Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 09d03

Bekanntmachung der Stadt Kelheim vom 26.02.2016 Nr. 3.2-610-21-9/D03-Sch
Betreffend Aufstellung des Deckblattes Nr. 03 zum Bebauungsplan Nr. 09
„Donaumühle“
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Öffentliche Bekanntgabe nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 3
BauGB
Die Stadt Kelheim hat in der Bauausschusssitzung vom 15.02.2016 (Beschluss Nr.
46) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 09
„Donaumühle“ durch das Deckblatt Nr. 03 zu ändern.
Der Änderungsbereich des Plangebietes wird wie folgt festgesetzt:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 987 der Gemarkung Kelheim mit einer
Gesamtfläche von 3779 m² und wird dabei folgendermaßen begrenzt:
Im Norden: Regensburger Straße (Südliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 730 der
Gemarkung Kelheim)
Im Westen: Östliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 986 der Gemarkung Kelheim
Im Süden: Hohenpfahlweg der Gemarkung Kelheim
Im Osten:
Westliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 960/58, Fl.Nr. 989/4 und Fl.Nr.
989/2 der Gemarkung Kelheim
Mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Donaumühle“ der Stadt Kelheim
durch das Deckblatt Nr. 03 werden folgende allgemeine Planungsziele angestrebt:
Durch die Änderung der Bauleitplanung soll auf der betreffenden Grundstücksfläche
der Gemarkung Kelheim die rechtliche Grundlage für eine mögliche Nachverdichtung
im Rahmen einer Mehrfamilienhausbebauung geschaffen werden.
Wesentliches Ziel der Planung ist es, in einem bereits durch Bebauungsplan
überplanten Bereich, der jedoch gegenwärtig nicht in dem Umfang baulich nutzbar
ist, für zusätzliche Wohnnutzungen im Rahmen einer Mehrfamilienhausbebauung zu
überplanen und nach zu verdichten.
Hiermit wird dem Grundgedanken der Raumordnung und Landesplanung, die in
ihren Entwicklungszielen die Wiedernutzbarmachung von innerörtlichen Brachflächen
und die Nachverdichtung von Innerortsflächen als zu bevorzugende Entwicklungen
nennt, Rechnung getragen.
Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Donaumühle“ durch Deckblatt Nr. 03
erfolgt gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung und wird im
Regelverfahren aufgestellt.
Im Verfahren nach § 13a BauGB kann von der allgemeinen Umweltprüfpflicht nach §
2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB und
§ 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (§ 13 Abs.
3 Satz 1 BauGB). Bei der Billigung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Kelheim wird
erforderlichenfalls für den betroffenen Planungsbereich im Zuge der Berichtung
angepasst (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).
Mit der Planung wurde das Ingenieurbüro KomPlan, Leukstraße 3, 84028 Landshut
beauftragt.
Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein
Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden (§ 1 Abs.
3 BauGB).
Hartmann
Erster Bürgermeister
-Mittelbayerische Zeitung
- Amtstafel
mit der Bitte um Bekanntmachung in der Ausgabe
Vom 26.02.2016
mit der Bitte den Aushang in der Zeit vom 26.02.2016 bis
einschließlich 29.03.2016 vorzunehmen.
- Anschlag Affecking
- Anschlag Herrnsaal
- Anschlag Kelheimwinzer
- Anschlag Kapfelberg
- Anschlag Lohstadt/Gundelshausen
- Anschlag Staubing
- Anschlag Stausacker
- Anschlag Weltenburg
- Anschlag Thaldorf
- Firma KomPlan, Leukstraße 3, 93309 Kelheim
- Stadtbauamt
- Sgb. 30.2
- Akt 610-21-09D 03