Wien den 16. Jänner, 2016 Ergänzung zur Stellungnahme Nikoblue zu Novelle des Tabakgesetzes zur Implementierung TPD2 Bild © Parlamentsdirektion / Christian Hikade 1 Inhalt Vorbemerkung 3 Stellungnahme zum Tabakerzeugnisgesetz 3 §10d(2) §10b (3)3 3 §11 3 §10b(8)6 4 §11 Verbot der Außenwerbung 4 §11 (7) Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung, Absatz 1 5 Werbeverbot und Verbot der Aufklärung 5 Allgemeine Hinweise 6 Wissenschaftliche Quellen 6 Vorbemerkung Die korrekte Übersetzung der „Elektronik cigarette“ aus dem Englischen lautet „elektrische Zigarette“, nicht jedoch „elektronische Zigarette“. Diesen naheliegenden Fehler haben wir zwar auch selbst begangen. Die Brüsseler Übersetzer haben diesen in der TPD2 eben auch gemacht. Muttersprachler und Fachkundige sollten dies korrigieren. Im englischen Sprachgebrauch wird bei Apparaturen kein diesbezüglicher Unterschied gemacht; im Deutschen jedoch durchaus. So ist die Funktionsweise der E-Zigarette elektrisch, viele am Markt erhältliche Modelle verfügen über elektronische Steuerungen. Die Kategorie sollte sachlich korrekt nach dem Funktionsprinzip benannt werden. Ziel der Regulierung soll sein, vorhandene Risiken zu bewältigen, jedoch soll sie auch mögliche Potentiale der unbestrittenen Harm Reduction (Risikoreduktion) nutzbar machen. Wir wollen eine vernünftige Alternative für bestehende Raucherinnen und Raucher. Die E-Zigarette hat das Potential, Menschenleben zu retten; dieser Prozess ist bereits im Gange und muss gefördert werden, ohne Nichtraucherinnen und Nichtraucher zu verleiten. 2 Stellungnahme zum Tabakerzeugnisgesetz §10d(2) §10b (3)3 Der Begriff Gefahr und Risiko ist zu präzisieren, da man nur bekannte Gefahren und Risiken ausschließen kann. Vorschlag „bei der Herstellung der zu verdampfenden Flüssigkeit sollen außer Nikotin nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die in erhitzter und nicht erhitzter Form kein bekanntes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen." §11 Es besteht ein großer Aufklärungsbedarf zum Thema E-Zigarette und Tabakerzeugnisse, welcher nicht zuletzt durch Fehlinformationen seitens der Medien hervorgerufen wurde. Bis heute glaubt ein Teil der Bevölkerung, dass E-Zigaretten schädlicher als Tabakzigaretten seien und selbst der Pharma- und Tabakindustrie nahe stehende Politiker und Beauftragte behaupten gerne, E-Zigaretten seien genauso schädlich wie Tabak. Dieser fahrlässige Irrglaube kostet Menschenleben (und lässt die E-Zigarette nicht im nötigen Maße die Tabakzigarette kannibalisieren), denn das genaue Gegenteil ist der Fall. In Deutschland werden z.B. seit Jahren wieder mehr Zigaretten verkauft. Auch wenn aufgrund der kurzen Zeit noch keine Langzeitstudien vorliegen können, welche die weniger schädliche Wirkung von E-Zigaretten abschließend bestätigen, sind alle Bestandteile für sich ausreichend getestet und eine chemische Veränderung findet mangels Verbrennung nicht statt. Zudem gibt es bei E-Zigaretten bislang noch keine so etablierten Marken, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, bessere von schlechteren Produkten zu unterscheiden. Eine Markenbildung ist jedoch nur durch Werbung möglich; zumindest durch ein Minimum dessen. Vorschlag Streichen. 