Restmüll DSD DSD Papier In die „Restmülltonnen“ gehört nur der Restmüll / Abfall, der nicht recycled / neu verwertet werden kann. In die „Gelben Tonnen / Säcke“ gehören nur Verkaufsverpackungen. In die „Blaue Tonne“ gehören Altpapier und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton. Rein darf zum Beispiel: Kalte Asche, Zigarettenkippen, Hygieneartikel (Windeln, Watte), Damenstrümpfe, Glühbirnen, Kehricht, Kunststoffteile (Kinderspielzeug), PVC, Rohre, Videokassetten, Leder, Porzellan in Kleinmengen, verschmutztes Styropor, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Teppichreste, Tierstreu, Tierkot, (nicht biologisch abbaubar), verschmutzte Kleidung Rein darf zum Beispiel: Plastikflaschen, -tuben, -becher, -behälter, -tüten, -tragetaschen, -säcke, -beutel, -folien, Joghurt- o. Quarkbecher (Alu- Deckel bitte ganz abreißen), Margarinebecher, Spülu. Putzmittelflaschen, Shampoo- u. Körperpflegeverpackungen, Blisterverpackungen wie z. B. Tablettenverpackungen, Obst- und Gemüseschalen, Plastiknetze, Tetrapaks (z. B. Milch- und Getränkekartons), Vakuum-, Styroporverpackungen, Styroporformteile, Styroporchips, geschäumte Kunststoffe, Aludeckel, Aluschalen, etc. Rein darf zum Beispiel: Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Prospekte, Kataloge, Kartonagen, Packpapier, Pappe, Schreibpapier, Korrespondenzen, Briefumschläge, Notizpapier, Schulhefte, Bücher, Telefonbücher, Pappschachteln, Papiertüten, etc. Nicht rein darf: Batterien, Kunststoffe, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Farben und Lacke, Öle und Fette, Altkleider, Schuhe, Bauschutt, Elektroschrott, Chemikalien aller Art, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel Nicht rein darf: Glas, Weißblech, Papier, Kartons, Video-, Musikbänder, CDs, DVDs, Nylonstrumpfhosen, Kinderspielzeug, Babywindeln, Behälter mit Säuren, schadstoffhaltige Chemikalien aller Art, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel, Kunststoffe aus dem Baubereich (Rohre, Kabel, etc.) Bitte füllen Sie Kartons u. Schachten nur gefaltet oder zerkleinert ein. Nicht rein darf: Verschmutztes, fettiges und nasses Papier, beschichtetes Papier oder Kartonagen (z. B. Getränke- oder Pizzakartons, Wachs- und Ölpapier, Tetraverpackungen (z. B. Milch- u. Getränkekartons), Joghurt-, Margarine- und Eisbecher, Hygienepapier (z. B. Windeln und Taschentücher), Pergamentpapier, Staubsaugerbeutel, Einlagen aus Pralinen- u. Zigarettenschachten, etc. Biotonne In die „Biotonne“ gehören nur organische /biologisch abbaubare Stoffe. Rein darf zum Beispiel: Pflanzen- und Gartenabfälle, Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Teefilter. Fleisch- u. Fischreste sollte man besser in Zeitungspapier einwickeln Nicht rein darf: Asche, Tierkot, Staubsaugerbeutel, Metalle, Kunststoffe oder Textilien Glascontainer In die „Glascontainer“ an öffentlichen Sammelstellen gehört ausschließlich Verpackungsglas, dass man wieder neu verwerten/recyclen kann. Rein darf zum Beispiel: Einweg /-Glasflaschen und -Gläser - ausschließlich Verpackungsglas Nicht rein darf: Steingutflaschen, Porzellan, Trinkgläser, Weingläser, Kristallglas Sondermüll Unter den Begriff „Sondermüll“ fallen sämtliche Produkte mit schädlichen Inhaltsstoffen wie z. B. Energiesparlampen, Batterien, Chemikalien, Öle und Fette oder Farbreste. Aber auch: Elektro-Schrott Ausrangierte Elektro-Geräte wie z. B. Toaster Föhn, Rasierapparat, Handy, Fernsehapparat, etc. gehören zum Sondermüll. Diese müssen zur Sondermüllannahmestelle gebracht werden oder werden mancherorts auch abgeholt. Viele Kommunen haben hierfür spezielle Sammelstellen oder auch ein Umweltmobil eingerichtet. Informationen dazu erhalten Sie Kommune (Stadt oder Gemeinde). Ihrer Baumärkte oder Elektrogeschäfte müssen Energiesparlampen zurücknehmen, und z. B. in Sammelboxen einem Entsorger zuführen.
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