Sirenentest 2016 - Mittwoch, 3. Februar 2016 Vorgaben für den

Amt für Bevölkerungsschutz und Armee
Bevölkerungsschutz
Sirenentest 2016 - Mittwoch, 3. Februar 2016
Allgemeines
Am Mittwoch, 3. Februar 2016, 13.30 – 14.15 Uhr findet der jährliche Sirenentest
statt. Dabei geht es um die Kontrolle der technischen Bereitschaft der Sirenen. Bei
akuten Gefahren sind sie ein rasches und wirkungsvolles Mittel der Behörden, um
nach der Auslösung des Zeichens „Allgemeiner Alarm“ der Bevölkerung via Radio,
Anweisungen für das weitere Verhalten erteilen zu können. Gemäss
Alarmierungsverordnung des Bundes vom 18. August 2010, Art. 15, dürfen die
Sirenen nur für die Alarmierung der Bevölkerung, verwendet werden. In den
Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz vom 1. März 2004 über die
Durchführung von Sirenentests sind alle Gemeinden mit einem Alarmierungssystem
zur Durchführung des Sirenentests verpflichtet. Dabei sind alle stationären und
mobilen Sirenen auf ihre Funktionsbereitschaft zu testen.
Vorgaben für den Sirenentest 2016
Zuerst werden sämtliche am Netz angeschlossenen Anlagen ferngesteuert, zentral
aus der kantonalen Notrufzentrale (KNZ), ausgelöst. Zuletzt über den
Schlüsselschalter oder am Sirenensteuerungskasten selber. Für eine lückenlose
Protokollierung der Funktionstauglichkeit der Sirenen muss bei jeder Sirene ein
Hörtest stattfinden.
Ablauf für den Sirenentest 2016
Die Gemeinden, respektive die Alarmierungsverantwortlichen stellen bei den
Sirenen im Gemeindegebiet das nötige Personal sicher. Der Zeitplan ist exakt
einzuhalten.
• Nur das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ darf verwendet werden.
• Um 13.30 Uhr löst die KNZ alle stationären Sirenen im Kanton aus. Dieser
Vorgang läuft jeweils vollständig automatisch ab (1 Min. Alarm, 4 min Pause, 1
Min. Alarm).
• Um 13.50 Uhr muss die Sirene mittels Schlüsselschalter oder direkt am
Sirenensteuerungskasten eingeschaltet werden. Das Zeitfenster für die
Handauslösung vor Ort endet um 14.00 Uhr.
• Der Funktionstest jeder Sirene ist auf dem „Kontrollblatt Sirenentest 2016
stationäre Anlagen“ einzutragen. Dabei sind auch die Leuchtdioden der
Sirenenfernsteuerung und des Fernsteuergerätes POLYALERT auf Fehler zu
überprüfen und die Feststellungen zu protokollieren.
Zürcherstrasse 221, 8510 Frauenfeld
T +41 58 345 61 61, F +41 58 345 61 62
www.aba.tg.ch
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Die mobilen Sirenen müssen an einem zentralen Ort auf ihre Funktion geprüft
werden. Bestand und Standort der einzelnen Geräte sind auf dem „Kontrollblatt
Sirenentest 2016 mobile Sirene“ einzutragen. Wir empfehlen zudem, dass ohne
Verwendung des Zeichens „Allgemeiner Alarm“ die Alarmierungsrouten
abgefahren werden.
Das ABA hat die Absicht, im Jahr 2016 sämtliche Sirenen zwecks Konsolidierung
und Funktionstauglichkeit zu prüfen. Ihre Zivilschutzregion erhält diesbezüglich
einen separaten Auftrag zur Anlieferung an das ABA. Zur Disposition der mobilen
Sirenen wird das ABA im Anschluss orientieren.
Sirenenstörungen
Festgestellte Sirenenstörungen bei stationären Anlagen sind im Anschluss an den
Test unverzüglich durch Fachpersonal zu beheben.
Meldung an den Kanton
Zur Auswertung müssen die "Kontrollblätter Sirenentest 2016" sofort an die auf
den Formularen aufgeführte Adresse gesendet werden. Die Meldeblätter können
„Download“ heruntergeladen werden.
elektronisch unter www.aba.tg.ch
Personaleinsatz
Werden Schutzdienstpflichtige (Zivilschutz) für die Kontrolle aufgeboten, ist für die
Besoldung folgende Regelung zu beachten: „wiederkehrende Dienstleistungen“
von jeweils mindestens zwei Stunden werden bei der letzten Dienstleistung im
Kalenderjahr 2016 entschädigt. (Art. 4 ZSV)
Amt für Bevölkerungsschutz und Armee
Ressortleiter Infrastruktur / Systeme
Thomas Ribi
Beilagen