Anhang 2 - Leitlinien für Beziehungen zu Wettbewerbern 1 Allgemeine Überlegungen: 1.1 Zusammentreffen und sonstiger Austausch mit Wettbewerbern ziehen höchste Aufmerksamkeit der Kartell- und Wettbewerbsbehörden und privater Prozessparteien auf sich. Bei dem hochgradig risikoreichen Verhalten, das unabhängig von den Umständen ohne Weiteres als strafbar gilt, geht es meistens um Vereinbarungen oder missbräuchliches Zusammenwirken zwischen Wettbewerben. Wettbewerbsvereinbarungen in dieser Kategorie sind u.a. Preisabsprachen, Absprachen mit dem Ziel, Angebotsverfahren zu manipulieren, Vereinbarungen zur Aufteilung oder Zuteilung von Märkten, Gruppenboykotte und Produktionsbeschränkungen. 1.2 Begegnungen mit Wettbewerbern sollten ausschließlich dann stattfinden, wenn es triftige und rechtlich einwandfreie geschäftliche Gründe für solch ein Treffen gibt, um den Anschein unrechtmäßigen Verhaltens oder das Risiko, in unangemessene Gespräche mit einem Wettbewerber verwickelt zu werden, zu vermeiden. Triftige Gründe für ein Treffen können beispielsweise Gespräche über eine Liefervereinbarung (z.B. über die Belieferung dieses Wettbewerbers mit einem Produkt) oder über eine F&E-Zusammenarbeit sein. Der informelle Austausch mit Wettbewerbern, beispielsweise am Rande einer Messe, ist zu vermeiden. 1.3 Auf rechtswidrige Vereinbarungen kann aufgrund von Indizien geschlossen werden – beispielsweise die Tatsache, dass Wettbewerber Geschäftsthemen bei einem Zusammentreffen besprochen haben, und in der Folge ähnliche Vorgehensweisen, etwa in Bezug auf Preise oder sonstige wettbewerbsrelevante Größen, getroffen haben. Entsprechend sollten Sie stets an die Kartell- und Wettbewerbsgesetze denken, wenn Sie einem Wettbewerber begegnen - auch wenn sich die Begegnung bei einer außergeschäftlichen Veranstaltung ergibt. 1.4 Das kann sich auch auf den Austausch von Informationen mit Wettbewerbern beziehen. Nach der Richtlinie zu Kartell- und Wettbewerbsrecht (Anhang 3) ist es gestattet, Informationen mit Wettbewerben zu branchenrelevanten, nichtvertraulichen technischen und werblichen Themen auszutauschen, unter anderem zu Technologien, technischen Standards und Branchenregelungen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, Umwelt, Qualitätssicherung und zu neuen Gesetzen/Vorschriften. Flint Group, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, deren Geschäfte Flint Group beherrscht (im Folgenden “Flint Group” oder “die Gesellschaft”), können außerdem über unabhängige Quellen, wie Fachveröffentlichungen, Informationen über öffentlich zugängliche aktuelle Preise ihrer Wettbewerber beziehen und dürfen diese Informationen zur unabhängigen Gestaltung der eigenen Preise heranziehen, ohne sich im Sinne des Kartell- und Wettbewerbsrechts schuldig zu machen. Allerdings ist über diese begrenzten Umstände hinaus der Austausch mit den Wettbewerbern der Gesellschaft von Informationen über frühere, gegenwärtige oder zukünftige Preise, allgemeine Marktbedingungen, Auslastungssituation, Kosten, Kunden oder Geschäftsstrategien unter allen Umständen zu vermeiden. 1.5 Sollte ein anderer Teilnehmer bei einem Gespräch Preise oder sonstige verbotene Themen ansprechen, müssen anwesende Mitarbeiter der Gesellschaft unverzüglich und nachdrücklich ihre Weigerung zum Ausdruck bringen, diese Angelegenheit zu besprechen, und, soweit notwendig, das Treffen verlassen bzw. das Telefongespräch beenden. Ihre Weigerung, das Thema zu besprechen, sollte ausdrücklich und explizit erfolgen, damit sich der Wettbewerber merkt, dass Mitarbeiter der Gesellschaft solche Themen grundsätzlich nicht besprechen. Mitarbeiter der Gesellschaft dürfen darüber hinaus noch nicht einmal als Zuhörer bei Gesprächen dieser Art anwesend sein, selbst wenn sie dabei gute Absichten verfolgen. Die Kartellbehörden nehmen bereits dann eine unzulässige abgestimmte Verhaltensweise an, wenn der Mitarbeiter bei solchen Gesprächen nicht ausdrücklich erklärt, die Informationen nicht bekommen zu wollen. Vorfälle dieser Art sind unverzüglich der Rechtsabteilung zu melden. 