Nummer 18 Murr, den 21. Mai 2015 für die Sitzung am 9. Juni 2015 Seite 59 Neubaugebiet „Langes Feld VI 3. Abschnitt“ -Vorstellung der städtebaulichen KonzeptionBereits im Jahre 2006 wurde für das Gebiet „Langes Feld VI“ ein städtebaulicher Entwurf von dem Ingenieurbüro „Freie Planungsgruppe 7“ entwickelt, welcher in mehreren Abschnitten verwirklicht werden soll. Nachdem der 1. und 2. Bauabschnitt erschlossen ist soll nun der 3. Abschnitt erschlossen werden. Im Geltungsbereich des 3. Abschnittes ist die Gemeinde Murr nicht Eigentümer sämtlicher Grundstücke. Für die Umsetzung wird eine Baulandumlegung notwendig. Mit den künftigen Umlegungsbeteiligten wurden Verhandlungsgespräche geführt. In der Sitzung des Gemeinderates am 18. Februar 2014 wurde ein eventuelles Bauprojekt eines Eigentümers vorgestellt. Der Eigentümer möchte 6 barrierefreie Bungalows in diesem neuen Bauabschnitt verwirklichen. Die „Freie Planungsgruppe 7“ wurde beauftragt für den 3. Bauabschnitt einen städtebaulichen Entwurf auszuarbeiten, welcher die Bauwünsche der Eigentümer berücksichtigt. Der ausgearbeitete städtebauliche Entwurf wurde den Eigentümern vorgestellt. Der als Anlage beigefügte Entwurf wird in der Sitzung von der Städteplanerin Frau Zeese vorgestellt. Die Gemeinde Murr ist verpflichtet einen Umweltbericht zu erstellen. Nachdem die Voruntersuchungen sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, wurde bereits ein Ingenieurbüro beauftragt. Weiteres Verfahren: Sobald sämtliche Eigentümer eine Umlegungsvereinbarung unterzeichnet haben, wird das Bebauungsplanverfahren eingeleitet und die Baulandumlegung angeordnet. Beschlussantrag: Dem städtebaulichen Entwurf wird zugestimmt. Auf dieser Grundlage kann der Bebauungsplan ausgearbeitet werden.
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