Prävention Handbuch zur Radfahrausbildung . Handbuch zur Radfahrausbildung Stand: 15. Mai 2015 Herausgeber: Polizeipräsidium Ulm, Münsterplatz 47, 89073 Ulm Telefon: 0731/188-0 Seite: 2 von 71 Prävention bedeutet, einen Schritt voraus zu sein. In der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Radfahrausbildung (VwV Radfahrausbildung) des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, sowie des Innenministeriums werden die Schulen und die Polizei in die Pflicht genommen. Die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse und der theoretischen Prüfung werden als verpflichtende Aufgabe der Schulen, die Vermittlung der praktischen Kenntnisse und die praktische Prüfung als Aufgabe der Polizei beschrieben. Mit dem vorliegenden Handbuch zur Radfahrausbildung bieten wir den Schulen, deren Pädagoginnen und Pädagogen, die ihre Schüler auf die Radfahrausbildung vorbereiten, eine umfassende Ablaufbeschreibung und Handlungsanleitung. Das Handbuch zur Radfahrausbildung beinhaltet eine genaue Beschreibung zur Vorbereitung der Schüler. Ab dem Schuljahr 2015/2016 wird die praktische Radfahrausbildung durch die Präventionsbeamtinnen und –beamten des Polizeipräsidiums Ulm auf den Verkehrsübungsplätzen der Jugendverkehrsschulen als Projektwoche umgesetzt. In der Regel sind vier aufeinanderfolgende Schultage pro Klasse für die praktischen Schulungseinheiten und die Prüfung vorgesehen. Für Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch per Mail 0731/188 -1444 od. -1445 oder [email protected] Ihr Polizeipräsidium Ulm Seite: 3 von 71 Inhaltsverzeichnis Termine .......................................................................................................................................................... 7 Unterlagen ..................................................................................................................................................... 7 Hinweise für die Lehrer/-innen ..................................................................................................................... 7 Vor dem ersten Besuch in der Jugendverkehrsschule .............................................................................. 8 Auf dem Übungsplatz (bei der Jugendverkehrsschule) ............................................................................. 9 Nach dem Besuch in der Jugendverkehrsschule ....................................................................................... 9 Begleitung der Schüler durch ihre Eltern zur praktischen Radfahrausbildung ......................................... 9 Ausbildungsprogramm - (Kurzform) ........................................................................................................... 10 1. Erster Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) .................................................................................. 10 2. Zweiter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS)................................................................................. 11 3. Dritter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) .................................................................................. 11 4. Vierter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS).................................................................................. 11 Ausbildungsprogramm - (Langform).......................................................................................................... 12 1. Besuch der Jugendverkehrsschule .......................................................................................................... 12 Verkehrssicheres Fahrrad ........................................................................................................................ 12 Fahrtbeginn.............................................................................................................................................. 13 Handzeichen ............................................................................................................................................ 14 Rechtsfahren ............................................................................................................................................ 15 Seite: 4 von 71 Sicherheitsabstand .................................................................................................................................. 16 Vorbeifahren an einem Hindernis ........................................................................................................... 17 Gefahrzeichen .......................................................................................................................................... 18 Vorschriftzeichen ..................................................................................................................................... 18 Richtzeichen ............................................................................................................................................. 19 Verhalten bei vorgeschriebener Fahrtrichtung rechts ............................................................................ 20 Verhalten in der Einbahnstraße .............................................................................................................. 21 Verhalten an Fußgänger-Überwegen ...................................................................................................... 22 Radwegbenutzung ................................................................................................................................... 23 Verkehrszeichen, die Radwege kennzeichnen ........................................................................................ 23 Vorfahrtregelung nach der Grundregel ,,Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt“ ................................... 24 Situation an der Einmündung: ................................................................................................................. 26 Situation an der Kreuzung ....................................................................................................................... 29 Vorfahrtregelungen durch Verkehrszeichen ........................................................................................... 30 Geradeausfahren und Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen ......................................... 33 Situation an der Einmündung: ................................................................................................................. 35 Situation an einer Einmündung bei Geradeausfahrt: .............................................................................. 35 Situation an einer Einmündung beim Rechtsabbiegen: .......................................................................... 36 Situation an einer Kreuzung bei Geradeausfahrt: ................................................................................... 36 Situation an einer Kreuzung beim Rechtsabbiegen: ............................................................................... 37 Vorfahrtregelung an Kreisverkehren ....................................................................................................... 37 2. Besuch der Jugendverkehrsschule .......................................................................................................... 38 Linksabbiegen an Kreuzungen mit Gegen- und Querverkehr ................................................................. 38 Linksabbiegen in eine von links einmündende Straße ............................................................................ 40 Linksabbiegen aus einer einmündenden Straße unter Beachtung eines STOPP-Zeichens ..................... 41 Linksabbiegen aus einer einmündenden Einbahnstraße ........................................................................ 42 Linksabbiegen mit Gegen- und Querverkehr .......................................................................................... 42 Alternatives Linksabbiegen ...................................................................................................................... 43 3. Besuch der Jugendverkehrsschule .......................................................................................................... 44 Verkehrsregelung durch Lichtzeichen ..................................................................................................... 44 Verkehrsregelung durch Polizeibeamte .................................................................................................. 47 Freies Fahren mit Erfolgskontrolle .......................................................................................................... 50 4. Besuch der Jugendverkehrsschule .......................................................................................................... 51 1. Nochmaliges einüben ................................................................................................................ 51 2. Praktische Radfahrprüfung ....................................................................................................... 51 Einzelprüfung............................................................................................................................. 51 Seite: 5 von 71 Prüfung im Klassenverband....................................................................................................... 51 3. Auswertung der Ergebnisse....................................................................................................... 51 4. Aushändigung der Fahrradführerscheine ................................................................................. 51 5. Aushändigung der Elternmitteilungen ...................................................................................... 51 Allgemeines zur Radfahrprüfung ................................................................................................................. 51 Die schriftliche Radfahrprüfung: ............................................................................................................. 51 Die praktische Radfahrprüfung: .............................................................................................................. 51 Praktische Radfahrprüfung .......................................................................................................................... 52 Vorbemerkung: ............................................................................................................................................ 52 Die Einzelprüfung..................................................................................................................................... 52 Die Prüfung im Klassenverband ............................................................................................................... 52 Prüfungsergebnis ..................................................................................................................................... 53 Anlagen: ....................................................................................................................................................... 53 Arbeitsblatt 1 -- Verkehrssicheres Fahrrad ........................................................................................... 54 Arbeitsblatt 2 -- Anfahren am Fahrbahnrand ....................................................................................... 56 Arbeitsblatt 3 -- Vorbeifahren an einem Hindernis .............................................................................. 58 Arbeitsblatt 4 -- Die Vorfahrtregelung an einer Einmündung, ............................................................. 60 Arbeitsblatt 5 -- Die Vorfahrtregelung an einer Kreuzung, .................................................................. 62 Arbeitsblatt 6 -- Toter Winkel ............................................................................................................... 64 Arbeitsblatt 7 -- Linksabbiegen an einer Kreuzung ohne Fahrstreifen-................................................ 65 Arbeitsblatt 8 -- Linksabbiegen mit aufgezeichneten Fahrstreifen u. Richtungspfeilen ...................... 67 Arbeitsblatt 9 -- Umschauen bei verschiedenen Verkehrssituationen ................................................ 69 Seite: 6 von 71 Termine 1. Die Termine für den praktischen Teil der Radfahrausbildung durch die Polizei werden auf der Homepage des Polizeipräsidiums Ulm eingestellt. a. Link: „PP Ulm, Prävention, Radfahrausbildung“ https://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PPUlm/praevention/Seiten/Verkehrspr%C3%A4vention.aspx, 2. Die Termine für das folgende Schuljahr werden vor Pfingsten des aktuellen Schuljahres eingestellt. 3. Für die Schule unpassende Termine können die Schulen nach den wie auf der Homepage des PP Ulm beschreiben Bedingungen ändern. „PP Ulm, Prävention, Radfahrausbildung“ Unterlagen 1. Grundsätzlich werden Lehr- und Prüfungsunterlagen in Printform bereitgestellt. a. Die Printmedien für den Unterricht und die Prüfungsunterlagen, die von der Polizei zur theoretischen Vorbereitung und Prüfung zur Verfügung gestellt werden, werden den Vorjahresklassen bei deren Besuch auf dem Verkehrsübungsplatz ausgehändigt. Diese Unterlagen sind an die Klassenlehrer/innen weiterzugegeben, deren Klassen im folgenden Schuljahr die Radfahrausbildung absolvieren. 2. Weitere erforderliche und verpflichtende Unterlagen zur praktischen Radfahrausbildung sind: a. Fahrerliste (Namensliste) b. Elternmitteilung über das Ergebnis der Radfahrausbildung Diese Unterlagen sind auf der Homepage des PP Ulm zum Download und eingestellt. a. Link „PP Ulm, Prävention, Radfahrausbildung“ Hinweise für die Lehrer/-innen Alle an der Radfahrausbildung mitwirkenden Lehrer/-innen werden gebeten, den folgenden Punkten ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, damit ein möglichst intensiver Lernerfolg für die Schüler gewährleistet ist. Seite: 7 von 71 Vor dem ersten Besuch in der Jugendverkehrsschule 1) Die theoretische Vorbereitung und Prüfung müssen vor der ersten praktischen Übungseinheit auf dem Verkehrsübungsplatz abgeschlossen sein. 2) Das Ergebnis der theoretischen Prüfung (Klassenarbeit) ist den Verkehrserziehern zu Beginn der ersten praktischen Übungseinheit zu übergeben. 3) Klärung von organisatorischen Fragen (z.B. Transport der Schüler zum Verkehrsübungsplatz) 4) Erstellen von Fahrerlisten (Namensliste) Die Download-Vorlage ist zu verwenden!! a) Die ausgefüllte Vorlage der Fahrerliste ist spätestens zwei Wochen vor dem ersten Termin auf dem Verkehrsübungsplatz im WORD-Format (Original) als Anlage per Mail an die jeweilige JVS (Jugendverkehrsschule) zu senden. Die Adresse der für die Klasse zuständigen Jugendverkehrsschule (JVS 1 bis JVS 9) ist bei den Terminen (letzte Spalte auf dem Terminblatt) aufgeführt. 5) Vorbereiten der Elternmitteilungen Die Download-Vorlage ist zu verwenden!! a) Eintrag von Schule/Schulnamen, Schülername, Startnummer, Ergebnis der theoretischen Prüfung (Klassenarbeit) Die theoretische Prüfung ist auf 40 Punkte ausgelegt. 20 Punkte sind ausreichend. Die erreichte Punktzahl ist in die Elternmitteilung einzutragen. Bei einer Wiederholungsprüfung sind beide Ergebnisse einzutragen. Die Elternmitteilung ist vom Lehrer zu unterschreiben. 6) Den Schülern ihre Startnummer bekannt geben. Die Nr. auf der Klassenliste (Namensliste) ist die Startnummer. 7) Die Schüler am Vortag auf zweckmäßige Bekleidung hinweisen. (Die Witterung ist zu beachten!!) 8) Die Schüler müssen ihre eigenen Fahrradhelme in die Jugendverkehrsschule mitbringen (Bei der praktischen Radfahrausbildung muss jeder Schüler mit Fahrradhelm fahren.) 9) Die Fahrradhelme der Schüler müssen richtig eingestellt sein (siehe Anlage) 10) Mitgebrachte Fahrräder der Schüler müssen verkehrssicher sein!!! (siehe Arbeitsblatt 1) Dies gilt für Übungsplätze auf den mit schülereigenen Rädern geschult wird. 11) Fahrgeschicklichkeitstraining Spurhalten, einhändiges Fahren in Rechts- und Linkskurven anhand einer aufgezeichneten Markierung, auf der oder um die gefahren werden soll, wird vorausgesetzt. (Spezielle Vorbereitungen in der Schule sind erforderlich.) Es wird empfohlen, dass die Kinder mit ihrem eigenen Fahrrad auf einem von anderen Verkehrsteilnehmern nicht befahrenen Platz (nicht im Verkehrsraum!) auch das Bremsen üben, um für eventuelle Notsituationen im Verkehr gewappnet zu sein. Seite: 8 von 71 Auf dem Übungsplatz (bei der Jugendverkehrsschule) Unterstützung der Polizeibeamten nach Absprache Mitteilung über körperliche oder geistige Einschränkung/Behinderung von Schülern Verhinderung von Störungen während der Übung Nach dem Besuch in der Jugendverkehrsschule Nachbereitung der Übungseinheit Besprechung der häufig begangenen Fehler Kritik zu Verhalten, Mitarbeit und Konzentration; Hervorheben richtigen, vorbildlichen Verhaltens Begleitung der Schüler durch ihre Eltern zur praktischen Radfahrausbildung Es ist wünschenswert, wenn die Eltern sich während der Radfahrausbildung über den Entwicklungsstand ihrer Kinder vor Ort selbst informieren. Hierzu sind die Eltern zum Besuch auf dem Übungsplatz recht herzlich eingeladen. Vorbemerkung Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen Radfahrer nur mit einem verkehrs- und betriebssicheren Fahrrad fahren. Die Fahrräder der Schüler werden von den Verkehrserziehungs-Polizisten auf die Verkehrssicherheit überprüft. Seite: 9 von 71 Ausbildungsprogramm - (Kurzform) 1. Erster Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) (Fahrbahnbenutzung, Vorfahrtsregelung und Rechtsabbiegen) a) Fahrtbeginn, d. h. 1. Verlassen eines Grundstücks nach rechts oder links (Herausschieben des Fahrrades an den rechten Fahrbahnrand; beim Verlassen nach links vorsichtiges Überqueren der Fahrbahn) 2. Anfahren vom Fahrbahnrand unter Beachtung des nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehrs (Umschauen, Handzeichen, beidhändiges Anfahren) b) Rechtsfahren (einhalten der rechten Fahrbahnseite ) c) Sicherheitsabstand (Beachten des Sicherheitsabstandes zum Vorausfahrenden und zur Seite) d) Vorbeifahren an einem Hindernis (Beachten des Gegenverkehrs und des nachfolgenden Verkehrs an einer Engstelle, einem haltenden Fahrzeug oder sonstigem Hindernis) e) Verhalten bei vorgeschriebener Fahrtrichtung (durch Verkehrszeichen) f) Verhalten in der Einbahnstraße g) Verhalten an Fußgänger-Überwegen h) Radwegbenutzung (Pflicht zur Benutzung von gekennzeichneten Radwegen, Beachten des nachfolgenden Verkehrs am Ende des Radweges beim Wiedereinfahren auf die Fahrbahn) i) Fahrgeschicklichkeitstraining vor dem Ersten Besuch der Jugendverkehrsschule sollte geübt werden (einhändiges Fahren beim Handzeichen geben, Fahren in Rechts- und Linkskurven, Spurhalten beim Geradeausfahren und gleichzeitigem Umsehen, sicheres Durchfahren einer Schleuse, ca. 5 m lang, ca. 30 cm breit, Linksabbiegen auf der abknickenden Vorfahrtstraße ) j) Vorfahrtregelung nach der Grundregel „Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt“ k) Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen (Beachten der Richtzeichen (wer fahren darf) und der Vorschriftszeichen (wer warten muss) l) Geradeausfahren und Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen m) Vorfahrtregelung an Kreisverkehren n) kontinuierlicher Aufbau Linksabbiegen; der Schwerpunkt des Linksabbiegen liegt in der zweiten Besuchseinheit. Die ersten vier der acht Punkte des direkten Linksabbiegens sind auch Elemente des Vorbeifahrens an einem Hindernis. : - Umsehen, - Handzeichen geben, einordnen, - Vorfahrtregelung beachten - Gegenverkehr Vorrang gewähren, - nochmals umsehen, - im großen Bogen abbiegen,- auf Fußgänger achten) Seite: 10 von 71 2. Zweiter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) (Linksabbiegen, Vertiefung der Lerninhalte aus dem ersten Besuch, Freies Fahren) a) Linksabbiegen an Kreuzungen/Einmündungen mit Gegen- und Querverkehr (Umsehen, Handzeichen geben, einordnen, Vorfahrtregelung beachten, Gegenverkehr Vorrang gewähren, nochmals umsehen, in einem großen Bogen abbiegen, auf Fußgänger achten) b) Linksabbiegen in eine von links einmündende Straße c) Linksabbiegen aus einer einmündenden Straße unter Beachtung des Stoppp-Zeichens d) Linksabbiegen aus einer einmündenden Einbahnstraße (Beachtung der Besonderheit des Einordnens in einer Einbahnstraße) e) Linksabbiegen mit Gegen- und Querverkehr f) Alternatives Linksabbiegen (Linksabbiegen ohne Einordnen, d.h. Anhalten am rechten Fahrbahnrand und Fahrbahnüberquerung als Fußgänger unter Mitführung des Fahrrades –falls möglich unter Einbeziehung von Überquerungshilfen wie „Zebrastreifen“ und „Fußgängerampeln“. Das alternative Linksabbiegen wird bei der praktischen Radfahrausbildung auf dem Übungsplatz vorgezeigt und nach Möglichkeit des Platzes auch mit den