Landwirtschaftskammer NRW Münster, 29.03.2016 Referate Landbau und Pflanzenschutz Nevinghoff 40, 48147 Münster Redaktion: Tobias Schulze Bisping Seitenzahl: 4 Empfehlungen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz im Rheinland und in Westfalen‐Lippe Bis zum Wochenende bleibt es bewölkt mit Schauern. Ab Freitag dann frühlingshafteres Wetter. Getreide: Windhalm ausschalten Mit Beginn der nächsten Hochdruckwetterlage sind die Bedingungen für Herbizide im Getreide wieder gut. Bevor das Getreide den Bestand dicht macht, sollten die Flächen mit einer Herbstbehandlung jetzt nochmal auf nachgelaufenen Windhalm kontrolliert werden. Zur Nachbehandlung in Gerste, Weizen, Roggen und Triticale eignet sich 0,9 l/ha Axial 50. Ist im Herbst noch nicht behandelt worden, kann in Weizen, Roggen und Triticale jetzt mit Wirkung gegen Windhalm und einer breiten Mischverunkrautung 130 g/ha Broadway + 0,65 l/ha FHS gefahren werden (Wirkungslücke: Taubnessel, Kornblume, Hundskerbel). Kommt auf dem Standort zusätzlich Fuchsschwanz vor, müssen 220 g/ha Broadway + 1,1 l/ha FHS gefahren werden. Die genannte Wirkungslücke kann durch Zugabe von 25 g/ha Dirigent SX geschlossen werden. Wachstumsregler in Weizen Sofern es zu sonniger, klarer Witterung mit Temperaturen von mind. 14 °C kommt, können ab dem Wochenende die ersten Weizenflächen mit CCC eingekürzt werden. Raps: Rapsschädlinge kontrollieren Bedingt durch die kühle Witterung, gab es über Ostern kaum nennenswerten Zuflug an Rüsslern und Rapsglanzkäfern (RGK). Sofern die Temperaturen zum Ende der Woche über 18 °C ansteigen, werden auch die Rapsglanzkäfer aktiv. Behandlungen machen aber nur Sinn wenn die unten genannten Bekämpfungsrichtwerte überschritten werden (Ruhe bewahren). Richtwerte Schadschwelle RGK BBCH Schwacher Bestand Wüchsiger Bestand Bis 55 > 4 >8 > 55 > 5 > 10 BBCH 55 = Einzelblüten des Hauptknospenstandes sichtbar aber geschlossen (schimmert gelb) Knospen ausklopfen, nicht nur am Rand gucken. Werden die Bekämpfungsrichtwerte überschritten ist es günstig zum Ende einer Schönwetterperiode zu behandeln. Gegen Rüssler und RGK kann man z.B. 200 ml/ha Trebon (B2, max. 2 Anwendungen Jahr/Kultur) fahren. Geht es nur um die Rüsslerbekämpfung sind die „alten“ Pyrethroide, wie Karate Zeon (75 ml/ha) ausreichend. Raps: Einkürzen und gegen Phoma behandeln Bei Temperaturen von mind. 12 °C kann in den zum großen Teil nach den Niederschlägen wieder wüchsigen Beständen gegen Phoma z.B. 0,75 bis 1,0 l/ha Tilmor oder Ampera gefahren werden. In dichten Beständen und lagergefährdeten Sorten (z.B. Sherlock, DK Exstorm, Hybrirock, PR 46 W 26, Treffer) erreicht man mit 0,35 l/ha Toprex neben einer guten Phomawirkung gleichzeitig eine gute Einkürzung. Auch eine Mischung aus 0,3 l/ha Carax + 0,5 l/ha Tilmor ist in solchen Fällen möglich. Die Mischbarkeit mit Insektiziden und Bordüngern ist gegeben. Winterraps: Bienenschutz ‐ Auf Frühblüher achten Regional sind im Rheinland im Winterraps schon erste blühende Pflanzen zu finden. Zur Bekämpfung von Rapsschädlingen dürfen somit keine B1 Produkte mehr zur Anwendung kommen. B2 Produkte sind nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 einsetzbar. Um Sicherheit zu bekommen, ob der