Außerordentliche Landeskonferenz 1 2 VVU7 04.10.2015 in Pinneberg Antragsteller: Juso-Kreisverband Dithmarschen Angenommen □ Abgelehnt □ Verwiesen an: 3 4 Die Juso-Landeskonferenz möge beschließen: 5 Lebensmittelverschwendung 6 Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, sich für ein Gesetz einzusetzen, welches die Lebensmittelverschwendung von Supermärkten eindämmt. Kern dieses Gesetzes soll es sein, dass von allen Supermärkten verlangt wird, unverkäufliches Lebensmittel an gemeinnützige Institutionen zu spenden. 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Begründung: Die sozialistische Regierung in Frankreich hat es vorgemacht und Deutschland sollte folgen. Uns als jungen Sozialist*innen bereitet Lebensmittelverschwendung Sorge. Wir sind jedoch nicht wie grüne Parteien der Meinung, dass der Verbrauch*innen die Hauptverantwortung tragen. Schließlich sind es vor allem Supermärkte die täglich rund 40 Kilo an Lebensmitteln „entsorgen“, da ihnen eine Abgabe an eine Wohltätigkeitsorganisation als „zu mühsam“ erscheint. 17 18 19 20 21 Deswegen fordern wir: Jeder Supermarkt muss überschüssiges Essen an eine Wohltätigkeitsorganisation seiner Wahl abgeben. Damit kann auch die oftmals ehrenamtliche Tätigkeit von Tafeln etc. erleichtert werden, da diese bisher selbstständig um das Einsammeln von Lebensmitteln bemühen müssen. 22 23 24 Eventuell wird auch so der Anteil der „überschüssigen“ Lebensmittel reduziert, da die Supermärkte einen Anreiz hätten ihre Überschüsse gering zu halten. Außerordentliche Landeskonferenz AS7 04.10.2015 in Pinneberg Antragsteller: Juso-Kreisverband Dithmarschen Angenommen □ Abgelehnt □ Verwiesen an: 1 Die Juso-Landeskonferenz möge beschließen: 2 Reformen der internationalen Flüchtlingspolitik - Abwicklung der UNRWA und Stärkung des UNHCR 3 13 Die SPD-Bundestagsfraktion und die S&D Fraktion im Europäischen Parlament werden dazu aufgefordert, sich für die Abschaffung der United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) und ein Aufgehen in den United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) einzusetzen. So lange dieser Schritt nicht umgesetzt ist, sollen die deutschen Zahlungen anstatt an das UNRWA an den UNHCR fließen. Bestehende Kooperationen der FES mit der UNRWA sollen von Seiten der SPD kritisch hinterfragt werden. Insgesamt müssen gerade in Anbetracht der aktuellen Lage die finanziellen Mittel des UNHCR aufgestockt werden. 14 Begründung: 15 Weltweit sind rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Neben der nationalen Verantwortung aller Staaten diese Krise zu lösen, gibt es jedoch auch eine internationale Verantwortung. Derzeit werden die Vereinten Nationen dieser Verantwortung nicht gerecht. Es herrscht nämlich eine befremdliche Arbeitsteilung. Es gibt derzeit zwei UN-Flüchtlingshilfswerke: das allgemeine (United Nations High Commissioner for Refugees bzw. UNHCR) und eines, welches nur für palästinensische Geflüchtete da ist (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East bzw. UNRWA). Die Mittelverteilung zwischen diesen beiden überrascht jedoch. Während der UNHCR Mittel von rund 4 Milliarden Dollar für rund 55 Millionen Geflüchtete erhält, bekommt die UNRWA rund 1,3 Milliarden für lediglich 5 Millionen Flüchtlinge. Schon diese 2-Klassengesellschaft unter den Flüchtlingen gehört kritisiert. Für uns als Sozialist*innen ist klar, jede geflüchtete Person ist gleich viel wert. Außerdem gilt für die UNRWA im Gegensatz zum UNHCR, dass der Status als Flüchtling „vererbt“ wird. Auch die Nachkommen von 1949 rund 700.000 Flüchtlingen, die auf Grund des Überfalls arabischer Anrainerstaaten auf das neugegründete Israel fliehen mussten, sind deswegen offiziell Flüchtlinge. Inzwischen kann sogar der Flüchtlingsstatus per Adoption an andere Personen weitergegeben werden Diese Regelungen, und die Weigerung der Staaten palästinensischen Flüchtlingen die Staatsbürgerschaft zu verleihen, verhinderte die Integration in die Gesellschaften der Länder in denen die Flüchtlinge heute leben. Die einzigen Palästinenser, die heute Bürgerrechte besitzen, sind die 1,25 Millionen israelischen Palästinenser. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 Außerordentliche Landeskonferenz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 04.10.2015 in Pinneberg Die UNRWA trägt also dazu bei, ein Flüchtlingsproblem zu konservieren. Ihr Auftrag war seit Gründung der Agentur zeitlich befristet, wird aber nun alle 3 Jahre verlängert. Damit muss im 66 Jahr des Bestehens der UNRWA nun Schluss sein. In letzter Zeit werden die Anzeichen dafür das die UNRWA von Terroristen benutzt wird stärker. Von UNRWA Gebäuden, die als Raketenlager genutzt werden, bis zu UNRWA Angestellten, die ebenfalls Mitglied der Hamas sind, bis zu antisemitischen Lehrinhalten an Schulen, die das Existenzrecht Israels bestreiten, reicht die lange Liste an Vorwürfen. Diese Beispiele zeigen, dass die UNRWA nicht nur ein Problem für die Lösung der weltweiten Flüchtlingsprobleme ist, sondern auch eine Einrichtung, die eine friedliche Lösung des Nahost-Konfliktes aktiv behindert. Die UNRWA untersteht formal der UNO, doch 92% ihres Haushalts erhält sie direkt von einzelnen Staaten. Größte Geber sind die USA, gefolgt von der EU, Saudi-Arabien, Großbritannien und Deutschland. Deutschland beteiligte sich 2014 mit rund 80.000.000 Dollar. Die EU, zu deren Finanzierung Deutschland stark beiträgt, war mit rund 140.000.000 Dollar an der Finanzierung der Agentur beteiligt. Diese Gelder könnten indirekt auch Terrorismus finanzieren, immerhin ist das Hauptquartier der UNRWA im von der Hamas kontrollierten Gazastreifen und sollten deswegen lieber für die Finanzierung des UNHCR eingesetzt werden. Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) als parteinahe Stiftung der deutschen Sozialdemokratie kooperiert mit der UNRWA im Rahmen von die Jugendclubs, wie beispielsweise dem ›Palästinensischem Diaspora- und Flüchtlingszentrum‹, welches ebenfalls finanziert wird. Diese, insbesondere finanzielle, Kooperation sollte zu Gunsten neutraler Einrichtungen, die nicht den Hass auf Israel predigen, aufgegeben werden. Das UNHCR finanziert sich hauptsächlich durch freiwillige Beiträge von Regierungen, zwischenstaatlichen Akteuren, dem UN-Nothilfefonds CERF aber auch von Stiftungen und Privatpersonen. Für das Jahr 2015 schätzt das UNHCR seinen Finanzbedarf auf ca. 5,5 Milliarden US-Dollar. Bis Anfang Juli sind gerade mal ein Viertel der benötigten Gelder eingegangen. Da man derzeit davon ausgehen muss, dass der Krieg in Syrien noch anhalten wird, muss hier die Finanzierung des UNHCR gesichert werden. Außerordentliche Landeskonferenz ID5 04.10.2015 in Pinneberg Antragsteller: Juso-Kreisverband Dithmarschen Angenommen □ Abgelehnt □ Verwiesen an: 1 Die Juso-Landeskonferenz möge beschließen: 2 „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ 3 4 Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, sich für die eine Abschaffung der §§ 90, 90a, 90b StGB einzusetzen. 5 Begründung: 6 Die genannten Paragraphen betreffen folgende Straftatbestände. 