Schülern geübt. g) Fahren nach freier Wegewahl unter Anwendung des bisher Erlernten 3. Dritter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) (Vertiefung der Lerninhalte aus den vorangegangenen Besuchen, Freies Fahren, Vorbereitung auf die praktische Radfahrprüfung) a) Verkehrsregelung durch Lichtzeichen (je nach örtlichen Gegebenheiten und Übungsplatz) b) Verkehrsregelung durch Polizeibeamte c) Einüben der vorgegebenen Einzelfahrstrecke (I. Prüfungsteil). d) Freies Fahren im Klassenverband mit Erfolgskontrolle Vortest zum II. Prüfungsteil 4. Vierter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) a) Wiederholungsübungen zur Vorbereitung der praktischen Prüfung b) Praktische Radfahrprüfung I. Einzelfahrprüfung II. Prüfung im Klassenverband (freies Fahren) c) Auswertung der Ergebnisse d) Aushändigung der Fahrradführerscheine und Aufkleber e) Aushändigung der Elternmitteilungen Seite: 11 von 71 Ausbildungsprogramm - (Langform) 1. Besuch der Jugendverkehrsschule Verkehrssicheres Fahrrad Die Schüler erarbeiten anhand des Arbeitsblattes 1 (im Anhang) die zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehörenden vorgeschriebenen Teile: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Vorderradbremse und Hinterradbremse Scheinwerfer Schlussleuchte Rückstrahler Pedalrückstrahler Glocke Speichenrückstrahler oder ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades 8. weißer Frontstrahler 9. roter Großflächenrückstrahler Zusätzlich sind natürlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auch Batterieleuchten möglich. Außerdem sollten Fahrräder immer gegen Diebstahl mit einem Schloss gesichert sein. Die Schüler zählen auf, was ihnen grundsätzlich beim Fahren mit einem Fahrrad verboten ist: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Personen auf dem Fahrrad mitzunehmen (Verweis auf StVO §21, Abs.3) freihändig zu fahren sich an andere Fahrzeuge anzuhängen nebeneinander zu fahren die Füße während des Fahrens von den Pedalen zu nehmen Mitnahme ungesicherter Gegenstände Die Schüler erarbeiten, wie sie vor Fahrtbeginn zusätzlich zur Erhöhung Ihrer Sicherheit im Straßenverkehr beitragen können: durch ... 1. entsprechende Kleidung (auffällige Farben, bunt, leuchtend, retroreflektierend) 2. Schutzhelm (möglichst auffällig, richtige Größe, passende Befestigungsgurte) Seite: 12 von 71 Fahrtbeginn Die Schüler sollen einsehen, warum es für den Radfahrer sicherer ist, vor dem Anfahren das Fahrrad über den Gehweg zum Fahrbahnrand zu schieben. Sie sollen begründen können, warum sie sich vor dem Anfahren umsehen und warum sie Handzeichen geben müssen. Lernschritte: 1. Fahrrad von der Grundstücksausfahrt bis zum Fahrbahnrand schieben Die Schüler erarbeiten, dass sie durch Schieben des Fahrrades über den Gehweg andere Gehwegbenutzer (Fußgänger/Inlineskater/Radfahrer) nicht behindern oder gefährden dürfen. 2. Fahrrad in Fahrtrichtung auf die rechte Fahrbahnseite oder Radwegseite stellen Die Schüler begründen, warum sie ihr Fahrrad in Fahrtrichtung auf die rechte Fahrbahnseite oder Radwegseite stellen. Sie erarbeiten, dass sie zuvor auf den fließenden Straßenverkehr achten müssen, insbesondere wenn sie das Grundstück nach links verlassen wollen und dabei die Fahrbahn überqueren müssen. 3. Umsehen nach hinten links (Rückschaupflicht) Im Unterrichtsgespräch klären die Schüler, dass der fließende Verkehr Vorrang vor dem anfahrenden hat. Anfahrende Radfahrer können leicht übersehen werden. Damit ihnen selbst nichts geschieht und sie auch andere nicht gefährden, sehen sich anfahrende Radfahrer nach hinten links um. 4. Handzeichen geben (Anfahrzeichen) Die Notwendigkeit des Handzeichens sollte aus Situationsschilderungen, aus Beobachtungen und im Schülergespräch erörtert und begründet werden. Die Schüler erarbeiten, dass das Handzeichen nicht von der vorherigen Rückschaupflicht entbindet; es kündigt den unmittelbar bevorstehenden Fahrtbeginn an. Die Zeichengebung (das Handzeichen) muss so deutlich erfolgen, dass das Zeichen vom fließenden Verkehr (dem entgegenkommenden und dem nachfolgenden) wahrgenommen werden kann. Beispiel: Seite: 13 von 71 Handzeichen 5. Bei Fahrtbeginn sind beide Hände am Lenker Die Schüler erarbeiten, warum es für den Radfahrer sicherer ist, mit beiden Händen am Lenker anzufahren (sicheres Lenken, Spurhalten, Gleichgewicht halten). Aus demselben Grund ist es angebracht, vor dem Anfahren ein Pedal nach schräg vorne oben zu stellen, um beim Anfahren gleich beschleunigen zu können und nicht zu wackeln. (Erarbeitung des Lernziels mit Arbeitsblatt 2 im Anhang) Seite: 14 von 71 Rechtsfahren Die Schüler suchen Gründe für das Rechtsfahrgebot auf allen Fahrstreifen und Wegen. Lernschritte: 1. Radfahren auf dem Radweg rechts Die Schüler erarbeiten, dass bei entgegenkommendem Verkehr geregelt sein muss, auf welcher Radwegseite gefahren wird, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. 2. Radfahren auf der Fahrbahn oder auf Fahrstreifen möglichst weit rechts Die Schüler begründen, warum sie mit einem Fahrrad auf der Fahrbahn oder auf Fahrstreifen möglichst weit rechts fahren müssen (Vermeidung von Zusammenstößen mit Entgegenkommenden oder Nachfolgenden, die überholen 3. Möglichst weit rechts fahren auf der rechten von zwei Fahrspuren Die Schüler erarbeiten, dass manche Straßen zwei Fahrbahnen haben. Meist liegt dann ein bepflanzter Mittelstreifen zwischen den Fahrbahnen. In diesem Fall muss auf der rechten Fahrbahn rechts gefahren werden. 4. Langsam fahrende Verkehrsteilnehmer müssen „äußerst rechts“ fahren (etwa 50-70cm vom Fahrbahnrand entfernt) Gegenüber dem motorisierten Verkehr zählen Radfahrer zu den langsamen Verkehrsteilnehmern und müssen deshalb auf allen Fahrstreifen und Wegen möglichst weit rechts fahren. Seite: 15 von 71 Sicherheitsabstand Die Schüler sollen erkennen, dass sich der Abstand zum Vorausfahrenden nach Örtlichkeit, Verkehrslage und der gefahrenen Geschwindigkeit richtet. Er muss in der Regel so groß sein, dass der Nachfolgende auch dann nicht auffährt, wenn der Vorausfahrende plötzlich bremst. Lernschritte: 1. Verkehrslagen, durch die der Vorausfahrende zum plötzlichen Bremsen veranlasst werden kann Die Schüler erarbeiten Situationen, in denen Vorausfahrende zum plötzlichen Bremsen veranlasst werden: Ein Ball rollt auf die Fahrbahn; ein Kind folgt. Zwischen parkenden Autos springt plötzlich ein Hund auf die Fahrbahn. Ein Fußgänger tritt plötzlich hinter einem Sichthindernis (z.B. parkende Autos) auf die Fahrbahn. Ein Fahrzeug verliert seine Ladung. 2. In Bewegung befindliche Fahrzeuge können nicht ,,auf der Stelle" angehalten werden Die Schüler beschreiben, warum sie bei Gefahr nicht ,,auf der Stelle" anhalten können. Sie suchen Ursachen, die den Anhalteweg beeinflussen: Gefahrene Geschwindigkeit, Reaktionsvermögen des Fahrers, Straßenzustand, Gefälle, Witterungsverhältnisse, Zustand der Bremsen und der Bereifung. 3. Der richtige Abstand zum Vorausfahrenden Der Mittelwert einer Bremsspur von Radfahrern beträgt bei durchschnittlicher Geschwindigkeit etwa 4,50 m (also etwa 3 Fahrradlängen). Beispielskizze: Die als Beispielskizze dargestellte Situation sollte in der Jugendverkehrsschule nach Möglichkeit demonstriert werden. Der empfohlene Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden beträgt bei Radfahrern etwa drei Fahrradlängen (4,50 m). Seite: 16 von 71 Die Schüler sollten bereits in der Schule nachdrücklich auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr hingewiesen werden. Wenn es die Zeit erlaubt, sollten zur Veranschaulichung fünf Fahrräder hintereinander aufgestellt und schließlich die mittleren 3 wieder herausgenommen werden, um den erforderlichen Mindestabstand zu demonstrieren. Beispiel: Demonstration des Anhaltewegs: Kinder springen lassen und auf Kommando (Pfiff) anhalten lassen. Vorbeifahren an einem Hindernis Die Schüler sollen erkennen, dass vor Hindernissen auf der Fahrbahn beim Verlassen der vorgeschriebenen äußerst rechten Fahrspur besondere Vorsicht und Rücksicht erforderlich ist. Sie sollen verkehrsrichtiges Verhalten beim Vorbeifahren an Hindernissen kennen lernen, begründen und anwenden können. Lernschritte: 1. Hindernisse engen Fahrbahnen ein 2. Verkehrszeichen bei Hindernissen 3. Verkehrsrichtiges Vorbeifahren an Hindernissen zu 1) Die Schüler zählen Hindernisse auf, die eine Fahrbahn verengen und erörtern die Gefahren, die einem vorbeifahrenden Radfahrer drohen. Beispiele: An einem haltenden Auto öffnen die Insassen plötzlich eine Wagentür (!); erhöhte Gefahr an Baustellen durch an- und abfahrende Lastwagen; Rutschgefahr durch Fahrbahnverschmutzung in der Nähe von Bau- und Arbeitsstellen usw. Die Schüler erarbeiten, dass sie durch unachtsames Ausscheren vor einem Hindernis mit dem nachfolgenden Verkehr zusammenstoßen können. Sie erkennen, dass sie bei größeren Hindernissen häufig auf die Fahrbahn des Gegenverkehrs ausweichen müssen; dort hat der Gegenverkehr Vorrang. Seite: 17 von 71 Zu 2) Die Schüler schildern anhand ihrer Beobachtungen, wie sie auf ein Hindernis aufmerksam gemacht werden, das den fließenden Verkehr besonders beeinträchtigt. Sie nennen Verkehrszeichen, die eine derartige Gefahrenstelle kennzeichnen. Der Lehrer stellt nun die nachfolgenden Verkehrszeichen vor und lässt ihre Bedeutung erarbeiten: Gefahrzeichen mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten. Sie fordern vom Verkehrsteilnehmer: Langsam, aufmerksam und bremsbereit fahren: Zeichen 101 Zeichen 121 Zeichen 123 Merksatz: (Gefahrenzeichen) Achtung hier kommt ..... Gefahrstelle Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn Baustelle Vorschriftzeichen enthalten Gebote und Verbote. Sie müssen befolgt werden. Zeichen 208 Zeichen 222 Gebietet: Gebietet: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren rechts vorbeifahren Merksatz: (Verbotszeichen) Merksatz: (Gebotszeichen) Rund und rot heißt Verbot Rund und blau, das befolge genau Seite: 18 von 71 Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten. Zeichen 308 gibt Vorrang vor dem Gegenverkehr: Die Schüler sollen erkennen, dass die Verkehrszeichen an Baustellen nicht nur auf Gefahren aufmerksam machen, sondern auch regeln, wer fahren darf und wer warten muss. zu 3) Verkehrsrichtiges Vorbeifahren an Hindernissen Die Schüler erarbeiten und begründen den richtigen Handlungsablauf beim Vorbeifahren an einem Hindernis: umsehen (Rückschaupflicht) Handzeichen geben (Absichtskundgebung) Einordnen, um