Bebauungsplan „Langes Feld VI, 3. Abschnitt“

Nummer 33
Murr, den 18. August 2015
für die Sitzung am 15. September 2015
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Bebauungsplan „Langes Feld VI, 3. Abschnitt“
-Aufstellungsbeschluss-
1.
Ausgangssituation und Planungserfordernis
Mit der Bauleitplanung wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Gemeinde
gesichert. Gleichzeitig werden mit der Planung die wirtschaftlichen und sozialen
Belange der Bevölkerung berücksichtigt.
In der Gemeinde Murr besteht weiterhin ein großer Bedarf an Bauplätzen,
insbesondere für den verdichteten Einfamilienhausbau. Die Baugebietsabschnitte
„Langes Feld VI, 1. Abschnitt“ und „Langes Feld VI, 2. Abschnitt“ wurden zügig
erschlossen und bebaut, so dass derzeit nur noch wenige freie Bauplätze im
Privateigentum verfügbar sind. Für den bestehenden Bedarf, der nicht innerhalb der
vorhandenen Ortslage im Rahmen der Innenentwicklung und Nachverdichtung
abgedeckt werden kann, ist daher die Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich.
Im Geltungsbereich des 3. Abschnittes des Baugebiets „Langes Feld VI“ ist die
Gemeinde Murr nicht Eigentümerin sämtlicher Grundstücke. Für die Umsetzung ist
daher eine Baulandumlegung erforderlich.
2.
Abgrenzung und Beschreibung des Planungsgebietes
Das Plangebiet „Langes Feld VI, 3. Abschnitt“ befindet sich im nordwestlichen
Siedlungsbereich der Gemeinde Murr. Das derzeit als Acker- und Grünland genutzte
Gebiet mit einer Bruttofläche von ca. 1,81 ha schließt im Norden unmittelbar an den 2.
Erschließungsabschnitt dieses Baugebiets nördlich des Holunderwegs an, grenzt im
Osten an die bestehende Wohnbebauung westlich des St.-Anna-Wegs und wird im
Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Die südliche Grenze der
geplanten Wohnbaufläche bildet der Tannenweg mit der daran angrenzenden
Wohnbebauung.
Die Topographie des Gebiets ist durch eine relativ gleichmäßige schwach nach
Nordosten geneigte Hanglage geprägt. Die mittlere Entfernung aus dem Plangebiet zur
Ortsmitte mit den zentralen Einrichtungen der Gemeinde Murr beträgt ca. 930 m und
zum nordöstlich gelegenen Schul- und Sportzentrum ca. 540 m.
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Geltungsbereich Bebauungsplan „Langes Feld VI, 3. Abschnitt“
3.
Ziele und Zwecke der Planung
Für das Gesamtgebiet „Langes Feld“ wurde bereits seit 1997 auf der Grundlage
alternativer Konzepte eine langfristig angelegte Entwicklungskonzeption erarbeitet, die
in einzelnen Abschnitten bedarfsgerecht ausgearbeitet und umgesetzt werden kann.
Mit der baulichen Nutzung des Gebiets „Langes Feld VI, 3. Abschnitt“ wird die Lücke
zwischen dem bestehenden Baugebiet südlich des Tannenwegs und der Bebauung
nördlich des Holunderwegs (Langes Feld VI, 2. Abschnitt) geschlossen.
Das Baugebiet ist aufgrund seiner Standortfaktoren für die Wohnnutzung sehr gut
geeignet und soll der örtlich anstehenden Nachfrage nach Baugrundstücken für den
Wohnungsbau dienen. Abgeleitet aus den Vorstellungen der Gemeinde Murr (ist z.T.
Grundstückseigentümerin) und der demografischen Trendentwicklung sollen
überwiegend Einfamilienhäuser sowie in einem beschränkten Umfang auch Doppelund Kettenhäuser in dem Gebiet erstellt werden. Damit soll sowohl die Nachfrage
junger Familien aus dem Ort als auch der Bedarf für Senioren mit dem Wunsch nach
einem kleineren, aber eigenständigen Wohngebäude abgedeckt und eine (weiterhin)
gute Auslastung der Betreuungs- und Versorgungsangebote für alle Alters- und
Bedarfsgruppen sichergestellt werden.
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4.
Übergeordnete Planungen und Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
(gemäß § 8 (2) BauGB)
4.1
Regionalplan
Der Regionalplan der Region Stuttgart (Stand 2009) weist die Gemeinde Murr als Ort
aus, der im Verdichtungsraum/Ballungsraum Stuttgart liegt, keine zentralörtliche
Funktion wahrnimmt und zu keiner Entwicklungsachse gehört. Die Gemeinde Murr wird
mit dem Regionalplan auf Eigenentwicklung beschränkt. D.h., dass die Entwicklung
neuer Bauflächen auf dem örtlichen Bedarf basieren muss.
In der Raumnutzungskarte ist das Planungsgebiet bereits als Siedlungsfläche
ausgewiesen.
4.2
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im
rechtskräftigen
Flächennutzungsplan
2025
(FNP)
des
Gemeindeverwaltungsverbands Steinheim-Murr ist das Planungsgebiet „Langes Feld
VI“ bereits als geplante Wohnbaufläche mit einer Flächengröße von insgesamt 5,3 ha
ausgewiesen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich innerhalb der im FNP
ausgewiesenen Gesamtfläche.
Diese für den Wohnflächenbedarf der Gemeinde Murr bis zum Jahr 2025 vorgesehenen
Flächen dienen dem heutigen Bedarf an Grundstücken, insbesondere für Einzelhäuser i.S.
von Einfamilienhäusern.
Beschlussantrag:
Für den im Lageplan Nr. 1087 (Anlage 1) vom 14.08.2015 des Planungsbüros FPZ, Stuttgart
dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs.1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
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Anlage 1