N E M M A S U Z N E N N Ö K R I W AKTUELL 27.11.2015 WWW.FIDI.VERDI.DE EINE INFORMATION FÜR BESCHÄFTIGTE DER DEUTSCHE BANK AG CRYAN HÄLT VIELE BANKGEHÄLTER FÜR ZU HOCH Bei einer Veranstaltung der Goethe-Universität am 19. November 2015 sagte der neue Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, John Cryan, bemerkenswerte Sätze zur Bezahlung im Bankgewerbe. Handelsblatt vom 19.11.2015: Auch sieben Jahre nach der Finanzkrise hätten die Banken das Thema Gier nicht in den Griff gekriegt, so Cryan. „Ich glaube, dass die Leute im Bankensektor zu viel Geld verdienen,“ sagt der Bankchef. „Ein Problem in der Krise war, dass das Management als Ziel vorgegeben hat, so viel Geld wie möglich zu verdienen und die Bezahlung hat das reflektiert.“ Damit sendet der Vorstandschef erneut ein drastisches Signal an die Mitarbeiter. Der Brite hat bereits angekündigt, die Boni kürzen zu wollen – als kurzfristigen Beitrag zum Umbau der Bank. Also sollen nur exorbitante Boni gekürzt werden? Was ist die Praxis in der Deutschen Bank? In der Realität bekommen die Tarifangestellten einen Mindestbonus von etwas über 1.000 € pro Jahr. Maximal können sie - wenn sie alle Ziele übererfüllt haben und genug Geld im jeweiligen Topf ist - bis zu zwei Monatsgehältern (also max. 9.400 € pro Jahr bekommen. Ihre übertariflich bezahlten Kolleginnen und Kollegen haben weder ein Mindestbonus noch einen Maximalbetrag festgelegt. Tatsächlich erhält die übergroße Mehrheit der Betroffenen noch nicht mal ein Monatsgehalt als Bonus! Mag sein, dass Vorstände von Banken oder für Invest mentbänker in London viel Geld verdienen. Was ist mit den normalen Angestellten in Deutschlands Banken: ● Hart erkämpfte Tariferhöhungen, die aber lange nicht an gewerkschaftlich besser organisierte Bereiche wie Metallindustrie oder der chemischen Industrie herankommen. ● Nullrunden für AT-Angestellte in vielen Banken, gerade auch in der Deutschen Bank. ● Seit 2008 ständige Kürzungen bei der variablen Vergütung. Das ist die Realität. Es ist doch immer ein Fehler, von sich auf andere zu schließen. „Die Leute“, von denen Herr Cryan redet, sind nicht die Bankangestellten in den Büros und Filialen. Finanzdienstleistungen EN AMM S U Z N E N WIR KÖNWWW.FIDI.VERDI.DE 27.11.2015 Handelsblatt vom 19.11.2015: „Unsere Gehälter im Back-Office sind zu hoch. Ein Informatiker oder ein Buchhalter verdient bei Banken mehr als in jeder anderen Branche. Bei unseren Front-Office-Mitarbeitern mag ein Aufschlag gerechtfertigt sein. Aber der Rest des Unternehmens muss mehr im Gleichklang mit dem Rest der Wirtschaft bezahlt werden,“ sagt er. Stimmt das? In Wahrheit ist ein Großteil der Beschäftigten der IT der Deutschen Bank gar nicht bei der Bank beschäftigt, sondern wurde bereits vor vielen Jahren an die IBM verkauft. Dort sind sie dem härtesten – auch firmeninternen – Wettbewerb ausgesetzt. Und bei den Buchhaltern ist es noch schlimmer. Hier ist ein Großteil der administrativen Aufgaben schon lange nach Indien, Slowakei und Manila ausgelagert. Von überbezahlt kann keine Rede sein! Die Bezahlung hängt stark von der Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen ab. Kaufmännische Angestellte in der Industrie verdienen bei vergleichbarer Tätigkeit mehr als Bankkaufleute. In tariflosen Bereichen oder bei geringer Durchsetzungsfähigkeit ist das anders. Herr Cryan eröffnet die Tarifrunde mit einem Angriff auf die Vergütungen der Bankangestellten. Mehr Gewinn durch geringere Gehälter für normale Angestellte – ist das der Kulturwandel in der Bankbranche? Beitrittserklärung Titel / Vorname / Name Änderungsmitteilung NICHT MIT UNS! ver.di wird in der nächsten Tarifrunde für gute Gehälter für und gemeinsam mit den Bankangestellten streiten. Machen Sie mit! Wir brauchen gute Gehälter für einen sicheren Lebensstandard! Wir brauchen bessere Gehalts regelungen auch im AT-Bereich! Wir brauchen mehr Gemeinsam keit gegen die Vorstellungen der Arbeitgeber! N USAMME Z N E N N WIR KÖ ERREICHEN! MEHR Mitgliedsnummer Staatsangehörigkeit Ich möchte Mitglied werden ab Telefon Geburtsdatum 0 Straße Hausnummer Wohnort 1 Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Beschäftigungsdaten Beamter/in Selbständige/r freie/r Mitarbeiter/in Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in 0 E-Mail Geschlecht Arbeiter/in Angestellte/r 2 Straße weiblich männlich Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Hausnummer Mitgliedsnummer PLZ Ort Schüler/in-Student/in (ohne Arbeitseinkommen) Ich war Mitglied in der Gewerkschaft Branche bis Altersteilzeit von ausgeübte Tätigkeit bis monatlicher Bruttoverdienst Sonstiges: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe € Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Monatsbeitrag in Euro bis aufwerten-jetzt.de PLZ Impressum: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesverwaltung, V.i.S.d.P.: Christoph Meister, Ressort 7, 10179 Berlin EINE INFORMATION FÜR BESCHÄFTIGTE DER DEUTSCHE BANK AG zur Monatsmitte zum Monatsende Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Straße und Hausnummer PLZ Ort BIC IBAN W-3272-04-1213 Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Ort, Datum und Unterschrift
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