Gemeinsame Absichtserklärung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien zur Zusammenarbeit im Rahmen einer Deutsch-Brasilianischen Urbanisierungspartnerschaft Die Bundesrepublik Deutschland und die Föderative Republik Brasilien bekunden ihre Absicht, die Zusammenarbeit Urbanisierungspartnerschaft, mit im dem Rahmen Ziel der einer Deutsch-Brasilianischen Überwindung gemeinsamer Herausforderungen in Bezug auf integrierte und nachhaltige Urbanisierung, zu stärken und weiter zu entwickeln. In urbanen Räumen verdichten sich die Herausforderungen für die Bürgerinnen und Bürger in unseren Ländern. Gleichzeitig sind urbane Räume von großer Relevanz für die Erreichung international vereinbarter Klima- und Nachhaltigkeitsziele. Brasilien und Deutschland weisen im internationalen Vergleich hohe Urbanisierungsraten auf. Vor diesem Hintergrund streben beide Seiten an, den Erfahrungsaustausch, die gegenseitige Information und die Zusammenarbeit zu zukunftsweisenden Fragen integrierter nachhaltiger Stadtentwicklung im Rahmen einer Deutsch-Brasilianischen Urbanisierungspartnerschaft auszubauen. Dies beinhaltet auf globaler Ebene eine verstärkte Zusammenarbeit in relevanten internationalen Foren und Gremien zur Stadtentwicklung, namentlich mit Blick auf den internationalen Prozess zur Weltkonferenz für menschliche Siedlungen (Habitat III-Konferenz, -2- Oktober 2016, Quito, Ecuador) und weitere Prozesse im Rahmen von VN-Habitat und der Cities Alliance. A. Beide Seiten erklären ihre Absicht, im Rahmen der Deutsch-Brasilianischen Urbanisierungspartnerschaft in den folgenden Bereichen zusammenzuarbeiten: 1. Integrierte, nachhaltige und klimafreundliche Stadtentwicklung, Stadtplanung und Stadtsanierung (u.a. in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Abfallwirtschaft, Abwasserent- und Wasserversorgung, Einschränkung des Wasserverlusts, Resilienz, urbane Mobilität, sozialer Wohnungsbau), 2. Urban and metropolitan Governance, Finanzierungsinstrumente, Partizipation/Monitoring, Auswertung und Kontrolle, 3. Förderung von Partnerschaften auf kommunaler und staatlicher Ebene, 4. Smart Cities, 5. Weitere Bereiche, die beiden Seiten notwendig und angemessen erscheinen. B. Die Koordinierung der Deutsch-Brasilianischen Urbanisierungspartnerschaft liegt bei dem zuständigen Referat des Ministeriums für Städte der Föderativen Republik Brasilien und dem Referat für Urbanisierungspartnerschaften des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland. C. Beide Seiten beabsichtigen, gemeinsame Aktivitäten, die aufgrund dieser Erklärung eingeleitet werden, auf der Grundlage der Gleichheit, der Gegenseitigkeit, der gegenseitigen Achtung und des beiderseitigen Nutzens durchzuführen. Beide Seiten haben die Absicht, die Zusammenarbeit wie folgt zu gestalten: ● Informations- und Erfahrungsaustausch (einschließlich Forschungsstudien), -3- ● Förderung des Austauschs von Delegationen, auch aus Städten und Kommunen, denen – wo dies angebracht und machbar ist – Sachverständige und Fachleute der betreffenden Themengebiete angehören, ● Organisation von Veranstaltungen zu Themen von gemeinsamem Interesse, ● Gemeinsame Forschungsmaßnahmen zu bestimmten Themen, ● Erstellung praktischer Leitfäden, technischer Normen und Handbücher, Publikationen sowie Umsetzung von Referenzprojekten, ● Weitere Formen der Zusammenarbeit nach Absprache. Um eine effiziente Koordinierung gemeinsamer Aktivitäten zu gewährleisten, beabsichtigen beide Seiten eine aus einer gleichen Anzahl von Vertretern beider Länder bestehende gemeinsame interministerielle deutsch-brasilianische Arbeitsgruppe einzurichten. Die Zusammensetzung der gemeinsamen Arbeitsgruppe soll nach Wirksamwerden dieser Erklärung endgültig festgelegt werden. Die Treffen der gemeinsamen Arbeitsgruppe sollen in der Regel einmal im Jahr, abwechselnd in Brasilien und Deutschland, stattfinden, um Erfahrungen auszutauschen und einen Politikdialog zu führen. D. Gemeinsame Aktivitäten, die aufgrund dieser Erklärung durchgeführt werden, sollen sich, je nachdem, wo sie stattfinden, nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland oder der Föderativen Republik Brasilien richten. E. Die Art und der Umfang der aufgrund dieser Erklärung durchgeführten Aktivitäten hängen von den für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Beide Seiten gehen davon aus, dass jede Seite die Kosten für ihre Beteiligung an solchen Aktivitäten trägt. -4- F. Diese Erklärung ist eine Absichtserklärung, weder soll sie die Seiten dazu verpflichten, Mittel, Personal, Dienstleistungen oder sonstige Ressourcen zur Verfügung zu stellen, noch sollen dadurch irgendwelche rechtsverbindliche Ansprüche oder Verpflichtungen nach dem Völkerrecht oder innerstaatlichem Recht geschaffen werden. Beide Seiten haben sich darauf verständigt, dass jede von ihnen hinsichtlich der Durchführung von Aktivitäten aufgrund der Erklärung unabhängig handelt und nicht als Mitarbeiter oder Vertreter der anderen Seite.
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