Polizeipräsidium Ulm - Referat Prävention - Kreisverkehrswacht Biberach e.V. Inhalt Ausbildungsprogramm für Jugendverkehrsschulen ...................................................................................... 4 1. Erster Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) .................................................................................... 4 2. Zweiter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS)................................................................................... 5 3. Dritter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) .................................................................................... 5 4. Vierter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) .................................................................................... 5 Hinweise für die Lehrer/-innen ..................................................................................................................... 6 1. Besuch der Jugendverkehrsschule ............................................................................................................ 7 Fahrtbeginn............................................................................................................................................ 8 Handzeichen .......................................................................................................................................... 9 Rechtsfahren ........................................................................................................................................ 10 Sicherheitsabstand .............................................................................................................................. 11 Vorbeifahren an einem Hindernis ....................................................................................................... 12 Gefahrzeichen ...................................................................................................................................... 13 Vorschriftzeichen ................................................................................................................................. 13 Richtzeichen ......................................................................................................................................... 13 Verhalten bei vorgeschriebener Fahrtrichtung rechts ........................................................................ 15 Verhalten in der Einbahnstraße .......................................................................................................... 16 Verhalten an Fußgänger-Überwegen .................................................................................................. 17 Radwegbenutzung ............................................................................................................................... 18 Verkehrszeichen, die Radwege kennzeichnen .................................................................................... 18 Vorfahrtregelung nach der Grundregel ,,Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt“ ............................... 19 Situation an der Einmündung: ............................................................................................................. 21 Situation an der Kreuzung ................................................................................................................... 24 Vorfahrtregelungen durch Verkehrszeichen ....................................................................................... 25 Geradeausfahren und Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen ..................................... 28 Situation an der Einmündung: ............................................................................................................. 30 Seite: 2 von 47 Situation an einer Einmündung bei Geradeausfahrt: .......................................................................... 30 Situation an einer Einmündung beim Rechtsabbiegen: ...................................................................... 31 Situation an einer Kreuzung bei Geradeausfahrt: ............................................................................... 31 Situation an einer Kreuzung beim Rechtsabbiegen: ........................................................................... 32 Vorfahrtregelung an Kreisverkehren ................................................................................................... 32 2. Besuch der Jugendverkehrsschule .......................................................................................................... 33 Linksabbiegen an Kreuzungen mit Gegen- und Querverkehr ............................................................. 33 Linksabbiegen in eine von links einmündende Straße ........................................................................ 35 Linksabbiegen aus einer einmündenden Straße unter Beachtung eines STOP-Zeichens ................... 36 Linksabbiegen aus einer einmündenden Einbahnstraße .................................................................... 37 Linksabbiegen mit Gegen- und Querverkehr ...................................................................................... 37 Alternatives Linksabbiegen .................................................................................................................. 38 3. Besuch der Jugendverkehrsschule .......................................................................................................... 39 Verkehrsregelung durch Lichtzeichen ................................................................................................. 39 Verkehrsregelung durch Polizeibeamte .............................................................................................. 42 Freies Fahren mit Erfolgskontrolle ...................................................................................................... 45 4. Besuch der Jugendverkehrsschule .......................................................................................................... 46 1. Nochmaliges einüben ................................................................................................................ 46 2. Praktische Radfahrprüfung ....................................................................................................... 46 Einzelprüfung............................................................................................................................. 46 Prüfung im Klassenverband....................................................................................................... 46 3. Auswertung der Ergebnisse....................................................................................................... 46 4. Aushändigung der Fahrradführerscheine ................................................................................. 46 5. Aushändigung der Elternmitteilungen ...................................................................................... 46 Allgemeines zur schriftlichen und praktischen Prüfung .............................................................................. 46 Übersicht.............................................................................................................................................. 46 Die schriftliche Radfahrprüfung: ......................................................................................................... 46 Die praktische Radfahrprüfung: .......................................................................................................... 46 Vorbemerkung: .................................................................................................................................... 47 Die Einzelprüfung................................................................................................................................. 47 Die Prüfung im Klassenverband ........................................................................................................... 47 Prüfungsergebnis ................................................................................................................................. 47 . Seite: 3 von 47 Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter, sehr geehrte Lehrerinnen, sehr geehrte Lehrer, sehr geehrte Damen und Herren, die Verkehrserziehung mit der Radfahrausbildung in der Jugendverkehrsschule ist bei der "Polizeilichen Prävention" (Verkehrsunfall- und Kriminalprävention) der Polizeidirektion Biberach im Erlenweg 2 in Biberach angesiedelt. Die Maßnahmen der polizeilichen „Verkehrserziehung“ und „Verkehrsunfallprävention“ richten sich an folgende Zielgruppen: Elementarbereich (Kindertagesstätten/Vorschule) Primarbereich (1. - 4. Klasse) (Grundschule /Sonderschulen) Sekundarbereich I ( 5. - 10. Klasse) (Hauptschule/Realschule/Gymnasium/berufliche Schulen/Sonderschulen) Sekundarbereich II (11. - 13. Klasse) (Gymnasium /berufliche Schulen) junge Erwachsene (18- bis 24jährige) Erwachsene (bis 60jährige) Senioren (über 60jährige) Behinderte Neben der praktischen Ausbildung in der „Stationären Jugendverkehrsschule“ in Biberach und der „Mobilen Jugendverkehrsschule“ in Riedlingen, Laupheim und anderen Schulorten besuchen wir auch Schüler in der Sekundarstufe aller Schularten. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Vertiefung der Kenntnisse aus den vorangegangenen Altersstufen, das entwicklungsorientierte Vermitteln der Verkehrsvorschriften und Unfallgefahren in Form von Verkehrsunterrichten unter Berücksichtigung alters- und gruppenspezifischer Verhaltensweisen sowie schülerspezifischer Erfahrungen. In den Wintermonaten besuchen wir auch noch die Kinder in den Kindergärten des Landkreises und üben mit ihnen verkehrsgerechtes Verhalten als Fußgänger. Daneben werden von uns auch noch Elternabende in Kindergärten zu den Themen „Kinder als Fußgänger“, „Kinder als Radfahrer“ und „Kinder als Mitfahrer“ durchgeführt, um den Eltern dieser Kinder Unterstützung und Anleitung für die Vorbereitung ihrer Kinder auf die Gefahren des Straßenverkehrs zu geben. Außerdem sind wir gelegentlich bei Seniorenveranstaltungen zu Verkehrssicherheitsthemen beteiligt und geben auch bei verschiedenen anderen Veranstaltungen Infos rund ums Thema Verkehrssicherheit. Vom zeitlichen Aufwand gesehen liegt die Haupttätigkeit allerdings bei der praktischen Ausbildung in der Jugendverkehrsschule. Um nun eine für alle Beteiligten sinnvolle - und für die Kinder fruchtbare - praktische Ausbildung durchführen zu können, ist es dringend erforderlich, dass den Kindern von Ihrer Seite im Rahmen des Schulunterrichtes vor der jeweiligen Übungseinheit die jeweils erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden. Darum möchten wir Sie bitten. Damit Sie die theoretische Vorbereitung in der Schule auf die jeweiligen praktischen Übungen auf dem Verkehrsübungsplatz zeitlich und inhaltlich optimal abstimmen können, haben wir das Ausbildungsprogramm aktualisiert und unseren örtlichen Verhältnissen angepasst. In der praktischen Radfahrausbildung erfahre Grundschullehrer(innen) aus den Kreis Biberach haben uns bei der Umsetzung unterstützt. Jede Schule bekommt von uns kostenlos die auf den Landkreis Biberach zugeschnittenen Lehrunterlagen zur Radfahrausbildung als PDF- und WORD-Datei auf CD-ROM. Die mit der Radfahrausbildung betrauten Lehrerinnen und Lehrer können sich von der CD-ROM Lehrunterlagen und Arbeitsblätter für ihre Klasse ausdrucken bzw. vervielfältigen. . Seite: 4 von 47 Wir freuen uns auf Ihren baldigen Besuch. Ausbildungsprogramm für Jugendverkehrsschulen 1. Erster Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) (Fahrbahnbenutzung, Vorfahrtsregelung und Rechtsabbiegen) a) Fahrtbeginn, d. h. 1. Verlassen eines Grundstücks nach rechts oder links (Herausschieben des Fahrrades an den rechten Fahrbahnrand; beim Verlassen nach links vorsichtiges Überqueren der Fahrbahn) 2. Anfahren vom Fahrbahnrand unter Beachtung des nachfolgenden und entgegenkommenden Verkehrs (Umschauen, Handzeichen, beidhändiges Anfahren) b) Rechtsfahren (einhalten der rechten Fahrbahnseite rechts) c) Sicherheitsabstand (Beachten des Sicherheitsabstandes zum Vorausfahrenden) d) Vorbeifahren an einem Hindernis (Beachten des Gegenverkehrs und des nachfolgenden Verkehrs an einer Engstelle oder an einem haltenden Fahrzeug) e) Verhalten bei vorgeschriebener Fahrtrichtung f) Verhalten in der Einbahnstraße g) Verhalten an Fußgänger-Überwegen h) Radwegbenutzung (Pflicht zur Benutzung von gekennzeichneten Radwegen, Beachten des nachfolgenden Verkehrs am Ende des Radweges beim Wiedereinfahren auf die Fahrbahn) i) Fahrgeschicklichkeitstraining sollte vor dem Ersten Besuch der Jugendverkehrsschule geübt werden (einhändiges Fahren beim Handzeichen geben, Fahren in Rechts- und Linkskurven, Spurhalten beim Geradeausfahren und gleichzeitigem Umsehen, sicheres Durchfahren einer Schleuse, ca. 5 m lang, ca. 30 cm breit, Linksabbiegen auf der abknickenden Vorfahrtstraße ) j) Vorfahrtregelung nach der Grundregel „Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt“ k) Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen (Beachten der Richtzeichen (wer fahren darf) und der Vorschriftszeichen (wer warten muss) l) Geradeausfahren und Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen m) Vorfahrtregelung an Kreisverkehren n) kontinuierlicher Aufbau Linksabbiegen; der Schwerpunkt des Linksabbiegen liegt in den Folgebesuchen (Die 8 Punkte: - Umsehen, - Handzeichen geben, - einordnen, Vorfahrtregelung beachten - Gegenverkehr Vorrang gewähren, - nochmals umsehen, - im großen Bogen abbiegen,- auf Fußgänger achten) . Seite: 5 von 47 2. Zweiter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) (Linksabbiegen, Vertiefung der Lerninhalte aus dem ersten Besuch, Freies Fahren) a) Linksabbiegen an Kreuzungen/Einmündungen mit Gegen- und Querverkehr (Umsehen, Handzeichen geben, einordnen, Vorfahrtregelung beachten, Gegenverkehr Vorrang gewähren, nochmals umsehen, in einem großen Bogen abbiegen, auf Fußgänger achten) b) Linksabbiegen in eine von links einmündende Straße c) Linksabbiegen aus einer einmündenden Straße unter Beachtung des Stop-Zeichens d) Linksabbiegen aus einer einmündenden Einbahnstraße (Beachtung der Besonderheit des Einordnens in einer Einbahnstraße) e) Linksabbiegen mit Gegen- und Querverkehr f) Alternatives Linksabbiegen (Linksabbiegen ohne Einordnen, d.h. Anhalten am rechten Fahrbahnrand und Fahrbahnüberquerung als Fußgänger unter Mitführung des Fahrrades –falls möglich unter Einbeziehung von Überquerungshilfen wie „Zebrastreifen“ und „Fußgängerampeln“ g) Fahren nach freier Wegwahl unter Anwendung des bisher Erlernten 3. Dritter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) (Vertiefung der Lerninhalte aus den vorangegangenen Besuchen, Freies Fahren, Vorbereitung auf die praktische Radfahrprüfung) a) Verkehrsregelung durch Lichtzeichen (je nach örtlichen Gegebenheiten) b) Verkehrsregelung durch Polizeibeamte c) Einüben der vorgegebenen Einzelfahrstrecke (I. Prüfungsteil). d) Freies Fahren im Klassenverband mit Erfolgskontrolle („Klämmerle-Test“) Vortest zum II. Prüfungsteil 4. Vierter Besuch der Jugendverkehrsschule (JVS) a) Wiederholung der vorgebenen Einzelstrecke b) Praktische Radfahrprüfung I. Einzelfahrprüfung II. Prüfung im Klassenverband (freies Fahren) c) Auswertung der Ergebnisse . Seite: 6 von 47 d) Aushändigung der Fahrradführerscheine und Aufkleber e) Aushändigung der Elternmitteilungen Hinweise für die Lehrer/-innen Alle mitwirkenden Lehrer/-innen werden gebeten, den folgenden Punkten ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, damit ein möglichst intensiver Lernerfolg gewährleistet ist. Vorbereitende Maßnahmen: Klärung von organisatorischen Fragen (Rektorat, Polizei, Busunternehmen) Fahrgeschicklichkeitstraining Spurhalten, einhändiges Fahren in Rechts- und Linkskurven anhand einer aufgezeichneten Markierung, auf der oder um die gefahren werden soll, wird vorausgesetzt. (Spezielle Vorbereitungen in der Schule sind erforderlich.) Es wird empfohlen, dass die Kinder mit ihrem eigenen Fahrrad auf einem von anderen Verkehrsteilnehmern nicht befahrenen Platz (nicht im Verkehrsraum!) auch das Bremsen üben, um für eventuelle Notsituationen im Verkehr gewappnet zu sein. Vor dem Besuch in der Jugendverkehrsschule Eingehende unterrichtliche Vorbereitung der betreffenden Übungseinheit Erstellen von Fahrerlisten (siehe Anlage) den Schülern ihre Startnummer bekannt geben (Nr. auf der Klassenliste ist die Startnummer) die Schüler am Vortag auf zweckmäßige Bekleidung hinweisen (Die Witterung ist zu beachten!!) die Schüler sollen ihre eigenen Fahrradhelme in die Jugendverkehrsschule mitbringen (Bei der praktischen Radfahrausbildung muss jeder Schüler mit Fahrradhelm fahren.) Die Fahrradhelme müssen richtig eingestellt sein (siehe Anlage) Mitgebrachte Fahrräder müssen verkehrssicher sein !!! (siehe Arbeitsblatt 1) Vorbereiten der Elternmitteilungen (Schule, Eintrag von Schülername, Startnummer, nach der schriftlichen Prüfung ist die erreichte Punktzahl einzutragen. Bei einer Wiederholungsprüfung sind beide Ergebnisse einzutragen). Die Elternmitteilung ist vom Lehrer zu unterschreiben. In der Jugendverkehrsschule Unterstützung der Polizeibeamten nach Absprache . Seite: 7 von 47 Mitteilung über körperliche oder geistige Einschränkung/Behinderung von Schülern Verhinderung von Störungen während der Übung Nach dem Besuch in der Jugendverkehrsschule Nachbereitung der Übungseinheit Besprechung der häufig begangenen Fehler Kritik zu Verhalten, Mitarbeit und Konzentration; Hervorheben richtigen, vorbildlichen Verhaltens Begleitung der Schüler durch ihre Eltern zur praktischen Radfahrausbildung Es ist wünschenswert, wenn die Eltern sich während der Radfahrausbildung über den Entwicklungsstand ihrer Kinder vor Ort selbst informieren. Hierzu sind die Eltern zum Besuch auf dem Übungsplatz recht herzlich eingeladen. Vorbemerkung Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen Radfahrer nur mit einem verkehrs- und betriebssicheren Fahrrad fahren. Die Fahrräder der Schüler werden von den Verkehrserziehungs-Polizisten auf die Verkehrssicherheit überprüft. 