Veröffentlicht auf werbewoche (http://www.werbewoche.ch) Startseite > Etappensieg für Beiersdorf im Streit um Nivea-Blau Etappensieg für Beiersdorf im Streit um Nivea-Blau Der Markenstreit um das Nivea-Blau des deutschen Kosmetikkonzerns Beiersdorf geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof hob am Donnerstag eine Entscheidung des Bundespatentgerichts auf, das die Löschung der entsprechenden Farbmarke angeordnet hatte. Der Fall müsse vor dem Bundespatentgericht neu aufgerollt werden, entschieden die Karlsruher Markenrichter am Donnerstag. Das Bundespatentgericht habe zu strenge Massstäbe für den Schutz der Marke angelegt. Es soll nun mit einer neuen Umfrage feststellen, wie hoch der Prozentsatz der Konsumenten sei, der den blauen Farbton automatisch als «Produktkennzeichen» der Firma Beiersdorf sieht. Beiersdorf hat seit 2007 einen dunkelblauen Farbton mit der Bezeichnung «Pantone 280 C» für Mittel der Körper-und Schönheitspflege geschützt. Farbton freihalten Konkurrent Unilever hatte die Löschung der Marke beantragt. Dieser spezielle dunkelblaue Farbton müsse für alle Wettbewerber freigehalten werden. Das Unternehmen stellt unter anderem Kosmetika der Marke Dove her. Beiersdorf verbucht mit der Rechtsbeschwerde nun einen Etappensieg und kann sich Hoffnungen machen, das markante Blau seiner Nivea Cremeverpackungen doch weiter für sich allein beanspruchen zu können. Unilever hält entgegen, Beiersdorf verwende die blaue Farbe «nur rein dekorativ als Verpackungshintergrund» des weissen Schriftzugs Nivea. Den Begriff Nivea hat sich Beiersdorf als Wortmarke schützen lassen - diese wird in dem Streit nicht angegriffen. Das Unternehmen macht geltend, es verwende die Farbe Blau als «Hausfarbe» für Haut- und Körperpflegeprodukte und nutze sie auch in der Werbung. (SDA) Quellen-URL: http://www.werbewoche.ch/etappensieg-fuer-beiersdorf-im-streit-um-nivea-blau 10. Juli 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc