Begrifflichkeiten - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Überblick Begrifflichkeiten
Bei Einreise und Asylgesuch:
Asylsuchender
Nach Ausstellung des Ankunftsnachweises:
Asylsuchender mit Aufenthaltsgestattung
Nach Asylantragsstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:
Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung
Mit positivem Bescheid und Ausstellung der
Aufenthaltserlaubnis:
Asylberechtigter mit Aufenthaltserlaubnis
Mit rechtkräftigem negativem Bescheid:
Vollziehbar Ausreisepflichtiger
Nach drei bzw. fünf Jahren bei Erreichen gewisser
Kriterien an Sprachkenntnissen und
Lebensunterhalt:
Erteilung der dauerhaftern
Niederlassungserlaubnis
Bei Aussetzung der Abschiebung:
Geduldeter
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