Folien 13

01.06.2015
Schuldrecht
=Recht der obligationes/Verbindlichkeiten
Institutionengeschichte
(Römisches Privatrecht)
XIII.
Sommersemester 2015
Prof. Dr. J. Platschek
Gaius: "Jede Obligation entsteht
entweder aus Vertrag oder aus Delikt."
+ Geschäftsführung ohne Auftrag
+ ungerechtfertigte Bereicherung
Für die Griechen setzt sich "Vertragsdenken"
aus deliktischen und prozessualen
Elementen zusammen:
- "Realvertrag": deliktische Haftungslage
Vorenthaltung von Sachen des
Gläubigers durch den Schuldner
- andere Kreditgeschäfte: fiktive Realverträge
zB gestundete Kaufpreisschuld:
Darlehen Verkäufer-Käufer
zum römischen Delikt furtum
("Diebstahl", "Aneignung")
actio furti ist reine Straf- = Pönalklage
(römisches Deliktsrecht ist Privatstrafrecht)
nicht auf Wiedererlangung
oder Ersatz der gestohlenen Sache
gerichtet (rei persecutio),
Strafe bei nicht handhafter Tat
(furtum nec manifestum) :
doppelter Wert (duplum)
Realverträge:
obligatio re contracta
"durch Sachhingabe zustande
gebrachte Verbindlichkeit"
depositum - "Verwahrung"
commodatum - "Leihe"
mutuum - "Darlehen"
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Verwahrung - depositum
Grundfall: Hinterleger (Deponent)
gibt seine Sache (zB Geldsack)
in die unentgeltliche Obhut
des Verwahrers (Depositar).
Verwahrer wird dadurch nicht Eigentümer.
Gibt er die Sache auf Verlangen nicht zurück,
haftet er (ursprünglich auf duplum: actio furti).
Deliktische Haftung wegen Vorenthaltung
Vertragliche Pflicht zur Rückgabe
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01.06.2015
Realverträge:
Realverträge:
Leihe - commodatum
griechisches Darlehen /
ursprüngliches römisches Darlehen?
Grundfall: Verleiher (Kommodant) überlässt
dem Entleiher (Kommodatar)
seine Sache (zB Pflug)
zum unentgeltlichen Gebrauch,
regelmäßig für eine bestimmte Zeit.
Darlehensgeber überlässt
Darlehensnehmer Kapital (zB Geld)
zur Nutzung für eine bestimmte Zeit oder auf Abruf.
Entleiher wird dadurch nicht Eigentümer.
Gibt er die Sache nach Zeitablauf nicht zurück,
haftet er.
Deliktische Haftung wegen Vorenthaltung
Vertragliche Pflicht zur Rückgabe
Aber: Darlehensnehmer soll mit dem Kapital
wirtschaften; Geld investieren, Getreide aussäen ...
Darlehensnehmer wird dadurch nicht Eigentümer
der Sachen (aes alienum - "fremdes Geld").
Gibt er das Kapital auf Verlangen oder nach Zeitablauf
nicht zurück, haftet er.
Deliktische Haftung wegen Vorenthaltung
Vertragliche Pflicht zur Rückgabe
Voraussetzungen für mutuum also:
- Geld oder andere vertretbare Sache
Er kann/soll nicht dieselben Stücke zurückgeben.
Die Römer machen daher
Darlehensnehmer zum Eigentümer der Stücke,
der verpflichtet ist, andere Stücke derselben Art
zurückzugeben.
röm. Volksetymologie: mutuum =
quod ex meo tuum fit
("weil aus Meinem Deines wird")
Lage dadurch noch weniger "deliktisch"
und noch mehr "vertraglich".
Formel der actio certae creditae pecuniae
= condictio:
- conventio: Vereinbarung, dass Empfänger
Sachen derselben Gattung und Menge zurückgibt
- datio: tatsächliche Hingabe des
Darlehensgegenstands (Auszahlung; Valutierung)
durch den Darlehensgeber
- Verfügungsberechtigung des Darlehensgebers;
verschafft dem Darlehensnehmer in Verbindung
mit datio (= traditio) und conventio (= iusta causa
traditionis) Eigentum
Valutierung durch den Darlehensgeber
zahlt Darlehen aus
demonstratio
= (streitiger)
Sachverhalt
C
keine
intentio
SI PARET
= fragliche
Nm Nm Ao Ao
Leistungspflicht HS M
DARE OPORTERE
"Wenn es sich erweist,
dass N. N. dem A. A.
1000 Sesterze
geben muss
condemnatio
IVDEX
= Verurteilungs- Nm Nm Ao Ao HS M
befehl
CONDEMNATO!
SI NON PARET
ABSOLVITO!
dann verurteile du, Richter,
den N. N. zugunsten des A.
A. zu 1000 Sesterzen.
Wenn es sich nicht erweist,
sprich ihn frei."
D
beschafft
sich Geld
durch
Eintreibung
einer
Forderung T
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01.06.2015
Vereinbarungsdarlehen
Anweisungsdarlehen
Valutaverhältnis
C
"Valutaverhältnis": mutuum
D
C
D
"Deckungsverhältnis": zB Auftrag
Deckungsverhältnis
Zuwendungs-/
Vollzugsverhältnis
Ulpian: zulässig; arg.: Erst-recht-Schluss
aus Anweisungsdarlehen
T
Julian: unzulässig; arg.: keine Sache im
Spiel (anders bei brevi manu traditio);
"nuda pactio"; außerdem: Vereinbarung
von Zinsen
datio durch Nichtberechtigten
contractus mohatrae
furtum
G
N
X
E
actio furti
cond. furtiva
rei vindicatio
F
rei vindicatio
condictio
D
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