PFLANZENSCHUTZDIENST BADEN-WÜRTTEMBERG Regierungspräsidium Stuttgart - Tel. (0711) 904-13310 PFLANZENSCHUTZHINWEIS Wichtiger Hinweis für Rübenanbauer Auf den Einsatz von Chloridazon-haltigen Herbiziden verzichten! Seit vielen Jahren werden in einigen Grundwasservorkommen, aus denen Trinkwasser für die öffentliche Wasserversorgung gewonnen wird, Abbauprodukte (Metaboliten) des Wirkstoffes Chloridazon oberhalb des festgesetzten gesundheitlichen Orientierungswertes (GOW) nachgewiesen. Der Wirkstoff Chloridazon ist z. B. in den Rübenherbiziden Rebell Ultra, Rebell Pyramin WG, Terlin WG, Terlin DF und Betoxon 65 WDG enthalten. Wegen dieser Funde von Chloridazon-Metaboliten im Grundwasser wurde im Jahr 2007 ein freiwilliger Verzicht auf den Einsatz dieser Mittel in allen Wasserschutzgebieten und nach Möglichkeit auch außerhalb vereinbart. Nachdem weiterhin diese Metaboliten in Konzentrationen oberhalb des GOW im Grundwasser aus verschiedenen Regionen gefunden werden, muss jetzt nachdrücklich der freiwillige Verzicht des Einsatzes von Chloridazonhaltigen Rübenherbiziden eingefordert werden: • In Wasserschutzgebieten (Normal-, bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) ist auf den Einsatz dieser Herbizide aus Gründen des Grundwasserschutzes völlig zu verzichten. • Außerhalb von Wasserschutzgebieten sollten diese Mittel durch andere Herbizide, wie z.B. Spectrum, ersetzt werden. In besonderen Fällen kann ein Einsatz mit reduzierter Aufwandmenge notwendig werden. • In der angefügten Tabelle sind die empfohlenen Herbizidmaßnahmen aufgelistet. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, einerseits die Grundwasserbelastung mit Metaboliten von Chloridazon zu reduzieren und andererseits die Zulassung des Wirkstoffes Chloridazon zu erhalten. Wenn dieser freiwillige Verzicht auf die Anwendung von Chloridazon-haltigen Herbiziden nicht zu einer Trendumkehr der Metabolitenkonzentration im Grundwasser führt, ist ein Verbot in diesen Wasserschutzgebieten zu erwarten. 2 Anwendungsverbot auf sandigen Böden Das bisherige Anwendungsverbot für chloridazonhaltige Mittel auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand wurde aufgrund der Auswaschungsproblematik auf weitere sandige Bodenarten ausgeweitet; die Anwendungsbestimmung lautet nun NG415: Keine Anwendung auf folgenden Bodenarten gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.): reiner Sand (Ss), schwach schluffiger Sand (Su2), schwach lehmiger Sand (Sl2), schwach toniger Sand (St2), mittel schluffiger Sand (Su3), mittel lehmiger Sand (Sl3), stark schluffiger Sand (Su4), stark lehmiger Sand (Sl4) und schluffig-lehmiger Sand (Slu). Sofern kein Gutachten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.) vorliegt, gilt das Anwendungsverbot für alle Böden der Bodenartgruppen 0 bis 