DSD Restmüll DSD Papier

Restmüll
DSD
DSD
Papier
In die „Restmülltonnen“ gehört
nur der Restmüll / Abfall, der
nicht recycled / neu verwertet
werden kann.
In die „Gelben Tonnen / Säcke“
gehören nur Verkaufsverpackungen.
In die „Blaue Tonne“ gehören
Altpapier und Verpackungen
aus Papier, Pappe und Karton.
Rein darf zum Beispiel:
Kalte Asche, Zigarettenkippen,
Hygieneartikel (Windeln, Watte),
Damenstrümpfe, Glühbirnen,
Kehricht, Kunststoffteile (Kinderspielzeug), PVC, Rohre, Videokassetten, Leder, Porzellan in
Kleinmengen, verschmutztes
Styropor, Staubsaugerbeutel,
Tapetenreste, Teppichreste,
Tierstreu, Tierkot, (nicht biologisch
abbaubar), verschmutzte Kleidung
Rein darf zum Beispiel:
Plastikflaschen, -tuben, -becher,
-behälter, -tüten, -tragetaschen,
-säcke, -beutel, -folien, Joghurt- o.
Quarkbecher (Alu- Deckel bitte ganz
abreißen), Margarinebecher, Spülu. Putzmittelflaschen, Shampoo- u.
Körperpflegeverpackungen, Blisterverpackungen wie z. B. Tablettenverpackungen, Obst- und Gemüseschalen, Plastiknetze, Tetrapaks
(z. B. Milch- und Getränkekartons),
Vakuum-, Styroporverpackungen,
Styroporformteile, Styroporchips,
geschäumte Kunststoffe, Aludeckel,
Aluschalen, etc.
Rein darf zum Beispiel:
Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte,
Prospekte, Kataloge, Kartonagen,
Packpapier, Pappe, Schreibpapier,
Korrespondenzen, Briefumschläge,
Notizpapier, Schulhefte, Bücher,
Telefonbücher, Pappschachteln,
Papiertüten, etc.
Nicht rein darf:
Batterien, Kunststoffe, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen,
Farben und Lacke, Öle und Fette,
Altkleider, Schuhe, Bauschutt,
Elektroschrott, Chemikalien aller
Art, Schädlingsbekämpfungs- und
Pflanzenschutzmittel
Nicht rein darf:
Glas, Weißblech, Papier, Kartons,
Video-, Musikbänder, CDs, DVDs,
Nylonstrumpfhosen, Kinderspielzeug,
Babywindeln, Behälter mit Säuren,
schadstoffhaltige Chemikalien aller
Art, Schädlingsbekämpfungs- und
Pflanzenschutzmittel, Kunststoffe aus
dem Baubereich (Rohre, Kabel, etc.)
Bitte füllen Sie Kartons u. Schachten
nur gefaltet oder zerkleinert ein.
Nicht rein darf:
Verschmutztes, fettiges und nasses
Papier, beschichtetes Papier oder
Kartonagen (z. B. Getränke- oder
Pizzakartons, Wachs- und Ölpapier,
Tetraverpackungen (z. B. Milch- u.
Getränkekartons), Joghurt-, Margarine- und Eisbecher, Hygienepapier
(z. B. Windeln und Taschentücher),
Pergamentpapier, Staubsaugerbeutel,
Einlagen aus Pralinen- u. Zigarettenschachten, etc.
Biotonne
In die „Biotonne“ gehören nur organische
/biologisch abbaubare Stoffe.
Rein darf zum Beispiel:
Pflanzen- und Gartenabfälle, Obst- und
Gemüsereste, Kaffeesatz, Teefilter.
Fleisch- u. Fischreste sollte man besser
in Zeitungspapier einwickeln
Nicht rein darf:
Asche, Tierkot, Staubsaugerbeutel,
Metalle, Kunststoffe oder Textilien
Glascontainer
In die „Glascontainer“ an öffentlichen
Sammelstellen gehört ausschließlich
Verpackungsglas, dass man wieder neu
verwerten/recyclen kann.
Rein darf zum Beispiel:
Einweg /-Glasflaschen und -Gläser
- ausschließlich Verpackungsglas
Nicht rein darf:
Steingutflaschen, Porzellan, Trinkgläser,
Weingläser, Kristallglas
Sondermüll
Unter den Begriff „Sondermüll“ fallen
sämtliche
Produkte
mit
schädlichen
Inhaltsstoffen wie z. B. Energiesparlampen,
Batterien, Chemikalien, Öle und Fette oder
Farbreste. Aber auch: Elektro-Schrott
Ausrangierte Elektro-Geräte wie z. B. Toaster
Föhn, Rasierapparat, Handy, Fernsehapparat,
etc. gehören zum Sondermüll.
Diese müssen zur Sondermüllannahmestelle
gebracht werden oder werden mancherorts
auch abgeholt.
Viele Kommunen haben hierfür spezielle
Sammelstellen oder auch ein Umweltmobil
eingerichtet.
Informationen dazu erhalten Sie
Kommune (Stadt oder Gemeinde).
Ihrer
Baumärkte oder Elektrogeschäfte müssen
Energiesparlampen zurücknehmen, und z. B.
in Sammelboxen einem Entsorger zuführen.