Erfordert der Wasserschutz ein Umdenken im Pflanzenschutz? Sauberes Trinkwasser darf durch Pflanzenschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft nicht gefährdet werden. Dies wird einerseits durch ein sicheres Zulassungsverfahren gewährleistet und andererseits durch eine sachgerechte Anwendung in der Praxis. Neu entwickelte Pflanzenschutzmittel müssen dazu immer höhere Standards erfüllen. Und auch Landwirte unterziehen sich im Rahmen der Sachkundepflicht alle drei Jahre einer regelmäßigen gesetzlich geforderten Fortbildung. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Pflanzenschutzwirkstoffe und deren relevante Abbauprodukte (= Metaboliten) den gesetzlich vorgegebenen Grenzwert von 0,1 µg/l im Trinkwasser nicht überschreiten. Im Sinne von Wirkung und Ökotoxikologie nicht relevante Metaboliten, die ebenfalls beim Abbau von Pflanzenschutzwirkstoffen entstehen, unterliegen zwar nicht dem genannten Grenzwert, sind aber in Grundund Trinkwasser ebenfalls nicht erwünscht. Für sie gelten je nach Betrachtungsweise unterschiedliche Vorsorge- bzw. Orientierungswerte. Während auf Zulassungsebene der Eingriffs- bzw. Maßnahmenwert bei 10 µg/l liegt, werden vom Umweltbundesamt so genannte gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) empfohlen, die eine Aufnahme lebenslang sicher ermöglichen sollen. Diese liegen je nach Wirkstoff zwischen 1 und 3 µg/l. Mit der immer feiner werdenden Analytik sind in letzter Zeit zunehmend GOW - Überschreitungen für diese nicht relevanten Metabolite in den Vorfeldmessstellen der Wasserschutzgebiete zu beobachten. Besonders betroffen sind dabei die Wirkstoffe S- Metolachlor in Mais und Chloridazon in Zuckerrüben. Der nachfolgende Beitrag zeigt Möglichkeiten auf, um künftige Überschreitungen des GOW zu vermeiden. Situation in Mais – Wirkstoffrotation oder Verzicht auf S-Metolachlor? Der Wirkstoff S-Metolachlor im Mais kommt in den Bodenherbiziden Dual Gold und Gardo Gold vor. S-Metolachlor wird hauptsächlich gegen Hühnerhirsen, Kreuzblütler, Amarant und Kamille eingesetzt. Für den Fall, dass nur dieser Wirkstoff substituiert werden soll, stehen im Mais zahlreiche Komplettlösungen für die Unkrautbekämpfung zur Verfügung. Die Packs wie z.B. Laudis Aspect Pack, Principal S Pack, Successor Top 2.0 Pack, Elumis P Pack oder die chlorcacetamidfreien Packs in Verbindung mit gräserwirksamen Sulfonylen können die beiden S-Metolachlor-haltigen Packs vollständig ersetzen. Um weitere Belastungen der Grundwasserkörper mit S-Metolachlor-Metaboliten zu vermeiden, wird in Niedersachsen eine sogenannte “Rotation” der chloracetamidhaltigen Packs auf Betriebsebene landesweit empfohlen. ERFORDERT DER W ASSERSCHUTZ EIN UMDENKEN IM PFLANZENSCHUTZ? Seite 2 von 7 Werden im ersten Jahr Herbizide die S-Metolachlor enthalten verwendet, stehen zum folgenden Maisanbau kostenneutral Herbizide mit Pethoxamid, Flufenacet, Dimethenamid oder alternativ chloracetamidfreie Herbizide zur Verfügung. Warum Rotation und nicht Komplettverzicht? Die Gründe für eine Rotation in der Fläche liegen auf der Hand. Das Problem würde unnötig auf die Ersatzstoffe verlagert, die Mittelpalette wäre bei einem generellen Verzicht ähnlich wie bei einem Verbot eingeschränkt und der geforderte Wirkstoffwechsel um Herbizidresistenzen zu vermeiden wäre nur noch eingeschränkt möglich. Herbizidmanagement in der Fruchtfolge – mit dem Ziel Wasserschutz und Resistenzvermeidung Beispiel: viergliederige Fruchtfolge (WW, WG, Zuckerrübe, Mais) Jahre Kultur VA - NAH NAH Sumimax (E) Winterweizen 1 + Herold (F1, K3) Wintergerste 2 3 Zuckerrüben 3 Mais Cadou SC + Bacara forte (F1, K1, K3) 3 Zuckerrüben 3 Mais Cadou SC + Bacara forte (F1, K1, K3) oder Atlantis (B) Axial 50 EC (A) Betanal-Goltix Titan Round up (G) Pethoxamid Lexus + Absolute