am Hindernis vorbeischauen zu können (nicht plötzlich ausscheren) Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren (das trifft nur zu, wenn auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs gefahren werden muss) Sicherheitsabstand zum Hindernis einhalten, mindestens 1 m (z.B.: Personen, die von innen die Türe eines Autos öffnen) Rückkehr zum Rechtfahrgebot, äußerst rechten Fahrstreifen. Die Schüler sollten nun in der Lage sein, die Fragen des Arbeitsblattes 3 (Anhang) in der folgenden Weise zu beantworten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. umsehen Handzeichen geben einordnen Gegenverkehr Vorrang gewähren Sicherheitsabstand einhalten Nach den Hindernis wieder nach rechts fahren Seite: 19 von 71 Verhalten bei vorgeschriebener Fahrtrichtung rechts Die Schüler sollen erkennen, dass bei vorgeschriebener Fahrtrichtung rechts für den Zweiradfahrer zusätzliche Gefahren entstehen, da alle Verkehrsteilnehmer rechts abbiegen müssen. Lernschritte: 1. Zusätzliche Gefahren erkennen 2. Vorgeschriebenes Handzeichen 3. Verkehrszeichen, welche die Fahrtrichtung vorschreiben zu 1) Die Schüler schildern ihre Erlebnisse und Beobachtungen beim Abbiegen nach rechts und stellen Gefahren heraus: rücksichtslose Autofahrer überholen Radfahrer unmittelbar vor dem Rechtsabbiegen und schneiden ihnen den Fahrweg (!); Autofahrer halten gegenüber den Radfahrern zu geringen seitlichen Sicherheitsabstand und bringen dadurch Radfahrer zwischen Bordstein und Kraftfahrzeug in Bedrängnis. zu 2) Die Schüler sollen erkennen, dass in andere Richtungen fahrende Verkehrsteilnehmer und auch Fußgänger Vorschriftzeichen ,,vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" nicht erkennen können. Deshalb muss trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung rechtzeitig und deutlich Handzeichen gegeben werden. zu 3) Den Schülern werden nun die Vorschriftzeichen die eine Fahrtrichtung vorschreiben, vorgestellt. Die vorgeschriebene Fahrtrichtung ist durch die weißen Pfeile auf den blauen Verkehrszeichen geboten. Es bedeuten: Zeichen 209 Zeichen 211 Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts Vorgeschriebene Vorgeschriebene Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Hier Fahrtrichtung: Fahrtrichtung: im rechts Geradeaus und Rechts Kreisverkehr Merksatz: (Gebotszeichen) Rund und blau das befolge genau ..... Zeichen 214 Zeichen 215 Andere Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben. WICHTIG: Handzeichen müssen gegeben werden! Beachte: Beim Einfahren in den Kreisverkehr kein Handzeichen, beim Ausfahren rechtes Handzeichen geben ! Seite: 20 von 71 Verhalten in der Einbahnstraße Die Schüler sollen erkennen, dass auch in Einbahnstraßen rechts gefahren werden muss. Grundsatz: Einbahnstraßen erlauben das Fahren nur in einer Richtung. Wenden, Rückwärtsfahren und Fahren entgegengesetzt der erlaubten Richtung sind untersagt. Es sei denn, es ist für Radfahrer durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt. Es handelt sich in solchen Fällen um unechte Einbahnstraßen. Sie erlauben z.B. dem Radfahrer auch entgegen der Einbahnstraße zu Fahren. Für den restlichen Verkehr ist deshalb die Geschwindigkeit auf max. 30km/h beschränkt. Dies birgt aber Gefahren, da die in die reguläre Richtung fahrenden Fahrzeugführer oft nicht mit Gegenverkehr rechnen! Lernschritte: 1. Verkehrszeichen, die eine Einbahnstraße kennzeichnen 2. Ge- und Verbote der Einbahnstraße zu 1) Den Schülern werden nachfolgende Verkehrszeichen gezeigt. Der Lehrer achtet auf die richtigen Bezeichnungen und klärt im Unterrichtsgespräch die Aussagen der Zeichen: Zeichen 220 Einbahnstraße Zeichen 353 Einbahnstraße Dieses Zeichen steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Fahrzeugführern auf der Fahrbahn die Richtung vor. Es darf nicht rückwärts gefahren oder gewendet werden. Zeichen 353 kann ergänzend anzeigen, dass man in einer Einbahnstraße fährt. Es ist ein Richtzeichen und darf nicht mit dem runden Vorschriftzeichen ,,vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" verwechselt werden. Zeichen 267 Verbot der Einfahrt Dieses Zeichen steht auf der rechten Seite oder auf beiden Seiten der Fahrbahn, die nicht befahren werden darf. Es ist ein Vorschriftzeichen und verbietet die Einfahrt. Seite: 21 von 71 Durch Zusatzzeichen kann die Einfahrt entgegen der zulässigen Fahrtrichtung für Radfahrer gestattet werden. Beachte: Die anderen Einbahnstraßenbenutzer rechnen oft nicht mit Gegenverkehr!!! Ge- und Verbote der Einbahnstraße Zeichen 220 mit Zusatzschild Zeichen 267 mit Zusatzschild Radfahrer frei zu 2) Die Schüler erarbeiten, dass auch in der Einbahnstraße das Rechtsfahrgebot nicht aufgehoben ist. Kein Fahrzeugführer darf in der Einbahnstraße rückwärtsfahren oder wenden. Verhalten an Fußgänger-Überwegen Die Schüler sind darauf hinzuweisen, dass sie als Radfahrer am Fußgängerüberweg anhalten müssen, wenn Fußgänger erkennbar den Zebrastreifen überqueren wollen (Lerninhalte in Klasse 1 bis 3). Hinweis: Will der Fahrradfahrer die Fahrbahn am Fußgängerüberweg fahrend überqueren, muss er sich folgendermaßen verhalten: Heranfahren an den Zebrastreifen. Vor dem Zebrastreifen anhalten (Wie an der Stopppstelle) Ist die Fahrbahn frei oder hält der fließende Verkehr um ihm das Überqueren zu ermöglichen, so kann er das Fahrrad o über den Zebrastreifen schieben oder o den Zebrastreifen fahrend überqueren Seite: 22 von 71 Radwegbenutzung Die Schüler sollen erkennen, dass beschilderte Radwege zum Schutz der Radfahrer eingerichtet werden und auch benutzt werden müssen. § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) Abs. 4 Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237 (Radweg, Zeichen 240 (gemeinsamer Rad- u. Fußweg) Zeichen 241 ( getrennter Radu. Fußweg) gekennzeichnet ist. Linke Radwege ohne Z. 237,240 oder 241 können benutzt werden, wenn diese durch Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt sind. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Kinder ab 8 Jahren dürfen, ab 10 Jahre müssen sie auf dem Radweg fahren Abs. 5 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen. Verlassen von Radwegen: Besondere Vorsicht ist beim Verlassen von Radwegen geboten. Der fließende Verkehr hat gegenüber dem einfahrenden Radfahrer Vorrang, deshalb hat der Radfahrer Rückschaupflicht. Verkehrszeichen, die Radwege kennzeichnen Den Schülern werden die möglichen nachfolgenden Verkehrszeichen gezeigt und deren Sinn und Bedeutung erläutert. Zeichen 237 Radfahrer Dieses Zeichen steht rechts oder links. Radfahrer müssen diesen Sonderweg benutzen. Seite: 23 von 71 Zeichen 240 s. oben. Benutzungspflicht gilt auch für Fußgänger. Radfahrer haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. gemeinsamer Rad u. Fußweg Zeichen 241 Benutzungspflicht besteht ebenfalls. Die beiden Sonderwege sind getrennt getrennter Rad u. Fußweg . Zeichen 243 Fahrradstraße Wichtig: Eine Benutzung entgegen der Fahrtrichtung ist nur zulässig, wenn der Weg auch in die befahrene Richtung wie oben beschrieben beschildert ist. Beim Verlassen des Radweges ist der Vorrang des fließenden Verkehrs auf der Fahrbahn zu beachten!!! Vorfahrtregelung nach der Grundregel ,,Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt“ Die Schüler sollen Sinn und Zweck der Vorfahrtgrundregel erkennen: Vorfahrt an Einmündungen und Kreuzungen hat, wer von rechts kommt. Lernschritte: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Einmündungen Kreuzungen Vorfahrtsituationen Die Grundregel der Vorfahrt Vorfahrtberechtigte und Wartepflichtige Sichtlinien Verhalten nach der Grundregel Gefahrzeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) Seite: 24 von 71 zu 1) Die Schüler nennen Einmündungen ihres Wohn- und Schulbereichs. Sie erarbeiten: Mündet eine Straße in eine andere ein, spricht man von einer Einmündung. zu 2) Die Schüler nennen Kreuzungen des Wohn- und Schulbereichs. Sie erarbeiten: Von einer Kreuzung spricht man, wenn sich mehr als 3 Straßenteile in einem Punkt treffen. zu 3) Die Schüler erarbeiten, dass Vorfahrtsituationen immer dann entstehen, wenn sich die ,,Wege" der Verkehrsteilnehmer an Einmündungen und Kreuzungen schneiden. zu 4) Die Schüler erkennen, dass nach der Grundregel der Vorfahrt an Einmündungen und Kreuzungen die Vorfahrt hat, wer von rechts kommt. zu 5) Die Schüler unterscheiden Vorfahrtsberechtigte und Wartepflichtige. Sie erkennen, dass sich die Frage der Vorfahrt nicht nach der Absicht richtet, wohin ein Fahrzeug fahren will, sondern aus welcher Straße es kommt. Die Schüler sollen erarbeiten, dass sie in nachfolgenden Fällen nie Vorfahrt haben, auch wenn sie von rechts kommen: wenn sie von einem Feldweg auf eine andere Straße fahren; wenn sie von einem Waldweg auf eine andere Straße fahren; wenn sie von einem Grundstück ausfahren; wenn sie von einem Radweg, der zu Ende ist, auf die Fahrbahn fahren wollen. wenn sie am Ende eines verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) in eine andere Straße einfahren wollen (Beachte: auch innerhalb von „Spielstraßen“ gilt bei Einmündungen und Kreuzungen keine „Rechts vor Links“-Regelung, alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt!!!) wenn sich am Ende der befahrenen Straße an der Kreuzung oder Einmündung ein abgesenkter Bordstein befindet, über den man bei der Weiterfahrt fahren muss, ist man immer wartepflichtig! (wie beim Ausfahren aus einem Grundstück) Seite: 25 von 71 zu 6) Die Schüler erarbeiten, dass Radfahrer, die vorfahrtberechtigt sind, Kreuzungen und Einmündungen mit größter Vorsicht passieren, da sie häufig von Kraftfahrern übersehen werden. Wartepflichtige müssen an der Sichtlinie halten, wenn keine Haltelinie auf die Fahrbahn aufgezeichnet ist. Die Sichtlinie ist keine Markierung, sondern eine gedachte Weiterführung des Fahrbahnrandes der Querstraße, von der aus man Übersicht in die Querstraße hat. Zu 7) Zur Erarbeitung des richtigen Verhalten nach der Grundregel kann nun Arbeitsblatt 4 (Anhang) eingesetzt werden. Die Schüler sollen erkennen, dass die Grundregel der Vorfahrt nur dann anzuwenden ist, wenn die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen oder in anderer Weise geregelt ist. Zu 8) Gefahrenzeichen Zeichen 102 Kreuzung oder Kreuzung oder mit Vorfahrt von rechts Der Lehrer stellt das Zeichen 102 vor. Es kennzeichnet Einmündungen oder Kreuzungen, an denen nach der Grundregel ,,rechts vor links" gefahren werden muss. Es steht nur