Amt für Bevölkerungsschutz und Armee Bevölkerungsschutz Sirenentest 2016 - Mittwoch, 3. Februar 2016 Allgemeines Am Mittwoch, 3. Februar 2016, 13.30 – 14.15 Uhr findet der jährliche Sirenentest statt. Dabei geht es um die Kontrolle der technischen Bereitschaft der Sirenen. Bei akuten Gefahren sind sie ein rasches und wirkungsvolles Mittel der Behörden, um nach der Auslösung des Zeichens „Allgemeiner Alarm“ der Bevölkerung via Radio, Anweisungen für das weitere Verhalten erteilen zu können. Gemäss Alarmierungsverordnung des Bundes vom 18. August 2010, Art. 15, dürfen die Sirenen nur für die Alarmierung der Bevölkerung, verwendet werden. In den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz vom 1. März 2004 über die Durchführung von Sirenentests sind alle Gemeinden mit einem Alarmierungssystem zur Durchführung des Sirenentests verpflichtet. Dabei sind alle stationären und mobilen Sirenen auf ihre Funktionsbereitschaft zu testen. Vorgaben für den Sirenentest 2016 Zuerst werden sämtliche am Netz angeschlossenen Anlagen ferngesteuert, zentral aus der kantonalen Notrufzentrale (KNZ), ausgelöst. Zuletzt über den Schlüsselschalter oder am Sirenensteuerungskasten selber. Für eine lückenlose Protokollierung der Funktionstauglichkeit der Sirenen muss bei jeder Sirene ein Hörtest stattfinden. Ablauf für den Sirenentest 2016 Die Gemeinden, respektive die Alarmierungsverantwortlichen stellen bei den Sirenen im Gemeindegebiet das nötige Personal sicher. Der Zeitplan ist exakt einzuhalten. • Nur das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ darf verwendet werden. • Um 13.30 Uhr löst die KNZ alle stationären Sirenen im Kanton aus. Dieser Vorgang läuft jeweils vollständig automatisch ab (1 Min. Alarm, 4 min Pause, 1 Min. Alarm). • Um 13.50 Uhr muss die Sirene mittels Schlüsselschalter oder direkt am Sirenensteuerungskasten eingeschaltet werden. Das Zeitfenster für die Handauslösung vor Ort endet um 14.00 Uhr. • Der Funktionstest jeder Sirene ist auf dem „Kontrollblatt Sirenentest 2016 stationäre Anlagen“ einzutragen. Dabei sind auch die Leuchtdioden der Sirenenfernsteuerung und des Fernsteuergerätes POLYALERT auf Fehler zu überprüfen und die Feststellungen zu protokollieren. Zürcherstrasse 221, 8510 Frauenfeld T +41 58 345 61 61, F +41 58 345 61 62 www.aba.tg.ch 2/2 Die mobilen Sirenen müssen an einem zentralen Ort auf ihre Funktion geprüft werden. Bestand und Standort der einzelnen Geräte sind auf dem „Kontrollblatt Sirenentest 2016 mobile Sirene“ einzutragen. Wir empfehlen zudem, dass ohne Verwendung des Zeichens „Allgemeiner Alarm“ die Alarmierungsrouten abgefahren werden. Das ABA hat die Absicht, im Jahr 2016 sämtliche Sirenen zwecks Konsolidierung und Funktionstauglichkeit zu prüfen. Ihre Zivilschutzregion erhält diesbezüglich einen separaten Auftrag zur Anlieferung an das ABA. Zur Disposition der mobilen Sirenen wird das ABA im Anschluss orientieren. Sirenenstörungen Festgestellte Sirenenstörungen bei stationären Anlagen sind im Anschluss an den Test unverzüglich durch Fachpersonal zu beheben. Meldung an den Kanton Zur Auswertung müssen die "Kontrollblätter Sirenentest 2016" sofort an die auf den Formularen aufgeführte Adresse gesendet werden. Die Meldeblätter können „Download“ heruntergeladen werden. elektronisch unter www.aba.tg.ch Personaleinsatz Werden Schutzdienstpflichtige (Zivilschutz) für die Kontrolle aufgeboten, ist für die Besoldung folgende Regelung zu beachten: „wiederkehrende Dienstleistungen“ von jeweils mindestens zwei Stunden werden bei der letzten Dienstleistung im Kalenderjahr 2016 entschädigt. (Art. 4 ZSV) Amt für Bevölkerungsschutz und Armee Ressortleiter Infrastruktur / Systeme Thomas Ribi Beilagen
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