M (B/F1) + Boxer (N) 1 2 S-Metolachlor Lexus + Absolute M (B/F1) + Boxer (N) Winterweizen Wintergerste Axial 50 EC (A) Round up (G) 1 2 Atlantis (B) Betanal-Goltix Titan Winterweizen Wintergerste NAF Malibu + Bacara forte (F1, K1, K3) oder Atlantis (B) Axial 50 EC (A) 3 Zuckerrüben Dimethenamid 4 Mais Chloracetamidfrei ERFORDERT DER W ASSERSCHUTZ EIN UMDENKEN IM PFLANZENSCHUTZ? Seite 3 von 7 Standorte mit einer rein dikotylen Verunkrautung werden immer seltener. Mittlerweile nehmen die Hirsestandorte, an denen neben Hühnerhirse auch Borsten- und Fingerhirsen in hoher Besatzdichte vorkommen können, deutlich zu. Auch auf diesen Standorten ist eine Rotation der chloracetamidhaltigen Packs mit z.B. Elumis Extra Pack, Laudis Terra Pack, Laudis Aspect Pack plus einem Gräsersulfonyl und Spectrum Gold Triple Pack möglich. Über eine Fruchtfolge gesehen ist bei der Rotation der chloracetamidhaltigen Herbizide zu beachten, dass z.B. Flufenacet auch im Getreide oder dimethenamidhaltige Herbizide auch im Zuckerrübenanbau zur Anwendung kommen. Um eine einseitige Belastung der Grundwasserkörper oder einer möglichen Resistenzentwicklungen bei Unkräutern entgegenzuwirken, sollte über die Fruchtfolge gesehen eine alternierende Auswahl der chloracetamidhaltigen Herbizide wie auch der Gräserspezialisten in der Mischung stattfinden. Darf auch der Wirkstoff Terbuthylazin auf wassersensiblen Standorten nicht eingesetzt werden, bildet TBA-frei bzw. TBA-haltig ein weiteres Entscheidungskriterium. TBA ist in Artett, Aspect, Calaris, Bromoterb, Gardo Gold, Successor T, Spectrum Gold, Zeagran Ultimate, u.a. enthalten und wirkt hauptsächlich gegen Unkräuter wie Ackerstiefmütterchen, Franzosenkraut, Gänsefußarten, Storchschnabelarten, Nachschatten. TBA unterstützt die Wirkung bei Wirkstoffkombinationen im Pack gegen zahlreiche Unkräuter wie z.B. Kamille, Vogelmiere und andere. Damit fallen im Mais so gut wie alle bodenwirksamen Wirkstoffe aus. Der zusätzliche Verzicht auf terbuthylazinhaltige Produkte ist nicht mehr kostenneutral zu gestalten, auch verringert er die Möglichkeiten zur Unkrautbekämpfung deutlich. Bei den dann nur noch zur Verfügung stehenden, überwiegend blattaktiven Herbiziden, wird standortspezifisch eine Spritzfolge erforderlich. Folgende Möglichkeiten bieten sich für eine breitwirksame Herbizidmaßnahme zur Bekämpfung von Hirsearten und weiteren Problemunkräutern an: Seite 4 von 7 ERFORDERT DER W ASSERSCHUTZ EIN UMDENKEN IM PFLANZENSCHUTZ? Mögliche Vorlagen im 2-3 Blattstadium: 1. Callisto 0,75-1,0 + B235 0,3 l/ha (41-53 Euro/ha) 2. Sulcogan 0,75-1,0 + B235 0,3 l/ha (33-42 Euro/ha) Mögliche Nachlagen im 5-6 Blattstadium: 1. Elumis P Pack (Elumis 1,25 l/ha + Peak 0,02 kg/ha,64 Euro/ha) gegen Hühner- und Borstenhirse, Ausfallgetreide, Nachtschatten, Knöterich, Gänsefuß und Kamille. MaisTer Power 1,0 l/ha (Preis noch unbekannt) gegen Hühner- und 2. Borstenhirse, Ausfallgetreide, Nachtschatten, Knöterich, Gänsefuß. Laudis 1,5 l/ha + Buctril 0,3 l/ha (44 Euro/ha) Hühner-Hirse, Nachtschatten, 3. Knöterich und Gänsefuß. Allerdings muss zur Gräserbekämpfung als weitere Maßnahme ggf. ein Sulfonylharnstoff zugesetzt werden (außer zu MaisTer Power). Die meisten nicosulfuronhaltigen Produkte dürfen jedoch nur alle zwei Jahre auf derselben Fläche angewendet werden. Nicht betroffen von dieser Auflage sind Fornet und SL 950. Durch die vorwiegend blattaktive Vor- und Nachlage und die obligatorische zweite Durchfahrt steigen die Kosten der Herbizidmaßnahmen in Wasserschutzgebieten an. Gegen Sonderunkräuter (z.B. Winden, Ampfer, Ausfall-Kartoffeln, etc.) und auf stark humosen Standorten sind Sonderbehandlungen notwendig. Eine weitere Sondersituation für den Herbizideinsatz stellen Mais-Anbausysteme mit GrasUntersaaten dar. Hier muss die