Inhalt - Kreisverkehrswacht Biberach eV

Polizeipräsidium Ulm
- Referat Prävention -
Kreisverkehrswacht Biberach e.V.
Inhalt
Ausbildungsprogramm für Jugendverkehrsschulen ...................................................................................... 4
1. Erster Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) .................................................................................... 4
2. Zweiter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS)................................................................................... 5
3. Dritter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) .................................................................................... 5
4. Vierter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) .................................................................................... 5
Hinweise für die Lehrer/-innen ..................................................................................................................... 6
1. Besuch der Jugendverkehrsschule ............................................................................................................ 7
Fahrtbeginn............................................................................................................................................ 8
Handzeichen .......................................................................................................................................... 9
Rechtsfahren ........................................................................................................................................ 10
Sicherheitsabstand .............................................................................................................................. 11
Vorbeifahren an einem Hindernis ....................................................................................................... 12
Gefahrzeichen ...................................................................................................................................... 13
Vorschriftzeichen ................................................................................................................................. 13
Richtzeichen ......................................................................................................................................... 13
Verhalten bei vorgeschriebener Fahrtrichtung rechts ........................................................................ 15
Verhalten in der Einbahnstraße .......................................................................................................... 16
Verhalten an Fußgänger-Überwegen .................................................................................................. 17
Radwegbenutzung ............................................................................................................................... 18
Verkehrszeichen, die Radwege kennzeichnen .................................................................................... 18
Vorfahrtregelung nach der Grundregel ,,Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt“ ............................... 19
Situation an der Einmündung: ............................................................................................................. 21
Situation an der Kreuzung ................................................................................................................... 24
Vorfahrtregelungen durch Verkehrszeichen ....................................................................................... 25
Geradeausfahren und Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen ..................................... 28
Situation an der Einmündung: ............................................................................................................. 30
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Situation an einer Einmündung bei Geradeausfahrt: .......................................................................... 30
Situation an einer Einmündung beim Rechtsabbiegen: ...................................................................... 31
Situation an einer Kreuzung bei Geradeausfahrt: ............................................................................... 31
Situation an einer Kreuzung beim Rechtsabbiegen: ........................................................................... 32
Vorfahrtregelung an Kreisverkehren ................................................................................................... 32
2. Besuch der Jugendverkehrsschule .......................................................................................................... 33
Linksabbiegen an Kreuzungen mit Gegen- und Querverkehr ............................................................. 33
Linksabbiegen in eine von links einmündende Straße ........................................................................ 35
Linksabbiegen aus einer einmündenden Straße unter Beachtung eines STOP-Zeichens ................... 36
Linksabbiegen aus einer einmündenden Einbahnstraße .................................................................... 37
Linksabbiegen mit Gegen- und Querverkehr ...................................................................................... 37
Alternatives Linksabbiegen .................................................................................................................. 38
3. Besuch der Jugendverkehrsschule .......................................................................................................... 39
Verkehrsregelung durch Lichtzeichen ................................................................................................. 39
Verkehrsregelung durch Polizeibeamte .............................................................................................. 42
Freies Fahren mit Erfolgskontrolle ...................................................................................................... 45
4. Besuch der Jugendverkehrsschule .......................................................................................................... 46
1.
Nochmaliges einüben ................................................................................................................ 46
2.
Praktische Radfahrprüfung ....................................................................................................... 46
Einzelprüfung............................................................................................................................. 46
Prüfung im Klassenverband....................................................................................................... 46
3.
Auswertung der Ergebnisse....................................................................................................... 46
4.
Aushändigung der Fahrradführerscheine ................................................................................. 46
5.
Aushändigung der Elternmitteilungen ...................................................................................... 46
Allgemeines zur schriftlichen und praktischen Prüfung .............................................................................. 46
Übersicht.............................................................................................................................................. 46
Die schriftliche Radfahrprüfung: ......................................................................................................... 46
Die praktische Radfahrprüfung: .......................................................................................................... 46
Vorbemerkung: .................................................................................................................................... 47
Die Einzelprüfung................................................................................................................................. 47
Die Prüfung im Klassenverband ........................................................................................................... 47
Prüfungsergebnis ................................................................................................................................. 47
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Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,
sehr geehrte Lehrerinnen, sehr geehrte Lehrer,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Verkehrserziehung mit der Radfahrausbildung in der Jugendverkehrsschule ist bei der "Polizeilichen Prävention"
(Verkehrsunfall- und Kriminalprävention) der Polizeidirektion Biberach im Erlenweg 2 in Biberach angesiedelt.
Die Maßnahmen der polizeilichen „Verkehrserziehung“ und „Verkehrsunfallprävention“ richten sich an folgende Zielgruppen:








Elementarbereich (Kindertagesstätten/Vorschule)
Primarbereich (1. - 4. Klasse) (Grundschule /Sonderschulen)
Sekundarbereich I ( 5. - 10. Klasse) (Hauptschule/Realschule/Gymnasium/berufliche Schulen/Sonderschulen)
Sekundarbereich II (11. - 13. Klasse) (Gymnasium /berufliche Schulen)
junge Erwachsene (18- bis 24jährige)
Erwachsene (bis 60jährige)
Senioren (über 60jährige)
Behinderte
Neben der praktischen Ausbildung in der „Stationären Jugendverkehrsschule“ in Biberach und der „Mobilen
Jugendverkehrsschule“ in Riedlingen, Laupheim und anderen Schulorten besuchen wir auch Schüler in der Sekundarstufe aller
Schularten.
Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Vertiefung der Kenntnisse aus den vorangegangenen Altersstufen, das
entwicklungsorientierte Vermitteln der Verkehrsvorschriften und Unfallgefahren in Form von Verkehrsunterrichten unter
Berücksichtigung alters- und gruppenspezifischer Verhaltensweisen sowie schülerspezifischer Erfahrungen.
In den Wintermonaten besuchen wir auch noch die Kinder in den Kindergärten des Landkreises und üben mit ihnen
verkehrsgerechtes Verhalten als Fußgänger.
Daneben werden von uns auch noch Elternabende in Kindergärten zu den Themen „Kinder als Fußgänger“, „Kinder als
Radfahrer“ und „Kinder als Mitfahrer“ durchgeführt, um den Eltern dieser Kinder Unterstützung und Anleitung für die
Vorbereitung ihrer Kinder auf die Gefahren des Straßenverkehrs zu geben.
Außerdem sind wir gelegentlich bei Seniorenveranstaltungen zu Verkehrssicherheitsthemen beteiligt und geben auch bei
verschiedenen anderen Veranstaltungen Infos rund ums Thema Verkehrssicherheit.
Vom zeitlichen Aufwand gesehen liegt die Haupttätigkeit allerdings bei der praktischen Ausbildung in der
Jugendverkehrsschule.
Um nun eine für alle Beteiligten sinnvolle - und für die Kinder fruchtbare - praktische Ausbildung durchführen zu können, ist
es dringend erforderlich, dass den Kindern von Ihrer Seite im Rahmen des Schulunterrichtes vor der jeweiligen Übungseinheit
die jeweils erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Darum möchten wir Sie bitten.
Damit Sie die theoretische Vorbereitung in der Schule auf die jeweiligen praktischen Übungen auf dem Verkehrsübungsplatz
zeitlich und inhaltlich optimal abstimmen können, haben wir das Ausbildungsprogramm aktualisiert und unseren örtlichen
Verhältnissen angepasst.
In der praktischen Radfahrausbildung erfahre Grundschullehrer(innen) aus den Kreis Biberach haben uns bei der Umsetzung
unterstützt.
Jede Schule bekommt von uns kostenlos die auf den Landkreis Biberach zugeschnittenen Lehrunterlagen zur
Radfahrausbildung als PDF- und WORD-Datei auf CD-ROM.
Die mit der Radfahrausbildung betrauten Lehrerinnen und Lehrer können sich von der CD-ROM Lehrunterlagen und
Arbeitsblätter für ihre Klasse ausdrucken bzw. vervielfältigen.
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Wir freuen uns auf Ihren baldigen Besuch.
Ausbildungsprogramm für Jugendverkehrsschulen
1. Erster Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS)
(Fahrbahnbenutzung, Vorfahrtsregelung und Rechtsabbiegen)
a) Fahrtbeginn, d. h.
1. Verlassen eines Grundstücks nach rechts oder links (Herausschieben des Fahrrades an
den rechten Fahrbahnrand; beim Verlassen nach links vorsichtiges Überqueren der
Fahrbahn)
2. Anfahren vom Fahrbahnrand unter Beachtung des nachfolgenden und
entgegenkommenden Verkehrs (Umschauen, Handzeichen, beidhändiges Anfahren)
b) Rechtsfahren (einhalten der rechten Fahrbahnseite rechts)
c) Sicherheitsabstand (Beachten des Sicherheitsabstandes zum Vorausfahrenden)
d) Vorbeifahren an einem Hindernis (Beachten des Gegenverkehrs und des nachfolgenden
Verkehrs an einer Engstelle oder an einem haltenden Fahrzeug)
e) Verhalten bei vorgeschriebener Fahrtrichtung
f)
Verhalten in der Einbahnstraße
g) Verhalten an Fußgänger-Überwegen
h) Radwegbenutzung (Pflicht zur Benutzung von gekennzeichneten Radwegen, Beachten des
nachfolgenden Verkehrs am Ende des Radweges beim Wiedereinfahren auf die Fahrbahn)
i)
Fahrgeschicklichkeitstraining  sollte vor dem Ersten Besuch der Jugendverkehrsschule
geübt werden (einhändiges Fahren beim Handzeichen geben, Fahren in Rechts- und
Linkskurven, Spurhalten beim Geradeausfahren und gleichzeitigem Umsehen, sicheres
Durchfahren einer Schleuse, ca. 5 m lang, ca. 30 cm breit, Linksabbiegen auf der abknickenden
Vorfahrtstraße )
j)
Vorfahrtregelung nach der Grundregel „Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt“
k) Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen (Beachten der Richtzeichen (wer fahren darf) und
der Vorschriftszeichen (wer warten muss)
l)
Geradeausfahren und Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
m) Vorfahrtregelung an Kreisverkehren
n) kontinuierlicher Aufbau Linksabbiegen; der Schwerpunkt des Linksabbiegen liegt in den
Folgebesuchen (Die 8 Punkte: - Umsehen, - Handzeichen geben, - einordnen, Vorfahrtregelung beachten - Gegenverkehr Vorrang gewähren, - nochmals umsehen, - im
großen Bogen abbiegen,- auf Fußgänger achten)
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2. Zweiter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS)
(Linksabbiegen, Vertiefung der Lerninhalte aus dem ersten Besuch, Freies Fahren)
a) Linksabbiegen an Kreuzungen/Einmündungen mit Gegen- und Querverkehr (Umsehen,
Handzeichen geben, einordnen, Vorfahrtregelung beachten, Gegenverkehr Vorrang gewähren,
nochmals umsehen, in einem großen Bogen abbiegen, auf Fußgänger achten)
b) Linksabbiegen in eine von links einmündende Straße
c) Linksabbiegen aus einer einmündenden Straße unter Beachtung des Stop-Zeichens
d) Linksabbiegen aus einer einmündenden Einbahnstraße (Beachtung der Besonderheit des
Einordnens in einer Einbahnstraße)
e) Linksabbiegen mit Gegen- und Querverkehr
f)
Alternatives Linksabbiegen (Linksabbiegen ohne Einordnen, d.h. Anhalten am rechten
Fahrbahnrand und Fahrbahnüberquerung als Fußgänger unter Mitführung des Fahrrades –falls
möglich unter Einbeziehung von Überquerungshilfen wie „Zebrastreifen“ und
„Fußgängerampeln“
g) Fahren nach freier Wegwahl unter Anwendung des bisher Erlernten
3. Dritter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS)
(Vertiefung der Lerninhalte aus den vorangegangenen Besuchen, Freies Fahren,
Vorbereitung auf die praktische Radfahrprüfung)
a)
Verkehrsregelung durch Lichtzeichen (je nach örtlichen Gegebenheiten)
b) Verkehrsregelung durch Polizeibeamte
c) Einüben der vorgegebenen Einzelfahrstrecke (I. Prüfungsteil).
d)
Freies Fahren im Klassenverband mit Erfolgskontrolle („Klämmerle-Test“)
 Vortest zum II. Prüfungsteil
4. Vierter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS)
a) Wiederholung der vorgebenen Einzelstrecke
b) Praktische Radfahrprüfung
I. Einzelfahrprüfung
II. Prüfung im Klassenverband (freies Fahren)
c) Auswertung der Ergebnisse
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d) Aushändigung der Fahrradführerscheine und Aufkleber
e) Aushändigung der Elternmitteilungen
Hinweise für die Lehrer/-innen
Alle mitwirkenden Lehrer/-innen werden gebeten, den folgenden Punkten ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden,
damit ein möglichst intensiver Lernerfolg gewährleistet ist.
Vorbereitende Maßnahmen:
 Klärung von organisatorischen Fragen (Rektorat, Polizei, Busunternehmen)
 Fahrgeschicklichkeitstraining
Spurhalten, einhändiges Fahren in Rechts- und Linkskurven anhand einer aufgezeichneten Markierung, auf
der oder um die gefahren werden soll, wird vorausgesetzt. (Spezielle Vorbereitungen in der Schule sind
erforderlich.)
 Es wird empfohlen, dass die Kinder mit ihrem eigenen Fahrrad auf einem von anderen
Verkehrsteilnehmern nicht befahrenen Platz (nicht im Verkehrsraum!) auch das Bremsen üben, um für
eventuelle Notsituationen im Verkehr gewappnet zu sein.
Vor dem Besuch in der Jugendverkehrsschule
 Eingehende unterrichtliche Vorbereitung der betreffenden Übungseinheit
 Erstellen von Fahrerlisten (siehe Anlage)
 den Schülern ihre Startnummer bekannt geben (Nr. auf der Klassenliste ist die Startnummer)
 die Schüler am Vortag auf zweckmäßige Bekleidung hinweisen (Die Witterung ist zu beachten!!)
 die Schüler sollen ihre eigenen Fahrradhelme in die Jugendverkehrsschule mitbringen (Bei der
praktischen Radfahrausbildung muss jeder Schüler mit Fahrradhelm fahren.)
 Die Fahrradhelme müssen richtig eingestellt sein (siehe Anlage)
 Mitgebrachte Fahrräder müssen verkehrssicher sein !!! (siehe Arbeitsblatt 1)
 Vorbereiten der Elternmitteilungen (Schule, Eintrag von Schülername, Startnummer,  nach der
schriftlichen Prüfung ist die erreichte Punktzahl einzutragen. Bei einer Wiederholungsprüfung sind beide
Ergebnisse einzutragen). Die Elternmitteilung ist vom Lehrer zu unterschreiben.
In der Jugendverkehrsschule
 Unterstützung der Polizeibeamten nach Absprache
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 Mitteilung über körperliche oder geistige Einschränkung/Behinderung von Schülern
 Verhinderung von Störungen während der Übung
Nach dem Besuch in der Jugendverkehrsschule
 Nachbereitung der Übungseinheit
 Besprechung der häufig begangenen Fehler