an schwer erkennbaren Einmündungen und Kreuzungen. Situation an der Einmündung: Beispiel 1 Aufgabe Wer hat bei dieser Einmündung die Vorfahrt? Lösung Das Auto Die Schüler erarbeiten, dass an dieser Einmündung die Grundregel der Vorfahrt anzuwenden ist. Das von dem Radfahrer rechts kommende Auto ist vorfahrtberechtigt; der für den Autofahrer von links kommende Radfahrer ist wartepflichtig. Seite: 26 von 71 Richtiges Verhalten Der Radfahrer nähert sich mit mäßiger Geschwindigkeit der von rechts einmündenden Straße. Er erkennt das von rechts kommende Fahrzeug und entscheidet sich zum Warten. Der Lehrer ändert auf Arbeitsblatt 4 (Anhang) die Positionen der Fahrzeugführer: Beispiel 2 Aufgabe: Wer hat bei dieser Einmündung die Vorfahrt? Lösung: Der Radfahrer Die Schüler erarbeiten, dass nun nach der Grundregel der Vorfahrt der Radfahrer vorfahrtberechtigt und der Autofahrer wartepflichtig ist. Richtiges Verhalten: Der Radfahrer nähert sich mit mäßiger Geschwindigkeit der Querstraße. Er erkennt, dass er rechts von sich frei hat und fahren darf. Anmerkung: Da viele radfahrende Kinder an solchen Einmündungen verunglücken, weil Autofahrer den Radfahrern die Vorfahrt nicht überlassen, prüft der Radfahrer durch einen Blick nach links, ob ihn der Autofahrer auch wirklich vorfahren lässt!! Seite: 27 von 71 Zu den nachfolgenden Aufgaben kann auch Arbeitsblatt 5 (Anhang) eingesetzt werden: Beispiel 3 Aufgabe: Wer hat an dieser Kreuzung die Vorfahrt? Lösung: Der Radfahrer Die Schüler erarbeiten, dass für den Radfahrer aus der von rechts in die Kreuzung einmündenden Straße niemand kommt. Er hat rechts frei und darf fahren. Gegenüber dem von links kommenden Auto ist er vorfahrtberechtigt; das Auto ist wartepflichtig. Richtiges Verhalten: Der Radfahrer nähert sich mit mäßiger Geschwindigkeit der Straßenkreuzung. Er erkennt, dass bezüglich der Vorfahrtregelung nach der Grundregel gefahren werden muss. Daher schaut er zunächst einmal nach rechts und erkennt, dass die Straße von rechts frei ist. Er weiß, dass er gegenüber dem Auto vorfahrtberechtigt ist, prüft aber vor der Weiterfahrt, ob der Autofahrer auch tatsächlich wartet! Nötigenfalls hält der Radfahrer trotz Vorfahrt an, um sich vor Schaden zu bewahren! Seite: 28 von 71 Situation an der Kreuzung Der Radfahrer nähert sich einer Kreuzung; von links kommt ein Traktor, von rechts ein Auto. Beispiel: Aufgabe: In welcher Reihenfolge dürfen die Verkehrsteilnehmer nach der Grundregel der Vorfahrt über die Kreuzung fahren? Lösung: Auto - Radfahrer - Traktor Die Schüler begründen ihre Lösung. Der Autofahrer ist der einzige Verkehrsteilnehmer, der von rechts frei hat. Er darf als erster fahren. Bis das Auto weggefahren ist, ist der Radfahrer wartepflichtig. Hat das Auto die Kreuzung passiert, ist auch für den Radfahrer die von rechts kommende Straße frei, und er darf vor dem Traktor fahren. Der Traktor muss warten, bis auch er rechts frei hat. Der Lehrer lässt nun aus allen Richtungen zugleich Fahrzeuge auf die Kreuzung zufahren. Finden die Kinder hierzu keine Lösung, gibt der Lehrer folgende Information: In diesem Fall versagt die Grundregel der Vorfahrt. Alle sehen von sich aus ein von rechts kommendes Fahrzeug und sind wartepflichtig. Es bedarf der Verständigung. Wer auf seine Vorfahrt verzichtet, gibt dies durch ein deutliches Zeichen dem Verkehrsteilnehmer, der von links kommt, kund, da er nur gegenüber diesem auf sein Vorfahrtrecht verzichten kann. Seite: 29 von 71 Vorfahrtregelungen durch Verkehrszeichen (Beachtung der Richtzeichen - wer fahren darf –und der Vorschriftzeichen - wer warten muss) Die Schüler sollen in der Lage sein, alle die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen zu unterscheiden und ihre Bedeutung auf einen ,,ersten" Blick zu erfassen. Lernschritte: 1. Verkehrszeichen heben die Grundregel auf 2. Vorstellung ,,Vorfahrt" gebender Verkehrszeichen 3. Vorstellung „Vorfahrt“ nehmender Verkehrszeichen zu 1) Die Schüler erarbeiten, dass vorfahrtregelnde Verkehrszeichen an Einmündungen und Kreuzungen Hinweise geben, wer fahren darf, und vorschreiben, wer warten muss. Diese Verkehrszeichen setzen daher die Grundregel der Vorfahrt, wer von rechts kommt, hat Vorfahrt, außer Kraft! zu 2) Die Schüler lernen zunächst Aussehen, Formen und Bezeichnungen der vorfahrtgebenden (positiven) Verkehrszeichen kennen. Es werden ihnen folgende Richtzeichen vorgestellt und ihre Bedeutungen erläutert: Zeichen 301 Dieses Zeichen gibt Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Vorfahrt Zeichen 306 Dieses Zeichen steht am Anfang einer Vorfahrtsstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Vorfahrtsstraße Zeichen 306 mit Zusatz-Zeichen Die Verlaufsrichtung der Vorfahrtsstraße wird durch die dicke abknickende Linie dargestellt (hier rechts). Wer der abknickenden Linie folgt, muss dies mit Handzeichen anzeigen. Seite: 30 von 71 Nachdem sich die Schüler das Aussehen der vorfahrtgebenden Verkehrszeichen eingeprägt haben, vergleichen sie die gemeinsame Aussage der Zeichen 301 und 306. Sie erkennen, dass beide Zeichen Vorfahrt vor dem Querverkehr geben. In der realen Verkehrssituation erkennen die Schüler auf einen ,,ersten" Blick: Ich darf fahren. Auch die vorfahrtgebenden Verkehrszeichen entbinden nicht von der Vorsicht zu prüfen, ob sich auch die Verkehrsteilnehmer des Querverkehrs verkehrsgerecht verhalten. Zu 3) Die Schüler sollen sich nun das Aussehen, die Formen und Bezeichnungen der vorfahrtnehmenden (negativen) Verkehrszeichen einprägen. Es werden ihnen folgende Vorschriftzeichen vorgestellt und die enthaltenen Warteund Haltgebote erläutert: Zeichen 205 Dieses Zeichen steht unmittelbar vor Kreuzungen oder Einmündungen. Es verpflichtet bei Querverkehr zum Warten. Vorfahrt gewähren! Zeichen 206 Halt! Vorfahrt gewähren! Zeichen 294 Haltelinie (siehe Zeichnung unten) Dieses Zeichen steht nur an besonders gefährlichen oder unübersichtlichen Straßenstellen. Es ist ein unbedingtes Haltgebot. Hier soll sich der Wartepflichtige in Ruhe vergewissern, ob die Querstraße zum Überqueren oder Abbiegen frei ist. Ergänzend zu dem Haltgebot nach Zeichen 206 ordnet die Haltelinie an: Hier halten! Die Haltelinie sagt dem Verkehrsteilnehmer, wo er sein Fahrzeug zum Stillstand bringen muss. Ist keine Haltelinie eingezeichnet, fährt er vorsichtig zur Sichtlinie und muss dort anhalten. Seite: 31 von 71 Die Schüler erkennen, dass die drei Zeichen 205, 206 und 294 zum Warten verpflichten: der Querverkehr darf fahren. Die Entscheidung auf den ,,ersten" Blick lautet daher: Ich muss warten. Seite: 32 von 71 Geradeausfahren und Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen Die Schüler sollen das verkehrsrichtige Verhalten bei Geradeausfahrt und beim Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen beschreiben können. Lernschritte: 1. 2. 3. 4. Geradeausfahren an Einmündungen und Kreuzungen Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen Verhalten beim Geradeausfahren und Rechtsabbiegen Richtiges Verhalten hinter großen und langen Fahrzeugen, die nach rechts abbiegen. Zu 1) Die Schüler erarbeiten, dass sie auch beim Befahren einer Einmündung oder Kreuzung bei Geradeausfahrt möglichst weit rechts fahren müssen (bisherige Fahrspur beibehalten). Zu 2) Im Schülergespräch erarbeiten die Schüler, worauf ein nach rechts abbiegender Radfahrer an Einmündungen und Kreuzungen zu achten hat. Der Lehrer schreibt den erarbeiteten richtigen Handlungsablauf beim Rechtsabbiegen an die Tafel: Beim Rechtsabbiegen ist zu beachten: Geschwindigkeit verringern rechtzeitig und deutlich nach rechts Handzeichen geben auf die Vorfahrtregelung achten auf Fußgänger achten. Beidhändig, möglichst in einem engen Bogen abbiegen Ergänzend weist der Lehrer darauf hin, dass rechtsabbiegende Radfahrer immer auf Fußgänger Rücksicht nehmen und anhalten müssen, nicht nur beim Abbiegen an Ampeln oder Zebrastreifen, sondern auch dort, wo die Fußgänger ungeschützt sind. Zu 3) Zur Erarbeitung des richtigen Verhaltens beim Geradeausfahren oder beim Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen können die Arbeitsblätter 4 und 5 (Anhang) eingesetzt werden. Seite: 33 von 71 Die Schüler sollen erkennen, dass sie sich vor dem Überqueren einer Kreuzung oder Einmündung und auch vor dem Rechtsabbiegen an einer Kreuzung oder Einmündung über die Vorfahrtregelung der jeweiligen Örtlichkeit informieren müssen. Zu 4) Richtiges Verhalten hinter großen und langen Fahrzeugen (Lastwagen und Lastzüge), die nach rechts abbiegen. Vorbemerkung: Kinder haben bei einem solchen Vorgang erhebliche Schwierigkeiten, häufig verunglücken sie auch. Dieser Abschnitt sollte deshalb den Schülern deutlich erklärt werden (Evtl. unter Zuhilfenahme des Arbeitsblattes 6 (im Anhang) Der Vorgang kann in der Jugendverkehrsschule nicht geübt werden. Die Schüler sollen erkennen: Wenn große und lange Fahrzeuge rechts blinken und dabei nach links ausscheren, so kann dies bedeuten, dass sie nach rechts abbiegen werden. Je länger die Fahrzeuge sind, desto weiter müssen sie vor dem Abbiegen nach links ausscheren. Während der Fahrer nach links ausschert, kann er einen bestimmten Bereich die Fahrbahn rechts neben sich im rechten Außenspiegel nicht mehr überblicken - ebenso beim Ausscheren nach rechts (sogenannter toter Winkel). Der Fahrer, der den rechten Blinker eingeschaltet hat, nimmt an, dass ein nachfolgender Radfahrer seine Absicht erkennt. Ob der Radfahrer hält oder weiterfährt, kann der Fahrer beim Rechtsabbiegen im Rückspiegel nicht erkennen. Richtiges Verhalten: In solchen Fällen mit viel Sicherheitsabstand (ausschwenkende Ladung!!!) immer hinter den Fahrzeugen bleiben! Nicht rechts an diesen Fahrzeugen vorbeifahren oder überholen! Besonders auf Blinker achten! Seite: 34 von 71 Situation an der Einmündung: Der Radfahrer nähert sich einer Einmündung. Vor der Querstraße steht am rechten Fahrbahnrand das Vorschriftzeichen: ,,Vorfahrt gewähren!" Auf der Querstraße von links fährt ein Auto heran. Der Autofahrer sieht am rechten Fahrbahnrand das Richtzeichen ,,Vorfahrt". Beispiel: Aufgabe: Wer hat bei dieser Einmündung die Vorfahrt? (Wer darf als erster fahren?) Lösung: Das Auto Die Schüler erarbeiten, dass es für die Vorfahrtregelung gleichgültig ist, ob der Radfahrer links oder rechts abbiegen will. Sie folgern, dass sich der Radfahrer langsam der Einmündung nähert und den Autofahrer vorfahren lässt; dazu muss der Radfahrer nötigenfalls anhalten. Situation an