3 §10b(8)6 Kein technisches Gerät (sic) verfügt während seiner gesamten Lebensdauer über eine gleichmäßige Leistungsabgabe, dies gilt insbesondere für das Verschleißteil Liquidverdampfer. Die sachlich richtige Formulierung lautet „…während der gesamten vorgesehenen Nutzungsdauer…" Vorschlag "Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und unter Sicherheitsaspekten, z.B. um das Risiko des versehentlichen Konsums hoher Nikotindosen zu vermeiden, dürfen nikotinhaltige elektrische Zigaretten nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Nikotindosis unter normalen Gebrauchsbedingungen während der gesamten vorgesehenen Nutzungsdauer auf einem gleichmäßigen Niveau abgegeben wird." §11 Verbot der Außenwerbung E-Zigaretten stellen für Raucherinnen und Raucher, die nicht vom Nikotin loskommen oder bei denen die vergleichsweise wenig erfolgreichen konventionellen Methoden versagt haben, eine Chance dar, zumindest deutlich weniger Schadstoffe aufzunehmen. Bislang lautet die mediale und teilweise auch die politische Information an die Bürgerinnen und Bürger, dass E-Zigaretten schädlicher als oder genauso schädlich seien wie Tabak. Diese Meldungen mögen Nichtraucherinnen und Nichtraucher davor schützen, E-Zigaretten auszuprobieren; bestehende Raucherinnen und Raucher werden jedoch im Stich gelassen. Hier handelt es sich immerhin um ein Drittel der Bevölkerung, für welche die Schutz- und Informationspflicht des Staates ebenfalls gilt, die in Österreich fahrlässig mit gezielter medialer und politischer Desinformation verunsichert werden. Vorschlag Streichen der Werbeverbote für E-Zigaretten! §11 (7) Verbot der Ausspielung, Absatz 1 kostenlosen Abgabe und der Ein uneingeschränktes Verbot der kostenlosen Abgabe behindert das neue und erklärungsbedürftige Produkt E-Zigarette in den Möglichkeiten, die Tabakzigarette zu kannibalisieren. So sollte es für die Betroffenen möglich sein, das Produkt 4 auszuprobieren; immerhin ist die E-Zigarette in der Anschaffung wesentlich teurer als Tabakzigaretten und die Erwerbshürde somit weit höher. Vorschlag Absatz streichen. Werbeverbot und Verbot der Aufklärung Dies bedeutet, dass per Gesetz verboten werden soll, über das tatsächlich geringere Risikoprofil der E-Zigarette zu sprechen. Dabei ist das geringere Risikoprofil der E-Zigarette nach aktueller Studienlage selbst unter tabakkritischen Wissenschaftlern unstrittig. Dieses Gesetz zwingt Verkäufer und Verkäuferinnen sogar, im persönlichen Gespräch und auf Nachfrage, die Tatsachen entweder zu verschweigen oder gar zu lügen und täuscht Verbraucher und Verbraucherinnen somit in nicht hinnehmbarer Weise. Ein wesentlicher Punkt darf nicht außer Acht gelassen werden: Die Schutzpflicht des Staates schützt auch bestehende erwachsene Raucherinnen und Raucher. Der Staat hat somit eine Informationspflicht diesen gegenüber, dass die E-Zigarette nach dem Stand der Wissenschaft eine Möglichkeit für Raucherinnen und Raucher darstellt, weniger Schadstoffe zu konsumieren und somit das Risiko Tabak bedingter Erkrankungen und Todesfälle drastisch zu reduzieren. Dies trifft insbesondere auf jene Raucherinnen und Raucher zu, die es nicht schaffen, von der einmal erworbenen Nikotinabhängigkeit loszukommen. Ein gesetzlich verordneter Maulkorb bedeutet fahrlässige Gefährdung tausender Raucher, die mit der gebotenen Palette der Pharmaindustrie keinen Erfolg haben von der Zigarette loszukommen. Tabaksteuer mag ja wichtig für das Budget sein, aber rechtfertigt bestimmt nicht, das Recht auf Information außer Kraft zu setzen. Das Vorhaben stellt keinen Schutz der Bevölkerung dar, sondern ist staatlich verordnete Desinformation zum Ziel des Schutzes der Bevölkerung vor Information und Aufklärung. Die E-Zigarette darf folglich nicht schädlicher dargestellt werden als sie tatsächlich ist; zum Wohle aller, die geschützt werden sollen. (siehe auch VdeH Pressemeldung , Public Health England ) Vorschlag: Streichen. 