 2016 ist die Stadtbibliothek aufgrund von technischen Wartungsarbeiten geschlossen. Da die Wartungsarbeiten bereits montags beginnen, können an
beiden Tagen keine Medien am Rückgabeautomaten zurückgebucht werden. Als Ausgleich
hat die Stadtbibliothek Heinrich Heine am
Sonntag, dem 19. Juni 2016 zum „Erlebnistag
für die ganze Familie“ geöffnet und es wird am
Sonntag, dem 18. September 2016 einen „Tag
der offenen Tür“ mit vielen Aktionen für Groß
und Klein geben. An beiden Sonntagen ist
auch die Ausleihe und Rückgabe von Medien
möglich.
Die Stadt Gotha hat zu allen Zeiten kreative
Dichter hervorgebracht oder angezogen: von
Conrad Ekhof und Gustav Freytag über Kurd
Lasswitz und Hanns Cibulka bis hin zum aktuellen Stadtschreiber Reinhard Griebner lässt
sich das gut belegen. Doch wie sieht es aktuell
mit Nachwuchskünstlern aus?
Seit letztem September gibt es ein neues Format kreativen Schreiben und Lesens: zum „Wortraum“ treffen sich im ca. zweiwöchentlichen
Rhythmus Jugendliche, um sich ihre eigenen
Texte vorzulesen und kritisch zu diskutieren.
Frech sind die Texte, oft provokant, zeitkritisch
und nachdenklich. Kein „schwerer Tobak“ sondern unverfälschte Reflexionen über Alltäglichkeiten in der Region. Nicht hochtrabend, doch
kunstvoll. Die Jugendlichen zwischen 16 und
29 Jahren, die sich zum großen Teil auch in der
lokalen Hip-Hop-Szene verorten, wollen jedoch
nicht für sich bleiben, sondern sich für alle
Alters- und Interessengruppen öffnen. Sie laden Interessierte – mit und auch ohne eigene
Texte – zum entspannten Reden ein.
Seite 22 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
Nichtamtlicher Teil
TMP Fenster + Türen unterstützt das Reggio-Kinderhaus
Fortführung der Rosentradition in Bad Langensalza widmet.
Das Preisgeld von 5.000 Euro soll auch wieder
der Region zugutekommen. Dazu bat Bernhard Helbing seine leitenden Mitarbeiter, hier
eigene Ideen einzubringen. Aus Gesprächen
bei Veranstaltungen in Gotha, wie beispielsweise der „TMP-Jugendtour“ mit Mitarbeitern
und Verantwortlichen und letztendlich auch
auf Anregung seiner Frau, welche selbst im
Reggio-Kinderhaus – Kommunale Kindertagesstätte arbeitet, brachte Jörg Wellendorf
auf die Idee zu der Spende. 200 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt wer-
den hier betreut. Besonders beeindruckt war
der Betriebsleiter von dem außergewöhnlichen Konzept der Reggio-Pädagogik, welche
die Kinder von Anfang an intensiv bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit unterstützt. Hier sei das Geld gut angelegt – mit
dieser Meinung war er sich mit Bernhard Helbing schnell einig. So soll das Geld u. a. zur
Anschaffung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial für den Innen- und Außenbereich
dienen.
Die Kinder des Reggio-Kinderhauses bedankten bei den Überbringern der Spende von TMP
Fenster + Türen mit einem kleinen Programm.
Foto: Privat
1.000 Euro spendete die TMP Fenster + Türen®
GmbH aus Bad Langensalza an das ReggioKinderhaus – Kommunale Kindertagesstätte in
Gotha. Betriebsleiter Jörg Wellendorf und die
Marketingverantwortliche Sandra Bickelmann
übergaben am 17. Februar den Scheck. Weiterhin brachten sie für die Kinder kleine Geschenke mit. Das Geld stammt von der Verleihung des Thüringer Ehrenamtspreises, welcher am 27. November 2015 bereits zum
dritten Mal verliehen wurde. Mit dieser Auszeichnung würdigt die Thüringer Ehrenamtsstiftung herausragendes bürgerschaftliches
Engagement im Freistaat.
Aus über 300 in die engere Wahl gekommenen Bewerbern wurde auch Bernhard Helbing in der Kategorie „Unternehmen“ ausgezeichnet.
„Als geschäftsführender Gesellschafter von
TMP ist Bernhard Helbing bürgerschaftlich in
regionalen Vereinen, in Schulen und bundesweiten Verbänden engagiert. Auch die täglichen Aufgaben von TMP-Mitarbeitern enden
nicht an der Werkbank oder am Schreibtisch.
Sie engagieren sich darüber hinaus ehrenamtlich in den verschiedensten Gremien.“ So lautete die Begründung der Jury, welcher Vertreter
der Sozialverbände, der ehrenamtlichen Praxis, der Kommunen, der Medien, der Sponsoren sowie der Thüringer Ehrenamtsstiftung
angehören.
Die Ergebnisse können sich sehen lassen. So
unterstützt das Unternehmen schon seit vielen
Jahren kleine Vereine und Institutionen, zu denen beispielsweise auch die Anni-Berger-Stiftung gehört, welche sich der Erhaltung und
Stadtverwaltung sucht Begleiter für Gäste aus den Partnerstädten
Die Stadt Gotha verbindet intensive Städtepartnerschaften zwischen vier Ländern in Europa und einer Partnerstadt in Amerika. Seit
mehreren Jahren ist es das Ziel, Vertreter aller
Partnerstädte zu einem gemeinsamen Treffen,
den „Tagen der Städtepartnerschaften“, nach
Gotha einzuladen. All diese Treffen haben
nicht nur dazu beigetragen, den europäischen
Gedanken zu festigen, sondern auch die Menschen und Kultur unserer internationalen
Freunde kennenzulernen.
Schon lange trägt sich die Stadt Gotha mit
dem Gedanken, eine Stadt in Äthiopien als
weitere Partnerstadt aufzunehmen. Mit dem
Hintergrund geschichtlicher Verbindungen
der Stadt Gotha zu Äthiopien wurde nach
einem ersten offiziellen Besuch in der Stadt
Adua bereits eine Vereinbarung über eine gemeinsame Zusammenarbeit unterzeichnet.
Als weiterer Schritt soll nun die Beschlussfassung zur Zustimmung eines Städtepartnerschaftsvertrages durch den Gothaer Stadtrat
erfolgen.
Zum alljährlich stattfindenden Gothardusfest
in der Residenzstadt Gotha, plant Oberbürgermeister Knut Kreuch in diesem Jahr die Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages
zwischen Adua und Gotha. Hierzu sind neben
offiziellen Vertretern und Künstlern aus der
Stadt Adua auch Gäste aus den Partnerstädten
Gastonia/USA, Kielce/Polen, Martin/Slowakei, Salzgitter/Deutschland und Romillysur-Seine/Frankeich eingeladen.
In der Zeit von Montag, den 2. Mai 2016 bis
Sonntag, den 8. Mai 2016 werden die Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der Partnerstädte sowie weitere offizielle Teilnehmer in
Gotha begrüßt. Die geplante Begegnung wird,
wie bereits erwähnt, unter dem Aspekt der Unterzeichnung des neuen Städtepartnerschaftsvertrages, im Rahmen des Myconius-Empfangs am 3. Mai 2016, stattfinden.
