Landesweite Wildschadensversicherung Einer für alle, alle für Einen Zusammen mit dem Allianz Versicherungsunternehmen hat der BJV ein erstes Angebot für eine landesweite Wildschadensversicherung entwickelt. Aufgrund der erarbeiteten Zahlen durch das BJV-Schwarzwildmonitoring ist Bayern das erste Bundesland, das ein verbindliches Angebot erhalten hat. Derzeit werden die BJV-Mitgliedsvereine befragt, ob sie sich beteiligen wollen. Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen. Warum eine landesweite Wildschadensversicherung? Die Wildschäden sind der große Zankapfel in unserem etablierten Reviersystem. Die Realität zeigt, dass sie sich niemals komplett vermeiden lassen und daher immer ein unangenehmer Störfaktor für die Jagd bleiben. Das Angebot für eine Wildschadenversicherung ist daher eine große Chance für die betroffenen Parteien, eine gemeinsame Lösung direkt anzugreifen. Voraussetzung ist die Solidarität aller Grundeigentümer und Jäger. Was ist der Inhalt der Versicherung? Versichert sind ausschließlich Fraß-, Wühl- und Trampelschäden an landwirtschaftlich genutzten Feldfrüchten und landwirtschaftlich genutzten Wiesen durch alles Schalenwild, also Schwarz-, Rot-, Dam-, Sika-, Muffel-, Gams- und Rehwild, sowie Wildkaninchen und Fasan. Was sagen die ersten Rückmeldungen? Bisher wurde deutlich, dass ein nicht unerhebliches Interesse innerhalb der Jägerschaft und von Seiten der Jagd- genossenschaften an der Wildschadensversicherung besteht. Es wurden detaillierte Gestaltungswünsche und interessante Anregungen für den Versicherungsschutz übermittelt, wie beispielsweise abhängige Prämien nach Hektarzahl beziehungsweise Jagdfläche der Reviere, Einführung einer Selbstbeteiligung oder die Berücksichtigung von Verbissschäden im Wald. Können die Ideen der Jäger aufgenommen werden? Grundsätzliche Erweiterungen können erst nach einem erfolgreichen Start, möglicherweise ab dem zweiten Versicherungsjahr, berücksichtigt werden. Wildschäden im Forst werden derzeit noch nicht in Betracht gezogen, weil hierfür keine vergleichbaren Daten wie von Schadenserhebungen beim Schwarzwild vorliegen. Neue Erfassungsmethoden mit BJVdigital könnten hier in Zukunft der Schlüssel zum Erfolg sein. Weiterhin ist eine alternative Beitragsgestaltung in der Schublade, die mit Basisprämien je Revier und hektarabhängigen Zu- und Abschlägen arbeitet. Warum wurde kein Selbstbehalt im Versicherungskonzept aufgenommen? Nach langer Diskussion haben wir uns für das Modell mit der „indirekten Selbstbeteiligung“ entschieden. Nominell gibt es zwar keine Selbstbeteiligung im Vertrag. Da aber nur die entstandenen Sachschäden versichert sind und keine Schadenfindungskosten – Wildschadenschätzer/BJV-Wildschadensberater –, ist davon auszugehen, dass Schäden, die die Kosten der Schadenschätzung von circa 100 bis 150 Euro unterschreiten, nicht angemeldet werden. Wie hoch ist der Versicherungsschutz und was kostet er? Jedes Revier ist mit einer Versicherungssumme von 10.000 Euro versichert. Die Prämie beträgt pro Revier 600 Euro. Diese können sich der Jagdpächter und die Jagdgenossenschaft teilen. Voraussetzung ist, dass sich 50 Prozent aller Reviere, gemeinschaftliche und Eigenjagden, beteiligen. Bei einer höheren Beteiligung verringert sich der Beitrag. Sollten die 50 Prozent nicht zustande kommen, gilt das Angebot vorerst als gescheitert. Was passiert im Schadensfall? Tritt ein Wildschaden ein, muss er bei der Gemeinde gemeldet werden. Im Falle einer gütlichen Einigung ist ein BJV-Wildschadensberater hinzuzuziehen. Ansonsten muss ein kostenpflichtiges Schätzgutachten erstellt werden. Der ermittelte Wildschaden wird über ein Internetportal beim Versicherer eingereicht. Die Schadensauszahlung erfolgt über die angegebene Kontoverbindung. M. P. v. Montgelas Informationen erhalten Sie über die BJV-Geschäftsstelle bei Max Peter Graf von Montgelas, Tel.: 089/9902342, E-Mail: maxpeter. [email protected] 3 /2015 27
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