Kritik zu Verhalten, Mitarbeit und Konzentration; Hervorheben richtigen, vorbildlichen Verhaltens
Begleitung der Schüler durch ihre Eltern zur praktischen Radfahrausbildung

Es ist wünschenswert, wenn die Eltern sich während der Radfahrausbildung über den Entwicklungsstand
ihrer Kinder vor Ort selbst informieren.
Hierzu sind die Eltern zum Besuch auf dem Übungsplatz recht herzlich eingeladen.
Vorbemerkung
Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen Radfahrer nur mit einem verkehrs- und betriebssicheren Fahrrad fahren.
Die Fahrräder der Schüler werden von den Verkehrserziehungs-Polizisten auf die Verkehrssicherheit überprüft.
1. Besuch der Jugendverkehrsschule
Verkehrssicheres Fahrrad

Die Schüler erarbeiten anhand des Arbeitsblattes 1 (im Anhang) die zu einem verkehrssicheren Fahrrad
gehörenden vorgeschriebenen Teile:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Vorderradbremse und Hinterradbremse
Scheinwerfer
Schlussleuchte
Rückstrahler
Pedalrückstrahler
Glocke
Speichenrückstrahler oder ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an
den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades
8. weißer Frontstrahler
9. roter Großflächenrückstrahler
Zusätzlich sind natürlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auch Batterieleuchten möglich.
Außerdem sollten Fahrräder immer gegen Diebstahl mit einem Schloss gesichert sein.
.
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
Die Schüler zählen auf, was ihnen grundsätzlich beim Fahren mit einem Fahrrad verboten ist:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Personen auf dem Fahrrad mitzunehmen (Verweis auf StVO §21, Abs.3)
freihändig zu fahren
sich an andere Fahrzeuge anzuhängen
nebeneinander zu fahren
die Füße während des Fahrens von den Pedalen zu nehmen
Mitnahme ungesicherter Gegenstände

Die Schüler erarbeiten, wie sie vor Fahrtbeginn zusätzlich zur Erhöhung Ihrer Sicherheit im
Straßenverkehr beitragen können: durch ...
1. entsprechende Kleidung (auffällige Farben, bunt, leuchtend, retroreflektierend)
2. Schutzhelm (möglichst auffällig, richtige Größe, passende Befestigungsgurte)
Fahrtbeginn
Die Schüler sollen einsehen, warum es für den Radfahrer sicherer ist, vor dem Anfahren das Fahrrad über den
Gehweg zum Fahrbahnrand zu schieben.
Sie sollen begründen können, warum sie sich vor dem Anfahren umsehen und warum sie Handzeichen geben
müssen.
Lernschritte:
1. Fahrrad von der Grundstücksausfahrt bis zum Fahrbahnrand schieben
Die Schüler erarbeiten, dass sie durch Schieben des Fahrrades über den Gehweg andere
Gehwegbenutzer (Fußgänger/Inlineskater/Radfahrer) nicht behindern oder gefährden dürfen.
2. Fahrrad in Fahrtrichtung auf die rechte Fahrbahnseite oder Radwegseite stellen
Die Schüler begründen, warum sie ihr Fahrrad in Fahrtrichtung auf die rechte Fahrbahnseite oder
Radwegseite stellen. Sie erarbeiten, dass sie zuvor auf den fließenden Straßenverkehr achten
müssen, insbesondere wenn sie das Grundstück nach links verlassen wollen und dabei die
Fahrbahn überqueren müssen.
3. Umsehen nach hinten links (Rückschaupflicht)
Im Unterrichtsgespräch klären die Schüler, dass der fließende Verkehr Vorrang vor dem
anfahrenden hat. Anfahrende Radfahrer können leicht übersehen werden. Damit ihnen selbst
nichts geschieht und sie auch andere nicht gefährden, sehen sich anfahrende Radfahrer nach
hinten links um.
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4. Handzeichen geben (Anfahrzeichen)
Die Notwendigkeit des Handzeichens sollte aus Situationsschilderungen, aus Beobachtungen und
im Schülergespräch erörtert und begründet werden. Die Schüler erarbeiten, dass das Handzeichen
nicht von der vorherigen Rückschaupflicht entbindet; es kündigt den unmittelbar bevorstehenden
Fahrtbeginn an.
Die Zeichengebung (das Handzeichen) muss so deutlich erfolgen, dass das Zeichen vom fließenden
Verkehr (dem entgegenkommenden und dem nachfolgenden) wahrgenommen werden kann.
Beispiel:
Handzeichen
\\1&1HDE\OfficeDrive\Daten für die Homepage\Bilder\Handzeichen.gif
5. Bei Fahrtbeginn sind beide Hände am Lenker
Die Schüler erarbeiten, warum es für den Radfahrer sicherer ist, mit beiden Händen am Lenker
anzufahren (sicheres Lenken, Spurhalten, Gleichgewicht halten). Aus demselben Grund ist es
angebracht, vor dem Anfahren ein Pedal nach schräg vorne oben zu stellen, um beim Anfahren
gleich beschleunigen zu können und nicht zu wackeln.
(Erarbeitung des Lernziels mit Arbeitsblatt 2 im Anhang)
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Rechtsfahren
Die Schüler suchen Gründe für das Rechtsfahrgebot auf allen Fahrstreifen und Wegen.
Lernschritte:
1. Radfahren auf dem Radweg rechts
Die Schüler erarbeiten, dass bei entgegenkommendem Verkehr geregelt sein muss, auf welcher
Radwegseite gefahren wird, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.
2. Radfahren auf der Fahrbahn oder auf Fahrstreifen möglichst weit rechts
Die Schüler begründen, warum sie mit einem Fahrrad auf der Fahrbahn oder auf Fahrstreifen
möglichst weit rechts fahren müssen (Vermeidung von Zusammenstößen mit
Entgegenkommenden oder Nachfolgenden, die überholen
3. Möglichst weit rechts fahren auf der rechten von zwei Fahrspuren
Die Schüler erarbeiten, dass manche Straßen zwei Fahrbahnen haben. Meist liegt dann ein
bepflanzter Mittelstreifen zwischen den Fahrbahnen. In diesem Fall muss auf der rechten
Fahrbahn rechts gefahren werden.
4. Langsam fahrende Verkehrsteilnehmer müssen „äußerst rechts“ fahren (etwa 50-70cm vom
Fahrbahnrand entfernt)
Gegenüber dem motorisierten Verkehr zählen Radfahrer zu den langsamen Verkehrsteilnehmern
und müssen deshalb auf allen Fahrstreifen und Wegen möglichst weit rechts fahren.
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Sicherheitsabstand
Die Schüler sollen erkennen, dass sich der Abstand zum Vorausfahrenden nach Örtlichkeit, Verkehrslage und der
gefahrenen Geschwindigkeit richtet. Er muss in der Regel so groß sein, dass der Nachfolgende auch dann nicht
auffährt, wenn der Vorausfahrende plötzlich bremst.
Lernschritte:
1. Verkehrslagen, durch die der Vorausfahrende zum plötzlichen Bremsen veranlasst werden kann
Die Schüler erarbeiten Situationen, in denen Vorausfahrende zum plötzlichen Bremsen veranlasst
werden:




