Rente mit 63 klappt kaum abschlagsfrei

MITTELBADISCHE PRESSE
www.bo.de
Freitag, 13. November 2015
ORTENAU
Rente mit 63 klappt kaum abschlagsfrei
Großes Interesse an der Telefonaktion der Mittelbadischen Presse zu Rentenberechnung und Vorsorge für den Ruhestand
Von S igr i d H a f n er
A n dr eas B r at e
und
D
ie Telefone standen nicht
still bei der Telefonaktion am vergangenen Mittwoch, denn das gute Auskommen mit dem Einkommen nach
dem Berufsleben treibt viele
Ortenauer um. Eine Auswahl
der Fragen, die Manuela Budewell, Deutsche Rentenversicherung, Jürgen Vogt, Versorgungsanstalt des Bundes und
der Länder, sowie Bernhard
Rendler, Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband, beantworteten.
■■Meine private
Altersvorsorge ging
vor Jahren in eine
Betriebsrente über. Nun
habe ich sie ausbezahlt
bekommen und muss
Krankenkassenbeiträge
bezahlen, richtig?
Leider ja. Aber: Lassen
Sie noch einmal prüfen, ob
die ersten 15 Jahre der Laufzeit bei den Berechnungen
mit eingeflossen sind. Die
dürfen nämlich nicht angerechnet werden.
■■Ich beziehe derzeit
Erwerbsminderungsrente,
die bald in die Altersrente
übergeht. Bekomme ich dann
weniger Geld?
Nein. Hier greift der sogenannte Besitzschutz, heißt: Die
Altersrente darf nicht geringer
als die Erwerbsminderungsrente ausfallen. Sie brauchen
also keine Angst zu haben.
■■Ich bin Jahrgang 1959.
Ist es richtig, dass ich mit
63 abschlagsfrei die Rente
bekommen kann?
Nein, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen
klappt nicht: Das Wichtigste:
Sie müssen 45 Pflichtbeitragsjahre für die gesetzliche Rentenversicherung
vorweisen,
dann können Sie mit 64 Jahren
und zwei Monaten abschlagsfrei aus dem Berufsleben ausscheiden.
Ist das nicht der Fall, können Sie dennoch mit 63 Jahren
eine vorgezogene Altersrente
beziehen, allerdings handelt
es sich dann um die Rente für
langjährig Versicherte. Hierfür werden 35 Jahre beitragsrentenrechtliche Zeiten verlangt. Aber es gibt Abschläge:
In Ihrem Fall 11,4 Prozent.
■■Ich bin Krankenschwester und habe gesundheitliche
Probleme. Was passiert,
wenn ich deshalb nicht mehr
arbeiten könnte, ehe ich das
Rentenalter erreicht habe?
Sie könnten Anspruch auf
eine Erwerbsminderungsrente haben. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
dafür sind erfüllt, wenn Sie
insgesamt fünf Jahre BeiträVorn. von
morgen- Schausp.
Flynn
feucht
† 1959
Das Leben im Ruhestand richtig genießen – kann
ich das und ab wann? Kernfragen, die Jürgen
Vogt, Manuela Budewell und Bernhard Rendler zu beantFotos: PantherMedia/djd/Ulrich Marx
worten hatten (kl. Foto v. links). ge zur Rentenversicherung gezahlt haben und in den letzten
fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens
drei Jahre Pflichtbeiträge zur
Rentenversicherung entrichtet
haben. Sollten Sie eine Schwerbehinderung mit mindestens
50 Prozent haben, könnte eine
vorgezogene Altersrente für
schwerbehinderte Menschen
infrage kommen. Prüfen Sie
zudem, ob Sie Ansprüche auf
eine Betriebsrente haben.
■■Ich bin Anfang 50,
meine Frau auch. Stimmt es,
dass eine Riester-Versicherung nichts mehr bringt?
Das stimmt so nicht. Wenn
Sie noch einen Riester-Vertrag
abschließen, bekommen Sie
Geld geschenkt – als Zuschuss
in Höhe der jährlichen Grundzulage von 154 Euro und gegebenenfalls
Steuerersparnis.
