Bekanntmachung der Stadt Kelheim vom 26.02.2016 Nr. 3.2-610-21-9/D03-Sch Betreffend Aufstellung des Deckblattes Nr. 03 zum Bebauungsplan Nr. 09 „Donaumühle“ Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Öffentliche Bekanntgabe nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 3 BauGB Die Stadt Kelheim hat in der Bauausschusssitzung vom 15.02.2016 (Beschluss Nr. 46) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 09 „Donaumühle“ durch das Deckblatt Nr. 03 zu ändern. Der Änderungsbereich des Plangebietes wird wie folgt festgesetzt: Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 987 der Gemarkung Kelheim mit einer Gesamtfläche von 3779 m² und wird dabei folgendermaßen begrenzt: Im Norden: Regensburger Straße (Südliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 730 der Gemarkung Kelheim) Im Westen: Östliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 986 der Gemarkung Kelheim Im Süden: Hohenpfahlweg der Gemarkung Kelheim Im Osten: Westliche Grundstücksgrenze Fl.Nr. 960/58, Fl.Nr. 989/4 und Fl.Nr. 989/2 der Gemarkung Kelheim Mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Donaumühle“ der Stadt Kelheim durch das Deckblatt Nr. 03 werden folgende allgemeine Planungsziele angestrebt: Durch die Änderung der Bauleitplanung soll auf der betreffenden Grundstücksfläche der Gemarkung Kelheim die rechtliche Grundlage für eine mögliche Nachverdichtung im Rahmen einer Mehrfamilienhausbebauung geschaffen werden. Wesentliches Ziel der Planung ist es, in einem bereits durch Bebauungsplan überplanten Bereich, der jedoch gegenwärtig nicht in dem Umfang baulich nutzbar ist, für zusätzliche Wohnnutzungen im Rahmen einer Mehrfamilienhausbebauung zu überplanen und nach zu verdichten. Hiermit wird dem Grundgedanken der Raumordnung und Landesplanung, die in ihren Entwicklungszielen die Wiedernutzbarmachung von innerörtlichen Brachflächen und die Nachverdichtung von Innerortsflächen als zu bevorzugende Entwicklungen nennt, Rechnung getragen. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Donaumühle“ durch Deckblatt Nr. 03 erfolgt gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung und wird im Regelverfahren aufgestellt. Im Verfahren nach § 13a BauGB kann von der allgemeinen Umweltprüfpflicht nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 und 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Bei der Billigung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Kelheim wird erforderlichenfalls für den betroffenen Planungsbereich im Zuge der Berichtung angepasst (§ 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Mit der Planung wurde das Ingenieurbüro KomPlan, Leukstraße 3, 84028 Landshut beauftragt. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden (§ 1 Abs. 3 BauGB). Hartmann Erster Bürgermeister -Mittelbayerische Zeitung - Amtstafel mit der Bitte um Bekanntmachung in der Ausgabe Vom 26.02.2016 mit der Bitte den Aushang in der Zeit vom 26.02.2016 bis einschließlich 29.03.2016 vorzunehmen. - Anschlag Affecking - Anschlag Herrnsaal - Anschlag Kelheimwinzer - Anschlag Kapfelberg - Anschlag Lohstadt/Gundelshausen - Anschlag Staubing - Anschlag Stausacker - Anschlag Weltenburg - Anschlag Thaldorf - Firma KomPlan, Leukstraße 3, 93309 Kelheim - Stadtbauamt - Sgb. 30.2 - Akt 610-21-09D 03
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