MITTELBADISCHE PRESSE www.bo.de Freitag, 13. November 2015 ORTENAU Rente mit 63 klappt kaum abschlagsfrei Großes Interesse an der Telefonaktion der Mittelbadischen Presse zu Rentenberechnung und Vorsorge für den Ruhestand Von S igr i d H a f n er A n dr eas B r at e und D ie Telefone standen nicht still bei der Telefonaktion am vergangenen Mittwoch, denn das gute Auskommen mit dem Einkommen nach dem Berufsleben treibt viele Ortenauer um. Eine Auswahl der Fragen, die Manuela Budewell, Deutsche Rentenversicherung, Jürgen Vogt, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, sowie Bernhard Rendler, Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband, beantworteten. ■■Meine private Altersvorsorge ging vor Jahren in eine Betriebsrente über. Nun habe ich sie ausbezahlt bekommen und muss Krankenkassenbeiträge bezahlen, richtig? Leider ja. Aber: Lassen Sie noch einmal prüfen, ob die ersten 15 Jahre der Laufzeit bei den Berechnungen mit eingeflossen sind. Die dürfen nämlich nicht angerechnet werden. ■■Ich beziehe derzeit Erwerbsminderungsrente, die bald in die Altersrente übergeht. Bekomme ich dann weniger Geld? Nein. Hier greift der sogenannte Besitzschutz, heißt: Die Altersrente darf nicht geringer als die Erwerbsminderungsrente ausfallen. Sie brauchen also keine Angst zu haben. ■■Ich bin Jahrgang 1959. Ist es richtig, dass ich mit 63 abschlagsfrei die Rente bekommen kann? Nein, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen klappt nicht: Das Wichtigste: Sie müssen 45 Pflichtbeitragsjahre für die gesetzliche Rentenversicherung vorweisen, dann können Sie mit 64 Jahren und zwei Monaten abschlagsfrei aus dem Berufsleben ausscheiden. Ist das nicht der Fall, können Sie dennoch mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente beziehen, allerdings handelt es sich dann um die Rente für langjährig Versicherte. Hierfür werden 35 Jahre beitragsrentenrechtliche Zeiten verlangt. Aber es gibt Abschläge: In Ihrem Fall 11,4 Prozent. ■■Ich bin Krankenschwester und habe gesundheitliche Probleme. Was passiert, wenn ich deshalb nicht mehr arbeiten könnte, ehe ich das Rentenalter erreicht habe? Sie könnten Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür sind erfüllt, wenn Sie insgesamt fünf Jahre BeiträVorn. von morgen- Schausp. Flynn feucht † 1959 Das Leben im Ruhestand richtig genießen – kann ich das und ab wann? Kernfragen, die Jürgen Vogt, Manuela Budewell und Bernhard Rendler zu beantFotos: PantherMedia/djd/Ulrich Marx worten hatten (kl. Foto v. links). ge zur Rentenversicherung gezahlt haben und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben. Sollten Sie eine Schwerbehinderung mit mindestens 50 Prozent haben, könnte eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen infrage kommen. Prüfen Sie zudem, ob Sie Ansprüche auf eine Betriebsrente haben. ■■Ich bin Anfang 50, meine Frau auch. Stimmt es, dass eine Riester-Versicherung nichts mehr bringt? Das stimmt so nicht. Wenn Sie noch einen Riester-Vertrag abschließen, bekommen Sie Geld geschenkt – als Zuschuss in Höhe der jährlichen Grundzulage von 154 Euro und gegebenenfalls Steuerersparnis. Voraussetzung ist, dass Sie vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Ist Ihre Frau Hausfrau, kann Sie einen so- Hier gibt es Rat und Auskunft ◼ Auskünfte zur gesetzlichen Altersrente erteilt die Deutsche Rentenversicherung über das Servicetelefon • 0800/10 00 48 00. Infos zur geförderten Altersvorsorge gibt es kostenlos zum Download unter www. deutsche-rentenversicherung.de. Schulzensur Beratung