2. Verwendung der Checkliste und Aufbewahrung von Aufzeichnungen 2.1 Sie finden anbei eine Checkliste, die interne Meldepflichten sowie allgemeine Regeln für sämtliche Kommunikation mit Wettbewerbern definiert und mithilfe derer man die vollständige Planung und Dokumentation von Treffen mit Wettbewerbern oder aber die spätere Zusammenfassung über ein zufälliges Zusammentreffen mit einem Wettbewerber absichern kann. Mit dem Begriff „Treffen“ („meeting“) sind in diesem Zusammenhang auch informelle Begegnungen, informelle Gespräche oder inoffizielle Versammlungen außerhalb offizieller Besprechungen mit dem Wettbewerb gemeint. 2.2 Einkäufern, die Wettbewerber ausschließlich treffen, um mit ihnen die Verfügbarkeit von Rohmaterialien für die Fertigung der Gesellschaft zu besprechen, dient diese Checkliste auch als wertvolle Orientierung und Erinnerung an potenzielle Herausforderungen, doch sind die Meldepflichten für diese Umstände weniger streng. Die Rohmaterialien stehen nicht im Wettbewerb mit den Endprodukten der Gesellschaft, sodass diese Treffen keine wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen haben werden. Gleiches gilt für Treffen mit Kunden, deren Produkte im Wettbewerb mit den Endprodukten der 1 Flint Group: Anhang 2 Gesellschaft stehen, mit denen man jedoch nur den Handel der Gesellschaft mit Rohmaterialien aus eigener Fertigung bespricht. 2.3 Dennoch ist auch bei diesen konkreten Treffen besondere Vorsicht geboten, wenn es um den Austausch allgemeinerer Informationen geht. Ausgehend von der Checkliste gelten die folgenden Meldepflichten vollumfänglich (Ausnahmen, wie in der nachstehenden Checkliste aufgeführt): 2.3.1 Festlegung einer Agenda und die Einhaltung dieser Agenda; 2.3.2 Führen eines Protokolls. 2.4 Sofern Kontakte mit Wettbewerbern nicht vermeidbar sind, bieten schriftliche Protokolle dieser Treffen bei möglichen Streitigkeiten die beste Verteidigung für die Gesellschaft. Protokolle von Treffen dokumentieren, was mit den Wettbewerbern besprochen wurde und beweisen, dass kein Verstoß gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht vorliegt. Solche Aufzeichnungen sollten immer schriftlich erfolgen, per E-Mail ist ausreichend. Aufzubewahren sind Dokumente, Aufzeichnungen oder Daten, die wir erhalten oder anlässlich von Treffen ausgetauscht haben und die in einer Ermittlung oder einem Rechtsverfahren von Bedeutung sein könnten. Protokolle und sonstige Aufzeichnungen über Treffen mit Wettbewerbern archivieren wir in unserer Rechtsabteilung. 3 Grundlegende Handlungsanweisungen („Do‘s and Don‘ts“) für Kontakte mit Wettbewerbern - Beschränken Sie die Kommunikation mit Wettbewerbern auf das wirklich notwendige Minimum und gehen Sie bei Treffen mit Wettbewerbern davon aus, dass alles öffentlich bekannt wird und vermeiden Sie jegliches Verhalten, welches als missbräuchliches Zusammenwirken ausgelegt werden könnte. - Verlassen Sie unverzüglich ein Treffen bzw. beenden Sie ein Gespräch, bei dem ein Wettbewerber wettbewerbsrechtlich sensible Informationen anspricht, wie etwa Preisbildungsstrategien oder Auslastung. - Beobachten Sie die Preise der Wettbewerber und sonstige Wettbewerbshandlungen, solange dies ohne den direkten Kontakt zum Wettbewerber oder sonstige unangemessene Mittel erfolgt. - Besprechen Sie keine Preise, Preisgestaltungsmethoden oder Preisbildungsstrategien mit Wettbewerbern. - Besprechen Sie keine Pläne im Zusammenhang mit Preisen, wie Preisgestaltungsmethoden, zeitliche Aspekte der Preisbildung oder die Umsetzung von Preisänderungen mit Wettbewerbern. - Besprechen Sie keine Marketingpläne