Wir haben es verdient! Es sind die Beschäftigten, die durch ihre tagtägliche Arbeit die Umsätze und Gewinne im Einzelhandel erwirtschaften. Deshalb haben sie die Erhöhung ihrer eigenen Entgelte längst verdient. Aus diesem Grund hat die ver.di Tarifkommission im bayerischen Einzelhandel für die anstehende Tarifrunde folgende Forderung beschlossen: Erhöhung der Löhne und Gehälter um 5,5 %, mindestens jedoch um 140 €. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 70 €. Eine Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Die Tarifverträge des bayerischen Einzelhandels sollen wieder allgemeinverbindlich werden, damit Dumping-Konkurrenz wirksam bekämpft wird. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Wir im Einzelhandel Bayern Tarifinfo 2/2015 Respekt und Anerkennung Respekt und Anerkennung drückt sich nicht nur in Worten aus, sondern zeigt sich auch in einer Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen. Denn die Beschäftigten im Einzelhandel haben die Umsätze und weiter steigenden Gewinne erwirtschaftet. Gemeinsam gegen Altersarmut Die Mehrzahl der Beschäftigten im Einzelhandel ist aufgrund von Teilzeitbeschäftigung aber auch wegen der niedrigen Entgelte akut von Altersarmut bedroht. Vielfach sind ihre Rentenansprüche unter der gesetzlichen Grundsicherung. Deshalb braucht es eine nachhaltige Entgeltsteigerung im Kampf gegen die wachsende Altersarmut. Mehr für die Gesellschaft Jeder Euro, der bei den Beschäftigten landet, finanziert auch immer unser Sozialsystem mit. Es stabilisiert unsere Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Damit ist jeder Euro Entgelterhöhung auch immer ein Mehrwert für die ganze Gesellschaft. Tarifrunde Einzelhandel 2015 Wir haben es ver.dient! Mehr Informationen: www.handel.bayern.verdi.de arifverträge schützen! Stärker werden! Wir wollten wissen, was Ihnen wichtig ist … Mehrere Tausend Beschäftigte haben sich an unserer Tarifumfrage beteiligt. Hier die ersten Ergebnisse: Wenn Sie an Ihr Arbeitseinkommen denken: Welche der folgenden Aussagen trifft für Sie zu? Es reicht nicht aus 51% keine Angabe Ich kann sehr gut davon leben Es reicht vollkommen aus Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 0% 1% 3% Es reicht gerade 45% Landesbezirk Bayern Fachbereich Handel Schwanthalerstr. 64, 80336 München Tel. 089/ 59977-1125 – Fax 089/ 59977-1129 Verantwortlich: Hubert Thiermeyer Unsere ver.di – Büros für den Handel fürWürzburg/Aschaffenburg: Berliner Pl. 9, 97080 Würzburg Tel. 0931/321 06 26 – Fax 0931/321 06 17 fürOberfranken-West: Schützenstr. 5-7, 96047 Bamberg Tel. 0951/ 29 99 00 – Fax 0951/ 29 99 050 Ich bin für eine Erhöhung, weil ... (Mehrfachantworten) fürOberfranken-Ost: Bahnhofstr. 15, 95444 Bayreuth Tel. 0921/ 78 77 690 – Fax 0921/ 78 77 69 12 ... auch von den Beschäftigten immer mehr verlangt wird nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn 79% fürMittelfranken: Kornmarkt 5-7, 90402 Nürnberg Tel. 0911/ 235 570 – Fax 0911/ 235 578 12 ... gute Arbeit auch Anerkennung im Gehalt verdient nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn 76% fürOberpfalz: Mühlhof 1, 92224 Amberg Tel. 09621/ 49 500 – Fax 09621/ 49 5050 ... vieles, was ich zum Leben brauche, teurer geworden ist nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn 78% fürIngolstadt: Paradeplatz 9, 85049 Ingolstadt Tel. 0841/ 33090 – Fax 0841/ 17288 … auch ich mir Sorgen um meine Zukunft im Alter mache nnnnn 13% fürAugsburg: Am Katzenstadel 34, 86152 Augsburg Tel. 0821/ 279 540 – Fax 0821/ 279 54 54 fürNiederbayern: Nikolastr. 49, 84034 Landshut Tel. 0871/ 925 810 – Fax 0871/ 925 81 50 nn 4% keine Angabe fürMünchen und Rosenheim: Schwanthalerstr. 64, 80336 München Tel. 089/ 59977-7125 – Fax 089/ 59977-7129 Vielen Dank für die Teilnahme an unserer Befragungsaktion! Werden Sie jetzt ver.di-Mitglied! Beitrittserklärung Titel / Vorname / Name Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Staatsangehörigkeit Ich möchte Mitglied werden ab Telefon Geburtsdatum 0 Straße Hausnummer PLZ Wohnort 1 Geschlecht Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Beamter/in Selbständige/r freie/r Mitarbeiter/in Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in 2 0 E-Mail Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r fürKempten: Hirnbeinstr. 3, 87435 Kempten Tel. 0831/ 521 880 – Fax 0831/ 521 88 15 Straße weiblich männlich Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Hausnummer Mitgliedsnummer PLZ Ort Schüler/in-Student/in (ohne Arbeitseinkommen) Ich war Mitglied in der Gewerkschaft Branche bis Altersteilzeit von ausgeübte Tätigkeit bis bis monatlicher Bruttoverdienst Sonstiges: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe € Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Monatsbeitrag in Euro zur Monatsmitte zum Monatsende Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Straße und Hausnummer PLZ Ort BIC IBAN W-3272-03-1113 Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! 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