einer Einmündung bei Geradeausfahrt: Beispiel Aufgabe: Lösung: Wie verhält sich der Radfahrer in dieser Verkehrssituation? Der Radfahrer verringert vor der Einmündung sein Tempo. Er erkennt am Verkehrszeichen 301, dass er fahren darf. Durch einen Blick nach rechts prüft er, ob das Auto wartet, und fährt anschließend möglichst weit rechts bleibend über die Einmündung. Seite: 35 von 71 Situation an einer Einmündung beim Rechtsabbiegen: Beispiel: Aufgabe: Schildere das richtige Verhalten des Radfahrers Lösung: Der Radfahrer verringert seine Geschwindigkeit und gibt nach rechts Handzeichen. Bei der Annäherung an die Querstraße erkennt er am Zeichen 206, dass er spätestens an der Sichtlinie halten muss. Dabei soll der Radfahrer mindestens einen Fuß auf die Fahrbahn stellen, um in Ruhe nach anderen Verkehrsteilnehmern ausschauen zu können. An der Einmündung stehend erkennt der Radfahrer einen von links bevorrechtigten Autofahrer; den lässt er vorüberfahren. Nun biegt er ab und bleibt möglichst weit rechts. Situation an einer Kreuzung bei Geradeausfahrt: Beispiel Aufgabe: Lösung: Beschreibe das richtige Verhalten des Radfahrers! Der Radfahrer verringert seine Geschwindigkeit vor der Kreuzung und erkennt am rechten Fahrbahnrand das Zeichen 206 ,,STOPP". Obwohl er übersehen kann, dass auf der Querstraße kein Verkehr ist, hält er an der Sichtlinie an. Erst dann fährt der Radfahrer über die Kreuzung und bemüht sich dabei, möglichst weit rechts zu bleiben. Seite: 36 von 71 Situation an einer Kreuzung beim Rechtsabbiegen: Beispiel Aufgabe: Lösung: Beschreibe das richtige Verhalten des Radfahrers! Der Radfahrer nähert sich der Kreuzung. Auf den ,,ersten" Blick erkennt er durch Verkehrszeichen 205, dass er nötigenfalls vor dem Abbiegen warten muss. Er verringert seine Geschwindigkeit, gibt Handzeichen nach rechts und erkennt in Höhe der Sichtlinie, dass auf der Querstraße von links ein Traktor und von rechts ein Auto kommt. Es lässt die vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer auf der Querstraße zuerst fahren, indem er an der Sichtlinie wartet und biegt danach möglichst weit rechts bleibend nach rechts ab. Da er in der neuen Fahrtrichtung keine Fußgänger sieht, die an der Kreuzung die Fahrbahn überqueren wollen, setzt er seine Fahrt fort. Vorfahrtregelung an Kreisverkehren Neue Kreisverkehre sind in der Regel durch Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ und Zeichen 215 „Kreisverkehr“ ausgeschildert (siehe Zeichnung) Ist der Kreisverkehr so ausgeschildert, hat der Verkehr in der Kreisfahrbahn Vorfahrt, beim Einfahren in den Kreisverkehr muss die Vorfahrt gewährt werden. Bei/vor der Einfahrt in den Kreisverkehr darf kein Handzeichen gegeben werden. Die Ausfahrt aus dem Kreis ist mit Handzeichen anzukündigen. Seite: 37 von 71 2. Besuch der Jugendverkehrsschule Linksabbiegen an Kreuzungen mit Gegen- und Querverkehr Die 8 Punkte: - Umsehen, - Handzeichen geben, - einordnen, - Vorfahrtregelung beachten - Gegenverkehr Vorrang gewähren, - nochmals umsehen, - im großen Bogen abbiegen,- auf Fußgänger achten) ============= Siehe Schülerheft zur Radfahrausbildung ================ Die Schüler sollen einen Linksabbiegevorgang an einer Kreuzung beschreiben und die Teilhandlungen des Ablaufs begründen können. Lernschritte: 1. Handlungsablauf (8 Punkte beim Linksabbiegen) 2. Situationsbeurteilung Arbeitsblatt 7 (Anhang) 3. Situationsbeurteilung Arbeitsblatt 8 (Anhang) zu 1) Die Schüler nennen den Handlungsablauf beim Linksabbiegen an einer Kreuzung und geben für ihr jeweiliges Handeln eine kurze Begründung: 1. Umsehen nach hinten links Die Verpflichtung zur Absicherung des rückwärtigen Verkehrs. 2. Handzeichen nach links rechtzeitig und deutlich geben. Die Schüler erarbeiten, dass das Ausscheren nach links (Einordnen) von anderen Verkehrsteilnehmern nicht vorausgesehen werden kann. Deshalb ist ein rechtzeitiges und deutliches Handzeichen nach links als Absichtskundgebung hier besonders wichtig zur Verständigung des nachfolgenden Verkehrs. 3. Einordnen Die Schüler sollen erkennen, dass das Einordnen einen Fahrstreifenwechsel bedeutet. Sie ordnen sich auf Fahrbahnen zur Mitte hin ein. Eingeordnete Radfahrer achten auf gerade Spurhaltung, weil nun geradeausfahrende und rechtsabbiegende Fahrzeuge rechts an ihnen vorbeifahren. Alternatives Abbiegen Auf schmalen Straßen, außerhalb geschlossener Ortschaften und bei Dunkelheit, wo schnell gefahren wird und mitunter nicht ausreichend Raum für ein ordnungsgemäßes sicheres Einordnen eines Radfahrers verbleibt, sollte der Radfahrer aus Gründen der Sicherheit am äußersten rechten Fahrbahnrand anhalten und das Einordnen unterlassen! Dies gilt auch für Radfahrer, die sich unsicher fühlen und sich deshalb ungern sich zur Straßenmitte einordnen Das alternative Abbiegen wird bei der praktischen Radfahrausbildung gezeigt und auch geübt. Bei der Prüfung im Schonraum sollen die Schüler aber das direkte Linksabbiegen zeigen. Seite: 38 von 71 4. Vorfahrtregelung beachten Die Schüler erkennen, dass auch Linksabbieger die Vorfahrtregeln zu beachten haben. Sie müssen prüfen, ob sie wegen des Querverkehrs warten oder selbst zuerst fahren dürfen. 5. Gegenverkehr Vorrang gewähren Die Schüler müssen in dieser Situation erkennen, dass sie den Weg des Gegenverkehrs kreuzen. Dies bedeutet für den nach links abbiegenden Radfahrer, dass alle ihm entgegenkommenden Fahrzeuge Vorrang haben. Auch dann, wenn sie nicht sofort als Gegenverkehr erkannt werden, wie z. B. Radfahrer auf Radwegen oder Schienenfahrzeuge neben der Fahrbahn. Ergänzend sollte noch darauf hingewiesen werden, dass auch entgegenkommende Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen, Gegenverkehr in diesem Sinne sind und Vorrang vor dem Linksabbieger haben. Beachte: Entgegenkommende Linksabbieger sind jedoch kein Gegenverkehr. Beide Linksabbieger können - wenn sie jeweils keinen Gegenverkehr haben voreinander abbiegen (Tangentiales Abbiegen Amerikanisches Abbiegen) 6. Nochmals umsehen (Gefahr durch überholende Fahrzeuge) Vor dem eigentlichen Abbiegen nach links ist ein nochmaliges Absichern nach hinten links vorgeschrieben, um sich selbst und den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. 7. Im großen Bogen abbiegen Die Schüler erarbeiten, dass beim Linksabbiegen ein weiter Bogen zu fahren ist (nicht Kurven schneiden). Allerdings darf der weite Bogen auch nicht dazu führen, dass sie aus der Linksabbiegespur in die Spur des geradeaus fahrenden Verkehrs gelangen. 8. Auf Fußgänger achten Auch Linksabbieger müssen auf Fußgänger achten, bevor sie ihre Fahrt in der neuen Fahrtrichtung fortsetzen. Zu 2 und 3) Die Schüler erarbeiten das verkehrsrichtige Verhalten des Radfahrers an einer Kreuzung ohne und mit Fahrstreifen und Richtungspfeilen auf der Fahrbahn. Falls keine Fahrstreifen und Richtungspfeile vorhanden sind, so bedeutet Einordnen, dass sie auf der „gedachten Linksabbiegespur rechts“ fahren und hierbei auch mit der linken Hand (Handzeichen) nicht über die Fahrbahnmitte gelangen Seite: 39 von 71 Linksabbiegen in eine von links einmündende Straße (Gegenverkehr Vorrang gewähren) Die Schüler sollen erkennen, dass sie beim Abbiegen nach links in eine von links einmündende Straße über den Fahrstreifen des entgegenkommenden Verkehrs fahren müssen. Sie müssen wissen, dass der Gegenverkehr auch hier, wie an der Kreuzung, Vorrang hat. Lernschritte: 1. Handlungsablauf 2. Geradeaus fahrender Gegenverkehr 3. Rechtsabbiegender Gegenverkehr zu 1) Zum Einstieg und besseren Verständnis bringt der Lehrer nachfolgende Skizze an die Tafel: Die Schüler erkennen, dass sie den Weg des Gegenverkehrs kreuzen. Sie erarbeiten den Handlungsablauf beim Linksabbiegen in eine von links einmündende Straße; der Lehrer überträgt ihn auf die Tafel: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. umsehen Handzeichen geben einordnen Vorfahrtregelung beachten Gegenverkehr Vorrang gewähren nochmals umsehen im großen Bogen abbiegen auf Fußgänger achten. Seite: 40 von 71 zu 2) Im Schülergespräch erklärt der Lehrer, dass alle Verkehrsteilnehmer, die diesem abbiegenden Radfahrer entgegenkommen, Vorrang haben. Zu 3) Ergänzend sollte der Lehrer noch darauf hinweisen, dass auch entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits rechts abbiegen, Vorrang haben vor dem Linksabbieger. Linksabbiegen aus einer einmündenden Straße unter Beachtung eines STOPP-Zeichens Die Schüler sollen sich beim STOPP-Zeichen mit oder ohne Haltelinie verkehrsrichtig verhalten können. Lernschritte: 1. Handlungsablauf beim Linksabbiegen Die Schüler beachten folgenden Handlungsablauf: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. umsehen Handzeichen geben einordnen Vorfahrtregelung beachten (dies heißt Stopp und schauen! – die Räder stehen still) (Gegenverkehr hier nicht möglich, da keine Straße gegenüber) nochmals umsehen im großen Bogen abbiegen auf Fußgänger achten. 2. STOP-Zeichen mit Haltelinie (Zeichen 294) Die Schüler erarbeiten, dass sie beim Zeichen 294 – STOPP-Zeichen mit Haltelinie – vor der Haltelinie stehen bleiben müssen. 3. STOP-Zeichen ohne Haltelinie (Zeichen 206) Die Schüler erarbeiten, dass sie an einer Einmündung, wo nur ein STOPP-Zeichen steht, an der Sichtlinie absolut anhalten müssen. Seite: 41 von 71 Linksabbiegen aus einer einmündenden Einbahnstraße (Beachten der Besonderheit des Einordnens in Einbahnstraßen) Der Schüler soll erkennen, dass sich Linksabbieger in einer Einbahnstraße über die Fahrbahnmitte hinaus nach links einordnen müssen, sofern die Einbahnstraße nicht durch Verkehrszeichen für Radfahrer in die Gegenrichtung freigegeben ist. (Aber auch hier besteht die Möglichkeit des „Alternativen Linksabbiegens“!) Linksabbiegen mit Gegen- und Querverkehr folgende mögliche Situationen sollten bereits in der Schule besprochen und gelöst worden sein: Seite: 42 von 71 Alternatives Linksabbiegen Der Linksabbiegevorgang ist für einen Radfahrer sehr schwierig auszuführen. An stark befahrenen Kreuzungen und Einmündungen mit mehreren Fahrstreifen in einer Richtung sollen Kinder, die sich noch nicht sicher im Straßenverkehr bewegen können, vor der Kreuzung absteigen und als Fußgänger die Fahrbahn vorsichtig überqueren und in der neuen Fahrtrichtung erneut anfahren! (Siehe nachfolgende Skizzen). Als Fußgänger sind selbstverständlich vorrangig vorhandene Überquerungshilfen (Zebrastreifen, Fußgängerampeln, Verkehrsinseln) zu benutzen! Empfehlung für das Verhalten an Kreuzungen/Einmündungen: Fahren nach freier Wegewahl (unter Anwendung des Erlernten) Nach praktischer Übung sollen die Schüler das Erlernte bereits bei freier Wahl der Fahrtstrecke auf dem Übungsplatz umsetzen können. Hierbei sollen natürlich auch die aus der 1. und 2. Übungseinheit erlernten Regeln umgesetzt werden können. Seite: 43 von 71 3. Besuch der Jugendverkehrsschule (Erweiterung der Vorfahrtregelung, Anwendung aller erlernten Regeln) Verkehrsregelung durch Lichtzeichen Beim Besuch der Jugendverkehrsschule können die Kinder in aller Regel mit den Signalen der Lichtzeichenanlage (LZA) umgehen. Deshalb wird auf dem ÜBUNGSPLATZ die LZA nur bei Bedarf angesprochen. In der schulischen Vorbereitung ist jedoch darauf zu achten, dass die Kinder die Signale der LZA deuten und anwenden können. Die Schüler sollen die Bedeutung und die Farbanordnung der einzelnen und kombinierten Lichtzeichen beschreiben und erläutern können. Sie erarbeiten, dass Lichtzeichen die Grundregel der Vorfahrt und die Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen aufheben. Lernschritte: 1. 