Folgende Aussage aus dem Zeitungsartikel der WZ vom 5.08.2015

Folgende Aussage aus dem Zeitungsartikel der WZ vom 5.08.2015 muss
ordnungshalber richtig gestellt werden:
„Ab Januar muss Bextermöller Miete zahlen, das hat er seit Monaten nicht
getan.“
Diese Aussage ist in der Formulierung irreführend und führt zu
Missverständnissen und insofern ist sie unwahr und falsch!!!
Die Druckhaus Stammes GmbH konnte gar keine Pachtzahlung vornehmen,
weil der neue angebliche Eigentümer der Immobilie am Maysweg 1a (Klaus
Wilhelm Jäger) das angeblich erworbene Eigentum nicht nachgewiesen hat.
Einer Aufforderung einen beglaubigten Grundbuchauszug vorzulegen hat Herr
Jäger permanent verweigert.
Einer Aufforderung der Druckhaus Stammes GmbH eine ordnungsgemäße,
rechtlich richtige Rechnung zu erstellen ignorierte Herr Klaus Wilhelm Jäger
konsequent ebenfalls.
Herr Klaus Wilhelm Jäger antwortet mit der eindeutig unmissverständlichen
Aussage:
„Ich schreibe keine Rechnung.“ (Für diese Aussage gibt es neutrale Zeugen)
Ohne eine ordnungsgemäße Rechnung - wie sie von der Finanzbehörde
vorgeschrieben ist - fehlt jede Sicherheit der Zahlung. Eine ordnungsgemäße
Rechnung ist insbesondere deshalb wichtig, da sie den Grund der Bezahlung
definiert.
Da Herr Klaus Wilhelm Jäger vehement eine Rechnungsstellung verweigert,
konnte eine Zahlung nicht vorgenommen werden, da somit die
Rechtssicherheit zur schuldbefreienden Zahlung fehlt.
Wiederholt wurde Herrn Klaus Wilhelm Jäger die Zahlung angeboten unter der
Voraussetzung, dass im Druckhaus Stammes GmbH eine diesbezüglich korrekte
Rechnung eingeht. Das ist bis heute nicht geschehen.
Damit ist eindeutig erklärt und für jedermann verständlich, dass die Zahlung
nicht erfolgen konnte und durfte.
Herr Klaus Wilhelm Jäger erteilte auch keine Auskunft, ob er die
Mehrwertsteuer ausweisen muss oder nicht, ein wichtiger Faktor im
geschäftlichen Zahlungsverkehr und eine zwingende Vorschrift der
Finanzbehörde.
Ob Herr Jäger die Mehrwertsteuer ausweisen kann oder nicht ist uns bis heute
unbekannt.
Des weiteren ist in einer Mediation an der Herr Jäger, Herr Stammes und
dessen Anwalt sowie Matthias Bextermöller mit dem Anwalt der Druckhaus
Stammes GmbH teilnahm 5 mal vom Anwalt der Druckhaus Stammes GmbH
die Frage gestellt worden:
„Wem gehören die Druckmaschinen?“
Diese Frage wurde weder von Herrn Klaus Wilhelm Jäger noch von Herrn
Günter Stammes und dessen Anwalt beantwortet.
Ein weiterer Grund, warum die Pacht nicht bezahlt werden durfte, ist die
Tatsache, dass Herr Günter Stammes weiterhin als Eigentümer auftrat und dies
dokumentierte, indem er u. a für März 2015 und auch für April 2015 - wie
üblich - Pachtrechnungen und sonstige Rechnungen der Druckhaus Stammes
GmbH übersandte.
Am 27.02.2015 soll Herr Klaus Wilhelm Jäger ohne verbindlichen Beweis der
Druckhaus Stammes GmbH gegenüber Eigentümer der Immobile Maysweg 1a
geworden sein.
Beide Parteien nehmen für den gleichen Zeitraum die Zahlungen für sich in
Anspruch.
Wer kann jetzt erklären, an wen die Pacht gezahlt werden muss?
Uns wurde jegliche Klärung verweigert – beide Parteien (Klaus Wilhelm Jäger
und Günter Stammes) geben keinerlei Auskunft.