Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester - Ernst

Referat 1.1. Studierendensekretariat, Rubenowstraße 2, 17489 Greifswald,  (03834) 861296 /  (03834) 861282
Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester
für zulassungsbeschränkte Fächer
(siehe Hinweisblatt)
zum Sommersemester 20 __ Wintersemester 20__/__
Bewerbungsfristen (Ausschlussfrist):
Sommersemester 01.02. - 28.02. / Wintersemester 01.08. - 31.08.
Eingangsstempel
Name, Vorname
Geschlecht
männlich
weiblich


Straße, Hausnummer
PLZ
Geburtsdatum
z.B.
Wohnort
|__|__||__|__||__|__|
0
9
1
2
Beantragter Studiengang
Studienfach
7
Nationalität
Telefon
E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)
3
(Lesen Sie bitte vor dem Ausfüllen die Erläuterungen auf beiliegendem Hinweisblatt!)
Angestrebter Abschluss
Ich beantrage die Zulassung zum ____ Fachsemester (nur 2. und höhere Fachsemester)
als Hochschulwechsler
1)
/ Studienfortsetzer1)
1)
Bewerber, die für diesen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Staatsvertrages oder an
einer Hochschule innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union endgültig eingeschrieben sind oder waren (Nachweis durch Studienverlaufsbescheinigung).
als Quereinsteiger
2)
2)
Sonstige Bewerber, die nachweisen, dass ihnen in dem
gewählten Studiengang für das angestrebte Fachsemester
die erforderlichen Studienleistungen und Studienzeiten
angerechnet werden (Nachweis durch Anrechnungsbescheid).
Die letzte Einschreibung im beantragten Studienfach war:
vorläufig endgültig
Besondere Erklärungen (soziale Kriterien):
a)
Ich bin Schwerbehinderter bzw. einem Schwerbehinderten gleichgestellt.
Die Universität Greifswald ist die nächstgelegene Hochschule:
b)
Meine Hauptwohnung mit meinem Ehegatten oder meinen Kindern befindet sich
in ____________________________________ , Landkreis _________________________________________
c)
Die Hauptwohnung meiner Eltern, bei denen ich gemeldet bin, befindet sich
in ____________________________________ , Landkreis _________________________________________
d)
Ich habe eine besonders zwingende Bindung an den Hochschulort (z.B. schwerwiegende gesundheitliche Gründe).
Zu a, b, c und d bitte Nachweis beifügen (notwendige Unterlagen s. Rückseite)
Bisheriger Studienverlauf
Semester
(Winter- oder
Sommer-)
Studiengang
(Fach/Fächer und Abschlussart)
Name der Hochschule
Bemerkungen
(z.B.
beurlaubt, abgebrochen, vorläufig aufgrund
einer einstweiligen Anordnung eines Verwaltungsgerichts)
Höheres Fachsemester –07.08.2015 – Blatt 1/4
Welche akademischen oder staatlichen Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfungen haben Sie während des Hochschulstudiums abgelegt (auch wenn nicht bestanden) oder werden Sie bis zum Beginn des kommenden Semesters ablegen?
Bezeichnung der Prüfung/Fach
Datum
Ergebnis (Note)
Welche Scheine/Module haben Sie für das Studium, für das Sie die Zulassung beantragen, bereits erworben?
Bezeichnung
Welche Scheine/Module oder Prüfungen werden Sie voraussichtlich noch im laufenden Semester erwerben/ablegen?
Bezeichnung
Hochschulzugangsberechtigung,
auf die der Antrag gestützt wird:
Abitur
(unbedingt Nachweis beifügen -unbeglaubigt-)
Diplom/
Graduierung
andere Hochschulzugangsberechtigung
Erklärung:
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben und erkläre, dass ich in dem beantragten Studiengang keine Vor-,
Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden bzw. den Prüfungsanspruch nicht verloren habe. Mir ist bekannt, dass der
Zulassungsbescheid unwirksam wird, wenn er auf falschen Angaben beruht.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beigefügt:
|__|
|__|
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Hochschulzugangsberechtigung (einfache Kopie); bei Bewerbern mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung erfolgt die
Bewerbung bei UNI- ASSIST e.V. und dieser Antrag ist dort mit einzureichen.
gültige Studienverlaufsbescheinigung über die letzte Einschreibung im gleichen Studiengang mit Angabe der Fachsemester
(gilt nur für Hochschulwechsler)
Nachweis abgelegter Prüfungen (einfache Kopie)
ggf. Leistungsnachweise, Scheine (einfache Kopie)
ggf. Anrechnungsbescheinigung (einfache Kopie) [bei Studienleistungen aus anderen Studiengängen oder aus dem Ausland]
ggf. Nachweise für eine bevorzugte Auswahl (Einwohnermeldeamt, Schwerbehindertenausweis, Heiratsurkunde und/oder Geburtsurkunde, ärztliches Attest etc. in einfacher Kopie)
bei ausländischen Bewerbern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (DSH II, Test DaF Stufe 4 bzw. für Medizin und Zahnmedizin DSH III und Test DaF Stufe 5)
__________________________________________
Ort/Datum
___________________________________________________________
Unterschrift
Wichtige Hinweise
Nur vollständig ausgefüllte, unterschriebene und mit den geforderten Nachweisen belegte Anträge, die fristgerecht eingegangen sind, werden
bearbeitet. Eine Verweisung auf Unterlagen, die sich bei früheren Bewerbungen oder anderen Akten der Universität befinden, ist unzulässig.
Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Zulassungsverfahrens vernichtet. Bitte keine Zeugnisoriginale einreichen.
Anrechnung von Studienzeiten
Studienzeiten, die im gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes verbracht wurden, sind
grundsätzlich voll anzurechnen. Andere Studienzeiten an Hochschulen sind ganz oder teilweise anzurechnen, soweit ein gleichwertiges und für
den Studiengang förderliches Studium vorliegt. Über die Anrechnung entscheidet bei Studiengängen, die mit einer Hochschulprüfung abgeschlossen werden, der zuständige Prüfungsausschuss, bei staatlichen und kirchlichen Prüfungen das zuständige Prüfungsamt. Es wird gebeten, die entsprechenden Anrechnungsbescheinigungen rechtzeitig zu beantragen. Sie sind diesem Antrag beizufügen.
Höheres Fachsemester –07.08.2015 – Blatt 2/4
Hinweise für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester
an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Der Antrag muss mit den erforderlichen Nachweisen auf beigefügtem Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
für ein Wintersemester bis 31. 08. und für ein Sommersemester bis 28. 02. (Ausschlussfrist)
im Studierendensekretariat eingegangen sein. Maßgebend dabei ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Tag des
Eingangs bei der Universität.
Unvollständig oder nicht formgerecht gestellte Anträge werden in Fächern mit Zulassungsbeschränkung vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen. Fehlende Unterlagen, die Ihnen bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegen, sind spätestens 14 Tage
nach Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist nachzureichen. Alle Nachweise als einfache Kopie einreichen.
Voraussetzung für die Bewerbung bzw. Immatrikulation in ein 2. oder höheres Fachsemester ist, dass Ihre Hochschulzugangsberechtigung Sie zum Studium für den beantragten Studiengang in Meckl./Vorp. berechtigt. Sie müssen entweder bereits im selben Studiengang bzw. Studienfach an einer anderen Hochschule in Deutschland oder der EU mindestens ein Semester studiert haben (Ortswechsler, Studienunterbrecher) oder anrechenbare Leistungen aus anderen Studiengängen oder
aus dem Nicht-EU-Ausland vorweisen können (Quereinsteiger). Beim Wechsel von einer anderen wissenschaftlichen Hochschule in Deutschland bzw. der EU werden bisherige Fachsemester voll angerechnet, sofern das Studium im gleichen Studiengang fortgesetzt wird.
Quereinsteiger benötigen einen Anrechnungsbescheid des zuständigen Prüfungsausschusses bzw. Prüfungsamtes, dies gilt
auch für anrechenbare Leistungen eines Studiums an ausländischen Hochschulen.
Auskünfte über die Studiengestaltung, Fächerkombinationen und Prüfungs- bzw. Studienordnungen erteilen die zuständigen
Fachberater der Institute und die Zentrale Studienberatung.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Reichen Sie bitte daher keine Originale ein. Ein Verweis auf früher
eingereichte Unterlagen ist nicht zulässig.
Zulassungsverfahren
Wichtiger Hinweis für Bewerber in den Diplomstudiengängen:
Nach den geltenden Prüfungsordnungen haben sich Studierende spätestens am Ende des 5. Fachsemesters zur Zwischenprüfung zu melden, anderenfalls gilt diese Prüfung als erstmals abgelegt und nicht bestanden. Die Anmeldung
hat spätestens bis zum Ende des 6. Fachsemesters (letzte Prüfungschance) zu erfolgen, ansonsten gilt die Zwischenprüfung als endgültig nicht bestanden. Eine Immatrikulation in das 7. Fachsemester ohne bestandene Vordiplomprüfung ist aus diesem Grund nicht möglich, es sei denn, es können nicht zu vertretende Gründe nachgewiesen werden.
Dies gilt mit einer Überschreitungsmöglichkeit von zwei Semestern sinngemäß auch für die Diplomprüfung. Hier hat
die Meldung spätestens am Ende des 7. Semesters des Hauptstudiums zu erfolgen.
In den meisten Studiengängen, die im 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt sind, werden auch in höheren Fachsemestern
Studienplätze nur dann vergeben, wenn durch Ortswechsel oder Aufgabe des Studiums Plätze frei werden. Zulassungen werden nur erteilt, wenn alle Voraussetzungen für die Aufnahme in das betreffende Fachsemester vorliegen.
Welche Studiengänge und Fachsemester dies konkret betrifft, steht unter dem Vorbehalt der Festsetzung von Zulassungszahlen durch das zuständige Ministerium.
Folgende Studiengänge sind zurzeit in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt:
Biodiversität und Ökologie/M.Sc.