1. Besuch der Jugendverkehrsschule Verkehrssicheres Fahrrad Die Schüler erarbeiten anhand des Arbeitsblattes 1 (im Anhang) die zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehörenden vorgeschriebenen Teile: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Vorderradbremse und Hinterradbremse Scheinwerfer Schlussleuchte Rückstrahler Pedalrückstrahler Glocke Speichenrückstrahler oder ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades 8. weißer Frontstrahler 9. roter Großflächenrückstrahler Zusätzlich sind natürlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auch Batterieleuchten möglich. Außerdem sollten Fahrräder immer gegen Diebstahl mit einem Schloss gesichert sein. . Seite: 8 von 47 Die Schüler zählen auf, was ihnen grundsätzlich beim Fahren mit einem Fahrrad verboten ist: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Personen auf dem Fahrrad mitzunehmen (Verweis auf StVO §21, Abs.3) freihändig zu fahren sich an andere Fahrzeuge anzuhängen nebeneinander zu fahren die Füße während des Fahrens von den Pedalen zu nehmen Mitnahme ungesicherter Gegenstände Die Schüler erarbeiten, wie sie vor Fahrtbeginn zusätzlich zur Erhöhung Ihrer Sicherheit im Straßenverkehr beitragen können: durch ... 1. entsprechende Kleidung (auffällige Farben, bunt, leuchtend, retroreflektierend) 2. Schutzhelm (möglichst auffällig, richtige Größe, passende Befestigungsgurte) Fahrtbeginn Die Schüler sollen einsehen, warum es für den Radfahrer sicherer ist, vor dem Anfahren das Fahrrad über den Gehweg zum Fahrbahnrand zu schieben. Sie sollen begründen können, warum sie sich vor dem Anfahren umsehen und warum sie Handzeichen geben müssen. Lernschritte: 1. Fahrrad von der Grundstücksausfahrt bis zum Fahrbahnrand schieben Die Schüler erarbeiten, dass sie durch Schieben des Fahrrades über den Gehweg andere Gehwegbenutzer (Fußgänger/Inlineskater/Radfahrer) nicht behindern oder gefährden dürfen. 2. Fahrrad in Fahrtrichtung auf die rechte Fahrbahnseite oder Radwegseite stellen Die Schüler begründen, warum sie ihr Fahrrad in Fahrtrichtung auf die rechte Fahrbahnseite oder Radwegseite stellen. Sie erarbeiten, dass sie zuvor auf den fließenden Straßenverkehr achten müssen, insbesondere wenn sie das Grundstück nach links verlassen wollen und dabei die Fahrbahn überqueren müssen. 3. Umsehen nach hinten links (Rückschaupflicht) Im Unterrichtsgespräch klären die Schüler, dass der fließende Verkehr Vorrang vor dem anfahrenden hat. Anfahrende Radfahrer können leicht übersehen werden. Damit ihnen selbst nichts geschieht und sie auch andere nicht gefährden, sehen sich anfahrende Radfahrer nach hinten links um. . Seite: 9 von 47 4. Handzeichen geben (Anfahrzeichen) Die Notwendigkeit des Handzeichens sollte aus Situationsschilderungen, aus Beobachtungen und im Schülergespräch erörtert und begründet werden. Die Schüler erarbeiten, dass das Handzeichen nicht von der vorherigen Rückschaupflicht entbindet; es kündigt den unmittelbar bevorstehenden Fahrtbeginn an. Die Zeichengebung (das Handzeichen) muss so deutlich erfolgen, dass das Zeichen vom fließenden Verkehr (dem entgegenkommenden und dem nachfolgenden) wahrgenommen werden kann. Beispiel: Handzeichen \\1&1HDE\OfficeDrive\Daten für die Homepage\Bilder\Handzeichen.gif 5. Bei Fahrtbeginn sind beide Hände am Lenker Die Schüler erarbeiten, warum es für den Radfahrer sicherer ist, mit beiden Händen am Lenker anzufahren (sicheres Lenken, Spurhalten, Gleichgewicht halten). Aus demselben Grund ist es angebracht, vor dem Anfahren ein Pedal nach schräg vorne oben zu stellen, um beim Anfahren gleich beschleunigen zu können und nicht zu wackeln. (Erarbeitung des Lernziels mit Arbeitsblatt 2 im Anhang) . Seite: 10 von 47 Rechtsfahren Die Schüler suchen Gründe für das Rechtsfahrgebot auf allen Fahrstreifen und Wegen. Lernschritte: 1. Radfahren auf dem Radweg rechts Die Schüler erarbeiten, dass bei entgegenkommendem Verkehr geregelt sein muss, auf welcher Radwegseite gefahren wird, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. 2. Radfahren auf der Fahrbahn oder auf Fahrstreifen möglichst weit rechts Die Schüler begründen, warum sie mit einem Fahrrad auf der Fahrbahn oder auf Fahrstreifen möglichst weit rechts fahren müssen (Vermeidung von Zusammenstößen mit Entgegenkommenden oder Nachfolgenden, die überholen 3. Möglichst weit rechts fahren auf der rechten von zwei Fahrspuren Die Schüler erarbeiten, dass manche Straßen zwei Fahrbahnen haben. Meist liegt dann ein bepflanzter Mittelstreifen zwischen den Fahrbahnen. In diesem Fall muss auf der rechten Fahrbahn rechts gefahren werden. 4. Langsam fahrende Verkehrsteilnehmer müssen „äußerst rechts“ fahren (etwa 50-70cm vom Fahrbahnrand entfernt) Gegenüber dem motorisierten Verkehr zählen Radfahrer zu den langsamen Verkehrsteilnehmern und müssen deshalb auf allen Fahrstreifen und Wegen möglichst weit rechts fahren. . Seite: 11 von 47 Sicherheitsabstand Die Schüler sollen erkennen, dass sich der Abstand zum Vorausfahrenden nach Örtlichkeit, Verkehrslage und der gefahrenen Geschwindigkeit richtet. Er muss in der Regel so groß sein, dass der Nachfolgende auch dann nicht auffährt, wenn der Vorausfahrende plötzlich bremst. Lernschritte: 1. Verkehrslagen, durch die der Vorausfahrende zum plötzlichen Bremsen veranlasst werden kann Die Schüler erarbeiten Situationen, in denen Vorausfahrende zum plötzlichen Bremsen veranlasst werden: Ein Ball rollt auf die Fahrbahn; ein Kind folgt. Zwischen parkenden Autos springt plötzlich ein Hund auf die Fahrbahn. Ein Fußgänger tritt plötzlich hinter einem Sichthindernis (z.B. parkende Autos) auf die Fahrbahn. Ein Fahrzeug verliert seine Ladung. 2. In Bewegung befindliche Fahrzeuge können nicht ,,auf der Stelle" angehalten werden Die Schüler beschreiben, warum sie bei Gefahr nicht ,,auf der Stelle" anhalten können. Sie suchen Ursachen, die den Anhalteweg beeinflussen: Gefahrene Geschwindigkeit, Reaktionsvermögen des Fahrers, Straßenzustand, Gefälle, Witterungsverhältnisse, Zustand der Bremsen und der Bereifung. 3. Der richtige Abstand zum Vorausfahrenden Der Mittelwert einer Bremsspur von Radfahrern beträgt bei durchschnittlicher Geschwindigkeit etwa 4,50 m (also etwa 3 Fahrradlängen). Beispielskizze: Die als Beispielskizze dargestellte Situation sollte in der Jugendverkehrsschule nach Möglichkeit demonstriert werden. . Seite: 12 von 47 Der empfohlene Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden beträgt bei Radfahrern etwa drei Fahrradlängen (4,50 m). Die Schüler sollten bereits in der Schule nachdrücklich auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr hingewiesen werden. Wenn es die Zeit erlaubt, sollten zur Veranschaulichung fünf Fahrräder hintereinander aufgestellt und schließlich die mittleren 3 wieder herausgenommen werden, um den erforderlichen Mindestabstand zu demonstrieren. Beispiel: Demonstration des Anhaltewegs: Kinder springen lassen und auf Kommando (Pfiff) anhalten lassen. Vorbeifahren an einem Hindernis Die Schüler sollen erkennen, dass vor Hindernissen auf der Fahrbahn beim Verlassen der vorgeschriebenen äußerst rechten Fahrspur besondere Vorsicht und Rücksicht erforderlich ist. Sie sollen verkehrsrichtiges Verhalten beim Vorbeifahren an Hindernissen kennen lernen, begründen und anwenden können. Lernschritte: 1. Hindernisse engen Fahrbahnen ein 2. Verkehrszeichen bei Hindernissen 3. Verkehrsrichtiges Vorbeifahren an Hindernissen zu 1) Die Schüler zählen Hindernisse auf, die eine Fahrbahn verengen und erörtern die Gefahren, die einem vorbeifahrenden Radfahrer drohen. Beispiele: An einem haltenden Auto öffnen die Insassen plötzlich eine Wagentür (!); erhöhte Gefahr an Baustellen durch an- und abfahrende Lastwagen; Rutschgefahr durch Fahrbahnverschmutzung in der Nähe von Bau- und Arbeitsstellen usw. Die Schüler erarbeiten, dass sie durch unachtsames Ausscheren vor einem Hindernis mit dem nachfolgenden Verkehr zusammenstoßen können. Sie erkennen, dass sie bei größeren Hindernissen häufig auf die Fahrbahn des Gegenverkehrs ausweichen müssen; dort hat der Gegenverkehr Vorrang. . Seite: 13 von 47 Zu 2) Die Schüler schildern