vor Ort und Terminvereinbarung DRV, Okenstraße 27, Offenburg • 0781/63915-0; ◼ Informationen zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst liefert die Homepage der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder www.vbl.de. schweiz. für: Alm zusammengehörende Teile moderne HauptMusikstadt richtung Belgiens Feriengast eine Großmacht (Abk.) U E E B E N M A S S R Koseenglisch: name für den Großoder vater D E S B E R T U E R S T S E L L E H E M feine ägypt. Baumwolle T König von Norwegen † 1991 G A R H J U R L A A U T T A P P U S A S H A L T O E B O P A R T O U RWA N D T E R Wasserfahrzeug deutscher Komiker (Piet) Symmetrie Wortteil: global plötzlicher Windstoß B E T R G R A O I L K L O C K E Kurzform von: Ilona deutscher Schausp. (Horst) † 2008 B O L MA V Futterpflanze Auerochse grob, übel Kfz.-Z.: Reutlingen ein Balte Tonerde Höhenzug bei Braunschweig Labans Tochter (A.T.) unbedingt (franz.) Familienangehöriger Arbeitgebers eingezahlt. Stimmt es, dass die Einzahlungen futsch sind? Laut dem heute gültigen Betriebsrentengesetz sind Ansprüche auf eine Betriebsrente unverfallbar, sofern der Arbeitnehmer wenigstens 25 Jahre alt ist und fünf Jahre als Betriebsangehöriger eingezahlt hat. Das war aber zu der Zeit, als Sie eingezahlt haben, noch nicht so. Damals galten für die Unverfallbarkeit noch andere Bestimmungen: Zehn Jahre Betriebszugehörigkeit und Lebensalter 35 Jahre. Das heißt: Sie haben leider Pech. ■■Ich bin im öffentlichen Dienst tätig. Macht es Sinn, mit 52 Jahren über die VBL noch eine freiwillige Versicherung abzuschließen? Durchaus. Die VBL bietet dabei entweder eine klassische oder eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragszusage und Mindestleistung an. Im Rentenfall steht Ihnen mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Renten- Adressen eingedickter Fleischsaft Staatsetat genannten Huckepack-Vertrag abschließen und bekäme gleichzeitig die jährliche Grundzulage, so lange sie mindestens den jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro aufbringt. Haben Sie noch Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen, haben Sie Anspruch auf die jährliche Kinderzulage von 185 Euro. Ist ein Kind seit 2008 geboren, sind es 300 Euro jährlich. ■■Stimmt es, dass RiesterVerträge besteuert werden? Ja – das ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. In der Einzahlphase gibt es Steuervorteile und Zulagen, bei der Auszahlung geht die Riesterrente zu 100 Prozent in die Berechnung der Einkommensteuer ein. Aber: In der Regel haben Senioren einen deutlich geringeren Steuersatz als im Berufsleben, heißt: Die Steuerlast sinkt, falls überhaupt Steuern zu zahlen sind. ■■Ich habe von 1968 bis 1976, ehe ich die Firma gewechselt habe, für eine Betriebsrente meines alten Abk.: Handschrift Kurort an der Lahn (Bad ...) ◼ Ein breites Informationsangebot zum Thema »Private Altersvorsorge« gibt es faktisch in jeder Monatsausgabe von »Finanztest«. Im Buchhandel ist das Sonderheft »Finanztest Spezial: Rente planen« erhältlich oder kann unter www.test.de bestellt werden. red berechnung zu. Bedenken Sie: Bei der VBL sind die Kosten relativ günstig, sie liegen bei etwa drei Prozent, und es fallen keine Abschlussprovisionen an. ■■ Ich bin Jahrgang 56 und habe seit 1971 ununterbrochen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Gesundheitliche Einschränkungen habe ich nicht. Wann kann ich frühestens in Rente? Frühestens mit 63 Jahren. In diesem Fall müssen Sie allerdings 10,2 Prozent Abschläge hinnehmen – und zwar dauerhaft. Wenn