Ergänzung zur Stellungnahme Nikoblue

Wien den 16. Jänner, 2016
Ergänzung zur Stellungnahme Nikoblue zu
Novelle des Tabakgesetzes zur
Implementierung TPD2
Bild © Parlamentsdirektion / Christian Hikade
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Inhalt
Vorbemerkung
3
Stellungnahme zum Tabakerzeugnisgesetz
3
§10d(2) §10b (3)3
3
§11
3
§10b(8)6
4
§11 Verbot der Außenwerbung
4
§11 (7) Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung, Absatz 1
5
Werbeverbot und Verbot der Aufklärung
5
Allgemeine Hinweise
6
Wissenschaftliche Quellen
6
Vorbemerkung
Die korrekte Übersetzung der „Elektronik cigarette“ aus dem Englischen lautet
„elektrische Zigarette“, nicht jedoch „elektronische Zigarette“. Diesen
naheliegenden Fehler haben wir zwar auch selbst begangen. Die Brüsseler
Übersetzer haben diesen in der TPD2 eben auch gemacht.
Muttersprachler und Fachkundige sollten dies korrigieren. Im englischen
Sprachgebrauch wird bei Apparaturen kein diesbezüglicher Unterschied gemacht;
im Deutschen jedoch durchaus. So ist die Funktionsweise der E-Zigarette
elektrisch, viele am Markt erhältliche Modelle verfügen über elektronische
Steuerungen. Die Kategorie sollte sachlich korrekt nach dem Funktionsprinzip
benannt werden.
Ziel der Regulierung soll sein, vorhandene Risiken zu bewältigen, jedoch soll sie
auch mögliche Potentiale der unbestrittenen Harm Reduction (Risikoreduktion)
nutzbar machen. Wir wollen eine vernünftige Alternative für bestehende
Raucherinnen und Raucher. Die E-Zigarette hat das Potential, Menschenleben zu
retten; dieser Prozess ist bereits im Gange und muss gefördert werden, ohne
Nichtraucherinnen und Nichtraucher zu verleiten.
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Stellungnahme zum Tabakerzeugnisgesetz
§10d(2) §10b (3)3
Der Begriff Gefahr und Risiko ist zu präzisieren, da man nur bekannte Gefahren
und Risiken ausschließen kann.
Vorschlag
„bei der Herstellung der zu verdampfenden Flüssigkeit sollen außer Nikotin nur
Inhaltsstoffe verwendet werden, die in erhitzter und nicht erhitzter Form kein
bekanntes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen."
§11
Es besteht ein großer Aufklärungsbedarf zum Thema E-Zigarette und
Tabakerzeugnisse, welcher nicht zuletzt durch Fehlinformationen seitens der
Medien hervorgerufen wurde. Bis heute glaubt ein Teil der Bevölkerung, dass
E-Zigaretten schädlicher als Tabakzigaretten seien und selbst der Pharma- und
Tabakindustrie nahe stehende Politiker und Beauftragte behaupten gerne,
E-Zigaretten seien genauso schädlich wie Tabak.
Dieser fahrlässige Irrglaube kostet Menschenleben (und lässt die E-Zigarette nicht
im nötigen Maße die Tabakzigarette kannibalisieren), denn das genaue Gegenteil
ist der Fall. In Deutschland werden z.B. seit Jahren wieder mehr Zigaretten
verkauft. Auch wenn aufgrund der kurzen Zeit noch keine Langzeitstudien
vorliegen können, welche die weniger schädliche Wirkung von E-Zigaretten
abschließend bestätigen, sind alle Bestandteile für sich ausreichend getestet und
eine chemische Veränderung findet mangels Verbrennung nicht statt.
Zudem gibt es bei E-Zigaretten bislang noch keine so etablierten Marken, die den
Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, bessere von schlechteren Produkten
zu unterscheiden. Eine Markenbildung ist jedoch nur durch Werbung möglich;
zumindest durch ein Minimum dessen.
Vorschlag
Streichen.
