Neubaugebiet „Langes Feld VI 3. Abschnitt“

Nummer 18
Murr, den 21. Mai 2015
für die Sitzung am 9. Juni 2015
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Neubaugebiet „Langes Feld VI 3. Abschnitt“
-Vorstellung der städtebaulichen KonzeptionBereits im Jahre 2006 wurde für das Gebiet „Langes Feld VI“ ein städtebaulicher Entwurf von
dem Ingenieurbüro „Freie Planungsgruppe 7“ entwickelt, welcher in mehreren Abschnitten
verwirklicht werden soll.
Nachdem der 1. und 2. Bauabschnitt erschlossen ist soll nun der 3. Abschnitt erschlossen
werden. Im Geltungsbereich des 3. Abschnittes ist die Gemeinde Murr nicht Eigentümer
sämtlicher Grundstücke. Für die Umsetzung wird eine Baulandumlegung notwendig. Mit den
künftigen Umlegungsbeteiligten wurden Verhandlungsgespräche geführt. In der Sitzung des
Gemeinderates am 18. Februar 2014 wurde ein eventuelles Bauprojekt eines Eigentümers
vorgestellt. Der Eigentümer möchte 6 barrierefreie Bungalows in diesem neuen Bauabschnitt
verwirklichen.
Die „Freie Planungsgruppe 7“ wurde beauftragt für den 3. Bauabschnitt einen
städtebaulichen Entwurf auszuarbeiten, welcher die Bauwünsche der Eigentümer
berücksichtigt. Der ausgearbeitete städtebauliche Entwurf wurde den Eigentümern
vorgestellt.
Der als Anlage beigefügte Entwurf wird in der Sitzung von der Städteplanerin Frau Zeese
vorgestellt.
Die Gemeinde Murr ist verpflichtet einen Umweltbericht zu erstellen. Nachdem die
Voruntersuchungen sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, wurde bereits ein Ingenieurbüro
beauftragt.
Weiteres Verfahren:
Sobald sämtliche Eigentümer eine Umlegungsvereinbarung unterzeichnet haben, wird das
Bebauungsplanverfahren eingeleitet und die Baulandumlegung angeordnet.
Beschlussantrag:
Dem städtebaulichen Entwurf wird zugestimmt.
Auf dieser Grundlage kann der Bebauungsplan ausgearbeitet werden.