Sie bis zum Alter von 63 und acht Monaten warten, bekommen Sie Ihre Rente ohne Abschläge ausgezahlt – denn Sie haben dann mehr als 45 Beitragsjahre zusammen. ■■Mein Schwiegersohn war bisher Angestellter im öffentlichen Dienst und ist jetzt verbeamtet worden. Verfallen damit seine Ansprüche auf eine Betriebsrente über die VBL? Nein. Freilich kann er bei der VBL den Vertrag mit der Pflichtversicherung nicht fortführen. Wenn Ihr Schwiegersohn mindestens fünf Jahre eingezahlt hat, bleiben seine Ansprüche bestehen. Allerdings sollte er wissen, dass die VBL-Rente auf die Pensionsansprüche angerechnet wird. ■■Meine Frau hat erst 2017 Anspruch auf die Rente mit 63. Falls diese Rente wieder abgeschafft wird – nützt es, bereits jetzt einen Rentenantrag zu stellen? Nein, das nützt leider nichts. Sollte sich das Gesetz ändern, bringt ein früher Antrag keinen Bestandsschutz. ■■Ich bin 50 und möchte noch etwas für mein Alter ansparen: Was ist besser, ■ eine Rentenversicherung oder ein Fondssparplan? Letztlich müssen Sie nach Ihrer Risikobereitschaft entscheiden. Über einen Fondssparplan könnten Sie eine höhere Rendite als bei einer Versicherung erreichen, gehen aber auch ein gewisses Risiko ein. Bei einem Fondssparplan sind Sie relativ flexibel: Sollten Sie arbeitslos werden, können Sie jederzeit aussteigen. Eine Rentenversicherung dagegen ist sicher. Freilich haben Sie hier nur einen relativ geringen Ertrag – der Garantiezins liegt derzeit bei 1,25 Prozent auf den Sparanteil, nach Abzug aller Kosten. Einen steuerlichen Vorteil hat die Rentenversicherung bei Auszahlung: Die Rente wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen lediglich mit dem geringen Ertragsanteil besteuert. in kürze Ökumenisches Taizé-Gebet Ettenheim (red/tom). Die Heimschule St. Landolin in Ettenheim veranstaltet am Sonntag, 15. November, 19 Uhr, in der Kapelle ein ökumenisches Taizé-Gebet. Mit Gesängen beten sei eine wesentliche Form der Suche nach Gott. Meditatives Singen ohne jede Ablenkung mache bereit, auf Gott zu hören. Das Taizé-Gebet in Ettenheim findet an jedem 3. Sonntag im Monat statt. Präsentation zum Besucherzentrum Seebach (red/tom). Lange vor dem ersten Spatenstich für das neue Besucherzentrum, das bis 2018 am Ruhestein entsteht, können Interessierte bereits heute, Freitag, 15 Uhr, im Seminarraum einige Höhepunkte der geplanten Ausstellung erleben. Beim letzten Termin der Reihe »Mit der Nationalparkleitung unterwegs« steht der Entwurf im Mittelpunkt. Volkshochschule fährt ins Elsass Kehl (red/tom). Die Volkshochschule Ortenau lädt in Zusammenarbeit mit der VHS Offenburg für morgen, Samstag, 8.30 bis 18.30 Uhr, zu einer Busfahrt ins elsässische Hanauerland ein. Die Tour führt erst nach Pfaffenhofen. In Bouxwiller sieht man den alten Schlossplatz. Ein Ausflug auf den Bastberg mit seinem Hexentanzplatz und ein Abstecher nach Neuwiller-lèsSaverne beschließen den Tag. Anmeldungen unter • 0 78 51 / 32 22. Sprechtag in der Infobest Kehl Kehl (red/tom). Die grenzüberschreitende Beratungsstelle Infobest Kehl/Strasbourg bietet am Dienstag, 17. November, 9 bis 12 Uhr, eine zweisprachige Beratung des Pôle Emploi an. Es geht um Arbeitslosigkeit und leistungsrechtliche Fragen. Anmeldung ist erforderlich unter • 0 78 51 / 94 79-0. Ökumenisches Friedensgebet Gengenbach (red/tom). Das Gengenbacher Haus La Verna lädt für heute, Freitag, 17.30 Uhr, alle Spoleto-Mitglieder in die Gengenbacher Stadtkirche St. Marien zu einem ökumenischen Friedensgebet mit Lichterprozession ein.
© Copyright 2024 ExpyDoc