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§10b(8)6
Kein technisches Gerät (sic) verfügt während seiner gesamten Lebensdauer über
eine gleichmäßige Leistungsabgabe, dies gilt insbesondere für das Verschleißteil
Liquidverdampfer. Die sachlich richtige Formulierung lautet „…während der
gesamten vorgesehenen Nutzungsdauer…"
Vorschlag
"Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und unter Sicherheitsaspekten, z.B. um
das Risiko des versehentlichen Konsums hoher Nikotindosen zu vermeiden,
dürfen nikotinhaltige elektrische Zigaretten nur in Verkehr gebracht werden,
wenn die Nikotindosis unter normalen Gebrauchsbedingungen während der
gesamten vorgesehenen Nutzungsdauer auf einem gleichmäßigen Niveau
abgegeben wird."
§11 Verbot der Außenwerbung
E-Zigaretten stellen für Raucherinnen und Raucher, die nicht vom Nikotin
loskommen oder bei denen die vergleichsweise wenig erfolgreichen
konventionellen Methoden versagt haben, eine Chance dar, zumindest deutlich
weniger Schadstoffe aufzunehmen. Bislang lautet die mediale und teilweise auch
die politische Information an die Bürgerinnen und Bürger, dass E-Zigaretten
schädlicher als oder genauso schädlich seien wie Tabak. Diese Meldungen mögen
Nichtraucherinnen
und
Nichtraucher
davor
schützen,
E-Zigaretten
auszuprobieren; bestehende Raucherinnen und Raucher werden jedoch im Stich
gelassen. Hier handelt es sich immerhin um ein Drittel der Bevölkerung, für
welche die Schutz- und Informationspflicht des Staates ebenfalls gilt, die in
Österreich fahrlässig mit gezielter medialer und politischer Desinformation
verunsichert werden.
Vorschlag
Streichen der Werbeverbote für E-Zigaretten!
§11 (7) Verbot der
Ausspielung, Absatz 1
kostenlosen
Abgabe
und
der
Ein uneingeschränktes Verbot der kostenlosen Abgabe behindert das neue und
erklärungsbedürftige Produkt E-Zigarette in den Möglichkeiten, die Tabakzigarette
zu kannibalisieren. So sollte es für die Betroffenen möglich sein, das Produkt
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auszuprobieren; immerhin ist die E-Zigarette in der Anschaffung wesentlich teurer
als Tabakzigaretten und die Erwerbshürde somit weit höher.
Vorschlag
Absatz streichen.
Werbeverbot und Verbot der Aufklärung
Dies bedeutet, dass per Gesetz verboten werden soll, über das tatsächlich
geringere Risikoprofil der E-Zigarette zu sprechen. Dabei ist das geringere
Risikoprofil der E-Zigarette nach aktueller Studienlage selbst unter tabakkritischen
Wissenschaftlern unstrittig.
Dieses Gesetz zwingt Verkäufer und Verkäuferinnen sogar, im persönlichen
Gespräch und auf Nachfrage, die Tatsachen entweder zu verschweigen oder gar
zu lügen und täuscht Verbraucher und Verbraucherinnen somit in nicht
hinnehmbarer Weise.
Ein wesentlicher Punkt darf nicht außer Acht gelassen werden:
Die Schutzpflicht des Staates schützt auch bestehende erwachsene Raucherinnen
und Raucher. Der Staat hat somit eine Informationspflicht diesen gegenüber, dass
die E-Zigarette nach dem Stand der Wissenschaft eine Möglichkeit für
Raucherinnen und Raucher darstellt, weniger Schadstoffe zu konsumieren und
somit das Risiko Tabak bedingter Erkrankungen und Todesfälle drastisch zu
reduzieren.
Dies trifft insbesondere auf jene Raucherinnen und Raucher zu, die es nicht
schaffen, von der einmal erworbenen Nikotinabhängigkeit loszukommen.
Ein gesetzlich verordneter Maulkorb bedeutet fahrlässige Gefährdung tausender
Raucher, die mit der gebotenen Palette der Pharmaindustrie keinen Erfolg haben
von der Zigarette loszukommen. Tabaksteuer mag ja wichtig für das Budget sein,
aber rechtfertigt bestimmt nicht, das Recht auf Information außer Kraft zu setzen.
Das Vorhaben stellt keinen Schutz der Bevölkerung dar, sondern ist staatlich
verordnete Desinformation zum Ziel des Schutzes der Bevölkerung vor
Information und Aufklärung.