oder -strategien oder sonstige wettbewerbsrechtlich sensiblen Informationen mit Wettbewerbern. - Sprechen Sie mit Wettbewerbern nicht darüber, ob bzw. zu welchen Bedingungen Geschäfte mit einem bestimmten Kunden oder Händler erfolgen sollen oder nicht. Sprechen Sie niemals über eine Aufteilung von Märkten in Gebiete oder nach Kundenart; stimmen Sie niemals einer Geschäftsverweigerung oder der Verschärfung von Bedingungen gegenüber Lieferanten, Kunden oder anderen Wettbewerbern zu. - Sprechen Sie mit Wettbewerbern über keinerlei geschäftliche Bedingungen, die Sie Kunden anbieten oder eventuell anbieten werden. - Vermeiden Sie herabwürdigende oder verfälschende Darstellungen eines Wettbewerbers oder seiner Produkte und Dienstleistungen. Wenn Sie sich mündlich oder schriftlich auf Wettbewerber beziehen, verwenden Sie eine gemäßigte und würdige Ausdrucksweise. Vermeiden Sie verfälschende Darstellungen und persönliche Angriffe. 4. Diese Leitlinien gelten in Verbindung mit der Richtlinie zu Kartell- und Wettbewerbsrecht („Richtlinie“). Wie bei allen anderen Teilen der Richtlinie ist kein Mitarbeiter der Gesellschaft durch die Gesellschaft oder anderweitig befugt, in einer Weise zu handeln, die diesen Leitlinien oder dem Kartell- und Wettbewerbsrecht widerspricht. Flint Group: Anhang 2 2 Checkliste - Leitlinien für Beziehungen zu Wettbewerbern Setzen Sie bitte Ihre Antworten ein oder senden Sie eine entsprechende E-Mail/ ein entsprechendes Dokument: Treffen / Telefongespräch mit einem Wettbewerber fand zufällig statt. Bitte schriftlich bestätigen und an die Rechtsabteilung (Group Legal, Jeremy Berenzweig) senden: - Wer und wann? - Konkreter Zweck/Anlass, soweit zutreffend? - Besprochene Themen oder Rohmaterialien? - Wer und wann? Treffen / Telefongespräch mit einem Wettbewerber ist geplant. 1. Bitte schriftlich bestätigen und an die Rechtsabteilung (Group Legal, Jeremy Berenzweig) senden: - Konkreter Zweck/Anlass, soweit zutreffend? - Zu besprechende Themen? - Vereinbarte Agenda 2. Legen Sie bitte gemeinsam mit dem Wettbewerber eine Agenda und die Teilnehmer des Treffens / Telefongesprächs fest, bevor der Termin stattfindet: - Teilnehmer (bitte wenden Sie sich an die Rechtsabteilung, falls Wettbewerbsthemen zu besprechen sind) - Die Anzahl der Teilnehmer sollte auf beiden Seiten ausgeglichen sein, von Seiten Flint Group nicht weniger Teilnehmer als vom Wettbewerber - Halten Sie sich an die Agenda 3. Treffen - Weigern Sie sich, über Wettbewerbsthemen zu sprechen (gegenwärtige / künftige Preise, Kosten, Marketing- und Vertriebspläne): Brechen Sie Gespräche unverzüglich ab, wenn Sie Bedenken haben, dass sie gegen Wettbewerbsrecht verstoßen könnten. Verlassen Sie das Treffen, sofern erforderlich. - Setzen Sie sich umgehend mit der Rechtsabteilung (Group Legal) in Verbindung, wenn Sie Sorge haben, es könnte Wettbewerbsrecht verletzt worden oder sensible Themen angesprochen oder besprochen worden sein. 4. Protokoll - Notieren Sie eine Liste der besprochenen Themen und stellen Sie sicher, dass Ihr Einwand / Ihr Abbruch des Gesprächs, soweit erfolgt, im Protokoll erfasst ist. - Schicken Sie das Protokoll an den Wettbewerber bzw. tauschen Sie mit ihm entsprechende Protokolle aus. - Schicken Sie das Protokoll und die Sendebestätigung der E-Mail an den Wettbewerber (und weitere Korrespondenz, soweit zutreffend) an Group Legal (Jeremy Berenzweig) Ausnahme: Für sämtliche Treffen, die ausschließlich Gesprächen über Rohmateriallieferungen dienen (nicht Gesprächen über Endprodukte) Bestätigen Sie schriftlich und archivieren Sie folgende Angaben bei sich in der Abteilung: - Wer und wann? - Konkreter Zweck /Anlass, soweit zutreffend? - Besprochene Rohmaterialien? (d.h. Einkauf und Vertriebskollegen für Rohmaterialien von Flint Group) 4 Flint Group: Anhang 2
© Copyright 2025 ExpyDoc