Der Deutsche Bundestag möge eine Ergänzung der 1. BImSchV

Ich unterstütze hiermit untenstehende Petition mit der ID 16947 und versichere, nicht
bereits anderweitig (z.B. online) die Petition unterstützt zu haben.
Petition „Genehmigungsverfahren für holzbeheizte Saunöfen“ an den Deutschen
Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge eine Ergänzung der 1. BImSchV (Verordnung über
kleine und mittlere Feuerungsanlagen) beschließen. Nicht berücksichtigte
holzbeheizte Saunaöfen sollen entsprechend der DIN EN 15821 als Ausnahme
aufgenommen sowie mit Badeöfen (§1, Abs. 2, Pkt.2 o.g. Verordnung) gleichgestellt
werden.
Bei fehlender Rechtssicherheit für Bezirksschornsteinfegermeister sowie
Saunabesitzer kann derzeit kein holzbeheizter Saunaofen unter Beachtung der 1.
BImSchV in Betrieb genommen werden.
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Dieses Schreiben ist zu richten an:
Per Post:
per Fax:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
030 – 227 36053