Aarhus-Fachenquete 9. Februar 2016, 17 bis 19 Uhr, Albert Schweitzer Haus, Erdgeschoss, Schwarzspanierstraße 13, 1090 Wien ReferentInnen und Moderation Thomas Alge des ÖKOBÜRO Allianz der Umweltbewegung. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und unterstützt seit 2007 NGOs beim Aarhus Convention Compliance Committee. Thomas Alge kann auf langjährige nationale und internationale Erfahrung zur Implementierung der Aarhus-Konvention zurückblicken. Wilhelm Bergthaler ist Rechtsanwalt und Partner der Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien. Seine Arbeitsschwerpunkte umfassen u. a. das österr. und europäische Umweltrecht. Bergthaler ist Honorarprofessor für Umweltrecht an der JKU und hält regelmäßig einschlägige Lehrveranstaltungen. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen. Liliana Dagostin leitet seit November 2013 die Abteilung Raumplanung und Naturschutz des Österreichischen Alpenvereins und ist seit demselben Jahr Vorstandsmitglied im UWD. Sie studierte (italienisches) Recht an den Universitäten Innsbruck und Tours (F). Bevor sie zum Alpenverein kam arbeitete sie für eine umweltpolitische Stiftung und das ÖKOBÜRO. Barbara Goby Karlsuniversität Prag. Seit Oktober 2012 arbeitet sie als Umweltjuristin für den Umweltdachverband, wo sie zunächst den Politikbereich Wasser leitete und seit Anfang 2015 für den Politikbereich Umweltrecht zuständig ist. Ihre Dissertation befasst sich mit der Aarhus-Konvention. Gerhard Heilingbrunner loss im Jahr 1994 sein Doktorat der Rechtswissenschaften an der Universität Wien ab. Er war von 1987 bis 1991 Ministersekretär im Umweltministerium und verfügt über langjährige Praxis im Umwelt- und Naturschutzrecht. Von 1993 bis 2014 war er Präsident des Umweltdachverbandes, seit 1986 ist er Präsident des Kuratorium Wald. Marlies Meyer ist Stv. Klubgeschäftsführerin, Referentin für Umwelt- und Verfassungsrecht im Grünen Parlamentsklub sowie Vorstandsmitglied und Geschäftsführerin des Grün-Alternativen Vereins zur Unterstützung von BürgerInneninitiativen. Außerdem arbeitete sie unter anderem am Institut für Öffentliches Recht der Uni Graz sowie im Landtagsklub der VGÖ-AL. Martin Niederhuber ist seit 2003 Rechtsanwalt und eröffnete 2006 die Kanzlei Niederhuber & Partner Rechtsanwälte. Er ist spezialisiert auf die Bereiche Anlagengenehmigungen mit Schwerpunkt Energiewirtschaft, Industrie, Infrastrukturprojekte, UVP und Emissionshandel. Niederhuber hält regelmäßig Vorträge und Seminare zu diesen Themen und publiziert Fachliteratur. Waltraud Petek leitet die Abteilung für Anlagenbezogenen Umweltschutz und Umweltbewertung im BMLFUW. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen u. a. Aufgaben bezüglich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Strategische Umweltprüfung, Industrieemissions-Richtlinie, Seveso-Richtlinie (Industrieunfälle) und Aarhus-Konvention. Ute Pöllinger ist seit 2004 Umweltanwältin des Landes Steiermark. Sie studierte Rechtswissenschaften und Biologie in Graz und Innsbruck. Bevor sie zur Umweltanwältin ernannt wurde, war sie an verschiedenen Bezirkshauptmannschaften in den Bereichen Anlagenrecht und Wasserrecht tätig. Eva Schulev-Steindl ist Professorin für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz sowie Mitorganisatorin der Österreichischen Umweltrechtstage. Ihre Forschungstätigkeiten liegen in den Bereichen Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht, Umweltrecht, Universitätsrecht sowie Rechtstheorie. Eric Frey (Moderation) studierte an der Princeton University in den USA und an der Universität Wien, wo er 2003 sein Doktorat in Politikwissenschaften abschloss. Seit 1991schreibt er für den Standard, leitete die Ressorts Außenpolitik und Wirtschaft, und ist seit 2002 CvD. Frey lehrt an der Webster University sowie der FH Wien und publizierte bisher sechs Bücher.
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