anhand ihrer Beobachtungen, wie sie auf ein Hindernis aufmerksam gemacht werden, das den fließenden Verkehr besonders beeinträchtigt. Sie nennen Verkehrszeichen, die eine derartige Gefahrenstelle kennzeichnen. Der Lehrer stellt nun die nachfolgenden Verkehrszeichen vor und lässt ihre Bedeutung erarbeiten: Gefahrzeichen mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten. Sie fordern vom Verkehrsteilnehmer: Langsam, aufmerksam und bremsbereit fahren: Zeichen 101 Zeichen 121 Zeichen 123 Merksatz: (Gefahrenzeichen) Achtung hier kommt ..... Gefahrstelle Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn Baustelle Vorschriftzeichen enthalten Gebote und Verbote. Sie müssen befolgt werden. Zeichen 208 Zeichen 222 Gebietet: Gebietet: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren rechts vorbeifahren Merksatz: (Verbotszeichen) Merksatz: (Gebotszeichen) Rund und rot heißt Verbot Rund und blau, das befolge genau Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten. . Seite: 14 von 47 Zeichen 308 gibt Vorrang vor dem Gegenverkehr: Die Schüler sollen erkennen, dass die Verkehrszeichen an Baustellen nicht nur auf Gefahren aufmerksam machen, sondern auch regeln, wer fahren darf und wer warten muss. zu 3) Verkehrsrichtiges Vorbeifahren an Hindernissen Die Schüler erarbeiten und begründen den richtigen Handlungsablauf beim Vorbeifahren an einem Hindernis: umsehen (Rückschaupflicht) Handzeichen geben (Absichtskundgebung) einordnen, um am Hindernis vorbeischauen zu können (nicht plötzlich ausscheren) Gegenverkehr Vorrang gewähren (das trifft nur zu, wenn auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs gefahren werden muss) Sicherheitsabstand zum Hindernis von mindestens 1 m einhalten (Personen, die von innen die Tür eines Autos öffnen) Rückkehr zum äußerst rechten Fahrstreifen. Die Schüler sollten nun in der Lage sein, die Fragen des Arbeitsblattes 3 (Anhang) in der folgenden Weise zu beantworten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. . umsehen Handzeichen geben einordnen Gegenverkehr Vorrang gewähren Sicherheitsabstand einhalten Nach den Hindernis wieder nach rechts fahren Seite: 15 von 47 Verhalten bei vorgeschriebener Fahrtrichtung rechts Die Schüler sollen erkennen, dass bei vorgeschriebener Fahrtrichtung rechts für den Zweiradfahrer zusätzliche Gefahren entstehen, da alle Verkehrsteilnehmer rechts abbiegen müssen. Lernschritte: 1. Zusätzliche Gefahren erkennen 2. Vorgeschriebenes Handzeichen 3. Verkehrszeichen, welche die Fahrtrichtung vorschreiben zu 1) Die Schüler schildern ihre Erlebnisse und Beobachtungen beim Abbiegen nach rechts und stellen Gefahren heraus: rücksichtslose Autofahrer überholen Radfahrer unmittelbar vor dem Rechtsabbiegen und schneiden ihnen den Fahrweg (!); Autofahrer halten gegenüber den Radfahrern zu geringen seitlichen Sicherheitsabstand und bringen dadurch Radfahrer zwischen Bordstein und Kraftfahrzeug in Bedrängnis. zu 2) Die Schüler sollen erkennen, dass in andere Richtungen fahrende Verkehrsteilnehmer und auch Fußgänger Vorschriftzeichen ,,vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" nicht erkennen können. Deshalb muss trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung rechtzeitig und deutlich Handzeichen gegeben werden. zu 3) Den Schülern werden nun die Vorschriftzeichen die eine Fahrtrichtung vorschreiben, vorgestellt. Die vorgeschriebene Fahrtrichtung ist durch die weißen Pfeile auf den blauen Verkehrszeichen geboten. Es bedeuten: Zeichen 209 Zeichen 211 Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts Vorgeschriebene Vorgeschriebene Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Hier Fahrtrichtung: Fahrtrichtung: im rechts Geradeaus und Rechts Kreisverkehr Merksatz: (Gebotszeichen) Rund und blau das befolge genau ..... . Zeichen 214 Zeichen 215 Andere Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben. WICHTIG: Handzeichen müssen gegeben werden! Beachte: Beim Einfahren in den Kreisverkehr kein Handzeichen, beim Ausfahren rechtes Handzeichen geben ! Seite: 16 von 47 Verhalten in der Einbahnstraße Die Schüler sollen erkennen, dass auch in Einbahnstraßen rechts gefahren werden muss. Einbahnstraßen erlauben das Fahren nur in einer Richtung. Wenden, Rückwärtsfahren und Fahren entgegengesetzt der erlaubten Richtung sind untersagt. Es sei denn, es ist für Radfahrer durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt. Dies birgt aber Gefahren, da die in die reguläre Richtung fahrenden Fahrzeugführer oft nicht mit Gegenverkehr rechnen! Lernschritte: 1. Verkehrszeichen, die eine Einbahnstraße kennzeichnen 2. Ge- und Verbote der Einbahnstraße zu 1) Den Schülern werden nachfolgende Verkehrszeichen gezeigt. Der Lehrer achtet auf die richtigen Bezeichnungen und klärt im Unterrichtsgespräch die Aussagen der Zeichen: Zeichen 220 Einbahnstraße Zeichen 353 Einbahnstraße Dieses Zeichen steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Fahrzeugführern auf der Fahrbahn die Richtung vor. Es darf nicht rückwärts gefahren oder gewendet werden. Zeichen 353 kann ergänzend anzeigen, dass man in einer Einbahnstraße fährt. Es ist ein Richtzeichen und darf nicht mit dem runden Vorschriftzeichen ,,vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" verwechselt werden. Zeichen 267 Verbot der Einfahrt Dieses Zeichen steht auf der rechten Seite oder auf beiden Seiten der Fahrbahn, die nicht befahren werden darf. Es ist ein Vorschriftzeichen und verbietet die Einfahrt. . Seite: 17 von 47 Durch Zusatzzeichen kann die Einfahrt entgegen der zulässigen Fahrtrichtung für Radfahrer gestattet werden. Beachte: Die anderen Einbahnstraßenbenutzer rechnen oft nicht mit Gegenverkehr!!! Ge- und Verbote der Einbahnstraße Zeichen 220 mit Zusatzschild Zeichen 267 mit Zusatzschild Radfahrer frei zu 2) Die Schüler erarbeiten, dass auch in der Einbahnstraße das Rechtsfahrgebot nicht aufgehoben ist. Kein Fahrzeugführer darf in der Einbahnstraße rückwärtsfahren oder wenden. Verhalten an Fußgänger-Überwegen Die Schüler sind darauf hinzuweisen, dass sie als Radfahrer am Fußgängerüberweg anhalten müssen, wenn Fußgänger erkennbar den Zebrastreifen überqueren wollen (Lerninhalte in Klasse 1 bis 3). Hinweis: Will der Fahrradfahrer die Fahrbahn am Fußgängerüberweg fahrend überqueren, muss er sich folgendermaßen verhalten: Heranfahren an den Zebrastreifen. Vor dem Zebrastreifen anhalten (Wie an der Stoppstelle) Ist die Fahrbahn frei oder hält der fließende Verkehr um ihm das Überqueren zu ermöglichen, so kann er das Fahrrad o über den Zebrastreifen schieben oder o . den Zebrastreifen fahrend überqueren Seite: 18 von 47 Radwegbenutzung Die Schüler sollen erkennen, dass beschilderte Radwege zum Schutz der Radfahrer eingerichtet werden und auch benutzt werden müssen. § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) Abs. 4 Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237 (Radweg, Zeichen 240 (gemeinsamer Rad- u. Fußweg) Zeichen 241 ( getrennter Radu. Fußweg) gekennzeichnet ist. Linke Radwege ohne Z. 237,240 oder 241 können benutzt werden, wenn diese durch Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt sind. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Kinder ab 8 Jahren dürfen, ab 10 Jahre müssen sie auf dem Radweg fahren Abs. 5 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen. Besondere Vorsicht ist beim Verlassen von Radwegen geboten. Der fließende Verkehr hat gegenüber dem einfahrenden Radfahrer Vorrang, deshalb hat der Radfahrer Rückschaupflicht. Verkehrszeichen, die Radwege kennzeichnen Den Schülern werden die möglichen nachfolgenden Verkehrszeichen gezeigt und deren Sinn und Bedeutung erläutert. Zeichen 237 Dieses Zeichen steht rechts oder links. Radfahrer müssen diesen Sonderweg benutzen. Radfahrer . Seite: 19 von 47 Zeichen 240 s. oben. Benutzungspflicht gilt auch für Fußgänger. Radfahrer haben auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen. gemeinsamer Rad u. Fußweg Zeichen 241 Benutzungspflicht besteht ebenfalls. Die beiden Sonderwege sind getrennt . getrennter Rad u. Fußweg Zeichen 243 Fahrradstraße Wichtig: Eine Benutzung entgegen der Fahrtrichtung ist nur zulässig, wenn der Weg auch in die befahrene Richtung wie oben beschrieben beschildert ist. Beim Verlassen des Radweges ist der Vorrang des fließenden Verkehrs auf der Fahrbahn zu beachten!!! Vorfahrtregelung nach der Grundregel ,,Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt“ Die Schüler sollen Sinn und Zweck der Vorfahrtgrundregel erkennen: Vorfahrt an Einmündungen und Kreuzungen hat, wer von rechts kommt. Lernschritte: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. . Einmündungen Kreuzungen Vorfahrtsituationen Die Grundregel der Vorfahrt Vorfahrtberechtigte und Wartepflichtige Sichtlinien Verhalten nach der Grundregel Gefahrzeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) Seite: 20 von 47 zu 1) Die Schüler nennen Einmündungen ihres Wohn- und Schulbereichs. Sie erarbeiten: Mündet eine Straße in eine andere ein, spricht man von einer Einmündung. zu 2) Die Schüler nennen Kreuzungen des Wohn- und Schulbereichs. Sie erarbeiten: Von einer Kreuzung spricht man, wenn sich mehr als 3 Straßenteile in einem Punkt treffen. zu 3) Die Schüler erarbeiten, dass Vorfahrtsituationen immer dann entstehen, wenn sich die ,,Wege" der Verkehrsteilnehmer an Einmündungen und Kreuzungen schneiden. zu 4) Die Schüler erkennen, dass nach der Grundregel der Vorfahrt an Einmündungen und Kreuzungen die Vorfahrt hat, wer von rechts kommt. zu 5) Die Schüler unterscheiden Vorfahrtsberechtigte und Wartepflichtige. Sie erkennen, dass sich die Frage der Vorfahrt nicht nach der Absicht richtet, wohin ein Fahrzeug fahren will, sondern aus welcher Straße es kommt. Die Schüler sollen erarbeiten, dass sie in nachfolgenden Fällen nie Vorfahrt haben, auch wenn sie von rechts kommen: . wenn sie von einem Feldweg auf eine andere Straße fahren; wenn sie von einem Waldweg auf eine andere Straße fahren; wenn sie von einem Grundstück ausfahren; wenn sie von einem Radweg, der zu Ende ist, auf die Fahrbahn fahren wollen. wenn sie am Ende eines verkehrsberuhigten Bereich („Spielstraße“) in eine andere Straße einfahren wollen (Beachte: auch innerhalb von „Spielstraßen“ gilt bei Einmündungen und Kreuzungen keine „Rechts vor Links“-Regelung, alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt!!!) wenn sich am Ende der befahrenen Straße an der Kreuzung oder Einmündung ein abgesenkter Bordstein befindet, über den man bei der Weiterfahrt fahren muss, ist man immer wartepflichtig! (wie beim Ausfahren aus einem Grundstück) Seite: 21 von 47 zu 6) Die Schüler erarbeiten, dass Radfahrer, die vorfahrtberechtigt sind, Kreuzungen und Einmündungen mit größter Vorsicht passieren, da sie häufig von Kraftfahrern übersehen werden. Wartepflichtige müssen an der Sichtlinie halten, wenn keine Haltlinie auf die Fahrbahn aufgezeichnet ist. Die Sichtlinie ist keine Markierung, sondern eine gedachte Weiterführung des Fahrbahnrandes der Querstraße, von der aus man Übersicht in die Querstraße hat. Zu 7) Zur Erarbeitung des richtigen Verhalten nach der Grundregel kann nun Arbeitsblatt 4 (Anhang) eingesetzt werden. Die Schüler sollen erkennen, dass die Grundregel der Vorfahrt nur dann anzuwenden ist, wenn die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen oder in anderer Weise geregelt ist. Zu 8) Gefahrenzeichen Zeichen 102 Kreuzung oder Kreuzung oder mit Vorfahrt von rechts Der Lehrer stellt das Zeichen 102 vor. Es kennzeichnet Einmündungen oder Kreuzungen, an denen nach der Grundregel ,,rechts vor links" gefahren werden muss. Es steht nur an schwer erkennbaren Einmündungen und Kreuzungen. Situation an der Einmündung: Beispiel 1 Aufgabe Wer hat bei dieser Einmündung die Vorfahrt? Lösung Das Auto Die Schüler erarbeiten, dass an dieser Einmündung die Grundregel der Vorfahrt anzuwenden ist. Das von dem Radfahrer rechts kommende Auto ist vorfahrtberechtigt; der für den Autofahrer von links kommende Radfahrer ist wartepflichtig. . Seite: 22 von 47 Richtiges Verhalten Der Radfahrer nähert sich mit mäßiger Geschwindigkeit der von rechts einmündenden Straße. Er erkennt das von rechts kommende Fahrzeug und entscheidet sich zum Warten. Der Lehrer ändert auf Arbeitsblatt 4 (Anhang) die Positionen der Fahrzeugführer: Beispiel 2 Aufgabe: Wer hat bei dieser Einmündung die Vorfahrt? Lösung: Der Radfahrer Die Schüler erarbeiten, dass nun nach der Grundregel der Vorfahrt der Radfahrer vorfahrtberechtigt und der Autofahrer wartepflichtig ist. Richtiges Verhalten: Der Radfahrer nähert sich mit mäßiger Geschwindigkeit der Querstraße. Er erkennt, dass er rechts von sich frei hat und fahren darf. Anmerkung: Da viele radfahrende Kinder an solchen Einmündungen verunglücken, weil Autofahrer den Radfahrern die Vorfahrt nicht überlassen, prüft der Radfahrer durch einen Blick nach links, ob ihn der Autofahrer auch wirklich vorfahren lässt!! . Seite: 23 von 47 Zu den nachfolgenden Aufgaben kann auch Arbeitsblatt 5 (Anhang) eingesetzt werden: Beispiel 3 Aufgabe: Wer hat an dieser Kreuzung die Vorfahrt? Lösung: Der Radfahrer Die Schüler erarbeiten, dass für den Radfahrer aus der von rechts in die Kreuzung einmündenden Straße niemand kommt. Er hat rechts frei und darf fahren. Gegenüber dem von links kommenden Auto ist er vorfahrtberechtigt; das Auto ist wartepflichtig. Richtiges Verhalten: Der Radfahrer nähert sich mit mäßiger Geschwindigkeit der Straßenkreuzung. Er erkennt, dass bezüglich der Vorfahrtregelung nach der Grundregel gefahren werden muss. Daher schaut er zunächst einmal nach rechts und erkennt, dass die Straße von rechts frei ist. Er weiß, dass er gegenüber dem Auto vorfahrtberechtigt ist, prüft aber vor der Weiterfahrt, ob der Autofahrer auch tatsächlich wartet! Nötigenfalls hält der Radfahrer trotz Vorfahrt an, um sich vor Schaden zu bewahren! . Seite: 24 von 47 Situation an der Kreuzung Der Radfahrer nähert sich einer Kreuzung; von links kommt ein Traktor, von rechts ein Auto. Beispiel: Aufgabe: In welcher Reihenfolge dürfen die Verkehrsteilnehmer nach der Grundregel der Vorfahrt über die Kreuzung fahren? Lösung: Auto - Radfahrer - Traktor Die Schüler begründen ihre Lösung. Der Autofahrer ist der einzige Verkehrsteilnehmer, der von rechts frei hat. Er darf als erster fahren. Bis das Auto weggefahren ist, ist der Radfahrer wartepflichtig. Hat das Auto die Kreuzung passiert, ist auch für den Radfahrer die von rechts kommende Straße frei, und er darf vor dem Traktor fahren. Der Traktor muss warten, bis auch er rechts frei hat. Der Lehrer lässt nun aus allen Richtungen zugleich Fahrzeuge auf die Kreuzung zufahren. Finden die Kinder hierzu keine Lösung, gibt der Lehrer folgende Information: In diesem Fall versagt die Grundregel der Vorfahrt. Alle sehen von sich aus ein von rechts kommendes Fahrzeug und sind wartepflichtig. Es bedarf der Verständigung. Wer auf seine Vorfahrt verzichtet, gibt dies durch ein deutliches Zeichen dem Verkehrsteilnehmer, der von links kommt, kund, da er nur gegenüber diesem auf sein Vorfahrtrecht verzichten kann. . Seite: 25 von 47 Vorfahrtregelungen durch Verkehrszeichen (Beachtung der Richtzeichen - wer fahren darf –und der Vorschriftzeichen - wer warten muss) Die Schüler sollen in der Lage sein, alle die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen zu unterscheiden und ihre Bedeutung auf einen ,,ersten" Blick zu erfassen. Lernschritte: 1. Verkehrszeichen heben die Grundregel auf 2. Vorstellung ,,Vorfahrt" gebender Verkehrszeichen 3. Vorstellung „Vorfahrt“ nehmender Verkehrszeichen zu 1) Die Schüler erarbeiten, dass vorfahrtregelnde Verkehrszeichen an Einmündungen und Kreuzungen Hinweise geben, wer fahren darf, und vorschreiben, wer warten muss. Diese Verkehrszeichen setzen daher die Grundregel der Vorfahrt, wer von rechts kommt, hat Vorfahrt, außer Kraft! zu 2) Die Schüler lernen zunächst Aussehen, Formen und Bezeichnungen der vorfahrtgebenden (positiven) Verkehrszeichen kennen. Es werden ihnen folgende Richtzeichen vorgestellt und ihre Bedeutungen erläutert: Zeichen 301 Dieses Zeichen gibt Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Vorfahrt Zeichen 306 Dieses Zeichen steht am Anfang einer Vorfahrtsstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Vorfahrtsstraße Zeichen 306 mit Zusatz-Zeichen . Die Verlaufsrichtung der Vorfahrtsstraße wird durch die dicke abknickende Linie dargestellt (hier rechts). Wer der abknickenden Linie folgt, muss dies mit Handzeichen anzeigen. Seite: 26 von 47 Nachdem sich die Schüler das Aussehen der vorfahrtgebenden Verkehrszeichen eingeprägt haben, vergleichen sie die gemeinsame Aussage der Zeichen 301 und 306. Sie erkennen, dass beide Zeichen Vorfahrt vor dem Querverkehr geben. In der realen Verkehrssituation erkennen die Schüler auf einen ,,ersten" Blick: Ich darf fahren. Auch die vorfahrtgebenden Verkehrszeichen entbinden nicht von der Vorsicht zu prüfen, ob sich auch die Verkehrsteilnehmer des Querverkehrs verkehrsgerecht verhalten. Zu 3) Die Schüler sollen sich nun das Aussehen, die Formen und Bezeichnungen der vorfahrtnehmenden (negativen) Verkehrszeichen einprägen. Es werden ihnen folgende Vorschriftzeichen vorgestellt und die enthaltenen Warteund Haltgebote erläutert: Zeichen 205 Dieses Zeichen steht unmittelbar vor Kreuzungen oder Einmündungen. Es verpflichtet bei Querverkehr zum Warten. Vorfahrt gewähren! Zeichen 206 Halt! Vorfahrt gewähren! Zeichen 294 Haltelinie (siehe Zeichnung unten) . Dieses Zeichen steht nur an besonders gefährlichen oder unübersichtlichen Straßenstellen. Es ist ein unbedingtes Haltgebot. Hier soll sich der Wartepflichtige in Ruhe vergewissern, ob die Querstraße zum Überqueren oder Abbiegen frei ist. Ergänzend zu dem Haltgebot nach Zeichen 206 ordnet die Haltelinie an: Hier halten! Die Haltelinie sagt dem Verkehrsteilnehmer, wo er sein Fahrzeug zum Stillstand bringen muss. Ist keine Haltelinie eingezeichnet, fährt er vorsichtig zur Sichtlinie und muss dort anhalten. Seite: 27 von 47 Die Schüler erkennen, dass die drei Zeichen 205, 206 und 294 zum Warten verpflichten: der Querverkehr darf fahren. Die Entscheidung auf den ,,ersten" Blick lautet daher: Ich muss warten. . Seite: 28 von 47 Geradeausfahren und Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen Die Schüler sollen das verkehrsrichtige Verhalten bei Geradeausfahrt und beim Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen beschreiben können. Lernschritte: 1. 