Gabrielli Elvira und Michael

Auskunft:
Mag. Tobias Wirthensohn, BA
T +43 5522 3591 54018
Zahl: BHFK-II-1301-144/2016-1
Feldkirch, am 04.07.2016
KUNDMACHUNG
Gabrielli Elvira und Michael, Feldkirch, haben um die gewerbebehördliche Genehmigung für den
Umbau von Küche und Sanitäranalgen beim Gasthaus Stern in Feldkirch, Sternweg 1, GST-NR
2588, angesucht.
Über dieses Ansuchen findet eine mündliche Verhandlung statt.
Zeit:
Ort/Treffpunkt:
D o n n e r s t a g, den 4. August 2016 um 08.30 Uhr
An Ort und Stelle
Weitere Informationen:
Die Antragsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag zur Einsichtnahme auf:
 Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, II. Stock, Zi-Nr. 209 (Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr oder
nachmittags nach Vereinbarung)
 Amt der Stadt F e l d k i r c h während der Zeiten des Parteienverkehrs.
Allfällige Stellungnahmen und Einwendungen:
Ob jemand Beteiligter oder Partei im Verfahren ist, ergibt sich aus den §§ 8 Allgemeines
Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), 74 Abs. 2, 75 und 356 Gewerbeordnung 1994. Allfällige
begründete Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 17.00 Uhr am Tag vor Beginn
dieser Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der Verhandlung
vorzubringen. Eine Person verliert gemäß § 42 Abs. 1 AVG ihre Parteistellung, soweit sie nicht
rechtzeitig Einwendungen erhebt.
Entsendung von Vertretern:
Beteiligte können alleine, in Begleitung eines Vertreters oder mit einer Person ihres Vertrauens
zur Verhandlung kommen. Wenn sie selbst nicht zur Verhandlung kommen, haben die Vertreter
unmissverständliche Vollmachten mit zu bringen. Dies gilt nicht für amtsbekannte Personen oder
berufsmäßige Rechtsvertreter.
Der Bezirkshauptmann
im Auftrag
Die Entfernung oder Beschädigung
der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin
ist gemäß § 273 StGB verboten!
Mag. Tobias Wirthensohn
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch | DVR 0058807
[email protected] | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095