Für den Aufenthalt der Gäste wird zur Zeit ein
abwechslungsreiches Programm erarbeitet
und abgestimmt. In diesem Jahr werden sich
die Programmpunkte ausschließlich auf Einrichtungen, Institutionen und Sehenswürdigkeiten unserer Stadt Gotha richten. Neben der
Besichtigung lokaler Museen werden u.a. Firmen und Schulen besucht.
Um den Gothaer Gästen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, bittet die
Stadtverwaltung Gotha um Unterstützung.
Aus, dann sechs Partnerstädten, werden ca. 50
Gäste erwartet. Es wäre ein sehr großer Gewinn für diese Begegnung, wenn Bürgerinnen
und Bürger unserer Stadt mit Fremdsprachenkenntnissen vorangig werden Übersetzer für
unsere Delegationen aus Frankreich, Polen
und der Slowakei gesucht, die ihre Hilfe anbie-
ten könnten. Es wurde immer wieder deutlich,
dass die internationalen Treffen für Gäste und
Gastgeber zu einem besonderen Erlebnis werden. Nicht nur der herzliche Empfang und die
gemeinsam verbrachten Tage in Gotha wurden
zu einem großen Erfolg, aus der sich Freundschaften entwickelten und die Kontakte weiter
erhalten bleiben.
Die diesjährige Begegnung wird wiederum Gelegenheit geben, städtepartnerschaftliche
Kontakte an unsere Bürgerinnen und Bürger
weiterzugeben. Helfen Sie mit, dass das Treffen im kommenden Mai für die erwarteten Gäste zu einem unvergesslichen Erlebnis wird
und unsere Gothaer Gastfreundschaft nun
auch nach Äthiopien getragen wird.
Die erforderlichen Planungen und Absprachen
zwischen Gastgebern und Gästen machen es
erforderlich, schon langfristig interessierte
Helfer zu gewinnen. Möchten Sie gemeinsam
mit der Stadt Gotha die Gäste begrüßen, dabei
sein, wenn der Grundstein für eine neue Partnerschaft gelegt wird – dann melden Sie sich
bitte bei der zuständigen Mitarbeiterin für
Städtepartnerschaften der Stadtverwaltung
Gotha, Heike Duchrau, unter der Telefonnummer 222-236 oder per E-Mail: partnerstaedte@
gotha.de. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Aufenthalt der Gäste und zum
geplanten Programmablauf.
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 23
Angebote Kinder- und Jugendtreffs
Städtische Jugendarbeit Gotha, Tel. (036 21) 222-411, Fax (036 21) 222-191, www.gotha.de
BIG PAL AI S
SUNDHAUSEN
Kinder- und Jugendzentrum
Big Palais, Schäferstraße 10
036 21 /73 71 80
Kinder- und Jugendtreff Sundhausen
n
Am Anger 7,
036 21 /75 87 47
Bernhard Krollmann, Ines Nördershäuser,
Sven Kerber, Jens Heerda
Öffnungszeiten:
Di, Do, Fr 14.00 – 22.00 Uhr
Mi 14.00 – 20.30 Uhr, Sa 12.00 – 20.30 Uhr
In den Ferien:
Di, Mi, Do, Sa 12.00 – 20.30 Uhr
Fr 12.00 – 22.00 Uhr
Marina Bechler, Thomas Kühn
PROJEKTE
Sagen & Geschichte des Landkreises:
am 17.03., 13.45 – 15.45 Uhr
Thema: „Schulmeister im 17. Jahrhundert“
im Schloss Friedenstein
VE RAN STALTUNGEN
Mic Lounge am 04.03. + 18.03., ab 18 Uhr
Osterkörbchensuche im Park am 24.03.,
ab 15 Uhr
Osterdisko am 29.03., ab 13 Uhr
Osterbacken am 30.03., ab 14 Uhr
„Ausbruch!“ – finde den Ausgang! Teamspiel mit Preisen am 31.03., ab 12 Uhr
Mic Lounge mit Osterfeuer & Stockbrot
am 01.04., ab 18 Uhr
KIN DE RKLUB
Bastelangebote täglich möglich!
2., 09.,16. & 23.03. ab 15 Uhr
Osterbasteln, Osterkörbchen
COM PUTER
Info-Point/Internet/Hausaufgaben Di, Mi &
Fr immer ab 15 Uhr, Do ab 18 Uhr
S CHULE & BERUF
Jobsuche & Bewerbungen
Wir helfen euch gern! Sprecht mit uns!
SIEBLEBEN
Mobile Jugendarbeit im Ortsteil
Gotha-Siebleben
Gemeinsame Angebote der Städtischen
Jugendarbeit und der evangelischen
Kirchgemeinde Siebleben
0 36 21/73 71 80
Jens Heerda & Tino Schimke
AN GEBOTE
Open House im Gustav-Freytag-Treff
montags von 14 – 18 Uhr
Clara-Zetkin-Str. 31a
Fair Play – das Fußballprojekt
donnerstags von 15 – 16.30 Uhr in der Turnhalle am Högernweg
K I N D ER K LU B
Spielen, Basteln, und viele kreative Möglichkeiten... jeden Tag ab 16 Uhr
Am 1. Februar 2016 besuchte S.E. Daniel Polski, außerordentlicher und bevollmächtigter
Botschafter der Republik Argentinien in
Deutschland, Gotha. Der Botschafter folgte
damit einer Einladung von Oberbürgermeister
Knut Kreuch. Oberbürgermeister Knut Kreuch
und S.E. Daniel Polski besuchten die Universitäts- und Forschungsbibliothek, das Schlossmuseum und das Herzogliche Museum, nachdem sich der Botschafter am Morgen im Rathaus in das Goldene Buch der Stadt Gotha eingetragen hatte.
PRO JEK TE
O STER FERI E NP RO G R A M M
Waffeln zur Kaffeezeit
am 24.03., ab 15.30 Uhr
Besuch der Rumpelburg in Bad Langensalza
am 30.03., ab 15 Uhr
Besuch des Wellenbades in Mühlhausen
am 31.03., ab 9.30 Uhr.
Sportspiele im Turnraum der Schule
am 01.04., ab 15.30 Uhr
Wizard-Turnier für Jung und Alt
02.04., ab 17 Uhr
ZELLE
Kinder- und Jugendtreff Zelle
Werner-Sylten-Straße 2
036 21 /70 85 04
Maik Kreutzburg, Rina Kühn
Öffnungszeiten: Mo – Fr, 14.00 – 22.00 Uhr
in den Ferien: Mo – Do, 11.00 – 19.00 Uhr,
Fr, 14.00 – 22.00 Uhr
PRO JEK TE
Musikprojekt – Erlernen des Umganges
mit Medientechnik – nach Absprache –
donnerstags, ab 16.30 Uhr
Spiel- und Lesenachmittag am 7., 14., 21 &
03., ab 15 Uhr
Muttitreff mit Kleinstkindern,
immer dienstags, ab 15 Uhr
O STER FERI E NP RO G R A M M
Graffiti für Anfänger am 29.03., ab 12 Uhr
Projekt „Gesunde Lebensweise“: Knuspernachtisch am 30.03., ab 13 Uhr
Tischtennisturnier am 31.03., ab 12 Uhr
K I N D ER K LU B
Spielen, Kochen, Basteln, Kinderprojekte
immer donnerstags:
Wunschkochecke am 03.03., ab 15 Uhr
Osterkörbchen basteln am 10.03, ab 15 Uhr
Ostereier gestalten am 17.03., ab 15 Uhr
FI T & FU N
Line’s Play immer dienstags ab 16 Uhr
DA S G EHT AU C H NO C H ...