Voraussetzung ist, dass Sie
vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen. Ist Ihre Frau
Hausfrau, kann Sie einen so-
Hier gibt es Rat und Auskunft
◼ Auskünfte zur gesetzlichen Altersrente erteilt die
Deutsche Rentenversicherung über das Servicetelefon • 0800/10 00 48 00.
Infos zur geförderten Altersvorsorge gibt es kostenlos
zum Download unter www.
deutsche-rentenversicherung.de.
Schulzensur
Beratung vor Ort und Terminvereinbarung DRV, Okenstraße 27, Offenburg
• 0781/63915-0;
◼ Informationen zur betrieblichen Altersversorgung im
öffentlichen Dienst liefert
die Homepage der Versorgungsanstalt des Bundes
und der Länder www.vbl.de.
schweiz.
für:
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Familienangehöriger
Arbeitgebers eingezahlt.
Stimmt es, dass die Einzahlungen futsch sind?
Laut dem heute gültigen Betriebsrentengesetz sind Ansprüche auf eine Betriebsrente
unverfallbar, sofern der Arbeitnehmer wenigstens 25 Jahre alt ist und fünf Jahre als Betriebsangehöriger eingezahlt
hat. Das war aber zu der Zeit,
als Sie eingezahlt haben, noch
nicht so. Damals galten für die
Unverfallbarkeit noch andere Bestimmungen: Zehn Jahre
Betriebszugehörigkeit und Lebensalter 35 Jahre. Das heißt:
Sie haben leider Pech.
■■Ich bin im öffentlichen
Dienst tätig. Macht es Sinn,
mit 52 Jahren über die VBL
noch eine freiwillige Versicherung abzuschließen?
Durchaus. Die VBL bietet
dabei entweder eine klassische
oder eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragszusage und Mindestleistung
an. Im Rentenfall steht Ihnen
mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zur Renten-
Adressen
eingedickter
Fleischsaft
Staatsetat
genannten
Huckepack-Vertrag abschließen und bekäme gleichzeitig die jährliche
Grundzulage, so lange sie mindestens den jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro aufbringt.
Haben Sie noch Kinder, für die
Sie Kindergeld beziehen, haben
Sie Anspruch auf die jährliche
Kinderzulage von 185 Euro. Ist
ein Kind seit 2008 geboren, sind
es 300 Euro jährlich.
■■Stimmt es, dass RiesterVerträge besteuert werden?
Ja – das ist das Prinzip der
nachgelagerten Besteuerung.
In der Einzahlphase gibt es
Steuervorteile und Zulagen,
bei der Auszahlung geht die
Riesterrente zu 100 Prozent in
die Berechnung der Einkommensteuer ein. Aber: In der
Regel haben Senioren einen
deutlich geringeren Steuersatz als im Berufsleben, heißt:
Die Steuerlast sinkt, falls überhaupt Steuern zu zahlen sind.
■■Ich habe von 1968 bis
1976, ehe ich die Firma
gewechselt habe, für eine
Betriebsrente meines alten
Abk.:
Handschrift
Kurort
an der
Lahn
(Bad ...)
◼ Ein breites Informationsangebot zum Thema »Private Altersvorsorge« gibt es
faktisch in jeder Monatsausgabe von »Finanztest«.
Im Buchhandel ist das Sonderheft »Finanztest Spezial: Rente planen« erhältlich
oder kann unter www.test.de
bestellt werden.
red
berechnung zu. Bedenken Sie:
Bei der VBL sind die Kosten relativ günstig, sie liegen bei etwa drei Prozent, und es fallen
keine
Abschlussprovisionen
an.
■■ Ich bin Jahrgang 56
und habe seit 1971 ununterbrochen in die gesetzliche
Rentenversicherung eingezahlt. Gesundheitliche
Einschränkungen habe
ich nicht. Wann kann ich
frühestens in Rente?
Frühestens mit 63 Jahren.
In diesem Fall müssen Sie allerdings 10,2 Prozent Abschläge hinnehmen – und zwar dauerhaft. Wenn Sie bis zum Alter
von 63 und acht Monaten warten, bekommen Sie Ihre Rente
ohne Abschläge ausgezahlt –
denn Sie haben dann mehr als
45 Beitragsjahre zusammen.
■■Mein Schwiegersohn
war bisher Angestellter im
öffentlichen Dienst und ist
jetzt verbeamtet worden.
Verfallen damit seine
Ansprüche auf eine Betriebsrente über die VBL?
