Leitfaden zur Bewerbung und Zulassung

RUHR – UNIVERSITÄT BOCHUM
FAKULTÄT FÜR MASCHINENBAU
Bachelor-Studiengang Maschinenbau
Leitfaden zur Bewerbung und Zulassung
23.11.2015
Zulassungsbeschränkung
Der Bachelor-Studiengang Maschinenbau ist in den ersten drei Fachsemestern zulassungsbeschränkt.
Bewerbung & Zulassung 1. Fachsemester (nur sofern noch nie studiert worden ist)
Das gesamte Verfahren von der Online Bewerbung bis zur Zulassung wird über das OnlineBewerbungsportal der Ruhr-Universität Bochum abgewickelt. Erhalten Sie bei der ersten Zuteilung
keine Zulassung, bestehen immer noch gute Chancen über Nachrückverfahren einen Studienplatz zu
bekommen. Haben Sie die Bewerbungsfrist verpasst, besteht nur noch die Möglichkeit über ein
Losverfahren zugelassen zu werden. Ein Losverfahren wird jedoch nur noch durchgeführt, sofern
Studienplätze unbesetzt geblieben sind. Informationen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle und auf
den Internetseiten des Studierendensekretariates.
Weitere Infos unter: http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/
•
Studienbeginn ist ausschließlich im Wintersemester.
•
Die Bewerbungsfrist endet am 15.7.
•
Die Auswahl erfolgt im Regelfall nach Abiturnote und Wartezeit. Eine direkte Zulassung
erfolgt bei einem Abiturnotenschnitt von 1,3 oder besser.
Nach der Einschreibung - Nächste Schritte: http://www.ruhr-uni-bochum.de/studienbuero/nachein.htm
Vorkurse: http://www.ruhr-uni-bochum.de/studienbuero/vorkurse
Einführungsveranstaltungen: http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/einf.htm
International Applicants
International applicants call for the purpose of application and admission to the International Office of
the Ruhr-Universität Bochum: http://international.ruhr-uni-bochum.de/
Course language is german!!!
Bewerbung & Zulassung in ein höheres Fachsemester (Quereinsteiger)
Studierenden anderer Hochschulen/Universitäten und Studiengänge wird dringend empfohlen mit
einer Übersicht der bisherigen Leistungen die Studienberatung von Herrn Dr. Grote aufzusuchen.
Sprechzeiten und weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.mb.ruhr-uni-bochum.de/studium-mb/sites/infos/studienfachberatung.html
In der Studienberatung sind insbesondere der Umfang der Anerkennungen zu klären und die daraus
resultierende Einstufung in ein höheres Fachsemester. Eine Einstufung in ein zulassungsfreies
Semester (ab 4. Fachsemester) erfolgt unter der Bedingung, dass ca. 75 Leistungspunkte aus dem
Bachelor-Studiengang Maschinenbau an der Ruhr-Universität Bochum anerkannt werden können.
Sind weniger Leistungspunkte vorhanden, erfolgt im Regelfall eine Einstufung in ein
zulassungsbeschränktes Semester (2. oder 3. Fachsemester). Es gibt jedoch je nach bestandenen
Modulen Handlungsspielraum. ACHTUNG: Bei einem Wechsel werden nicht nur bestandene
Prüfungen anerkannt, sondern auch Fehlversuche in gleichartigen Prüfungen.
Von der abgebenden Hochschule/Universität ist zur Studienberatung möglichst eine Bescheinigung
mitzubringen, die nicht älter als 2 Wochen ist und bescheinigt, dass im Vorstudium keine Prüfung
endgültig nicht bestanden (Unbedenklichkeitsbescheinigung) wurde bzw. welche Prüfung endgültig
nicht bestanden wurde.
A) Einstufung in ein zulassungsbeschränktes Fachsemester (2.+3)
Erfolgt die Einstufung in ein zulassungsbeschränktes Semester ist eine schriftliche Bewerbung an die
Zulassungsstelle zu richten. Fristen sind:
bis 15.3. zum Sommersemester
bis 15.9. zum Wintersemester
Der Zulassungsantrag steht beim Studierendensekretariat zum Download zur Verfügung. Für
Bewerbungen zum 2./3. Semester ist dem Antrag eine Einstufungsbescheinigung der
Studienberatung beizufügen. Da eine Zulassung nur möglich ist, sofern durch Exmatrikulation anderer
Studierende Studienplätze frei werden, erfolgt die Zulassung im Regelfall erst nach dem
Vorlesungsstart Ende April (Sommersemester) bzw. Ende Oktober (Wintersemester).
Die Immatrikulation ist im Studierendensekretariat unter Vorlage sämtlicher Originaldokumente oder
beglaubigter Kopien vorzunehmen.
B) Einstufung in ein zulassungsfreies Fachsemester (ab 4.)
Mit einer Einstufung in ein zulassungsfreies Semester ist keine weitere Bewerbung mehr erforderlich.
Die Immatrikulation erfolgt mit der Einstufungsbescheinigung im Studierendensekretariat unter
Vorlage sämtlicher Originaldokumente oder beglaubigter Kopien.
Bochum, 23.11.2015