Fun-Freitag am 4./11.03., ab 18 Uhr
Osterdekoration basteln, am 18.03.,
ab 15 Uhr
Pyjamanacht mit Überraschung
am 24.03., ab 19 Uhr.
Foto: Lutz Ebhardt
Graffitiworkshop, jeden Donnerstag,
ab 15 Uhr (je nach Wetter)
Mädchentreff am Samstag,
5., 12., 19.03. ab 15 Uhr. Infos im KJZ
Fahrradselbsthilfewerkstatt/Trial
samstags von 15 – 18 Uhr
Fitness Di, Do & Sa ab 17 Uhr
Mädchen-Fitness mittwochs 19 Uhr
Öffnungszeiten: Di – Fr, 13.30 – 22.00 Uhr
Sa, 14.00 – 20.00 Uhr
Argentinischer
Botschafter zu Gast
Zweigeteilt
in Siebleben
„Hier ist Siebleben, ein sehr ländliches Dorf,
aber voll Begier, Sie zu begrüßen, hier ist der
Thüringer Wald, ein kleines, aber nicht schlechtes Gebirge, mit prächtigen Bäumen, Milch,
Brot, und guten Straßen, …“ (Gustav Freytag in
einem Brief an die Verlegerfamilie Hirzel)
Günter Bauerfeind und Reinhard Ponick lesen
aus ihrem Buch „Gustav Freytag in Siebleben“,
das anlässlich des Jubiläumsjahres zwischen
120. Todestag (2015) und 200. Geburtstag
(2016) des Dichters vom Heimatgeschichtsverein Siebleben herausgegeben wurde. Die Autoren informieren insbesondere über Freytags
Befindlichkeiten in dem damals noch selbständigen Dorf, aber auch über den Fortgang der
Dinge nach seinem Tod.
Umrahmt wird das Ganze mit Rezitationen und
kleinen musikalischen Einlagen durch die Familie Kelbert aus Gotha. Freuen Sie sich auf einen interessanten Abend mit weiteren Überraschungen.
Wann: 16. März 2016, 19.00 Uhr
Wo: Gustav-Freytag-Treff Siebleben,
Clara-Zetkin-Straße 31a
Das Buch zum
Vortrag und
weitere Publikationen können
an diesem
Abend käuflich
erworben werden.
Der Eintritt
kostet 3 €,
inkl. eines
Glases Wein.
Seite 24 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
Gästeführungssaison
startet zu Ostern
Sie entdecken Gothas spannende
Geschichte zusammen mit Gothaer Originalen.
Neben den beliebten goth’schen
Guschen Hänser &
Schluder, dem Barock-Gespenst
oder dem zerstreuten Professor Galletti, gibt
es in der ersten Jahreshälfte die Möglichkeit
hinter Gothas Fassaden zu schauen. Denn, haben Sie sich schon einmal gefragt, was hinter
den Mauern der alten Häuser steckt? Wir laden
Sie auf eine Entdeckungsreise in geheime Hinterhöfe ein.
Zu entdecken gibt es in Gotha einiges. So auch
in einem der ältesten Englischen Gärten außerhalb Großbritanniens. Erleben Sie auf einem
Rundgang die Magie des Gothaer Schlossparks und erfahren Sie viel Interessantes
über die Geheimbünde des 18. Jahrhunderts
und die Geschichte der Gartenkunst.
Gotha in einem neuen Licht erleben, das können Sie auf einer abendlichen Laternenführung durch die historische Innenstadt vorbei
an bekannten Plätzen und stattlichen Bürgerhäusern. Die Gästeführerin erzählt dabei Altbekanntes sowie manch neue Geschichte.
Die Residenzstadt hat für die Geschichte der
Reformation eine hohe Bedeutung. Sie haben
mit einer Führung die Möglichkeit, die „Reformation hautnah“ zu erleben. Hier werden Sie
mitgenommen in Gothas Kirchen und erfahren
mehr über Glauben und Reformation, Luther
und Myconius aber auch die eine oder andere
Episode aus Gothas Kirchengeschichte.
Auch zur Walpurgisnacht bleibt es spannend in
Gotha! Hexe Lotte geht mit kleinen und großen
Entdeckern durch die schöne Altstadt und erzählt dabei über wunderbare, aber auch über
wahre Begebenheiten.
Weiterhin wird es als Begleitangebot zur Thüringer Landesausstellung »Die Ernestiner. Eine
Dynastie prägt Europa« passende Erlebnisrundgänge geben. So können Sie zum Beispiel
mit dem skurrilen Herzog Emil August durch
die ereignisreiche und spannende Geschichte
der Residenzstadt lustwandeln oder den Herzoginnen beim Plaudern lauschen und die Geschichten hinter der Geschichte erfahren.
Die Tickets zu den Rundgängen können in der
Tourist-Information erworben werden. Restkarten sind vor Ort beim Gästeführer erhältlich. Alle von uns angebotenen Erlebnisrundgänge können individuell für Sie organisiert
werden.
Der Flyer mit den öffentlichen Terminen für das
erste Halbjahr ist bereits in der Tourist-Information um unteren Hauptmarkt erhältlich.
Das Team der Tourist-Information Gotha/
Gothaer Land steht Ihnen gern für weitere
Auskünfte unter der Telefonnummer
03621/510-450 oder per E-Mail mit [email protected] zur Verfügung.
Nichtamtlicher Teil
Nein – das ist keine Fotografie!
Provokante Bilder eines spanischen Thüringers in Gotha
Das KunstForum Gotha präsentiert vom 12.
Februar bis zum 17. April 2016 Jorge Villalbas
Retrospektive „2008 – 2015“.
Auf den ersten Blick werden Sie denken, Sie
stehen vor sehr gut gemachten, hochwertigen Fotografien. Aber schon beim zweiten
Hinsehen entdecken Sie: das ist Malerei! Und
zwar Phantastische.
Fotorealistische Gemälde bringt Villalba mit
Ölfarbe auf zum Teil deckenhohe Leinwände.
Der Betrachter wird vom ersten Moment an
verwirrt, denn seine Technik ist so ausgefeilt,
dass das Auge fast der Täuschung einer Fotografie aufsitzt. Villalba sieht sich dabei selbst
als Hyperrealist und versucht realistische Bilder mit Ihrer Detailtreue und Schönheit noch
zu übertreffen. Hinterfragt man jedoch die
Motivauswahl, wird schnell klar, dass es sich
um Fiktion handelt. Ein Beispiel – die Medusa: jedes Haar, jede Falte der Frau, originalgetreu übertragen auf eine fast zwei Quadratmeter große Leinwand. Nur die Schlangen auf
dem Kopf verraten hier: das ist kein Foto, sondern eine Anspielung des Künstlers auf die
Mythologie.