Ein Ball rollt auf die Fahrbahn; ein Kind folgt.
Zwischen parkenden Autos springt plötzlich ein Hund auf die Fahrbahn.
Ein Fußgänger tritt plötzlich hinter einem Sichthindernis (z.B. parkende Autos) auf die
Fahrbahn.
Ein Fahrzeug verliert seine Ladung.
2. In Bewegung befindliche Fahrzeuge können nicht ,,auf der Stelle" angehalten werden
Die Schüler beschreiben, warum sie bei Gefahr nicht ,,auf der Stelle" anhalten können. Sie suchen
Ursachen, die den Anhalteweg beeinflussen:
Gefahrene Geschwindigkeit, Reaktionsvermögen des Fahrers, Straßenzustand, Gefälle,
Witterungsverhältnisse, Zustand der Bremsen und der Bereifung.
3. Der richtige Abstand zum Vorausfahrenden
Der Mittelwert einer Bremsspur von Radfahrern beträgt bei durchschnittlicher Geschwindigkeit
etwa 4,50 m (also etwa 3 Fahrradlängen).
Beispielskizze:
Die als Beispielskizze dargestellte Situation sollte in der Jugendverkehrsschule nach Möglichkeit demonstriert
werden.
.
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Der empfohlene Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden beträgt bei Radfahrern etwa drei Fahrradlängen (4,50
m).
Die Schüler sollten bereits in der Schule nachdrücklich auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes im
Straßenverkehr hingewiesen werden.
Wenn es die Zeit erlaubt, sollten zur Veranschaulichung fünf Fahrräder hintereinander aufgestellt und schließlich
die mittleren 3 wieder herausgenommen werden, um den erforderlichen Mindestabstand zu demonstrieren.
Beispiel:
Demonstration des Anhaltewegs:
Kinder springen lassen und auf Kommando (Pfiff) anhalten lassen.
Vorbeifahren an einem Hindernis
Die Schüler sollen erkennen, dass vor Hindernissen auf der Fahrbahn beim Verlassen der vorgeschriebenen
äußerst rechten Fahrspur besondere Vorsicht und Rücksicht erforderlich ist. Sie sollen verkehrsrichtiges Verhalten
beim Vorbeifahren an Hindernissen kennen lernen, begründen und anwenden können.
Lernschritte:
1. Hindernisse engen Fahrbahnen ein
2. Verkehrszeichen bei Hindernissen
3. Verkehrsrichtiges Vorbeifahren an Hindernissen
zu 1)
Die Schüler zählen Hindernisse auf, die eine Fahrbahn verengen und erörtern die Gefahren, die einem
vorbeifahrenden Radfahrer drohen.
Beispiele:



An einem haltenden Auto öffnen die Insassen plötzlich eine Wagentür (!);
erhöhte Gefahr an Baustellen durch an- und abfahrende Lastwagen;
Rutschgefahr durch Fahrbahnverschmutzung in der Nähe von Bau- und Arbeitsstellen usw.
Die Schüler erarbeiten, dass sie durch unachtsames Ausscheren vor einem Hindernis mit dem nachfolgenden
Verkehr zusammenstoßen können. Sie erkennen, dass sie bei größeren Hindernissen häufig auf die Fahrbahn des
Gegenverkehrs ausweichen müssen; dort hat der Gegenverkehr Vorrang.
.
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Zu 2)
Die Schüler schildern anhand ihrer Beobachtungen, wie sie auf ein Hindernis aufmerksam gemacht werden, das
den fließenden Verkehr besonders beeinträchtigt. Sie nennen Verkehrszeichen, die eine derartige Gefahrenstelle
kennzeichnen.
Der Lehrer stellt nun die nachfolgenden Verkehrszeichen vor und lässt ihre Bedeutung erarbeiten:
Gefahrzeichen
mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten.
Sie fordern vom Verkehrsteilnehmer: Langsam, aufmerksam und bremsbereit fahren:
Zeichen 101
Zeichen 121
Zeichen 123
Merksatz: (Gefahrenzeichen)
Achtung hier kommt .....
Gefahrstelle
Einseitig (rechts)
verengte Fahrbahn
Baustelle
Vorschriftzeichen
enthalten Gebote und Verbote. Sie müssen befolgt werden.
Zeichen 208
Zeichen 222
Gebietet:
Gebietet:
Dem Gegenverkehr Vorrang
gewähren
rechts vorbeifahren
Merksatz: (Verbotszeichen)
Merksatz: (Gebotszeichen)
Rund und rot heißt Verbot
Rund und blau, das befolge genau
Richtzeichen
geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten.
.
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Zeichen 308 gibt Vorrang vor dem Gegenverkehr:
Die Schüler sollen erkennen, dass die Verkehrszeichen an Baustellen nicht nur auf Gefahren aufmerksam machen,
sondern auch regeln, wer fahren darf und wer warten muss.
zu 3) Verkehrsrichtiges Vorbeifahren an Hindernissen
Die Schüler erarbeiten und begründen den richtigen Handlungsablauf beim Vorbeifahren an einem Hindernis:






umsehen (Rückschaupflicht)
Handzeichen geben (Absichtskundgebung)
einordnen, um am Hindernis vorbeischauen zu können (nicht plötzlich ausscheren)
Gegenverkehr Vorrang gewähren (das trifft nur zu, wenn auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs
gefahren werden muss)
Sicherheitsabstand zum Hindernis von mindestens 1 m einhalten (Personen, die von innen die Tür eines
Autos öffnen)
Rückkehr zum äußerst rechten Fahrstreifen.
Die Schüler sollten nun in der Lage sein, die Fragen des Arbeitsblattes 3 (Anhang) in der folgenden Weise zu
beantworten:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
.
umsehen
Handzeichen geben
einordnen
Gegenverkehr Vorrang gewähren
Sicherheitsabstand einhalten
Nach den Hindernis wieder nach rechts fahren
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Verhalten bei vorgeschriebener Fahrtrichtung rechts
Die Schüler sollen erkennen, dass bei vorgeschriebener Fahrtrichtung rechts für den Zweiradfahrer zusätzliche
Gefahren entstehen, da alle Verkehrsteilnehmer rechts abbiegen müssen.
Lernschritte:
1. Zusätzliche Gefahren erkennen
2. Vorgeschriebenes Handzeichen
3. Verkehrszeichen, welche die Fahrtrichtung vorschreiben
zu 1)
Die Schüler schildern ihre Erlebnisse und Beobachtungen beim Abbiegen nach rechts und stellen Gefahren heraus:


