RUHR – UNIVERSITÄT BOCHUM FAKULTÄT FÜR MASCHINENBAU Bachelor-Studiengang Maschinenbau Leitfaden zur Bewerbung und Zulassung 23.11.2015 Zulassungsbeschränkung Der Bachelor-Studiengang Maschinenbau ist in den ersten drei Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Bewerbung & Zulassung 1. Fachsemester (nur sofern noch nie studiert worden ist) Das gesamte Verfahren von der Online Bewerbung bis zur Zulassung wird über das OnlineBewerbungsportal der Ruhr-Universität Bochum abgewickelt. Erhalten Sie bei der ersten Zuteilung keine Zulassung, bestehen immer noch gute Chancen über Nachrückverfahren einen Studienplatz zu bekommen. Haben Sie die Bewerbungsfrist verpasst, besteht nur noch die Möglichkeit über ein Losverfahren zugelassen zu werden. Ein Losverfahren wird jedoch nur noch durchgeführt, sofern Studienplätze unbesetzt geblieben sind. Informationen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle und auf den Internetseiten des Studierendensekretariates. Weitere Infos unter: http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/ • Studienbeginn ist ausschließlich im Wintersemester. • Die Bewerbungsfrist endet am 15.7. • Die Auswahl erfolgt im Regelfall nach Abiturnote und Wartezeit. Eine direkte Zulassung erfolgt bei einem Abiturnotenschnitt von 1,3 oder besser. Nach der Einschreibung - Nächste Schritte: http://www.ruhr-uni-bochum.de/studienbuero/nachein.htm Vorkurse: http://www.ruhr-uni-bochum.de/studienbuero/vorkurse Einführungsveranstaltungen: http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/einf.htm International Applicants International applicants call for the purpose of application and admission to the International Office of the Ruhr-Universität Bochum: http://international.ruhr-uni-bochum.de/ Course language is german!!! Bewerbung & Zulassung in ein höheres Fachsemester (Quereinsteiger) Studierenden anderer Hochschulen/Universitäten und Studiengänge wird dringend empfohlen mit einer Übersicht der bisherigen Leistungen die Studienberatung von Herrn Dr. Grote aufzusuchen. Sprechzeiten und weitere Informationen finden Sie hier: http://www.mb.ruhr-uni-bochum.de/studium-mb/sites/infos/studienfachberatung.html In der Studienberatung sind insbesondere der Umfang der Anerkennungen zu klären und die daraus resultierende Einstufung in ein höheres Fachsemester. Eine Einstufung in ein zulassungsfreies Semester (ab 4. Fachsemester) erfolgt unter der Bedingung, dass ca. 75 Leistungspunkte aus dem Bachelor-Studiengang Maschinenbau an der Ruhr-Universität Bochum anerkannt werden können. Sind weniger Leistungspunkte vorhanden, erfolgt im Regelfall eine Einstufung in ein zulassungsbeschränktes Semester (2. oder 3. Fachsemester). Es gibt jedoch je nach bestandenen Modulen Handlungsspielraum. ACHTUNG: Bei einem Wechsel werden nicht nur bestandene Prüfungen anerkannt, sondern auch Fehlversuche in gleichartigen Prüfungen. Von der abgebenden Hochschule/Universität ist zur Studienberatung möglichst eine Bescheinigung mitzubringen, die nicht älter als 2 Wochen ist und bescheinigt, dass im Vorstudium keine Prüfung endgültig nicht bestanden (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wurde bzw. welche Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. A) Einstufung in ein zulassungsbeschränktes Fachsemester (2.+3) Erfolgt die Einstufung in ein zulassungsbeschränktes Semester ist eine schriftliche Bewerbung an die Zulassungsstelle zu richten. Fristen sind: bis 15.3. zum Sommersemester bis 15.9. zum Wintersemester Der Zulassungsantrag steht beim Studierendensekretariat zum Download zur Verfügung. Für Bewerbungen zum 2./3. Semester ist dem Antrag eine Einstufungsbescheinigung der Studienberatung beizufügen. Da eine Zulassung nur möglich ist, sofern durch Exmatrikulation anderer Studierende Studienplätze frei werden, erfolgt die Zulassung im Regelfall erst nach dem Vorlesungsstart Ende April (Sommersemester) bzw. Ende Oktober (Wintersemester). Die Immatrikulation ist im Studierendensekretariat unter Vorlage sämtlicher Originaldokumente oder beglaubigter Kopien vorzunehmen. B) Einstufung in ein zulassungsfreies Fachsemester (ab 4.) Mit einer Einstufung in ein zulassungsfreies Semester ist keine weitere Bewerbung mehr erforderlich. Die Immatrikulation erfolgt mit der Einstufungsbescheinigung im Studierendensekretariat unter Vorlage sämtlicher Originaldokumente oder beglaubigter Kopien. Bochum, 23.11.2015
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