Nein. Freilich kann er bei
der VBL den Vertrag mit der
Pflichtversicherung nicht fortführen. Wenn Ihr Schwiegersohn mindestens fünf Jahre
eingezahlt hat, bleiben seine
Ansprüche bestehen. Allerdings sollte er wissen, dass die
VBL-Rente auf die Pensionsansprüche angerechnet wird.
■■Meine Frau hat erst
2017 Anspruch auf die Rente
mit 63. Falls diese Rente
wieder abgeschafft wird –
nützt es, bereits jetzt einen
Rentenantrag zu stellen?
Nein, das nützt leider nichts.
Sollte sich das Gesetz ändern,
bringt ein früher Antrag keinen Bestandsschutz.
■■Ich bin 50 und möchte
noch etwas für mein Alter
ansparen: Was ist besser, ■
eine Rentenversicherung
oder ein Fondssparplan?
Letztlich müssen Sie nach
Ihrer Risikobereitschaft entscheiden. Über einen Fondssparplan könnten Sie eine höhere Rendite als bei einer
Versicherung erreichen, gehen
aber auch ein gewisses Risiko
ein. Bei einem Fondssparplan
sind Sie relativ flexibel: Sollten
Sie arbeitslos werden, können
Sie jederzeit aussteigen.
Eine
Rentenversicherung
dagegen ist sicher. Freilich haben Sie hier nur einen relativ geringen Ertrag – der Garantiezins liegt derzeit bei 1,25
Prozent auf den Sparanteil,
nach Abzug aller Kosten. Einen steuerlichen Vorteil hat die
Rentenversicherung bei Auszahlung: Die Rente wird bei
Vorliegen aller Voraussetzungen lediglich mit dem geringen
Ertragsanteil besteuert.
in kürze
Ökumenisches
Taizé-Gebet
Ettenheim (red/tom). Die
Heimschule St. Landolin
in Ettenheim veranstaltet
am Sonntag, 15. November,
19 Uhr, in der Kapelle ein
ökumenisches Taizé-Gebet.
Mit Gesängen beten sei eine
wesentliche Form der Suche
nach Gott. Meditatives Singen ohne jede Ablenkung
mache bereit, auf Gott zu hören. Das Taizé-Gebet in Ettenheim findet an jedem 3.
Sonntag im Monat statt.
Präsentation zum
Besucherzentrum
Seebach (red/tom). Lange
vor dem ersten Spatenstich
für das neue Besucherzentrum, das bis 2018 am Ruhestein entsteht, können Interessierte bereits heute,
Freitag, 15 Uhr, im Seminarraum einige Höhepunkte der geplanten Ausstellung erleben. Beim letzten
Termin der Reihe »Mit der
Nationalparkleitung unterwegs« steht der Entwurf im
Mittelpunkt.
Volkshochschule
fährt ins Elsass
Kehl (red/tom). Die Volkshochschule Ortenau lädt in
Zusammenarbeit mit der
VHS Offenburg für morgen,
Samstag, 8.30 bis 18.30 Uhr,
zu einer Busfahrt ins elsässische Hanauerland ein. Die
Tour führt erst nach Pfaffenhofen. In Bouxwiller
sieht man den alten Schlossplatz. Ein Ausflug auf den
Bastberg mit seinem Hexentanzplatz und ein Abstecher nach Neuwiller-lèsSaverne beschließen den
Tag. Anmeldungen unter
• 0 78 51 / 32 22.
Sprechtag in der
Infobest Kehl
Kehl (red/tom). Die grenzüberschreitende Beratungsstelle Infobest Kehl/Strasbourg bietet am Dienstag, 17.
November, 9 bis 12 Uhr, eine
zweisprachige Beratung des
Pôle Emploi an. Es geht um
Arbeitslosigkeit und leistungsrechtliche
Fragen.
Anmeldung ist erforderlich
unter • 0 78 51 / 94 79-0.
Ökumenisches
Friedensgebet
Gengenbach (red/tom). Das
Gengenbacher Haus La Verna lädt für heute, Freitag,
17.30 Uhr, alle Spoleto-Mitglieder in die Gengenbacher
Stadtkirche St. Marien zu
einem ökumenischen Friedensgebet mit Lichterprozession ein.