Aber Villalba überrascht und verwirrt nicht
nur mit seiner Technik. Er verstört auch – mit
seiner Motivwahl. Bilder die wehtun, die ei-
nen nicht wegsehen lassen. Prof. Dr. Jürgen
Weyer bringt es sehr gut auf den Punkt: „Vor
allem seine Motivwahl ist für den Betrachter
nicht selten ‚harter Tobak‘. Das ist keine dekorative Kunst, die man sich zur Beruhigung
der Nerven über das Wohnzimmer-Sofa
hängt. Nein, so sieht moderne Museumskunst aus“.
KunstForum Gotha, Querstraße 13 – 15
Öffnungszeiten: Di – So 10 – 17 Uhr
Eintrittspreise: Erwachsene: 4 €, Ermäßigt:
3 €, Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt
Alle Informationen auch auf www.kunstforum-gotha.de.
Kurzbiografie Jorge Villalba: * 03. Juli 1975 in
Alicante, Spanien; 1998 Aufnahme ErasmusStipendium an der „Bauhaus-Universität“
Weimar; wohnhaft in Tambach-Dietharz
Ihr Ansprechpartner: Nadine Haubold,
Presse/Öffentlichkeitsarbeit, KulTourStadt
Gotha GmbH, Hauptmarkt 17, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21 / 510 440
Fax: 0 36 21 / 510 449
E-Mail: [email protected]
Web: www.kultourstadt.de
Gotha – Hauptstadt der Genealogie
Das Heft 4 der „Genealogie – Deutsche Zeitschrift für Familienkunde“ titelt nicht nur mit
einem Foto des Gothaer Hauptmarkts samt
historischem Rathaus sondern veröffentlicht
in Auszügen auch den Begrüßungsvortrag
von Oberbürgermeister Knut Kreuch, den er
zur Eröffnung des 67. Deutschen Genealogentages 2015 im Gothaer Kulturhaus hielt. In
diesem Vortrag stellte Oberbürgermeister
Kreuch die historische Entwicklung sowie die
vielen Besonderheiten Gothas vor und widmete sich ausführlich den in der Stadt entstandenen genealogischen Verbindungen. So
führte er den Teilnehmern des Genealogentages vor Augen, dass Johann Wolfgang von
Goethe Nachkomme eines Gothaer Schultheißen war, der „Sturm und Drang“-Dichter
Klopstock aus Gotha stammte und David Cameron, der Premierminister Großbritanniens,
ebenso seine Wurzeln in Gotha hat. Selbstverständlich ging Kreuch auch auf die Geschichte des Genealogischen Kalenders „Gotha“ und dessen Neuherausgabe im Sommer
2015 ein.
Der Vortrag von Oberbürgermeister Knut
Kreuch ist darüber hinaus auch als Videomitschnitt „Gotha – Hauptstadt der Genealogie“ auf Youtube.com im Internet verfügbar.
23. Gothaer Citylauf nicht am Muttertag
Der traditionsreiche Gothaer Citylauf, der
gewohntermaßen am „Muttertag“ veranstaltet wird, findet in diesem Jahr am Sonntag, dem 1. Mai statt. Zum „Muttertag“, der
in diesem Jahr auf den 8. Mai fällt, wird in
Gotha dann das Gothardusfest wieder tausende Besucher in die Residenzstadt locken. Die Läuferinnen und Läufer im Alter
von 3 bis über 80 Jahren messen sich in insgesamt 28 Läufen. Der Bambino-Lauf ist
der kürzeste Wettbewerb und führt über eine Runde um das historische Rathaus herum. Der Hauptlauf über 11,1 km führt vom
Start auf der Ostseite des Hauptmarktes
durch Augustinerstraße, Sundhäuser Gasse, Bergallee über Lindenauallee in den
Schlosspark, über Rosengarten zur Orangerie, über Schlosspark durch Schloss Friedenstein, Lindenauallee, Bergallee, Heinoldsgasse, Berg, Augustinerstraße, zurück
zum oberen Hauptmarkt. Die Ausschreibung für die Teilnahme am Gothaer Sparkassen Citylauf 2016 steht online auf der Internetseite des Ausrichters Leichtathletikverein Gothaer Land e.V. unter www.lvgothaerland.de/citylaufgotha zur Verfügung.
Hier ist auch die Onlineanmeldung möglich. Anmeldeschluss ist der 29. April 2016.
Nichtamtlicher Teil
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 25
Oberbürgermeister Knut Kreuch gratuliert Forschungszentrum
Gotha zu neuem Projekt, 106.000 € für die Äthiopienforschung
Wie das Forschungszentrum Gotha der Universität Erfurt informierte, wird die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), für das Projekt
„Kartographische Quellen und Territoriale
Transformationen Äthiopiens seit dem späten
18. Jahrhundert“ (ETHIOMAP), am Forschungszentrum Gotha Mittel in Höhe von 106.200 Euro bewilligen. Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mit der Pariser Ecole des Hautes
Etudes en Sciences Sociales (EHESS), mit Förderung durch die Agence National de la Recherche (ANR), das in enger Zusammenarbeit
mit der nordäthiopischen Mekelle University
(MU) durchgeführt wird.
Ziel des Forschungsprojekts ist die systematische Erfassung, Klassifikation und Analyse
von in der Äthiopien-Forschung vielfach unbekannten historischen Karten aus und über
Äthiopien. Funde von auch den beteiligten Forschern noch völlig unbekanntem Kartenmate-
rial, das wichtige kulturhistorische und historische Einsichten bieten wird, sind dabei zu erwarten. Damit wird nicht nur eine Lücke in der
globalen Kartografie-Geschichte geschlossen,
sondern auch ein wichtiger Beitrag zum „Nation-Building“ in Äthiopien selbst geleistet, wo
verlässliches Material zur soziopolitischen Territorialgeschichte kaum existiert. Das Projekt
verbindet digitale Methoden mit historisch gewachsener Nordostafrika- bzw. Äthiopien-Forschung und einem Fundus historischer Kartenarchivschätze, die noch weitgehend unbearbeitet sind. Der Standort Gotha mit seiner historischen Kartensammlung ist ein Zentrum
historischer Kartografie-Forschung und entwickelt sich zu einem Knotenpunkt der internationalen Äthiopien-Forschung. Die Stadt Gotha
pflegt einen engen Kontakt mit dem nordafrikanischen Land. 1663, 1861 und 2015 beispielsweise fuhren Delegationen aus Gotha
nach Äthiopien. Während der einwöchigen Reise im vergangenen Jahr besuchte die elfköpfige Delegation um Gothas Oberbürgermeister
Knut Kreuch, der auch die stellvertretende Direktorin des Forschungszentrums Gotha, Frau
Prof. Dr. Iris Schröder angehörte, u. a. die Universität Mekelle. Betreut wurden sie vor Ort
von Dr. Wolbert Smidt, der das neue Kartografie-Projekt auf deutscher Seite leitet, in Zusammenarbeit mit Dr. Eloi Ficquet, dem Leiter
des französischen Teilprojektes.