7 8 9 10 1) Verunglimpfung des Bundespräsidenten 2) Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole 3) Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Sie sind allesamt Straftatbestände, die Menschen auf Grund ihrer Gesinnung kriminalisieren. Die Festnahmen, die es in diesem Jahr auf Grund eines Demotranspis mit der Aufschrift „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ in Berlin gab sind unverhältnismäßig. Niemand kommt durch die angesprochenen Straftatbestände zu schaden und eine Gefährdung unserer Grundordnung durch auch radikale Kritik an dem Konzept der Nation ist nicht zu erkennen. Dererlei Gesinnungsjustiz löst keine Probleme, kriminalisiert Menschen, die sich gegen das Konzept der Nation wenden, was bei dem Maß an Nationalismus in unserer Gesellschaft sicherlich ein untergeordnetes Problem darstellt, und dienen im Endeffekt deswegen der Repression. Wenn sich Einzelpersonen, dazu gehört auch der Bundespräsident, der nur eine Person von Millionen Staatsbürgern ist und diesen an Rechten gleicht, beleidigt oder verunglimpft fühlt, kann andere Mittel und Wege des Rechtsstaates beschreiten, um seine Interessen durchzusetzen. Einen juristischen Sonderparagraphen für eine Person lehnen wir als reaktionär ab. Auch die Verunglimpfung von abstrakten Einheiten wie „Deutschland“, „der deutschen Flagge“ oder eines „Verfassungsorganes“ schränken die demokratische Debatte unzulässig ein und sind deswegen nicht zielführend. Außerordentliche Landeskonferenz VVU8 04.10.2015 in Pinneberg Antragsteller: Juso-Kreisverband Dithmarschen Angenommen □ Abgelehnt □ Verwiesen an: 1 Die Juso-Landeskonferenz möge beschließen: 2 Lieber snusen und schmusen als trinken und hinken 3 Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden dazu aufgefordert, sich für die deutschlandweite bzw. europaweite Legalisierung von Snus einzusetzen. 4 5 6 7 Begründung erfolgt mündlich. AS8 Antragsteller: Juso-Kreisverband Kiel Angenommen □ Abgelehnt □ Verwiesen an: 8 Die Juso-Landeskonferenz möge beschließen: 9 Niemanden in Kälte und Hunger schicken – Winterabschiebestopp auch 2015/16 10 11 12 13 14 15 Für die Jusos SH ist klar, dass niemand im Winter in ein Land geschickt werden darf, der dort kein Zuhause hat. Den Menschen drohen dort sonst Hunger, Kälte und der Tod. Gerade bei Menschen aus der Balkan-Region, deren Asylanträge abgelehnt worden sind, ist diese Gefahr groß. Der Staat darf eine solche Extremsituation niemals bewusst herbeiführen. Wir fordern daher die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion auf, sich eindeutig zu einem Winterabschiebestopp auch in diesem Jahr zu bekennen! Außerordentliche Landeskonferenz AS9 04.10.2015 in Pinneberg Antragsteller: Juso-Kreisverband Kiel Angenommen □ Abgelehnt □ Verwiesen an: 1 Die Juso-Landeskonferenz möge beschließen: 2 Offensichtlich begründete Asylanträge 3 5 Offensichtlich begründete Asylanträge müssen schneller bewilligt werden. Dafür muss als mittelfristige Lösung folgender Paragraph in das Asylverfahrensgesetz aufgenommen werden: 6 § Offensichtlich begründeter Asylantrag 4 7 8 9 (1) Der Asylantrag eines Ausländers aus einem anerkannten nicht sicheren Staat ist als offensichtlich begründet stattzugeben, es sei denn, es liegen begründete Zweifel vor, die eine Ablehnung rechtfertigen. 10 11 (2) Begründete Zweifel können insbesondere darin liegen, dass der Ausländer an Kriegsverbrechen beteiligt war. 12 (3) Nicht sichere Herkunftsstaaten sind die in der Anlage (X) bezeichneten Staaten. 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 (4) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, dass ein Staat ein nicht sicherer Herkunftsstaat ist, insbesondere dann, wenn dies aufgrund der menschenrechtlichen Lage oder aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen in diesem Land geboten ist. (5) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, dass ein in Anlage X bezeichneter Staat nicht mehr als nicht sicherer Herkunftsstaat gilt, wenn Veränderungen in den rechtlichen oder politischen Verhältnissen dieses Staates die Annahme begründen, dass die Situation erneut eine Einzelfallbetrachtung jedes Asylantrages bedarf. Begründung erfolgt mündlich
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