Triumph für Heimatschutz: Gericht verlangt Wiederaufbau eines Hause... 1 von 2 http://www.nzz.ch/zuerich/gericht-verlangt-wiederaufbau-eines-hauses... Triumph für Heimatschutz Gericht verlangt Wiederaufbau eines Hauses in Regensdorf Jahrelang liessen der Eigentümer und die Gemeinde Regensdorf eine geschützte Liegenschaft verlottern und sie schliesslich abreissen. Das Zürcher Baurekursgericht hat das nun klar verurteilt. Der Heimatschutz triumphiert. von Christina Neuhaus 21.2.2016, 21:28 Uhr 3 Kommentare Heimatschutzpräsident Martin Killias jubelt. Noch selten hat eine Instanz derart deutlich zugunsten seiner Vereinigung entschieden wie das Zürcher Baurekursgericht. In einem Entscheid vom 18. Februar rügt das Gericht den Abbruch der 1559 erbauten Liegenschaft Fröschegrueb in Regensdorf nicht nur in äusserst deutlichen Worten; es verlangt auch, dass Teile des im letzten Sommer abgerissenen Hauses originalgetreu wiederaufgebaut werden müssen. Damit hat das Gericht dem Rekurs des Zürcher Heimatschutzes in allen wesentlichen Teilen recht gegeben. Der Besitzer des Hauses und die Gemeinde Regensdorf liefern sich mit dem Heimatschutz seit Jahren einen juristischen Schlagabtausch, der beide Seiten Zehntausende von Franken gekostet hat. Bereits 2008 hatte die damalige Baurekurskommission Abbruchplänen des Eigentümers die Legitimation abgesprochen und den Gemeinderat angewiesen, Schutzmassnahmen zu treffen. Doch die Gemeinde liess die Jahre ins Land ziehen und sah zu, wie die bereits im Jahr 2003 formell unter Schutz gestellte Liegenschaft immer mehr verfiel. 2013 gelangte der Besitzer erneut an den Gemeinderat, worauf dieser einen Schutzvertrag erliess, der dem Eigentümer allerdings bedeutende Freiheit beim Wiederaufbau des Hauses gelassen hätte. Weil der Heimatschutz nicht aufgab, liess der Hausbesitzer das Gebäude im Sommer 2015 schliesslich teilweise abreissen , worauf ihm der Gemeinderat wiederum zu Hilfe eilte und als baupolizeiliche Instanz den Abbruch aus «Sicherheitsgründen» verfügte. Dass das vom Heimatschutz in dieser Sache angerufene Baurekursgericht diese Vorgehensweise nun in scharfen Worten verurteilt hat, hat für den Eigentümer unangenehme Konsequenzen. Nach Ansicht des Gerichtes ist es ihm nämlich zuzumuten, eine originalgetreue Rekonstruktion der Hauptliegenschaft zu veranlassen und dabei Original-Materialien zu verwenden. Nach Auffassung des Gerichts ist diese äusserst kostspielige Anweisung «klar verhältnismässig». Zum einen lasse sich der geschützte Zustand des Hauses nach dem Abbruch nicht mehr anders wiederherstellen. Zum andern habe der Eigentümer den Unterhalt der Liegenschaft im Wissen um ihre Schutzwürdigkeit missachtet, weshalb er die finanziellen Folgen nun selbst zu tragen habe. 24.02.2016 09:49 Triumph für Heimatschutz: Gericht verlangt Wiederaufbau eines Hause... 2 von 2 http://www.nzz.ch/zuerich/gericht-verlangt-wiederaufbau-eines-hauses... Schlecht kommt aber auch die Gemeinde Regensdorf weg. Dass der Gemeinderat einen Neubau bewilligt habe , bevor die Streitsache juristisch erledigt gewesen sei, könne nur als «krasse Missachtung des Baurekursgerichts» gewertet werden. Grundsätzlich erscheint die Verfehlung dem Baurekursgericht so gross, dass es die Baudirektion zur Prüfung aufsichtsrechtlicher Massnahmen aufgefordert hat. Obwohl der Entscheid noch vor Verwaltungsgericht angefochten werden kann, bedeutet er für den Heimatschutz eine grosse Genugtuung und Bestätigung seines langjährigen Einsatzes für das Haus Fröschegrueb. Martin Killias erwartet nun, dass zumindest die Gemeinde Regensdorf aufgibt und für die gemachten Fehler einsteht. Copyright © Neue Zürcher Zeitung AG. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Neue Zürcher Zeitung ist nicht gestattet. 24.02.2016 09:49
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