„Ich freue mich besonders, dass Dr. Wolbert
Smidt mit seinen hervorragenden Kenntnissen
der tigrinischen Sprachen und der Lebensverhältnisse in Äthiopien der deutsche Leiter dieses Projektes sein wird. Er ist einer der wichtigsten Stützen unserer Städtepartnerschaft,
vielleicht eines Tages sogar der „Vater“ der
Partnerschaft“, so Oberbürgermeister Knut
Kreuch.
Gothaer Wochenmarkt 2016
Die Eröffnung der neuen
Wochenmarktsaison 2016
findet am 10. März 2016 um
8.00 Uhr auf dem Neumarkt statt.
Alle Bürger und Bürgerinnen und Gäste der
Stadt Gotha sind herzlich einladen.
In diesem Jahr werden insgesamt 38 Markthändler auf den drei Wochenmärkten in der
Stadt Gotha ihre frischen und qualitativ hochwertigen Lebensmittel und Waren anbieten.
Den Kunden wird ein vielseitiges Sortiment von
Blumen und Pflanzen, Fisch, Fleisch- und Wurstwaren, Käse und Molkereiprodukte, Honig aus
eigener Herstellung, Backwaren, Gewürze, Obst
und Gemüse, ungarische Produkte, Kinder-, Damen und Herren Oberbekleidung, Geschenkartikel, Frottierwaren und vieles mehr, angeboten.
À Neumarkt
Donnerstag 8 – 17 Uhr
Fa. Beckert: Strumpfwaren, Nachtwäsche
Fa. Fleischmann: Kinderbekleidung
Fa. Havel: Obst, Gemüse,
Fa. Hussain: Taschen, Geschenkartikel
Fa. Kerste: Mieder, Sport- u. Funktionswäsche
Fa. Lampert: Bettwäsche, Frottierwaren
Fa. Langner: Obst und Gemüse
Fa. Jünemann: Eichsfelder Bauernwurst, Eier
Fa. Peschmann: Käse, Speck, Schinken
Fa. Reimann: Natur- und Honigprodukte,
Gelees (am 1. Donnerstag im Monat)
Fa. Rother: Textilien (Damenoberbekleidung)
Blumenkontor GmbH: Schnittblumen, Pflanzen
Rauscher: floristische Saisonware
Caféhaus Spiegler: Brot, Back- und Konditoreiwaren
Fleischerei Malsch: Fleisch- und Wurstwaren
Gaumenschmaus: Grillhähnchen und -schenkel, Haxe, Brat- und Bockwurst
Gärtnerei Frieße: Beet-, Balkon-, Grünpflanzen und Schnittblumen
Gärtnerei Heyer: Beet- und Balkonpflanzen
Honigstube Herklotz: Eigenproduktion
Honig, Honigprodukte, Kosmetik, Kerzen
Kräuter Häfner: Kräuter, Gewürze, Tee
(14-tägig)
Freitag 8 – 16 Uhr
Fa. Beckert: Strumpfwaren, Nachtwäsche
Fa. Dücker: Pantoletten, Hausschuhe
Fa. Engert: Ungarische Produkte
Fa. Gunkel: Eichsfelder Wurstwaren
Fa. Havel: Obst, Gemüse,
Fa. Hussain: Taschen, Geschenkartikel
Fa. Kerste: Mieder, Sport- u. Funktionswäsche
am 1. und 2. Freitag im Monat
Fa. Langner: Obst und Gemüse
Fa. Walter: Handarbeitsartikel, Wolle
Blumenkontor GmbH: Schnittblumen,
Pflanzen,
Rauscher: floristische Saisonware
Caféhaus Spiegler: Brot, Back- und Konditoreiwaren
Fischhandel Dittrich: Fisch und Fischerzeugnisse
Gaumenschmaus: Grillhähnchen und -schenkel, Haxe,
Gärtnerei Frieße: Beet-, Balkon-, Grünpflanzen
Gärtnerei Heyer: Beet- und Balkonpflanzen
Honigstube Herklotz: Eigenproduktion Honig
Laur’s Käsespezialitäten: Molkereiprodukte,
Käse
Strickerei Mähler: Strickwaren
À Oberer Hauptmarkt
Montag bis Donnerstag 8 – 17 Uhr
Freitag 8 – 16 Uhr, Samstag 8 – 12 Uhr
Fa. Kley: Grill-Imbiss
Montag bis Freitag
Fa. Möller: Obst, Gemüse sowie Beetund Balkonpflanzen
Dienstag, Freitag
TZG Ernstroda GmbH: Fleisch- und
Wurstwaren
Mittwoch
Fa. Erbsmehl: Obst, Gemüse sowie Beetund Balkonpflanzen
Mittwoch, Freitag
Gut Sambach gGmbH: Käse, Gemüse,
Fleisch- und Wurstwaren
Donnerstag
Fa. Arnold: Unterwäsche, Strumpfwaren,
Nachtwäsche
Donnerstag
Fa. Spielvogel: Korbwaren, kleine Reparaturen können vor Ort ausgeführt werden
Donnerstag (14-tägig)
Landschlachthof Mühlberg GmbH: Fleischund Wurstwaren
Donnerstag
À Coburger Platz
Montag bis Donnerstag 8 – 17 Uhr
Freitag 8 – 16 Uhr, Samstag 8 – 12 Uhr
Caféhaus Spiegler: Brot, Back- und
Konditoreiwaren
Montag, Donnerstag, Samstag
Gartenteam Hanke: Beet-, Balkonpflanzen
sowie Obst und Gemüse
Montag, Freitag
Fa. Seemann: Obst, Gemüse, Eier und
Pflanzen
Dienstag, Freitag
Fa. Engert: Ungarische Produkte
Dienstag
Landschlachthof Mühlberg GmbH: Fleischund Wurstwaren
Dienstag, Mittwoch, Freitag
TZG Ernstroda GmbH: Fleisch- und
Wurstwaren
Donnerstag, Samstag
Gaumenschmaus: Grillhähnchen und
-schenkel, Haxe, Brat- und Bockwurst
Freitag
Tageshändler oder Saisonhändler die kurzfristig auf den Wochenmärkten ihre Waren anbieten, können unter 03621/222-720 erfragt
werden.
Seite 26 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
Lesereihe
„Lebensbilder“
Um Autoren aus der Stadt und dem Landkreis
mit ihren Werken bekannter zu machen und einen Einblick in ihre verschiedenen Gedankenwelten zu ermöglichen, wird die Lesereihe „Lebensbilder“ veranstaltet. Viele der Autoren
spiegeln eigene Erlebnisse in ihren Texten,
aber natürlich werden auch frei erfundene Geschichten vorgestellt.
