Etappensieg für Beiersdorf im Streit um Nivea-Blau

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Etappensieg für Beiersdorf im Streit um Nivea-Blau
Der Markenstreit um das Nivea-Blau des deutschen Kosmetikkonzerns Beiersdorf geht in eine neue
Runde. Der Bundesgerichtshof hob am Donnerstag eine Entscheidung des Bundespatentgerichts auf,
das die Löschung der entsprechenden Farbmarke angeordnet hatte.
Der Fall müsse vor dem Bundespatentgericht neu aufgerollt werden, entschieden die Karlsruher Markenrichter
am Donnerstag. Das Bundespatentgericht habe zu strenge Massstäbe für den Schutz der Marke angelegt. Es
soll nun mit einer neuen Umfrage feststellen, wie hoch der Prozentsatz der Konsumenten sei, der den blauen
Farbton automatisch als «Produktkennzeichen» der Firma Beiersdorf sieht. Beiersdorf hat seit 2007 einen
dunkelblauen Farbton mit der Bezeichnung «Pantone 280 C» für Mittel der Körper-und Schönheitspflege
geschützt.
Farbton freihalten
Konkurrent Unilever hatte die Löschung der Marke beantragt. Dieser spezielle dunkelblaue Farbton müsse für
alle Wettbewerber freigehalten werden. Das Unternehmen stellt unter anderem Kosmetika der Marke Dove her.
Beiersdorf verbucht mit der Rechtsbeschwerde nun einen Etappensieg und kann sich Hoffnungen machen, das
markante Blau seiner Nivea Cremeverpackungen doch weiter für sich allein beanspruchen zu können. Unilever
hält entgegen, Beiersdorf verwende die blaue Farbe «nur rein dekorativ als Verpackungshintergrund» des
weissen Schriftzugs Nivea. Den Begriff Nivea hat sich Beiersdorf als Wortmarke schützen lassen - diese wird
in dem Streit nicht angegriffen. Das Unternehmen macht geltend, es verwende die Farbe Blau als «Hausfarbe»
für Haut- und Körperpflegeprodukte und nutze sie auch in der Werbung. (SDA)
Quellen-URL: http://www.werbewoche.ch/etappensieg-fuer-beiersdorf-im-streit-um-nivea-blau
10. Juli 2015