Nummer 33 Murr, den 18. August 2015 für die Sitzung am 15. September 2015 Seite 115 Bebauungsplan „Langes Feld VI, 3. Abschnitt“ -Aufstellungsbeschluss- 1. Ausgangssituation und Planungserfordernis Mit der Bauleitplanung wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Gemeinde gesichert. Gleichzeitig werden mit der Planung die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Bevölkerung berücksichtigt. In der Gemeinde Murr besteht weiterhin ein großer Bedarf an Bauplätzen, insbesondere für den verdichteten Einfamilienhausbau. Die Baugebietsabschnitte „Langes Feld VI, 1. Abschnitt“ und „Langes Feld VI, 2. Abschnitt“ wurden zügig erschlossen und bebaut, so dass derzeit nur noch wenige freie Bauplätze im Privateigentum verfügbar sind. Für den bestehenden Bedarf, der nicht innerhalb der vorhandenen Ortslage im Rahmen der Innenentwicklung und Nachverdichtung abgedeckt werden kann, ist daher die Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich. Im Geltungsbereich des 3. Abschnittes des Baugebiets „Langes Feld VI“ ist die Gemeinde Murr nicht Eigentümerin sämtlicher Grundstücke. Für die Umsetzung ist daher eine Baulandumlegung erforderlich. 2. Abgrenzung und Beschreibung des Planungsgebietes Das Plangebiet „Langes Feld VI, 3. Abschnitt“ befindet sich im nordwestlichen Siedlungsbereich der Gemeinde Murr. Das derzeit als Acker- und Grünland genutzte Gebiet mit einer Bruttofläche von ca. 1,81 ha schließt im Norden unmittelbar an den 2. Erschließungsabschnitt dieses Baugebiets nördlich des Holunderwegs an, grenzt im Osten an die bestehende Wohnbebauung westlich des St.-Anna-Wegs und wird im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Die südliche Grenze der geplanten Wohnbaufläche bildet der Tannenweg mit der daran angrenzenden Wohnbebauung. Die Topographie des Gebiets ist durch eine relativ gleichmäßige schwach nach Nordosten geneigte Hanglage geprägt. Die mittlere Entfernung aus dem Plangebiet zur Ortsmitte mit den zentralen Einrichtungen der Gemeinde Murr beträgt ca. 930 m und zum nordöstlich gelegenen Schul- und Sportzentrum ca. 540 m. Seite 116 Geltungsbereich Bebauungsplan „Langes Feld VI, 3. Abschnitt“ 3. Ziele und Zwecke der Planung Für das Gesamtgebiet „Langes Feld“ wurde bereits seit 1997 auf der Grundlage alternativer Konzepte eine langfristig angelegte Entwicklungskonzeption erarbeitet, die in einzelnen Abschnitten bedarfsgerecht ausgearbeitet und umgesetzt werden kann. Mit der baulichen Nutzung des Gebiets „Langes Feld VI, 3. Abschnitt“ wird die Lücke zwischen dem bestehenden Baugebiet südlich des Tannenwegs und der Bebauung nördlich des Holunderwegs (Langes Feld VI, 2. Abschnitt) geschlossen. Das Baugebiet ist aufgrund seiner Standortfaktoren für die Wohnnutzung sehr gut geeignet und soll der örtlich anstehenden Nachfrage nach Baugrundstücken für den Wohnungsbau dienen. Abgeleitet aus den Vorstellungen der Gemeinde Murr (ist z.T. Grundstückseigentümerin) und der demografischen Trendentwicklung sollen überwiegend Einfamilienhäuser sowie in einem beschränkten Umfang auch Doppelund Kettenhäuser in dem Gebiet erstellt werden. Damit soll sowohl die Nachfrage junger Familien aus dem Ort als auch der Bedarf für Senioren mit dem Wunsch nach einem kleineren, aber eigenständigen Wohngebäude abgedeckt und eine (weiterhin) gute Auslastung der Betreuungs- und Versorgungsangebote für alle Alters- und Bedarfsgruppen sichergestellt werden. Seite 117 4. Übergeordnete Planungen und Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan (gemäß § 8 (2) BauGB) 4.1 Regionalplan Der Regionalplan der Region Stuttgart (Stand 2009) weist die Gemeinde Murr als Ort aus, der im Verdichtungsraum/Ballungsraum Stuttgart liegt, keine zentralörtliche Funktion wahrnimmt und zu keiner Entwicklungsachse gehört. Die Gemeinde Murr wird mit dem Regionalplan auf Eigenentwicklung beschränkt. D.h., dass die Entwicklung neuer Bauflächen auf dem örtlichen Bedarf basieren muss. In der Raumnutzungskarte ist das Planungsgebiet bereits als Siedlungsfläche ausgewiesen. 4.2 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2025 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Steinheim-Murr ist das Planungsgebiet „Langes Feld VI“ bereits als geplante Wohnbaufläche mit einer Flächengröße von insgesamt 5,3 ha ausgewiesen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich innerhalb der im FNP ausgewiesenen Gesamtfläche. Diese für den Wohnflächenbedarf der Gemeinde Murr bis zum Jahr 2025 vorgesehenen Flächen dienen dem heutigen Bedarf an Grundstücken, insbesondere für Einzelhäuser i.S. von Einfamilienhäusern. Beschlussantrag: Für den im Lageplan Nr. 1087 (Anlage 1) vom 14.08.2015 des Planungsbüros FPZ, Stuttgart dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs.1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Seite 118 Anlage 1
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