ROSTOCK GEFAHRGUT Befähigungsschein nach SprengG - eingeschränkte Fachkunde zum Verbringen nach § 20 - Fortbildung (531.66) VERANSTALTUNGEN IN ROSTOCK BUCHUNGSHINWEIS Wünschen Sie ein individuelles Angebot für Gruppen- oder Inhouse- Schulungen, wenden Sie sich bitte direkt an die DEKRA Akademie GmbH Rostock UNTERRICHTSFORM DAUER TERMINE PREIS BRUTTO Vollzeit 4 Unterrichtseinheiten 20.05.2016 - 20.05.2016 09.09.2016 - 09.09.2016 25.11.2016 - 25.11.2016 114,00 EUR ZIELGRUPPE VORAUSSETZUNGEN Personen, die zur Verbringung, Empfangnahme, Überlassung von explosionsgefährlichen Stoffen bestellt isnd (verantwortliche Personen im Sinne des § 19 SprengG). Unbedenklichkeitsbescheinigung HINTERGRUND Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe bestellt sind, sind "verantwortliche Personen" im Sinne des § 19 Sprengstoffgesetztes (SprengG). Diese Personen dürfen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein besitzen (§ 20 (1,2) SprengG). Für die Erteilung des Befähigungsscheins ist u.a. § 9 SprengG "Fachkunde" maßgeblich. Den Nachweis der Fachkunde erbringen sie mit der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang gem. § 32 (3) der 1. SprengV für die beabsichtigte Tätigkeit. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Sprengstoffgesetz §§ 9, 19, 20 und 1. SprengV. § 32 (3) INHALTE - Empfindlichkeit und Wirkungsweise der gebräuchlichen explosionsgefährlichen Stoffe - Unfallsichere Handhabung und Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen - Rechtsvorschriften über den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, sowie deren Beförderung. www.dekra-akademie.de ABSCHLUSS Vor Ablauf von 5 Jahren muß der Teilnehmer* an einem Wiederholungslehrgang teilnehmen; hierbei ist lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, aber keine Prüfung mehr erforderlich. Nach Beendigung des Lehrganges wird vom Lehrgangsveranstalter eine Bestätigung ausgestellt, um damit bei der zuständigen Behörde den Befähigungsschein verlängern zu lassen. GÜLTIGKEIT 5 Jahre; es muss einmal im Jahr ein Transport durchgeführt werden. HINWEISE Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Sprengstoff-Transporten brauchen zusätzlich zum Befähigungsschein den Aufbaukurs Klasse 1 im Rahmen der Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2.1.4 ADR + Sonderlehrgang nach § 32 (3) 1. VO zum SprengG durchgeführt wird. * Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer. VERANSTALTER DEKRA Akademie GmbH Alter Hafen Nord 325 18069 Rostock Tel.: +49.381.496849-0 Fax: +49.381.496849-20 1 ROSTOCK GEFAHRGUT E-Mail: [email protected] VERANSTALTUNGSORT DEKRA Akademie GmbH Alter Hafen Nord 325 18069 Rostock Tel.: +49.381.496849-0 Fax: +49.381.496849-20 E-Mail: [email protected] ANSPRECHPARTNER Frau Maren Bartsch Tel: +49.381.496849-14 Fax: +49.381.496849-20 E-Mail: [email protected] www.dekra-akademie.de 2
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