aktuelle Vermietungen

Bestellerprinzip
Zukünftige Vermietung Ihrer Immobilie
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen sicherlich bereits bekannt ist, tritt zum 01. Juni 2015 das Bestellerprinzip in Kraft.
Im folgendem möchten wir Sie über dieses neue Gesetz informieren und es Ihnen näher bringen.
Zunächst stellen sich folgende Fragen:
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Was ist das Bestellerprinzip und wann tritt es in Kraft?
Kurz gesagt, regelt das Bestellerprinzip, wer die Provision an den Makler zahlt, wenn dieser erfolgreich
eine Immobilie vermietet.
Ab dem 01. Juni 2015 gilt nun folgender Grundsatz:
„Wer den Makler bestellt, muss die Kosten der Provision tragen.“
Da der Eigentümer in der Regel den Makler mit der Neuvermietung beauftragt, müssen diese zukünftig
die Provision zahlen.
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Was passiert mit aktuellen Vermietungen?
Der Gesetzesgeber hat dies klar geregelt.
Entscheidend ist hier das Datum, wann der Mietvertrag abgeschlossen wird.
Wird der Mietvertrag bis zum 31. Mai 2015 unterschrieben, zahlt noch der Mieter die Provision.
Ab dem 01. Juni 2015 geht diese Pflicht an den Eigentümer über.
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Was ändert sich für Sie als Eigentümer bei einer Neuvermietung nach dem 01. Juni 2015
Da wir die jahrelange Zusammenarbeit mit Ihnen schätzen, möchten wir Ihnen folgendes Angebot
unterbreiten.
Wir vermieten für Sie, wie gehabt, Ihre Immobilie zum bestmöglichen Mietpreis. Wir betreuen Sie und
Ihre Immobilie von der Wohnungsabnahme der ausziehenden Mieter, über die Besichtigungstermin und
den Mietvertragsabschluss, bis hin zur Objektübergabe an Ihren neuen Mieter. Im Anschluss stehen wir
Ihnen selbstverständlich bei allen Anliegen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite.
Für diese Dienstleistung berechnen wir Ihnen 1,5 Kaltmieten inkl. MwSt., anstatt die üblichen 2
Kaltmieten zzgl. MwSt. Hier weisen wir Sie insbesondere darauf hin, dass Sie unserer
Provisionsrechnung dem Finanzamt bei Ihrer Steuererklärung (Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung) mit einreichen können.
NEU: Wir geben Ihnen eine 1 Jahr Garantie.
Sollte Ihr Mieter innerhalb eines Jahres nach Mietbeginn den Mietvertrag kündigen, erfolgt die
Neuvermietung für Sie selbstverständlich kostenlos! Diese Garantie ist jedoch nur möglich, wenn der mtl.
Kaltmietzins über 395,00 € liegt.
Warum sollten Sie einen Makler mit der Neuvermietung beauftragen?
Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir genau, worauf es bei der Vermietung einer Wohnung
bzw. eines Hauses ankommt. Wir erstellen ein aussagekräftiges Exposé mit Bildern, welche Ihre
Immobilie positiv hervorheben und bestimmen, selbstverständlich in Absprache mit Ihnen, den
bestmöglichen Mietpreis für Ihre Immobilie.
Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, den Mietinteressenten den nach der ENEV 2014 erforderlichen
Energieausweis vorzulegen. Hier können wir Ihnen entsprechende Kontakte zu Energieberatern und
Schornsteinfegern herstellen oder nehmen Ihnen diesbezüglich natürlich auch gerne entsprechende
Wege ab.
Aufgrund der abgeschlossenen Rahmenverträge können wir Ihnen entsprechende Energieausweise beim
Energieberater zu kostengünstigeren Konditionen zur Verfügung stellen.
Für uns ist es wichtig, dass Sie mit dem geringsten Risiko vermieten. Aus diesem Grund steht die
Bonitätsprüfung der Interessenten an erster Stelle. Wir prüfen die Liquidität über die Schufa-Auskunft und
nehmen Einsicht in die Vermieterschutzkartei.
Ihre Immobilie wird zur Vermarktung auf verschiedenen Plattformen im Internet zur Vermietung
ausgeschrieben, wie z.B. Immonet, Immozentral, Kalaydo, Immobilienscout 24, unserer Homepage sowie
vielen weiteren Portalen, um viele Mietinteressenten anzusprechen.
Des Weiteren bieten wir Ihnen eine ganz neue Art der Immobilienpräsentation.
Aufgrund unseres Rahmenvertrages mit der Firma „Ogulo“ haben wir die Möglichkeit, unseren Kunden
eine 3D Visualisierung anzubieten. Vorab können die Interessenten virtuell Ihre Immobilie besichtigen
und die Räumlichkeiten erkunden.
Ferner werden Vermietungsschilder an der Immobilie angebracht, wodurch Passanten auf Ihre Immobilie
aufmerksam werden.
Wir arbeiten zusätzlich mit Zeitungsinseraten und Flyerverteilung um die größtmögliche Anzahl an
potenziellen Mietern anzusprechen. Ihre Mietimmobilie werden Sie selbstverständlich auch im
Schaufenster unserer Geschäftsräume finden können.
In den über 25 Jahren der Firma Odenthal Immobilien, haben wir uns einen Namen im Kölner Norden
gemacht und haben viele vorgemerkte Kunden, welche weiterhin eine Immobilie suchen.
Aus den zuvor genannten Gründen, sind wir der beste Ansprechpartner für Sie vor Ort.
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Kann der Eigentümer die Kosten der Provision an den Mieter weitergeben oder umlegen?
Der Gesetzgeber schließt eine Umlage oder Weiterleitung der Kosten an dem Mieter im Nachhinein aus.
Wir hoffen Ihnen einen Einblick ins die neue Gesetzesgebung gebracht zu haben und stehen Ihnen
Bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Odenthal
Odenthal Immobilien GmbH & Co. KG
P.S.
Haben Sie schon von unserer Tipp-Geber Provision gehört?
Schauen Sie doch mal auf unserer Homepage vorbei oder rufen Sie uns kurz an.