rücksichtslose Autofahrer überholen Radfahrer unmittelbar vor dem Rechtsabbiegen und schneiden ihnen
den Fahrweg (!);
Autofahrer halten gegenüber den Radfahrern zu geringen seitlichen Sicherheitsabstand und bringen
dadurch Radfahrer zwischen Bordstein und Kraftfahrzeug in Bedrängnis.
zu 2)
Die Schüler sollen erkennen, dass in andere Richtungen fahrende Verkehrsteilnehmer und auch Fußgänger
Vorschriftzeichen ,,vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" nicht erkennen können. Deshalb muss trotz
vorgeschriebener Fahrtrichtung rechtzeitig und deutlich Handzeichen gegeben werden.
zu 3)
Den Schülern werden nun die Vorschriftzeichen die eine Fahrtrichtung vorschreiben, vorgestellt. Die
vorgeschriebene
Fahrtrichtung ist durch die weißen Pfeile auf den blauen Verkehrszeichen geboten.
Es bedeuten:
Zeichen 209
Zeichen 211
Vorgeschriebene
Fahrtrichtung:
Rechts
Vorgeschriebene
Vorgeschriebene
Vorgeschriebene
Fahrtrichtung: Hier Fahrtrichtung:
Fahrtrichtung: im
rechts
Geradeaus und Rechts Kreisverkehr
Merksatz: (Gebotszeichen)
Rund und blau das befolge genau
.....
.
Zeichen 214
Zeichen 215
Andere Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben.
WICHTIG:
Handzeichen müssen gegeben werden!
Beachte:
Beim Einfahren in den Kreisverkehr kein Handzeichen,
beim Ausfahren rechtes Handzeichen geben !
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Verhalten in der Einbahnstraße
Die Schüler sollen erkennen, dass auch in Einbahnstraßen rechts gefahren werden muss. Einbahnstraßen erlauben
das Fahren nur in einer Richtung.
Wenden, Rückwärtsfahren und Fahren entgegengesetzt der erlaubten Richtung sind untersagt. Es sei denn, es ist
für Radfahrer durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt. Dies birgt aber Gefahren, da die in die reguläre Richtung
fahrenden Fahrzeugführer oft nicht mit Gegenverkehr rechnen!
Lernschritte:
1. Verkehrszeichen, die eine Einbahnstraße kennzeichnen
2. Ge- und Verbote der Einbahnstraße
zu 1)
Den Schülern werden nachfolgende Verkehrszeichen gezeigt.
Der Lehrer achtet auf die richtigen Bezeichnungen und klärt im Unterrichtsgespräch die Aussagen der
Zeichen:
Zeichen 220
Einbahnstraße
Zeichen 353
Einbahnstraße
Dieses Zeichen steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt
allen Fahrzeugführern auf der Fahrbahn die Richtung vor. Es
darf nicht rückwärts gefahren oder gewendet werden.
Zeichen 353 kann ergänzend anzeigen, dass man in einer
Einbahnstraße fährt. Es ist ein Richtzeichen und darf nicht mit
dem runden Vorschriftzeichen ,,vorgeschriebene Fahrtrichtung
geradeaus" verwechselt werden.
Zeichen 267 Verbot
der Einfahrt
Dieses Zeichen steht auf der rechten Seite oder auf beiden
Seiten der Fahrbahn, die nicht befahren werden darf. Es ist ein
Vorschriftzeichen und verbietet die Einfahrt.
.
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Durch Zusatzzeichen kann die Einfahrt entgegen der zulässigen Fahrtrichtung für Radfahrer gestattet werden.
Beachte: Die anderen Einbahnstraßenbenutzer rechnen oft nicht mit Gegenverkehr!!!
Ge- und Verbote der Einbahnstraße
Zeichen 220 mit
Zusatzschild
Zeichen 267 mit Zusatzschild
Radfahrer frei
zu 2)
Die Schüler erarbeiten, dass auch in der Einbahnstraße das Rechtsfahrgebot nicht aufgehoben ist. Kein
Fahrzeugführer darf in der Einbahnstraße rückwärtsfahren oder wenden.
Verhalten an Fußgänger-Überwegen
Die Schüler sind darauf hinzuweisen, dass sie als Radfahrer am Fußgängerüberweg anhalten müssen, wenn
Fußgänger erkennbar den Zebrastreifen überqueren wollen (Lerninhalte in Klasse 1 bis 3).
Hinweis:
Will der Fahrradfahrer die Fahrbahn am Fußgängerüberweg fahrend überqueren, muss er sich
folgendermaßen verhalten:
 Heranfahren an den Zebrastreifen.
 Vor dem Zebrastreifen anhalten (Wie an der Stoppstelle)
 Ist die Fahrbahn frei oder hält der fließende Verkehr um ihm das Überqueren zu
ermöglichen, so kann er das Fahrrad
o
über den Zebrastreifen schieben
oder
o
.
den Zebrastreifen fahrend überqueren
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Radwegbenutzung
Die Schüler sollen erkennen, dass beschilderte Radwege zum Schutz der Radfahrer eingerichtet werden und auch
benutzt werden müssen.
§ 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
 Abs. 4
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren.
 Nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert
wird.
 Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237
(Radweg, Zeichen 240 (gemeinsamer Rad- u. Fußweg) Zeichen 241 ( getrennter Radu. Fußweg) gekennzeichnet ist.
 Linke Radwege ohne Z. 237,240 oder 241 können benutzt werden, wenn diese
durch Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt sind.
 Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen.
 Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden
sind und Fußgänger nicht behindert werden.
 Kinder ab 8 Jahren dürfen, ab 10 Jahre müssen sie auf dem Radweg fahren
Abs. 5
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum
vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf
Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn
müssen die Kinder absteigen.
Besondere Vorsicht ist beim Verlassen von Radwegen geboten. Der fließende Verkehr hat gegenüber dem
einfahrenden Radfahrer Vorrang, deshalb hat der Radfahrer Rückschaupflicht.
Verkehrszeichen, die Radwege kennzeichnen
Den Schülern werden die möglichen nachfolgenden Verkehrszeichen gezeigt und deren Sinn und Bedeutung
erläutert.
Zeichen 237
Dieses Zeichen steht rechts oder links. Radfahrer
müssen diesen Sonderweg benutzen.
Radfahrer
.
Seite: 19 von 47
Zeichen 240
s. oben. Benutzungspflicht gilt auch für Fußgänger.
Radfahrer haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.
gemeinsamer Rad u. Fußweg
Zeichen 241
Benutzungspflicht besteht ebenfalls. Die beiden
Sonderwege sind getrennt
.
getrennter Rad u. Fußweg
Zeichen 243
Fahrradstraße
Wichtig:
Eine Benutzung entgegen der Fahrtrichtung ist nur zulässig, wenn der Weg auch in die befahrene Richtung wie
oben beschrieben beschildert ist.
Beim Verlassen des Radweges ist der Vorrang des fließenden Verkehrs auf der Fahrbahn zu beachten!!!
Vorfahrtregelung nach der Grundregel ,,Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt“
Die Schüler sollen Sinn und Zweck der Vorfahrtgrundregel erkennen: Vorfahrt an Einmündungen und Kreuzungen
hat, wer von rechts kommt.
Lernschritte:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
.
Einmündungen
Kreuzungen
Vorfahrtsituationen
Die Grundregel der Vorfahrt
Vorfahrtberechtigte und Wartepflichtige
Sichtlinien
Verhalten nach der Grundregel
Gefahrzeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts)
Seite: 20 von 47
zu 1)
Die Schüler nennen Einmündungen ihres Wohn- und Schulbereichs.
Sie erarbeiten: Mündet eine Straße in eine andere ein, spricht man von einer Einmündung.
zu 2)
Die Schüler nennen Kreuzungen des Wohn- und Schulbereichs.
Sie erarbeiten: Von einer Kreuzung spricht man, wenn sich mehr als 3 Straßenteile in einem Punkt treffen.
zu 3)
Die Schüler erarbeiten, dass Vorfahrtsituationen immer dann entstehen, wenn sich die ,,Wege" der
Verkehrsteilnehmer an
Einmündungen und Kreuzungen schneiden.
zu 4)
Die Schüler erkennen, dass nach der Grundregel der Vorfahrt an Einmündungen und Kreuzungen die Vorfahrt hat,
wer von rechts kommt.
zu 5)
Die Schüler unterscheiden Vorfahrtsberechtigte und Wartepflichtige.
Sie erkennen, dass sich die Frage der Vorfahrt nicht nach der Absicht richtet,
wohin ein Fahrzeug fahren will, sondern aus welcher Straße es kommt.
Die Schüler sollen erarbeiten, dass sie in nachfolgenden Fällen nie Vorfahrt
haben, auch wenn sie von rechts kommen:






