ROSTOCK ARBEITSSCHUTZ Errichtung und Betrieb von Sammelstellen für gefährliche Abfälle-Sachkunde nach TRGS 520 (Grundlehrgang) (531.62) VERANSTALTUNGEN IN ROSTOCK BUCHUNGSHINWEIS Dieses Angebot ist nicht direkt buchbar. Für Buchungen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Wünschen Sie ein individuelles Angebot für Gruppen- oder Inhouse- Schulungen, wenden Sie sich bitte direkt an die DEKRA Akademie GmbH Rostock UNTERRICHTSFORM DAUER TERMINE PREIS BRUTTO Vollzeit 3 Tage , 25 UE auf Anfrage 940,10 EUR ZIELGRUPPE VORAUSSETZUNGEN Personen, die im Rahmen von Schadstoffsammlungen tätig werden wollen. Um als Schadstoffsammler tätig zu werden, müssen neben diesem Kurs auch noch nachgewiesen werden: Ersthelferkurs. Bei mobilen Sammelstellen: ADR Schulungsbescheinigung. Die für eine Sammelstelle benötigte "Fachkraft" muss darüber hinaus eine berufliche Mindestqualifikation entsprechend Chemielaborant und die Schulung als "beauftragte Person" nachweisen. HINTERGRUND Wenn Schadstoffsammlungen in Haushaltungen und kleinen Betrieben durchgeführt werden, müssen Mitarbeiter*, die Schadstoffsammlungen durchführen, geschult sein. Jede Sammelstelle muss mit ausreichendem Personal besetzt sein (mind. 2 Mitarbeiter). Ein Mitarbeiter muss eine "Fachkraft" mit der Sachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über den Sachkundenachweis verfügen. ABSCHLUSS Zertifikat 'Sachkunde nach TRGS 520' der DEKRA Akademie mit schriftlicher Prüfung (entsprechend den Vorgaben der TRGS 520). GÜLTIGKEIT Nach einem Jahr muss eine Fortbildung besucht werden (1 Tag). RECHTLICHE GRUNDLAGEN HINWEISE Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520. Die für eine Sammelstelle benötigte "Fachkraft" muss, neben der Sachkunde nach TRGS 520, eine berufliche Mindestqualifikation entsprechend Chemielaborant und die Schulung als "beauftragte Person" gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung nachweisen. Ggf. ist eine Förderung der Weiterbildung über das Bundesamt für Güterverkehr möglich: Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % (KMU) oder 60% (übrige Unternehmen) gewährt. Die förderfähigen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt (www.bag.bund.de). Gefördert werden: betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin, Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen INHALTE - Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen - Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften - Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen - Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden - Persönliche Schutzausrüstung - Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen - Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle - Prüfung www.dekra-akademie.de 1 ROSTOCK ARBEITSSCHUTZ des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. Bitte informieren Sie sich bevor Sie buchen unter www.bag.bund.de! * Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer. VERANSTALTER DEKRA Akademie GmbH Alter Hafen Nord 325 18069 Rostock Tel.: +49.381.496849-0 Fax: +49.381.496849-20 E-Mail: [email protected] VERANSTALTUNGSORT DEKRA Akademie GmbH Alter Hafen Nord 325 18069 Rostock Tel.: +49.381.496849-0 Fax: +49.381.496849-20 E-Mail: [email protected] ANSPRECHPARTNER Frau Maren Bartsch Tel: +49.381.496849-14 Fax: +49.381.496849-20 E-Mail: [email protected] www.dekra-akademie.de 2
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