Selten GOP 200– und sonst?

Verband
Wirtschaft + Praxis
Selten GOP 200 –
und sonst?
In der hausärztlichen Praxis sind Verbände Tagesgeschäft.
Immer aber spukt im Hinterkopf die Regel: „GOP 200 nicht neben
chirurgischen Leistungen“. Dies kann als Denkbremse wirken, aber
auch als Motivation, nach anderen Möglichkeiten zu suchen.
Foto: Michael Schütze - Fotolia
Beim Hausarzt kommt nicht die gesamte Palette der abrechenbaren Verbände
vor, sondern in der Regel eine kleine
Auswahl; dabei spielt die GOP 201 vorwiegend beim Tape-Verband ohne Gelenkeinschluss eine Rolle.
200: Verband
201 : Klebeverband Brustkorb,
Tapeverband ohne Einschluss
eines Gelenkes
204: Kompressionsverband
206: Tapeverband – kleines
Gelenk (Finger und Zehen)
207: Tapeverband – großes
Gelenk, Zinkleimverband
210/211: kleiner Schienenverband/Wiederanlegung (auch
Air-Cast)
Für die GOP 200 gilt einschränkend,
dass sie neben chirurgischen Leistungen nicht abrechenbar ist: Wundverbände nach Nummer 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung
(auch Ätzung, Fremdkörperentfernung),
Punktion, Infusion, Transfusion oder
Injektion durchgeführt werden, sind
Bestandteil dieser Leistung. (Präambel
zum Abschnitt C1). Dies gilt auch für
die GOP`s 2000 und 2003, bei denen die
Wunde nicht vom Arzt verursacht ist
(Gebührenausschuss der BÄK).
Abrechenbar ist sie aber neben den
GOP`s 2006 und 2007, da diese keine
chirurgische Leistung darstellen.
Der Hausarzt 09/2015
Geb.-Ordnung
GOP
Leistung
EBM
02350
Fixierender Verband, elastisch – Hausärzte
Fixierender Verband, elastisch – Fachärzte
GOÄ
204
Kompressionsverband
12,74 + 3,88 €
UV-GOÄ
203A
Kompressionsverband, auch Schaumstoffkompressionsverband
6,56 + 3,88 €
Abrechenbar sind auch Sachkosten,
auch wenn der Verband selbst nicht abgerechnet werden kann. Der Einfachheit
halber kann man hier die besonderen
Kosten der UV-GOÄ berechnen (s. unter
http://www.kbv.de/media/sp/UV_
GOAE.pdf) oder aber die eigenen exakt
berechneten Kosten angeben.
Oftmals wird vergessen, dass Verbände
auch mehrfach pro Sitzung abgerechnet werden können. Dies trifft zu, wenn
mehrere OP-Wunden neu verbunden
werden (Angabe der jeweiligen Lokalisation in der Rechnung!). Werden dabei
zusätzlich die GOP`s 1 und 5 angesetzt,
ist zwar die GOP 200 nicht abrechenbar,
allerdings die entsprechenden Sachkosten von 1,28 € pro Verband. Also auch
mehrfach. Ebenso ist auch die Abrechnung mehrfach am Tag möglich, wenn
1. die Uhrzeiten angegeben werden und
wenn 2. eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, z.B. die Durchfeuchtung
eines Verbandes oder zunehmende
Schmerzen unter dem Verband.
Aber auch die Nebeneinanderabrechnung verschiedener Verbände ist möglich. So ist neben der GOP 200 zusätzlich
die GOP 204 (Kompressionsverband) ab-
Honorar
In der VP
10,89 €
rechenbar, wenn neben der Wundabdeckung auch eine Kompression erfolgen
muss. Ebenso ist das gleichzeitige Abrechnen der GOP 200 neben den GOP`s
206, 207, 210 und 211 denkbar, immer mit
den entsprechenden Sachkosten.
Der Kompressionsverband ist im EBM
zwar für Vertragsärzte abrechenbar, aber
nicht für Hausärzte, bei denen er Teil
der Versichertenpauschale ist. Bei der
GOÄ gibt es unterschiedliche Vorgaben,
je nachdem, ob er als Privatfall oder BGFall abgerechnet wird. Gleich ist bei beiden GOÄ-Fällen die Abrechnung der besonderen Kosten (s. Tab.)
Fazit:
▪▪ Bei Abrechnung von Verbandsziffern
bitte die Sachkosten nicht vergessen.
▪▪ Verbandsziffern sind bei mehreren
Wunden auch mehrfach pro Sitzung
oder Tag abrechenbar.
▪▪ Die gleichzeitige Kombination unterschiedlicher Verbandsziffern bei einer
Wunde ist möglich, wenn verschiedene Ziele erreicht werden sollen, z.B.
Wundabdeckung und Kompression.
Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
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