Erfordert der Wasserschutz ein Umdenken im Pflanzenschutz?

Erfordert der Wasserschutz ein Umdenken im Pflanzenschutz?
Sauberes Trinkwasser darf durch Pflanzenschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft
nicht gefährdet werden. Dies wird einerseits durch ein sicheres Zulassungsverfahren
gewährleistet und andererseits durch eine sachgerechte Anwendung in der Praxis.
Neu entwickelte Pflanzenschutzmittel müssen dazu immer höhere Standards
erfüllen. Und auch Landwirte unterziehen sich im Rahmen der Sachkundepflicht alle
drei Jahre einer regelmäßigen gesetzlich geforderten Fortbildung.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Pflanzenschutzwirkstoffe und deren relevante
Abbauprodukte (= Metaboliten) den gesetzlich vorgegebenen Grenzwert von 0,1 µg/l
im Trinkwasser nicht überschreiten. Im Sinne von Wirkung und Ökotoxikologie nicht
relevante Metaboliten, die ebenfalls beim Abbau von Pflanzenschutzwirkstoffen
entstehen, unterliegen zwar nicht dem genannten Grenzwert, sind aber in Grundund Trinkwasser ebenfalls nicht erwünscht. Für sie gelten je nach Betrachtungsweise
unterschiedliche Vorsorge- bzw. Orientierungswerte. Während auf Zulassungsebene
der Eingriffs- bzw. Maßnahmenwert bei 10 µg/l liegt, werden vom Umweltbundesamt
so genannte gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) empfohlen, die eine
Aufnahme lebenslang sicher ermöglichen sollen. Diese liegen je nach Wirkstoff
zwischen 1 und 3 µg/l. Mit der immer feiner werdenden Analytik sind in letzter Zeit
zunehmend GOW - Überschreitungen für diese nicht relevanten Metabolite in den
Vorfeldmessstellen der Wasserschutzgebiete zu beobachten. Besonders betroffen
sind dabei die Wirkstoffe S- Metolachlor in Mais und Chloridazon in Zuckerrüben. Der
nachfolgende Beitrag zeigt Möglichkeiten auf, um künftige Überschreitungen des
GOW zu vermeiden.
Situation in Mais – Wirkstoffrotation oder Verzicht auf S-Metolachlor?
Der Wirkstoff S-Metolachlor im Mais kommt in den Bodenherbiziden Dual Gold und
Gardo Gold vor. S-Metolachlor wird hauptsächlich gegen Hühnerhirsen, Kreuzblütler,
Amarant und Kamille eingesetzt. Für den Fall, dass nur dieser Wirkstoff substituiert
werden soll, stehen im Mais zahlreiche Komplettlösungen für die
Unkrautbekämpfung zur Verfügung. Die Packs wie z.B. Laudis Aspect Pack,
Principal S Pack, Successor Top 2.0 Pack, Elumis P Pack oder die
chlorcacetamidfreien Packs in Verbindung mit gräserwirksamen Sulfonylen können
die beiden S-Metolachlor-haltigen Packs vollständig ersetzen. Um weitere
Belastungen der Grundwasserkörper mit S-Metolachlor-Metaboliten zu vermeiden,
wird in Niedersachsen eine sogenannte “Rotation” der chloracetamidhaltigen Packs
auf Betriebsebene landesweit empfohlen.
ERFORDERT DER W ASSERSCHUTZ EIN UMDENKEN IM PFLANZENSCHUTZ?
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Werden im ersten Jahr
Herbizide die S-Metolachlor
enthalten verwendet, stehen
zum folgenden Maisanbau
kostenneutral Herbizide mit
Pethoxamid,
Flufenacet,
Dimethenamid
oder
alternativ chloracetamidfreie
Herbizide zur Verfügung.
Warum Rotation und nicht
Komplettverzicht?
Die Gründe für eine Rotation
in der Fläche liegen auf der
Hand. Das Problem würde
unnötig auf die Ersatzstoffe
verlagert, die Mittelpalette wäre bei einem generellen Verzicht ähnlich wie bei einem
Verbot eingeschränkt und der geforderte Wirkstoffwechsel um Herbizidresistenzen
zu vermeiden wäre nur noch eingeschränkt möglich.