.
wenn sie von einem Feldweg auf eine andere Straße fahren;
wenn sie von einem Waldweg auf eine andere Straße fahren;
wenn sie von einem Grundstück ausfahren;
wenn sie von einem Radweg, der zu Ende ist, auf die Fahrbahn fahren
wollen.
wenn sie am Ende eines verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) in
eine andere Straße einfahren wollen (Beachte: auch innerhalb von
„Spielstraßen“ gilt bei Einmündungen und Kreuzungen keine „Rechts
vor Links“-Regelung, alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt!!!)
wenn sich am Ende der befahrenen Straße an der Kreuzung oder
Einmündung ein abgesenkter Bordstein befindet, über den man bei der
Weiterfahrt fahren muss, ist man immer wartepflichtig! (wie beim
Ausfahren aus einem Grundstück)
Seite: 21 von 47
zu 6)
Die Schüler erarbeiten, dass Radfahrer, die vorfahrtberechtigt sind, Kreuzungen und Einmündungen mit größter
Vorsicht passieren, da sie häufig von Kraftfahrern übersehen werden. Wartepflichtige müssen an der Sichtlinie
halten, wenn keine Haltlinie auf die Fahrbahn aufgezeichnet ist. Die Sichtlinie ist keine Markierung, sondern eine
gedachte Weiterführung des Fahrbahnrandes der Querstraße, von der aus man Übersicht in die Querstraße hat.
Zu 7)
Zur Erarbeitung des richtigen Verhalten nach der Grundregel kann nun Arbeitsblatt 4 (Anhang) eingesetzt
werden. Die Schüler sollen erkennen, dass die Grundregel der Vorfahrt nur dann anzuwenden ist, wenn die
Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen oder in anderer Weise geregelt ist.
Zu 8) Gefahrenzeichen
Zeichen 102
Kreuzung oder Kreuzung oder
mit Vorfahrt von rechts
Der Lehrer stellt das Zeichen 102 vor. Es kennzeichnet
Einmündungen oder Kreuzungen, an denen nach der Grundregel
,,rechts vor links" gefahren werden muss.
Es steht nur an schwer erkennbaren Einmündungen und
Kreuzungen.
Situation an der Einmündung:
Beispiel 1
Aufgabe
Wer hat bei dieser Einmündung die
Vorfahrt?
Lösung
Das Auto
Die Schüler erarbeiten, dass an dieser Einmündung
die Grundregel der Vorfahrt anzuwenden ist. Das
von dem Radfahrer rechts kommende Auto ist
vorfahrtberechtigt; der für den Autofahrer von links
kommende Radfahrer ist wartepflichtig.
.
Seite: 22 von 47
Richtiges
Verhalten
Der Radfahrer nähert sich mit
mäßiger Geschwindigkeit der von
rechts einmündenden Straße.
Er erkennt das von rechts
kommende Fahrzeug und
entscheidet sich zum Warten.
Der Lehrer ändert auf Arbeitsblatt 4 (Anhang) die Positionen der Fahrzeugführer:
Beispiel 2
Aufgabe:
Wer hat bei dieser
Einmündung die Vorfahrt?
Lösung:
Der Radfahrer
Die Schüler erarbeiten, dass nun nach der Grundregel der
Vorfahrt der Radfahrer vorfahrtberechtigt und der
Autofahrer wartepflichtig ist.
Richtiges Verhalten:
Der Radfahrer nähert sich
mit mäßiger
Geschwindigkeit der
Querstraße. Er erkennt, dass
er rechts von sich frei hat
und fahren darf.
Anmerkung:
Da viele radfahrende Kinder an solchen Einmündungen verunglücken, weil Autofahrer den Radfahrern die
Vorfahrt nicht überlassen, prüft der Radfahrer durch einen Blick nach links, ob ihn der Autofahrer auch wirklich
vorfahren lässt!!
.
Seite: 23 von 47
Zu den nachfolgenden Aufgaben kann auch Arbeitsblatt 5 (Anhang) eingesetzt werden:
Beispiel 3
Aufgabe:
Wer hat an dieser
Kreuzung die Vorfahrt?
Lösung:
Der Radfahrer
Die Schüler erarbeiten, dass für den Radfahrer aus der von rechts in die Kreuzung einmündenden
Straße niemand kommt. Er hat rechts frei und darf fahren.
Gegenüber dem von links kommenden Auto ist er vorfahrtberechtigt; das Auto ist wartepflichtig.
Richtiges
Verhalten:
Der Radfahrer nähert sich mit mäßiger Geschwindigkeit der Straßenkreuzung.
Er erkennt, dass bezüglich der Vorfahrtregelung nach der Grundregel gefahren
werden muss. Daher schaut er zunächst einmal nach rechts und erkennt, dass die
Straße von rechts frei ist. Er weiß, dass er gegenüber dem Auto vorfahrtberechtigt
ist, prüft aber vor der Weiterfahrt, ob der Autofahrer auch tatsächlich wartet!
Nötigenfalls hält der Radfahrer trotz Vorfahrt an, um sich vor Schaden zu
bewahren!
.
Seite: 24 von 47
Situation an der Kreuzung
Der Radfahrer nähert sich einer Kreuzung; von links kommt ein Traktor, von rechts ein Auto.
Beispiel:
Aufgabe:
In welcher Reihenfolge
dürfen die
Verkehrsteilnehmer nach
der Grundregel der
Vorfahrt über die Kreuzung
fahren?
Lösung:
Auto - Radfahrer - Traktor
Die Schüler begründen ihre Lösung. Der Autofahrer ist der einzige Verkehrsteilnehmer, der von rechts frei hat. Er
darf als erster fahren. Bis das Auto weggefahren ist, ist der Radfahrer wartepflichtig. Hat das Auto die Kreuzung
passiert, ist auch für den Radfahrer die von rechts kommende Straße frei, und er darf vor dem Traktor fahren. Der
Traktor muss warten, bis auch er rechts frei hat.
Der Lehrer lässt nun aus allen Richtungen zugleich Fahrzeuge auf die Kreuzung zufahren. Finden die Kinder
hierzu keine Lösung, gibt der Lehrer folgende Information:
In diesem Fall versagt die Grundregel der Vorfahrt. Alle sehen von sich aus ein von rechts kommendes Fahrzeug
und sind wartepflichtig. Es bedarf der Verständigung.
Wer auf seine Vorfahrt verzichtet, gibt dies durch ein deutliches Zeichen dem Verkehrsteilnehmer, der von links
kommt, kund, da er nur gegenüber diesem auf sein Vorfahrtrecht verzichten kann.
.
Seite: 25 von 47
Vorfahrtregelungen durch Verkehrszeichen
(Beachtung der Richtzeichen - wer fahren darf –und der Vorschriftzeichen - wer warten muss)
Die Schüler sollen in der Lage sein, alle die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen zu unterscheiden und ihre
Bedeutung auf einen ,,ersten" Blick zu erfassen.
Lernschritte:
1. Verkehrszeichen heben die Grundregel auf
2. Vorstellung ,,Vorfahrt" gebender Verkehrszeichen
3. Vorstellung „Vorfahrt“ nehmender Verkehrszeichen
zu 1)
Die Schüler erarbeiten, dass vorfahrtregelnde Verkehrszeichen an Einmündungen und Kreuzungen Hinweise
geben, wer fahren darf, und vorschreiben, wer warten muss. Diese Verkehrszeichen setzen daher die Grundregel
der Vorfahrt, wer von rechts kommt, hat Vorfahrt, außer Kraft!
zu 2)
Die Schüler lernen zunächst Aussehen, Formen und Bezeichnungen der vorfahrtgebenden (positiven)
Verkehrszeichen kennen. Es werden ihnen folgende Richtzeichen vorgestellt und ihre Bedeutungen erläutert:
Zeichen 301
Dieses Zeichen gibt Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder
Einmündung.
Vorfahrt
Zeichen 306
Dieses Zeichen steht am Anfang einer Vorfahrtsstraße und wird
an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts
wiederholt.
Vorfahrtsstraße
Zeichen 306 mit
Zusatz-Zeichen
.
Die Verlaufsrichtung der Vorfahrtsstraße wird durch die dicke
abknickende Linie dargestellt (hier rechts). Wer der abknickenden
Linie folgt, muss dies mit Handzeichen anzeigen.
Seite: 26 von 47
Nachdem sich die Schüler das Aussehen der vorfahrtgebenden Verkehrszeichen eingeprägt haben, vergleichen sie
die gemeinsame Aussage der Zeichen 301 und 306. Sie erkennen, dass beide Zeichen Vorfahrt vor dem
Querverkehr geben.
In der realen Verkehrssituation erkennen die Schüler auf einen ,,ersten" Blick:
Ich darf fahren.
Auch die vorfahrtgebenden Verkehrszeichen entbinden nicht von der Vorsicht zu prüfen, ob sich auch die
Verkehrsteilnehmer des Querverkehrs verkehrsgerecht verhalten.
Zu 3)
Die Schüler sollen sich nun das Aussehen, die Formen und Bezeichnungen der vorfahrtnehmenden (negativen)
Verkehrszeichen einprägen. Es werden ihnen folgende Vorschriftzeichen vorgestellt und die enthaltenen Warteund Haltgebote erläutert:
Zeichen 205
Dieses Zeichen steht unmittelbar vor Kreuzungen oder
Einmündungen. Es verpflichtet bei Querverkehr zum Warten.
Vorfahrt gewähren!
Zeichen 206
Halt! Vorfahrt gewähren!
Zeichen 294
Haltelinie (siehe Zeichnung
unten)
.
Dieses Zeichen steht nur an besonders gefährlichen oder
unübersichtlichen Straßenstellen. Es ist ein unbedingtes
Haltgebot.
Hier soll sich der Wartepflichtige in Ruhe vergewissern, ob die
Querstraße zum Überqueren oder Abbiegen frei ist.
Ergänzend zu dem Haltgebot nach Zeichen 206 ordnet die
Haltelinie an: Hier halten!
Die Haltelinie sagt dem Verkehrsteilnehmer, wo er sein Fahrzeug
zum Stillstand bringen muss. Ist keine Haltelinie eingezeichnet,
fährt er vorsichtig zur Sichtlinie und muss dort anhalten.
Seite: 27 von 47
Die Schüler erkennen, dass die drei Zeichen 205, 206 und 294 zum Warten verpflichten:
der Querverkehr darf fahren.
Die Entscheidung auf den ,,ersten" Blick lautet daher: Ich muss warten.
.
Seite: 28 von 47
Geradeausfahren und Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
Die Schüler sollen das verkehrsrichtige Verhalten bei Geradeausfahrt und beim Rechtsabbiegen an Einmündungen
und Kreuzungen beschreiben können.
Lernschritte:
1.
2.
3.
4.
Geradeausfahren an Einmündungen und Kreuzungen
Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
Verhalten beim Geradeausfahren und Rechtsabbiegen
Richtiges Verhalten hinter großen und langen Fahrzeugen, die nach rechts abbiegen.
Zu 1)
Die Schüler erarbeiten, dass sie auch beim Befahren einer Einmündung oder Kreuzung bei Geradeausfahrt
möglichst weit rechts fahren müssen (bisherige Fahrspur beibehalten).
Zu 2)
Im Schülergespräch erarbeiten die Schüler, worauf ein nach rechts abbiegender Radfahrer an Einmündungen und
Kreuzungen zu achten hat. Der Lehrer schreibt den erarbeiteten richtigen Handlungsablauf beim Rechtsabbiegen
an die Tafel:
Beim Rechtsabbiegen ist zu beachten:





Geschwindigkeit verringern
rechtzeitig und deutlich nach rechts Handzeichen geben
auf die Vorfahrtregelung achten
auf Fußgänger achten.
Beidhändig, möglichst in einem engen Bogen abbiegen
Ergänzend weist der Lehrer darauf hin, dass rechtsabbiegende Radfahrer immer auf Fußgänger Rücksicht nehmen
und anhalten müssen, nicht nur beim Abbiegen an Ampeln oder Zebrastreifen, sondern auch dort, wo die
Fußgänger ungeschützt sind.
Zu 3)
Zur Erarbeitung des richtigen Verhaltens beim Geradeausfahren oder beim Abbiegen an Einmündungen und
Kreuzungen mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen können die Arbeitsblätter 4 und 5 (Anhang) eingesetzt
werden.
.
Seite: 29 von 47
Die Schüler sollen erkennen, dass sie sich vor dem Überqueren einer Kreuzung oder Einmündung und auch vor
dem Rechtsabbiegen an einer Kreuzung oder Einmündung über die Vorfahrtregelung der jeweiligen Örtlichkeit
informieren müssen.
Zu 4)
Richtiges Verhalten hinter großen und langen Fahrzeugen (Lastwagen und Lastzüge), die nach rechts abbiegen.
Vorbemerkung:
Kinder haben bei einem solchen Vorgang erhebliche Schwierigkeiten, häufig verunglücken sie auch.
Dieser Abschnitt sollte deshalb den Schülern deutlich erklärt werden (Evtl. unter Zuhilfenahme des Arbeitsblattes
6 (im Anhang)
Der Vorgang kann in der Jugendverkehrsschule nicht geübt werden.
Die Schüler sollen erkennen:





Wenn große und lange Fahrzeuge rechts blinken und dabei nach links ausscheren, so kann dies bedeuten,
dass sie nach rechts abbiegen werden.
Je länger die Fahrzeuge sind, desto weiter müssen sie vor dem Abbiegen nach links ausscheren.
Während der Fahrer nach links ausschert, kann er einen bestimmten Bereich die Fahrbahn rechts neben
sich im rechten Außenspiegel nicht mehr überblicken - ebenso beim Ausscheren nach rechts (sogenannter
toter Winkel).
Der Fahrer, der den rechten Blinker eingeschaltet hat, nimmt an, dass ein nachfolgender Radfahrer seine
Absicht erkennt.
Ob der Radfahrer hält oder weiterfährt, kann der Fahrer beim Rechtsabbiegen im Rückspiegel nicht
erkennen.
Richtiges Verhalten:
In solchen Fällen mit viel Sicherheitsabstand (ausschwenkende Ladung!!!) immer hinter den Fahrzeugen bleiben!
Nicht rechts an diesen Fahrzeugen vorbeifahren oder überholen!
Besonders auf Blinker achten!
.
Seite: 30 von 47
Situation an der Einmündung:
Der Radfahrer nähert sich einer Einmündung. Vor der Querstraße steht am rechten Fahrbahnrand das
Vorschriftzeichen: ,,Vorfahrt gewähren!" Auf der Querstraße von links fährt ein Auto heran. Der Autofahrer sieht
am rechten Fahrbahnrand das Richtzeichen ,,Vorfahrt".
Beispiel:
Aufgabe:
Wer hat bei dieser Einmündung die Vorfahrt? (Wer darf als erster fahren?)
Lösung:
Das Auto
Die Schüler erarbeiten, dass es für die Vorfahrtregelung gleichgültig ist, ob der Radfahrer links oder
rechts abbiegen will. Sie folgern, dass sich der Radfahrer langsam der Einmündung nähert und den
Autofahrer vorfahren lässt; dazu muss der Radfahrer nötigenfalls anhalten.
Situation an einer Einmündung bei Geradeausfahrt:
Beispiel
Aufgabe:
Lösung:
.
Wie verhält sich der Radfahrer in
dieser Verkehrssituation?
Der Radfahrer verringert vor der
Einmündung sein Tempo. Er erkennt
am Verkehrszeichen 301, dass er
fahren darf. Durch einen Blick nach
rechts prüft er, ob das Auto wartet,
und fährt anschließend möglichst
weit rechts bleibend über die
Einmündung.
Seite: 31 von 47
Situation an einer Einmündung beim Rechtsabbiegen:
Beispiel:
Aufgabe:
Schildere das richtige Verhalten des Radfahrers
Lösung:
Der Radfahrer verringert seine Geschwindigkeit
und gibt nach rechts Handzeichen. Bei der
Annäherung an die Querstraße erkennt er am
Zeichen 206, dass er spätestens an der Sichtlinie
halten muss. Dabei soll der Radfahrer mindestens
einen Fuß auf die Fahrbahn stellen, um in Ruhe
nach anderen Verkehrsteilnehmern ausschauen zu
können.
An der Einmündung stehend erkennt der Radfahrer
einen von links bevorrechtigten Autofahrer; den
lässt er vorüberfahren. Nun biegt er ab und bleibt
möglichst weit rechts.
Situation an einer Kreuzung bei Geradeausfahrt:
Beispiel
Aufgabe:
Lösung:
.
Beschreibe das richtige Verhalten des
Radfahrers!
Der Radfahrer verringert seine
Geschwindigkeit vor der Kreuzung und
erkennt am rechten Fahrbahnrand das
Zeichen 206 ,,STOP". Obwohl er übersehen
kann, dass auf der Querstraße kein Verkehr
ist, hält er an der Sichtlinie an. Erst dann
fährt der Radfahrer über die Kreuzung und
bemüht sich dabei, möglichst weit rechts
zu bleiben.
Seite: 32 von 47
Situation an einer Kreuzung beim Rechtsabbiegen:
Beispiel
Aufgabe:
Lösung:
Beschreibe das richtige Verhalten des Radfahrers!
Der Radfahrer nähert sich der Kreuzung. Auf den ,,ersten" Blick erkennt er durch
Verkehrszeichen 205, dass er nötigenfalls vor dem Abbiegen warten muss. Er
verringert seine Geschwindigkeit, gibt Handzeichen nach rechts und erkennt in
Höhe der Sichtlinie, dass auf der Querstraße von links ein Traktor und von rechts
ein Auto kommt. Es lässt die vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer auf der
Querstraße zuerst fahren, indem er an der Sichtlinie wartet und biegt danach
möglichst weit rechts bleibend nach rechts ab. Da er in der neuen Fahrtrichtung
keine Fußgänger sieht, die an der Kreuzung die Fahrbahn überqueren wollen,
setzt er seine Fahrt fort.
Vorfahrtregelung an Kreisverkehren
Neue Kreisverkehre sind in der Regel durch Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ und Zeichen 215 „Kreisverkehr“
ausgeschildert (siehe Zeichnung)
Ist der Kreisverkehr so ausgeschildert, hat der Verkehr in der Kreisfahrbahn Vorfahrt, beim Einfahren in den
Kreisverkehr muss die Vorfahrt gewährt werden.
Bei/vor der Einfahrt in den Kreisverkehr darf kein Handzeichen gegeben werden.
Die Ausfahrt aus dem Kreis ist mit Handzeichen anzukündigen.
.
Seite: 33 von 47
2. Besuch der Jugendverkehrsschule
Linksabbiegen an Kreuzungen mit Gegen- und Querverkehr
Die 8 Punkte: - Umsehen, - Handzeichen geben, - einordnen, - Vorfahrtregelung beachten - Gegenverkehr Vorrang
gewähren, - nochmals umsehen, - im großen Bogen abbiegen,- auf Fußgänger achten)
============= Siehe Schülerheft zur Radfahrausbildung ================
Die Schüler sollen einen Linksabbiegevorgang an einer Kreuzung beschreiben und die Teilhandlungen des Ablaufs
begründen können.
Lernschritte:
1. Handlungsablauf (8 Punkte beim Linksabbiegen)
2. Situationsbeurteilung Arbeitsblatt 7 (Anhang)
3. Situationsbeurteilung Arbeitsblatt 8 (Anhang)
zu 1)
Die Schüler nennen den Handlungsablauf beim Linksabbiegen an einer Kreuzung und geben für ihr jeweiliges
Handeln eine kurze Begründung:
1. Umsehen nach hinten links
Die Verpflichtung zur Absicherung des rückwärtigen Verkehrs.
2. Handzeichen nach links rechtzeitig und deutlich geben.
Die Schüler erarbeiten, dass das Ausscheren nach links (Einordnen) von anderen Verkehrsteilnehmern
nicht vorausgesehen werden kann. Deshalb ist ein rechtzeitiges und deutliches Handzeichen nach
links als Absichtskundgebung hier besonders wichtig zur Verständigung des nachfolgenden Verkehrs.
3. Einordnen
Die Schüler sollen erkennen, dass das Einordnen einen Fahrstreifenwechsel bedeutet. Sie ordnen sich
auf Fahrbahnen zur Mitte hin ein. Eingeordnete Radfahrer achten auf gerade Spurhaltung, weil nun
geradeausfahrende und rechtsabbiegende Fahrzeuge rechts an ihnen vorbeifahren.
Alternatives Abbiegen
Auf schmalen Straßen, außerhalb geschlossener Ortschaften und bei Dunkelheit, wo schnell gefahren
wird und mitunter nicht ausreichend Raum für ein ordnungsgemäßes sicheres Einordnen eines
Radfahrers verbleibt, sollte der Radfahrer aus Gründen der Sicherheit am äußersten rechten
Fahrbahnrand anhalten und das Einordnen unterlassen!
4. Vorfahrtregelung beachten
Die Schüler erkennen, dass auch Linksabbieger die Vorfahrtregeln zu beachten haben. Sie müssen
prüfen, ob sie wegen des Querverkehrs warten oder selbst zuerst fahren dürfen.
5. Gegenverkehr Vorrang gewähren
.
Seite: 34 von 47
Die Schüler müssen in dieser Situation erkennen, dass sie den Weg des Gegenverkehrs kreuzen. Dies
bedeutet für den nach links abbiegenden Radfahrer, dass alle ihm entgegenkommenden Fahrzeuge
Vorrang haben. Auch dann, wenn sie nicht sofort als Gegenverkehr erkannt werden, wie z. B.
Radfahrer auf Radwegen oder Schienenfahrzeuge neben der Fahrbahn.
Ergänzend sollte noch darauf hingewiesen werden, dass auch entgegenkommende Fahrzeuge, die
nach rechts abbiegen, Gegenverkehr in diesem Sinne sind und Vorrang vor dem Linksabbieger haben.
Beachte: Entgegenkommende Linksabbieger sind jedoch kein Gegenverkehr. Beide Linksabbieger
können
- wenn sie jeweils keinen Gegenverkehr haben voreinander abbiegen (Tangentiales Abbiegen Amerikanisches Abbiegen)
6. Nochmals umsehen (Gefahr durch überholende Fahrzeuge)
Vor dem eigentlichen Abbiegen nach links ist ein nochmaliges Absichern nach hinten links
vorgeschrieben, um sich selbst und den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden.
7. Im großen Bogen abbiegen
Die Schüler erarbeiten, dass beim Linksabbiegen ein weiter Bogen zu fahren ist (nicht Kurven
schneiden).
Allerdings darf der weite Bogen auch nicht dazu führen, dass sie aus der Linksabbiegespur in die Spur
des geradeaus fahrenden Verkehrs gelangen.
8. Auf Fußgänger achten
Auch Linksabbieger müssen auf Fußgänger achten, bevor sie ihre Fahrt in der neuen Fahrtrichtung
fortsetzen.
Zu 2 und 3)
Die Schüler erarbeiten das verkehrsrichtige Verhalten des Radfahrers an einer Kreuzung ohne und mit Fahrstreifen
und Richtungspfeilen auf der Fahrbahn.
Falls keine Fahrstreifen und Richtungspfeile vorhanden sind, so bedeutet Einordnen, dass sie auf der „gedachten
Linksabbiegespur rechts“ fahren und hierbei auch mit der linken Hand (Handzeichen) nicht über die
Fahrbahnmitte gelangen
.
Seite: 35 von 47
Linksabbiegen in eine von links einmündende Straße
(Gegenverkehr Vorrang gewähren)
Die Schüler sollen erkennen, dass sie beim Abbiegen nach links in eine von links einmündende Straße über den
Fahrstreifen des entgegenkommenden Verkehrs fahren müssen.
Sie müssen wissen, dass der Gegenverkehr auch hier, wie an der Kreuzung, Vorrang hat.
Lernschritte:
1. Handlungsablauf
2. Geradeaus fahrender Gegenverkehr
3. Rechtsabbiegender Gegenverkehr
zu 1)
Zum Einstieg und besseren Verständnis bringt der Lehrer nachfolgende Skizze an die Tafel:
Die Schüler erkennen, dass sie den Weg des Gegenverkehrs kreuzen. Sie erarbeiten den Handlungsablauf beim
Linksabbiegen in eine von links einmündende Straße; der Lehrer überträgt ihn auf die Tafel:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
.
umsehen
Handzeichen geben
einordnen
Vorfahrtregelung beachten
Gegenverkehr Vorrang gewähren
nochmals umsehen
im großen Bogen abbiegen
auf Fußgänger achten.
Seite: 36 von 47
zu 2)
Im Schülergespräch erklärt der Lehrer, dass alle Verkehrsteilnehmer, die diesem abbiegenden Radfahrer
entgegenkommen, Vorrang haben.
Zu 3)
Ergänzend sollte der Lehrer noch darauf hinweisen, dass auch entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits
rechts abbiegen, Vorrang haben vor dem Linksabbieger.
Linksabbiegen aus einer einmündenden Straße unter Beachtung eines STOP-Zeichens
Die Schüler sollen sich beim STOP-Zeichen mit oder ohne Haltelinie verkehrsrichtig verhalten können.
Lernschritte:
1. Handlungsablauf beim Linksabbiegen
Die Schüler beachten folgenden Handlungsablauf:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
umsehen
Handzeichen geben
einordnen
Vorfahrtregelung beachten (dies heißt Stop und schauen! – die Räder stehen still)
(Gegenverkehr hier nicht möglich, da keine Straße gegenüber)
nochmals umsehen
im großen Bogen abbiegen
auf Fußgänger achten.
2. STOP-Zeichen mit Haltlinie (Zeichen 294)
Die Schüler erarbeiten, dass sie beim Zeichen 294 – STOP-Zeichen mit Haltlinie – vor der Haltlinie
stehen bleiben müssen.
3. STOP-Zeichen ohne Haltline (Zeichen 206)
Die Schüler erarbeiten, dass sie an einer Einmündung, wo nur ein STOP-Zeichen steht, an der
Sichtlinie absolut anhalten müssen.
.
Seite: 37 von 47
Linksabbiegen aus einer einmündenden Einbahnstraße
(Beachten der Besonderheit des Einordnens in Einbahnstraßen)
Der Schüler soll erkennen, dass sich Linksabbieger in einer Einbahnstraße über die Fahrbahnmitte hinaus nach
links einordnen müssen, sofern die Einbahnstraße nicht durch Verkehrszeichen für Radfahrer in die
Gegenrichtung freigegeben ist. (Aber auch hier besteht die Möglichkeit des „Alternativen Linksabbiegens“!)
Linksabbiegen mit Gegen- und Querverkehr
folgende mögliche Situationen sollten bereits in der Schule besprochen und gelöst worden sein:
.
Seite: 38 von 47
Alternatives Linksabbiegen
Der Linksabbiegevorgang ist für einen Radfahrer sehr schwierig auszuführen. An stark befahrenen Kreuzungen und
Einmündungen mit mehreren Fahrstreifen in einer Richtung sollen Kinder, die sich noch nicht sicher im
Straßenverkehr bewegen können, vor der Kreuzung absteigen und als Fußgänger die Fahrbahn vorsichtig
überqueren und in der neuen Fahrtrichtung erneut anfahren! (Siehe nachfolgende Skizzen).
Als Fußgänger sind selbstverständlich vorrangig vorhandene Überquerungshilfen (Zebrastreifen,
Fußgängerampeln, Verkehrsinseln) zu benutzen!
Empfehlung für das Verhalten an Kreuzungen/Einmündungen:
Fahren nach freier Wegwahl
(unter Anwendung des Erlernten)
Nach praktischer Übung sollen die Schüler das Erlernte bereits bei freier Wahl der Fahrtstrecke auf dem
Übungsplatz umsetzen können. Hierbei sollen natürlich auch die aus der 1. und 2. Übungseinheit erlernten Regeln
umgesetzt werden können.
.
Seite: 39 von 47
3. Besuch der Jugendverkehrsschule
(Erweiterung der Vorfahrtregelung, Anwendung aller erlernten Regeln)
Verkehrsregelung durch Lichtzeichen
Beim Besuch der Jugendverkehrsschule können die Kinder in aller Regel mit den Signalen der Lichtzeichenanlage
(LZA) umgehen. Deshalb wird auf dem ÜBUNGSPLATZ die LZA nur bei Bedarf angesprochen.
In der schulischen Vorbereitung ist jedoch darauf zu achten, dass die Kinder die Signale der LZA deuten und
anwenden können.
Die Schüler sollen die Bedeutung und die Farbanordnung der einzelnen und kombinierten Lichtzeichen
beschreiben und erläutern können. Sie erarbeiten, dass Lichtzeichen die Grundregel der Vorfahrt und die
Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen aufheben.
Lernschritte:
1.
2.
3.
4.
Aufhebung anderer Vorfahrtregeln
Farbanordnung
Bedeutung der Lichtzeichen
Gesonderte Rechtsabbiegerfahrstreifen
zu 1)
Die Schüler lernen, dass dort, wo Ampeln den Verkehr regeln, die Grundregel der Vorfahrt ,,rechts vor links" und
die Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen aufgehoben wird. Die an Lichtzeichenkreuzungen aufgestellten
Verkehrszeichen dienen nur dem Zweck, die Vorfahrt zu regeln, wenn die Lichtzeichenanlage ausgeschaltet ist.
Zu 2)
Die Schüler sollen erkennen, dass die Farbanordnung auch farbenblinden Verkehrsteilnehmern Rechnung trägt.
Das Zeichen ROT zum Anhalten und Warten ist stets oben, auch an Fußgängerampeln. Die Schüler erarbeiten,
warum die Ampel nicht gleich von GRÜN nach ROT schaltet.
Die Schüler erkennen, dass ein in Bewegung befindliches Fahrzeug bei plötzlichem Einschalten des roten
Lichtzeichens nicht mehr rechtzeitig vor der Kreuzung zum Stehen gebracht werden kann. Deshalb folgt dem
grünen Lichtzeichen erst einmal das gelbe Lichtzeichen, damit Fahrzeugführer genügend Zeit haben, ihr Fahrzeug
abzubremsen. Bei dem nun folgenden roten Lichtzeichen können sie durch diese Schaltung rechtzeitig anhalten.
Das zwischen GRÜN und ROT eingeschaltete Lichtzeichen GELB ist immer in der Mitte der Ampel. Das grüne
Lichtzeichen ist stets unten.
.
Seite: 40 von 47
Zu 3)
Die Schüler erarbeiten die Farbfolgen der Lichtzeichen und deren Bedeutung:
,,Halt vor der Kreuzung".

ROT ordnet an:
Das nächste Lichtzeichen ist ROT
und GELB gleichzeitig.
,,Halt vor der Kreuzung".

ROT und GELB
gleichzeitig bedeutet:
,,Vor der Kreuzung auf das
nächste Zeichen warten".
Das nächste Lichtzeichen ist
GRÜN.
,Der Verkehr ist freigegeben.“

GRÜN zeigt an:
Das nächste Lichtzeichen ist
GELB.
,Vor der Kreuzung auf das
nächste Zeichen warten".