tägliche Bienenflug beendet ist, fragen Sie bitte ihren örtlichen Imker. B4 Insektizide haben keine Bienenschutzauflage, sollten möglichst aber auch nach den täglichen Bienenflug eingesetzt werden. Werden die Insektizide mit Wachstumsregler/Fungiziden gemischt, so kann sich die Gefährdungsklasse ändern. Diese Änderungen sind der angefügten Tabelle zu entnehmen. Tankmischungen mit mehreren Insektiziden sind als bienengefährlich zu bewerten, auch wenn die jeweiligen Mischpartner bienenungefährlich sind, und sollten nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Erste Frühblüher im Raps (Foto: Winkelheide) Zuckerrüben: Nur gezielte Vorauflaufanwendungen Grundsätzlich gilt für die in den letzten Tagen gedrillten Zuckerrüben, dass Vorauflaufbehandlungen nur dann Erfolg haben, wenn nach der Aussaat, aber vor dem Auflauf von Rüben und Unkräutern, die Bodenoberfläche durch Niederschläge abgesetzt ist. Nur dann kann ein geschlossener Herbizidfilm entstehen, der den Unkrautauflauf reduziert und zu einer Sensibilisierung der Unkräuter bei den folgenden Nachauflaufbehandlungen führt. Vorauflaufbehandlungen auf lockere, nicht abgesetzte Bodenoberflächen, können diese Leistung nicht erbringen. Vor allem bei einem starken Druck von Problemunkräutern, wie Kamille, Vogelknöterich, Hundspetersilie und Wilde Möhre, bringt eine gezielte Vorauflaufbehandlung Vorteile. Bei Kamille kann dann der Einsatz von Metamitron (2,0 l/ha Metafol SC oder Goltix Gold) erfolgen. Stellen Vogelknöterich, Hundspetersilie oder Wilde Möhre das Problem dar, ist das chloridazonhaltige Kombiprodukt Rebell Ultra mit 1,0‐2,0 l/ha das Mittel der Wahl. Für chloridazonhaltige Mittel ist zu beachten: Für Wasserschutzgebiete und Einzugsgebiete zur Trinkwassergewinnung in NRW wurde 2007 eine freiwillige Vereinbarung geschlossen, chloridazonhaltige Pflanzenschutzmittel aus Vorsorgegründen nur noch sehr eingeschränkt zu empfehlen. In Gebieten zur Trinkwassergewinnung sollen sie überhaupt nicht mehr eingesetzt werden. Da der Anwendungszeitraum sehr kritisch ist, wird auch der Einsatz von Rebell Ultra vornehmlich im Nachauflauf empfohlen. Ein Einsatz im Vorauflauf sollte nur in Ausnahmefällen bei den oben genannten Problemunkräutern erfolgen. Darüber hinaus gilt: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwasser‐ gewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 15/02/01 vom 12.02.2015, BAnz AT 27.02.2015 B6; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301). Keine Anwendung auf folgenden Bodenarten gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.): reiner Sand (Ss), schwach schluffiger Sand (Su2), schwach lehmiger Sand (Sl2), schwach toniger Sand (St2), mittel schluffiger Sand (Su3), mittel lehmiger Sand (Sl3), stark schluffiger Sand (Su4), stark lehmiger Sand (Sl4) und schluffig‐lehmiger Sand (Slu). Sofern kein Gutachten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.) vorliegt, gilt das Anwendungsverbot für alle Böden der Bodenartgruppen 0 bis 3 gem. LUFA‐Klassifizierung mit den Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger Sand (lS), sandiger Schluff (sU), stark sandiger Lehm (ssL) und lehmiger Schluff (lU).
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