Know-how-Schutz Ganzheitlich, systematisch

SKW
Schwarz
Rechtsanwälte
Know-how-Schutz
Ganzheitlich, systematisch, erfolgreich
„Wirksamer Know-how-Schutz
muss ganzheitlich ansetzen und das
Ziel verfolgen, für das Unternehmen
überlebens-wichtiges Wissen und
Informationen zu bewahren.
Wirksamer Know-how-Schutz
gelingt nur durch ein Zusammenspiel von juristischen, technischen
und organisatorischen
Maßnahmen.“
Ganzheitlicher Know-how-Schutz
für den Mittelstand
Dem Phänomen Wirtschafts- und Industriespionage sind schon lange nicht mehr
nur Großkonzerne ausgeliefert. Gerade
im Mittelstand versuchen in- und ausländische Unternehmen, sich auf lautere
und unlautere Weise das Know-how ihrer
Wettbewerber anzueignen.
Gleichzeitig sind Firmenwissen und
sensible Wirtschaftsinformationen nicht
nur externen Angriffen ausgesetzt:
Rund die Hälfte des Know-how-Abflusses geht auf bewusste oder unbewusste Handlungen von Mitarbeitern
zurück oder wird durch Berater oder
Dienstleister verursacht, die das Unternehmen gut kennen.
Wirksamer schützen können Unternehmen sich nur, indem sie das Know-how
und die Know-how-Träger frühzeitig
identifizieren und ganzheitliche Schutzstrategien entwickeln, die rechtliche,
technische und organisatorische Maßnahmen kombinieren.
Es gibt keine Standardlösungen und
keine rein juristische Strategie
Phase 1:
Know-how-Audit
Bedeutung des Know-hows
▪ Bestand des Unternehmens
▪ Ertragschancen
▪ Alleinstellungsmerkmale
▪ Ersetzbarkeit durch Wettbewerber
In einem Know-how-Audit analysieren
wir zunächst, über welches schützenswerte Know-how das Unternehmen
verfügt und wo die spezifischen Gefahren liegen.
Wettbewerbsumfeld
▪ Marktstruktur, Marktanteil
▪ Know-how-Vorsprung
▪ Finanzkraft der Wettbewerber
▪ technologische Entwicklungsstufe der
Wettbewerber
Dabei berücksichtigen wir die gesamte
Wertschöpfungskette im Unternehmen
- von der Entwicklung eines Produktionsprozesses über die Vorbereitung
der Markteinführung bis hin zur Vertriebsphase.
Marktumfeld
▪ Kundenstruktur
▪ Hauptmärkte
▪ rechtliches Umfeld in den Hauptmärkten
▪ zukünftige Märkte
Analyse der Know-how-Struktur
▪ technisches Know-how
▪ Kundenlisten
▪ Zuliefererverträge
▪ Unternehmensstrategie
▪ Produktstrategie
▪ Marketingstrategie
Gefährdungspotential
▪ Interesse der Wettbewerber am
Know-how
▪ Fluktuation der Know-how-Träger
▪ Nutzung des Know-hows bei externen Dienstleistern, Lizenzpartnern,
Kooperationspartnern, etc.
Phase 2:
Unsere Kompetenz
Individuelle Schutzstrategie
Um Ihnen eine umfassende Analyse
und einen wirksamen Know-howSchutz zu bieten, stellen wir Teams mit
Spezialisten aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen zusammen.
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus
dem Audit entwickeln wir eine individuelle Schutzstrategie für Ihr Unternehmen.
Die rechtlichen und organisatorischen
Maßnahmen, die dazu beitragen, Ihr
Know-how zu schützen, umfassen insbesondere:
▪ abgestimmtes Vertragsmanagement
(bspw. Anpassung von Arbeitsverträgen, Überarbeitung von Kooperations-, Beratungs- und Lieferverträgen)
▪ Anmeldung von Schutzrechten, z.B.
Marken, Geschmacksmustern oder
Patenten
▪ technische Maßnahmen, z.B. Anpassung der IT-Systeme (Zugriffsrechte
und Zugangsbeschränkungen, Verschlüsselung, Schulung der Mitarbeiter)
Unsere Kompetenzen erstrecken sich
dabei insbesondere auf die folgenden
Gebiete:
▪ Arbeitsrechtliche Beratung inkl. Kollektivarbeitsrecht
▪ IT-rechtliche Beratung inkl. Datenschutz
▪ Gewerblicher Rechtsschutz
▪ Wettbewerbsrecht
▪ Strafrechtliche Beratung
Ihre Vorteile
Unsere Kanzlei
Wir entwickeln für Sie ein integriertes
Know-how-Schutzsystem, das die individuellen Parameter Ihres Unternehmens berücksichtigt.
SKW Schwarz ist eine unabhängige
deutsche Anwaltskanzlei mit über 120
Anwälten an fünf Standorten.
▪ Keine „Streuverluste“ durch Maßnahmen, die nicht rechtsübergreifend
abgestimmt sind
▪ Keine Kollision von Maßnahmen
mit Rechtsvorschiften (z.B. Überwachungssystem, Datenschutz, Arbeitnehmerrechte, Vertragsklauseln,
AGB-Recht)
▪ Modulares Vorgehen mit Fokus auf
Themen mit der höchsten Priorität
(Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Schutzrechte, IT-Infrastruktur)
Mit Büros in Berlin, Düsseldorf,
Frankfurt am Main, Hamburg und
München sind wir deutschlandweit an
den wichtigsten Wirtschaftsstandorten
vertreten.
Wir beraten Unternehmen von inhabergeführten Firmen bis zu börsennotierten Aktiengesellschaften sowie Privatmandanten auf allen wesentlichen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts.
Unsere Fachbereiche
▪ Arbeitsrecht
▪ Bankrecht und Finanzierungen
▪ Gesellschaftsrecht / Mergers &
Acquisitions
▪ Gewerblicher Rechtsschutz /
Wettbewerbsrecht
▪ Handels- und Vertriebsrecht
▪ Immobilien- und Privates Baurecht
▪ Insolvenzrecht und Sanierung
▪ IT & Digital Business
▪ Medien- und Entertainmentrecht
▪ Öffentliches Wirtschaftsrecht
▪ Private Clients
▪ Prozess- und Schiedsverfahren,
Mediation
▪ Steuerrecht
▪ Transportrecht
▪ Versicherungsrecht
Ihre Ansprechpartner
Markus von Fuchs, LL.M.
Partner
Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
Berlin
T +49 49 30 889 26 50-30
Dr. Magnus Hirsch
Partner
Fachanwalt für
Gewerblichen Rechtsschutz
Frankfurt
T +49 69 630 01 0-0
[email protected]
Dr. Martin Römermann
Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Berlin
T +49 49 30 889 26 50-55 [email protected]
Nikolaus Bertermann
Of Counsel
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV)
Berlin
T +49 49 30 889 26 50-45 n.berter-
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60598 Frankfurt/Main
Mörfelder Landstraße 117
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