Herbizidmanagement in der Fruchtfolge –
mit dem Ziel Wasserschutz und Resistenzvermeidung
Beispiel: viergliederige Fruchtfolge (WW, WG, Zuckerrübe, Mais)
Jahre
Kultur
VA - NAH
NAH
Sumimax (E)
Winterweizen
1
+ Herold (F1, K3)
Wintergerste
2
3
Zuckerrüben
3
Mais
Cadou SC
+ Bacara forte
(F1, K1, K3)
3
Zuckerrüben
3
Mais
Cadou SC
+ Bacara forte
(F1, K1, K3)
oder Atlantis (B)
Axial 50 EC (A)
Betanal-Goltix Titan
Round up (G)
Pethoxamid
Lexus + Absolute
M (B/F1)
+ Boxer (N)
1
2
S-Metolachlor
Lexus + Absolute
M (B/F1)
+ Boxer (N)
Winterweizen
Wintergerste
Axial 50 EC (A)
Round up (G)
1
2
Atlantis (B)
Betanal-Goltix Titan
Winterweizen
Wintergerste
NAF
Malibu
+ Bacara forte
(F1, K1, K3)
oder Atlantis (B)
Axial 50 EC (A)
3
Zuckerrüben
Dimethenamid
4
Mais
Chloracetamidfrei
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Standorte mit einer rein dikotylen Verunkrautung werden immer seltener. Mittlerweile
nehmen die Hirsestandorte, an denen neben Hühnerhirse auch Borsten- und
Fingerhirsen in hoher Besatzdichte vorkommen können, deutlich zu. Auch auf diesen
Standorten ist eine Rotation der chloracetamidhaltigen Packs mit z.B. Elumis Extra
Pack, Laudis Terra Pack, Laudis Aspect Pack plus einem Gräsersulfonyl und
Spectrum Gold Triple Pack möglich.
Über eine Fruchtfolge gesehen ist bei der Rotation der chloracetamidhaltigen
Herbizide zu beachten, dass z.B. Flufenacet auch im Getreide oder
dimethenamidhaltige Herbizide auch im Zuckerrübenanbau zur Anwendung
kommen. Um eine einseitige Belastung der Grundwasserkörper oder einer möglichen
Resistenzentwicklungen bei Unkräutern entgegenzuwirken, sollte über die
Fruchtfolge gesehen eine alternierende Auswahl der chloracetamidhaltigen Herbizide
wie auch der Gräserspezialisten in der Mischung stattfinden.
Darf auch der Wirkstoff Terbuthylazin auf wassersensiblen Standorten nicht
eingesetzt
werden,
bildet
TBA-frei
bzw.
TBA-haltig
ein
weiteres
Entscheidungskriterium. TBA ist in Artett, Aspect, Calaris, Bromoterb, Gardo Gold,
Successor T, Spectrum Gold, Zeagran Ultimate, u.a. enthalten und wirkt
hauptsächlich gegen Unkräuter wie Ackerstiefmütterchen, Franzosenkraut,
Gänsefußarten, Storchschnabelarten, Nachschatten. TBA unterstützt die Wirkung bei
Wirkstoffkombinationen im Pack gegen zahlreiche Unkräuter wie z.B. Kamille,
Vogelmiere und andere. Damit fallen im Mais so gut wie alle bodenwirksamen
Wirkstoffe aus. Der zusätzliche Verzicht auf terbuthylazinhaltige Produkte ist nicht
mehr kostenneutral zu gestalten, auch verringert er die Möglichkeiten zur
Unkrautbekämpfung deutlich. Bei den dann nur noch zur Verfügung stehenden,
überwiegend blattaktiven Herbiziden, wird standortspezifisch eine Spritzfolge
erforderlich. Folgende Möglichkeiten bieten sich für eine breitwirksame
Herbizidmaßnahme
zur
Bekämpfung
von
Hirsearten
und
weiteren
Problemunkräutern an:
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Mögliche Vorlagen im 2-3 Blattstadium:
1. Callisto 0,75-1,0 + B235 0,3 l/ha (41-53 Euro/ha)
2. Sulcogan 0,75-1,0 + B235 0,3 l/ha (33-42 Euro/ha)
Mögliche Nachlagen im 5-6 Blattstadium:
1. Elumis P Pack (Elumis 1,25 l/ha + Peak 0,02 kg/ha,64 Euro/ha) gegen Hühner- und
Borstenhirse, Ausfallgetreide, Nachtschatten, Knöterich, Gänsefuß und Kamille.
MaisTer Power 1,0 l/ha (Preis noch unbekannt) gegen Hühner- und
2.
Borstenhirse, Ausfallgetreide, Nachtschatten, Knöterich, Gänsefuß.
Laudis 1,5 l/ha + Buctril 0,3 l/ha (44 Euro/ha) Hühner-Hirse, Nachtschatten,
3.
Knöterich und Gänsefuß.
Allerdings
muss
zur
Gräserbekämpfung
als
weitere
Maßnahme
ggf.
ein
Sulfonylharnstoff zugesetzt werden (außer zu MaisTer Power). Die meisten
nicosulfuronhaltigen Produkte dürfen jedoch nur alle zwei Jahre auf derselben Fläche
angewendet werden. Nicht betroffen von dieser Auflage sind Fornet und SL 950.
