Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle

ROSTOCK
ARBEITSSCHUTZ
Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle-Sachkunde
nach TRGS 520 (Grundlehrgang)
(531.62)
VERANSTALTUNGEN IN ROSTOCK
BUCHUNGSHINWEIS
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DEKRA Akademie GmbH Rostock
UNTERRICHTSFORM
DAUER
TERMINE
PREIS BRUTTO
Vollzeit
3 Tage , 25 UE
auf Anfrage
940,10 EUR
ZIELGRUPPE
VORAUSSETZUNGEN
Personen, die im Rahmen von Schadstoffsammlungen tätig werden
wollen.
Um als Schadstoffsammler tätig zu werden, müssen neben diesem
Kurs auch noch nachgewiesen werden: Ersthelferkurs. Bei mobilen
Sammelstellen: ADR Schulungsbescheinigung. Die für eine
Sammelstelle benötigte "Fachkraft" muss darüber hinaus eine
berufliche Mindestqualifikation entsprechend Chemielaborant und
die Schulung als "beauftragte Person" nachweisen.
HINTERGRUND
Wenn Schadstoffsammlungen in Haushaltungen und kleinen
Betrieben durchgeführt werden, müssen Mitarbeiter*, die
Schadstoffsammlungen durchführen, geschult sein. Jede
Sammelstelle muss mit ausreichendem Personal besetzt sein
(mind. 2 Mitarbeiter). Ein Mitarbeiter muss eine "Fachkraft"
mit der Sachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der
Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen qualifizierten
Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über den
Sachkundenachweis verfügen.
ABSCHLUSS
Zertifikat 'Sachkunde nach TRGS 520' der DEKRA Akademie mit
schriftlicher Prüfung (entsprechend den Vorgaben der TRGS 520).
GÜLTIGKEIT
Nach einem Jahr muss eine Fortbildung besucht werden (1 Tag).
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
HINWEISE
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520.
Die für eine Sammelstelle benötigte "Fachkraft" muss, neben der
Sachkunde nach TRGS 520, eine berufliche Mindestqualifikation
entsprechend Chemielaborant und die Schulung als "beauftragte
Person" gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung nachweisen.
Ggf. ist eine Förderung der Weiterbildung über das Bundesamt für
Güterverkehr möglich:
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in
Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 %
(KMU) oder 60% (übrige Unternehmen) gewährt. Die förderfähigen
Maßnahmen sind in einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt
(www.bag.bund.de).
Gefördert werden: betriebliche Ausbildungsverhältnisse
zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin,
Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen
INHALTE
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht
identifizierten Abfällen
- Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie
aufgetretener Unfälle
- Prüfung
www.dekra-akademie.de
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des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von
bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen.
Bitte informieren Sie sich bevor Sie buchen unter
www.bag.bund.de!
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen
verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und
Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
VERANSTALTER
DEKRA Akademie GmbH
Alter Hafen Nord 325
18069 Rostock
Tel.: +49.381.496849-0
Fax: +49.381.496849-20
E-Mail: [email protected]
VERANSTALTUNGSORT
DEKRA Akademie GmbH
Alter Hafen Nord 325
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ANSPRECHPARTNER
Frau Maren Bartsch
Tel: +49.381.496849-14
Fax: +49.381.496849-20
E-Mail: [email protected]
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