EINWOHNERGEMEINDE BÜRGLEN UR Gemeindekanzlei 21.01.2016 TEMPO 30 ZONE AUF DER KLAUSENSTRASSE IN BÜRGLEN STELLUNGNAHME GEMEINDERAT BÜRGLEN Der Gemeinderat Bürglen stellt fest, dass aus seiner Sicht diese Einspracheverhandlung nur dann einen Sinn machen, wenn 1. mit dem Entgegenkommen aller Seiten eine Lösung zustande kommen kann, 2. der gefundene Kompromiss für die vorhandene Problematik eine Lösung bietet 3. und sich alle mit dem Kompromiss einverstanden erklären können. Die Einspracheverhandlung die Tempo-30 Zone auf der Klausenstrasse betreffend sind aus Sicht des Gemeinderates Bürglen aus folgenden Gründen gescheitert: Die Temporeduktion auf 40 Km/h hat zu keiner genügenden Verbesserung der Sicherheit auf der Klausenstrasse geführt. Mit Tempo 40 sind mehrere Massnahmen, die im Verkehrskonzept des Gemeinderates aufgelistet sind nicht umsetzbar oder können nicht gesichert werden. So zeigen die Messungen vor und auch nach Einführung von Tempo 40 vielmehr, dass auf den vorgelagerten Strecken der Adlerkurve die Tempi weiterhin zu hoch sind und so beispielsweise die Fussgängersicherheit beim Überqueren der Klausenstrasse nicht sicherer wird. Die Parkplätze entlang der Klausenstrasse können bei Tempo 40 auf die Dauer nicht gesichert werden sowie eine stärker genutzte Einfahrt bei der Raiffeisen würde nicht bewilligt. Der Gemeinderat Bürglen nimmt die Probleme in Bürglen sehr ernst: Deshalb hat er sich auch auf einen Test mit einer Versuchsphase mit Tempo 40 bereit erklärt. Da jedoch die Auswertungen des Versuches mit Tempo 40 zeigen, dass die Umsetzung des Verkehrskonzeptes mit 40 km/h nicht umsetzbar ist, ist für ihn der Versuch 40 gescheitert. Der Gemeinderat Bürglen hat den Einsprechern sehr genau zugehört und möchte auch noch zu den vorgebrachten Argumenten abschliessend Stellung nehmen. Die vorgebrachten Begründungen der Einsprecher betrafen einerseits den Busfahrbahnhalt, der war jedoch nicht Sache des Tempo 30 Zonen - Gesuches. Der Gemeinderat Bürglen hat hier lediglich seine eigene Position in der Diskussion vertreten. Hoheit über die Gestaltung von Busbuchten oder Haltestellen hat die Baudirektion Uri. Allerdings haben hier die Videoaufzeichnungen gezeigt, dass das Problem nicht vorrangig ist und zurückgestellt werden kann, bis Klarheit über die Gestaltung des Postplatzes herrscht. Somit kann hierzu festgestellt werden, dass dieses Anliegen der Einsprecher der IG pro Klausenstrasse berücksichtigt werden konnte. Die Fussgängerstreifen waren ebenfalls nicht Sache des Tempo-30 Gesuches und somit auch nicht Sache der Einsprachen. Mittlerweilen liegen dazu Unterlagen von zwei Fachbüros und des Sicherheitsbeauftragten Strassen des Kantons Uri vor. Die besprochenen Fussgängerstreifen befinden sich ebenfalls auf der Kantonsstrasse. Somit hat Bürglen auch hier keine Hoheit zu entscheiden wie es mit diesen Übergängen weitergeht. Der Gemeinderat will sie jedoch mit den zuständigen Amtsstellen besprechen, dass sie, auch wenn eine Tempo-30 Zone eingerichtet wird, behalten und optimiert werden können. Es ist die Aufgabe eines Gemeinderates dafür zu sorgen, dass sich eine Gemeinde entwickeln kann. Dabei muss er Abwägungen machen und die Varianten weiterverfolgen, die den grössten Gesamtnutzen bringen. Wenn dabei Einzelinteressen von Einsprechern mit einbezogen werden können, begrüsst er dies natürlich. Er ist sich aber auch bewusst, dass dies nicht immer möglich ist. Als positives Beispiel der Mitberücksichtigung von Anliegen einzelner Einsprechern möchte der Gemeinderat festhalten, dass auch die Probleme ausserhalb der geforderten Tempo-30-Zone in der EWA-Kurve im Gutachten angeschaut und Verbesserungen vorgeschlagen wurden. Die Baudirektion hat sich den Anwohnern und der Gemeinde Bürglen gegenüber bereit erklärt, dass sie Massnahmen umsetzen will, die die gesamte EWA-Kurve sicherer machen. So ersucht der Gemeinderat Bürglen deshalb die Baudirektion Uri das sistierte Gesuch zur Einführung einer Tempo-30 Zone auf der Klausenstrasse in Bürglen wieder aufzunehmen. Des Weiteren wünscht der Gemeinderat Bürglen, dass vorderhand auf einen Busfahrbahnhalt auf der Bergstrecke abzusehen ist, da sich bei einer möglichen Umgestaltung des Postplatzes andere Möglichkeiten ergeben können. Gemeinderat Bürglen 2
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