01.06.2015 Schuldrecht =Recht der obligationes/Verbindlichkeiten Institutionengeschichte (Römisches Privatrecht) XIII. Sommersemester 2015 Prof. Dr. J. Platschek Gaius: "Jede Obligation entsteht entweder aus Vertrag oder aus Delikt." + Geschäftsführung ohne Auftrag + ungerechtfertigte Bereicherung Für die Griechen setzt sich "Vertragsdenken" aus deliktischen und prozessualen Elementen zusammen: - "Realvertrag": deliktische Haftungslage Vorenthaltung von Sachen des Gläubigers durch den Schuldner - andere Kreditgeschäfte: fiktive Realverträge zB gestundete Kaufpreisschuld: Darlehen Verkäufer-Käufer zum römischen Delikt furtum ("Diebstahl", "Aneignung") actio furti ist reine Straf- = Pönalklage (römisches Deliktsrecht ist Privatstrafrecht) nicht auf Wiedererlangung oder Ersatz der gestohlenen Sache gerichtet (rei persecutio), Strafe bei nicht handhafter Tat (furtum nec manifestum) : doppelter Wert (duplum) Realverträge: obligatio re contracta "durch Sachhingabe zustande gebrachte Verbindlichkeit" depositum - "Verwahrung" commodatum - "Leihe" mutuum - "Darlehen" 6 Verwahrung - depositum Grundfall: Hinterleger (Deponent) gibt seine Sache (zB Geldsack) in die unentgeltliche Obhut des Verwahrers (Depositar). Verwahrer wird dadurch nicht Eigentümer. Gibt er die Sache auf Verlangen nicht zurück, haftet er (ursprünglich auf duplum: actio furti). Deliktische Haftung wegen Vorenthaltung Vertragliche Pflicht zur Rückgabe 1 01.06.2015 Realverträge: Realverträge: Leihe - commodatum griechisches Darlehen / ursprüngliches römisches Darlehen? Grundfall: Verleiher (Kommodant) überlässt dem Entleiher (Kommodatar) seine Sache (zB Pflug) zum unentgeltlichen Gebrauch, regelmäßig für eine bestimmte Zeit. Darlehensgeber überlässt Darlehensnehmer Kapital (zB Geld) zur Nutzung für eine bestimmte Zeit oder auf Abruf. Entleiher wird dadurch nicht Eigentümer. Gibt er die Sache nach Zeitablauf nicht zurück, haftet er. Deliktische Haftung wegen Vorenthaltung Vertragliche Pflicht zur Rückgabe Aber: Darlehensnehmer soll mit dem Kapital wirtschaften; Geld investieren, Getreide aussäen ... Darlehensnehmer wird dadurch nicht Eigentümer der Sachen (aes alienum - "fremdes Geld"). Gibt er das Kapital auf Verlangen oder nach Zeitablauf nicht zurück, haftet er. Deliktische Haftung wegen Vorenthaltung Vertragliche Pflicht zur Rückgabe Voraussetzungen für mutuum also: - Geld oder andere vertretbare Sache Er kann/soll nicht dieselben Stücke zurückgeben. Die Römer machen daher Darlehensnehmer zum Eigentümer der Stücke, der verpflichtet ist, andere Stücke derselben Art zurückzugeben. röm. Volksetymologie: mutuum = quod ex meo tuum fit ("weil aus Meinem Deines wird") Lage dadurch noch weniger "deliktisch" und noch mehr "vertraglich". Formel der actio certae creditae pecuniae = condictio: - conventio: Vereinbarung, dass Empfänger Sachen derselben Gattung und Menge zurückgibt - datio: tatsächliche Hingabe des Darlehensgegenstands (Auszahlung; Valutierung) durch den Darlehensgeber - Verfügungsberechtigung des Darlehensgebers; verschafft dem Darlehensnehmer in Verbindung mit datio (= traditio) und conventio (= iusta causa traditionis) Eigentum Valutierung durch den Darlehensgeber zahlt Darlehen aus demonstratio = (streitiger) Sachverhalt C keine intentio SI PARET = fragliche Nm Nm Ao Ao Leistungspflicht HS M DARE OPORTERE "Wenn es sich erweist, dass N. N. dem A. A. 1000 Sesterze geben muss condemnatio IVDEX = Verurteilungs- Nm Nm Ao Ao HS M befehl CONDEMNATO! SI NON PARET ABSOLVITO! dann verurteile du, Richter, den N. N. zugunsten des A. A. zu 1000 Sesterzen. Wenn es sich nicht erweist, sprich ihn frei." D beschafft sich Geld durch Eintreibung einer Forderung T 2 01.06.2015 Vereinbarungsdarlehen Anweisungsdarlehen Valutaverhältnis C "Valutaverhältnis": mutuum D C D "Deckungsverhältnis": zB Auftrag Deckungsverhältnis Zuwendungs-/ Vollzugsverhältnis Ulpian: zulässig; arg.: Erst-recht-Schluss aus Anweisungsdarlehen T Julian: unzulässig; arg.: keine Sache im Spiel (anders bei brevi manu traditio); "nuda pactio"; außerdem: Vereinbarung von Zinsen datio durch Nichtberechtigten contractus mohatrae furtum G N X E actio furti cond. furtiva rei vindicatio F rei vindicatio condictio D 3
© Copyright 2024 ExpyDoc