Belaroussi Aziz

Auskunft:
Günter Neurauter
T +43 5522 3591 54215
Zahl: BHFK-II-1301-141/2016-6
Feldkirch, am 27.07.2016
KUNDMACHUNG
Belaroussi Aziz, Nendeln - Liechtenstein, hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für das
Führen eines Lebensmittelgeschäftes auf GST-NR 540/3, GB Feldkirch (Liechtensteiner Straße 23),
angesucht.
Über dieses Ansuchen findet eine mündliche Verhandlung statt.
Zeit:
Ort/Treffpunkt:
Donnerstag, den 25. August 2016, um 10.00 Uhr
an Ort und Stelle
Weitere Informationen:
Die Antragsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag zur Einsichtnahme auf:
 Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, IV. Stock, Zi-Nr. 420 (Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr oder
nachmittags nach Vereinbarung)
 Amt der Stadt Feldkirch während der Zeiten des Parteienverkehrs.
Allfällige Stellungnahmen und Einwendungen:
Ob jemand Beteiligter oder Partei im Verfahren ist, ergibt sich aus den §§ 8 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), 74 Abs. 2, 75 und 356 Gewerbeordnung 1994. Allfällige begründete
Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 17.00 Uhr am Tag vor Beginn dieser Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der Verhandlung vorzubringen. Eine Person verliert gemäß § 42 Abs. 1 AVG ihre Parteistellung, soweit sie nicht rechtzeitig
Einwendungen erhebt.
Entsendung von Vertretern:
Beteiligte können alleine, in Begleitung eines Vertreters oder mit einer Person ihres Vertrauens
zur Verhandlung kommen. Wenn sie selbst nicht zur Verhandlung kommen, haben die Vertreter
unmissverständliche Vollmachten mit zu bringen. Dies gilt nicht für amtsbekannte Personen oder
berufsmäßige Rechtsvertreter.
Der Bezirkshauptmann
im Auftrag
Die Entfernung oder Beschädigung
der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin
ist gemäß § 273 StGB verboten!
Mag. Günter Kraft
1
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch | DVR 0058807
[email protected] | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095