Geographie/LAGym:
Georgraphie/LAReg:
Health Care Management/M.Sc.:
Landschaftöko.&Naturschutz/B.Sc.
Landschaftöko.&Naturs. Intern./B.Sc.
Landschaftöko.&Naturschutz/M.Sc.
Medizin/Staatsexamen:
Pharmazie/Staatsexamen:
Psychologie/Diplom:
Psychologie/Bachelor:
Zahnmedizin/Staatsexamen:
zum Sommersemester
2., 3., 4. Fachsemester
2., 4., 6., 8., 10. Fachsemester
2., 4., 6., 8. Fachsemester
2., 4. Fachsemester
2., 4., 6. Fachsemester
2., 4. Fachsemester
2., 4. Fachsemester
-2. - 8. Fachsemester
8. Fachsemester
-6., 8., 10. Fachsemester
zum Wintersemester
2., 3., 4. Fachsemester
3., 5., 7., 9. Fachsemester
3., 5., 7. Fachsemester
3. Fachsemester
3., 5. Fachsemester
3. Fachsemester
3. Fachsemester
3., 5., 7., 9., 11. Fachsemester
2. – 8. Fachsemester
7., 9. Fachsemester
3., 5. Fachsemester
3., 5., 7., 9. Fachsemester
Bewerbungen in Fachsemestern, die über der Regelstudienzeit liegen, sind nicht möglich. In den Studiengängen, in denen
Studienanfänger nur zum Wintersemester aufgenommen werden, kann eine Zulassung zum Wintersemester nur zu ungeraden
und eine Zulassung zum Sommersemester nur zu geraden Fachsemestern erteilt werden. Bewerber, die nicht diesem Rhythmus entsprechen, müssen i.d.R. abgelehnt werden.
In den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin ist auch in höheren Fachsemestern lt. Studienordnung die Studienaufnahme
grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich (Ausnahme Zahnmedizin ab ersten klinischen Semester). Bewerbungen zum
Sommersemester werden in Medizin und Zahnmedizin (bis zum ersten klinischen Semester) aus diesem Grund abgelehnt.
Höheres Fachsemester –07.08.2015 – Blatt 3/4
Die Auswahl erfolgt gemäß der Satzung des Vergabeverfahrens von Studienplätzen in höheren Fachsemestern bei
Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung in folgender Reihenfolge:
1. an Bewerber, die im gleichen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Staatsvertrages oder an einer Hochschule innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union endgültig eingeschrieben sind oder waren (Hochschulwechsler/Studienfortsetzer)
2. an sonstige Bewerber, die nachweisen, dass ihnen in dem gewählten Studiengang für das angestrebte Fachsemester die
erforderlichen Studienleistungen und Studienzeiten angerechnet werden (Quereinsteiger)
Ist innerhalb der Bewerbergruppen eine Auswahl erforderlich, bestimmt sich die Rangfolge nach den in der Satzung besonderen Regelungen, die für den jeweiligen Studiengang festgelegt wurden (Satzung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
für das Vergabeverfahren von Studienplätzen in höheren Fachsemestern bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung vom
29. Juli 2008 in der aktuellen Fassung).
Mit den Bescheiden können Sie für ein Sommersemester ab Ende März und für ein Wintersemester ab Ende September rechnen. Vorhersagen über Zulassungschancen in zulassungsbeschränkten Studiengängen können nicht erteilt werden, wir bitten
daher, von Rückfragen abzusehen. Sollten Sie in ggf. durchzuführenden Nachrückverfahren eine Zulassung erhalten, werden
Sie umgehend benachrichtigt, bleiben Sie daher sowohl postalisch als auch per Mail erreichbar.
Gemäß § 15 Abs. 1 der Immatrikulationsordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald wird ein Zulassungsbescheid
unwirksam, wenn nicht innerhalb der im Zulassungsbescheid bestimmten Frist die Annahme des Studienplatzes erklärt bzw. die
Einschreibung vorgenommen wird. Näheres können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen.
Wegen der Zuteilung von Praktikumsplätzen müssen sich Bewerber in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie umgehend nach der Immatrikulation in den betreffenden Fachbereichen anmelden.
weitere Auskünfte/Adressen:
- Zentrale Studienberatung, Rubenowstraße 2, 17489 Greifswald
- Zentrales Prüfungsamt Rubenowstraße 2c, 17489 Greifswald
- Studiendekanat Medizin, Fleischmannstr. 42 - 44, 17489 Greifswald
- Lehrerprüfungsamt des Landes M-V, Außenst. Greifswald, Bahnhofstr. 33/34, 17489 Greifswald
- Landesprüfungsamt für Heilberufe M-V, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock
- Justizprüfungsamt des Landes M-V, Puschkinstr. 19-21, 19055 Schwerin
 (03834) 86-1294
 (03834) 86-1278
 (03834) 86-5008
 (03834) 5958717
 (0381) 122-2852
 (0385) 588 3045
Höheres Fachsemester –07.08.2015 – Blatt 4/4