PDF-Infoblatt - DEKRA Akademie

ROSTOCK
GEFAHRGUT
Befähigungsschein nach SprengG - eingeschränkte Fachkunde zum
Verbringen nach § 20 - Fortbildung
(531.66)
VERANSTALTUNGEN IN ROSTOCK
BUCHUNGSHINWEIS
Wünschen Sie ein individuelles Angebot für Gruppen- oder Inhouse- Schulungen, wenden Sie sich bitte direkt an die
DEKRA Akademie GmbH Rostock
UNTERRICHTSFORM
DAUER
TERMINE
PREIS BRUTTO
Vollzeit
4 Unterrichtseinheiten
20.05.2016 - 20.05.2016
09.09.2016 - 09.09.2016
25.11.2016 - 25.11.2016
114,00 EUR
ZIELGRUPPE
VORAUSSETZUNGEN
Personen, die zur Verbringung, Empfangnahme, Überlassung von
explosionsgefährlichen Stoffen bestellt isnd (verantwortliche
Personen im Sinne des § 19 SprengG).
Unbedenklichkeitsbescheinigung
HINTERGRUND
Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe
bestellt sind, sind "verantwortliche Personen" im Sinne des
§ 19 Sprengstoffgesetztes (SprengG). Diese Personen dürfen
ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen
Befähigungsschein besitzen (§ 20 (1,2) SprengG). Für die Erteilung
des Befähigungsscheins ist u.a. § 9 SprengG "Fachkunde"
maßgeblich. Den Nachweis der Fachkunde erbringen sie mit
der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlich anerkannten
Fachkundelehrgang gem. § 32 (3) der 1. SprengV für die
beabsichtigte Tätigkeit.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Sprengstoffgesetz §§ 9, 19, 20 und 1. SprengV. § 32 (3)
INHALTE
- Empfindlichkeit und Wirkungsweise der gebräuchlichen
explosionsgefährlichen Stoffe
- Unfallsichere Handhabung und Anwendung von
explosionsgefährlichen Stoffen
- Rechtsvorschriften über den Umgang und Verkehr mit
explosionsgefährlichen Stoffen, sowie deren Beförderung.
www.dekra-akademie.de
ABSCHLUSS
Vor Ablauf von 5 Jahren muß der Teilnehmer* an einem
Wiederholungslehrgang teilnehmen; hierbei ist lediglich eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, aber keine Prüfung
mehr erforderlich. Nach Beendigung des Lehrganges wird vom
Lehrgangsveranstalter eine Bestätigung ausgestellt, um damit bei
der zuständigen Behörde den Befähigungsschein verlängern zu
lassen.
GÜLTIGKEIT
5 Jahre; es muss einmal im Jahr ein Transport durchgeführt werden.
HINWEISE
Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Sprengstoff-Transporten
brauchen zusätzlich zum Befähigungsschein den Aufbaukurs
Klasse 1 im Rahmen der Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel
8.2.1.4 ADR + Sonderlehrgang nach § 32 (3) 1. VO zum SprengG
durchgeführt wird.
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen
verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und
Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
VERANSTALTER
DEKRA Akademie GmbH
Alter Hafen Nord 325
18069 Rostock
Tel.: +49.381.496849-0
Fax: +49.381.496849-20
1
ROSTOCK
GEFAHRGUT
E-Mail: [email protected]
VERANSTALTUNGSORT
DEKRA Akademie GmbH
Alter Hafen Nord 325
18069 Rostock
Tel.: +49.381.496849-0
Fax: +49.381.496849-20
E-Mail: [email protected]
ANSPRECHPARTNER
Frau Maren Bartsch
Tel: +49.381.496849-14
Fax: +49.381.496849-20
E-Mail: [email protected]
www.dekra-akademie.de
2