Wer wissen möchte, wer diesmal liest und
was gelesen wird, kann am Mittwoch, dem
29.03.2016, um 15.00 Uhr in den Hanns-Cibulka-Saal der Stadtbibliothek Heinrich Heine
kommen. Die Moderation der Veranstaltung
übernimmt diesmal Kurd-Laßwitz-Stipendiat
Reinhard Griebner. Der Eintritt ist frei. Wer
noch mehr erfahren möchte, meldet sich bitte
unter Tel. 03621/222-246 bei Herrn Nitschke.
Am Veranstaltungstag erhält der Vortragende,
gemeinsam mit weiteren sieben Autoren, jeweils zehn Minuten Zeit um seine Texte vorzustellen bzw. aus seinen Werken zu lesen. Die
nächste Veranstaltung der Lesereihe „Lebensbilder“ findet am 10. Oktober 2016 statt.
Szenische Lesung
Jonas Jonasson: „Der Hundertjährige,
der aus dem Fenster stieg und verschwand“
Der Roman ist ein Welterfolg! Er wurde in über
35 Ländern über 6 Mio mal verkauft, war über
100 Wochen auf der Bestsellerliste, wurde ein
grandioser Kinoerfolg und wird auf vielen Theaterbühnen aufgeführt. Jörg Schüttauf (ehemaliger Tatort Kommissar) und Holger Umbreit setzen diese skurrile Geschichte mit viel
Herzblut in Szene. Anstatt sich zu seinem
100. Geburtstag feiern zu lassen, verschwindet Allan Karlsson aus dem Altersheim. Dabei
gelangt er zufällig an einen Koffer voller Geld.
Auf der Flucht schließen sich ihm ein paar Außenseiter nebst Elefant an und der abenteuerliche Trip beginnt. In Rückblicken wird Allans
Lebensweg geschildert. Er bereiste die ganze
Welt, trinkt um die Wette mit Franco, Truman,
Stalin, Mao und den koreanischen Kims und
beeinflusst „zufällig“ jedes Mal das Weltgeschehen. Die Veranstaltung beginnt am
16. April um 19.00 Uhr im Hanns-Cibulka-Saal
der Stadtbibliothek. Einlass ist ab 18.30 Uhr.
Der Vorverkauf in der Stadtbibliothek hat bereits begonnen. Mitglieder zahlen 10 €; Nichtmitglieder zahlen 15 €.
Lyrik & Jazz & Cocktails
Am Samstag, den 5. März gibt es um 20 Uhr im
Hanns-Cibulka-Saal der Stadtbibliothek etwas
auf die Ohren. Die Band JazzDivision des Bürgermeisters Klaus Schmitz-Gielsdorf sorgt für
die musikalische Unterhaltung. Mitglieder des
Freundeskreises und Ralph-Uwe Heinz tragen
passende Lyrik vor und die Manhattan Bar aus
Gotha mixt die Cocktails. Alle Damen, die an
diesem Abend ein Cocktailkleid tragen, bekommen einen Cocktail vom Freundeskreis
der Stadtbibliothek spendiert! Der Vorverkauf
in der Stadtbibliothek hat bereits begonnen.
Mitglieder zahlen 6 €; Nichtmitglieder zahlen
8 €. Cocktails sind im Preis nicht enthalten.
Nichtamtlicher Teil
Offene Gärten laden am 19. Juni 2016 ein
In und um Gotha teilnehmende Gartenbesitzer gesucht
Die „Open Gardens – Offene Gärten“ finden
seit 2001 in Thüringen statt und sind seitdem ein fester kultureller Bestandteil im Jahreskalender verschiedener Städte geworden. Die Premiere erfolgte im Jahr 2001 mit
nur zwei thüringischen Städten und einem
enormen Erfolg mit vielen Besuchern, so
dass sich in jedem Jahr weitere Städte anschlossen. Gotha beteiligt sich seit 2004 an
der Veranstaltung.
An diesem Tag öffnen Gartenliebhaber die
Pforten ihrer privaten Paradiese, um zur Entdeckung ihrer sonst unzugänglichen Gartenwelten einzuladen und die Freude am
Pflanzen, Wachsen und Gedeihen mit den
Besuchern zu teilen. Es gibt ausreichend Gelegenheit, sich auszutauschen und mit prak-
tischen Ratschlägen weiterzuhelfen. Bisher
hat dieser Tag immer viel Freude bereitet, einige beteiligten sich bereits mehrfach an
den „Offenen Gärten“. Weitere aufgeschlossene und interessierte Gartenbesitzer in Gotha und in der Umgebung, die Lust haben bei
der Veranstaltung mitzumachen und ihren
Garten am Sonntag, dem 19. Juni 2016, von
10.00 Uhr bis 17.00 Uhr öffnen möchten,
werden gesucht.
Wer Interesse hat, meldet sich bitte beim:
Garten-, Park- und Friedhofsamt der Stadtverwaltung Gotha, Frau Heß, Tel. 03621/222471; Fax 03621/222-485 oder per E-Mail:
[email protected] oder bei Frau
Beckert, Tel. 036258/50656.
Badbetreibung Gotha GmbH schließt
mit Besucherwachstum ab
Die Badbetreibung Gotha GmbH betreibt zwei
Bäderstandorte in Gotha, hierbei handelt es
sich um das Stadt-Bad Gotha mit historischem
und erweitertem Jugendstilbad im Herzen der
Residenzstadt Gotha sowie um das Freibad
(Südbad) am Riedweg. Im Jahr 2015 besuchten
insgesamt 177.431 Gäste die beiden Bäder der
Badbetreibung Gotha GmbH: Stadt-Bad Halle
143.759 Gäste; Stadt-Bad Sauna 16.593 Gäste;
Freibad 17.079 Gäste. Innerhalb der ersten zwölf
Monate des Badbetriebs (19.April 2014 – 18.
April 2015) besuchten 169.243 Gäste die Gothaer Bädereinrichtungen. Für das Betriebsjahr
2015 bedeutet dies einen Besucherzuwachs von
8.188 Gästen (rd. 4,6 %), der vor allem im Freibad-Zeitraum zu verzeichnen war (rd. 51 %
mehr). Der Ausnahmesommer lockte viele Badegäste ins Freibad. Auch in der Sauna konnten
gegenüber dem Vorjahr mehr Gäste begrüßt
werden (rd. 3 % mehr). Jeden Tag begrüßte die
Badbetreibung somit 511 Gäste, im Eröffnungsjahr waren es 490 pro Tag (berücksichtigt wurden Schließtage). Der weitere Ausbau der Wasser- und Schwimmkurse bescherte dem StadtBad eine konstante Belegung. Im ersten Quartal
2016 bietet die Badbetreibung eine beachtliche
Summe von 44 laufenden Kurs-Angeboten an,
im Vergleich zum 1. Quartal 2015 mit 28. Diese
Steigerung von immerhin 16 weiteren Angeboten ist ein Ergebnis der großen Nachfrage nach
der Wiedereröffnung des Stadt-Bades und dem
Trend sich gesund und fit zu halten.