Verträglichkeit der eingesetzten Herbizide gegenüber den verwendeten Grasarten gewährleistet sein. Um S- Metolachlor- und Terbuthylazin – Einträge ins Wasser zu reduzieren, ist aus unserer Sicht der alternierende Einsatz konventioneller Herbizidstrategien (mit SMetolachlor und TBA) mit sogenannten „Wasserschutzvarianten“ (S- Metolachlor und TBA-Frei) zu empfehlen. Dann müsste der Landwirt abwechselnd Strategien mit und ohne S-Metolachlor und TBA auf seinen Flächen zur Unkrautbekämpfung anwenden, wobei beide Wirkstoffe in 3- bis 5-jährigem Abstand auf der gleichen Fläche eingesetzt werden können. Seite 5 von 7 ERFORDERT DER W ASSERSCHUTZ EIN UMDENKEN IM PFLANZENSCHUTZ? Situation in Zuckerrüben – Ersatz für den Wirkstoff Chloridazon? Im Zuckerrübenbau wird der Wirkstoff Chloridazon hauptsächlich gegen schwer bekämpfbare Unkräuter wie Knöteriche, Ehrenpreis, Klettenlabkraut und vor allem Hundspetersilie eingesetzt und ist unter anderem in den Herbiziden Rebell, Rebell Ultra, Terlin DF, Betoxon 65 WDG, Pyramin WG und den zugehörigen Parallelhandelsmitteln zu finden. Das Bundesamt für Pflanzenschutzmittel Verbraucherschutz mit Anwendungsbestimmungen dem zum und Lebensmittelsicherheit Wirkstoff verbesserten hat für Chloridazon zwei Schutz Grundwassers des neue festgesetzt. Sie gelten ab sofort und zielen darauf ab, Einträge des nicht relevanten Metaboliten Desphenyl-Chloridazon in das Grundwasser so zu verringern, dass die Konzentration unterhalb des Leitwertes bleibt. Anwendungsverbot in bestimmten Wasserschutzgebieten und Wassereinzugsgebieten Die Anwendungsbestimmung lautet (BVL-Code NG301): „Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 15/02/01 vom 12.02.2015, BAnz AT 27.02.2015 B6; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).“ Die Beschränkung gilt zunächst in drei Wasserschutzgebieten und Einzugsgebieten für die Trinkwassergewinnung in Nordrhein-Westfalen. Dort wurden Rückstände des nicht relevanten Metaboliten Desphenyl-Chloridazon in erheblichem Umfang oberhalb des Leitwertes von 10 µg/L bestimmt. Die Liste der Gebiete ist im Internet abrufbar. Aktuelle Fundmeldungen von Wasserversorgern weisen darauf hin, dass die bislang erteilten Anwendungsbestimmungen und andere Managementmaßnahmen der vergangenen Jahre, wie z. B. die Empfehlung reduzierter Aufwandmengen, nicht ausreichen, um die Belastung des Grundwassers mit dem nicht relevanten Metaboliten Desphenyl-Chloridazon unterhalb des Leitwertes von 10 µg/L zu halten. Deshalb wurde nun das Anwendungsverbot auf ein breiteres Spektrum von Bodenarten erweitert. Seite 6 von 7 ERFORDERT DER W ASSERSCHUTZ EIN UMDENKEN IM PFLANZENSCHUTZ? Anwendungsverbot auf sandigen Böden Das bisherige Anwendungsverbot für chloridazonhaltige Mittel auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand wurde auf weitere sandige Bodenarten ausgeweitet; die Anwendungsbestimmung lautet nun (BVLCode NG415): „Keine Anwendung auf folgenden Bodenarten gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.): reiner Sand (Ss), schwach schluffiger Sand (Su2), schwach lehmiger Sand (Sl2), schwach toniger Sand (St2), mittel schluffiger Sand (Su3), mittel lehmiger Sand (Sl3), stark schluffiger Sand (Su4), stark lehmiger Sand (Sl4) und schluffig-lehmiger Sand (Slu). Sofern kein Gutachten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.) vorliegt, gilt das Anwendungsverbot für alle Böden der Bodenartgruppen 0 bis 3 gem. LUFA-Klassifizierung mit den Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger Sand (lS), sandiger Schluff (sU), stark sandiger Lehm (ssL) und lehmiger Schluff (lU).