GOÄ Wirtschaft + Praxis BZ-Messung – nicht jede Ziffer ist gleich viel wert! Auch wenn die BZ-Selbstmessung durch die Patienten immer größere Kreise zieht, kommen in der Praxis weiterhin neben den Akutmessungen auch Tagesprofile vor. Dass man auch bei der BZ-Messung auf die richtige Abrechnungsposition setzen soll, erläutert Dr. med. Heiner Pasch in diesem Beitrag. BZ AKUT EBM 35025 (1,60 €) 35057 (0,25 €) + 32089 (0,80 €) nach Quotierung: 0,96 € GOÄ 3514 (4,69 €) 3560 (3,68 €) TAGESPROFIL ( 3 × BZ ) EBM X × 35025 X × 33057 + 32089 GOÄ 3611 (10,72 €) OGTT ( 4 × BZ ) X × 35025 X × 33057 + 32089 GOÄ 3613 (10,72 €) Fotos: Robert Kneschke - Fotolia EBM Der Hausarzt 02/2016 Im EBM stehen Hausärzten für die Blutzuckermessung in der Praxis zwei Leistungspositionen zur Verfügung: die GOP 32025 und die GOP 32057, in Verbindung mit der GOP 32089 als Zuschlagsposition bei trägergebundener Analyse. Die GOP 32025 - bewertet mit 1,60 € - ist nur bei Analyse in der Praxis bzw. analog auch beim Hausbesuch abrechenbar, nicht durch die Laborgemeinschaft. Das Ergebnis sollte spätestens innerhalb einer Stunde nach Probenentnahme vorliegen. Anders ist die Situation bei der GOP 32057 (0,25 €). Diese ist sowohl bei Messung in der Praxis als auch bei Messung durch die LG möglich. In der Praxis kann die Leistung kombiniert werden mit der GOP 32089 (0,80 €), eine Zuschlagsziffer für die trägergebundene Analyse, also mit Testreifen. Während die GOP`s 32057 und 32089 noch entsprechend der Quotierung reduziert werden (auf aktuell 91,58 %), wird die GOP 32025 unquotiert ausbezahlt. Eine Ausnahme bildet die Gesundheitsuntersuchung. Neben der GOP 01732 ist die BZMessung (außerhalb der RLV) lediglich mit der GOP 32881 (0,25 €) abrechenbar. In der GOÄ finden sich ebenfalls zwei Abrechnungspositionen, einmal die GOP 3514 im Abschnitt MI, und damit ausschließlich bei BZ-Analyse in der Praxis (bzw. beim Hausbesuch) abrechenbar, zum anderen die GOP 3560 im Abschnitt MII (Basislabor), die auch bei Erbringung durch die LG abgerechnet werden kann. Da bei 1,15-fachem Faktor das Honorar für die GOP 3514 4,69 € beträgt, bei der GOP 3560 jedoch nur 2,68 €, sollte bei Messungen in der Praxis immer die GOP 3514 berechnet werden, immerhin ein Mehrumsatz von 75 %. Beim BZ-Tagesprofil als auch beim Fastentest zur Detektion einer Hypoglykämie kann bei EBM-Abrechnung lediglich die GOP 32025 (alternativ, aber mit geringerem Honorar auch die GOP 32057) mehrfach abgerechnet werden. Dabei sollten die einzelnen Leistungspositionen mit der entsprechenden Uhrzeit versehen werden. Bei GOÄ-Abrechnung gibt es für das BZ-Tagesprofil eine eigene Abrechnungsposition, die GOP 3611, bewertet bei 1,15-fachem Faktor mit 10,72 €; allerdings ist eine viermalige Blutuntersuchung erforderlich. Sollten Sie lediglich dreimal den BZ bestimmen, bleibt nur die Einzelabrechnung mit der dreimaligen Abrechnung der GOP 3514 mit 3 x 4,49 € (= 14,07 €!). Bei der Durchführung des OGTT ist die Situation ähnlich. Auch hier können Sie bei EBM-Abrechnung nur jede einzelne Messung mit der GOP 32025 abrechnen, eine Komplexziffer ist hier nicht vorhanden. Vergleichbar mit dem BZ-Tagesprofil gibt es in der GOÄ auch eine eigene Position für den OGTT, die GOP 3613, beim Schwellensatz ebenfalls 10,72 € wert. Auch hier sind gemäß der Leistungslegende vier Messungen vorgegeben, so dass bei zwei oder drei Messungen die GOP 3514 entsprechend häufig abgerechnet werden kann. Quellen: EBM 2016, GOÄ in der aktuell gültigen Fassung 63
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