Neue Gesundheitsreihe mit Professor
Werner Schunk in der Stadtbibliothek Gotha
Prof. Schunk aus Gotha ist Wissenschaftler
und Arzt und ist besonders durch seine Bücher den Gothaern sehr bekannt. Er weiß, wovon er spricht, hat er doch selbst lange als
Chefarzt gearbeitet und behandelt immer
noch zwei Tage pro Woche Patienten. Außerdem ist er im Forschungsrat der Universität
Jena tätig, hält Vorträge im Ausland und in
Gotha und hat eine Kolumne in der Thüringer
Allgemeine, die sich großer Beliebtheit erfreut. Im Alter von 35 war er der jüngste Medizin-Professor der DDR und konnte auf
bahnbrechende Forschungsergebnisse verweisen. So entdeckte er etwa einen Hirnstoffwechselmechanismus, der die ParkinsonKrankheit auslöst. Heute gilt er als Spezialist
für Hirn- und Multiple-Sklerose-Erkrankungen, weshalb er schon Patienten aus fast
allen Teilen der Welt in seiner Praxis in Gotha
behandelt hat. Als Japans Kaiser krank wurde, war Schunk sogar in der Gruppe der Ärzte,
die ihn behandeln durften. Gastvorlesungen
hielt der Medizinprofessor in nahezu allen
europäischen Ländern. Er arbeitete unter anderem in Stockholm, London, Denver, Moskau, Petersburg, Helsinki, Bergen und Oslo.
Nun konnte ihn die Stadtbibliothek für eine
neue Veranstaltungsreihe gewinnen, die jeweils von Ute Rang moderiert wird.
14.04. um 17 Uhr: Wie wir denken, wir denken – Das Wunder Gehirn; 12.05. um 17 Uhr:
Stress und Stressbewältigung (Burn out und
Depression); 16.06. um 17 Uhr: Alter und Demenz (Moderne Hirnforschung); 11.08. um 17
Uhr: Blutdruck und seine Gefahren; 15.09. um
17 Uhr: Ich habe Rücken (Wirbelsäule und Bewegung).
Alle Veranstaltungen finden im Hanns-CibulkaSaal der Stadtbibliothek Heinrich Heine statt.
Eintrittskarten zum Preis von 5 € gibt es ab sofort im Vorverkauf ausschließlich in der Stadtbibliothek.
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25 Jahre
Baugesellschaft Gotha mbH
Foto: Anne-Katrin Brachmann
Ein ereignisreiches Jahr liegt
vor uns, und damit meinen
wir nicht nur die Feierlichkeiten rund um unser Firmenjubiläum, sondern die vielen
Aktivitäten, mit denen wir als
Wohnungsunternehmen gefordert sind. Da wird zum
einen die innerstädtische
Baumaßnahme in der Jüdenstraße 4 – 10 abgeschlossen
und der sanierte Kopfbau
samt Carport-Anlage in der
Siebleber Straße/am Siebleber Wall übergeben. Zum anderen setzen wir die Sanierung des Landschaftshauses
am Schlossberg 2 fort und arbeiten verstärkt an der Lückenschließung der August-Köhler-Wohnanlage in der Siebleber Straße 16 – 26. Die 1-Raum-Wohnungen in
der Uelleber Straße 45 – 51 sind bereits fertiggestellt und bieten für
Singles, Berufseinsteiger sowie Pendler perfekte Rahmenbedingungen.
Mit unserem Frühjahrsangebot 2016 – „Wohnen mit Aussicht und
dabei sparen“ – verhelfen wir Wohnungssuchenden zu preisgünstigerem Wohnraum, wenn diese bereit sind, ein paar Stufen mehr in
Kauf zu nehmen. Wohnungen im 4. und 5. Obergeschoss stehen im
Fokus dieser Kampagne. Wohnungssuchende und interessierte Bürger können sich gern an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Wohnungsvermittlung wenden. Diese Aktion gilt bis 31. März
2016.
“The same procedure as every year“ – in diesem Sinne geben wir Ihnen im Frühling wieder die Möglichkeit, in die Vielfalt der Wohnungstypen im Wohngebiet Clara-Zetkin-Straße in Gotha-Siebleben einzutauchen. Am 26.04.2016 zwischen 10.00 und 12.00 Uhr erwarten
wir Sie im Gustav-Freytag-Treff, Clara-Zetkin-Str. 31a und freuen uns,
mit Ihnen „Von Tür zu Tür“ die unterschiedlichsten Wohnungen zu
besichtigen. Von Ein- bis Vierraumwohnungen ist alles dabei. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gern.
Rathaus-Kurier Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016 · Seite 27
Unser Engagement gilt aber auch unseren Seniorentreffs „Club
55plusminus“ sowie „Gustav-Freytag-Treff“. Die Angebotspalette
zum Jahresbeginn ist abwechslungsreich bestückt, weshalb wir Ihnen nachfolgend einen Auszug geben:
– Mittwoch, 1. März, 19.00 Uhr Club 55 plusminus: Reinhard Griebner ganz nah – Geschichten von und mit unserem neuen, alten
Stadtschreiber
– Freitag, 4. März, 10.00 Uhr Gustav-Freytag-Treff: Beginn eines
4-wöchigen Kurses „Gehirn-Training“ mit Heike Raudszus
– Mittwoch, 16. März, 19.00 Uhr Gustav-Freytag-Treff: Wie die Götter, zweigeteilt! Reinhard Ponick und Günter Bauerfeind sowie
weitere Mitstreiter servieren Ihnen einen Mix aus Lesung, Rezitation und Musik zu Gustav Freytags Schaffen in Siebleben
– Montag, 4. April, 14.30 Uhr Gustav-Freytag-Treff: Elke Heller liest
aus Gustav Freytags Werk „Soll und Haben“
– Dienstag, 19. April, 17.00 Uhr Club 55 plusminus: Wer mit wem
und wer kann mich mal – ein Vortrag mit Tierpräparator Peter
Mildner
– Dienstag, 24. Mai, 17.00 Uhr Club 55 plusminus: Musik sichtbar
gemacht – von den Anfängen der Notenschrift bis zum modernen
Notendruck – ein Vortrag mit Luise Ehrhardt von der Thüringen
Philharmonie
Zusätzlich zu diesen Ankündigungen laufen die bewährten Veranstaltungen und Kurse natürlich weiter. Schauen Sie bitte in den monatlich kostenlos erscheinenden Veranstaltungskalender für Senioren. Dieser liegt in vielen öffentlichen Einrichtungen u. a. in beiden
Rathäusern aus. Natürlich können Sie dies auch auf unserer Internetseite unter: www.bgg-gotha.de/Veranstaltungen/nachlesen.
Ostern steht vor der Tür und damit kündigt sich auch unser mittlerweile schon traditionell gewordener Osterspaziergang an. Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe möchten wir auf die Feinheiten unserer Region aufmerksam machen. Dieses Jahr ist es uns gelungen,
Ihnen auf unserem Weg ein Kleinod zu zeigen, welches manche gar
nicht kennen und man normalerweise so nicht zu Gesicht bekommt –
die Sundhäuser Mühle. Diese befindet sich seit dem Jahr 1990 in Privatbesitz und wurde in mühevoller Arbeit restauriert und zu einem
schmucken Wohnhaus umgebaut.