Durch die vorwiegend blattaktive Vor- und Nachlage und die obligatorische zweite
Durchfahrt steigen die Kosten der Herbizidmaßnahmen in Wasserschutzgebieten an.
Gegen Sonderunkräuter (z.B. Winden, Ampfer, Ausfall-Kartoffeln, etc.) und auf stark
humosen
Standorten
sind
Sonderbehandlungen
notwendig.
Eine
weitere
Sondersituation für den Herbizideinsatz stellen Mais-Anbausysteme mit GrasUntersaaten dar. Hier muss die Verträglichkeit der eingesetzten Herbizide gegenüber
den verwendeten Grasarten gewährleistet sein.
Um S- Metolachlor- und Terbuthylazin – Einträge ins Wasser zu reduzieren, ist aus
unserer Sicht der alternierende Einsatz konventioneller Herbizidstrategien (mit SMetolachlor und TBA) mit sogenannten „Wasserschutzvarianten“ (S- Metolachlor und
TBA-Frei) zu empfehlen. Dann müsste der Landwirt abwechselnd Strategien mit und
ohne S-Metolachlor und TBA auf seinen Flächen zur Unkrautbekämpfung anwenden,
wobei beide Wirkstoffe in 3- bis 5-jährigem Abstand auf der gleichen Fläche
eingesetzt werden können.
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Situation in Zuckerrüben – Ersatz für den Wirkstoff Chloridazon?
Im Zuckerrübenbau wird der Wirkstoff Chloridazon hauptsächlich gegen schwer
bekämpfbare Unkräuter wie Knöteriche, Ehrenpreis, Klettenlabkraut und vor allem
Hundspetersilie eingesetzt und ist unter anderem in den Herbiziden Rebell, Rebell
Ultra, Terlin DF, Betoxon 65 WDG, Pyramin WG und den zugehörigen
Parallelhandelsmitteln zu finden.
Das
Bundesamt
für
Pflanzenschutzmittel
Verbraucherschutz
mit
Anwendungsbestimmungen
dem
zum
und
Lebensmittelsicherheit
Wirkstoff
verbesserten
hat
für
Chloridazon
zwei
Schutz
Grundwassers
des
neue
festgesetzt. Sie gelten ab sofort und zielen darauf ab, Einträge des nicht relevanten
Metaboliten Desphenyl-Chloridazon in das Grundwasser so zu verringern, dass die
Konzentration unterhalb des Leitwertes bleibt.
Anwendungsverbot in bestimmten Wasserschutzgebieten und Wassereinzugsgebieten
Die
Anwendungsbestimmung
lautet
(BVL-Code
NG301):
„Keine
Anwendung
in
Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom
BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 15/02/01 vom
12.02.2015, BAnz AT 27.02.2015 B6; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).“
Die Beschränkung gilt zunächst in drei Wasserschutzgebieten und Einzugsgebieten
für die Trinkwassergewinnung in Nordrhein-Westfalen. Dort wurden Rückstände des
nicht relevanten Metaboliten Desphenyl-Chloridazon in erheblichem Umfang
oberhalb des Leitwertes von 10 µg/L bestimmt. Die Liste der Gebiete ist im Internet
abrufbar.
Aktuelle Fundmeldungen von Wasserversorgern weisen darauf hin, dass die bislang
erteilten Anwendungsbestimmungen und andere Managementmaßnahmen der
vergangenen Jahre, wie z. B. die Empfehlung reduzierter Aufwandmengen, nicht
ausreichen, um die Belastung des Grundwassers mit dem nicht relevanten
Metaboliten Desphenyl-Chloridazon unterhalb des Leitwertes von 10 µg/L zu halten.
Deshalb wurde nun das Anwendungsverbot auf ein breiteres Spektrum von
Bodenarten erweitert.