5 Allgemeine Hinweise Das Risiko einer Abhängigkeit ist grundsätzlich bei vielen Dingen des täglichen Gebrauchs gegeben, jedoch handelt es sich bei der E-Zigarette mitnichten um ein solcherart konkretes Risiko, wie gern dargestellt. Dr. Heino Stöver, Universität of applied sciences Frankfurt/Main und Dr. Tobias Rüther , Universität München stellen übereinstimmend sogar fest, dass von der E-Zigarette, nicht zuletzt aufgrund der sehr langsamen Wirkweise des unverbrannten Nikotins, keine Gefahr der körperlichen Abhängigkeit ausgeht. Anderslautende Studien existieren bislang zwar nicht, dennoch halten wir es für grundsätzlich richtig, auf eine mögliche Abhängigkeit hinzuweisen. Zudem haben sämtliche ESCARDIO Konferenzen der letzten Jahre bestätigt, dass der negative Einfluss des unverbrannten E-Zigaretten-Nikotins auf das Herz-Kreislauf System vergleichsweise gering bis nicht nachweisbar ist (ESCARDIO: Internationale Ärztevereinigung i.S. Herz-Kreislauf). Zusammenfassend stehen wir hier vor einer Ausweitung der Tabakproduktdirektive aus Brüssel, welche den Standort Österreich im europäischen Wettbewerb unnötig schwächen wird und mangels Transparenz Menschen vom Wechsel Tabak zur E-Zigarette abhalten wird. Dies ist kontraproduktiv und kostet in letzter Konsequenz Menschenleben. Mitgliedsstaaten wie England und Frankreich haben dies begriffen, sehen die E-Zigarette als „harm reduction“ Produkt und werden uns wirtschaftlich wie gesundheitlich abhängen, sofern wir dies unter Missachtung des gesunden Menschenverstandes dank Konzernlobbyismus zulassen, anstatt mit wissenschaftlichen Erkenntnissen unabhängiger Stellen diese Chance ebenfalls zu ergreifen. Es wird zur Orientierung der Entscheidungsträger nicht reichen, stets den gleichen Gesundheitsexperten mit seinen wagen Behauptungen zu fragen. Es gibt mittlerweile sogar an die 600 Studien zur E-Zigarette selbst. Die kritischen Arbeiten attestieren der E-Zigarette, in Relation zur Tabakzigarette definitiv das wesentlich kleinere Übel zu sein. 6 Wissenschaftliche Quellen Hinweis zu den verlinkten Quellen: wer Englisch Sinn erfassend lesen kann, ist klar im Vorteil, kann in Folge aber die TPD2 lediglich dem Vorbild Frankreichs oder Großbritanniens unterstützend folgen. ● Fraunhofer Institute http://onlinelibrary.wiley.com/store/10.1111/j.1600-0668.2012.00792.x/asset/ina792.pdf? v=1&t=ijgef9h0&s=cea11e033a50762333a2599395f0f61616a95dbe ● https://www.brit-thoracic.org.uk/bts-news-and-press-releases/e-cigaretteshelping-smokers-quit-and-breathe-easier-new-london-study/#.VpmSfGK9KSN ● http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21683116 ● http://jpet.aspetjournals.org/content/91/1/52.abstract ● http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21150942 ● http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23742112 ● http://www.cochrane.org/CD010216/TOBACCO_can-electronic-cigarettes-he lp-people-stop-smoking-or-reduce-the-amount-they-smoke-and-are-they-safe-touse-for-this-purpose ● https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_dat a/file/457102/Ecigarettes_an_evidence_update_A_report_commissioned_by_Public _Health_England_FINAL.pdf Franz Seba 7
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