Folgende Aussage aus dem Zeitungsartikel der WZ vom 5.08.2015 muss ordnungshalber richtig gestellt werden: „Ab Januar muss Bextermöller Miete zahlen, das hat er seit Monaten nicht getan.“ Diese Aussage ist in der Formulierung irreführend und führt zu Missverständnissen und insofern ist sie unwahr und falsch!!! Die Druckhaus Stammes GmbH konnte gar keine Pachtzahlung vornehmen, weil der neue angebliche Eigentümer der Immobilie am Maysweg 1a (Klaus Wilhelm Jäger) das angeblich erworbene Eigentum nicht nachgewiesen hat. Einer Aufforderung einen beglaubigten Grundbuchauszug vorzulegen hat Herr Jäger permanent verweigert. Einer Aufforderung der Druckhaus Stammes GmbH eine ordnungsgemäße, rechtlich richtige Rechnung zu erstellen ignorierte Herr Klaus Wilhelm Jäger konsequent ebenfalls. Herr Klaus Wilhelm Jäger antwortet mit der eindeutig unmissverständlichen Aussage: „Ich schreibe keine Rechnung.“ (Für diese Aussage gibt es neutrale Zeugen) Ohne eine ordnungsgemäße Rechnung - wie sie von der Finanzbehörde vorgeschrieben ist - fehlt jede Sicherheit der Zahlung. Eine ordnungsgemäße Rechnung ist insbesondere deshalb wichtig, da sie den Grund der Bezahlung definiert. Da Herr Klaus Wilhelm Jäger vehement eine Rechnungsstellung verweigert, konnte eine Zahlung nicht vorgenommen werden, da somit die Rechtssicherheit zur schuldbefreienden Zahlung fehlt. Wiederholt wurde Herrn Klaus Wilhelm Jäger die Zahlung angeboten unter der Voraussetzung, dass im Druckhaus Stammes GmbH eine diesbezüglich korrekte Rechnung eingeht. Das ist bis heute nicht geschehen. Damit ist eindeutig erklärt und für jedermann verständlich, dass die Zahlung nicht erfolgen konnte und durfte. Herr Klaus Wilhelm Jäger erteilte auch keine Auskunft, ob er die Mehrwertsteuer ausweisen muss oder nicht, ein wichtiger Faktor im geschäftlichen Zahlungsverkehr und eine zwingende Vorschrift der Finanzbehörde. Ob Herr Jäger die Mehrwertsteuer ausweisen kann oder nicht ist uns bis heute unbekannt. Des weiteren ist in einer Mediation an der Herr Jäger, Herr Stammes und dessen Anwalt sowie Matthias Bextermöller mit dem Anwalt der Druckhaus Stammes GmbH teilnahm 5 mal vom Anwalt der Druckhaus Stammes GmbH die Frage gestellt worden: „Wem gehören die Druckmaschinen?“ Diese Frage wurde weder von Herrn Klaus Wilhelm Jäger noch von Herrn Günter Stammes und dessen Anwalt beantwortet. Ein weiterer Grund, warum die Pacht nicht bezahlt werden durfte, ist die Tatsache, dass Herr Günter Stammes weiterhin als Eigentümer auftrat und dies dokumentierte, indem er u. a für März 2015 und auch für April 2015 - wie üblich - Pachtrechnungen und sonstige Rechnungen der Druckhaus Stammes GmbH übersandte. Am 27.02.2015 soll Herr Klaus Wilhelm Jäger ohne verbindlichen Beweis der Druckhaus Stammes GmbH gegenüber Eigentümer der Immobile Maysweg 1a geworden sein. Beide Parteien nehmen für den gleichen Zeitraum die Zahlungen für sich in Anspruch. Wer kann jetzt erklären, an wen die Pacht gezahlt werden muss? Uns wurde jegliche Klärung verweigert – beide Parteien (Klaus Wilhelm Jäger und Günter Stammes) geben keinerlei Auskunft.
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