Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/3243
21. Wahlperiode
19.02.16
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 12.02.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Verkehrsunfälle durch Navigationsgeräte
Es häufen sich Berichte, dass Verkehrsunfälle durch die Benutzung von
Navigationsgeräten verursacht werden.
Ich frage den Senat:
1.
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2013 – 2015 Verkehrsunfälle
dadurch verursacht, dass Autofahrer den Weisungen ihres Navigationsgerätes folgten und dadurch die befahrbare Straße verließen?
2.
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2013 – 2015 Verkehrsunfälle
dadurch verursacht, dass Autofahrer auf Ihr Navigationsgerät blickten,
anstatt den Verkehr zu beobachten?
3.
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2013 – 2015 Verkehrsunfälle
dadurch verursacht, dass Radfahrer auf Ihr Navigationsgerät blickten,
anstatt den Verkehr zu beobachten?
4.
In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2013 – 2015 Verkehrsunfälle
dadurch verursacht, dass Fußgänger auf Ihr Navigationsgerät blickten,
anstatt den Verkehr zu beobachten?
Bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen wird eine vorausgegangene Nutzung von
Navigationsgeräten statistisch auswertbar nicht erfasst. Es liegen daher keine Daten
für eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung vor.
5.
Sofern zu den vorhergehenden Fragen kein statistisches Material vorliegt: Liegt nach der Erfahrung der zuständigen Behörde hierin eine
bedeutende Gefahr?
Fahrzeugführer können durch die Benutzung von Geräten, die vielfältige visuelle
Informationen anbieten, abgelenkt werden. Bei diesen Geräten kann es sich um ein
Navigationsgerät, aber auch um ein Autoradio oder angeschlossenes PC-Equipment
handeln. Durch die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen können sich gefahrenträchtige Situationen ergeben, da das Fahrzeug unter Umständen für eine kurze Zeitspanne
unkonzentriert oder sogar ohne fortlaufende Beobachtung des Verkehrsraums und
anderer Verkehrsteilnehmer geführt wird.
6.
Welche Rechtsvorschriften sollen solchen Gefahren vorbeugen?
Nach § 23 Absatz 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf, wer ein Fahrzeug führt,
ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der
Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht,
wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
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Dies gilt auch für Mobiltelefone, die in ihrer Funktion als Navigationssystem genutzt
werden und zur Benutzung das Mobiltelefon aufgenommen oder gehalten werden
muss.
Nach § 1 Absatz 2 StVO hat, wer am Verkehr teilnimmt, sich so zu verhalten, dass
kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Diese Verkehrsregel ist auch auf die Bedienung von Navigationsgeräten oder anderer
im Fahrzeug befindlicher Geräte anzuwenden.
7.
Welche Maßnahmen plant der Senat, um diesen Gefahren vorzubeugen?
Das Thema „Ablenkung“ ist Bestandteil der Verkehrssicherheits- und Präventionsarbeit der Polizei. Im Rahmen von Aufklärungsgesprächen und mittels einer Informationsbroschüre wird insbesondere auf die Gefahren bei der unzulässigen Nutzung von
Mobiltelefonen hingewiesen (siehe Anlage). Zudem wird die Thematik im Rahmen der
Kampagne „Runter vom Gas“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. aufgegriffen,
die von der Polizei unterstützt wird.
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Anlage
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