2. 3. 4. Geradeausfahren an Einmündungen und Kreuzungen Rechtsabbiegen an Einmündungen und Kreuzungen Verhalten beim Geradeausfahren und Rechtsabbiegen Richtiges Verhalten hinter großen und langen Fahrzeugen, die nach rechts abbiegen. Zu 1) Die Schüler erarbeiten, dass sie auch beim Befahren einer Einmündung oder Kreuzung bei Geradeausfahrt möglichst weit rechts fahren müssen (bisherige Fahrspur beibehalten). Zu 2) Im Schülergespräch erarbeiten die Schüler, worauf ein nach rechts abbiegender Radfahrer an Einmündungen und Kreuzungen zu achten hat. Der Lehrer schreibt den erarbeiteten richtigen Handlungsablauf beim Rechtsabbiegen an die Tafel: Beim Rechtsabbiegen ist zu beachten: Geschwindigkeit verringern rechtzeitig und deutlich nach rechts Handzeichen geben auf die Vorfahrtregelung achten auf Fußgänger achten. Beidhändig, möglichst in einem engen Bogen abbiegen Ergänzend weist der Lehrer darauf hin, dass rechtsabbiegende Radfahrer immer auf Fußgänger Rücksicht nehmen und anhalten müssen, nicht nur beim Abbiegen an Ampeln oder Zebrastreifen, sondern auch dort, wo die Fußgänger ungeschützt sind. Zu 3) Zur Erarbeitung des richtigen Verhaltens beim Geradeausfahren oder beim Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen können die Arbeitsblätter 4 und 5 (Anhang) eingesetzt werden. . Seite: 29 von 47 Die Schüler sollen erkennen, dass sie sich vor dem Überqueren einer Kreuzung oder Einmündung und auch vor dem Rechtsabbiegen an einer Kreuzung oder Einmündung über die Vorfahrtregelung der jeweiligen Örtlichkeit informieren müssen. Zu 4) Richtiges Verhalten hinter großen und langen Fahrzeugen (Lastwagen und Lastzüge), die nach rechts abbiegen. Vorbemerkung: Kinder haben bei einem solchen Vorgang erhebliche Schwierigkeiten, häufig verunglücken sie auch. Dieser Abschnitt sollte deshalb den Schülern deutlich erklärt werden (Evtl. unter Zuhilfenahme des Arbeitsblattes 6 (im Anhang) Der Vorgang kann in der Jugendverkehrsschule nicht geübt werden. Die Schüler sollen erkennen: Wenn große und lange Fahrzeuge rechts blinken und dabei nach links ausscheren, so kann dies bedeuten, dass sie nach rechts abbiegen werden. Je länger die Fahrzeuge sind, desto weiter müssen sie vor dem Abbiegen nach links ausscheren. Während der Fahrer nach links ausschert, kann er einen bestimmten Bereich die Fahrbahn rechts neben sich im rechten Außenspiegel nicht mehr überblicken - ebenso beim Ausscheren nach rechts (sogenannter toter Winkel). Der Fahrer, der den rechten Blinker eingeschaltet hat, nimmt an, dass ein nachfolgender Radfahrer seine Absicht erkennt. Ob der Radfahrer hält oder weiterfährt, kann der Fahrer beim Rechtsabbiegen im Rückspiegel nicht erkennen. Richtiges Verhalten: In solchen Fällen mit viel Sicherheitsabstand (ausschwenkende Ladung!!!) immer hinter den Fahrzeugen bleiben! Nicht rechts an diesen Fahrzeugen vorbeifahren oder überholen! Besonders auf Blinker achten! . Seite: 30 von 47 Situation an der Einmündung: Der Radfahrer nähert sich einer Einmündung. Vor der Querstraße steht am rechten Fahrbahnrand das Vorschriftzeichen: ,,Vorfahrt gewähren!" Auf der Querstraße von links fährt ein Auto heran. Der Autofahrer sieht am rechten Fahrbahnrand das Richtzeichen ,,Vorfahrt". Beispiel: Aufgabe: Wer hat bei dieser Einmündung die Vorfahrt? (Wer darf als erster fahren?) Lösung: Das Auto Die Schüler erarbeiten, dass es für die Vorfahrtregelung gleichgültig ist, ob der Radfahrer links oder rechts abbiegen will. Sie folgern, dass sich der Radfahrer langsam der Einmündung nähert und den Autofahrer vorfahren lässt; dazu muss der Radfahrer nötigenfalls anhalten. Situation an einer Einmündung bei Geradeausfahrt: Beispiel Aufgabe: Lösung: . Wie verhält sich der Radfahrer in dieser Verkehrssituation? Der Radfahrer verringert vor der Einmündung sein Tempo. Er erkennt am Verkehrszeichen 301, dass er fahren darf. Durch einen Blick nach rechts prüft er, ob das Auto wartet, und fährt anschließend möglichst weit rechts bleibend über die Einmündung. Seite: 31 von 47 Situation an einer Einmündung beim Rechtsabbiegen: Beispiel: Aufgabe: Schildere das richtige Verhalten des Radfahrers Lösung: Der Radfahrer verringert seine Geschwindigkeit und gibt nach rechts Handzeichen. Bei der Annäherung an die Querstraße erkennt er am Zeichen 206, dass er spätestens an der Sichtlinie halten muss. Dabei soll der Radfahrer mindestens einen Fuß auf die Fahrbahn stellen, um in Ruhe nach anderen Verkehrsteilnehmern ausschauen zu können. An der Einmündung stehend erkennt der Radfahrer einen von links bevorrechtigten Autofahrer; den lässt er vorüberfahren. Nun biegt er ab und bleibt möglichst weit rechts. Situation an einer Kreuzung bei Geradeausfahrt: Beispiel Aufgabe: Lösung: . Beschreibe das richtige Verhalten des Radfahrers! Der Radfahrer verringert seine Geschwindigkeit vor der Kreuzung und erkennt am rechten Fahrbahnrand das Zeichen 206 ,,STOP". Obwohl er übersehen kann, dass auf der Querstraße kein Verkehr ist, hält er an der Sichtlinie an. Erst dann fährt der Radfahrer über die Kreuzung und bemüht sich dabei, möglichst weit rechts zu bleiben. Seite: 32 von 47 Situation an einer Kreuzung beim Rechtsabbiegen: Beispiel Aufgabe: Lösung: Beschreibe das richtige Verhalten des Radfahrers! Der Radfahrer nähert sich der Kreuzung. Auf den ,,ersten" Blick erkennt er durch Verkehrszeichen 205, dass er nötigenfalls vor dem Abbiegen warten muss. Er verringert seine Geschwindigkeit, gibt Handzeichen nach rechts und erkennt in Höhe der Sichtlinie, dass auf der Querstraße von links ein Traktor und von rechts ein Auto kommt. Es lässt die vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer auf der Querstraße zuerst fahren, indem er an der Sichtlinie wartet und biegt danach möglichst weit rechts bleibend nach rechts ab. Da er in der neuen Fahrtrichtung keine Fußgänger sieht, die an der Kreuzung die Fahrbahn überqueren wollen, setzt er seine Fahrt fort. Vorfahrtregelung an Kreisverkehren Neue Kreisverkehre sind in der Regel durch Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ und Zeichen 215 „Kreisverkehr“ ausgeschildert (siehe Zeichnung) Ist der Kreisverkehr so ausgeschildert, hat der Verkehr in der Kreisfahrbahn Vorfahrt, beim Einfahren in den Kreisverkehr muss die Vorfahrt gewährt werden. Bei/vor der Einfahrt in den Kreisverkehr darf kein Handzeichen gegeben werden. Die Ausfahrt aus dem Kreis ist mit Handzeichen anzukündigen. . Seite: 33 von 47 2. Besuch der Jugendverkehrsschule Linksabbiegen an Kreuzungen mit Gegen- und Querverkehr Die 8 Punkte: - Umsehen, - Handzeichen geben, - einordnen, - Vorfahrtregelung beachten - Gegenverkehr Vorrang gewähren, - nochmals umsehen, - im großen Bogen abbiegen,- auf Fußgänger achten) ============= Siehe Schülerheft zur Radfahrausbildung ================ Die Schüler sollen einen Linksabbiegevorgang an einer Kreuzung beschreiben und die Teilhandlungen des Ablaufs begründen können. Lernschritte: 1. Handlungsablauf (8 Punkte beim Linksabbiegen) 2. Situationsbeurteilung Arbeitsblatt 7 (Anhang) 3. Situationsbeurteilung Arbeitsblatt 8 (Anhang) zu 1) Die Schüler nennen den Handlungsablauf beim Linksabbiegen an einer Kreuzung und geben für ihr jeweiliges Handeln eine kurze Begründung: 1. Umsehen nach hinten links Die Verpflichtung zur Absicherung des rückwärtigen Verkehrs. 2. Handzeichen nach links rechtzeitig und deutlich geben. Die Schüler erarbeiten, dass das Ausscheren nach links (Einordnen) von anderen Verkehrsteilnehmern nicht vorausgesehen werden kann. Deshalb ist ein rechtzeitiges und deutliches Handzeichen nach links als Absichtskundgebung hier besonders wichtig zur Verständigung des nachfolgenden Verkehrs. 