Gemeinsam Fortschritte erzielen

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Maschinenversicherung über Wacker Neuson Finance*
Für Ihre finanzielle Sicherheit bei Maschinenschäden
Fahrbare oder transportable Maschinen (z.B. Bagger, Radlader, Walzen, Vibrationsplatten) sind den
unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt, die zur Zerstörung oder Beschädigung führen können.
Für die objektbezogenen Risiken der über Wacker Neuson Finance* finanzierten Maschinen haften Sie als
Finanzierungskunde – eine optimale Absicherung ist deshalb essentiell. Als Ergänzung zu Ihrer Leasing-, Mietoder Finanzierungslösung bietet Ihnen Wacker Neuson Finance* daher eine maßgeschneiderte und günstige
Versicherung für Ihren Maschinenpark.
Welche Risiken sind versichert?
Was bezahlt die Versicherung im Schadensfall?
Versichert sind die unvorhergesehen eintretende
Beschädigung oder Zerstörung versicherter Sachen,
z.B durch:
− Brand, Blitzschlag, Explosion,
− Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch und Erdbeben,
− Vandalismus.
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In der Deckungsvariante „Volldeckung“ sind außerdem
die sog. „inneren Betriebsschäden“ mitumfasst, z.B.:
− Bruchschäden an Motoren/Getrieben,
− Schäden durch Schmiermittelmangel,
− Bedienungsfehler.
Versichert sind auch:
− Verlust bzw. Abhandenkommen durch Diebstahl,
Einbruchdiebstahl, Raub sowie Veruntreuung,
− Schäden bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter
Tage,
− Schäden durch Versaufen und Verschlammen infolge
der besonderen Gefahren des Einsatzes auf
Wasserbaustellen.
Stand: 08/2015
Auf erstes Risiko mitversichert sind Kosten bis zu einem
Betrag von jeweils € 25.000:
− Bergungskosten sowie Aufräumungs-,
Dekontaminations- und Entsorgungskosten,
− Bewegungs- und Schutzkosten sowie
Dekontaminations- und Entsorgungskosten für
Erdreich,
− Daten- und Datenträger sowie Luftfrachtkosten.
Welcher Personenkreis ist versichert?
Sofern vereinbart, sind neben dem
Finanzierungskunden auch Mieter, Entleiher oder
Verwahrer der Maschine versichert.
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Bei Teilschäden werden die
Wiederherstellungskosten (z.B. Reparatur und
Ersatzteilkosten) ersetzt.
Bei Totalschäden wird grds. der Zeitwert
ersetzt. Sollte das gegenüber Wacker Neuson
Finance* zu leistende Restobligo den Zeitwert
übersteigen, wird diese Lücke zusätzlich ersetzt
(GAP-Deckung).
Eine Neupreisentschädigung erfolgt für
fabrikneue Maschinen innerhalb der ersten 6
Monate nach Gefahrübergang auf den
Finanzierungskunden.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Die jeweils vereinbarte Selbstbeteiligung wird im
Schadensfall von der Entschädigung abgezogen
und ist vom Finanzierungskunden zu tragen. Bei
Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und
Raub gilt abweichend eine Selbstbeteiligung in
Höhe von 10%, mindestens die vertraglich
vereinbarte Selbstbeteiligung, maximal € 15.000.
Bei Schäden durch Unterschlagung beträgt die
Selbstbeteiligung 20%, mindestens gilt jedoch die
vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Die Vorteile im Überblick:
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Grds. keine Anpassung der
Versicherungspauschale während der Laufzeit
des Finanzierungsvertrags.
GAP-Deckung.
Neupreisentschädigung innerhalb der ersten 6
Monate ab Gefahrübergang.
Hohe mitversicherte Erstrisikokosten.
Sofortiger Reparaturbeginn möglich.
Hinweis: Die vorliegende Produktinformation gibt lediglich einen ersten Überblick über die Inhalte des zwischen De Lage Landen Leasing GmbH und dem Versicherer HDI
Versicherung AG geschlossenen Versicherungsrahmenvertrags, aus dem sich der rechtsverbindliche Inhalt des Versicherungsschutzes ergibt.
* Wacker Neuson Finance ist ein Handelsname, unter dem die De Lage Landen Leasing GmbH mit Gestattung der Wacker Neuson SE Finanzdienstleistungen erbringt.