Gericht verlangt Wiederaufbau eines Hauses in Regensdorf, Neue

Triumph für Heimatschutz: Gericht verlangt Wiederaufbau eines Hause...
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Triumph für Heimatschutz
Gericht verlangt Wiederaufbau eines
Hauses in Regensdorf
Jahrelang liessen der Eigentümer und die Gemeinde Regensdorf eine
geschützte Liegenschaft verlottern und sie schliesslich abreissen. Das Zürcher
Baurekursgericht hat das nun klar verurteilt. Der Heimatschutz triumphiert.
von
Christina Neuhaus
21.2.2016, 21:28 Uhr
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Heimatschutzpräsident Martin Killias jubelt. Noch selten hat eine Instanz
derart deutlich zugunsten seiner Vereinigung entschieden wie das Zürcher
Baurekursgericht. In einem Entscheid vom 18. Februar rügt das Gericht den
Abbruch der 1559 erbauten Liegenschaft Fröschegrueb in Regensdorf nicht
nur in äusserst deutlichen Worten; es verlangt auch, dass Teile des im letzten
Sommer abgerissenen Hauses originalgetreu wiederaufgebaut werden
müssen. Damit hat das Gericht dem Rekurs des Zürcher Heimatschutzes in
allen wesentlichen Teilen recht gegeben.
Der Besitzer des Hauses und die Gemeinde Regensdorf liefern sich mit dem
Heimatschutz seit Jahren einen juristischen Schlagabtausch, der beide Seiten
Zehntausende von Franken gekostet hat. Bereits 2008 hatte die damalige
Baurekurskommission Abbruchplänen des Eigentümers die Legitimation
abgesprochen und den Gemeinderat angewiesen, Schutzmassnahmen zu
treffen. Doch die Gemeinde liess die Jahre ins Land ziehen und sah zu, wie
die bereits im Jahr 2003 formell unter Schutz gestellte Liegenschaft immer
mehr verfiel. 2013 gelangte der Besitzer erneut an den Gemeinderat, worauf
dieser einen Schutzvertrag erliess, der dem Eigentümer allerdings bedeutende
Freiheit beim Wiederaufbau des Hauses gelassen hätte. Weil der
Heimatschutz nicht aufgab, liess der Hausbesitzer das Gebäude
im Sommer 2015 schliesslich teilweise abreissen
, worauf ihm der Gemeinderat wiederum zu Hilfe eilte und als baupolizeiliche
Instanz den Abbruch aus «Sicherheitsgründen» verfügte.
Dass das vom Heimatschutz in dieser Sache angerufene Baurekursgericht
diese Vorgehensweise nun in scharfen Worten verurteilt hat, hat für den
Eigentümer unangenehme Konsequenzen. Nach Ansicht des Gerichtes ist es
ihm nämlich zuzumuten, eine originalgetreue Rekonstruktion der
Hauptliegenschaft zu veranlassen und dabei Original-Materialien zu
verwenden. Nach Auffassung des Gerichts ist diese äusserst kostspielige
Anweisung «klar verhältnismässig». Zum einen lasse sich der geschützte
Zustand des Hauses nach dem Abbruch nicht mehr anders wiederherstellen.
Zum andern habe der Eigentümer den Unterhalt der Liegenschaft im Wissen
um ihre Schutzwürdigkeit missachtet, weshalb er die finanziellen Folgen nun
selbst zu tragen habe.
24.02.2016 09:49
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Schlecht kommt aber auch die Gemeinde Regensdorf weg.
Dass der Gemeinderat einen Neubau bewilligt habe
, bevor die Streitsache juristisch erledigt gewesen sei, könne nur als «krasse
Missachtung des Baurekursgerichts» gewertet werden. Grundsätzlich
erscheint die Verfehlung dem Baurekursgericht so gross, dass es die
Baudirektion zur Prüfung aufsichtsrechtlicher Massnahmen aufgefordert hat.
Obwohl der Entscheid noch vor Verwaltungsgericht angefochten werden
kann, bedeutet er für den Heimatschutz eine grosse Genugtuung und
Bestätigung seines langjährigen Einsatzes für das Haus Fröschegrueb. Martin
Killias erwartet nun, dass zumindest die Gemeinde Regensdorf aufgibt und
für die gemachten Fehler einsteht.
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