3. Einordnen Die Schüler sollen erkennen, dass das Einordnen einen Fahrstreifenwechsel bedeutet. Sie ordnen sich auf Fahrbahnen zur Mitte hin ein. Eingeordnete Radfahrer achten auf gerade Spurhaltung, weil nun geradeausfahrende und rechtsabbiegende Fahrzeuge rechts an ihnen vorbeifahren. Alternatives Abbiegen Auf schmalen Straßen, außerhalb geschlossener Ortschaften und bei Dunkelheit, wo schnell gefahren wird und mitunter nicht ausreichend Raum für ein ordnungsgemäßes sicheres Einordnen eines Radfahrers verbleibt, sollte der Radfahrer aus Gründen der Sicherheit am äußersten rechten Fahrbahnrand anhalten und das Einordnen unterlassen! 4. Vorfahrtregelung beachten Die Schüler erkennen, dass auch Linksabbieger die Vorfahrtregeln zu beachten haben. Sie müssen prüfen, ob sie wegen des Querverkehrs warten oder selbst zuerst fahren dürfen. 5. Gegenverkehr Vorrang gewähren . Seite: 34 von 47 Die Schüler müssen in dieser Situation erkennen, dass sie den Weg des Gegenverkehrs kreuzen. Dies bedeutet für den nach links abbiegenden Radfahrer, dass alle ihm entgegenkommenden Fahrzeuge Vorrang haben. Auch dann, wenn sie nicht sofort als Gegenverkehr erkannt werden, wie z. B. Radfahrer auf Radwegen oder Schienenfahrzeuge neben der Fahrbahn. Ergänzend sollte noch darauf hingewiesen werden, dass auch entgegenkommende Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen, Gegenverkehr in diesem Sinne sind und Vorrang vor dem Linksabbieger haben. Beachte: Entgegenkommende Linksabbieger sind jedoch kein Gegenverkehr. Beide Linksabbieger können - wenn sie jeweils keinen Gegenverkehr haben voreinander abbiegen (Tangentiales Abbiegen Amerikanisches Abbiegen) 6. Nochmals umsehen (Gefahr durch überholende Fahrzeuge) Vor dem eigentlichen Abbiegen nach links ist ein nochmaliges Absichern nach hinten links vorgeschrieben, um sich selbst und den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. 7. Im großen Bogen abbiegen Die Schüler erarbeiten, dass beim Linksabbiegen ein weiter Bogen zu fahren ist (nicht Kurven schneiden). Allerdings darf der weite Bogen auch nicht dazu führen, dass sie aus der Linksabbiegespur in die Spur des geradeaus fahrenden Verkehrs gelangen. 8. Auf Fußgänger achten Auch Linksabbieger müssen auf Fußgänger achten, bevor sie ihre Fahrt in der neuen Fahrtrichtung fortsetzen. Zu 2 und 3) Die Schüler erarbeiten das verkehrsrichtige Verhalten des Radfahrers an einer Kreuzung ohne und mit Fahrstreifen und Richtungspfeilen auf der Fahrbahn. Falls keine Fahrstreifen und Richtungspfeile vorhanden sind, so bedeutet Einordnen, dass sie auf der „gedachten Linksabbiegespur rechts“ fahren und hierbei auch mit der linken Hand (Handzeichen) nicht über die Fahrbahnmitte gelangen . Seite: 35 von 47 Linksabbiegen in eine von links einmündende Straße (Gegenverkehr Vorrang gewähren) Die Schüler sollen erkennen, dass sie beim Abbiegen nach links in eine von links einmündende Straße über den Fahrstreifen des entgegenkommenden Verkehrs fahren müssen. Sie müssen wissen, dass der Gegenverkehr auch hier, wie an der Kreuzung, Vorrang hat. Lernschritte: 1. Handlungsablauf 2. Geradeaus fahrender Gegenverkehr 3. Rechtsabbiegender Gegenverkehr zu 1) Zum Einstieg und besseren Verständnis bringt der Lehrer nachfolgende Skizze an die Tafel: Die Schüler erkennen, dass sie den Weg des Gegenverkehrs kreuzen. Sie erarbeiten den Handlungsablauf beim Linksabbiegen in eine von links einmündende Straße; der Lehrer überträgt ihn auf die Tafel: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. . umsehen Handzeichen geben einordnen Vorfahrtregelung beachten Gegenverkehr Vorrang gewähren nochmals umsehen im großen Bogen abbiegen auf Fußgänger achten. Seite: 36 von 47 zu 2) Im Schülergespräch erklärt der Lehrer, dass alle Verkehrsteilnehmer, die diesem abbiegenden Radfahrer entgegenkommen, Vorrang haben. Zu 3) Ergänzend sollte der Lehrer noch darauf hinweisen, dass auch entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits rechts abbiegen, Vorrang haben vor dem Linksabbieger. Linksabbiegen aus einer einmündenden Straße unter Beachtung eines STOP-Zeichens Die Schüler sollen sich beim STOP-Zeichen mit oder ohne Haltelinie verkehrsrichtig verhalten können. Lernschritte: 1. Handlungsablauf beim Linksabbiegen Die Schüler beachten folgenden Handlungsablauf: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. umsehen Handzeichen geben einordnen Vorfahrtregelung beachten (dies heißt Stop und schauen! – die Räder stehen still) (Gegenverkehr hier nicht möglich, da keine Straße gegenüber) nochmals umsehen im großen Bogen abbiegen auf Fußgänger achten. 2. STOP-Zeichen mit Haltlinie (Zeichen 294) Die Schüler erarbeiten, dass sie beim Zeichen 294 – STOP-Zeichen mit Haltlinie – vor der Haltlinie stehen bleiben müssen. 3. STOP-Zeichen ohne Haltline (Zeichen 206) Die Schüler erarbeiten, dass sie an einer Einmündung, wo nur ein STOP-Zeichen steht, an der Sichtlinie absolut anhalten müssen. . Seite: 37 von 47 Linksabbiegen aus einer einmündenden Einbahnstraße (Beachten der Besonderheit des Einordnens in Einbahnstraßen) Der Schüler soll erkennen, dass sich Linksabbieger in einer Einbahnstraße über die Fahrbahnmitte hinaus nach links einordnen müssen, sofern die Einbahnstraße nicht durch Verkehrszeichen für Radfahrer in die Gegenrichtung freigegeben ist. (Aber auch hier besteht die Möglichkeit des „Alternativen Linksabbiegens“!) Linksabbiegen mit Gegen- und Querverkehr folgende mögliche Situationen sollten bereits in der Schule besprochen und gelöst worden sein: . Seite: 38 von 47 Alternatives Linksabbiegen Der Linksabbiegevorgang ist für einen Radfahrer sehr schwierig auszuführen. An stark befahrenen Kreuzungen und Einmündungen mit mehreren Fahrstreifen in einer Richtung sollen Kinder, die sich noch nicht sicher im Straßenverkehr bewegen können, vor der Kreuzung absteigen und als Fußgänger die Fahrbahn vorsichtig überqueren und in der neuen Fahrtrichtung erneut anfahren! (Siehe nachfolgende Skizzen). Als Fußgänger sind selbstverständlich vorrangig vorhandene Überquerungshilfen (Zebrastreifen, Fußgängerampeln, Verkehrsinseln) zu benutzen! Empfehlung für das Verhalten an Kreuzungen/Einmündungen: Fahren nach freier Wegwahl (unter Anwendung des Erlernten) Nach praktischer Übung sollen die Schüler das Erlernte bereits bei freier Wahl der Fahrtstrecke auf dem Übungsplatz umsetzen können. Hierbei sollen natürlich auch die aus der 1. und 2. Übungseinheit erlernten Regeln umgesetzt werden können. . Seite: 39 von 47 3. Besuch der Jugendverkehrsschule (Erweiterung der Vorfahrtregelung, Anwendung aller erlernten Regeln) Verkehrsregelung durch Lichtzeichen Beim Besuch der Jugendverkehrsschule können die Kinder in aller Regel mit den Signalen der Lichtzeichenanlage (LZA) umgehen. Deshalb wird auf dem ÜBUNGSPLATZ die LZA nur bei Bedarf angesprochen. In der schulischen Vorbereitung ist jedoch darauf zu achten, dass die Kinder die Signale der LZA deuten und anwenden können. Die Schüler sollen die Bedeutung und die Farbanordnung der einzelnen und kombinierten Lichtzeichen beschreiben und erläutern können. Sie erarbeiten, dass Lichtzeichen die Grundregel der Vorfahrt und die Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen aufheben. Lernschritte: 1. 2. 3. 4. Aufhebung anderer Vorfahrtregeln Farbanordnung Bedeutung der Lichtzeichen Gesonderte Rechtsabbiegerfahrstreifen zu 1) Die Schüler lernen, dass dort, wo Ampeln den Verkehr regeln, die Grundregel der Vorfahrt ,,rechts vor links" und die Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen aufgehoben wird. Die an Lichtzeichenkreuzungen aufgestellten Verkehrszeichen dienen nur dem Zweck, die Vorfahrt zu regeln, wenn die Lichtzeichenanlage ausgeschaltet ist. Zu 2) Die Schüler sollen erkennen, dass die Farbanordnung auch farbenblinden Verkehrsteilnehmern Rechnung trägt. Das Zeichen ROT zum Anhalten und Warten ist stets oben, auch an Fußgängerampeln. Die Schüler erarbeiten, warum die Ampel nicht gleich von GRÜN nach ROT schaltet. Die Schüler erkennen, dass ein in Bewegung befindliches Fahrzeug bei plötzlichem Einschalten des roten Lichtzeichens nicht mehr rechtzeitig vor der Kreuzung zum Stehen gebracht werden kann. Deshalb folgt dem grünen Lichtzeichen erst einmal das gelbe Lichtzeichen, damit Fahrzeugführer genügend Zeit haben, ihr Fahrzeug abzubremsen. Bei dem nun folgenden roten Lichtzeichen können sie durch diese Schaltung rechtzeitig anhalten. Das zwischen GRÜN und ROT eingeschaltete Lichtzeichen GELB ist immer in der Mitte der Ampel. Das grüne Lichtzeichen ist stets unten. . Seite: 40 von 47 Zu 3) Die Schüler erarbeiten die Farbfolgen der Lichtzeichen und deren Bedeutung: ,,Halt vor der Kreuzung". ROT ordnet an: Das nächste Lichtzeichen ist ROT und GELB gleichzeitig. ,,Halt vor der Kreuzung". ROT und GELB gleichzeitig bedeutet: ,,Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". Das nächste Lichtzeichen ist GRÜN. ,Der Verkehr ist freigegeben.