Auskunft: Mag. Tobias Wirthensohn, BA T +43 5522 3591 54018 Zahl: BHFK-II-1301-144/2016-1 Feldkirch, am 04.07.2016 KUNDMACHUNG Gabrielli Elvira und Michael, Feldkirch, haben um die gewerbebehördliche Genehmigung für den Umbau von Küche und Sanitäranalgen beim Gasthaus Stern in Feldkirch, Sternweg 1, GST-NR 2588, angesucht. Über dieses Ansuchen findet eine mündliche Verhandlung statt. Zeit: Ort/Treffpunkt: D o n n e r s t a g, den 4. August 2016 um 08.30 Uhr An Ort und Stelle Weitere Informationen: Die Antragsunterlagen liegen bis zum Verhandlungstag zur Einsichtnahme auf: Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, II. Stock, Zi-Nr. 209 (Mo bis Fr 8.00 bis 12.00 Uhr oder nachmittags nach Vereinbarung) Amt der Stadt F e l d k i r c h während der Zeiten des Parteienverkehrs. Allfällige Stellungnahmen und Einwendungen: Ob jemand Beteiligter oder Partei im Verfahren ist, ergibt sich aus den §§ 8 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), 74 Abs. 2, 75 und 356 Gewerbeordnung 1994. Allfällige begründete Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 17.00 Uhr am Tag vor Beginn dieser Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch oder während der Verhandlung vorzubringen. Eine Person verliert gemäß § 42 Abs. 1 AVG ihre Parteistellung, soweit sie nicht rechtzeitig Einwendungen erhebt. Entsendung von Vertretern: Beteiligte können alleine, in Begleitung eines Vertreters oder mit einer Person ihres Vertrauens zur Verhandlung kommen. Wenn sie selbst nicht zur Verhandlung kommen, haben die Vertreter unmissverständliche Vollmachten mit zu bringen. Dies gilt nicht für amtsbekannte Personen oder berufsmäßige Rechtsvertreter. Der Bezirkshauptmann im Auftrag Die Entfernung oder Beschädigung der Kundmachung vor dem Verhandlungstermin ist gemäß § 273 StGB verboten! Mag. Tobias Wirthensohn Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch, Österreich | www.vorarlberg.at/bhfeldkirch | DVR 0058807 [email protected] | T +43 5522 3591 0 | F +43 5574 511 954095
© Copyright 2024 ExpyDoc