Die E-Zigarette darf folglich nicht schädlicher dargestellt werden als sie tatsächlich
ist; zum Wohle aller, die geschützt werden sollen. (siehe auch ​
VdeH
Pressemeldung​
,​
Public Health England​
)
Vorschlag:
Streichen.
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Allgemeine Hinweise
Das Risiko einer Abhängigkeit ist grundsätzlich bei vielen Dingen des täglichen
Gebrauchs gegeben, jedoch handelt es sich bei der E-Zigarette mitnichten um ein
solcherart konkretes Risiko, wie gern dargestellt.
Dr. Heino Stöver, Universität of applied sciences Frankfurt/Main ​
und ​
Dr. Tobias
Rüther​
, Universität München stellen übereinstimmend sogar fest, dass von der
E-Zigarette, nicht zuletzt aufgrund der sehr langsamen Wirkweise des
unverbrannten Nikotins, keine Gefahr der körperlichen Abhängigkeit ausgeht.
Anderslautende Studien existieren bislang zwar nicht, dennoch halten wir es für
grundsätzlich richtig, auf eine mögliche Abhängigkeit hinzuweisen.
Zudem haben sämtliche ​
ESCARDIO Konferenzen der letzten Jahre bestätigt, dass
der negative Einfluss des unverbrannten E-Zigaretten-Nikotins auf das
Herz-Kreislauf System vergleichsweise gering bis nicht nachweisbar ist (ESCARDIO:
Internationale Ärztevereinigung i.S. Herz-Kreislauf).
Zusammenfassend
stehen
wir
hier
vor
einer
Ausweitung
der
Tabakproduktdirektive aus Brüssel, welche den Standort Österreich im
europäischen Wettbewerb unnötig schwächen wird und mangels Transparenz
Menschen vom Wechsel Tabak zur E-Zigarette abhalten wird.
Dies ist kontraproduktiv und kostet in letzter Konsequenz Menschenleben.
Mitgliedsstaaten wie England und Frankreich haben dies begriffen, sehen die
E-Zigarette als „harm reduction“ Produkt und werden uns wirtschaftlich wie
gesundheitlich abhängen, sofern wir dies unter Missachtung des gesunden
Menschenverstandes
dank
Konzernlobbyismus zulassen,
anstatt
mit
wissenschaftlichen Erkenntnissen unabhängiger Stellen diese Chance ebenfalls zu
ergreifen.
Es wird zur Orientierung der Entscheidungsträger nicht reichen, stets den
gleichen Gesundheitsexperten mit seinen wagen Behauptungen zu fragen. Es gibt
mittlerweile sogar an die 600 Studien zur E-Zigarette selbst. Die kritischen
Arbeiten attestieren der E-Zigarette, in Relation zur Tabakzigarette definitiv das
wesentlich kleinere Übel zu sein.
6
Wissenschaftliche Quellen
Hinweis zu den verlinkten Quellen: wer Englisch Sinn erfassend lesen kann, ist klar
im Vorteil, kann in Folge aber die TPD2 lediglich dem Vorbild Frankreichs oder
Großbritanniens unterstützend folgen.
●
Fraunhofer Institute
http://onlinelibrary.wiley.com/store/10.1111/j.1600-0668.2012.00792.x/asset/ina792.pdf?
v=1&t=ijgef9h0&s=cea11e033a50762333a2599395f0f61616a95dbe
●
https://www.brit-thoracic.org.uk/bts-news-and-press-releases/e-cigaretteshelping-smokers-quit-and-breathe-easier-new-london-study/#.VpmSfGK9KSN
●
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21683116
●
http://jpet.aspetjournals.org/content/91/1/52.abstract
●
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21150942
●
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23742112
●
http://www.cochrane.org/CD010216/TOBACCO_can-electronic-cigarettes-he
lp-people-stop-smoking-or-reduce-the-amount-they-smoke-and-are-they-safe-touse-for-this-purpose
●
https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_dat
a/file/457102/Ecigarettes_an_evidence_update_A_report_commissioned_by_Public
_Health_England_FINAL.pdf
Franz Seba
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