“ Die Substitution chloridazonhaltiger Herbizide ist vor allem beim Auftreten von Problemunkräutern im Zuckerrübenbau nur bedingt möglich. Knöterich wird in Zuckerrüben z.B. entweder mit Debut (Vogelknöterich) oder mit Rebell (Windenknöterich) bekämpft. Gegen Windenknöterich kann Rebell durch Goltix Titan ersetzt werden. Ehrenpreis wird dagegen durch Metafol oder Goltix Titan nicht ausreichend bekämpft, auch nicht mit höheren Aufwandmengen. Bei lang vorherrschender Trockenheit wie im Jahr 2015 hat hier Rebell Ultra eine bessere Wirkung. Der Einsatz von Spectrum im NA hat zwar eine gute Wirkung gegen Ehrenpreis, ist solo jedoch erst ab BBCH 16 der Zuckerrübe einsetzbar. Dann sind die Ehrenpreise so groß, dass sie nicht mehr bekämpfbar sind. Beim Auftreten von Klettenlabkraut ist eine Erhöhung der Ethofumesatmenge zu empfehlen. Das Hauptproblem ist und bleibt ein starkes Auftreten von Hundspetersilie. Die Substitution Goltix durch Titan in Verbindung mit Betanal Maxx Pro Belvedere ermöglicht oder Extra eine gute Bekämpfungsstrategie, allerdings nur für niedrige Besatzdichten von Hundspetersilie. Seite 7 von 7 ERFORDERT DER W ASSERSCHUTZ EIN UMDENKEN IM PFLANZENSCHUTZ? Für einen optimalen Bekämpfungserfolg wäre eine Vorauflaufzulassung von Goltix Titan hilfreich. Bei Trockenheit und höheren Besatzdichten muss zurzeit blattaktiv zugemischt werden, z.B. durch Debut und /oder Lontrel im Nachauflauf oder auch Spectrum solo ab 6-Blattstadium. Für Problemflächen mit Starkbefall von Hundspetersilie sind keine Alternativen zu dem Wirkstoff Chloridazon vorhanden. Auch vor dem Hintergrund zunehmender Resistenzen bei Unkräutern ist der totale Verzicht von Choridazon (Rebell Ultra etc.) derzeit nicht sinnvoll. Das Rebell Ultra steht in der HRAC-Gruppe O, und soll mit Wirkstoffen der häufig verwendeten Wirkstoffgruppe C und B substituiert werden. Hier besteht in der Fruchtfolge die Gefahr der Resistenzbildung bei Unkräutern. Die ersten Resistenzen bei Weißem Gänsefuß gegenüber Metamitron (Goltix, Goltix Titan) und Metribuzin (Sencor) sind in Niedersachsen bereits bekannt. Zusammenfassung Ein Verzicht auf S-Metolachlor und Chloridazon ist nur unter Einschränkungen möglich, wie z.B. eine nicht ausreichende Bekämpfung bestimmter Problemunkräuter oder die Notwendigkeit eines zusätzlichen Behandlungsgangs und somit erhöhter Pflanzenschutzmittelaufwand. Hinzu kommt eine nicht einschätzbare Verschärfung der Resistenzproblematik durch die Einengung des Wirkstoffspektrums. Dies kann nur bedingt durch Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes wie Fruchtfolgeerweiterung oder zusätzliche Bodenbearbeitungsgänge ausgeglichen werden. Auf der anderen Seite werden Situationen aufgezeigt, für die die Nutzung von Alternativen möglich ist. Diese sollten so gezielt wie möglich genutzt werden, um den Einsatz der genannten Wirkstoffe auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. In einzelnen Wasserschutzgebieten in Niedersachsen werden solche Varianten bereits als freiwillige Vereinbarungen angeboten. Zusätzlich muss auf die strikte Einhaltung der mittelbezogenen Anwendungsbestimmungen zum Gewässerund Wasserschutz geachtet werden. Landwirtschaftskammer Niedersachsen Pflanzenschutzamt Dr. Dirk Wolber Goßswinth Warnecke-Busch 03.03.2016 Neben den in den Artikeln bzw. Tabellen genannten Präparaten mit einer deutschen Zulassung gibt es so genannte parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel. Diese sind in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR zugelassen, stimmen mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel überein und sind als parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel von der Zulassungsbehörde genehmigt. Eine Liste der verkehrsfähigen. Parallelimporte ist im Internetangebot des BVL verfügbar: http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/04_Parallelhandel/psm_Parallelimporte_node.html
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