EINLADUNG zur VOLLVERSAMMLUNG des TOURISMUSVERBANDES Innsbruck und seine Feriendörfer Die Vollversammlung des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer wird für Donnerstag, den 1. Dezember 2016, um 16,00 Uhr im Congress Innsbruck, Saal Innsbruck, einberufen. Die Mitglieder des Tourismusverbandes werden hiermit eingeladen, an dieser Vollversammlung teilzunehmen. TAGESORDNUNG 1. Eröffnung der Vollversammlung durch den Obmann und Feststellung der Beschlussfähigkeit. 2. Geschäftsbericht 2016 a) Tätigkeitsbericht der Aufsichtsratsvorsitzenden Mag.a Patricia Niederwieser-Holzbaur b) Jahresbericht des Obmannes Dr. Karl Gostner samt - Beschlussfassung (§ 10 lit g letzter Fall TTG 2006) über den Erwerb einer wirtschaftlichen Beteiligung an der Axamer Lizum Aufschließungs Aktiengesellschaft, FN 34818d, durch den Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer. - Beschlussfassung (§ 10 lit g letzter Fall TTG 2006) über den Erwerb einer wirtschaftlichen Beteiligung im Ausmaß von bis zu 11% des Stammkapitals an der Bergbahnen Oberperfuss GmbH, FN 226186b, durch den Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer. - Beschlussfassung (§ 10 lit f TTG 2006) über die Erstattung einer Anregung an die Landesregierung auf zweckgebundene Erhöhung der Aufenthaltsabgabe nach § 6 Abs 2 Tiroler Aufenthaltsabgabengesetz 2003 durch den Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer um € 1,00 pro abgabenpflichtiger Nächtigung und Person im Gemeindegebiet Oberperfuss zur Finanzierung des Seilbahnprojektes (Umlaufseilbahn Sektion II) der Bergbahnen Oberperfuss GmbH. c) Bericht des 1. Obmann-Stellvertreters August Penz d) Bericht der Geschäftsführerin Karin Seiler-Lall zu Tourismusjahr 2016 und Strategie 2017 bis 2022 des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer 3. Jahresabschluss 2015 a) Bericht des Obmannes Dr. Karl Gostner zum Jahresabschluss 2015 und zum Abschlussbericht des Wirtschaftsprüfers b) Genehmigung des Jahresabschlusses 2015 c) Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates 4. Budget 2017 Bericht des 2. Obmann-Stellvertreters Franz-Josef Pirktl zum Budget 2017 5. Wahl des Aufsichtsrates 6. Allfälliges Es wird darauf hingewiesen, dass die Vollversammlung unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig ist, wenn die Einberufung nach § 9 Abs. 1 Tiroler Tourismusgesetz 2006 rechtzeitig und richtig erfolgt ist! Bestimmungen über die Ausübung des Stimmrechts gemäß Tiroler Tourismusgesetz 2006 (§ 8 und § 12): § 8 (1) Eigenberechtigte natürliche Personen haben ihr Stimmrecht persönlich auszuüben. § 8 (2) Juristische Personen, Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften haben ihr Stimmrecht durch vertretungsbefugte Organe oder schriftlich bevollmächtigte Prokuristen auszuüben. Sind mehrere Personen vertretungsbefugt, so ist zur Ausübung des Stimmrechts aus diesen ein gemeinsamer Vertreter zu bestellen. Personengemeinschaften, die nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig sind, haben ihr Stimmrecht durch ein schriftlich bevollmächtigtes Mitglied auszuüben. § 12 (4) Wahlen: Das Wahlrecht für die Wahl des Aufsichtsrates ist in der Vollversammlung oder während des Zeitraumes von einer Woche vor dem Tag der Vollversammlung im Hauptbüro des Tourismusverbandes zu dessen Öffnungszeiten auszuüben. Das ist vom 23. November 2016 bis zum 30. November 2016. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 und die Empfehlungen des Aufsichtsrates für die Beschlussfassung liegen für die Dauer einer Woche, das ist von 23. November 2016 bis 30. November 2016, im Büro des Tourismusverbandes Innsbruck und seine Feriendörfer während der Bürozeit zur Einsichtnahme durch die Mitglieder auf. Für den Tourismusverband
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