Gemeinsame Absichtserklärung

Gemeinsame Absichtserklärung
zwischen
der Bundesrepublik Deutschland
und
der Föderativen Republik Brasilien
zur
Zusammenarbeit im Rahmen einer Deutsch-Brasilianischen
Urbanisierungspartnerschaft
Die Bundesrepublik Deutschland und die Föderative Republik Brasilien bekunden ihre
Absicht,
die
Zusammenarbeit
Urbanisierungspartnerschaft,
mit
im
dem
Rahmen
Ziel
der
einer
Deutsch-Brasilianischen
Überwindung
gemeinsamer
Herausforderungen in Bezug auf integrierte und nachhaltige Urbanisierung, zu stärken und
weiter zu entwickeln. In urbanen Räumen verdichten sich die Herausforderungen für die
Bürgerinnen und Bürger in unseren Ländern. Gleichzeitig sind urbane Räume von großer
Relevanz für die Erreichung international vereinbarter Klima- und Nachhaltigkeitsziele.
Brasilien und Deutschland weisen im internationalen Vergleich hohe Urbanisierungsraten auf.
Vor diesem Hintergrund streben beide Seiten an, den Erfahrungsaustausch, die gegenseitige
Information und die Zusammenarbeit zu zukunftsweisenden Fragen integrierter nachhaltiger
Stadtentwicklung im Rahmen einer Deutsch-Brasilianischen Urbanisierungspartnerschaft
auszubauen. Dies beinhaltet auf globaler Ebene eine verstärkte Zusammenarbeit in relevanten
internationalen Foren und Gremien zur Stadtentwicklung, namentlich mit Blick auf den
internationalen Prozess zur Weltkonferenz für menschliche Siedlungen (Habitat III-Konferenz,
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Oktober 2016, Quito, Ecuador) und weitere Prozesse im Rahmen von VN-Habitat und der
Cities Alliance.
A.
Beide
Seiten
erklären
ihre
Absicht,
im
Rahmen
der
Deutsch-Brasilianischen
Urbanisierungspartnerschaft in den folgenden Bereichen zusammenzuarbeiten:
1. Integrierte, nachhaltige und klimafreundliche Stadtentwicklung, Stadtplanung und
Stadtsanierung (u.a. in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien,
Abfallwirtschaft, Abwasserent- und Wasserversorgung, Einschränkung des
Wasserverlusts, Resilienz, urbane Mobilität, sozialer Wohnungsbau),
2. Urban and metropolitan Governance, Finanzierungsinstrumente, Partizipation/Monitoring,
Auswertung und Kontrolle,
3. Förderung von Partnerschaften auf kommunaler und staatlicher Ebene,
4. Smart Cities,
5. Weitere Bereiche, die beiden Seiten notwendig und angemessen erscheinen.
B.
Die Koordinierung der Deutsch-Brasilianischen Urbanisierungspartnerschaft liegt bei dem
zuständigen Referat des Ministeriums für Städte der Föderativen Republik Brasilien und dem
Referat für Urbanisierungspartnerschaften des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
C.
Beide Seiten beabsichtigen, gemeinsame Aktivitäten, die aufgrund dieser Erklärung
eingeleitet werden, auf der Grundlage der Gleichheit, der Gegenseitigkeit, der gegenseitigen
Achtung und des beiderseitigen Nutzens durchzuführen. Beide Seiten haben die Absicht, die
Zusammenarbeit wie folgt zu gestalten:
● Informations- und Erfahrungsaustausch (einschließlich Forschungsstudien),
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● Förderung des Austauschs von Delegationen, auch aus Städten und Kommunen, denen
– wo dies angebracht und machbar ist – Sachverständige und Fachleute der betreffenden
Themengebiete angehören,
● Organisation von Veranstaltungen zu Themen von gemeinsamem Interesse,
● Gemeinsame Forschungsmaßnahmen zu bestimmten Themen,
● Erstellung praktischer Leitfäden, technischer Normen und Handbücher, Publikationen
sowie Umsetzung von Referenzprojekten,
● Weitere Formen der Zusammenarbeit nach Absprache.
Um eine effiziente Koordinierung gemeinsamer Aktivitäten zu gewährleisten, beabsichtigen
beide Seiten eine aus einer gleichen Anzahl von Vertretern beider Länder bestehende
gemeinsame interministerielle deutsch-brasilianische Arbeitsgruppe einzurichten. Die
Zusammensetzung der gemeinsamen Arbeitsgruppe soll nach Wirksamwerden dieser
Erklärung endgültig festgelegt werden.
Die Treffen der gemeinsamen Arbeitsgruppe sollen in der Regel einmal im Jahr, abwechselnd
in Brasilien und Deutschland, stattfinden, um Erfahrungen auszutauschen und einen
Politikdialog zu führen.
D.
Gemeinsame Aktivitäten, die aufgrund dieser Erklärung durchgeführt werden, sollen sich, je
nachdem, wo sie stattfinden, nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland oder
der Föderativen Republik Brasilien richten.
E.
Die Art und der Umfang der aufgrund dieser Erklärung durchgeführten Aktivitäten hängen
von den für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Beide Seiten gehen davon aus,
dass jede Seite die Kosten für ihre Beteiligung an solchen Aktivitäten trägt.
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F.
Diese Erklärung ist eine Absichtserklärung, weder soll sie die Seiten dazu verpflichten, Mittel,
Personal, Dienstleistungen oder sonstige Ressourcen zur Verfügung zu stellen, noch sollen
dadurch irgendwelche rechtsverbindliche Ansprüche oder Verpflichtungen nach dem
Völkerrecht oder innerstaatlichem Recht geschaffen werden. Beide Seiten haben sich darauf
verständigt, dass jede von ihnen hinsichtlich der Durchführung von Aktivitäten aufgrund der
Erklärung unabhängig handelt und nicht als Mitarbeiter oder Vertreter der anderen Seite.