Wir treffen uns am 19. März 2016, 7.45 Uhr am Hauptbahnhof Gotha. Mit der Thüringer Waldbahn fahren wir zunächst nach Leina, in
den Geburtsort des Dichters Wilhelm Hey. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: www.bgg-gotha.de sowie
in unserer Mieterzeitung BGG aktuell 1/2016. Sind Sie interessiert,
dann melden Sie Ihre Teilnahme bitte bis zum 14. März 2016 bei Frau
Sykora, Tel. 771-0 an. Freuen Sie sich mit uns auf den 6. Osterspaziergang – entlang des Leinakanals, dessen Baujahr sich 2019 genau
zum 650. Mal jährt.
Zum 25. Mal jährt sich in diesem Jahr die Gründung unseres Unternehmens und dies ist Anlass für uns, gemeinsam mit unseren Mietern ein großes, nein, zwei Feste zu feiern.
u
Detailliertere Angaben geben wir zu
einem späteren Zeitpunkt bekannt.
Das Jahr 2016 hat bereits gut
angefangen und die Kette der
Ereignisse reißt nicht ab.
Bleiben Sie gespannt und
verfolgen Sie unsere Aktivitäten
auf unserer Internetseite
www.bgg-gotha.de.
WOHNEN IN GOTHA – natürlich mit uns! Ihre Baugesellschaft Gotha mbH
Baugesellschaft Gotha mbH
A.-Creutzburg-Str. 2, 99867 Gotha
Tel. 03621 771-0
www.bgg-gotha.de
Vermietungsservice
Hauptmarkt 36
99867 Gotha
Tel. 03621 21 93 53
Seite 28 · Rathaus-Kurier · Nr. 2/2016 · 25. Februar 2016
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„Wir lieben unsere Arbeit!“
Zwei junge Nachwuchs-Monteure der Stadtwerke Gotha GmbH
blicken auf ihre Ausbildung zurück – und verraten, was sie an ihrem
Beruf fasziniert.
In Zeiten, in denen der handwerkliche Nachwuchs rar ist, sind die beiden das positive Gegenbeispiel: Eileen Grünzig und Robert Lehner
werden nach einer letzten Prüfung in wenigen Wochen ihre Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Klima, Heizung und Sanitär bei den
Stadtwerken Gotha beenden. Dreieinhalb Jahre gehörte es zu ihrem
Tagesgeschäft, den Neubau und das Warten von Fernwärmeanlagen
oder die Installation von Hausanschlüssen zu erlernen. An ihrer Arbeit schätzen sie vor allem die vielseitigen Aufgaben: „Wir sind im gesamten Produktionsprozess von der Erzeugung der Wärme im Kraftwerk bis zum Heizkörper in der Wohnung bei jedem Schritt dabei.“
Wie überall, wo man etwas Neues lernen muss, gibt es Herausforderungen zu bewältigen. Robert Lehnert erinnert sich: „Es ist erstmal
gar nicht so einfach, bei den großen Anlagen durchzublicken – bei
42 km Trasse auch gar keine so leichte Aufgabe“. Die 23-jährige
Eileen Grünzig dagegen führt einen ganz anderen Punkt an: „Ich
musste mich erstmal an die ganzen Männer gewöhnen“ schmunzelt
sie. Als Frau mag sie noch ein Novum in ihrem Beruf sein, Vorurteilen
sah sie sich jedoch nie ausgesetzt. „Ich wurde überall herzlich aufgenommen“ berichtet sie überzeugt. Auch Lehner fühlte sich stets wohl
an seiner Ausbildungsstätte. Kein Zufall, sondern Philosophie, bestätigt ihr Ausbilder Steffen Neuland: „Wir integrieren unsere Auszubildenden gleich als Kollegen und behandeln sie nicht von oben herab,
wie es von Azubis aus anderen Betrieben berichtet wird“. Da Grünzig
und Lehner die ersten Lehrlinge ihres Ausbildungswegs bei den ehemaligen Fernwärmestadtwerken Gotha waren, musste auch ihr Ausbilder einige Lernprozesse durchlaufen.
Der Probelauf scheint jedoch geglückt, denn die Begeisterung des
sichtlich stolzen Ausbilders für seinen Beruf ist auch auf seine
Schützlinge übergegangen. Sie empfehlen ihre Ausbildung mit
ganzem Herzen weiter: „Wir stehen voll hinter dem, was wir tun – wir
lieben unsere Arbeit!“ Diese wird auch in Zukunft spannend für sie
bleiben, denn jetzt dürfen beide ohne prüfende Blicke selbständig
arbeiten und sind auch Teil des Bereitschaftsdiensts.
Auch der Auszubildende Fabian Walther hat kürzlich seine letzte
Prüfung abgelegt. Nach der Ergebnisbekanntgabe wird er offiziell
Elektroniker für Betriebstechnik bei den Stadtwerken sein – den Vertrag für eine Weiterbeschäftigung hat er schon unterschrieben. Ergänzt wurde seine Ausbildung im Unternehmen durch Lehrgänge im
Ausbildungszentrum der Thüringer Energie. So wurde sichergestellt, dass dieser vielschichtige Beruf bestmöglich gelehrt wird. Besonders der gute Zusammenhalt in seiner Lehrgangsgruppe ist dem
20-jährigen in Erinnerung geblieben: „Es gab immer was zu lachen –
unsere Aufgaben haben wir natürlich trotzdem alle erledigt“ scherzt
er. Gerald Schmidt, Ausbilder und Meister im Bereich Netzservice
bei den Stadtwerken, ist jedenfalls zufrieden mit dem angehenden
Kollegen: „Ich freue mich bereits sehr auf die Zusammenarbeit nach
der Lehre.“
Eileen Grünzig, Robert Lehner und Steffen Neuland
Gerald Schmidt und Fabian Walther
Die nächsten
Stadtratssitzungen
Impressum
Rathaus-Kurier
findet am Montag, dem 14.03.2016, um
17.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt.
Alle Gothaer Bürgerinnen und Bürger sind
hierzu eingeladen.
Tagesordnung auch unter www.gotha.de
Herausgegeben von der Stadtverwaltung
Gotha, Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hauptmarkt 1, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21 / 222-234, Fax 0 36 21 / 222-293
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den Inhalt:
Oberbürgermeister Knut Kreuch
Gesamtherstellung (inkl. Druck):
Druckmedienzentrum Gotha GmbH
Cyrusstraße 18, 99867 Gotha
Tel. 0 36 21/7 39 68-0, Fax 0 36 21/7 39 68-17
Auflage: 25.000 Exemplare
Die nächste Ausgabe
des Rathaus-Kuriers
erscheint voraussichtlich am 24. März 2016
Der Rathaus-Kurier erscheint einmal monatlich und
wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Gotha
verteilt. Ebenfalls ist der Rathaus-Kurier an den Infotheken der Stadtverwaltung und in der Gotha-Information kostenlos erhältlich. Der postalische Einzeloder Dauerbezug kann über das Büro für Presseund Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gotha für eine
Unkostenpauschale von 1,29 € pro Exemplar bestellt werden. Der Rathaus-Kurier ist auch online im
pdf-Format abrufbar. www.gotha.de/rathauskurier
Der Rathaus-Kurier wird auf umweltfreundlichem
(chlorfrei gebleichtem) Papier gedruckt.