3 gem. LUFA-Klassifizierung mit den Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger Sand (lS), sandiger Schluff (sU), stark sandiger Lehm (ssL) und lehmiger Schluff (lU). Somit ist auf allen sandigen Böden (weniger als 17 % Ton und weniger als 50 % Schluff) die Anwendung von Chloridazon verboten. Ohne Bodengutachten gilt das Verbot auf allen Böden mit weniger als 17 % Ton, also auch auf sandigem und lehmigem Schluff! Im Ergebnis der EUF-Untersuchung ist die Anwendbarkeit von Chloridazon angegeben. 3 Aus Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2016“ des amtlichen Pflanzenschutzdienstes BadenWürttemberg Für die Anwendung von Chloridazon-haltigen Mitteln gelten aus Gründen des Grundwasserschutzes folgende Einschränkungen: Betoxon 65 WDG, Pyramin WG, Rebell, Rebell Ultra, Terlin DF und Terlin WG werden nicht mehr empfohlen. Innerhalb von Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) ist auf deren Einsatz völlig zu verzichten. Windenknöterich Vogelmiere Nachtschatten Melde/Gänsefuß Klettenlabkraut Kamille 3. NAK Ehrenpreis 2. NAK Disteln 1. NAK Bingelkraut VA Ausfallraps Mittel (Beispiel) Amarant Aufwandmenge l, kg/ha Hundspetersilie Breitblättrige Samenunkräuter Reduzierte Vorauflaufbehandlung (VA) mit gezielten Folgespritzungen (1. + 2. NAK) Metamitron-Mittel 1) 1,5 - 2,0 Betanal MaxxPro + Metamitron-Mittel 1) 1,0 - 1,25 + 1,0 1,25 + 2,0 ◕ ◕ ◕ ○ ◕ ◑ ● ◕ ● ● ● ◕ Reine Nachauflaufbehandlung (1.-3. NAK) Betanal maxxPro + Metamitron-Mittel 1) -- 1,25 - 1,5 + 1,0 1,25 - 1,5 + 1,0 - 2,0 1,25 - 1,5 1,0 - 2,0 ◕ ◕ ◕ ○ ◕ ◑ ● ◕ ● ● ● ◕ Betanal maxxPro + Goltix Titan -- 1,25 + 1,0 - 2,0 1,25 + 1,0 - 2,0 1,25 + 1,0 - 2,0 ◕ ◕ ◕ ○ ◕ ◕ ● ● ● ● ● ● Betasana Trio SC + Metamitron-Mittel + ölhaliges Additiv -- 1,75 + 1,0 + 3) 1,75 + 1,0 - 2,0 + 3) 1,75 + 1,0 - 2,0 + 3) ◕ ◕ ◕ ○ ◕ ◑ ● ◕ ● ● ● ◕ 1,0 + 1,0 1,25 + 1,0 - 2,0 + 0,03 + 0,25 1,25 + 1,0 - 2,0 + 0,03 + 0,25 Betanal maxxPro + Metamitron-Mittel + Debut + FHS -- Betanal maxxPro + Metamitron-Mittel 1) + Lontrel 600 -- 1,25 + 1,0 - 1,25 + 1,0 + 0,1 1,25 + 1,0 + 0,1 ◕ ◕ ◕ ◕ ◕ ● ● ◕ ● ● ● ● Belvedere Extra + Goltix Titan + ölhaliges Additiv -- 1,25 + 1,5 - 2,0 + 3) 1,25 + 1,5 - 2,0 + 3) 1,25 + 1,5 - 2,0 + 3) ◕ ◕ ◕ ○ ◕ ◕ ● ● ● ● ● ● Betanal maxxPro + Metamitron-Mittel 1) + Spectrum 2) -- 1,0 + 1,0 - 1,0 + 1,0 + 0,3 1,0 + 1,0 + 0,3 - 0,6 ◕ ◕ ◕ ○ ● ◕ ● ◕ ● ● ● ◕ ◕ ● ● ○ ◕ ● ● ● ● ● ● ◕ Erläuterungen: VA = Vorauflaufbehandlung, 1. NAK = Behandlung im Kleimblattstadium der Unkräuter - unabhängig von der Entwicklung der Rüben, 2./3. NAK = 2. bzw. 3. Spritzung bei erneutem Auflaufen der Unkräuter: Bei Abschlussbehandlung jeweils die höhere Aufwandmenge wählen. 1) z. B. Goltix Gold, Metafol SC aus Spectrum Aqua-Pack 3) in empfohlener Aufwandmenge 2)
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