“ GRÜN zeigt an: Das nächste Lichtzeichen ist GELB. ,Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten". GELB ordnet an: Für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung: ,Kreuzung räumen". Das nächste Lichtzeichen ist ROT. Mit dem roten Lichtzeichen beginnt die Farbfolge von neuem. . Seite: 41 von 47 Wichtig: Auch beim Linksabbiegen bei Lichtzeichenregelung gilt: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! (einzige Ausnahme: wenn eine separate Ampel für Linksabbieger eingerichtet ist – dann hat der Gegenverkehr nie gleichzeitig „GRÜN“) zu 4) Die Schüler erarbeiten, dass es an lichtzeichengesteuerten Kreuzungen gelegentlich gesonderte, fahrbahnähnliche Fahrstreifen für Rechtsabbieger gibt. Dort dürfen sie, auch wenn die Lichtzeichenanlage für den Querverkehr grünes Licht zeigt, in einer Verkehrslücke unter Beachtung der für den Rechtsabbiegerfahrstreifen gültigen Vorfahrtregelung nach rechts abbiegen Zum besseren Verständnis dieser Verkehrssituation und zur abschließenden Besprechung der Verkehrsregelung durch Lichtzeichen zeichnet der Lehrer nachfolgende Verkehrslage an die Tafel, sofern Verkehrsregelungen dieser Art in dem betreffenden Ort es angebracht erscheinen lassen. . Seite: 42 von 47 Die Schüler erarbeiten, dass für diesen Radfahrer die Lichtzeichenanlage ohne Bedeutung ist. Er gewährt dem Auto Nr.2 die Vorfahrt, überzeugt sich, ob dem Fahrzeug 2 nicht noch ein weiteres folgt und biegt rechts ab. In der hier gezeigten Verkehrslage wird es nicht notwendig, dass der Radfahrer anhält. Grünpfeil bei roter Ampel: Rechtsabbiegen erlaubt, aber: Vor dem Abbiegen nach rechts Stop an der Haltelinie und Querverkehr (auch Fußgänger/Radfahrer) passieren lassen. Verkehrsregelung durch Polizeibeamte Die Schüler sollen erkennen, dass Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten zu befolgen sind. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Lernschritte: 1. Aufhebung sonstiger Vorrang- und Vorfahrtregeln Die Schüler erarbeiten, dass bei der Verkehrsregelung an Kreuzungen und Einmündungen durch einen Polizeibeamten dieser seine Anordnungen nach dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen gibt. Verkehrszeichen regeln den Verkehrsablauf unabhängig von der Verkehrslage; Lichtzeichen können nur bedingt auf das Verkehrsgeschehen abgestimmt werden. Deshalb heben die Zeichen des Polizeibeamten alle anderen Vorfahrtregelungen auf. Die Zeichen des Polizeibeamten haben auch außerhalb von Kreuzungen und Einmündungen entsprechende Bedeutung, u. a. am Zebrastreifen oder bei Verkehrskontrollen 2. Die Zeichen des Polizeibeamten und ihre Bedeutung Die Schüler erarbeiten, dass auch ein Polizeibeamter bei der Verkehrsregelung darauf achten muss, dass ein fahrendes Auto nicht plötzlich zum Stillstand kommen kann. Er gibt dem Verkehr in der freien Richtung durch Hochheben eines Armes Gelegenheit zum Anhalten. Erst wenn die Kreuzung oder Einmündung von allen Verkehrsteilnehmern (einschließlich der Fußgänger geräumt ist und alle Fahrzeuge halten, dreht er sich und gibt die neue Richtung frei. Zur Erarbeitung und zum Verständnis der Zeichen wird empfohlen, nachstehende Aufzeichnungen zu übernehmen und die Bedeutung der Zeichen nachzutragen. Abschließend sollten die Schüler die Zeichen selbst einmal ausführen: . Seite: 43 von 47 Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung ordnet an: ,,Halt vor der Kreuzung", der Querverkehr ist freigegeben. Ampelvergleich: Rotes Lichtzeichen Hochheben eines Armes in dieser Stellung ordnet an: ,,Halt vor der Kreuzung, auf das nächste Zeichen warten". Ampelvergleich: ,,Rotes Licht oben und gelbes Licht in der Mitte zugleich . Seite: 44 von 47 Die Grundstellung des Polizeibeamten in dieser Sicht sagt: ,,In dieser Richtung ist der Verkehr freigegeben" Ampelvergleich: Grünes Lichtzeichen Hochheben eines Armes in dieser Stellung ordnet an: ,,Vor der Kreuzung anhalten". Für Verkehrsteilnehmer auf der Kreuzung bedeutet es: ,,Kreuzung räumen". Ampelvergleich: Gelbes Lichtzeichen Mit dem Haltgebot beginnen die Zeichen des Beamten in der aufgezeigten Reihenfolge wieder von vorn. . Seite: 45 von 47 Wichtig: Auch bei der Vorfahrtregelung durch Polizeibeamte gilt für Linksabbieger: Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! Wichtig: Aus dem allgemeinen Eindruck, den der Lehrer nach drei Übungseinheiten auf dem Verkehrsübungsplatz gewinnen konnte, ergeben sich bestimmte Ansatzpunkte zur Nachbereitung. Einzelgespräche mit Schülern über häufiges Fehlverhalten können die Nachbereitung ergänzen und die betreffenden Schüler motivieren, sich verkehrsgerecht zu verhalten. Der Handlungsablauf beim Linksabbiegen sollte wiederholt und gefestigt werden, da die Schüler bei dem vierten Besuch der Jugendverkehrsschule überwiegend selbständig üben. Zur Festigung des Verhaltens vor Ausschermanövern sollten die Schüler anhand des Arbeitsblattes 9 (Anhang) erarbeiten, zu welchen Anlässen sie sich vorher nach hinten links umsehen müssen. Freies Fahren mit Erfolgskontrolle Im zweiten Zeitabschnitt der dritten Übungseinheit dürfen die Kinder zur Vorbereitung auf die Radfahrprüfung und zur eigenen Erfolgskontrolle bei freier Streckenwahl fahren. Es gelten alle erlernten Verkehrsregeln. Die Kinder bekommen 3 Wäscheklammern. Diese bringen sie am Bremszug der Vorderradbremse an. Nach jedem von Polizei oder Lehrer erkanntem Fehler wird eine Wäscheklammer abgenommen. . Seite: 46 von 47 4. Besuch der Jugendverkehrsschule 1. Nochmaliges einüben der vorgegebenen Einzelstrecke 2. Praktische Radfahrprüfung Einzelprüfung Prüfung im Klassenverband (freies Fahren) 3. Auswertung der Ergebnisse 4. Aushändigung der Fahrradführerscheine und Aufkleber 5. Aushändigung der Elternmitteilungen (Gesamtergebnis) Allgemeines zur schriftlichen und praktischen Prüfung Aufgaben des Lehrers im Zusammenhang mit der schriftlichen und praktischen Radfahrprüfung Übersicht Die schriftliche Radfahrprüfung: 1. 2. 3. 4. 5. Aushändigung der Prüfbogen an den Lehrer durch das zuständige Schulamt Durchführung der schriftlichen Radfahrprüfung in der Schule Korrektur der Prüfbögen mit Ergebniseintrag Ergebniseintrag in die Fahrerliste durch den Lehrer Durchführung der schriftlichen Nachprüfung bei Schülern, welche die Prüfung nicht bestanden oder daran teilgenommen haben - noch vor der praktischen Prüfung. 6. Abgabe einer Fahrerliste mit dem Prüfungsergebnis bis spätestens zum 1. Praxistermin bei der Polizei 7. Bei Wiederholer beide Ergebnisse mitteilen 8. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte erreicht wurden. Die Punktewertung ist aus Prüfbogen und Korrekturbogen ersichtlich Die praktische Radfahrprüfung: 1. 2. 3. 4. . Vorbereitung der Schüler Einzel- und Prüfung im Klassenverband erklären (vgl. Abschnitt Radfahrprüfung) Verhinderung von Störungen Mitteilung des Nachholtermins für die praktische Prüfung an die Eltern der Schüler, welche die erste Prüfung nicht bestanden oder daran nicht teilgenommen haben. Voraussetzung für die Nachholprüfung ist das Bestehen der theoretischen Prüfung. Seite: 47 von 47 Die Durchführung der praktischen Radfahrprüfung in der Jugendverkehrsschule Vorbemerkung: Die praktische Radfahrprüfung besteht aus einer Einzelprüfung und einer Prüfung im Klassenverband. Wer die praktische Prüfung ablegen will, sollte an allen Übungen der Jugendverkehrsschule und an der schriftlichen Prüfung teilgenommen haben. Das Prüfungsziel hat erreicht, wer die theoretische und die praktische Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Schüler, die das Radfahren nicht ausreichend beherrschen, nehmen an der praktischen Prüfung nicht teil. Die Einzelprüfung Der Prüfling soll zeigen, dass er schwierige und komplexe Handlungsabläufe möglichst fehlerfrei ausführen kann. Er befährt allein den vorgeschriebenen Prüfungskurs. Die Polizeibeamten bewerten die Fahrweise der Schüler. Der Lehrer sorgt dafür, dass die fahrenden Schüler durch die Wartenden nicht abgelenkt oder beeinträchtigt werden. Die Prüfung im Klassenverband Im Klassenverband sollen die Prüflinge zeigen, dass sie ständig wechselnde Situationen richtig einschätzen und bewältigen können. Es wird das gesamte Prüffeld nach freier Wahl befahren. Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 10 – 15 Minuten lang. Die Polizeibeamten beobachten die Fahrweise der Schüler und bewerten die Verkehrsverstöße. Der Prüfling hat die praktische Radfahrprüfung bestanden, wenn er insgesamt (Einzel- und Klassenverband) nicht mehr als 10 Fehlerpunkte erreicht hat. Schüler, welche die praktische Prüfung nicht bestanden haben, können diese wiederholen. Voraussetzung ist, dass sie den schriftlichen Anforderungen genügten. Prüfungsergebnis Das Ergebnis der Prüfungen wird in Form einer Elternmitteilung der Elternschaft übermittelt. Die Kenntnisname des Ergebnisses wird durch die Eltern mittels Unterschrift bestätigt. .
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