Betrugsfälle bei Familienkassen - Landtag Rheinland

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
16. Wahlp erio d e
Drucksache 16/
18. 06. 2015
5164
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU)
und
Antwort
des Ministeriums der Finanzen
Betrugsfälle bei Familienkassen
Die Kleine Anfrage 3425 vom 1. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut:
Laut dem Bundesrechnungshofbericht aus dem Jahr 2009 setzten in 740 Fällen eine Familienkasse des öffentlichen Dienstes und eine
Familienkasse der Bundesagentur Kindergeld für dasselbe Kind fest und zahlten es oft über Jahre hinweg aus, nicht selten länger als
zehn Jahre. Zwei Fallgruppen waren dabei typisch: Ein Elternteil beantragte zweimal Kindergeld: einmal bei einer Familienkasse
des öffentlichen Dienstes und außerdem bei einer Familienkasse der Bundesagentur, oder der im öffentlichen Dienst beschäftigte
Elternteil beantragte Kindergeld bei einer Familienkasse des öffentlichen Dienstes und der andere Elternteil bei einer Familienkasse der Bundesagentur oder bei der Familienkasse eines anderen Dienstherrn. In ihren Anträgen wiesen beide nicht auf den jeweils anderen Antrag bzw. auf darauf gezahltes Kindergeld hin.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Findet ein Datenabgleich bei Antragstellung auf Kindergeld bei der Landesfamilienkasse beim Landesamt für Finanzen mit anderen Familienkassen statt? Wenn nein, warum nicht?
2. Fand auch zwischenzeitlich eine Prüfung des Landesrechungshofs bei der Landesfamilienkasse beim Landesamt für Finanzen zu
dieser Thematik statt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
3. Wie hoch betrug der Schaden des zu Unrecht erhaltenden Kindergeldes? Bitte aufgegliedert für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012,
2013 und 2014?
4. In wie vielen Fällen erfolgte eine Rückzahlung aufgrund des zu Unrecht erhaltenden Kindergeldes (bitte aufgegliedert für die
Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014)?
5. In wie vielen Fällen wurde Strafantrag wegen Betrugs aufgrund des zu Unrecht erhaltenden Kindergeldes gestellt (bitte aufgegliedert für die Jahren 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014)?
6. In wie vielen Fällen wurden Disziplinarverfahren aufgrund des zu Unrecht erhaltenden Kindergeldes eingeleitet (bitte aufgegliedert für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 und mit welchem Ausgang des Disziplinarverfahrens [Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge und Entfernung aus dem Dienst])?
7. Findet bei der Kindergeldbeantragung zwischenzeitlich ein umfassendes Datenabgleichsverfahren unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer statt? Wenn nein, wird die Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative einbringen,
damit dies zukünftig der Fall ist?
Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Juni 2015 wie folgt beantwortet:
Seit 1996 wird das Kindergeld als Steuervergütung nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes gezahlt. Soweit das Landesamt für Finanzen das Kindergeld aufgrund der Zuständigkeitsregelung des § 72 Einkommensteuergesetz bearbeitet, ist es als Bundesfinanzbehörde tätig und unterliegt insoweit der Fachaufsicht des Bundeszentralamts für Steuern (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes).
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 7:
Bislang existiert für die Kindergeldbearbeitung kein bundesweit einheitliches IT-Verfahren. Ein automationsgestützter, fortlaufender Abgleich zwischen den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit und den Familienkassen des öffentlichen Dienstes sowie
den Familienkassen des öffentlichen Dienstes untereinander ist daher derzeit nicht möglich.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2015
b. w.
Drucksache 16/
5164
Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode
Infolge der Betrugsproblematik hat das Bundesministerium der Finanzen das Bundeszentralamt für Steuern zwischenzeitlich allerdings beauftragt, ein Verfahren zu entwickeln, das unter Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer (§ 139 b der Abgabenordnung) Doppelzahlungen verhindern soll.
Beginnend ab dem 1. Januar 2016 ist die Umsetzung dieses Verfahrens verbindlich für alle Familienkassen vorgesehen.
Zu Frage 2:
Es fand keine Prüfung des Landesrechnungshofs bei der Landesfamilienkasse des Landesamts für Finanzen statt, da der Landesrechnungshof aufgrund der eingangs geschilderten Rechtslage insoweit keine Prüfungszuständigkeit besitzt.
Zu den Fragen 3, 4 und 5:
Im Jahr 2009 ist in einem Fall eine ungerechtfertigte Doppelzahlung von Kindergeld bei der Landesfamilienkasse des heutigen Landesamts für Finanzen festgestellt worden. Sie führte zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Der überzahlte Kindergeldbetrag von
17 397,17 Euro wurde zurückgefordert und in voller Höhe erstattet. Über diesen Einzelfall hinaus sind im Bezugszeitraum keine
weiteren Fälle von zu Unrecht gezahltem Kindergeld durch die Landesfamilienkasse des Landesamts für Finanzen bekannt.
Doris Ahnen
Staatsministerin