Überblick Begrifflichkeiten Bei Einreise und Asylgesuch: Asylsuchender Nach Ausstellung des Ankunftsnachweises: Asylsuchender mit Aufenthaltsgestattung Nach Asylantragsstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung Mit positivem Bescheid und Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis: Asylberechtigter mit Aufenthaltserlaubnis Mit rechtkräftigem negativem Bescheid: Vollziehbar Ausreisepflichtiger Nach drei bzw. fünf Jahren bei Erreichen gewisser Kriterien an Sprachkenntnissen und Lebensunterhalt: Erteilung der dauerhaftern Niederlassungserlaubnis Bei Aussetzung der Abschiebung: Geduldeter © Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2016 Weitere Infos unter www.bmas.de
© Copyright 2024 ExpyDoc