GELB ordnet an:
Für Verkehrsteilnehmer in der
Kreuzung: ,Kreuzung räumen".
Das nächste Lichtzeichen ist
ROT.
Mit dem roten Lichtzeichen beginnt die Farbfolge von neuem.
.
Seite: 41 von 47
Wichtig:
Auch beim Linksabbiegen bei Lichtzeichenregelung gilt:
Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
(einzige Ausnahme: wenn eine separate Ampel für Linksabbieger eingerichtet ist – dann hat der Gegenverkehr nie
gleichzeitig „GRÜN“)
zu 4)
Die Schüler erarbeiten, dass es an lichtzeichengesteuerten Kreuzungen gelegentlich gesonderte, fahrbahnähnliche
Fahrstreifen für Rechtsabbieger gibt. Dort dürfen sie, auch wenn die Lichtzeichenanlage für den Querverkehr
grünes Licht zeigt, in einer Verkehrslücke unter Beachtung der für den Rechtsabbiegerfahrstreifen gültigen
Vorfahrtregelung nach rechts abbiegen
Zum besseren Verständnis dieser Verkehrssituation und zur abschließenden Besprechung der Verkehrsregelung
durch Lichtzeichen zeichnet der Lehrer nachfolgende Verkehrslage an die Tafel, sofern Verkehrsregelungen dieser
Art in dem betreffenden Ort es angebracht erscheinen lassen.
.
Seite: 42 von 47
Die Schüler erarbeiten, dass für diesen Radfahrer die Lichtzeichenanlage ohne Bedeutung ist. Er gewährt dem
Auto Nr.2 die Vorfahrt, überzeugt sich, ob dem Fahrzeug 2 nicht noch ein weiteres folgt und biegt rechts ab. In der
hier gezeigten Verkehrslage wird es nicht notwendig, dass der Radfahrer anhält.
Grünpfeil bei roter Ampel:
Rechtsabbiegen erlaubt, aber: Vor dem
Abbiegen nach rechts Stop an der
Haltelinie und Querverkehr (auch
Fußgänger/Radfahrer) passieren lassen.
Verkehrsregelung durch Polizeibeamte
Die Schüler sollen erkennen, dass Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten zu befolgen sind. Sie gehen allen
anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner
Sorgfaltspflicht.
Lernschritte:
1. Aufhebung sonstiger Vorrang- und Vorfahrtregeln
Die Schüler erarbeiten, dass bei der Verkehrsregelung an Kreuzungen und Einmündungen durch einen
Polizeibeamten dieser seine Anordnungen nach dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen gibt.
Verkehrszeichen regeln den Verkehrsablauf unabhängig von der Verkehrslage; Lichtzeichen können nur
bedingt auf das Verkehrsgeschehen abgestimmt werden. Deshalb heben die Zeichen des Polizeibeamten
alle anderen Vorfahrtregelungen auf. Die Zeichen des Polizeibeamten haben auch außerhalb von
Kreuzungen und Einmündungen entsprechende Bedeutung, u. a. am Zebrastreifen oder bei
Verkehrskontrollen
2. Die Zeichen des Polizeibeamten und ihre Bedeutung
Die Schüler erarbeiten, dass auch ein Polizeibeamter bei der Verkehrsregelung darauf achten muss, dass
ein fahrendes Auto nicht plötzlich zum Stillstand kommen kann. Er gibt dem Verkehr in der freien Richtung
durch Hochheben eines Armes Gelegenheit zum Anhalten. Erst wenn die Kreuzung oder Einmündung von
allen Verkehrsteilnehmern (einschließlich der Fußgänger geräumt ist und alle Fahrzeuge halten, dreht er
sich und gibt die neue Richtung frei.
Zur Erarbeitung und zum Verständnis der Zeichen wird empfohlen, nachstehende Aufzeichnungen zu
übernehmen und die Bedeutung der Zeichen nachzutragen. Abschließend sollten die Schüler die Zeichen
selbst einmal ausführen:
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Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur
Fahrtrichtung ordnet an: ,,Halt vor der Kreuzung", der
Querverkehr ist freigegeben.
Ampelvergleich: Rotes Lichtzeichen
Hochheben eines Armes in dieser Stellung ordnet an: ,,Halt
vor der Kreuzung, auf das nächste Zeichen warten".
Ampelvergleich: ,,Rotes Licht oben und gelbes Licht in der
Mitte zugleich
.
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Die Grundstellung des Polizeibeamten in dieser Sicht sagt: ,,In
dieser Richtung ist der Verkehr freigegeben"
Ampelvergleich: Grünes Lichtzeichen
Hochheben eines Armes in dieser Stellung ordnet an: ,,Vor der
Kreuzung anhalten". Für Verkehrsteilnehmer auf der Kreuzung
bedeutet es: ,,Kreuzung räumen".
Ampelvergleich: Gelbes Lichtzeichen
Mit dem Haltgebot beginnen die Zeichen des Beamten in der aufgezeigten Reihenfolge wieder von vorn.
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Wichtig:
Auch bei der Vorfahrtregelung durch Polizeibeamte gilt für Linksabbieger: Dem Gegenverkehr Vorrang
gewähren!
Wichtig:
Aus dem allgemeinen Eindruck, den der Lehrer nach drei Übungseinheiten auf dem Verkehrsübungsplatz
gewinnen konnte, ergeben sich bestimmte Ansatzpunkte zur Nachbereitung.
Einzelgespräche mit Schülern über häufiges Fehlverhalten können die Nachbereitung ergänzen und die
betreffenden Schüler motivieren, sich verkehrsgerecht zu verhalten.
Der Handlungsablauf beim Linksabbiegen sollte wiederholt und gefestigt werden, da die Schüler bei dem vierten
Besuch der Jugendverkehrsschule überwiegend selbständig üben.
Zur Festigung des Verhaltens vor Ausschermanövern sollten die Schüler anhand des Arbeitsblattes 9 (Anhang)
erarbeiten, zu welchen Anlässen sie sich vorher nach hinten links umsehen müssen.
Freies Fahren mit Erfolgskontrolle
Im zweiten Zeitabschnitt der dritten Übungseinheit dürfen die Kinder zur Vorbereitung auf die Radfahrprüfung
und zur eigenen Erfolgskontrolle bei freier Streckenwahl fahren.
Es gelten alle erlernten Verkehrsregeln.
Die Kinder bekommen 3 Wäscheklammern. Diese bringen sie am Bremszug der Vorderradbremse an. Nach jedem
von Polizei oder Lehrer erkanntem Fehler wird eine Wäscheklammer abgenommen.
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4. Besuch der Jugendverkehrsschule
1. Nochmaliges einüben der vorgegebenen Einzelstrecke
2. Praktische Radfahrprüfung
 Einzelprüfung
 Prüfung im Klassenverband (freies Fahren)
3. Auswertung der Ergebnisse
4. Aushändigung der Fahrradführerscheine und Aufkleber
5. Aushändigung der Elternmitteilungen (Gesamtergebnis)
Allgemeines zur schriftlichen und praktischen Prüfung
Aufgaben des Lehrers im Zusammenhang mit der schriftlichen und praktischen Radfahrprüfung
Übersicht
Die schriftliche Radfahrprüfung:
1.
2.
3.
4.
5.
Aushändigung der Prüfbogen an den Lehrer durch das zuständige Schulamt
Durchführung der schriftlichen Radfahrprüfung in der Schule
Korrektur der Prüfbögen mit Ergebniseintrag
Ergebniseintrag in die Fahrerliste durch den Lehrer
Durchführung der schriftlichen Nachprüfung bei Schülern, welche die Prüfung nicht bestanden oder daran
teilgenommen haben - noch vor der praktischen Prüfung.
6. Abgabe einer Fahrerliste mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens zum 1. Praxistermin bei der Polizei
7. Bei Wiederholer beide Ergebnisse mitteilen
8. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte erreicht wurden. Die Punktewertung ist aus
Prüfbogen und Korrekturbogen ersichtlich
Die praktische Radfahrprüfung:
1.
2.
3.
4.
.
Vorbereitung der Schüler
Einzel- und Prüfung im Klassenverband erklären (vgl. Abschnitt Radfahrprüfung)
Verhinderung von Störungen
Mitteilung des Nachholtermins für die praktische Prüfung an die Eltern der Schüler, welche die erste
Prüfung nicht bestanden oder daran nicht teilgenommen haben. Voraussetzung für die Nachholprüfung ist
das Bestehen der theoretischen Prüfung.
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Die Durchführung der praktischen Radfahrprüfung in der Jugendverkehrsschule
Vorbemerkung:
Die praktische Radfahrprüfung besteht aus einer Einzelprüfung und einer Prüfung im Klassenverband.
Wer die praktische Prüfung ablegen will, sollte an allen Übungen der Jugendverkehrsschule und an der
schriftlichen Prüfung teilgenommen haben.
Das Prüfungsziel hat erreicht, wer die theoretische und die praktische Prüfung erfolgreich abgelegt hat.
Schüler, die das Radfahren nicht ausreichend beherrschen, nehmen an der praktischen Prüfung nicht teil.
Die Einzelprüfung
Der Prüfling soll zeigen, dass er schwierige und komplexe Handlungsabläufe möglichst fehlerfrei ausführen kann.
Er befährt allein den vorgeschriebenen Prüfungskurs.
Die Polizeibeamten bewerten die Fahrweise der Schüler.
Der Lehrer sorgt dafür, dass die fahrenden Schüler durch die Wartenden nicht abgelenkt oder beeinträchtigt
werden.
Die Prüfung im Klassenverband
Im Klassenverband sollen die Prüflinge zeigen, dass sie ständig wechselnde Situationen richtig einschätzen und
bewältigen können. Es wird das gesamte Prüffeld nach freier Wahl befahren.
Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 10 – 15 Minuten lang.
Die Polizeibeamten beobachten die Fahrweise der Schüler und bewerten die Verkehrsverstöße.
Der Prüfling hat die praktische Radfahrprüfung bestanden, wenn er insgesamt (Einzel- und Klassenverband) nicht
mehr als 10 Fehlerpunkte erreicht hat.
Schüler, welche die praktische Prüfung nicht bestanden haben, können diese wiederholen. Voraussetzung ist, dass
sie den schriftlichen Anforderungen genügten.
Prüfungsergebnis
Das Ergebnis der Prüfungen wird in Form einer Elternmitteilung der Elternschaft übermittelt. Die Kenntnisname
des Ergebnisses wird durch die Eltern mittels Unterschrift bestätigt.
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