2. 3. 4. Aufhebung anderer Vorfahrtregeln Farbanordnung Bedeutung der Lichtzeichen Gesonderte Rechtsabbiegerfahrstreifen zu 1) Die Schüler lernen, dass dort, wo Ampeln den Verkehr regeln, die Grundregel der Vorfahrt ,,rechts vor links" und die Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen aufgehoben wird. Die an Lichtzeichenkreuzungen aufgestellten Verkehrszeichen dienen nur dem Zweck, die Vorfahrt zu regeln, wenn die Lichtzeichenanlage ausgeschaltet ist. Zu 2) Die Schüler sollen erkennen, dass die Farbanordnung auch farbenblinden Verkehrsteilnehmern Rechnung trägt. Das Zeichen ROT zum Anhalten und Warten ist stets oben, auch an Fußgängerampeln. Die Schüler erarbeiten, warum die Ampel nicht gleich von GRÜN nach ROT schaltet. Die Schüler erkennen, dass ein in Bewegung befindliches Fahrzeug bei plötzlichem Einschalten des roten Lichtzeichens nicht mehr rechtzeitig vor der Kreuzung zum Stehen gebracht werden kann. Deshalb folgt dem grünen Lichtzeichen erst einmal das gelbe Lichtzeichen, damit Fahrzeugführer genügend Zeit haben, ihr Fahrzeug abzubremsen. Bei dem nun folgenden roten Lichtzeichen können sie durch diese Schaltung rechtzeitig anhalten. Das zwischen GRÜN und ROT eingeschaltete Lichtzeichen GELB ist immer in der Mitte der Ampel. Das grüne Lichtzeichen ist stets unten. Seite: 44 von 71 Zu 3) Die Schüler erarbeiten die Farbfolgen der Lichtzeichen und deren Bedeutung: ,,Halt vor der Kreuzung". ROT ordnet an: Das nächste Lichtzeichen ist ROT und GELB gleichzeitig. ,,Halt vor der Kreuzung". ROT und GELB gleichzeitig bedeutet: ,,Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Das nächste Lichtzeichen ist GRÜN. „Der Verkehr ist freigegeben.“ GRÜN zeigt an: Das nächste Lichtzeichen ist GELB. „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". GELB ordnet an: Für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung: „Kreuzung räumen". Das nächste Lichtzeichen ist ROT. Mit dem roten Lichtzeichen beginnt die Farbfolge von neuem. Seite: 45 von 71 Wichtig: Auch beim Linksabbiegen bei Lichtzeichenregelung gilt: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! (einzige Ausnahme: wenn eine separate Ampel für Linksabbieger eingerichtet ist – dann hat der Gegenverkehr nie gleichzeitig „GRÜN“) zu 4) Die Schüler erarbeiten, dass es an lichtzeichengesteuerten Kreuzungen gelegentlich gesonderte, fahrbahnähnliche Fahrstreifen für Rechtsabbieger gibt. Dort dürfen sie, auch wenn die Lichtzeichenanlage für den Querverkehr grünes Licht zeigt, in einer Verkehrslücke unter Beachtung der für den Rechtsabbiegerfahrstreifen gültigen Vorfahrtregelung nach rechts abbiegen Zum besseren Verständnis dieser Verkehrssituation und zur abschließenden Besprechung der Verkehrsregelung durch Lichtzeichen zeichnet der Lehrer nachfolgende Verkehrslage an die Tafel, sofern Verkehrsregelungen dieser Art in dem betreffenden Ort es angebracht erscheinen lassen. Seite: 46 von 71 Die Schüler erarbeiten, dass für diesen Radfahrer die Lichtzeichenanlage ohne Bedeutung ist. Er gewährt dem Auto Nr.2 die Vorfahrt, überzeugt sich, ob dem Fahrzeug 2 nicht noch ein weiteres folgt und biegt rechts ab. In der hier gezeigten Verkehrslage wird es nicht notwendig, dass der Radfahrer anhält. Grünpfeil bei roter Ampel: Rechtsabbiegen erlaubt, aber: Vor dem Abbiegen nach rechts Stopp an der Haltelinie und Querverkehr (auch Fußgänger/Radfahrer) passieren lassen. Verkehrsregelung durch Polizeibeamte Die Schüler sollen erkennen, dass Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten zu befolgen sind. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Lernschritte: 1. Aufhebung sonstiger Vorrang- und Vorfahrtregeln Die Schüler erarbeiten, dass bei der Verkehrsregelung an Kreuzungen und Einmündungen durch einen Polizeibeamten dieser seine Anordnungen nach dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen gibt. Verkehrszeichen regeln den Verkehrsablauf unabhängig von der Verkehrslage; Lichtzeichen können nur bedingt auf das Verkehrsgeschehen abgestimmt werden. Deshalb heben die Zeichen des Polizeibeamten alle anderen Vorfahrtregelungen auf. Die Zeichen des Polizeibeamten haben auch außerhalb von Kreuzungen und Einmündungen entsprechende Bedeutung, u. a. am Zebrastreifen oder bei Verkehrskontrollen 2. Die Zeichen des Polizeibeamten und ihre Bedeutung Die Schüler erarbeiten, dass auch ein Polizeibeamter bei der Verkehrsregelung darauf achten muss, dass ein fahrendes Auto nicht plötzlich zum Stillstand kommen kann. Er gibt dem Verkehr in der freien Richtung durch Hochheben eines Armes Gelegenheit zum Anhalten. Erst wenn die Kreuzung oder Einmündung von allen Verkehrsteilnehmern (einschließlich der Fußgänger geräumt ist und alle Fahrzeuge halten, dreht er sich und gibt die neue Richtung frei. Zur Erarbeitung und zum Verständnis der Zeichen wird empfohlen, nachstehende Aufzeichnungen zu übernehmen und die Bedeutung der Zeichen nachzutragen. Abschließend sollten die Schüler die Zeichen selbst einmal ausführen: Seite: 47 von 71 Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung ordnet an: ,,Halt vor der Kreuzung", der Querverkehr ist freigegeben. Ampelvergleich: Rotes Lichtzeichen Hochheben eines Armes in dieser Stellung ordnet an: ,,Halt vor der Kreuzung, auf das nächste Zeichen warten". Ampelvergleich: ,,Rotes Licht oben und gelbes Licht in der Mitte zugleich Seite: 48 von 71 Die Grundstellung des Polizeibeamten in dieser Sicht sagt: ,,In dieser Richtung ist der Verkehr freigegeben" Ampelvergleich: Grünes Lichtzeichen Hochheben eines Armes in dieser Stellung ordnet an: ,,Vor der Kreuzung anhalten". Für Verkehrsteilnehmer auf der Kreuzung bedeutet es: ,,Kreuzung räumen". Ampelvergleich: Gelbes Lichtzeichen Mit dem Haltgebot beginnen die Zeichen des Beamten in der aufgezeigten Reihenfolge wieder von vorn. Seite: 49 von 71 Wichtig: Auch bei der Vorfahrtregelung durch Polizeibeamte gilt für Linksabbieger: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! Wichtig: Aus dem allgemeinen Eindruck, den der Lehrer nach drei Übungseinheiten auf dem Verkehrsübungsplatz gewinnen konnte, ergeben sich bestimmte Ansatzpunkte zur Nachbereitung. Einzelgespräche mit Schülern über häufiges Fehlverhalten können die Nachbereitung ergänzen und die betreffenden Schüler motivieren, sich verkehrsgerecht zu verhalten. Der Handlungsablauf beim Linksabbiegen sollte wiederholt und gefestigt werden, da die Schüler bei dem vierten Besuch der Jugendverkehrsschule überwiegend selbständig üben. Zur Festigung des Verhaltens vor Ausschermanövern sollten die Schüler anhand des Arbeitsblattes 9 (Anhang) erarbeiten, zu welchen Anlässen sie sich vorher nach hinten links umsehen müssen. Freies Fahren mit Erfolgskontrolle Im zweiten Zeitabschnitt der dritten Übungseinheit dürfen die Kinder zur Vorbereitung auf die Radfahrprüfung und zur eigenen Erfolgskontrolle bei freier Streckenwahl fahren. Es gelten alle erlernten Verkehrsregeln. Seite: 50 von 71 4. Besuch der Jugendverkehrsschule 1. Nochmaliges einüben der vorgegebenen Einzelstrecke 2. Praktische Radfahrprüfung Einzelprüfung Prüfung im Klassenverband (freies Fahren) 3. Auswertung der Ergebnisse 4. Aushändigung der Fahrradführerscheine und Aufkleber 5. Aushändigung der Elternmitteilungen (Gesamtergebnis) Allgemeines zur Radfahrprüfung Aufgaben des Lehrers im Zusammenhang mit der schriftlichen und praktischen Radfahrprüfung Die schriftliche Radfahrprüfung: 1. 2. 3. 4. Durchführung der schriftlichen Radfahrprüfung in der Schule Korrektur der Prüfbögen mit Ergebniseintrag Ergebniseintrag in die Fahrerliste (Namensliste) und in die Elternmitteilung durch den Lehrer Durchführung der schriftlichen Nachprüfung bei Schülern, welche die Prüfung nicht bestanden haben oder aus anderen Gründen daran teilgenommen haben. ( Auch die Wiederholungsprüfung ist noch vor der praktischen Radfahrausbildung abschließen) 5. Abgabe der Fahrerliste (Namensliste) gemäß Beschreibung Seite 5, Nr. 4 6. Bei Wiederholern sind beide Ergebnisse in die Listen einzutragen 7. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 20 von 40 Punkten erreicht wurden. Die Punktewertung ist aus Prüfbogen und Korrekturbogen ersichtlich. Es muss nicht zwingen der bereitgestellte Prüfbogen verwendet werden. Bei Verdacht, dass der Prüfbogen bei den Schülern bekannt ist, kann auch eine auf 40 Punkte ausgerichtete Klassenarbeit vom Lehrer zusammengestellt werden. Die praktische Radfahrprüfung: 1. 2. 3. 4. Vorbereitung der Schüler Einzelprüfung und Prüfung im Klassenverband erklären (vgl. Abschnitt Radfahrprüfung) Verhinderung von Störungen Ggf. Mitteilung eines möglichen Nachholtermins für die Schüler, die die praktische Prüfung nicht bestanden haben oder nicht daran teilnehmen konnten. Voraussetzung für die Nachholprüfung ist das Bestehen der theoretischen Prüfung. Seite: 51 von 71 Praktische Radfahrprüfung Vorbemerkung: Die praktische Radfahrprüfung besteht aus einer Einzelprüfung und einer Prüfung im Klassenverband. Wer die praktische Prüfung ablegen will, sollte an allen Übungen der Jugendverkehrsschule und an der schriftlichen Prüfung teilgenommen haben. Das Prüfungsziel hat erreicht, wer die theoretische und die praktische Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Schüler, die das Radfahren nicht ausreichend beherrschen, nehmen an der praktischen Prüfung nicht teil. Die Einzelprüfung Der Prüfling soll zeigen, dass er schwierige und komplexe Handlungsabläufe möglichst fehlerfrei ausführen kann. Er befährt zunächst ohne Klassenverband den vorgeschriebenen Prüfungskurs. (Zwei bis drei Schüler sind unterwegs) Die Polizeibeamten bewerten die Fahrweise der Schüler. Der Lehrer sorgt dafür, dass die fahrenden Schüler durch die Wartenden nicht abgelenkt oder beeinträchtigt werden. Die Prüfung im Klassenverband Im Klassenverband sollen die Prüflinge zeigen, dass sie ständig wechselnde Situationen richtig einschätzen und bewältigen können. Es wird das gesamte Prüffeld nach freier Wahl befahren. Ggf. geben die Prüfer Anweisungen. Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 10 – 15 Minuten. Die Polizeibeamten beobachten die Fahrweise der Schüler und bewerten die Verkehrsverstöße. Der Prüfling hat die praktische Radfahrprüfung bestanden, wenn er insgesamt (Einzelprüfung und Prüfung im Klassenverband) nicht mehr als 10 Fehlerpunkte erreicht hat. Je nach Schwierigkeits- und Gefährdungsgrad werden die einzelnen Fahrfehler mit bis zu drei Fehlerpunkten bewertet. Wiederholungsfehler werden berücksichtigt. Schüler, welche die praktische Prüfung nicht bestanden haben, können diese wiederholen. Voraussetzung ist, dass sie den schriftlichen Anforderungen genügten. Seite: 52 von 71 Prüfungsergebnis Das Prüfungsergebnis lautet: „Mit gutem Erfolg teilgenommen“ oder „Mit Erfolg teilgenommen“ oder „teilgenommen“ Das Prüfungsergebnis wird den Personensorgeberechtigten in Form einer Elternmitteilung übermittelt. Die Kenntnisname des Prüfungsergebnisses bestätigen die Personensorgeberechtigten mittels Unterschrift. Das durch einen Personensorgeberechtigten unterschriebene Ergebnisblatt geht an die Schule zurück. -- ENDE -- Anlagen: Auf der nächsten Seiten folgen Arbeitsblätter, die als zusätzliches Angebot zur Anwendung kommen können. Seite: 53 von 71 Arbeitsblatt 1 -- Verkehrssicheres Fahrrad Im Straßenverkehr darfst Du nur ein verkehrssicheres Fahrrad benutzen! Schreibe Dir die vorgeschriebenen Teile auf: 1. ______________________________ 6. ______________________________ 2. ______________________________ 7. ______________________________ 3. ______________________________ 8. ______________________________ 4. ______________________________ 9. ______________________________ 5. ______________________________ 10._____________________________ Zusätzlich dürfen noch Batterieleuchten angebracht werden. Es ist auch wichtig, das Fahrrad mit einem Schloss gegen Diebstahl zu sichern. Achtung!!! Als Radfahrer musst Du wissen, was grundsätzlich verboten ist: __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Erläuterung zu Arbeitsblatt 1 (1. Übungseinheit: Vorbemerkung) Seite: 54 von 71 Im Straßenverkehr darfst Du nur ein verkehrssicheres Fahrrad benutzen! Schreibe dir die vorgeschriebenen Teile auf: 1. Vorderradbremse und Hinterradbremse 2. Scheinwerfer 3. Schlussleuchte 4. Rückstrahler 5. Tretstrahler 6. Glocke 7. vier Speichenrückstrahler je Rad (2 vorne, 2 hinten) oder Leuchtreifen 8. weißer Frontstrahler (kann im Scheinwerfer integriert sein) 9. roter Großflächenrückstrahler 10. Dynamo Zusätzlich dürfen noch Batterieleuchten angebracht werden. Es ist auch wichtig, das Fahrrad mit einem Schloss gegen Diebstahl zu sichern. Achtung! Als Radfahrer musst du wissen, was grundsätzlich verboten ist: Personen auf dem Fahrrad mitzunehmen freihändig zu fahren sich an andere Fahrzeuge anzuhängen nebeneinander zu fahren die Füße während des Fahrens von den Pedalen zu nehmen Seite: 55 von 71 Arbeitsblatt 2 -- Anfahren am Fahrbahnrand Überlege, wie Du mit Deinem Fahrrad sicher auf die Fahrbahn kommst. Schreibe es auf: 1. _______________________________________________________________________________ ___________________________________________________________ 2. _______________________________________________________________________________ ___________________________________________________________ 3. _______________________________________________________________________________ ___________________________________________________________ 4. _______________________________________________________________________________ ___________________________________________________________ 5. _______________________________________________________________________________ ___________________________________________________________ Seite: 56 von 71 Erläuterung zu Arbeitsblatt 2 Überlege, wie Du mit Deinem Fahrrad sicher auf die Fahrbahn kommst. Schreibe es auf: 1. 2. 3. 4. 5. Vor Betreten d. Gehwegs/d. Fahrbahn andere Gehwegbenutzer/Fahrzeuge vorbei lassen Fahrrad in Fahrtrichtung auf die rechte Fahrbahn stellen Umsehen nach hinten links Linkes Handzeichen geben Mit beiden Händen am Lenker anfahren ( wenn sich von hinten kein Verkehr annähert) Seite: 57 von 71 Arbeitsblatt 3 -- Vorbeifahren an einem Hindernis Auf unserer Fahrbahn hält ein Lastkraftwagen. Du sollst als Radfahrer richtig daran vorbeifahren. Wie machst du das? Schreibe es in der richtigen Reihenfolge auf: 1. 2. 3. 4. 5. 6. ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ Noch etwas Wichtiges! Wo musst du warten, wenn Gegenverkehr kommt? Kreise die Zahl des Radfahrers ein. Mit welchem Abstand fährst du an dem Lastkraftwagen vorbei und warum mit so großem Abstand? ________________________________________ ________________________________________ ________________________________________ ________________________________________ ________________________________________ ________________________________________ ________________________________________ Seite: 58 von 71 Erläuterung zu Arbeitsblatt 3 Übungseinheit 1d Auf unserer Fahrbahn hält ein Lastkraftwagen. Du sollst als Radfahrer richtig daran vorbeifahren. Wie machst du das? Schreibe es in der richtigen Reihenfolge auf: 1. umsehen 2. Handzeichen geben 3. einordnen 4. Gegenverkehr Vorrang gewähren 5. Sicherheitsabstand einhalten Noch etwas Wichtiges! Wo musst du warten, wenn Gegenverkehr kommt? Aufgabe: Kreise die Zahl des Radfahrers ein. Lösung: 4 (Anmerkung: natürlich nicht direkt hinter dem Lastwagen!!!; Abstand lassen!!!) Mit welchem Abstand fährst du an dem Lastkraftwagen vorbei und warum mit so großem Abstand? Antwort: ein Meter mindestens, die Tür könnte geöffnet werden Seite: 59 von 71 Arbeitsblatt 4 -- Die Vorfahrtregelung an einer Einmündung, ohne und mit Verkehrszeichenregelung Besonders wichtig! Auch wenn Du von rechts kommst, hast Du grundsätzlich nie Vorfahrt, wenn Du von/aus einer/einem ... _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ Seite: 60 von 71 Erläuterungen zu Arbeitsblatt 4 Besonders wichtig! Auch wenn Du von rechts kommst, hast Du grundsätzlich nie Vorfahrt, wenn Du ... 1. 2. 3. 4. 5. 6. von einem Feldweg auf eine andere Straße fahren willst von einem Waldweg auf eine andere Straße fahren willst von einem Grundstück auf die Straße fahren willst von einem Radweg, der zu Ende ist, auf die Fahrbahn fahren willst aus einer „Spielstraße“ in eine andere Straße einfahren willst am Ende Deiner Straße über einen abgesenkten Bordstein in eine andere Straße fahren willst Seite: 61 von 71 Arbeitsblatt 5 -- Die Vorfahrtregelung an einer Kreuzung, ohne und mit Verkehrszeichenregelung Seite: 62 von 71 Erläuterung zu Arbeitsblatt 5 Seite: 63 von 71 Arbeitsblatt 6 -- Toter Winkel Seite: 64 von 71 Arbeitsblatt 7 -- Linksabbiegen an einer Kreuzung ohne Fahrstreifen- Merke Dir besonders: Wenn keine Fahrstreifen und keine Richtungspfeile aufgezeichnet sind, musst Du Dich mit Deinem Fahrrad zur Fahrbahnmitte hin einordnen und mit dem ganzen Körper rechts der Mitte bleiben! Wenn ein Kraftfahrzeug sich bereits bis zur Mitte eingeordnet hat, musst Du beim Linksabbiegen rechts davon bleiben. Das Handzeichen muss gegeben werden, bis Du unmittelbar vor der Kreuzung fährst, aber beim Bremsen sind immer beide Hände am Lenker! Seite: 65 von 71 Erläuterung zu Linksabbiegen an einer Kreuzung ohne Fahrstreifen Arbeitsblatt 7 Merke Dir besonders: Wenn keine Fahrstreifen und keine Richtungspfeile aufgezeichnet sind, musst Du Dich mit Deinem Fahrrad zur Fahrbahnmitte hin einordnen und mit dem ganzen Körper rechts der Mitte bleiben! Wenn ein Kraftfahrzeug sich bereits bis zur Mitte eingeordnet hat, musst Du beim Linksabbiegen rechts davon bleiben. Das Handzeichen muss gegeben werden, bis Du unmittelbar vor der Kreuzung fährst, aber beim Bremsen sind immer beide Hände am Lenker! Seite: 66 von 71 Arbeitsblatt 8 -- Linksabbiegen mit aufgezeichneten Fahrstreifen u. Richtungspfeilen Linksabbiegen mit aufgezeichneten Fahrstreifen u. Richtungspfeilen Das Handzeichen sollte gegeben werden, bis Du unmittelbar vor der Kreuzung fährst, aber beim Bremsen sind immer beide Hände am Lenker! Schreibe in der richtigen Reihenfolge auf, was Du als Radfahrer beim Linksabbiegen machen musst: 1. ________________________________ 2. ________________________________ 3. ________________________________ 4. ________________________________ 5. ________________________________ 6. ________________________________ 7. ________________________________ 8. ________________________________ Noch eine schwere Aufgabe: Hat sich der Radfahrer bei der Nr. 4 richtig eingeordnet? Begründe Deine Meinung ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ Seite: 67 von 71 Erläuterungen zu Arbeitsblatt 8 Linksabbiegen mit aufgezeichneten Fahrstreifen u. Richtungspfeilen Das Handzeichen sollte gegeben werden, bis Du unmittelbar vor der Kreuzung fährst, aber beim Bremsen sind immer beide Hände am Lenker! Schreibe in der richtigen Reihenfolge auf, was Du als Radfahrer beim Linksabbiegen machen musst: 1. umsehen 2. Handzeichen geben 3. einordnen 4. Vorfahrtregel beachten 5. Gegenverkehr Vorrang gewähren 6. nochmals umsehen 7. im großen Bogen abbiegen 8. auf Fußgänger achten Noch eine schwere Aufgabe: Hat sich der Radfahrer bei der Nr. 4 richtig eingeordnet? Begründe Deine Meinung Lösung: Der Radfahrer hat sich richtig eingeordnet. Radfahrer müssen sich auch in Fahrstreifen möglichst weit rechts einordnen. Seite: 68 von 71 Arbeitsblatt 9 -- Umschauen bei verschiedenen Verkehrssituationen Wann musst Du Dich als Radfahrer nach hinten links umsehen? Schaue Dir die Vorgänge genau an! Seite: 69 von 71 Erläuterungen zu Arbeitsblatt 9 Wann musst Du Dich als Radfahrer nach hinten links umsehen? Schaue Dir die Vorgänge genau an! Seite: 70 von 71 Seite: 71 von 71
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