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Anwendungsverbot auf sandigen Böden
Das bisherige Anwendungsverbot für chloridazonhaltige Mittel auf den Bodenarten
reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand wurde auf weitere
sandige Bodenarten ausgeweitet; die Anwendungsbestimmung lautet nun (BVLCode
NG415):
„Keine
Anwendung
auf
folgenden
Bodenarten
gemäß
Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.): reiner Sand (Ss), schwach schluffiger
Sand (Su2), schwach lehmiger Sand (Sl2), schwach toniger Sand (St2), mittel
schluffiger Sand (Su3), mittel lehmiger Sand (Sl3), stark schluffiger Sand (Su4),
stark lehmiger Sand (Sl4) und schluffig-lehmiger Sand (Slu). Sofern kein Gutachten
nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.) vorliegt, gilt das Anwendungsverbot
für alle Böden der Bodenartgruppen 0 bis 3 gem. LUFA-Klassifizierung mit den
Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger Sand (lS), sandiger
Schluff (sU), stark sandiger Lehm (ssL) und lehmiger Schluff (lU).“
Die Substitution chloridazonhaltiger Herbizide ist vor allem beim Auftreten von
Problemunkräutern im Zuckerrübenbau nur bedingt möglich. Knöterich wird in
Zuckerrüben z.B. entweder
mit Debut (Vogelknöterich) oder mit Rebell
(Windenknöterich) bekämpft. Gegen Windenknöterich kann Rebell durch Goltix Titan
ersetzt werden. Ehrenpreis wird dagegen durch Metafol oder Goltix Titan nicht
ausreichend bekämpft, auch nicht mit höheren Aufwandmengen. Bei lang
vorherrschender Trockenheit wie im Jahr 2015 hat hier Rebell Ultra eine bessere
Wirkung. Der Einsatz von Spectrum im NA hat zwar eine gute Wirkung gegen
Ehrenpreis, ist solo jedoch erst ab BBCH 16 der Zuckerrübe einsetzbar. Dann sind
die Ehrenpreise so groß, dass sie nicht mehr bekämpfbar sind. Beim Auftreten von
Klettenlabkraut ist eine Erhöhung der Ethofumesatmenge zu empfehlen. Das
Hauptproblem ist und
bleibt
ein
starkes
Auftreten
von
Hundspetersilie.
Die
Substitution
Goltix
durch
Titan
in
Verbindung mit Betanal
Maxx
Pro
Belvedere
ermöglicht
oder
Extra
eine
gute
Bekämpfungsstrategie,
allerdings
nur
für
niedrige Besatzdichten
von Hundspetersilie.
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Für einen optimalen Bekämpfungserfolg wäre eine Vorauflaufzulassung von Goltix
Titan hilfreich. Bei Trockenheit und höheren Besatzdichten muss zurzeit blattaktiv
zugemischt werden, z.B. durch Debut und /oder Lontrel im Nachauflauf oder auch
Spectrum solo ab 6-Blattstadium. Für Problemflächen mit Starkbefall von
Hundspetersilie sind keine Alternativen zu dem Wirkstoff Chloridazon vorhanden.
Auch vor dem Hintergrund zunehmender Resistenzen bei Unkräutern ist der totale
Verzicht von Choridazon (Rebell Ultra etc.) derzeit nicht sinnvoll. Das Rebell Ultra
steht in der HRAC-Gruppe O, und soll mit Wirkstoffen der häufig verwendeten
Wirkstoffgruppe C und B substituiert werden. Hier besteht in der Fruchtfolge die
Gefahr der Resistenzbildung bei Unkräutern. Die ersten Resistenzen bei Weißem
Gänsefuß gegenüber Metamitron (Goltix, Goltix Titan) und Metribuzin (Sencor) sind
in Niedersachsen bereits bekannt.
Zusammenfassung
Ein Verzicht auf S-Metolachlor und Chloridazon ist nur unter Einschränkungen
möglich, wie z.B. eine nicht ausreichende Bekämpfung bestimmter Problemunkräuter
oder die Notwendigkeit eines zusätzlichen Behandlungsgangs und somit erhöhter
Pflanzenschutzmittelaufwand. Hinzu kommt eine nicht einschätzbare Verschärfung
der Resistenzproblematik durch die Einengung des Wirkstoffspektrums. Dies kann
nur
bedingt
durch
Maßnahmen
des
Integrierten
Pflanzenschutzes
wie
Fruchtfolgeerweiterung oder zusätzliche Bodenbearbeitungsgänge ausgeglichen
werden. Auf der anderen Seite werden Situationen aufgezeigt, für die die Nutzung
von Alternativen möglich ist. Diese sollten so gezielt wie möglich genutzt werden, um
den Einsatz der genannten Wirkstoffe auf das unbedingt notwendige Maß zu
begrenzen. In einzelnen Wasserschutzgebieten in Niedersachsen werden solche
Varianten bereits als freiwillige Vereinbarungen angeboten. Zusätzlich muss auf die
strikte Einhaltung der mittelbezogenen Anwendungsbestimmungen zum Gewässerund Wasserschutz geachtet werden.
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Pflanzenschutzamt
Dr. Dirk Wolber
Goßswinth Warnecke-Busch
03.03.2016
Neben den in den Artikeln bzw. Tabellen genannten Präparaten mit einer deutschen
Zulassung gibt es so genannte parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel. Diese sind in einem
Mitgliedstaat der EU oder des EWR zugelassen, stimmen mit einem in Deutschland
zugelassenen Pflanzenschutzmittel überein und sind als parallel gehandelte
Pflanzenschutzmittel von der Zulassungsbehörde genehmigt. Eine Liste der verkehrsfähigen.
Parallelimporte ist im Internetangebot des BVL verfügbar:
http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/04_Parallelhandel/psm_Parallelimporte_node.html